Nr. 07/2007 Mittwoch, 20. Juni 2007
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1 A m t s b l a t t des Landkreises Lindau (Bodensee) Nr. 07/2007 Mittwoch, 20. Juni 2007 Herausgeber und Druck: Anschrift: Landkreis Lindau (B), Stiftsplatz 4, Lindau (B) Postfach 3322, Lindau (B) Öffnungszeiten des Landratsamtes: Montag bis Freitag von bis Uhr Mittwoch von bis Uhr und nach Vereinbarung Kraftfahrzeug-Zulassung, Lindau (B) Montag bis Donnerstag von 7.30 bis Uhr, Montag bis Uhr, Mittwoch von bis Uhr Freitag von bis Uhr Inhaltsübersicht Seite Landratsamt Lindau (B) Immissionsschutz; Lagerung von Eisen- u. Nichteisenschrotten der Firma Stark GmbH, Lindau (B) 1-2 Einwohnerzahlen der Gemeinden im Landkreis Lindau (B) am 31. Dezember Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried Abwasserverband Rothach Sing- und Musikschule Westallgäu Änderung der Gebührensatzung 5 Gemeinde Maierhöfen Gemeinde Röthenbach Verwaltungsgemeinschaft Argental Gemeinde Gestratz Gemeinde Grünenbach Schulverband Grundschule Laubenberg Sparkasse MM-LI-MN Kraftloserklärung einer Sparurkunde 12 Immissionsschutz; Änderungsgenehmigungsverfahren nach 6 Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG für die wesentliche Änderung der Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten der Firma Stark GmbH, Robert-Bosch-Str. 3 5, Lindau (Bodensee), auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1323/2, 1711, 1711/4, 1708 und 1712, jeweils Gemarkung Reutin, Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) Die Fa. Stark GmbH, Robert-Bosch-Str. 3 5, Lindau (Bodensee), hat beim Landratsamt Lindau (Bodensee) die Genehmigung nach 6 des Bundesimmissionsschutzgesetzes BImSchG zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten auf den oben genannten Grundstücken beantragt. Die Lagerung dieser Stoffe soll dabei auf einer Gesamtfläche von ca bei einer Gesamtlagerkapazität von ca t erfolgen. Die wesentliche Änderung der Anlage wurde mit Bescheid des Landratsamtes Lindau (Bodensee) vom , Gz /97-Sch, immissionsschutzrechtlich genehmigt. Im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens hatte das Landratsamt Lindau (Bodensee) nach 3 c Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - i.v.m. Ziff der Anlage 1 zum UVPG in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles zu entscheiden, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hierbei war überschlägig zu prüfen, ob durch das Vorhaben nur auf Grund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
2 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 2 Mittwoch, 20. Juni 2007 Das Landratsamt Lindau (Bodensee) kam nach seinen Überprüfungen zu dem Ergebnis, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Damit ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich. Die Feststellung darüber, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, ist nicht selbstständig anfechtbar ( 3 a Satz 3 UVPG). Landratsamt Lindau (Bodensee) Lindau (Bodensee), den 6. Juni 2007 Barbara Schmaler, Umweltrecht EAPl 824 Einwohnerzahlen der Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) am 31. Dezember 2006 Nachfolgend werden die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung München mitgeteilten fortgeschriebenen Einwohnerzahlen der Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) am 31. Dezember 2006 bekannt gegeben. Einwohner Gemeinde Bodolz Gestratz Grünenbach Heimenkirch, M Hergatz Hergensweiler Lindau (Bodensee), GKSt Lindenberg i.allgäu, St Maierhöfen Nonnenhorn Oberreute Opfenbach Röthenbach (Allgäu) Scheidegg, M Sigmarszell Stiefenhofen Wasserburg (Bodensee) Weiler-Simmerberg, M Weißensberg Kreissumme Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwohnerzahl am 31. Dezember 2006 gemäß Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl Seite 418), zuletzt geändert durch des Gesetzes vom 09. Mai 2006 (GVBl Seite 191), auch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Zuweisungen (Kopfbeträge) nach Art. 7, 7a und 9 FAG sowie der Investitionspauschalen für das Haushaltsjahr 2008 (Finanzausgleichsjahr) maßgebend ist.
