P o r t r a i t. ArbeitsSicherheit mbh Gaugrafenstraße Frankfurt am Main
|
|
- Paulina Böhmer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 P o r t r a i t Gesellschaft für ArbeitsSicherheit mbh Gaugrafenstraße Frankfurt am Main Tel.: Fax: frankfurt@gefas-mbh.de Vorstellung des Unternehmens Die GefAS - Gesellschaft für Arbeitssicherheit mbh wurde als Kapitalgesellschaft im Januar 2000 in Kaltenkirchen gegründet. Ihr stehen zwei geschäftsführende Gesellschafter vor, die Herren Guntram Wagner und Doron Ben-Yehoshua. Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hängt im wesentlichen Maße von der Gesundheit und der Sicherheit der Mitarbeiter ab. Die GefAS versteht sich als kompetenter Vertragspartner rund um das Thema Arbeitssicherheit. Ziel ist es, den Sicherheits-, Arbeits- und Gesundheitsschutz bei angemessener und objektiver Vorgehensweise im wirtschaftlichen Sinne unserer Auftraggeber zu gewährleisten. Wir garantieren Ihnen Zuverlässigkeit, Kompetenz und ein hohes Maß an Flexibilität zu wirtschaftlich angemessenen Preisen. Durch ständige Weiterbildung und Schulung der Mitarbeiter kann den wechselnden Bedingungen vor Ort aber auch den wechselnden Rahmenbedingungen der Gesetzgebung begegnet werden. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in unterschiedlichsten Formen der Zusammenarbeit liefert die GefAS-mbH folgenden Leistungen:
2 Dienstleitungen Die Aufgaben der GefAS liegen in der Koordination von Bauvorhaben nach Baustellenverordnung (BaustellV) sowie bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR 128, die Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) für Betriebe. Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen, gem. (BaustellV) Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen, Arbeiten in kontaminierten Bereichen (BGR 128) Koordination von Baustellen nach Baustellenverordnung (BaustellV) Koordination von Baustellen nach den Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen (BGR 128) Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß AsiG, zur Betreuung von Betrieben Betriebsärztliche Betreuung gem. 3 AsiG 1. Kontakt Stammsitz Kaltenkirchen Oersdorfer Weg 15a Kaltenkirchen Telefon: Telefax: Mobil: Herr Wagner g.wagner@gefas-mbh.de Internet: Büro Frankfurt Gaugrafenstraße Frankfurt am Main Telefon: Telefax: Mobil: Herr Ben-Yehoshua frankfurt@gefas-mbh.de Internet: 2. Berufshaftpflicht Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei dem Gerling Konzern mit der Deckungssumme: ,-- für Personenschäden ,-- für Sach- und Vermögensschäden 3. Technische Ausstattung Der Einsatz modernster Arbeitsmittel nimmt in unserem Büro einen hohen Stellenwert ein. So sind die Arbeitsplätze aller Mitarbeiter mit leistungsfähigen Personalcomputern ausgestattet. Der Datenaustausch mit Auftraggebern und Dritten kann über Internet erfolgen.
