Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen"

Transkript

1 auf Baustellen

2 Ziel des Seminares: Sensibilisierung Rechtliche Verantwortung erkennen neue Berufsfelder finden und darin Grundkenntnisse erwerben

3 Meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeiter Unfälle Anzahl Bergbau Maschinenund Metallbau chemische Industrie Nahrung und Gaststätten Fleischerei Bau Tiefbau Verwaltung Schifffahrt Berufsgenossenschaft

4 Tödliche Arbeitsunfälle 1999 Anzahl Landwirtschaft, Jagd Kohlebergbau chemische Industrie Maschinenbau Elektrizitätserzeu gung Baugewerbe 227 Tote Gastgewerbe Landverkehr Grundstücks- Wohnungswesen Gesundheits- Sozialwesen Wirtschaftszweig Warum wohl?

5

6

7

8

9

10 Tödliche Arbeitsunfälle nach Berufsgruppen Anzahl, absolut Metall, Maschinenbau Elektro Maurer Betonbauer Gerüstbauer Tiefbau Bauhilfsarbeiter Zimmerer Dachdecker Ausbauberufe Maler, Lackierer Geräteführer Transport Sonstige Berufsgruppe

11 Tödliche Arbeitsunfälle nach Vorgang Anzahl, absolut Absturz vom Gerüst Absturz von Leiter Absturz vom/durch Dach Absturz vom Bau Absturz sonstige Getroffen Erfasst, überrollt gequetscht Verschüttet Elektrifiziert Sosntige Vorgang

12

13

14

15 Wie also die Sicherheit verbessern: Information der Arbeitnehmer Verteilung der Kompetenzen Einführung der Baustellenverordnung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koodinators

16 Bauherr Verkehrsicherungspflicht Planer/Entwurfsbüro Einhaltung der Regeln der Baukunst BauO., UVV, etc Bauleitung Verantwortung zugewiesener Kompetenzen Unternehmer Bauwerk Unternehmer Bauleiter hat auf den sicheren bautechnischen Betrieb und das gefahrlose Ineinandergreifen zu achten (MBO)

17 Bauherr Verkehrsicherungspflicht Planer/Entwurfsbüro Einhaltung derregeln derbaukunst BauO., UVV, etc Projektsteuerer Verantwortung f.d. gesamten Bauablauf Bestellung Sige-Plan Beratung Organisation SiGeKo Bauleitung Verantwortung zugewiesener Kompetenzen Unternehmer Bauwerk Unternehmer Beratung der Bauleitung Anwendung des SíGe-Plans Sicherheitstechnisc he-bauleitung Hinweise zur Instandhaltung

18 Seit dem gilt die Baustellenverordnung Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen Bei Planung und Ausführung des Bauvorhabens sind die allgemeinen Grundsätze des Arbeits- schutzgesetzes zu berücksichtigen Gefährdung für Lebenund Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering halten Der Auftraggeber schuldet diese Leistung. Der Architekt muss ihn darauf hinweisen!

19 Die Baustellenverordnung regelt im wesentlichen die Ankündigung den Koordinator den SiGe-Plan die Unterlage Wann wird welche Maßnahme erforderlich?

20 Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Die Kriterien Anzahl der Arbeitgeber auf der Baustelle [1] Anzahl der Arbeitstage [30] Anzahl der Beschäftigten [20] Anzahl der Personentage [500] gefährliche Arbeiten

21 Anzahl der Arbeitgeber auf der Baustelle? Entscheidende Frage ist: Ist auf der Baustelle ein Arbeitgeber oder mehr als ein Arbeitgeber beauftragt? Grenzzahl: 1

22 Anzahl der Arbeitstage und Anzahl der Beschäftigten? Entscheidende Frage ist: Werden auf der Baustelle mehr als 30 Arbeitstage gearbeitet Grenzzahl: 30 und sind es mehr als 20 Beschäftigte? Grenzzahl: 20

23 Anzahl der Personentage? Entscheidende Frage ist: Werden auf der Baustelle voraussichtlich weniger oder mehr als 500 Tage gearbeitet? Grenzzahl: 500

24 Art der Arbeiten? Entscheidende Frage ist: Sind auf der Baustelle gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung vorgesehen?

