VERSCHUBKOLLISION IN BRUCK A.D. MUR

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERSCHUBKOLLISION IN BRUCK A.D. MUR"

Transkript

1 VERSCHUBKOLLISION IN BRUCK A.D. MUR am 25. Oktober 2010 Österreichische Bundesbahnen Strecke Bahnhof Bruck a.d. Mur Fbf Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz BGBl. I Nr. 123/2005) und das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Schifffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden, sowie auf Grundlage der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 29. April Zweck der Untersuchung ist ausschließlich die Feststellung der Ursache des Vorfalles zur Verhütung künftiger Vorfälle. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens oder der Haftung. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Ohne schriftliche Genehmigung der Bundesanstalt für Verkehr darf dieser Bericht auch nicht auszugsweise - wiedergegeben werden. Besuchsadresse: A-1210 Wien, Trauzlgasse 1 Postadresse: A-1000 Wien, Postfach 207 Homepage: Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Fachbereich Schiene Summarischer Bericht

2 Bundesanstalt für Verkehr Seite 2 / 10 Summarischer Bericht Inhalt Verzeichnis der Abkürzungen... 2 Abbildungsverzeichnis Allgemeine Angaben Ort Zeitpunkt Witterung, Sichtverhältnisse Beteiligte Fahrten Zulässige Geschwindigkeit Örtliche Besonderheiten Sachverhaltsdarstellung Hergang Lageskizze Auswertung Registriereinrichtung Tfz Aussage Tfzf des Verschubtriebfahrzeuges (auszugsweise und sinngemäß) Aussage des Verschubmitarbeiters (auszugsweise und sinngemäß) Aussage des Verschubleiters (auszugsweise und sinngemäß) Ursache Verletzte Personen und Sachschäden Verletze Personen Schäden an Fahrzeugen Schäden an der Infrastruktur Schäden an Umwelt Betriebsbehinderungen Untersuchungsverfahren Sonstige, nicht unfallkausale Unregelmäßigkeiten... 9 Anlage 1: Bilddokumentation Verzeichnis der Abkürzungen Bf Fbf Fdl IM La ÖBB RU Tfz Tfzf UUB VzG Z Bahnhof Frachtenbahnhof Fahrdienstleiter Infrastruktur Manager (Eisenbahn Infrastrukturunternehmen) Übersicht über die Langsamfahrstellen und Besonderheiten Österreichische Bundesbahnen Railway Undertaking (Eisenbahnverkehrsunternehmen) Triebfahrzeug Triebfahrzeugführer Unfalluntersuchung des Bundes Verzeichnis örtlich zulässiger Geschwindigkeiten Zug Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Skizze Eisenbahnlinien Österreich... 3 Abbildung 2 Lageskizze Quelle IM... 5 Abbildung 3 Auswertung der Registriereinrichtung... 6 Abbildung 4 Auszug aus DV V3, Abbildung 5 Auszug aus DV V3, Abbildung 6 Auszug aus DV V3,

3 Bundesanstalt für Verkehr Seite 3 / 10 Summarischer Bericht Verzeichnis der Regelwerke Richtlinie 2004/49/EG Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit EisbG Eisenbahngesetz 1957, österreichisches Bundesgesetzblatt aus 2006, Teil I, 125. Bundesgesetz UUG 2005 Unfalluntersuchungsgesetz, österreichisches Bundesgesetzblatt aus 2005, Teil I, 123. Bundesgesetz MeldeVO Eisb Meldeverordnung Eisenbahn 2006, österreichisches Bundesgesetzblatt aus 2005, Teil II, 279. Verordnung ÖBB DV V2 Signalvorschrift des IM Vorbemerkungen Gemäß UUG 2005, 5 haben Untersuchungen als ausschließliches Ziel die Feststellung der Ursache des Vorfalles, um Sicherheitsempfehlungen ausarbeiten zu können, die zur Vermeidung gleichartiger Vorfälle in der Zukunft beitragen können. Die Untersuchungen zielen nicht darauf ab, Schuld- oder Haftungsfragen zu klären. Der gegenständliche Vorfall wird mit einem summarischen Bericht abgeschlossen, der die Fakten und gegebenenfalls Sicherheitsempfehlungen beinhaltet. 1. Allgemeine Angaben 1.1. Ort IM ÖBB Infrastruktur AG Strecke Wien Südbahnhof Staatsgrenze nächst Spielfeld-Straß Gleis 353, km 156,300 Abbildung 1 Skizze Eisenbahnlinien Österreich 1.2. Zeitpunkt Montag, 25. Oktober 2010, um 14:02

4 Bundesanstalt für Verkehr Seite 4 / 10 Summarischer Bericht 1.3. Witterung, Sichtverhältnisse 5 C, Regen, keine Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse 1.4. Beteiligte Fahrten Verschubfahrt Zusammensetzung: Tfz Wagen 182,2 m Länge 531 t Gesamtgewicht (Masse gemäß Maß- und Eichgesetz) 1.5. Zulässige Geschwindigkeit Gemäß ÖBB DV V3 Abschnitt II, 10 Absatz 4, beträgt die Geschwindigkeit bei Verschubfahrten v max = 25 km/h Örtliche Besonderheiten Gemäß EisbG, 4, Absatz 1 handelt es sich um eine Hauptbahn, welche von dem IM ÖBB Infrastruktur AG betrieben wird. Gemäß EisbG, 12, Absatz 1 ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Behörde zuständig. Der Bf. Bruck a.d. Mur Fbf befindet sich auf der zweigleisigen, elektrisch betriebenen Normalspurstrecke Wien Südbahnhof Staatsgrenze nächst Spielfeld-Straß. 2. Sachverhaltsdarstellung 2.1. Hergang Bei der geschobenen Verschubfahrt mit zehn nicht an die durchgehende Bremsluftleitung angeschlossene Wagen von Gleis 104 nach Gleis 353, kam es zu einer Kollision mit einer auf Gleis 353 stehenden Wagengruppe. Dabei entgleisten der erste Wagen der Verschubfahrt und die ersten drei Wagen der stehenden Wagengruppe. Durch die Wucht des Aufpralls kippten die Wagen zur Seite und kollidierten somit auch mit einer auf Gleis 357 abgestellten Wagengruppe. Bei dieser Wagengruppe entgleiste ebenfalls ein Wagen und kippte in Richtung Gleis 359, auf dem Z stand. Zwei Wagen des Zuges wurden seitlich ca. 10 cm von der Schienenoberkante abgehoben. Insgesamt entgleisten durch diese Kollision zehn Wagen. Nachdem das Verschubsignal V10 Verschubverbot aufgehoben zeigte, erteilte der für die Verschubfahrt zuständige Verschubmitarbeiter dem Tfzf

