Einflussnahme auf den Arbeitsschutz von Fremdfirmen
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- Lucas Otto
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1 Einflussnahme auf den Arbeitsschutz von Fremdfirmen
2 Arbeitsschutzgesetz Rechtsgrundlage 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber (1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. Klauspeter Mühlrath Folie 2 von 31
3 Grundlagen der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen Vertrag Vertragsrecht Arbeitsschutzgesetz, Baustellenordnung, etc. DBL 9606 Richtlinie für Fremdfirmen Interne Richtlinien Fremdfirma Leistung Klauspeter Mühlrath Folie 3 von 31
4 EU-Baustellenrichtline 92/57/EWG Juni1992 EG-Baustellenrichtlinie Jan 1997 Pilot-Einsatz des ersten SiGeKo Juni 1997 Flächendeckender Einsatz der SiGeKO März 1998 Schulung der SOS-Koordinatoren April 1995 Ausbildung einer SFK zum SiGeKO Mai 1997 Beschluss Einführung SiGeKO - Konzept Nov 1997 Beschluss Einführung SOS- Konzept Juli 1998 Umsetzung der Baustellen-RL in Baustellenverordnung SiGeKo sind aus Gründen der Unabhängigkeit grundsätzlich Dienstleister. SOS-Koordinatoren werden von DC gestellt. Klauspeter Mühlrath Folie 4 von 31
5 Definition der Baustelle nach Baustellenrichtlinie Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen EWGRL 57/92 Baustelle 1 Ziele, Begriffe (1) (2) (3) Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Klauspeter Mühlrath Folie 5 von 31
6 Definition der Baustelle Im Arbeitssicherheitskonzept beim Umgang mit Fremdfirmen am Standort Sindelfingen wurde der Begriff Baustelle durch den Begriff Dienstleistung ersetzt. Der Begriff Dienstleistung beinhaltet Bau-, Umbau-, Demontage-, Renovierungs-, Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten an Gebäuden und Anlagen. Bei diesen Tätigkeiten operieren wir am offenen Herzen der Fabrik. Klauspeter Mühlrath Folie 6 von 31
7 Beispiele für Baustellen Bau einer Produktionseinrichtung Aufbau eines Hochregallagers Rückbau von Produktionseinrichtungen Bau einer 15m hohen Pressenstraße Reinigungsarbeiten im Lackierbereich Instandhaltungsarbeiten im Bereich der Fördertechnik etc. Klauspeter Mühlrath Folie 7 von 31
8 Sicherheitskonzept auf Baustellen Integration in Fabrikplanungsprozess Einsatz von SiGe- Koordinatoren Einsatz von SOS- Koordinatoren Fremdfirmen Unterweisung und Kontrolle Klauspeter Mühlrath Folie 8 von 31
9 Projektablauf Projekt planung Projekt vorbereitung Projekt durchführung Projekt nachbereitung Das Sicherheitsmanagement ist in die Planungsprozesse eingebunden Die Planungsprozesse sind in einem Handbuch für die Planungsbereiche, dem Book of Knowledge bzw. in internen Verfahrensanweisungen beschrieben. Das BoK bzw. die Verfahrensanweisungen bilden den Standard für den gesamten Prozessablauf. Klauspeter Mühlrath Folie 9 von 31
10 Sicherheitskonzept auf Baustellen Baustellensicherheit Integration in Fabrikplanungsprozess Einsatz von SiGe- Koordinatoren Einsatz von SOS- Koordinatoren Fremdfirmen Unterweisung und Kontrolle Klauspeter Mühlrath Folie 10 von 31
11 Großbaustelle Projekt Ja Großbaustelle? Nein Großbaustelle Festlegung des SiGe - Koordinators nach Vorgehen gem. WASA- Beschluß Kriterium: 500 Manntage oder 30 Tage à 20 MA und Gefährdungsgrad Kleinbaustelle Festlegung des SOS - Koordinators durch PL / BL / AS Klauspeter Mühlrath Folie 11 von 31
12 Projektorganisation Großbaustellen Bauherr Projektleitung / Bauleitung SiGe-Koordinator Projektkoordination Extern/Intern SIM Arbeitssicherheit Brandschutz Bautechnik Fremdfirmen GU Nachrichtentechnik Fördertechnik Haustechnik Fremdfirma Fremdfirma Fremdfirma Fremdfirma Klauspeter Mühlrath Folie 12 von 31
