BEURTE LUNGSKONZEPT. Primarschule Huttwil

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1 BEURTE LUNGSKONZEPT Primarschule Huttwil

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3 Inhaltsverzeichnis Allgemeines 4 Lernziele zur Sachkompetenz 5 3 Beurteilung des Arbeits- und Lernverhaltens 5 Beurteilungskonzept Primarschule Huttwil 4 Individuelle Lernziele 6 5 Elterninformation / Elterngespräche 8 6 Rückmeldungen während des Semesters 0 7 Umgang mit Lernkontrollen 8 Die Selbstbeurteilung 3 9 Gesamtbeurteilung am Ende des Semesters 0 Schullaufbahnentscheide 4 Übertrittsverfahren Sekstufe 5 Akten 8 3 Anhang 8

4 . Allgemeines DVBS, Art. 4 Die Beurteilung beschreibt den Lernprozess und den Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers. Sie umfasst a die Sachkompetenz und b das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. 3 Sie dient der Förderung des Lernens, der Information der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern und bildet die Grundlage für die weitere Schullaufbahn. Förderorientierte / bilanzierende Beurteilung. Funktion der Beurteilung 55Die Lehrpersonen beurteilen im Schulalltag förderorientiert: Sie geben Rückmeldungen, die das Lernen stützen und fördern. 55Die Lehrpersonen beurteilen von Zeit zu Zeit bilanzierend: Sie geben Rückmeldungen zum aktuellen Lernstand.. Pädagogische Zusammanarbeit 4 DVBS, Art. Die Schulleitung legt unter Mitwirkung der Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz eine einheitliche Praxis insbesondere in folgenden Bereichen fest: Selbstbeurteilung, Information der Eltern, Organisation der Orientierungsarbeiten und Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Änderungen im Beurteilungskonzept 55Im Rahmen einer pädagogischen Konferenz werden an unserer Schule jährlich einmal die Erfahrungen im Bereich der Schülerinnen- und Schülerbeurteilung ausgetauscht. Die Schulleitung ortet den Handlungsbedarf bezüglich Änderungen im Beurteilungskonzept und legt allenfalls das Änderungsverfahren fest. Die Schulleitung ist verantwortlich für die Information von Lehrpersonen, Eltern und Schulbehörde.

5 . Lernziele zur Sachkompetenz DVBS, Art. 3 Die Beurteilung ist a förderorientiert: sie berücksichtigt Fortschritte und Stärken und zeigt auf, wo Schwächen bestehen und wie diese abgebaut werden können, b lernzielorientiert: sie orientiert sich an den gesetzten Lernzielen, c umfassend: neben der Sachkompetenz werden auch Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten beurteilt, d transparent: durch differenzierte Rückmeldungen, auch während des Semesters, wird die Beurteilung nachvollziehbar. Beurteilungskonzept Primarschule Huttwil DVBS, Art. 5 Die Lernziele basieren auf den Zielen des Lehrplans für die Volksschule. Die Lehrkräfte bestimmen die Lernziele ihres Unterrichts. 55Die Lehrpersonen unterrichten und beurteilen lernzielorientiert. 55Die Eltern erhalten wichtige Informationen zur Klasse, Termine, sowie Themenangaben zu allen Fächern am Elternabend. (Siehe dazu auch S. 8, Elterninformation). 55Den Schülerinnen und Schüler werden die Lernziele mündlich oder schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall rechtzeitig vor einer Überprüfung. Elterninformation Vorgängige Bekanntgabe von Lernzielen Beurteilung des Arbeits- und Lernverhaltens DVBS, Art. 9 Das Arbeits- und Lernverhalten wird beurteilt a im deutschsprachigen Kantonsteil in den Bereichen Lernmotivation- Einsatz, Konzentration-Aufmerksamkeit-Ausdauer, Aufgabenbearbeitung und Zusammenarbeit-Selbstständigkeit. Es wird nach der Häufigkeit des gezeigten Verhaltens beurteilt. DVBS, Art. 9 A Während des Semesters wird neben dem Arbeits- und Lernverhalten auch das Sozialverhalten beobachtet. Das Sozialverhalten wird beurteilt im Bereich Umgang mit andern.