3 4. Mitgliedschaften Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.v. (V.S.G.K), Wuppertal 5. Geschäftsleitung Guntram Wagner Sicherheitsingenieur (Geschäftsführer) Straßenbaumeister 1987, Tief- und Rohrleitungsbaumeister 1994, Sicherheitsingenieur 1996, Schweißfachmann 1997 Tätigkeiten in verschiedenen Unternehmen in bauleitender Funktion. Koordination nach BaustellV Fachkraft für Arbeitssicherheit Koordination in kontaminierten Bereich nach BGR Gründung der GefAS, Gesellschaft für Arbeitssicherheit mbh (Geschäftsführender Gesellschafter) Mitglied beim Verband der Sicherheits- und Gesundheits schutzkoordinatoren Deutschlands e.v. (V.S.G.K), Wuppertal Arbeitschutzfachlichen Kenntnisse gem. RAB 30 Anlage C bei V.S.G.K ev Doron Ben-Yehoshua Dipl.-Ing. Architektur (Geschäftsführer) Wohnort: Hünfelden Kreis Limburg-Weilburg Studium an der Fachhochschule Wiesbaden bis 1987 Seit 1987 Arbeit in verschiedenen Architekturbüros und tätig im Bereich der Werkpläne, LV s, Vergabe und Bauleitung. März 2000 Zertifizierung zum SiGeKo bei dem Verein zur Förderung der arbeitswissenschaftlichen Lehre und Forschung an der FH Kiel e.v. Arbeitschutzfachlichen Kenntnisse gem. RAB 30 Anlage C bei V.S.G.K ev Gründung GefAS Frankfurt als Büroleiter Geschäftsführender Gesellschafter der GefAS in Partnerschaft mit Herrn Wagner Koordination in kontaminierten Bereich nach BGR 128 Wohnort Hünfelden bei Limburg
4 L e i s t u n g s k a t a l o g Si Ge Ko zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV / BGR 128 Gesellschaft für ArbeitsSicherheit mbh Gaugrafenstraße Frankfurt am Main Tel.: Fax: frankfurt@gefas-mbh.de
5 1. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellen-verordnung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR Leistungen des SIGE- Koordinators für die Planungsphase Der Auftraggeber / Bauherr überträgt dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Leistungen: Koordinieren der SiGe-Belange im Auftrag des Bauherrn zwischen allen bei der architektonischen Planung (Entwurfsverfasser) technischen Planung (Sonderfachleute) organisatorischen Planung (z.b. bei der Bauzeitplanung und beim Aufstellen der Baustellenordnung) Beteiligten, insbesondere durch Analyse der Vorplanung, Entwurfsplanung und Werkplanung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte, dabei Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten Ausarbeiten des SIGE-Planes auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse Feststellen von Wechselwirkungen zu betrieblichen Tätigkeiten und Mitwirken bei der Ausarbeitung der Baustellenordnung Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen Beratung zu bleibenden sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen Festlegen von Meldepflichten an den Koordinator Zusammenstellen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerkes für eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten Überprüfen der Umsetzung des SIGE-Planes in den Planungsunterlagen und laufendes Anpassen des SIGE-Planes Hinwirken auf die Aufnahme des SIGE-Planes und anderer sicherheitsrelevanter Elemente in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen Hinwirken auf richtiges Erstellen der Vergabeunterlagen aus Sicht der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes Hinwirken auf richtiges Formulieren der Leistungen aus Sicht der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
6 Beratung hinsichtlich der Terminplanung bei der Feststellung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der SIGE-Koordination Mitwirken bei der Vergabe, Prüfen von Angeboten im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz Gegebenenfalls Einweisung des Koordinators für die Ausführungsphase einschließlich Übergabe aller vorliegenden Papiere 1.2 Leistungen des Koordinators für die Ausführungsphase Der Auftraggeber / Bauherr überträgt dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Leistungen: Koordinieren der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zwischen allen bei der technischen und der organisatorischen Planung beteiligten sowie den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen, insbesondere durch laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Baustellenverordnung hinwirken auf laufendes Erfassen der Firmen achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung und Entsorgung) und organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und bekannt machen aktualisierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne bei allen Beteiligten mitwirken bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft achten auf sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag und Einschreiten bei Gefahrzuständen
7 organisieren und durchführen von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen fortführen und abschließen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerkes für die sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten. 2. Stellung und Weisungsbefugnisse Dem Koordinator gegenüber ist nur der Auftraggeber bzw. Bauherr weisungsbefugt. Im Rahmen der Rechte und Befugnisse des Auftraggebers bzw. Bauherren hat er Weisungsbefugnis in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Diese Weisungsbefugnis berührt nicht die ohnehin bestehende Verantwortung der Unternehmen zur Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften bzw. der sonstigen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsanweisungen. Die vorgenannte Weisungsbefugnis befreit die Unternehmer ebenfalls nicht von ihrer Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmern entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Allgemeine Vorschriften (VBG 1, 6, Abs. 2) sowie der betreffenden Landesbauordnung. 3. Haftung Der Koordinator haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen beschränkt sich seine Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund auf solche Schäden, die dem Grunde und der Höhe nach durch die hiermit vereinbarten Haftpflichtversicherungen gedeckt sind. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt: für Personenschäden ,00 Sach- und Vermögensschäden ,00 Im Falle seiner Inanspruchnahme kann der Koordinator verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird. Die Haftung des Koordinators erstreckt sich nicht auf Schäden die ein Dritter mitverschuldet hat, gegen dessen Beauftragung durch den Auftraggeber der Koordinator begründete Bedenken gemeldet hatte.