13 Großbaustelle > 500 Manntage oder 30 Tage à 20 MA Projekt planung Projekt vorbereitung Projekt durchführung Projekt nachbereitung SiGe- Kordinator bestellen Startup Baustelle Baustelleinrichtung planen Bauabnahme Prozess SiGE-Koordination Bauphase Bauphase 1 2 Bauphase 3 Gefährdungsanalyse erstellen SiGe-Plan erstellen Baustellenordnung übergeben Dokumentation übergeben Prozess SiGe-Tätigkeit gemäß LV Präsenzphase Prozessbegleitung durch SIM Bauvorhaben informieren Bestellvorgang starten Betreuung durch SIM Klauspeter Mühlrath Folie 13 von 31
14 AKV* des SiGeKO in der Planungsphase Analyse der Planung bzgl. Sicherheitsrisiken, Maßnahmen vorschlagen Mitwirkung bei der Baustelleneinrichtung und Baustellenordnung Koordinieren der Sicherheitsbelange zwischen den Beteiligten Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) Organisation der Ersten Hilfe / Notrufe veröffentlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln festlegen Regelmäßige Besprechungen bezüglich Sicherheit und Gesundheit Führen eines Baustellen-Sicherheitshandbuches Mitarbeit beim Terminplan Klauspeter Mühlrath Folie 14 von 31
15 AKV* des SiGeKO in der Ausführungsphase Koordinieren der Sicherheitsbelange zwischen den Beteiligten vor Ort Fortschreibung des SiGe-Planes Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung Maßnahmen bei Verstößen gegen die Sicherheitsregeln Überprüfung der Baustelle hinsichtlich Sicherheit- und Gesundheitsschutz Führen eines Baustellen-Sicherheitshandbuches Einweisung der Baustellenverantwortlichen vor Ort Mitarbeit bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes Durchführung regelmäßiger Sicherheitsbesprechungen (z. B. Projektbesprechung) Klauspeter Mühlrath Folie 15 von 31
16 Sicherheitskonzept auf Baustellen Baustellensicherheit Integration in Fabrikplanungsprozess Einsatz von SiGe- Koordinatoren Einsatz von SOS- Koordinatoren Fremdfirmen Unterweisung und Kontrolle Klauspeter Mühlrath Folie 16 von 31
17 Kleinbaustelle Projekt Ja Großbaustelle? Nein Großbaustelle Festlegung des SiGe - Koordinators nach Vorgehen gem. WASA- Beschluß Kriterium: 500 Manntage oder 30 Tage à 20 MA und Gefährdungsgrad Kleinbaustelle Festlegung des SOS - Koordinators durch PL / BL / AS Klauspeter Mühlrath Folie 17 von 31
18 Projektorganisation Kleinbaustellen Bauherr Projektleitung / Bauleitung SOS-Koordinator Projektkoordination Extern/Intern SIM Arbeitssicherheit Brandschutz Bautechnik Fremdfirmen GU Nachrichtentechnik Fördertechnik Haustechnik Fremdfirma Fremdfirma Fremdfirma Fremdfirma Klauspeter Mühlrath Folie 18 von 31
19 AKV* des SOS-Koordinators Aufsichtsperson für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle: Planung, Koordination, Festlegung von Maßnahmen und Kontrolle Ansprechpartner für den Repräsentant des Auftragsnehmers und/oder der Führungskraft anderer DC-Fachgewerke Wahrnehmung des Direktionsrechtes gegenüber den Repräsentanten des Auftragnehmers keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers oder den Mitarbeitern anderer DC-Fachgewerke Ausnahme: Bei Gefahr in Verzug tritt das Hausherrenrecht in Kraft Klauspeter Mühlrath Folie 19 von 31
20 Ausbildung SOS-Koordinator Die 2-tägige Ausbildung erfolgt über DC Sindelfingen in Zusammenarbeit mit der Württembergischen-Bau- Berufsgenossenschaft (Bau-BG) und der Süddeutschen-Metall- Berufsgenossenschaft (SMBG). Der Ausbildungsinhalt umfasst die Themen Rechtliche und betriebsinterne Voraussetzungen Grundlagen der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen Fachinformationen Tools für die Arbeit vor Ort Handlungsanweisungen Teilnehmer Projektleiter, Bauleiter, Fachbauleiter, Bau- und Planungsingenieure Klauspeter Mühlrath Folie 20 von 31