6 Elterninformation 55Das Arbeits- und Lernverhalten ist im. 6. Schuljahr auch Inhalt des Elterngespräches. 55Bei Auffälligkeiten nehmen die Lehrpersonen rechtzeitig Kontakt mit den Eltern auf (Stufenmodell). 4. Individuelle Lernziele DVBS, Art. Die Bewilligung von individuellen Lernzielen erfolgt gemäss der Verordnung vom 9. September 007 über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und der Volksschule (BMV)3. 3 Es wird unterschieden zwischen a reduzierten individuellen Lernzielen (rilz) für Schülerinnen und Schüler, welche die Lernziele fortgesetzt und in erheblichem Masse nicht erreichen, und b erweiterten individuellen Lernzielen (eilz) für Schülerinnen und Schüler, welche dauernd erheblich mehr leisten, als die Lernziele verlangen. 4 Für eine periodische Überprüfung der angeordneten Massnahme ist die Schulleitung zuständig. 6 DVBS, Art. 3 Die Beurteilung erfolgt nach Artikel 6 und 7 und hat sich im betreffenden Fach oder Teilgebiet oder in den betreffenden Fächern oder Teilgebieten auf das Erreichen der individuellen Lernziele zu beziehen.solche Beurteilungen sind im Beurteilungsbericht mit einem * gekennzeichnet und verweisen auf einen zusätzlichen Bericht. DVBS, Art. 4 Im Einvernehmen mit den Eltern kann beim Einsatz von reduzierten individuellen Lernzielen auf Noten verzichtet werden. Für Schülerinnen und Schüler mit reduzierten individuellen Lernzielen gelten die Lernziele des besuchten Schuljahres als nicht erreicht. Anpassung der Anforderungen Massnahmen Individualisieren rilz / eilz 55Die Eltern werden durch die Klassenlehrperson rechtzeitig informiert, wenn ihr Kind die geforderten Lernziele über längere Zeit und in erheblichem Masse nicht erreichen kann oder diese ständig deutlich übertrifft. Gemeinsam besprechen Eltern und Klassenlehrperson die Möglichkeiten einer sinnvollen Anpassung der Anforderungen: Möglich sind Fördermassnahmen innerhalb des Unterrichts (Individualisieren) reduzierte individuelle Lernziele rilz oder erweiterte individuelle Lernziele eilz. Anmeldung auf der Erziehungsberatungsstelle.

7 55Entscheiden sich die Eltern für die Einführung von individuellen Lernzielen (rilz in bis Fächern, eilz) wird die Vereinbarung von der Klassenlehrperson schriftlich festgehalten. Ausdrücklich wird den Eltern das Beurteilen ohne Noten empfohlen (Grundsatz IBEM Region Huttwil). Entscheiden sich die Eltern für rilz mit Notenbeurteilung, gelten: - rilz: * 6* - eilz: * 6* Die Zahlen mit * weisen auf die Bewertung der individuellen Lernziele (ausserhalb der Klassennorm) hin. 55Für die Überprüfung der beschlossenen Massnahme(n) sind verantwortlich: - rilz in bis Fächern: Schulhausvorstand / Schulleitung - rilz in mehr als Fächern: Schulleitung IBEM 55Die örtliche Schulleitung / der Schulhausvorstand bestätigt die vereinbarte Massnahme und informiert die Schulleitung IBEM Region Huttwil. (Information auch an Schüleradministration für Erfassung in der Schülerstatistik/Lehrplanstatus.) 55Im zusätzlichen Bericht nehmen die Lehrpersonen Bezug auf die individuell vereinbarten Ziele und weisen den erreichten Lernstand aus. 55Bei der Arbeit mit rilz kann im zusätzlichen Bericht auch eine Beurteilung in Bezug auf die Lernziele der Klassenstufe erfolgen, damit ein Entscheid über die Fortführung der Massnahme ermöglicht wird. ILZ ohne Noten ILZ mit Noten Beurteilungskonzept Primarschule Huttwil 7 Arbeit mit rilz in mehr als Fächern 55Entscheiden sich Eltern und Klassenlehrperson für die Einführung von rilz in mehr als Fächern, wird das Kind bei der Kantonalen Erziehungsberatungsstelle angemeldet. (Antrag EB geht an Schulleitung IBEM und wird von dieser in Form einer Verfügung eröffnet, mit Kopie an die örtliche Schulleitung / den Schulhausvorstand und an die Klassenlehrperson). Erziehungsberatungsstelle