8 R e f e r e n z l i s t e Auszug aus der Projektliste Gesellschaft für ArbeitsSicherheit mbh Gaugrafenstraße Frankfurt am Main Tel.: Fax: frankfurt@gefas-mbh.de
9 H o c h b a u / Auszug Baustellen mittlerer Baugröße Senioren Pflegeheim in Kassel Hochbau Dreßler Bau GmbH Aschaffenburg Alten- und Pflegeheim, Wohn- Hochbau Dipl.-Ing. M. Adrian Trebur Geschäftshaus Bischofheim Fassadensanierung + Hochbau INDUSTRIA Rüsselsheim Aufstockung in Rüsselsheim Aufstocken (3 Geschosse) Hochbau Dreßler Bau GmbH Aschaffenburg Hanauer Landstr. 114 Frankfurt Beton- und Schadstoffsanierung Hochbau DeTe Immobilien und Service Frankfurt Fernmeldeturm F-Ginnheim Wellrizhof Wohnungsbau -WI Hochbau Rochlitzer & Rübner GmbH Westpol Bürogebäude Sanierung Jökel Bau Schlüchtern komplett Sanierung Tunnelsanierung Schiede Sanierung Fa. SPESA Butzbach Limburg a.d.l. Bahnhof Vorplatz Limburg a.d.l. Umbau RMV Hofheim a. Ts. Geschäftshaus Marktplatz Abbruch / Dreßler Bau GmbH Aschaffenburg Offenbach Sanierung Haus Leonhard CARITAS Abbruch / CARITAS Frankfurt am Main Frankfurt 3-Feld Sporthalle in Hochbau Baumgarten GmbH Ebersburg-Weyhers Weiterstadt Geschäftshaus Hochbau Peter Gross Bau GmbH St. Ingbert Globetrotter Grusonstr. Frankfurt Teilabbruch und Aufstockung Hochbau Dreßler Bau GmbH Aschaffenburg Geschäftshaus Marktplatz Offenbach Abbruch und Eines Hochbau Wolf & Müller Stuttgart Geschäftshauses Frankfurt Mitte Sanierung Haus Fahrenkamp in Wuppertal Hochbau Ed. Züblin AG / Gebr. Bommhardt Abbruch / Verwaltungsgebäude Hochbau Wolf & Müller Erfurt der CARITAS Ffm Europa Viertel 94 WE+ 6 Läden Ed. Züblin AG Große Baumaßnahmen, Siedlungsbau 5-Sterne-Hotel Alleehotel in Hoch- und Alpine Bau Deutschland GmbH Frankfurt Tiefbau Wohnanlage Qwaterwest Westhafen Feld Hochbau E. Heitkamp GmbH Bauunternehmung Viterra Development Frankfurt 11/1 Frankfurt KIA Motors European Headquarters and Design Hochbau Takenaka Europe GmbH Center Verwaltungsgebäude Bridgestone in Bad Homburg Hochbau Bilfinger Berger AG Frankfurt Komplettsanierung Diamantenbörse Stephanstr. Ffm Sanierung Lupp GmbH &Co KG ELB PHILHARMONIE Hamburg Hochbau Hoch Tief Wohnbebauung "Belverde" Europaviertel Ed. Züblin AG
10 Große Baumaßnahmen, Siedlungsbau MainTor Panorama Hochbau DIC Deutsche Immobilien Chancen AG & CO KGaA kfw Bank Westarkade AB Lust & Partner Westend Windows Frankfurt Peter Groß Bau GmbH BOCK 39 Bürogebäude Peter Groß Bau GmbH Revitalisierung kfw Bank Nord/Süd Arkade Sanierung KfW Banken Gruppe Entkernung und Sanierung des Gesamt ehemaligen Kreishauses Sanierung 18 Geschosse Heitkamp GmbH Bauunternehmen Justitz- und Verwaltungszentrum Hochbau in Wiesbaden Bilfinger Berger AG / OFB Silver Tower Dresdner Bank Gesamt Revitalisierung 34 Stockwerke Sanierung Commerz Bank Frankfurt Max-Planck-Intitut für Hirnforschung in Frankfurt Max-Planck-Gesellschaft München Sanierung und Städel Sanierung Museum Frankfurt + Städel Museum Frankfurt am Main SKYLINE PLAZA Frankfurt E.C.E. Projektmanagement Hamburg Instituts für Informationstechnologie SIT in Darmstadt Erweiterung Frauenhofer-Gesellschaft in München Hörsaal und Medienzentrum TU Darmstadt TU