JUN doc
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- Heiko Müller
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1 Konrad-Wolf-Straße 91/ erlin OKV Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G erlin Stadt Altlandsberg Herr Grünheid - Per E- Mail - ernd Junghans Direktionsbevollmächtigter Telefon: Telefax: Funk: bernd.junghans@ksa-okv.de Partnernummer: JUN doc Guten Tag Herr Grünheid, wir bedanken uns für Ihr Interesse am Abschluss einer Rechtsschutzversicherung und sind gerne bereit, Ihnen nachfolgendes Angebot zu unterbreiten: Kommunal-Rechtsschutzversicherung, Kommunal-Straf-Rechtsschutzund Dienstreise-Rechtsschutzversicherung. Vertragsgrundlagen Die Kommunal-Rechtsschutzversicherung, Kommunal-Straf- Rechtsschutz- und Dienstreise-Rechtsschutzversicherung bieten wir an auf der Grundlage der Allgemeinen edingungen für die Rechtsschutzversicherung - Kommunal (AR-Kommunal 2010) und der esonderen edingungen und Risikobeschreibung zur Rechtsschutzversicherung für Städte und Gemeinden, gemeindliche Verwaltungszusammenschlüsse und Zweckverbände 2010 (Abschnitte C.1, C.2 und C.3). Kommunal-Rechtsschutzversicherung gemäß Abschnitt C.1 Versicherter Personenkreis Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Stadt Altlandsberg als Versicherungsnehmerin, (künftig: Versicherungsnehmer), ihre gesetzlichen Vertreter und Organe jeweils mit deren Mitgliedern sowie auf alle ediensteten und ehrenamtlich tätigen Personen, jeweils in Ausübung ihrer amtlichen oder dienstlichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Joachim Rosenthal Vorstand: Dr. ernd Kathe (Sprecher),Jürgen Meier AG erlin-charlottenburg, HR-Nr.: ankverbindung: Konto Mittelbrandenburgische Sparkasse LZ Umsatzsteuer-Ident.Nr. DE Unsere Service-Zeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
2 Seite 2 Versicherungssummen ( 5 Absatz 4 AR-Kommunal 2010) Die Versicherungssumme für die Kommunal-Rechtsschutzversicherung beträgt je Rechtsschutzfall EUR. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen - aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten ( 2 d) AR-Kommunal 2010) und - in Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten beträgt die Versicherungssumme EUR je Rechtsschutzfall. Die Ersatzleistung des Versicherers für alle Rechtsschutzfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Zweifache der jeweils vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Selbstbeteiligung Der Versicherungsnehmer trägt an jedem Rechtsschutzfall eine Selbstbeteiligung von 500 EUR (siehe 5 Absatz 3 c) AR-Kommunal 2010). Versicherte Leistungsarten Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungsarten - Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß 2 a) AR-Kommunal 2010; - Arbeits-Rechtsschutz gemäß 2 b) AR-Kommunal 2010; - Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß 2 c) AR-Kommunal 2010; - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gemäß 2 d) AR- Kommunal 2010; - Steuerrechtsschutz vor Gerichten gemäß 2 e) AR-Kommunal 2010; des Weiteren erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Rechtsmittelverfahren vor Finanzbehörden; - Sozialgerichts-Rechtsschutz gemäß 2 f) AR-Kommunal 2010; - Verwaltungs-Rechtsschutz in Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, jedoch abweichend von 5 Absatz 1 e) letzter Halbsatz AR-Kommunal ohne Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege; - Daten-Rechtsschutz aus der gerichtlichen Abwehr von Ansprüchen etroffener nach dem undesdatenschutzgesetz auf Auskunft, erichtigung, Löschung und Sperrung.