5 Bundesanstalt für Verkehr Seite 5 / 10 Summarischer Bericht über Verschubfunk den Auftrag mit der geschobenen Verschubfahrt zu beginnen. Da der Verschubmitarbeiter ca. 200 m des Verschubweges einsah und annahm, dass weitere 200 m auf Gleis 353 frei sind, stieg dieser nicht wie vorgesehen am ersten Wagen als Spitzenverschieber, sondern zwischen dem 7. und 8. Wagen auf. Ohne den Verschubweg einzusehen, wurden weitere Aufträge über Verschubfunk an den Tfzf erteilt. Beim letzen erteilten Auftrag vor der Kollision ( 150 m schieben ) betrug die dokumentierte Geschwindigkeit des Verschubteiles ca. 27 km/h. Dieser Auftrag wurde vom Tfzf wiederholt; beim Loslassen der Sprechtaste wurden vom Tfzf die Worte da nicht eines anderen Verschubmitarbeiters wahrgenommen. Trotz sofort eingeleiteter Bremsung konnte die Kollision mit der auf Gleis 353 stehenden Wagengruppe nicht verhindert werden. Durch die Kollision entgleisten insgesamt zehn Wagen. Die Fahrzeuge, die Ladung sowie die Gleise 351, 353, 355, 357 wurden zum Teil erheblich beschädigt. Es wurden keine Personen verletzt. Da bei der geschobenen Verschubfahrt keine Luftbremse verwendet wurde und die Bremsung durch das Tfz von mindestens 1/5 der Wagenachsen nicht erreicht wurde, hätte der Tfzf über die Anwendung der schwachen Bremsung verständigt werden müssen Lageskizze Wien Südbahnhof Staatsgrenze nächst Spielfeld-Straß Abbildung 2 Lageskizze Quelle IM

6 Bundesanstalt für Verkehr Seite 6 / 10 Summarischer Bericht 2.3. Auswertung Registriereinrichtung Tfz Abbildung 3 Auswertung der Registriereinrichtung Die Registriereinrichtung wurde von der ÖBB - Produktion GmbH ausgewertet und der UUB zur Verfügung gestellt. Die zulässige Geschwindigkeit wurde gemäß ÖBB DV V3 Abschnitt II, 10 Absatz 4, geringfügig überschritten Aussage Tfzf des Verschubtriebfahrzeuges (auszugsweise und sinngemäß) Nach dem Abziehen einer Wagengruppe nach Gleis 104 wurde über Verschubfunk der Auftrag Reserve 250 m schieben erteilt. Während der Verschubfahrt wurde noch zweimal der Auftrag Schieben und anschließend die Zielangabe noch 150 m erteilt. Die Zielangabe wurde wiederholt. Beim Loslassen der Sprechtaste wurden am Verschubfunk die Worte da nicht eines anderen Verschubmitarbeiters gehört. Darauf wurde eine

7 Bundesanstalt für Verkehr Seite 7 / 10 Summarischer Bericht Schnellbremsung eingeleitet, die jedoch die Kollision nicht mehr verhindern konnte Aussage des Verschubmitarbeiters (auszugsweise und sinngemäß) Nach der Freistellung des Verschubsignals V10 wurden dem Tfzf über Verschubfunk der Auftrag 100 m Schieben in Richtung Gleis 363 erteilt. Der geschobene Verschubteil bestand aus zehn nicht an die durchgehende Bremsluftleitung angeschlossene Wagen und dem Tfz. Der Verschubweg war auf eine Länge von ca. 200 m einsehbar. Auf Grund der Annahme, dass auf Gleis 353 weitere 200 m frei sein, wurde nicht auf den 1. Wagen sondern zwischen dem 7. und dem 8. Wagen aufgestiegen. Dem Tfzf wurden über Verschubfunk weitere Aufträge erteilt, wobei der letzte Auftrag lautete noch 150 m schieben. Während des Sprechvorganges musste sich der Verschubfunk neue aufbauen (ca. 3 Sekunden); danach erfolgte die Kollision mit der auf Gleis 353 stehenden Wagengruppe Aussage des Verschubleiters (auszugsweise und sinngemäß) Die Verschubleitung wurde um ca. 6:30 Uhr an den Verschubmitarbeiter übertragen. Bei der Durchführung von Vorbereitungsarbeiten für die nächsten Zugbilde- und Verschubtätigkeiten wurden am Verschubfunk die letzten Aufträge für die geschobene Verschubfahrt wahrgenommen. Bei Erkennen der Unregelmäßigkeit in der Entfernungsangabe wurden über Verschubfunk sofort Haltaufträge abgegeben, die jedoch die Kollision nicht mehr verhindern konnten. 3. Ursache Nichtbeachtung der bestehenden Vorgaben gemäß DV V3, 14, Absatz 10: Abbildung 4 Auszug aus DV V3, 14

8 Bundesanstalt für Verkehr Seite 8 / 10 Summarischer Bericht Abbildung 5 Auszug aus DV V3, 14 Nichtbeachtung der bestehenden Vorgaben gemäß DV V3, 17 Absatz 1 und 2: Abbildung 6 Auszug aus DV V3, Verletzte Personen und Sachschäden 4.1. Verletze Personen Keine verletzten oder getöteten Personen 4.2. Schäden an Fahrzeugen Schwere Schäden an den Fahrzeugen 4.3. Schäden an der Infrastruktur Schwere Schäden an den Gleisen 351, 353, 355 und Schäden an Umwelt Keine Schäden 4.5. Betriebsbehinderungen Verspätungen im Güterverkehr