8 5. Elterninformation / Elterngespräche DVBS, Art. 6 Die Schulleitung sorgt für die rechtzeitige Information der Eltern und der Schülerinnen und Schüler über Beurteilung, Übertrittsverfahren, Schullaufbahnentscheide und Bildungsgänge. DVBS, Art. 7 Die Klassenlehrkraft lädt die Eltern und in der Regel die Schülerin oder den Schüler einmal jährlich zum Gespräch ein. Sie führt, allenfalls unter Einbezug weiterer Lehrkräfte, das Elterngespräch durch. 3 Das Gespräch dient der Information über die schulische Entwicklung und das Verhalten, insbesondere das Sozialverhalten, der Schülerin oder des Schülers. 4 Grundlage des Gesprächs bilden die Beobachtungen der Lehrkräfte, die Arbeiten und die Selbstbeurteilungen der Schülerin oder des Schülers sowie allenfalls der Beurteilungsbericht. 8 Vorinformation Elterninformation Einsicht in Lernkontrollen und Produkte Elterngespräch Teinahme der Kinder 55Die Eltern werden anlässlich des Elternabends zu Beginn des neuen Schuljahres über das geltende Beurteilungskonzept informiert. Dabei werden die FLUT-Grundsätze (förderorientiert, lernzielorientiert, umfassend, transparent) der Beurteilung, die Beurteilungsformen und die Schullaufbahnentscheide des kommenden Schuljahres erläutert. 55Die Eltern erhalten wichtige Informationen zur Klasse, Termine, sowie Themenangaben zu allen Fächern am Elternabend. (Siehe dazu auch S. 5, Elterninformation). 55Jede Lehrperson informiert die Eltern mit eigenem System (WP, Kontaktheft, ) 55Lernkontrollen und Produkte werden (zusammen mit der Beurteilung in Form einer Note oder eines differenzierten Rückmeldetextes) den Eltern zu Einsicht abgegeben. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Eltern, dass sie Einsicht genommen haben. 55Im Gespräch der. bis 6. Klasse werden Aussagen zu den Lernzielen der Sachkompetenz und des ALSV gemacht. 55Die Selbstbeurteilung der Schülerin oder des Schülers sind Bestandteil des Gesprächs. 55Über die Teilnahme der Kinder im Elterngespräch entscheidet in den Schuljahren bis 4 die Klassenlehrperson (evtl. nach Rücksprache mit den Eltern), in den Schuljahren 5 und 6 ist sie obligatorisch. 55Der zeitliche Rahmen für Elterngespräche wird von der Lehrperson festgelegt.

9 55In der Form der Terminfindung und Einladung zum Elterngespräch ist die Klassenlehrperson frei. 55Abmachungen werden mit einem Gesprächsprotokoll festgehalten und von allen Beteiligten unterschrieben. 55Elterninformation (Elternabend) der Mittelstufe zum Übertrittsverfahren findet zwischen August und Oktober der 5. Klasse statt. (Elterninformation und Elterngespräche im Rahmen des Übertrittsverfahrens: Siehe «Uebertrittsverfahren», S. 5) Schriftliche Vereinbarungen Beurteilungskonzept Primarschule Huttwil Elterninformationen im Überblick: Schuljahr. Semester. Semester. /. Elterngespräch Beurteilungsbericht (mit Worten) 3. / 4. / 5. Elterngespräch Beurteilungsbericht (mit Noten) 6. Übertrittsbericht Übertrittsprotokoll Übertrittsgespräch Beurteilungsbericht (mit Noten) 9