3 Seite 3 Deckungserweiterungen Es besteht Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheber- und Markenrechten durch Versicherte im Rahmen der Planung und Durchführung einer kommunalen Veranstaltung, deren Hauptorganisator der Versicherungsnehmer ist, soweit es sich nicht um Markeneintragungs- oder Markenwiderspruchsverfahren handelt. Die Kostenübernahme erfolgt bis zu einer Höhe von EUR je Versicherungsfall, maximiert auf EUR je Versicherungsjahr. Einige Ausschlüsse, die die Allgemeinen edingungen für die Rechtsschutzversicherung - Kommunal (AR-Kommunal 2010) vorsehen, haben wir abbedungen. So besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen - aus dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu auzwecken bestimmten Grundstückes oder vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles; - aus der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder esitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in esitz zu nehmen beabsichtigt; - aus der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder esitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in esitz zu nehmen beabsichtigt; - aus der Finanzierung eines der vorstehend genannten Vorhaben; - aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht; - aus dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Wertpapieren (z..: Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), Wertrechten, die Wertpapierrechten gleichstehen, eteiligungen (z.. an Kapitalanlagemodellen, stille Gesellschaften, Genossenschaften) und deren Finanzierung; - wegen der steuerlichen ewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben; - aus Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im augesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
4 Seite 4 Kommunal-Straf-Rechtsschutz- und Dienstreise- Rechtsschutzversicherung gemäß Abschnitt C.2 Versicherter Personenkreis Neben dem oben genannten Personenkreis sind auch die aus den Diensten des Versicherungsnehmers ausgeschiedenen versicherten Personen für Versicherungsfälle bedingungsgemäß versichert, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für den Versicherungsnehmer ergeben, soweit der Versicherungsnehmer der Gewährung von Rechtsschutz zustimmt. Für die versicherten Personen besteht Versicherungsschutz auch für Leitungsfunktionen in Gebietskörperschaften und für Tätigkeiten in Aufsichts-, eirats- oder Verwaltungsorganen, soweit sie diese auf Veranlassung des Versicherungsnehmers wahrnehmen. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch ehrenamtlich ausgeübte Mandate in Stiftungen und Vereinen, soweit diese auf Veranlassung des Versicherungsnehmers wahrgenommen werden. Versicherungssumme Die Versicherungssumme für den Kommunal-Straf-Rechtsschutz beträgt EUR je Straf-Rechtsschutzfall. Die Ersatzleistung des Versicherers für alle Straf- Rechtsschutzfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Versicherungsumfang Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Abschnitts C.2 der esonderen edingungen und Risikobeschreibung zur Rechtsschutzversicherung für Städte und Gemeinden, gemeindliche Verwaltungszusammenschlüsse und Zweckverbände für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtes. Des Weiteren besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- oder Standesrechtsverfahren. ei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen und Geldbußen über 250 EUR sind Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren eingeschlossen und zwar für insgesamt 2 Anträge je Versicherungsfall.
5 Seite 5 Deckungserweiterungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs Der Versicherungsumfang ergibt sich aus Ziffern 8 bis 12 des Abschnitts C.2 der esonderen edingungen. Hier finden sich zahlreiche Leistungsverbesserungen gegenüber dem bedingungsgemäßen Rechtsschutzumfang. Eingeschlossen ist der Dienstreise-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten. Im Rahmen der Feuerwehrklausel (Abschnitt C.2 Ziffer 9) wurde der Versicherungsschutz für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr auf Streitigkeiten mit den einzelnen Arbeitgebern und Streitigkeiten vor Sozialgerichten erweitert. Zahlreiche Deckungserweiterungen finden sich unter den Ziffern 11.1 bis eispielhaft genannt seien verwaltungs-, sozial und steuerrechtliche Verfahren, Aussetzungsverfahren, Wiederaufnahmeverfahren und Zurückverweisungen, Adhäsionsverfahren, Privatklageverfahren, presserechtliche Verfahren, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit oder Rechtsschutz bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes. Den genauen Umfang der Leistungen bei den Deckungserweiterungen bitten wir den esonderen edingungen zu entnehmen. In der Regel dient der erweiterte Versicherungsschutz der Unterstützung der Verteidigung in einem eingeleiteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Des Weiteren wurde der Leistungsumfang erweitert auf Honorarvereinbarungen, Vorsatzanklagen bei Vergehen, Nebenklagekosten, Amtsstellungnahme, Gutachterkosten oder Zeugenbetreuung. In Abweichung von 6 AR-Kommunal 2010 besteht in der Kommunal- Straf-Rechtsschutz- und Dienstreise-Rechtsschutzversicherung weltweite Deckung (vgl. Abschnitt C. 2 Ziffer 4). Eine Selbstbeteiligung in der Straf-Rechtsschutzversicherung wird nicht vereinbart. Versicherungsbeitrag Der eitrag für die Kommunal-Rechtsschutzversicherung, die Kommunal-Straf-Rechtsschutz- und Dienstreise-Rechtsschutzversicherung (gemäß Abschnitt C. 1 und C. 2 ) ist abhängig von der Einwohnerzahl. Je angefangene 100 Einwohner erheben wir einen Nettobei-
6 Seite 6 tragssatz von 59,00 EUR, wobei eine Mindestprämie von 400 EUR nicht unterschritten werden kann. Ausgehend von unter Einwohnern errechnet sich eine jährliche Nettoprämie von 5.251,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Versicherungssteuer von derzeit 19 %. Der ruttobeitrag beträgt somit 6.248,69 EUR. Sie erhalten mit diesem Schreiben vorbereitete Antragsunterlagen, die Allgemeinen edingungen für die Rechtsschutzversicherung - Kommunal (AR-Kommunal 2010) und die esonderen edingungen und Risikobeschreibung zur Rechtsschutzversicherung für Städte und Gemeinden, gemeindliche Verwaltungszusammenschlüsse und Zweckverbände Wir hoffen, dass wir Ihnen ein interessantes Angebot unterbreiten konnten und Sie hiervon Gebrauch machen. itte lassen Sie uns für diesen Fall ein Antragsformular vollends ausgefüllt (gewünschter Versicherungsbeginn) und doppelt unterzeichnet wieder zukommen. An dieses Angebot halten wir uns bis zum gebunden. ei einer Vertragsdauer von mindestens fünf Jahren wird ein Laufzeitrabatt von 5 % eingeräumt. Sollten noch Fragen offen sein, stehen wir für ergänzende Auskünfte selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße ernd Junghans Direktionsbevollmächtigter
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