25 Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Versinkens, des Verschüttetwerdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind,

26 Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten, bei denen die Beschäftigten explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, krebs-erzeugenden erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen im Sinne der Gefahrstoff-verordnung oder biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind,

27 Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungs-bereichen im Sinne der Strahlenschutz- sowie im Sinne der Röntgenverordnung erfordern,

28 Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen, Ab wie viel Volt handelt es sich um Hochspannung?

29 Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht,

30 Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten mit Tauchgeräten,

31 Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: und Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten Tunnelbau,

32 Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten in Druckluft,

33 Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Spreng-schnüre eingesetzt werden,

34 Gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung sind: Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht

35 Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anforderungen nach BauStVO: keine

36 Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: keine

37 Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Beschäftigte Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung

38 Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung

39 Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung

40 Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Koordinator Unterlage

41 Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Koordinator Unterlage Sige-Plan

42 Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung Koordinator Unterlage Sige-Plan

43 Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung Koordinator Unterlage Sige-Plan

44 Anzahl Auftraggeber Anzahl Arbeitstage Anzahl Beschäftigte Wann wird welche Maßnahme erforderlich? Anzahl Personentage Gefährliche Arbeiten Anforderungen nach BauStVO: Vorankündigung Koordinator Unterlage Sige-Plan

45 Bedingungen Maßnahmen nach BauStVO Arbeitnehmer Umfang und Art der Arbeiten Vorankündigung Koordinator Sige-Plan Unterlage weniger als 31 Arbeitstage und weniger als 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage weniger als 31 Arbeitstage und weniger als 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage und gefährliche Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage und gefährliche Arbeiten weniger als 31 Arbeitstage und weniger als 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage weniger als 31 Arbeitstage und weniger als 21 Beschäftigte oder weniger als 501 Personentage und gefährliche Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte oder mehr als 500 Personentage und gefährliche Arbeiten nein nein ja ja nein nein ja ja nein nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein nein ja ja ja nein nein nein nein ja ja ja ja ein Arbeitgeber mehrer Arbeitgebe

46 Selbst für ein normales Einfamilienhaus wird in aller Regel notwendig werden: Eine Vorankündigung Ein Koordinator Ein Sige-Plan Eine Unterlage

47 Die Ankündigung nach Baustellenverordnung 1. Name und Anschrift des Bauherrn, 2. Ort der Baustelle, 3. Art des Bauvorhabens, 4. Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten, 5. Name und Anschrift des Koordinators, 6. voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten, 7. voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle, 8. Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, 9. die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden, 10. Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte. Adressat ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt

48 Der Koordinator nach Baustellenverordnung Während der Planung der Ausführung 1. vorgesehenen Maßnahmen koordinieren, 2. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan 3. Unterlage Während der Ausführung 1. die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren, 2. Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten erfüllen, 3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anpassen 4. Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisieren 5. Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber koordinieren. Koordinator mit oder ohne Weisungsbefugnis?

49 Die Unterlage nach Baustellenverordnung Ist eine Zusammenstellung mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz.

50 Die Unterlage nach Baustellenverordnung und ihre Auswirkungen auf die Architektur

51 Die Unterlage nach Baustellenverordnung und ihre Auswirkungen auf die Architektur

52 Die Unterlage nach Baustellenverordnung und ihre Auswirkungen auf die Architektur

53 Die Unterlage nach Baustellenverordnung

54 Der Siege-Plan nach Baustellenverordnung Muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II enthalten. Erforderlichenfalls sind bei Erstellung des Planes betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände zu berücksichtigen.