10 6. Rückmeldungen während des Semesters Textform Noten DVBS, Art. 6 Die Sachkompetenz wird in Textform und ab dem 3. Schuljahr auch mit Noten beurteilt. Die Textform richtet sich im deutschsprachigen Kantonsteil nach folgenden Kriterien: a sehr gut, b gut, c genügend, d ungenügend. 4 Noten, die erteilt werden, sind ganz oder halbzahlig. 6 ist die höchste, die tiefste Note. Noten unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen. 5 Den Noten kommt im deutschsprachigen Kantonsteil folgende Bedeutung zu: 6 Sehr gut 5 Gut Die Lernziele wurden erreicht. 4 Genügend 3 Ungenügend Schwach Die Lernziele wurden nicht erreicht. Sehr schwach Ziel der Beurteilung DVBS, Art. 7 Im deutschsprachigen Kantonsteil hat die Beurteilung während des Semesters zum Ziel a der Schülerin oder dem Schüler prozessbegleitende Rückmeldungen zu geben, um den Lernerfolg zu verbessern, b der Schülerin oder dem Schüler bilanzierende Rückmeldungen auf Grund von Lernkontrollen zu geben und damit eine Standortbestimmung zu machen. c die Schülerin oder der Schüler im Hinblick auf Übertrittsentscheide zu beurteilen. 3 Im deutschsprachigen Kantonsteil erfolgt die bilanzierende Rückmeldung in Form von Lernkontrollen. a im. und. Schuljahr mit Worten b ab dem 3. Schuljahr mit Noten 55Rückmeldungen an die Schülerinnen und Schüler beziehen sich auf die entsprechenden Lernziele. Sie drücken aus, wie weit die Lernziele erreicht wurden. 55Jede Lehrperson informiert die Eltern mit eigenem System (WP, Kontaktheft, )

11 7. Umgang mit Lernkontrollen DVBS, Art. 3 Die Beurteilung ist a förderorientiert: sie berücksichtigt Fortschritte und Stärken und zeigt auf, wo Schwächen bestehen und wie diese abgebaut werden können, b lernzielorientiert: sie orientiert sich an den gesetzten Lernzielen, c umfassend: neben der Sachkompetenz werden auch Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten beurteilt, d transparent: durch differenzierte Rückmeldungen, auch während des Semesters, wird die Beurteilung nachvollziehbar. Beurteilungskonzept Primarschule Huttwil LP 95, AHB Bei der Beurteilung sind im weiteren folgende Punkte zu beachten: - Die Schülerinnen und Schüler werden über die Form der Beurteilung orientiert, sie kennen die Beurteilungskriterien. - Individuelle Lernkontrollen sollen wiederholbar sein; dadurch können individuelle Defizite aufgeabeitet werden. - Die Lehrpersonen einer Klasse koordinieren die Durchführung von Proben. 55Der Massstab zur Beurteilung einer Lernkontrolle oder eines Produktes wird grundsätzlich im Voraus festgelegt. 55In Lernkontrollen und Produkten ist die ganze Beurteilungsskala (Noten 6, Beurteilung in Worten «sehr gut» bis «ungenügend») möglich. 55Den Schülerinnen und Schülern werden die Lernziele und die Beurteilungskriterien mündlich oder schriftlich mitgeteilt. In der Regel vor jeder Lerneinheit. In jedem Fall rechtzeitig vor einer Überprüfung. 55Lernkontrollen und Produkte werden in der Regel angekündigt. Aus pädagogischen Gründen (z. B. wenn der Lernstand losgelöst von zusätzlichem Trainingsaufwand erhoben werden soll) können sie auch unangekündigt durchgeführt werden. 55Lernkontrollen können in der Regel nicht wiederholt werden. 55Bei Produkten sind, wenn möglich und vorhanden, prozessbegleitende Beobachtungen und das Endergebnis Bestandteile der Beurteilung. 55Die Lernkontrollen in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und NMM werden von den Eltern unterschrieben. Bekanntgabe von Lernzielen und Beurteilungskriterien Ankündigung Einsicht durch die Eltern