21 Aufgabe des SOS- Koordinators Ein Koordinator muss eingreifen, wenn: Im Planungsablauf Gefahren nicht bedacht werden Sicherheitsbestimmungen vor Ort missachtet werden. Unvorhergesehene Situationen auftreten, in denen Mitarbeiter sich oder Dritte gefährden und die die Fremdfirma nicht alleine meistern kann bzw. sie ihrer Aufgabe offensichtlich nicht gewachsen ist. Grundsätzlich hat ein Eingreifen des Koordinators über die Führungskraft des betroffenen Mitarbeiters zu erfolgen*. Die Durchführung von Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Fremdfirma ist Sache der dafür zuständigen Führungskraft. *Ausnahme: Bei unmittelbarer Gefährdung von Leib und Leben der Beteiligten dazu zählen DC-Mitarbeiter genauso wie die der Fremdbetriebe - sind die Arbeiten durch den Koordinator unverzüglich zu stoppen. Klauspeter Mühlrath Folie 21 von 31
22 Sicherheitskonzept auf Baustellen Baustellensicherheit Integration in Fabrikplanungsprozess Einsatz von SiGe- Koordinatoren Einsatz von SOS- Koordinatoren Fremdfirmen Unterweisung und Kontrolle Klauspeter Mühlrath Folie 22 von 31
23 Sicherheitskonzept Information und Einweisung der Fremdfirmen-Repräsentanten Regelkreis zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess Kontrolle der Baustellen durch SiGe-und SOS-Koordinator Sanktionierung von Sicherheitswidrigem Verhalten und unsicheren Zuständen Klauspeter Mühlrath Folie 23 von 31
24 Tools zur Zusammenarbeit mit Fremdfirmen Arbeitsschutzrichtlinien für Fremdfirmen Liefervorschriften Hinweise zu Einhaltung der Arbeitssicherheitshinweise Baustellentafel Klauspeter Mühlrath Folie 24 von 31
25 Inhalt Arbeitsschutzrichtlinien für Fremdfirmen Allgemeine Hinweise zu Vorschriften, Koordinierung von Arbeiten, Arbeitsschutz, Werkverkehr und Arbeitsbedingungen Hinweise zu Bau- und Montagearbeiten wie Leitern, Gerüste, Dacharbeiten, Alleinarbeiten etc. Hinweise zur Genehmigung von Feuerarbeiten Hinweise zum Umgang mit Gefahrstoffen sowie Asbestarbeiten Hinweise zu Arbeiten an und in der Nähe von stromführenden Anlagen Hinweise zu Umgang mit eigenen oder fremden Maschinen, Werkzeugen und Geräten Klauspeter Mühlrath Folie 25 von 31
26 Inhalt Liefervorschriften Zugangsgenehmigung der Fremdfirmenmitarbeiter Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung des Fremdfirmen- Repräsentanten Vergabe von Teilaufgaben an Subunternehmer Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung des Auftragsnehmers bei der Ausführung der zu erbringenden Leistung Anweisungen zur Durchführung der Arbeitssicherheit Anweisungen zur Durchführung des Brandschutzes Anweisungen zum Fahrzeugverkehr Anweisungen zum Einbringen von Stoffen auf das Werksgelände Verbote, Kontrollen und Haftung Klauspeter Mühlrath Folie 26 von 31
27 Hinweise zu Einhaltung der Arbeitssicherheitshinweise Definition der Erwartungen an den Auftragnehmer hinsichtlich Allgemeinen Arbeitsschutz Richtlinien Einbindung des Arbeitsschutzes in das Unternehmenskonzept Kontrollen durch den Auftraggeber Sanktionen bei Verstößen gegen die Regelungen und Vorschriften Klauspeter Mühlrath Folie 27 von 31
28 Baustellentafel Über die Baustellentafel wird die Baustelle strukturiert. Klare Zuständigkeitsbereiche Eindeutige Ansprechpartner Rufnummernliste (besonders im Notfall) Informationen für den Notfall Klauspeter Mühlrath Folie 28 von 31
29 Weg zur sicheren Baustelle Dem SiGeKo Bauherrenpflichten/ -rechte übertragen Den SOS-Koordinator mit Weisungsbefugnis ausstatten In der Planungsphase Weichen für die Sicherheit auf der Baustelle stellen In der Ausführungsphase konsequentes Handeln und regelmäßige Kontrollen durchführen sichere Baustelle Klauspeter Mühlrath Folie 29 von 31
30 Unfallereignisse im Vergleich 70,0 BUDA 1-n pro 1 Mio Anwesenheitsstunden 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 ca. 15 ca. 60 DC Sindelfingen Bau-BG Klauspeter Mühlrath Folie 30 von 31
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Klauspeter Mühlrath Folie 31 von 31
Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
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