Darmstadt Baufeld 1 W Europa-Allee Hotels, Studentenwohnheim, Wohnungen PBMG Projekt- und Baumanagementgesellschaft mbh Kassel Congress Center Messe Ffm E.C.E. Projektmanagement Hamburg Schulen - KiTas Asbest Sanierung und Sanierung Stadt Frankfurt, Frankfurt a.m. Bandschutz-maßnahmen Musterschule in Ffm Erweiterung der Hohen Anbau Stadt Hanau Landesschule in Hanau Erweiterung der Fröbelschule in Anbau Stadt Hanau Hanau KiTa Westhafen Frankfurt HBA Stadt Frankfurt am Main Immanuel Kant Schule Sanierung Stadt Rüsselsheim Rüsselsheim KiTa Atterberry Frankfurt HBA Stadt Frankfurt am Main TU Darmstadt Sanierung Chemie Institutgebäude in 3 BA Sanierung Architekten KSP Engel und Zimmermann Frankfurt Turnhalle Peter- Kreisausschuss Groß Gerau Schöffer-Schule in Gernsheim Carl-Ulrich-Schule Weiterstadt Anbau Kreis Darmstadt-Dieburg KiTa Am Bogen Frankfurt HBA Stadt Frankfurt am Main Umbau und Sanierung Otto- Sanierung Hanau Immobilien- und Baumanagement. Hahn-Schule in Hanau Cafeteria IGS Nordend Schule HBA Stadt Frankfurt am Main Sanierung Schiller Schule BA Frankfurt Sanierung HBA Stadt Frankfurt am Main
11 Sanierung und Erweiterung der Werner-Heisenberg-Schule in Rüsselsheim Schulen - KiTas Sanierung Kreisausschuss Groß Gerau + Hauptschule Rendburger Platz Köln Erweiterungsbau KITA, Sporthalle, Klassenräume Erweiterung Martin-Buber- Schule in Groß Gerau Abbruch + Sanierung + Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Kreisausschuss Groß Gerau Industriebaumaßnahmen Parkhaus in Speyer Hochbau Schreiber Stahlbau Hilden Produktionshalle Pfungstadt Hochbau Fa. Krautol GmbH Pfungstadt VITLAB Industrie- und Bürogebäude Großostheim Baumarkt Max Bahr Mainaschaff m2 Produktions- und Lagerhalle m2 Lager- und Logistikzentrum m2 Lagerhalle ProLogis in Alzenau Lagerhalle mit Bürotrakt Cargo-City Frankfurt Lagerhalle ProLogis in Alzenau Verwaltungs- und Produktionsgebäude Hattersheim BayWa Baumarkt Aschaffenburg Dreßler Bau GmbH Aschaffenburg Dreßler Bau GmbH Dresden Fa. ExpoTechnik Taunusstein Dreßler Bau GmbH Aschaffenburg Dreßler Bau GmbH Aschaffenburg Wolff & Müller GmbH & Co KG. Dreßler Bau GmbH Aschaffenburg PolyClip System Frankfurt Dreßler Bau GmbH Aschaffenburg Krankenhäuser / Sanierung unter Betrieb Grundsanierung Klinikum Bad Umbau, Kreis Segeberg, Bad Segeberg Segeberg Sanierung Erweiterungsbau Krankenhaus Tief- und Masur u. Partner, Architekten, Hamburg Segeberger Kliniken Hochbau Dialysenzentrum in Köln Hochbau Dreßler Bau GmbH Aschaffenburg
12 T i e f b a u / G l e i s b a u / Auszug Tief-, Straßenbau und Gleisarbeiten Tiefbau 6-streifiger Ausbau der BAB A66 AK Wiesbaden - DK Kriftel Strecke und Bauwerke wie Brücken und Unterführungen S-Bahnbrücke Großhansdorf Rauhe Berge Technische Ausstattung Des S-Bahnhofes Flughafen Hamburg Sanierung der Eisenbahnhochbrücke Umbau der Tunnelanlage Berliner Tor U-Bahnbauwerk Gleisbau Gleisbau Gleisbau Gleisbau Pumpenspeicherwerk Tiefbau Edersee e.on Wasserkraft uns Sanierung Tief- und Deichtor Brücke Hamburg Gleisbau Umgestaltung der Großen Tiefbau Eschenheimer Str. +Eschenheimer A661 Telbrücke Tor Tief und Seckbach Brückenbau Schwalmbrücke Alsfeld