12 8. Die Selbstbeurteilung DVBS, Art. 0 Die Schülerinnen und Schüler beurteilen ihre Sachkompetenz und ihr Arbeits-, Lern- und Soziualverhalten regelmässig selber. Die Klassenlehrkraft sorgt dafür, dass die Selbstbeurteilungen mit der Schülerin oder dem Schüler besprochen werden. Formen und Formulare 55Bestandteil der Selbstbeurteilungen sind die Sachkompetenz und das Arbeits- Lern- und Sozialverhalten. 55Die Klassenlehrperson ist verantwortlich, dass der Austausch mit der Schülerin oder dem Schüler über Fremd- und Selbstwahrnehmung stattfindet. 55Ab der ersten Klasse werden die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die Selbstbeurteilung herangeführt. 55Für die Selbstbeurteilung kann jede Lehrperson eigene Formen und Formulare anwenden. 55Das Original einer schriftlichen Selbstbeurteilung wird den Kindern in die Dokumentenmappe abgegeben. 9. Gesamtbeurteilung am Ende des Semesters DVBS, Art. 9 Die Klassenlehrkraft verfasst unter Einbezug der übrigen an der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte den Beurteilungsbericht. Der Beurteilungsbericht enthält die nötigen Angaben a zum Schuljahr und zum Pensum, b zum besuchten Unterricht (Schultyp), c gegebenenfalls zum Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), d zum Elterngespräch, e auf der Primarstufe zur Beurteilung der Sachkompetenz, des Arbeits- und Lernverhaltens bezogen auf das vergangene Schuljahr, f auf der Sekundarstufe zur Beurteilung der Sachkompetenz, des Arbeits und Lernverhaltens bezogen auf das vergangene Semester, g zum Schullaufbahnentscheid oder zu den Schullaufbahnentscheiden. 3 Die Schulleitung beschliesst den Beurteilungsbericht auf Antrag der Klassenlehrkraft.

13 Zum Festlegen der Note stützen sich die Lehrpersonen auf Artikel 6 DVBS. 55Die Note im Beurteilungsbericht ist ein Expertenurteil der Lehrperson. Sie entsteht nicht aus dem arithmetischen Mittel von Einzelleistungen. Beurteilungsmosaik Beurteilung von Produkten Qualität Beurteilung von Produkten Qualität Beurteilungskonzept Primarschule Huttwil Prozessbegleitende Beobachtungen Lernkontrollen Prozessbegleitende Beobachtungen Lernkontrollen Quantität Quantität Zusätzliche Informationen Individuelle Fortschritte Zusätzliche Informationen Individuelle Fortschritte Für die Beurteilung verwenden die Lehrpersonen das Beurteilungsmosaik der Umsetzungshilfe «AHB: Beurteilung zum Lehrplan der Volksschule» 55Jede Lehrperson ist in der Gewichtung der einzelnen Bausteine des Beurteilungsmosaiks frei. 55In den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen werden alle Teilbereiche in die Gesamtbeurteilung einbezogen. 55Die Schulleitung / der Schulhausvorstand koordiniert die Abgabe des Beurteilungsberichtes. 3 Zusätzliche Berichte 55Es steht jeder Lehrperson frei, im Beurteilungsbericht präzisierende Angaben zu machen. 55Jeder Lehrperson ist es freigestellt, einen freiwilligen, zusätzlichen Bericht abzugeben. Elektronische Schülerbeurteilung 55Die Daten werden elektronisch erfasst (offizielle Schülerbeurteilung im Kanton Bern, CSE Aarberg).