9 Bundesanstalt für Verkehr Seite 9 / 10 Summarischer Bericht 5. Untersuchungsverfahren Lokalaugenschein vor Ort durch die UUB am 25. Oktober 2010 Die Unterlagen der Beteiligten trafen 28. Jänner 2011 trafen bei der UUB ein 6. Sonstige, nicht unfallkausale Unregelmäßigkeiten Keine Dieser summarische Bericht ergeht an: Unternehmen / Stelle ÖBB Infrastruktur AG ÖBB Produktion GmbH ÖBB Rail Cargo Austria AG BMVIT BMWFJ - Clusterbibliothek Funktion IM/RU Traktionsleister RU Behörde Europäisches Dokumentationszentrum Wien, am 06. Juni 2011 Der Untersuchungsleiter: Ing. Daniel Krätschmer BSc

10 Bundesanstalt für Verkehr Seite 10 / 10 Summarischer Bericht Anlage 1: Bilddokumentation

ENTROLLEN VON ZWEI FAHRZEUGEN

ENTROLLEN VON ZWEI FAHRZEUGEN ENTROLLEN VON ZWEI FAHRZEUGEN am 06. Juli 2010 Österreichische Bundesbahnen Strecke 40401 im Bf St. Michael km 202,412 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen

Mehr

KOLLISION MIT VERSCHUB UND ENTGLEISUNG ZUG 41818

KOLLISION MIT VERSCHUB UND ENTGLEISUNG ZUG 41818 KOLLISION MIT VERSCHUB UND ENTGLEISUNG ZUG 41818 am 5. März 2011 Österreichische Bundesbahnen Strecke 22201 Bf Schwarzach-Sankt Veit Villach Hbf km 200,027 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit

Mehr

KOLLISION DES ZUGES 68 MIT METALLTEIL

KOLLISION DES ZUGES 68 MIT METALLTEIL KOLLISION DES ZUGES 68 MIT METALLTEIL am 15. Februar 2010 Österreichische Bundesbahnen Strecke 13001 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz,

Mehr

ZUSAMMENPRALL Z MIT PKW AUF EK

ZUSAMMENPRALL Z MIT PKW AUF EK ZUSAMMENPRALL Z 46741 MIT PKW AUF EK am 22. August 2011 Österreichische Bundesbahnen Bf Ossiach-Bodensdorf EK km 364,038 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft

Mehr

ENTGLEISUNG DES ZUGES 2101

ENTGLEISUNG DES ZUGES 2101 ENTGLEISUNG DES ZUGES 2101 am 3. Februar 2009 Österreichische Bundesbahnen Strecke 10901 zwischen Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz,

Mehr

TÖTUNG EINES JUGEND- LICHEN FAHRGASTES

TÖTUNG EINES JUGEND- LICHEN FAHRGASTES TÖTUNG EINES JUGEND- LICHEN FAHRGASTES am 7. November 2008 ÖBB-Strecke 10103 Haltestelle Kuchl Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz, mit

Mehr

ENTGLEISUNG DES ZUGES 197 DER WLB

ENTGLEISUNG DES ZUGES 197 DER WLB ENTGLEISUNG DES ZUGES 197 DER WLB am 27. Juni 2008 Wiener Lokalbahnen AG Strecke 1 Gleis 2, km 2,6 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz,

Mehr

EISENBAHNKREUZUNGEN ÖBB-Strecke EK km 3,020 und EK km 2,752

EISENBAHNKREUZUNGEN ÖBB-Strecke EK km 3,020 und EK km 2,752 EISENBAHNKREUZUNGEN ÖBB-Strecke 18301 EK km 3,020 und EK km 2,752 am 29. Juli 2008 Österreichische Bundesbahnen Strecke 18301 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft

Mehr

KOLLISION DES ZUGES MIT VERSCHUB

KOLLISION DES ZUGES MIT VERSCHUB KOLLISION DES ZUGES 78402 MIT VERSCHUB am 2. Februar 2009 Österreichische Bundesbahnen Strecke 10105 Bf Feldkirch, im Schattenburgtunnel Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner

Mehr

ZUSAMMENPRALL Z 4472 MIT FUSSGÄNGER

ZUSAMMENPRALL Z 4472 MIT FUSSGÄNGER ZUSAMMENPRALL Z 4472 MIT FUSSGÄNGER Österreichische Bundesbahnen Strecke 10201 zw. Bf Liezen und Bf Stainach-Irdning EK km 90,595 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006

Mehr

BRAND DES TFZ VON ZUG 91790

BRAND DES TFZ VON ZUG 91790 BRAND DES TFZ 2068 004-7 VON ZUG 91790 am 20. Jänner 2009 Österreichische Bundesbahnen Strecke 10105 Bf Dornbirn Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen

Mehr

ENTGLEISUNG DES ZUGES 66969

ENTGLEISUNG DES ZUGES 66969 ENTGLEISUNG DES ZUGES 66969 am 12. September 2008 Österreichische Bundesbahnen Strecke 20801 / 22112 im Bahnhof Linz Verschiebebahnhof Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 01. Jänner

Mehr

Republik Österreich. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Bundesanstalt für Verkehr Unfalluntersuchung Fachbereich Schiene

Republik Österreich. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Bundesanstalt für Verkehr Unfalluntersuchung Fachbereich Schiene Republik Österreich Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Bundesanstalt für Verkehr Unfalluntersuchung Fachbereich Schiene Untersuchungsbericht Geschäftszahl: BMVIT-795.011-II/BAV/UUB/SCH/2006

Mehr

Zwischen- Untersuchungsbericht

Zwischen- Untersuchungsbericht Zwischen- Untersuchungsbericht Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-795.378-IV/SUB/SCH/2017 Verletzung von Personen durch Schienenfahrzeuge Bahnhof Kirchstetten 12. Jänner 2017 und 3. März