3 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 3 Mittwoch, 20. Juni 2007 Einwendungen bzw. Anfragen sind an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München, zu richten. Lindau (Bodensee), den 11. Juni 2007 Landratsamt Lindau (Bodensee) Tobias Walch Abteilung Kommunales, Sicherheit und Ordnung EAPl 0132 des Zweckverbandes für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried (Landkreis Ostallgäu) für das Wirtschaftsjahr 2007 vom Aufgrund von Art. 26 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 63 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), erlässt der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried, Landkreis Ostallgäu, für das Wirtschaftsjahr 2007 folgende : Der in der Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt: Er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit ,00 in den Aufwendungen mit ,00 und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögensplan wird auf 0,00 festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird auf 0,00 festgesetzt. Wirtschaftsplan wird auf ,00 festgesetzt. Verbandsumlagen für die Finanzierung des Erfolgsplanes werden in Höhe von ,00 erhoben. Die tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Marktoberdorf, den 21. Mai 2007 Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried, Landkreis Ostallgäu Johann Fleschhut, Landrat und Verbandsvorsitzender
4 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 4 Mittwoch, 20. Juni 2007 des Abwasserverbandes Rothach für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund der Artikel 41 und 27 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserverband Rothach folgende : Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgelegt: er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und den Ausgaben mit Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 Umlagen zur Deckung der Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes werden nicht festgesetzt. Haushaltsplan wird auf festgesetzt. Diese tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft Lindenberg im Allgäu, den 04. Juni 2007 Abwasserverband Rothach Zeh, Verbandsvorsitzender
5 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 5 Mittwoch, 20. Juni 2007 Sing- und Musikschule Westallgäu Satzung zur Elften Änderung der Gebührensatzung des Zweckverbandes Sing- und Musikschule Westallgäu vom 14. April Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Zweckverband Sing- und Musikschule Westallgäu folgende Satzung: Das Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule Westallgäu wird wie folgt geändert: Die Gebühren für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Sing- und Musikschule Westallgäu sowie für die Überlassung von Instrumenten betragen pro Jahr: 1. Musikalische Früherziehung 243,60 2. Musikalische Grundausbildung 243,60 3. Singklasse 72,00 4. Ensemblefächer: Für Schüler, die an der Sing- und Musikschule - Instrumentalunterricht haben Teilnahme gebührenfrei - Instrumentalunterricht hatten 66,00 - Für Sonstige: 132,00 5. Instrumentalunterricht: Gruppenstärke 4 Schüler/60 min. je Schüler 350,40 Gruppenstärke 4 Schüler/45 min. je Schüler 300,00 Gruppenstärke 3 Schüler/60 min. je Schüler 475,20 Gruppenstärke 3 Schüler/45 min. je Schüler 350,40 Gruppenstärke 3 Schüler/30 min. je Schüler 274,20 Gruppenstärke 2 Schüler/45 min. je Schüler 475,20 Gruppenstärke 2 Schüler/30 min. je Schüler 350,40 Einzelunterricht: 15 Minuten 309,60 25 Minuten 511,80 30 Minuten 618,00 45 Minuten 874,30 6. Überlassung von Instrumenten: Wiederbeschaffungswert bis 500,00 66,00 Wiederbeschaffungswert bis 1.000,00 108,00 Wiederbeschaffungswert über 1.000,00 162,00 Die Unterrichtsgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtseinheit pro Woche. Für jeden angefangenen Monat ist 1/12 der Jahresgebühr zu entrichten. 7. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Erwachsenenzuschlag in Höhe von 50 % auf den jeweiligen Gebührensatz erhoben. Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2007 in Kraft. Weiler im Allgäu, den 13. Juni 2007 Sing- und Musikschule Westallgäu Riedmüller, Verbandsvorsitzender