Abbruch / Lärmschutzwand BAB Tiefbau A3 Niedernhausen Idstein Erschließung ENKA- Straßenbau Gelände Kelsterbach Tiefbau Mehrere ÜKO Austausch aud verschieden Autobahnen Abbruch und der Lahntalbrücke A3 bei Limburg 4-spürige Ausbau der B49 Limburg-Wetzlar Mehrere Bauabschnitte. A661 AD Erlenbruch Kohärenzmaßnahmen Schiersteinbrücke in Geisenheim der Schiersteiner Brücke A643 WI-MZ ARGE A66 Hermann Kirschner Bickardt Bau Heilit+Wörner Bau GmbH Schnorpfeil GmbH, Schachtbau Nordhausen Fa. Willi Meyer Stadt Hamburg Wasser- und Schifffahrtsamt Rendsburg ARGE Umbau Berliner Tor Martens GmbH & Co. KG Ed. Züblin + Bilfinger Berger AG Bilfinger Berger Ingenieurbau Mannheim Bilfinger Berger AG und DB AG Amt für Straßenbau und Erschließung Ffm Adolf Lupp GmbH Co KG Nidda Stadt Alsfeld Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH Vilshofen Fa. STRABAG Straßenbau Bilfinger Berger Instandsetzung GmbH Straßenbau DEGES Berlin Straßenbau Fa. STRABAG Tief und Hessen Mobil Straßen und Brückenbau Verkehrsmanagement Tief und Hessen Mobil Straßen und Brückenbau Verkehrsmanagement Brückenbau Hessen Mobil Straßen und Verkehrsmanagement
V E R T R A G. SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1. über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Vertrag) zwischen
SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1 Hinweise für Kirchengemeinden: Beratung über die Notwendigkeit durch das Kirchenbauamt oder den beauftragten Architekten siehe auch BaustellenVerordnung V E R T R A G über
MehrFirmenprofil. Gefas-FFM GmbH Hostatostrasse Frankfurt am Main. Tel.:
Firmenprofil Gefas-FFM GmbH Hostatostrasse 35 65929 Frankfurt am Main Tel.: 069 788 088 30 E-Mail: frankfurt@gefas-ffm.de www.gefas-ffm.de Vorstellung des Unternehmens Die Gefas-FFM ist eine Fortführung
Mehr5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren
Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem
MehrVertrag. über. Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung
Vertrag über Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung zwischen... (Bauherr) und... (Koordinator) wird auf der Grundlage der Verordnung
MehrEine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung
Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de
MehrSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung
Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrRAB 33 Stand: 12.11.2003
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
MehrDie Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase
Chaos auf der Baustelle muss das sein? Deutsch-Französisches Forum, 27. Nov. 2014, Straßburg Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Matthias Deufel Gliederung 2. Umsetzungsdefizite
MehrLe Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland
Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland Vortragsmanuskript Dipl.-Ing. Konrad Zieglowski Geschäftsführer/
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen >> Praxisgerecht >> Kompakt >> Kompetent Lobsiger Ihr Baustellenkoordinator Ihr Bauprojekt - Ihre Verantwortung Zeitdruck und ein extremes Kostenbewusstsein
MehrVom Wunsch zur Wirklichkeit?