14 0. Schullaufbahnentscheide DVBS, Art. 4 Grundsätzlich treten Schülerinnen und Schüler ins folgende Schuljahr über. Erreicht die Schülerin oder der Schüler in der Mehrheit der obligatorischen Fächer keine genügende Leistung und ist eine Zuweisung in eine besondere Klasse nicht angezeigt, wiederholt sie oder er das Schuljahr. Die Schulleitung kann den Übertritt ins nächste Schuljahr dennoch bewilligen, wenn das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten insgesamt dies rechtfertigen. 55Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler der. bis 6. Klasse die Ziele des Unterrichte in der Mehrheit der Fächer nicht oder übertrifft diese deutlich, so nimmt die Klassenlehrperson rechtzeitig Kontakt mit den Eltern auf und weist sie auf die möglichen Schullaufbahnentscheide hin. 55Schullaufbahnentscheide können auch während des Quartals erfolgen. 4 Änderungen der Schullaufbahn Mögliche Änderungen der Schullaufbahn sind: Freiwillige Repetition aus persönlichen Gründen Repetition auf Grund von ungenügenden Leistungen (Art. 4.) jährige Einschulung (Im Verlauf der ersten Klasse ist es bis Ende des ersten Semesters möglich, ein Kind rückwirkend in den Status einer jährigen Einschulung zu versetzen). Überspringen eines Schuljahres auf Grund von Unterforderung Übertritt in die Sekundarschule Übertritt in eine andere Schule

15 . Übertrittsverfahren Sekstufe. Uebertrittsverfahren wann was wer 5. Schuljahr. Semester Information über das Übertrittsverfahren und die möglichen Bildungsgänge in der Sekundarstufe Lehrkräfte der abgebenden Schule Ablauf Beurteilungskonzept Primarschule Huttwil 6. Schuljahr. Semester Abgabe Orientierungsarbeiten, Übertrittsberichtund Übertrittsprotokoll an die Eltern Ende Übertrittsgespräch. Semester bis Ende März bis Ende März allfäliges Einigungsgespräch Übertrittsentscheid Lehrkräfte der abgebenden und der aufnehmenden Schule Klassenlehrkraft Klassenlehrkraft und Schulleitung Schulleitung 5. Orientierungsarbeiten DVBS, Art. 8 Die Lehrkräfte des 6. Schuljahres im Einzugsgebiet einer Schule der Sekundarstufe I führen während des Unterrichts Orientierungsarbeiten durch. Die Orientierungsarbeiten dienen den Lehrkräften ausschliesslich zur Überprüfung des eigenen Beurteilungsmassstabes. 3 Lehrkräfte der abgebenden Primarschulen und der aufnehmenden Schulen der Sekundarstufe I arbeiten bei der Planung, Entwicklung und Auswertung der Orientierungsarbeiten zusammen. 55Die Orientierungsarbeiten dienen zum Überprüfen des eigenen Beurteilungsmassstabes. Eine Übertrittsempfehlung aufgrund der Orientierungsarbeit ist nicht statthaft. Ziel der OA

16 55Gemäss kantonalen Richtlinien werden die Orientierungsarbeiten nicht in die Beurteilung miteinbezogen. Sie dienen lediglich als Momentaufnahme im Vergleich zu sämtlichen Schülerinnen und Schülern des 6. Schuljahres in der Region. 55Orientierungsarbeiten sind in den regulären Unterricht eingebettet und werden nicht im Voraus bekannt gegeben. 55OA werden den Eltern nicht zur Einsicht abgegeben..3 Übertrittsdokumente DVBS, Art. 3 Die Klassenlehrkraft verfasst unter Einbezug der übrigen an der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte den Übertrittsbericht. Der Übertrittsbericht enthält a den Namen der Schule, b die Personalien der Schülerin oder des Schülers, c die Klasse, d das Pensum, e die Beurteilung, bezogen auf das vergangene Semester, f gegebenenfalls den zusätzlichen Bericht, g das Datum der Ausstellung und h die Unterschrift der Klassenlehrkraft. 6 DVBS, Art. 3 Die Zuweisung der Schülerin oder des Schülers zu einem Schultyp der Sekundarstufe I erfolgt aufgrund der Einschätzung der mutmasslichen Entwicklung der Schülerin oder des Schülers. Die Einschätzung der mutmasslichen Entwicklung basiert auf a der Beurteilung des Arbeits- und Lernverhaltens in allen Fächern und der Beurteilung der Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik; massgebend sind insbesondere der Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres und der Übertrittsbericht, b den Beobachtungen der Eltern und c der Selbsteinschätzung der Schülerin oder des Schülers.