55 Bauzeitenplan mit integriertem Sicherheits - und Gesundheitsschutzplan "Musterbauvorhaben" Bauteile Auszuführende Arbeiten Gefährdungen Lösungen Koordination LV Pos Ausführungs und Vorhaltezeiten Bauzustände Einrichtungen Maßnahmen ZE Baustellenvorbereitung Checklisten Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsplan Erdarbeiten Aushub Baugrube Abrutschende Erdmassen Baugrubenböschung Leitungen/Schächte Abrutschende Erdmassen Grabenverbau Kellergeschoß Zugang zur Baugrube Absturz Hilfstreppe Bodenplatte aus Beton B Kellerumfassung aus Beton B25 Absturz von Schalungen Betonier-/Arbeitsgerüst Kellerabdichtung,Drainage... Abstellung Kellerdecke Absturz nach Außen Seitenschutz herstellen Schalen/Bewehren/Betonieren KG Decke Absturz nach Außen Seitenschutz Bodenöffnungen Abdeckungen Abstellung für Kellertreppe Absturz durch Öffnung Seitenschutz Kellertreppe als Fertigteil Absturz von Kellertreppe Handlauf /Knieleiste Leitungen einbauen Außenbereich Abrutschende Erdmassen Baugrubenböschung Hinterfüllung KG K1 K2 K K3 K K4 Erdgeschoß Mauerwerk herstellen (max. Abstzh. 5,0 m) Schalen /Bewehren/Betonieren EG Decke Absturz innen Arbeitsgerüst Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst Bodenöffnungen Abdeckungen K5 K Abstellung für Dachgeschoßtreppe Absturz durch Öffnung Seitenschutz Treppe zum DG Absturz von DG Treppe Handlauf /Knieleiste 04.11/04.12 Dachgeschoß Mauerwerk Kniestock Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst 05.01/06.01 u.0.3 Giebelmauerwerk herstellen Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst 05.02/06.01 u.03 Dachkonstruktion Dachstuhl errichten Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst 07.01/06.01 u.03 K6 Dacheindeckung incl. Unterbau herstellen Absturz von geneigten Flächen Dachfanggerüst / Fanggerüst 08.01/06.02 u.03 Fassade Innenausbau Sonstige Arbeiten auf dem Dach Außenputz-Spengler-Malerarbeiten Elekto-,Sanitär-,Heizung-,Innenputzarbeiten Fenster/Türen setzen (Abstzh.über 5,0 m) Absturz von geneigten Flächen Dachfanggerüst / Fanggerüst 09 / u.03 Absturz Arbeitsgerüst/Standgerüst Bodenöffnungen Abdeckungen Absturz Treppen Handlauf /Knieleiste 04.07ff/04.12ff Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst Estrich-,Fußboden-,Decken-,Sonstige Arbeiten Absturz Treppen Handlauf /Knieleiste 04.07ff/04.12ff Metallbau Absturz Treppen Handlauf /Knieleiste 04.07ff/04.12ff Gemeinsam genutzte Seitenschutz KG vorhalten Sicherheitseinrichtungen Seitenschutz Treppen vorhalten Abdeckungen Arbeits-, Fang-, Dachfanggerüst Handlauf /Knieleiste

56 Erdgeschoss Mauerwerk herstellen (max. Abstzh. 5,0 m) Schalen /Bewehren/Betonieren EG Decke Abstellung für Dachgeschosstreppe Treppe zum DG Absturz innen Arbeitsgerüst Absturz nach Außen Standgerüst als Fanggerüst Bodenöffnungen Abdeckungen Absturz durch Öffnung Seitenschutz Absturz von DG Treppe Handlauf /Knieleiste 04.11/04.12

57 Absturzsicherungen Bei Arbeiten auf Decken ab einer Absturzhöhe von 2,00m Bei Arbeiten au Dächern ab einer Absturzhöhe von 3,00m

58 Absturzsicherungen

59 Absturzsicherungen

60 Absturzsicherungen Bei Mauern über die Hand (Gesicht zur Kante) und bei Arbeiten an Fenstern ab einer Absturzhöhe von 5,00m.

61 Die ganz normale Leiter Standplatz nicht höher als 7,00 m Nicht länger als 2 h auf über 2,00 m Höhe Maximales Mitnahmegewicht 10 kg Maximale Windangriffsfläche mitgeführter Gegenstände 1 qm Keine Handmaschinen für Zweihandbedienung Keine Stoffe von denen zusätzliche Gefahren ausgehen, Heißbitumen etc.