Gute Koordination bei Bauarbeiten Vom Wunsch zur Wirklichkeit? Dipl.-Ing. Christof Barth Systemkonzept, Köln Eschborn, gefördert von: Definition Aufgaben der Akteure Ein ist... ein gesellschaftlicher konsens
Mehr4.2 Sicherheitsunterweisungen
4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der
MehrZweistufige SiGe-Planung
Zweistufige SiGe-Planung 2. Bundeskoordinatorentag 2006 19. Oktober 2006 Berlin Dipl.-Phys. Michael Jäger Bau-Atelier BVKSG e.v., Leipzig Seite: 1 Zweistufige SiGe-Planung Ausgangssituation Erfahrungen
MehrBaustellenverordnung
Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde
MehrHonorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Honorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Einleitung Wenn du ein neues Haus baust, sollst du um die Dachterrasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand
MehrArchitektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012
Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Zusatzqualifikation für Architekten und Bauingenieure Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator
MehrKoordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag
Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrVERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS
VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS Argumentations- und Kalkulationshilfen Um die Leistungen gemäß Baustellenverordnung durchzuführen, ist der Architekt in besonderer Weise geeignet.
MehrNeubau Kraftwerk Moorburg Block A + B
Neubau Kraftwerk Moorburg Block A + B Thema: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Ausführungsphase auf der Kraftwerksbaustelle Hamburg-Moorburg Inhalt Das Projekt Neubau Kraftwerk Moorburg
MehrKrefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst
RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung
MehrBauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke
Dialogforum Bauqualität in der Praxis im Rahmen des Netzwerks Gutes Bauen in Hessen am 10. November 2009 in Wiesbaden Bauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke Gegenseitige Erwartungen von Koordinatoren
MehrAktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung
Bundeskoordinatorentag Berlin, 06.11.2014 Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Rechtsanwalt Guido Meyer, Düsseldorf/Essen 1 Obergerichtliche Rechtsprechung zur Baustellenverordnung seit 2006
MehrMaßgeschneiderte Konzepte, wirtschaftliche Lösungen.
Bautechnik Kompetente Objektplanung für Hoch- und Tiefbau Bautechnik Komplettleistungen Kontinuierliche Begleitung des Bauprojektes Maßgeschneiderte Konzepte, wirtschaftliche Lösungen. Die ISW-Technik
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrIngenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005 Thema: BaustellV- Unterlage nach RAB 32 1 SiwaPlan Einleitung Diskussion um Umsetzung der
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrHaftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte
Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte (Auszug) Arbeitsrecht 2010 Sachsen-Anhalt Magdeburg, 23. September 2010 Seite 1 Arbeitsschutzorganisation im Betrieb Seite 2 Grundsatz Der UNTERNEHMER trägt die
MehrDER RICHTIGE SIGEKO FÜR IHRE BAUSTELLE SACHVERSTÄNDIGENBÜRO STROBEL
DER RICHTIGE SIGEKO FÜR IHRE BAUSTELLE SACHVERSTÄNDIGENBÜRO STROBEL Wann benötigt man einen SiGeKo? Bei mehr als einem Gewerk auf der Baustelle. oder 5m Mehr als 7 Meter Absturzhöhe oder Baugruben und
MehrAktivitäten im Rahmen der Kammer- und Verbandszugehörigkeiten (IK, VDSI, BFSI, VSGK, INQA-Bauen)
INQA-Bauen Partner: SIDI BLUME 1 Ingenieurbüro überbetrieblicher Dienst i.s. ASIG Sitz: Landeshauptstadt Magdeburg Sicherheitsingenieure, IT-Fachleute, Arbeitsmediziner, Gesundheitswirte Tätigkeitsschwerpunkte:
MehrVerantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes
Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes 1) Stellung des Auftraggebers zum Arbeitsschutz Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Lieferung oder
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrMultimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone
Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,
MehrWolff & Müller Baupartner
WOLFF & MÜLLER Baupartner WOLFF & MÜLLER Gruppe Als eines der zehn größten Bauunternehmen Deutschlands steht WOLFF & MÜLLER seit über 70 Jahren für anspruchsvolles Bauen. Zum Leistungsspektrum der familieneigenen
MehrGlasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden
sassi/pixelio.de Glasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden Tipps für Architekten, Bauingenieure und Bauherren zur Fenster- und Fassadenreinigung Hamburg kwh-design Für besseren Durchblick: gefahrlose
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrLeistungsangebot. Planung und fachgutachtliche Begleitung von Rückbaumaßnahmen
Leistungsangebot Altlastenerkundung und -sanierung Baugrunduntersuchungen/Geotechnik Versickerung von Niederschlagswasser Verdichtungskontrollen (Eigen-/Fremdüberwachung) Schadstoffe in Gebäuden Planung
MehrStarte jetzt in Deine Zukunft!