17 .4 Übertrittsgespräch / Zuweisung DVBS, Art. 33 Die Klassenlehrkraft übergibt Ende des ersten Semesters des 6. Schuljahres den Eltern a den Übertrittsbericht und b das Übertrittsprotokoll, bestehend aus der Zuweisung der Schülerin oder des Schülers aus der Sicht der Lehrkräfte und der Schülerin oder des Schülers selber. Die Eltern ergänzen das Übertrittsprotokoll mit der Zuweisung der Schülerin oder des Schülers aus ihrer Sicht. Beurteilungskonzept Primarschule Huttwil DVBS, Art. 34 Vor Ende Februar des 6. Schuljahres führt die Klassenlehrkraft, allenfalls unter Einbezug weiterer Lehrkräfte, mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler ein Übertrittsgespräch. Ziel des Übertrittsgesprächs ist, zu einem gemeinsamen Zuweisungsantrag zu gelangen. 3 Die Klassenlehrkraft ergänzt das Übertrittsprotokoll mit dem gemeinsamen Zuweisungsantrag an die Schulleitung. DVBS, Art. 35 DVBS, Art. 36 Kann kein gemeinsamer Zuweisungsantrag gestellt werden, findet ein Einigungsgespräch statt. Beim Einigungsgespräch ist die Schulleitung anwesend. Klassenlehrkraft und Eltern können weitere Personen beiziehen. Diese sind den Gesprächspartnern frühzeitig bekannt zu geben. 3 Anstelle des Einigungsgesprächs kann die Schulleitung eine schriftliche Anhörung durchführen. 4 Kommt eine Einigung zustande, ergänzt die Klassenlehrkraft das Übertrittsprotokoll mit dem gemeinsamen Zuweisungsantrag an die Schulleitung. 5 Kommt keine Einigung zustande, stellen Klassenlehrkraft und Eltern einen separaten Zuweisungsantrag an die Schulleitung. Die für das 6. Schuljahr zuständige Schulleitung entscheidet über die Zuweisung der Schülerin oder des Schülers zu einem Schultyp und gegebenenfalls zu Niveaufächern der Sekundarstufe I aufgrund des Übertrittsprotokolls. Im deutschsprachigen Kantonsteil erfolgt bei Schulen mit Zusammenarbeitsformen die Zuweisung in das Realschul- bzw. Sekundarschul- bzw. spezielle Sekundarschulniveau je in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik. 4 Wer im deutschsprachigen Kantonsteil in mindestens zwei der Fächer Deutsch, Französisch oder Mathematik dem Sekundarschul- bzw. speziellen Sekundarschulniveau zugewiesen ist, gilt als Schülerin oder Schüler des entsprechenden Schultyps. 6 Im deutschsprachigen Kantonsteil ist der Entscheid den Eltern bis Ende März zu eröffnen. 7

18 55Die Zuweisung zu einem Schultyp der Sekundarstufe I stützt sich auf die prognostische Beurteilung des Lern.- und Arbeitsverhaltens und der Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch. 55Zum Übertrittsgespräch kann die Schulleitung / der Schulhausvorstand beigeladen werden, wenn die Eltern und/oder die Klassenlehrperson dies wünschen. Bei Einigungsgesprächen ist die Teilnahme der Schulleitung / der Schulhausvorstand zwingend.. Akten Dokumentenmappe Für Kinder, die in einem besonderen Programm laufen (ILZ), führt die Klassenlehrperson zusätzlich ein Dossier mit den gesetzten Lernzielen und beschlossenen Massnahmen. Bei Klassenwechsel ist die abgebende Klassenlehrperson verantwortlich für die Übergabe Anhang CD mit aktuellen Rechtlichen Grundlagen, Bildvorlagen (für Elternabende, Unterlagen, ) Gestützt auf den Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz Primarschule Huttwil vom 3. März 0 tritt dieses Beurteilungskonzept auf. Mai 0 in Kraft.

19 Beurteilungskonzept Primarschule Huttwil 9

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