62 Die Aufgabe: Übungsobjekt ist der Anbau, der in der Aufgabe zur Bauzeitenplanung herausgegeben wurde. Sie erstellen eine Liste der von Ihnen ausgeschriebenen Arbeiten, Maurer- und Stahlbetonarbeiten ggfs. mehrere Gewerke bei 3-Gruppen. Für diese Arbeiten beschreiben Sie in Tabellenform die davon ausgehenden möglichen Gefahren Die notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung

63 Die Aufgabe: Dauer Arbeiten Gefährdung Maßnahmen Gewerk von bis Einbau der Decke über EG Einbau der Decke über EG Absturz nach außen Gerüst an der Außenwand, Mauerer, Rohbauer Einschalen der Decke Absturz in das Treppenloch Treppenumwehrung Mauerer, Rohbauer Einschalen der Decke Aufmauern der Außenwand im OG, Einbau eines Treppengeländes

64 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko

Mehr

4.2 Sicherheitsunterweisungen

4.2 Sicherheitsunterweisungen 4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der

Mehr

RAB 31 Stand: 24.04.2001

RAB 31 Stand: 24.04.2001 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - RAB 31 Stand: 24.04.2001 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit

Mehr

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander

Mehr

Baustellenverordnung

Baustellenverordnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde

Mehr

Koordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag

Koordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische

Mehr

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan -

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - Vom 01. März 2004 (BArbBl. 03/2004 S. 59) Stand: 12. November 2003 RAB 31 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

RAB 33 Stand: 12.11.2003

RAB 33 Stand: 12.11.2003 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8

Mehr

Die Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung Die Baustellenverordnung Mit Wirkung zum 1.7.1998 tritt die nachfolgend abgedruckte Baustellenverordnung in Kraft. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung

Mehr

Koordination nach Baustellenverordnung

Koordination nach Baustellenverordnung Koordination nach Baustellenverordnung Koordinator nach Baustellenverordnung was ist das? Welche Vorschriften gelten für den Koordinator? Welche Qualifikation brauchen Koordinatoren? Wie sieht die Vertragsgestaltung

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung - BaustellVo* Vom 10. Juni 1998**

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung - BaustellVo* Vom 10. Juni 1998** Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung - BaustellVo* Vom 10. Juni 1998** Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Das Wichtigste der Baustellenverordnung für Bauherren, Beauftragte, Koordinatoren,

Mehr

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen 20. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken 10. November 2011 in Essen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen Ingenieurbüro Dudek Dipl.Ing. Thomas

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) Baustellenverordnung BaustellV 817a Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), zuletzt geändert am 15. November

Mehr

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016

Mehr

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem

Mehr

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005 Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005 Thema: BaustellV- Unterlage nach RAB 32 1 SiwaPlan Einleitung Diskussion um Umsetzung der

Mehr

GV03 Gesetze und Verordnungen

GV03 Gesetze und Verordnungen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BauStellV) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I 1283), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung vom 15. November

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase

Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Chaos auf der Baustelle muss das sein? Deutsch-Französisches Forum, 27. Nov. 2014, Straßburg Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Matthias Deufel Gliederung 2. Umsetzungsdefizite

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 15. Jänner 1999 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 15. Jänner 1999 Teil I P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 15. Jänner 1999 Teil I 37. Bundesgesetz: Bauarbeitenkoordinationsgesetz

Mehr

Zweistufige SiGe-Planung

Zweistufige SiGe-Planung Zweistufige SiGe-Planung 2. Bundeskoordinatorentag 2006 19. Oktober 2006 Berlin Dipl.-Phys. Michael Jäger Bau-Atelier BVKSG e.v., Leipzig Seite: 1 Zweistufige SiGe-Planung Ausgangssituation Erfahrungen

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Handlungshilfe. Umsetzung der Baustellenverordnung. SiGePlan