Mehr

TÖTUNG EINER PERSON BEI ZUG 732

TÖTUNG EINER PERSON BEI ZUG 732 TÖTUNG EINER PERSON BEI ZUG 732 am 26. August 2009 Österreichische Bundesbahnen Strecke 41301 BMVIT-795.191-II/BAV/UUB/SCH/2009 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in

Mehr

BEFUNDUNG VON IN DEUTSCHLAND AN EINER ENTGLEISUNG BETEILIGTEN FAHRZEUGEN

BEFUNDUNG VON IN DEUTSCHLAND AN EINER ENTGLEISUNG BETEILIGTEN FAHRZEUGEN BEFUNDUNG VON IN DEUTSCHLAND AN EINER ENTGLEISUNG BETEILIGTEN FAHRZEUGEN am 29. April 2009 Swietelsky Bau GmbH Zweigniederlassung Bahnbau Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner

Mehr

ENTGLEISUNG ZUG Summarischer Bericht mit Sicherheitsempfehlungen. am 18. Juni Österreichische Bundesbahnen Strecke 35101

ENTGLEISUNG ZUG Summarischer Bericht mit Sicherheitsempfehlungen. am 18. Juni Österreichische Bundesbahnen Strecke 35101 ENTGLEISUNG ZUG 1207 am 18. Juni 2011 Österreichische Bundesbahnen Strecke 35101 km 7,040 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz, mit dem

Mehr

ZUSAMMENPRALL MIT TRAKTOR UND ENTGLEISUNG ZUG 6802

ZUSAMMENPRALL MIT TRAKTOR UND ENTGLEISUNG ZUG 6802 ZUSAMMENPRALL MIT TRAKTOR UND ENTGLEISUNG ZUG 6802 am 6. Juli 2012 Strecke St. Pölten Hbf - Mariazell EK km 18,475 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen

Mehr

ENTGLEISUNG ZUG 64525

ENTGLEISUNG ZUG 64525 ENTGLEISUNG ZUG 64525 am 3. Juli 2012 Österreichische Bundesbahnen Strecke 45701 zw. Bf Weißkirchen Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz,

Mehr

Lokalaugenschein/Fachbereich Schiene

Lokalaugenschein/Fachbereich Schiene Lokalaugenschein/Fachbereich Schiene Bundesanstalt für Verkehr Seite 2 Lokalaugenschein INHALT SEITE 3 VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN 1. ZUSAMMENFASSUNG SEITE 4 2. ÖRTLICHE VERHÄLTNISSE 3. BESCHREIBUNG DER

Mehr

TÖTUNG EINER PERSON DURCH BERÜHRUNG DER OBERLEITUNG

TÖTUNG EINER PERSON DURCH BERÜHRUNG DER OBERLEITUNG TÖTUNG EINER PERSON DURCH BERÜHRUNG DER OBERLEITUNG am 16. Oktober 2008 ÖBB-Traktion GmbH Dienstsitz Wels Rundhaus Abstellgleis Stand 12 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner

Mehr

ZUSAMMENPRALL UND ENT- GLEISUNG DES ZUGES 8673 AUF EISENBAHNKREUZUNG

ZUSAMMENPRALL UND ENT- GLEISUNG DES ZUGES 8673 AUF EISENBAHNKREUZUNG ZUSAMMENPRALL UND ENT- GLEISUNG DES ZUGES 8673 AUF EISENBAHNKREUZUNG am 18. Dezember 2008 Steiermärkische Landesbahnen GmbH Strecke Gleisdorf - Weiz EK km 4,935 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung

Mehr

ZUSAMMENPRALL ZUG MIT KLEINMOTORRAD

ZUSAMMENPRALL ZUG MIT KLEINMOTORRAD ZUSAMMENPRALL ZUG 96596 MIT KLEINMOTORRAD am 3. Februar 2012 Österreichische Bundesbahnen Strecke 11001 Bf Tulln an der Donau St.Pölten Hbf EK km 41,469 (Hst Ober Radlberg) Die Untersuchung erfolgt in

Mehr

ENTGLEISUNG DES ZUGES 8324

ENTGLEISUNG DES ZUGES 8324 ENTGLEISUNG DES ZUGES 8324 am 16. Februar 2010 Lokalbahn Vöcklamarkt-Attersee AG zw. Bf Vöcklamarkt und Bf Attersee im Bf St. Georgen im Attergau Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit

Mehr

ZUSAMMENPRALL ZUG 199 MIT PKW AUF EISENBAHNKREUZUNG

ZUSAMMENPRALL ZUG 199 MIT PKW AUF EISENBAHNKREUZUNG ZUSAMMENPRALL ZUG 199 MIT PKW AUF EISENBAHNKREUZUNG am 20. März 2012 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle

Mehr

KOLLISION ZUG MIT ZUG 48007

KOLLISION ZUG MIT ZUG 48007 KOLLISION ZUG 21023 MIT ZUG 48007 am 26. März 2009 auf der Strecke 10901 Wien Franz-Josefsbahnhof nach Staatsgrenze nächst Gmünd N.Ö. Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006

Mehr

T3 0-2 Stunden KEINE PATIENTEN 2-4 Stunden 5 4-6 Stunden 5 6-8 Stunden 5 8-10 Stunden 5 10-12 Stunden 5 Beispiele: Verbrennungen bis 15 %, Leichtes Schädelhirntrauma, Einfache Knochenbrüche, Prellungen

Mehr

Untersuchte Vorfälle des Jahres 2006

Untersuchte Vorfälle des Jahres 2006 Untersuchte Vorfälle des Jahres 2006 Die nachstehenden Vorfälle wurden im laufenden Jahres 2006 von der Bundesanstalt für Verkehr, Unfalluntersuchung Fachbereich Schiene, untersucht: 03. Jänner 2006; Bahnhof

Mehr

ENTGLEISUNG DES ZUGES 1873

ENTGLEISUNG DES ZUGES 1873 ENTGLEISUNG DES ZUGES 1873 am 20. Jänner 2009 Österreichische Bundesbahnen Strecke 40701 Bf Sillian Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz,