Starte jetzt in Deine Zukunft! Elektroniker/in (Energie- und Gebäudetechnik) Elektroniker/in (Automatisierungstechnik) ERN Elektrosysteme Rhein-Nahe GmbH Die ERN ist ein traditionelles Handwerksunternehmen
MehrArbeitsschutz im Baubereich
Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis
Mehrwww.baua.de Seite 1 von 9
Übersicht der Projektgruppen und Ad-hoc-Arbeitsgruppen des ASGB Projektgruppen: Projektgruppe "Begriffsbestimmungen" Projektgruppe "Geeigneter Koordinator" Projektgruppe "SiGePlan" Projektgruppe "Gerüste"
MehrGehlenbrink 183 32139 Spenge. Telefon 0 52 25/27 27 Fax 0 52 25/27 66. E-Mail info@willy-schwidde.de Internet www.willy-schwidde.
Herzlich willkommen bei Willy Schwidde Baugeschäft GmbH & Co. KG Gehlenbrink 183 32139 Spenge Telefon 0 52 25/27 27 Fax 0 52 25/27 66 E-Mail info@willy-schwidde.de Internet www.willy-schwidde.de Inhalt
MehrSächsischer Baustammtisch
Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de
MehrRechtsrahmen in Deutschland
Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrFragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008
Wird von der Sicherheitsfachkr aft ausgefüllt! Zuständiger Einkäufer, Datum: Zuständige Sicherheitsfachkraft: Freigabe, Datum: Unterschrift Sicherheitsfachkraft: Ja Nein Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits-
MehrIch-AG und Arbeitsschutz
BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema
MehrBefähigte Person Wer ist das?
Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrIngenieurbüro Hans Wolf & Partner GmbH
Wir setzen für Sie die Theorie in die Praxis um. Dresden / Bad Schmiedeberg, 2008 Ingenieurbüro Grillenburger Straße 6 01159 Dresden Tel.: 0351 / 41 43 8 0 Fax: 0351 / 41 43 8 40 E-mail: dresden@ib-wolf.de
MehrBausachverständiger nünke Zertifizierter Bausachverständiger für Baumängel und Bauschäden Gutachter für Wertermittlung von Gebäuden und Grundstücken Ingenieur- und Bausachverständigenbüro Dipl.-Ing. Thomas
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrI. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz
I. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz I. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz 2 Wir machen unsere Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz transparent, die auf arbeitsschutzrechtlichen
MehrPOCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
MehrWir planen unsere Unterstützung mit!
Wir planen unsere Unterstützung mit! Informationen über den Integrierten Teil-Habe-Plan Hessen Ein Heft in leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt
MehrBGV B1. BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen VBG. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV B1 (bislang vorgesehene VBG 91) BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen vom 1. April 1999 VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Mehr29.08. 18.06. Projektsteuerung
29.08. 18.06. Das Ingenieurbüro DAR ist im Jahr 1915 gegründet worden und kann als unabhängiges Beratungs- und Planungsbüro auf eine erfolgreiche Tätigkeit bei Umweltschutz- und Infrastrukturmaßnahmen
MehrCheckliste. Erfolgreich Delegieren
Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen
MehrAllgemeine Grundsätze der Prävention auf Baustellen
Allgemeine Grundsätze der Prävention auf Baustellen Dr. Ing. Erwin Bruch www.acssl.lu International Safety and Health Construction Coordinators Organization A+A Kongress Düsseldorf - Germany Die häufigsten
MehrBeauftragtenwesen Problem oder Lösung?
Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten
MehrÖffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude
STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen
MehrAusgewählte Referenzen auf dem Fachgebiet der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinierung
Ausgewählte Referenzen auf dem Fachgebiet der Gesundheitsschutzkoordinierung Bauherr Leistungen Auftraggeber/ Ansprechpartner/ Sicherung der Altlast Sonderabfalldeponie Münchehagen (bis 1998) Land Niedersachsen
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen
20. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken 10. November 2011 in Essen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen Ingenieurbüro Dudek Dipl.Ing. Thomas
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrPlanen. Finanzieren. Bauen.
Planen. Finanzieren. Bauen. Immobilienrealisierung mit Asset Structuring 2 Immobilienrealisierung. Commerz Real Asset Structuring Immobilien sind reale Werte. Und dennoch entstehen diese Werte nicht durch
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrB 3. Einschreiben. Firma. ..., am... Bauvorhaben... Auftragsschreiben. Sehr geehrte Damen und Herren!
B 3 Einschreiben Firma..., am... Bauvorhaben... Auftragsschreiben Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beziehen uns auf Ihr Angebot vom..., auf die Besprechung vom... sowie auf das Vergabeprotokoll vom...
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrPrävention vor Ort ISAG
ISAG An die Damen und Herren der Kirchenvorstände der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände, Rendanturen sowie der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Köln GmbH Sicherheitsingenieure Fachkräfte
MehrAufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis
Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel
MehrKooperation mit Fremdfirmen. Arbeitsschutz bei Werkverträgen Gefährdungsbeurteilung. Lars Röse (Sifa)
Kooperation mit Fremdfirmen. Arbeitsschutz bei Werkverträgen Gefährdungsbeurteilung Lars Röse Fachkraft für Arbeitssicherheit Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich 53.7 Arbeitsmedizin und
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrIngenieurbüro S c h l ü t e r. www. ingenieurbuero-schlueter.de
Ingenieurbüro S c h l ü t e r www. ingenieurbuero-schlueter.de Architekt In meiner Eigenschaft als Dipl.-Ing.(FH) Architekt übernehme ich sämtliche Planungs- und Bauleitungsaufgaben für Sie. Ihre Vorstellungen
MehrArbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten
Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrSebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt
Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Neubeuern, 08.10.2013 Vorstellung Architekt bei der Bauunternehmung Emil Hönninger in München Tätigkeit im Bereich Schlüsselfertigbau und Generalunternehmerkalkulation
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. SiGeKo-Vertrag
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrIdeen für die Zukunft haben.
BREMEN WÄHLT AM 10. MAI 2015 Ideen für die Zukunft haben. Leichte Sprache Kurz und bündig. www.spd-land-bremen.de Bürgermeister, Hanseat, Bremer. Foto: Patrice Kunde Liebe Menschen in Bremen, am 10. Mai
MehrLeistungsübersicht LM Bau
Leistungsübersicht LM Bau 1. Leistungsphasen nach HOAI 2013 Grundlagenermittlung Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung Vorbereitung der Auftragsvergabe Mitwirkung bei der Vergabe
MehrÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER
GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen
MehrDatenschutzbeauftragten bestellt.
Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 4f Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zum Datenschutzbeauftragten
MehrDatenübernahme und Datensicherheit
Datenübernahme und Datensicherheit Gerade bei Investment- und Versicherungsmaklern werden viele sensible Daten versendet. Die herkömmlichen Versandwege per Post und E-Mail bieten nur wenig Sicherheit.
MehrVertrag -Tragwerksplanung-
Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrDeutsches Forschungsnetz
Deutsches Forschungsnetz Speichern in der Cloud - aber sicher Jochem Pattloch 11. Tagung der DFN-Nutzergruppe Hochschulverwaltung "Mobiler Campus" vom 6. - 8. Mai 2013 an der Universität Mannheim Kooperativer
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDer Koordinator in der Ausführungsphase Baustellenordnung Fachtagung Arbeitsschutz im Wandel am 11.09.2015 in Neumünster
Der Koordinator in der Ausführungsphase Baustellenordnung Fachtagung Arbeitsschutz im Wandel am 11.09.2015 in Neumünster Dipl.-Ing. Andreas Heiland, Prävention BG BAU Baustellenverordnung (Juni 1998) Verordnung
MehrRAB 31 Stand: 24.04.2001
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - RAB 31 Stand: 24.04.2001 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit
MehrZwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
Mehr