Handlungshilfe. Umsetzung der Baustellenverordnung. SiGePlan Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi - 1 Handlungshilfe Umsetzung der Baustellenverordnung SiGePlan Impressum: Herausgeber: Handlungshilfe Umsetzung

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Bundeskoordinatorentag Berlin, 06.11.2014 Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Rechtsanwalt Guido Meyer, Düsseldorf/Essen 1 Obergerichtliche Rechtsprechung zur Baustellenverordnung seit 2006

Mehr

Verordnung übersicherheit und. Gesundheitsschutz auf Baustellen

Verordnung übersicherheit und. Gesundheitsschutz auf Baustellen Verordnung übersicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Verordnung übersicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Impressum: Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Referat

Mehr

Arbeitssicherheit auf Baustellen

Arbeitssicherheit auf Baustellen Arbeitssicherheit auf Baustellen Wichtige Informationen für den Bauherrn Freistaat Sachsen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Sehr geehrter Bauherr, jedes Jahr verunglücken auf deutschen Baustellen

Mehr

Ich-AG und Arbeitsschutz

Ich-AG und Arbeitsschutz BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Glasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden

Glasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden sassi/pixelio.de Glasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden Tipps für Architekten, Bauingenieure und Bauherren zur Fenster- und Fassadenreinigung Hamburg kwh-design Für besseren Durchblick: gefahrlose

Mehr

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien

Mehr

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Zusatzqualifikation für Architekten und Bauingenieure Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator

Mehr

Honorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Honorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Honorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Einleitung Wenn du ein neues Haus baust, sollst du um die Dachterrasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand

Mehr

Kompetenz und Know-how

Kompetenz und Know-how Kompetenz und Know-how Bauwesen Arbeitsschutz Umweltschutz Brandschutz Entwicklung der Geschäftsanteile 100 90 80 70 60 Bauwesen Umweltschutz Arbeitssicherheit / SiGeKo Brandschutz 50 40 30 20 10 0 1984

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung

Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung ID 034384 Übersicht Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen 1. Gesetzeslage 2. Einsatz

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BaustellV Ausfertigungsdatum: 10.06.1998 Gültig ab: 01.07.1998 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA 805-3-5

Mehr

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung?

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten

Mehr

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de

Mehr

www.baua.de Seite 1 von 9

www.baua.de Seite 1 von 9 Übersicht der Projektgruppen und Ad-hoc-Arbeitsgruppen des ASGB Projektgruppen: Projektgruppe "Begriffsbestimmungen" Projektgruppe "Geeigneter Koordinator" Projektgruppe "SiGePlan" Projektgruppe "Gerüste"

Mehr

Allgemeine Grundsätze der Prävention auf Baustellen

Allgemeine Grundsätze der Prävention auf Baustellen Allgemeine Grundsätze der Prävention auf Baustellen Dr. Ing. Erwin Bruch www.acssl.lu International Safety and Health Construction Coordinators Organization A+A Kongress Düsseldorf - Germany Die häufigsten

Mehr

Präsentation zu Kapitel 4

Präsentation zu Kapitel 4 Präsentation zu Kapitel 4 Einführung in die Baunormen Aufbau der Normen Einsatz der Normen Ausschreibung mit und ohne ABB Norm SIA 118: Sinn und Zweck Norm SIA 451: Standard für den Datenaustausch Was

Mehr

Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland

Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland Vortragsmanuskript Dipl.-Ing. Konrad Zieglowski Geschäftsführer/

Mehr

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel

Mehr

CONSULTING & MANAGEMENT

CONSULTING & MANAGEMENT CONSULTING & MANAGEMENT WIRTSCHAFTSMEDIATION COACHING & SEMINARE Baubetriebliche Kompetenz und Konstruktive und nachhaltige Lösung Individuell auf Ihre Organisation, Ihre Dienstleistung für Alle: Unternehmen,

Mehr

Rechtsrahmen in Deutschland

Rechtsrahmen in Deutschland Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen

Mehr

Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen

Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen Bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr ist das Risiko eines Beschäftigten, einem tödlichen Unfall