Mehr

ABSTURZ EINES SEILBAHN- MITARBEITERS BEI DER BERGEÜBUNG AUF EINER EINSEIL-UMLAUFBAHN

ABSTURZ EINES SEILBAHN- MITARBEITERS BEI DER BERGEÜBUNG AUF EINER EINSEIL-UMLAUFBAHN ABSTURZ EINES SEILBAHN- MITARBEITERS BEI DER BERGEÜBUNG AUF EINER EINSEIL-UMLAUFBAHN am 1. Dezember 2011 im Bezirk Landeck, Tirol Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006

Mehr

Republik Österreich. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Bundesanstalt für Verkehr Unfalluntersuchung Fachbereich Schiene

Republik Österreich. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Bundesanstalt für Verkehr Unfalluntersuchung Fachbereich Schiene Republik Österreich Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Bundesanstalt für Verkehr Unfalluntersuchung Fachbereich Schiene Untersuchungsbericht Geschäftszahl: BMVIT-795.036-II/BAV/UUB/SCH/2006

Mehr

ENTGLEISUNG DES ZUGES 54091

ENTGLEISUNG DES ZUGES 54091 ENTGLEISUNG DES ZUGES 54091 am 18. Oktober 2008 Österreichische Bundesbahnen Strecke 10102 im Bahnhof Pöchlarn Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen

Mehr

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung EUV) vom 5. Juli 2007 (BGBl I S. 1305) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Mehr

Bundesanstalt für Verkehr Seite 59 / 105 Untersuchungsbericht

Bundesanstalt für Verkehr Seite 59 / 105 Untersuchungsbericht Bundesanstalt für Verkehr Seite 59 / 105 Untersuchungsbericht Beilage Auszug aus [1] Bericht über die Untersuchung des abgebrochenen Achsstummels aus einem polnischen Kesselwagen und Gutachten über die

Mehr

Untersuchungsbericht. Zusammenprall Z 3200 mit LKW auf EK km 11,780 zwischen Bf Sattledt und Hst Unterhart am 05. Juli 2016

Untersuchungsbericht. Zusammenprall Z 3200 mit LKW auf EK km 11,780 zwischen Bf Sattledt und Hst Unterhart am 05. Juli 2016 Bundesanstalt für Verkehr Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-795.372-IV/BAV/UUB/SCH/2016 Zusammenprall Z 3200 mit LKW auf EK km 11,780 zwischen Bf Sattledt und Hst Unterhart am 05. Juli

Mehr

a) BRUCH einer RADSATZWELLE bei ZUG 45043 und b) ENTGLEISUNG des WAGENS beim anschliessenden VERSCHUB

a) BRUCH einer RADSATZWELLE bei ZUG 45043 und b) ENTGLEISUNG des WAGENS beim anschliessenden VERSCHUB a) BRUCH einer RADSATZWELLE bei ZUG 45043 und b) ENTGLEISUNG des WAGENS beim anschliessenden VERSCHUB am 9. Dezember 2010 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft

Mehr

Untersuchungsbericht. Kollision entrollter Wagen mit Z 7012 im Bf Wieselburg an der Erlauf am 19. Oktober 2016

Untersuchungsbericht. Kollision entrollter Wagen mit Z 7012 im Bf Wieselburg an der Erlauf am 19. Oktober 2016 Untersuchungsbericht Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-795.374-IV/SUB/SCH/2017 Kollision entrollter Wagen mit Z 7012 im Bf Wieselburg an der Erlauf am 19. Oktober 2016 Bundesministerium

Mehr

«Titel» «Vorname» «Nachname» «zh»

«Titel» «Vorname» «Nachname» «zh» GZ BMVIT-450.060/0009-II/V1/2005 Bitte Antwortschreiben unter Anführung der Geschäftszahl an die oben angeführte e-mail-adresse richten. «Titel» «Vorname» «Nachname» «zh» 16.03.2005 Anwendung des Arbeitszeitgesetzes

Mehr

Die Eignung des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr.

Die Eignung des transeuropäischen Eisenbahnsystems für den sicheren und durchgehenden Zugverkehr. INTEROPERABILITÄT INTEROPERABILITÄT Unser heutiges Europa besteht aus vielen historisch gewachsenen Bahnsystemen, deren unterschiedliche technische Standards einen grenzüberschreitenden Bahnverkehr erschweren.

Mehr

Vorfälle auf Eisenbahnkreuzungen

Vorfälle auf Eisenbahnkreuzungen V Vorfälle auf Eisenbahnkreuzungen Jahresbericht Bundesanstalt für Verkehr Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Wien, Trauzlgasse Tel.: +4//7-59 Fax: +4//7-5998 Email: uus@bmvit.gv.at Homepage: bmvit.gv.at

Mehr

über der Beinaheunfall zwischen einer Rangierbewegung und dem Zug vom 10. August 2009 Frauenfeld

über der Beinaheunfall zwischen einer Rangierbewegung und dem Zug vom 10. August 2009 Frauenfeld Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni die trasporti pubblici SII Philippe Thürler 11. Januar

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Untersuchungsbericht. Zusammenprall Z 4382 mit PKW auf einer Eisenbahnkreuzung in Hollenegg am 12. Februar 2014

Untersuchungsbericht. Zusammenprall Z 4382 mit PKW auf einer Eisenbahnkreuzung in Hollenegg am 12. Februar 2014 Untersuchungsbericht Bundesanstalt für Verkehr Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-795.357-IV/BAV/UUB/SCH/2014 Zusammenprall Z 4382 mit PKW auf einer Eisenbahnkreuzung in Hollenegg am 12.