6 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 6 Mittwoch, 20. Juni 2007 der Gemeinde Maierhöfen (Allgäu) Landkreis Lindau (Bodensee) für das Haushaltsjahr 2007 Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Maierhöfen folgende : Haushaltsvolumen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt (VwH) in den Einnahmen und Ausgaben auf und im Vermögenshaushalt (VmH) in den Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. Kredite Es sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im VmH werden nicht festgesetzt. Steuern Die Steuerhebesätze für folgende Gemeindesteuern werden festgesetzt: Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftl. Betriebe) 350 v.h. Grundsteuer B (für Grundstücke) 350 v.h. Gewerbesteuer 300 v.h. Kassenkredite Haushaltsplan wird auf ,- festgesetzt. Sonstiges Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 In Kraft Treten Diese tritt mit dem in Kraft. Maierhöfen (Allgäu), den 13. Juni 2007 Gemeinde Maierhöfen (Allgäu) Martin Schwarz, 1. Bürgermeister
7 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 7 Mittwoch, 20. Juni 2007 der Gemeinde Röthenbach (Allgäu) Landkreis Lindau (Bodensee) für das Haushaltsjahr 2007 Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Röthenbach folgende : Haushaltsvolumen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt (VwH) in den Einnahmen und Ausgaben auf ,- und im Vermögenshaushalt (VmH) in den Einnahmen und Ausgaben auf ,- festgesetzt. Kredite Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im VmH werden nicht festgesetzt. Steuern Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftl. Betriebe) 360 v.h. Grundsteuer B (für Grundstücke) 360 v.h. Gewerbesteuer 300 v.h. Kassenkredite Haushaltsplan wird auf ,- festgesetzt. Sonstiges Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 In Kraft Treten Diese tritt mit dem in Kraft. Röthenbach (Allgäu), den 13. Juni 2007 Gemeinde Röthenbach (Allgäu) Bert Schädler, 1. Bürgermeister
8 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 8 Mittwoch, 20. Juni 2007 der Verwaltungsgemeinschaft Argental (Allgäu) Landkreis Lindau (Bodensee) für das Haushaltsjahr 2007 Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41, 42 KommZG, Art 63 ff GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Röthenbach (Allgäu) folgende : Haushaltsvolumen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt (VwH) in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 und im Vermögenshaushalt (VmH) in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 festgesetzt. Kredite Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im VmH werden nicht aufgenommen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im VmH werden nicht festgesetzt. Verwaltungsgemeinschaftsumlage Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im VwH wird für das Haushaltsjahr 2007 auf ,00 festgesetzt. Dieser Betrag wird gemäß dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der vier Mitgliedsgemeinden errechnet. Für die Berechnung der Verwaltungsgemeinschaftsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Röthenbach nach dem Stand vom auf festgelegt. So bemisst sich die Verwaltungsumlage pro VG-Einwohner auf 90,45. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird in diesem Haushaltsjahr nicht erhoben. Kassenkredite Haushaltsplan wird auf ,- festgesetzt. 7 Sonstiges Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 8 In Kraft Treten Diese tritt mit dem in Kraft. Röthenbach (Allgäu), den 23. Februar 2007 Verwaltungsgemeinschaft Argental (Allgäu) Bert Schädler, Gemeinschaftsvorsitzender