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Fassung vom 28.09.2010

Gesamte Rechtsvorschrift für Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Fassung vom 28.09.2010 Gesamte Rechtsvorschrift für Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Fassung vom 28.09.2010 Langtitel Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz - BauKG) (NR: GP XX RV 1462

Mehr

Verordnung über. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Verordnung über. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Inhalt Vorwort Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 1 Ziele; Begriffe 2 Planung der Ausführung des Bauvorhabens

Mehr

Bauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke

Bauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke Dialogforum Bauqualität in der Praxis im Rahmen des Netzwerks Gutes Bauen in Hessen am 10. November 2009 in Wiesbaden Bauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke Gegenseitige Erwartungen von Koordinatoren

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen >> Praxisgerecht >> Kompakt >> Kompetent Lobsiger Ihr Baustellenkoordinator Ihr Bauprojekt - Ihre Verantwortung Zeitdruck und ein extremes Kostenbewusstsein

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes

Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes 1) Stellung des Auftraggebers zum Arbeitsschutz Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Lieferung oder

Mehr

Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt

Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Neubeuern, 08.10.2013 Vorstellung Architekt bei der Bauunternehmung Emil Hönninger in München Tätigkeit im Bereich Schlüsselfertigbau und Generalunternehmerkalkulation

Mehr

VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS

VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS Argumentations- und Kalkulationshilfen Um die Leistungen gemäß Baustellenverordnung durchzuführen, ist der Architekt in besonderer Weise geeignet.

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Arbeitsschutz im Baubereich

Arbeitsschutz im Baubereich Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis

Mehr

CHECKLISTE FÜR IHR MASSIVHAUS

CHECKLISTE FÜR IHR MASSIVHAUS CHECKLISTE FÜR IHR MASSIVHAUS Ein eigenes Massivhaus ist in den meisten Fällen eine Investition für ein ganzes Leben, die man nur einmal tätigt. Deshalb sollten Sie Ihren Baupartner besonders sorgfältig

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII

Inhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen

Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sicherheit ist machbar. Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sind in Ihrem Betrieb die Warenübergabestellen so gesichert, dass weder Personen noch Gegenstände abstürzen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII Vorwort zur 20. Auflage V 1 Arbeitsstätten 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 - mit

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Informationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Informationen für Bauherren und Planer. > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Informationen für Bauherren und Planer > Leitfaden für die Erstellung eines Standard-Erdgas-/Strom-Netzanschlusses für Ein- und Mehrfamilienhäuser Inhaltsverzeichnis Gesetze und Verordnungen 2 Ihr Ansprechpartner

Mehr

Baustellenverordnung für Garten- und Landschaftsarchitekten

Baustellenverordnung für Garten- und Landschaftsarchitekten Merkblatt Nr. 601 Baustellenverordnung für Garten- und Landschaftsarchitekten Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau

Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau Liebe Besucherinnen und Besucher

Mehr

Entwurf. Gesetz. vom..., mit dem das Baupolizeigesetz 1997 geändert wird

Entwurf. Gesetz. vom..., mit dem das Baupolizeigesetz 1997 geändert wird Entwurf Gesetz vom..., mit dem das Baupolizeigesetz 1997 geändert wird Der Salzburger Landtag hat beschlossen: Das Baupolizeigesetz, LGBl Nr 40/1997, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 65/2004 und

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Mehr Sicherheit am Bau

Mehr Sicherheit am Bau ASGB Mehr Sicherheit am Bau Von Dr. Dieter Uhlig und Dr. Volker Steinborn Die Bauwirtschaft, eine der wichtigsten Branchen der europäischen Wirtschaft, hat die schlechteste Unfallbilanz. Auf Baustellen

Mehr

A r b e i t s s i c h e r h e i t

A r b e i t s s i c h e r h e i t Arbeitssicherheit Sicherheitskonzepte für kommunale, industrielle und gewerbliche Anlagen Das Ingenieurbüro DAR ist im Jahr 1915 gegründet worden und kann als unabhängiges Beratungs- und Planungsbüro auf