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Personenunfall bei Zug vom Dienstag, 05. Oktober 2010

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über den Personenunfall bei Zug vom Dienstag, 05. Oktober 2010 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 10100501 Schlussbericht

Mehr

Untersuchungsbericht. Kollision eines Güterzuges mit einem Gleisbaukran in Leopoldau am 28.September 2013

Untersuchungsbericht. Kollision eines Güterzuges mit einem Gleisbaukran in Leopoldau am 28.September 2013 Untersuchungsbericht Bundesanstalt für Verkehr Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-795.352-IV/BAV/UUB/SCH/2013 Kollision eines Güterzuges mit einem Gleisbaukran in Leopoldau am 28.September

Mehr

FAHREN OHNE VORAUSSET- ZUNG ZUR FAHRT, BEINAHE- KOLLISION MIT Z 3306 UND ZUSAMMENPRALL AUF EISENBAHNKREUZUNG MIT PKW DURCH ZUG 3353

FAHREN OHNE VORAUSSET- ZUNG ZUR FAHRT, BEINAHE- KOLLISION MIT Z 3306 UND ZUSAMMENPRALL AUF EISENBAHNKREUZUNG MIT PKW DURCH ZUG 3353 FAHREN OHNE VORAUSSET- ZUNG ZUR FAHRT, BEINAHE- KOLLISION MIT Z 3306 UND ZUSAMMENPRALL AUF EISENBAHNKREUZUNG MIT PKW DURCH ZUG 3353 am 10. Februar 2011 Pinzgauer Lokalbahn zwischen Piesendorf Bad und Bruckberg-Golfplatz

Mehr

Eisenbahn-Bundesamt Verfahren und Vorgehensweise bei der Erfassung und Auswertung von Transportunfällen auf der Schiene

Eisenbahn-Bundesamt Verfahren und Vorgehensweise bei der Erfassung und Auswertung von Transportunfällen auf der Schiene Verfahren und Vorgehensweise bei der Erfassung und Auswertung von Transportunfällen auf der Schiene 1 Themen Das Transportsystem Bahn Zielsetzung Unfalluntersuchung? Methodik und Vorgehensweise 2 Bremsweg

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Vorfälle auf Eisenbahnkreuzungen

Vorfälle auf Eisenbahnkreuzungen V Vorfälle auf Eisenbahnkreuzungen Bericht. Halbjahr 6 Bundesanstalt für Verkehr Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes Wien, Trauzlgasse Tel.: +4//6-69 Fax: +4//6-699 Email: uus@bmvit.gv.at Homepage:

Mehr

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST

Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle SUST Schweizerische Unfalluntersuchungsstelle SUST Service d enquête suisse sur les accidents SESA Servizio d inchiesta svizzero sugli infortuni SISI Swiss Accident Investigation Board SAIB Bereich Bahnen und

Mehr

B E S C H L U S S W /9E

B E S C H L U S S W /9E Postadresse: Erdbergstraße 192 196 1030 Wien Tel: +43 1 601 49 0 Fax: +43 1 531 09 153357/153364 E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at www.bvwg.gv.at DVR: 0939579 Geschäftszahl (GZ): W193 2126228-1/9E (bitte

Mehr

Aktuelle Themen Oberste Eisenbahnbehörde

Aktuelle Themen Oberste Eisenbahnbehörde 1 Oberste Eisenbahnbehörde Wintertagung 2016 des FV der Schienenbahnen Mag. Leiterin der Sektion IV Verkehr Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 2 Entwicklungen Oberste Eisenbahnbetriebsbehörde

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

Untersuchungszentrale der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes

Untersuchungszentrale der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Untersuchungszentrale der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Aktenzeichen: Datum 60uu2010-11/176-3323#002-024 02.04.2012 Veröffentlichung Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart:

Mehr

BREMSANSTAND DER FAHRT 13

BREMSANSTAND DER FAHRT 13 BREMSANSTAND DER FAHRT 13 am 17. August 2011 Achenseebahn Zahnradabschnitt km 3,4 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle

Mehr

Untersuchungsbericht. Kollision der Nebenfahrt Z mit einem Mitarbeiter des Instandhaltungsdienstes im Bf Steinfeld im Drautal am 8.

Untersuchungsbericht. Kollision der Nebenfahrt Z mit einem Mitarbeiter des Instandhaltungsdienstes im Bf Steinfeld im Drautal am 8. Untersuchungsbericht Bundesanstalt für Verkehr Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-795.355-IV/BAV/UUB/SCH/2014 Kollision der Nebenfahrt Z 99962 mit einem Mitarbeiter des Instandhaltungsdienstes

Mehr

Untersuchungszentrale

Untersuchungszentrale Untersuchungszentrale der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Aktenzeichen: 60uu2014-12/002-3323 Stand: 29.06.2017 Version: 1.0 Gefährliches Ereignis im Eisenbahnbetrieb Ereignisart: Zugentgleisung

Mehr

ENTGLEISUNG VERSCHUB UND MANGELHAFTE VORBEREITUNG ZUG 68272

ENTGLEISUNG VERSCHUB UND MANGELHAFTE VORBEREITUNG ZUG 68272 ENTGLEISUNG VERSCHUB UND MANGELHAFTE VORBEREITUNG ZUG 68272 am 29. Mai 2012 Österreichische Bundesbahnen Strecke 12401 BMVIT-795.300-IV/BAV/UUB/SCH/2012 Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit

Mehr

Verleihung der Verkehrsgenehmigung an die MEV Independent Railway Services GmbH Genehmigung zur Erbringung von Schienenverkehrsdiensten

Verleihung der Verkehrsgenehmigung an die MEV Independent Railway Services GmbH Genehmigung zur Erbringung von Schienenverkehrsdiensten BMVIT - IV/SCH5 (Eisenbahnsicherheitsbehörde) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail: sch5@bmvit.gv.at Internet: www.bmvit.gv.at GZ. BMVIT-221.927/0001-IV/SCH5/2011

Mehr

Untersuchungsbericht. Kollision Z 47980 mit Kinderwagen in Hst. Linz-Ebelsberg am 8. April 2015

Untersuchungsbericht. Kollision Z 47980 mit Kinderwagen in Hst. Linz-Ebelsberg am 8. April 2015 Bundesanstalt für Verkehr Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-795.366/0001-IV/BAV/UUB/SCH/2015 Kollision Z 47980 mit Kinderwagen in Hst. Linz-Ebelsberg am 8. April 2015 Bundesministerium