9 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 9 Mittwoch, 20. Juni 2007 der Gemeinde Gestratz (Allgäu) Landkreis Lindau (Bodensee) für das Haushaltsjahr 2007 Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Gestratz folgende : Haushaltsvolumen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt (VwH) in den Einnahmen und Ausgaben auf ,- und im Vermögenshaushalt (VmH) in den Einnahmen und Ausgaben auf ,- festgesetzt. In 2007 erfolgen keine Kreditaufnahmen. Kredite 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im VmH werden nicht festgesetzt. Steuern Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftl. Betrieb) 320 v.h. Grundsteuer B (für Grundstücke) 320 v.h. Gewerbesteuer 300 v.h. Kassenkredite Haushaltsplan wird auf ,- festgesetzt. Sonstiges Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 In Kraft Treten Diese tritt mit dem in Kraft. Gestratz (Allgäu), den 13. Juni 2007 Gemeinde Gestratz (Allgäu) Johannes Buhmann, 1. Bürgermeister
10 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 10 Mittwoch, 20. Juni 2007 der Gemeinde Grünenbach (Allgäu) Landkreis Lindau (Bodensee) für das Haushaltsjahr 2007 Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Grünenbach folgende : Haushaltsvolumen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt (VwH) in den Einnahmen und Ausgaben auf ,- und im Vermögenshaushalt (VmH) in den Einnahmen und Ausgaben auf ,- festgesetzt. Kredite Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im VmH werden nicht festgesetzt. Steuern Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftl. Betrieb) 450 v.h. Grundsteuer B (für Grundstücke) 490 v.h. Gewerbesteuer 400 v.h. Kassenkredite Haushaltsplan wird auf ,- festgesetzt. Sonstiges Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 In Kraft Treten Diese tritt mit dem in Kraft. Grünenbach (Allgäu), den 13. Juni 2007 Gemeinde Grünenbach (Allgäu) Olaf Hoffmann, 1. Bürgermeister
11 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 11 Mittwoch, 20. Juni 2007 des Schulverbandes Grundschule Laubenberg Landkreis Lindau (Bodensee) für das Haushaltsjahr 2007 Auf Grund des Art. 9 BaySchFG in Verb. mit Art. 41 ff KommZG sowie Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband Grundschule Laubenberg folgende : Haushaltsvolumen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt (VwH) in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 und im Vermögenshaushalt (VmH) in den Einnahmen und Ausgaben auf ,00 festgesetzt. Kredite Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im VmH werden nicht aufgenommen. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im VmH werden nicht festgesetzt. Schulverbandsumlagen Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll bestehend aus Schulbetriebs- und Schuldendienstumlage) zur Finanzierung von Ausgaben im VwH wird für das Haushaltsjahr 2007 auf ,00 festgesetzt. Dieser Betrag wird auf die drei Mitgliedsgemeinden sowie die Gastschulgemeinden des Schulverbandes wie folgt umgelegt: Schulbetriebsumlage Die ungedeckten Kosten für den laufenden Schulbetrieb werden auf festgesetzt und nach der jeweiligen Anzahlzahl der Verbandsschüler auf die Mitglieds- und Gastschulgemeinden umgelegt. Für diese Berechnung wird die Schülerzahl vom als Grundlage herangezogen. Schuldendienstumlage Die Ausgaben für den Schuldendienst werden auf festgesetzt und nach der jeweiligen Anzahlzahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. Für diese Berechnung wird die Schülerzahl vom als Grundlage herangezogen. Kassenkredite Haushaltsplan wird auf ,- festgesetzt.
12 Amtsblatt Nr. 07/2007 Seite 12 Mittwoch, 20. Juni 2007 Sonstiges Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 In Kraft Treten Diese tritt mit dem in Kraft. Grünenbach (Allgäu), den 13. Juni 2007 Schulverband Grundschule Laubenberg Martin Schwarz, Schulverbandsvorsitzender Sparkasse Memminge-Lindau-Mindelheim Kraftloserklärung einer Sparurkunde Die Sparurkunde zu Konto wird hiermit gemäß Artikel 39 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für kraftlos erklärt, da innerhalb der dreimonatigen Aufgebotsfrist keine Rechte Dritter geltend gemacht worden sind. Memmingen, den 18. Juni 2007 Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Der Vorstand EAPl 8310
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