Mehr

DER RICHTIGE SIGEKO FÜR IHRE BAUSTELLE SACHVERSTÄNDIGENBÜRO STROBEL

DER RICHTIGE SIGEKO FÜR IHRE BAUSTELLE SACHVERSTÄNDIGENBÜRO STROBEL DER RICHTIGE SIGEKO FÜR IHRE BAUSTELLE SACHVERSTÄNDIGENBÜRO STROBEL Wann benötigt man einen SiGeKo? Bei mehr als einem Gewerk auf der Baustelle. oder 5m Mehr als 7 Meter Absturzhöhe oder Baugruben und

Mehr

1. DAS PRAKTIKUM IM UNTERNEHMEN: ein Leitfaden.

1. DAS PRAKTIKUM IM UNTERNEHMEN: ein Leitfaden. 1. DAS PRAKTIKUM IM UNTERNEHMEN: ein Leitfaden. Dieser Praktikums-Leitfaden hat zum Ziel, dem Unternehmen den praktischen Ablauf, die Integration von Praktikanten sowie die Durchführung von Praktika zu

Mehr

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne 17.12.2015 n Vorlesungsinhalte: - ungeregelte VkStätt - geregelte VkStätt - Brandabschnitte (Brandwände / Ladenstraßen) - Decken - geregelte VkStätt, Bsp. K in KL 1 n Wesentliche geregelte Sonderbauten; LBauO 50

Mehr

SiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze

SiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1 Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens ( 3 Abs. 3 BaustellV) I Gegebenenfalls Aushängen und

Mehr

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen Satzung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich der "Koordinatorenausbildung nach RAB 30" für Studierende und Absolventen des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen an der Hochschule Augsburg vom

Mehr

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften

Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Januar 2009-1- Befragung von Arbeitnehmern Abbildung 1 Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Damit verbinden... Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz

Mehr

Vom Wunsch zur Wirklichkeit?

Vom Wunsch zur Wirklichkeit? Gute Koordination bei Bauarbeiten Vom Wunsch zur Wirklichkeit? Dipl.-Ing. Christof Barth Systemkonzept, Köln Eschborn, gefördert von: Definition Aufgaben der Akteure Ein ist... ein gesellschaftlicher konsens

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

jn GmbH VERMIETUNG VERKAUF VERWALTUNG EXPOSÈ EFH 48112015 (Bei Rückfragen bitte angeben!) Einfamilienhaus in Lommatzsch 97.

jn GmbH VERMIETUNG VERKAUF VERWALTUNG EXPOSÈ EFH 48112015 (Bei Rückfragen bitte angeben!) Einfamilienhaus in Lommatzsch 97. DEUTSCHER jn GmbH IMMOBILIEN VERMIETUNG VERKAUF VERWALTUNG EXPOSÈ EFH 48112015 (Bei Rückfragen bitte angeben!) Einfamilienhaus in Lommatzsch Beschreibung: Kaufpreis-VB: Käuferprovision: Einfamilienhaus

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse

Mehr

Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen SCHIRMER Info Abfallwirtschaft Infrastruktur Anlagenbau Wasserwirtschaft Altlasten Vermessung Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 SCHIRMER Umwelttechnik

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Einen Wiederherstellungspunktes erstellen & Rechner mit Hilfe eines Wiederherstellungspunktes zu einem früheren Zeitpunkt wieder herstellen

Einen Wiederherstellungspunktes erstellen & Rechner mit Hilfe eines Wiederherstellungspunktes zu einem früheren Zeitpunkt wieder herstellen Einen Wiederherstellungspunktes erstellen & Rechner mit Hilfe eines Wiederherstellungspunktes zu einem früheren Zeitpunkt wieder herstellen 1 Hier einige Links zu Dokumentationen im WEB Windows XP: http://www.verbraucher-sicher-online.de/node/18

Mehr

Das Flachdach als Nutzraum. Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell

Das Flachdach als Nutzraum. Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell Verantwortung Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstätten-Verordnung Arbeitsstätten-Richtlinie Bauordnung (LBO) Baustellenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Unfallverhütungsvorschriften

Mehr