Mehr

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe

Schlussbericht der Unfalluntersuchungsstelle für Bahnen und Schiffe Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente,

Mehr

über die Kollision von Zug (SBB Personenverkehr) mit einem Sattelschlepper

über die Kollision von Zug (SBB Personenverkehr) mit einem Sattelschlepper Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Jean Gross, 22. November

Mehr

Untersuchungsbericht. Brand Z im Bf Launsdorf-Hochosterwitz am 24. April 2014

Untersuchungsbericht. Brand Z im Bf Launsdorf-Hochosterwitz am 24. April 2014 Untersuchungsbericht Bundesanstalt für Verkehr Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes GZ: BMVIT-795.359-IV/BAV/UUB/SCH/2014 Brand Z 54950 im Bf Launsdorf-Hochosterwitz am 24. April 2014 Bundesministerium

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 8. November 2017 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 8. November 2017 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 8. November 2017 Teil II 307. Verordnung: Änderung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011 307. Verordnung des Bundesministers

Mehr

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal

Örtliche Richtlinien zur Richtlinie für das Zugpersonal Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01 09 für das Zugpersonal Geltungsbereich Eisenbahn Köln-Mülheim-Leverkusen (EKML) - NE Streckenbezeichnung 9617 Bekanntgaben Lfd. Nr. Änderung / Bekanntgabe Gültig

Mehr

Österreichische Bundesbahnen Zugleitbetrieb

Österreichische Bundesbahnen Zugleitbetrieb DV V 5 (06/2004) Österreichische Bundesbahnen Zugleitbetrieb Seite 1 DV V 5 (06/2004) Genehmigt vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Verwaltungsbereich Verkehr mit Zahl:221.011/1/-II/C/121/98

Mehr

KRANUNFALL AUF EINER ZWEISEIL UMLAUFBAHN

KRANUNFALL AUF EINER ZWEISEIL UMLAUFBAHN KRANUNFALL AUF EINER ZWEISEIL UMLAUFBAHN am 10. Juni 2010 in Österreich, Bundesland Tirol Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz, mit dem

Mehr

UNTERSUCHUNGSBERICHT

UNTERSUCHUNGSBERICHT UNTERSUCHUNGSBERICHT BMVIT-795.339-IV/BAV/UUB/SCH/2013 stehenden Gleis-Messwagen Bundesanstalt für Verkehr. Trauzlgasse 1, 1210 Wien http://versa.bmvit.gv.at Inhalt Seite 1. Zusammenfassung... 7 1.1. Hergang...

Mehr

Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit

Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit Im Änderungsmodus durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat ZB1, an die ab Januar 2016 geltende Rechtslage übergangsweise bis zum Vorliegen einer aktualisierten Version angepasst.

Mehr

Jahresbericht der Zentralen Meldestelle für schwere Unfälle im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Jahresbericht der Zentralen Meldestelle für schwere Unfälle im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Jahresbericht 2013 der Zentralen Meldestelle für schwere Unfälle im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft www.bmwfw.gv.at Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Gesetzliche Grundlagen... 2 3

Mehr

Summarischer Bericht. Ereignis: Kollision einer Lokomotive mit abgestellten Reisezugwagen

Summarischer Bericht. Ereignis: Kollision einer Lokomotive mit abgestellten Reisezugwagen Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST Service suisse d enquête de sécurité SESE Servizio d inchiesta svizzero sulla sicurezza SISI Swiss Transportation Safety Investigation Board STSB Summarischer

Mehr

Bahn-Unfalls von Neufahrn

Bahn-Unfalls von Neufahrn WB- Analyse des S-BahnS Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 6-22. und 23. September 2005, Braunschweig Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni die trasporti pubblici SII Reg. Nr. :11053102 Schlussbericht

Mehr

im RhB-Bahnhof Davos - Platz

im RhB-Bahnhof Davos - Platz Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni die trasporti pubblici SII Philippe Thürler / Walter

Mehr

Grundlagen 4: T30 Rothenburg

Grundlagen 4: T30 Rothenburg Verkehr und Infrastruktur (vif) Abteilung Verkehrstechnik Arsenalstrasse 4 6010 Kriens Telefon 041 18 12 12 Telefax 041 11 20 22 vif@lu.ch www.vif.lu.ch Grundlagen 4: T0 Rothenburg Unfallauswertung 01.04.2010

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr, Fassung vom 26.09.2011 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Berücksichtigung der

Mehr

Tätigkeitsbericht 2010 Seite 1 von 71

Tätigkeitsbericht 2010 Seite 1 von 71 Tätigkeitsbericht 2010 Seite 1 von 71 Tätigkeitsbericht 2010 Seite 2 von 71 Zusammenfassung Die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) erstellt gemäß 131 Abs. 4 Kraftfahrgesetz 1967 und 19 Unfalluntersuchungsgesetz

Mehr

2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür]

2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür] Teil B.301 2.1 Örtliche Bestimmungen für den Bahnhof Weißensee [Thür] a) Beschreibung und Lage 2.11 Allgemeines Der Bahnhof Weißensee [Thür] (Abk. WSE) ist unbesetzte Zuglaufstelle innerhalb der Zugleitstrecke

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 18. Juni 2007 Teil II 131. Verordnung: Änderung der Zulassungsstellenverordnung (3. Novelle zur ZustV) 131. Verordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 18. Juni 2007 Teil II 131. Verordnung: Änderung der Zulassungsstellenverordnung (3. Novelle zur ZustV) 131. Verordnung

Mehr

Der expansive Weg der Raaberbahn. Dr. Csaba Székely Generaldirektor-Stv.

Der expansive Weg der Raaberbahn. Dr. Csaba Székely Generaldirektor-Stv. Der expansive Weg der Raaberbahn Dr. Csaba Székely Generaldirektor-Stv. Über die Raaberbahn AG Integrierte Unternehmensgruppe mit klarer Geschäftsbereichsgliederung Ungarische Bezeichnung: Győr-Sopron-Ebenfurti

Mehr

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über die Kollision von Zug 218 der WSB mit einem vom Dienstag, 02. November 2010

der Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe über die Kollision von Zug 218 der WSB mit einem vom Dienstag, 02. November 2010 Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Reg. Nr. 10110201 Schlussbericht

Mehr

Republik Österreich. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Untersuchungsbericht BMVIT-788.955/003-II/VSB/2005

Republik Österreich. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Untersuchungsbericht BMVIT-788.955/003-II/VSB/2005 Republik Österreich Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Bundesanstalt für Verkehr Unfalluntersuchung Fachbereich Schiene Untersuchungsbericht Geschäftszahl: BMVIT-788.955/003-II/VSB/2005

Mehr

WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn

WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn WB- Analyse des S-Bahn-Unfalls von Neufahrn Dipl.-Ing. Oliver Lemke Bieleschweig -Workshop 5.5-6. und 7. Juni 2005, Bielefeld Gliederung Gliederung Unfallablauf List of Facts Der WB-Graph Anmerkungen /

Mehr

01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen:

01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV 0. Mai 05 V. de Referenz/Aktenzeichen: 5.5-00009 Richtlinie Zulassung von Triebfahrzeugführern

Mehr

Über die Kollision zwischen zwei Trams der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) vom Donnerstag, 13. November 2008 in Zürich, Rennweg

Über die Kollision zwischen zwei Trams der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) vom Donnerstag, 13. November 2008 in Zürich, Rennweg Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni dei trasporti pubblici SII Ulrich Baumann, 30. April

Mehr

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter (GefahrgutbeförderungsZustVO - GGBefZustVO) Vom 11. April 2000 (GV. NRW. 2000,

Mehr

über Kollision mit einem Personenwagen

über Kollision mit einem Personenwagen Unfalluntersuchungsstelle Bahnen und Schiffe UUS Service d enquête sur les accidents des transports publics SEA Servizio d inchiesta sugli infortuni die trasporti pubblici SII Erwin Drabek 26.11.2007 Reg.

Mehr

Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung -

Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung - Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung - Eisenbahn-Bundesamt Referat 34 GA 3461 Heinemannstraße 6 53175 Bonn Version

Mehr

Österreich. Jahresbericht 2009 der nationalen Sicherheitsbehörde für das Bezugsjahr 2008

Österreich. Jahresbericht 2009 der nationalen Sicherheitsbehörde für das Bezugsjahr 2008 Österreich Jahresbericht 2009 der nationalen Sicherheitsbehörde gemäß Art. 18 der Richtlinie 2004/49/EG vom 29. April 2004, Abl. Nr. L 164 vom 30. April 2004 Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit zuletzt

Mehr

Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen -

Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen - Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen - Eisenbahn-Bundesamt Referat 34 - GA 3461 - Heinemannstraße 6 Version 06 Stand: 26.01.2016

Mehr

LADUNGSSICHERUNG. Innerbetrieblicher Transport

LADUNGSSICHERUNG. Innerbetrieblicher Transport LADUNGSSICHERUNG Innerbetrieblicher Transport Verfasser: ÖAMTC Fahrerakademie Datum: 06/2012 Alltag in Österreich 300 Kisten Cola kaputt 1 beschädigter Cayenne 1 beschädigter LKW 4 Stunden Sperre Abfahrt

Mehr

UNTERSUCHUNGSBERICHT

UNTERSUCHUNGSBERICHT UNTERSUCHUNGSBERICHT BMVIT-795.335-IV/BAV/UUB/SCH/2013 a) Kollision Z 167 mit Infrastruktureinrichtung und b) Entgleisung Z 20261 nach Kollision mit Fahrzeugteil im C Bundesanstalt für Verkehr. Trauzlgasse

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für BiozidG-Altwirkstoffverordnung, Fassung vom 29.09.2010 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Fristen

Mehr

Bundesanstalt für Verkehr Seite 2 von 61 Tätigkeitsbericht 2009

Bundesanstalt für Verkehr Seite 2 von 61 Tätigkeitsbericht 2009 TÄTIGKEITSBERICHT 2009 Bundesanstalt für Verkehr Seite 2 von 61 Tätigkeitsbericht 2009 Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Unfallforschung, Angelegenheiten der Untersuchung von Unfällen und Störungen

Mehr

Verzeichnis der bestellten sachverständigen Prüfer für Triebfahrzeugführer gemäß 149 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr.

Verzeichnis der bestellten sachverständigen Prüfer für Triebfahrzeugführer gemäß 149 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. BMVIT - IV/SCH2 (Oberste Eisenbahnbaubehörde (Verfahren im Bereich der Eisenbahnen)) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail: sch2@bmvit.gv.at Internet:

Mehr

Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge

Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge Eisenbahn-Bundesamt bm~.'lno Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge zwischen den nationalen Eisenbahnsicherheitsbehörden

Mehr

"Eisenbahnrecht für Ingenieure. Unfallaufklärung und Beweissicherung durch Eisenbahnbetriebsleiter und Sachverständige

Eisenbahnrecht für Ingenieure. Unfallaufklärung und Beweissicherung durch Eisenbahnbetriebsleiter und Sachverständige Intensiv-Workshop, Hamburg, 30.06.2017 "Eisenbahnrecht für Ingenieure Unfallaufklärung und Beweissicherung durch Eisenbahnbetriebsleiter und Sachverständige Wolfgang Groß, Dipl.-Verw.-Betriebswirt Von

Mehr

Kontrolle der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen (Ergänzung zu Erlass BMVIT /0005-II/ST4/2008 und BMVIT /0001-II/ST4/2010)

Kontrolle der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen (Ergänzung zu Erlass BMVIT /0005-II/ST4/2008 und BMVIT /0001-II/ST4/2010) BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien DVR 0000175 email: st4@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-179.723/0008-II/ST4/2010

Mehr

Untersuchungsbericht

Untersuchungsbericht Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Untersuchungsbericht Der Untersuchungsbericht wurde gemäß 18 FlUUG summarisch abgeschlossen, d.h. ausschließlich mit Darstellung der Fakten. Identifikation Art des

Mehr