3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination"

Transkript

1 3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Das bundesdeutsche System des behördlichen Arbeitsschutzes wird getragen von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) sowie von den öffentlich-rechtlichen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen). Dabei sind die staatlichen Behörden im Wesentlichen für die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften für die betrieblichen Rahmenbedingungen (Arbeitsorganisation, Zustand der Arbeitsstätte etc.) und die sicherheitstechnische und hygienische Beschaffenheit von Maschinen und Anlagen zuständig. Ihr Aufgabengebiet ist gewerbeübergreifend. Rechtsgrundlage für die Befugnisse des Staatlichen Arbeitsschutzes ist das "Gesetz zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitschutzrichtlinien" (Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG 1996). Eine weitere wesentliche Rechtsverordnung auf der Grundlage des ArbSchG ist die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (Baustellenverordnung BaustellV 1998) als bundesdeutsche Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG. Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Unfallversicherungsträger ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Im Rahmen ihres Präventionsauftrages haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Beratungs- und Überwachungsfunktion. Auf der Basis des SGB VII sind sie zudem befugt, entsprechend den staatlichen Verordnungen Vorschriften zu erlassen. Ihr Aufgabenbereich ist branchen- bzw. gewerbebezogen. Für den Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen werden in den Berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 128 "Kontaminierte Bereiche" Anforderungen und Zuständigkeiten definiert. Die Verpflichtungen des Auftraggebers für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen ergeben sich für Baumaßnahmen grundsätzlich aus der Baustellenverordnung (BaustellV). Die besonderen Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind in den BG-Regeln 128 "Kontaminierte Bereiche" festgeschrieben. 3.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung (BaustellV, 1998) Leistungsbeschreibung (rechtliche / technische Grundlagen) Mit der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998 wurden die Vorschriften der EG-Baustellenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Sie beruht auf 19 des Arbeitsschutzgesetzes und trifft besondere Regelungen für die Anforderungen auf Baustellen. Die Pflichten der Arbeitgeber und Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz und anderen rechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. Gemäß BaustellV 1 (3) ist eine Baustelle eine Ort, an dem eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden. Entsprechend den Erläuterungen zur Baustellenverordnung (herausgegeben durch die Arbeitsgruppe aus BMA, BAuA, Bundesingenieurkammer u. a., 1999) zählen zu den baulichen Anlagen u. a. auch Aufschüttungen, Abgrabungen, Lagerplätze, Deponien und Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus im Zusammenhang mit prozesstechnischen Anlagen. In 2 (2) der BaustellV werden die Kriterien definiert, nach denen eine Baustelle bei der zuständigen Behörde durch eine Vorankündigung anzuzeigen ist: - 49 / 830 -

2 Für jede Baustelle, bei der 1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder 2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln, (...). In 2 (3) wird festgelegt, dass vor der Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden muss, wenn Beschäftigte mehrerer Auftraggeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig sind und eine Vorankündigung erforderlich ist oder wenn Beschäftigte mehrerer Auftraggeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig sind und besonders gefährliche Arbeiten gemäß Anhang II ausgeführt werden. Zu den besonders gefährlichen Arbeiten gemäß Anhang II der BaustellV zählen u. a. Arbeiten, bei denen die Gefahr von Absturz, Ertrinken und Verschüttung besteht oder mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird. Sind auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Auftraggeber gleichzeitig oder nacheinander tätig, so sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. In den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) werden die Anforderungen an die Eignung des Koordinators nach 3 BaustellV konkretisiert. Für die ausreichende Qualifikation eines SiGe-Koordinators sind baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse nach BaustellV erforderlich. Darüber hinaus sind ausreichende berufliche Erfahrungen in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben nachzuweisen. Die Koordinatoren haben die vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen zu koordinieren, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe- Plan) auszuarbeiten und eine Unterlage für spätere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zu erstellen. In den SiGe-Plan sind die Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für alle Arbeitsbereiche mit aufzunehmen. Dazu sind auch Schutzmaßnahmen aus dem Arbeits- und Sicherheitsplan für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR 128 "BG-Regeln Kontaminierte Bereiche" (s. Kap. 3.2) sowie nach TRGS 519 und 521 in den SiGe-Plan einzuarbeiten. Nachfolgend wird die Abgrenzung zwischen den Anforderungen nach BaustellV (Si- Ge-Plan) und nach BGR 128 (A+S-Plan, s. auch Kap. 3.2) kurz erläutert: SiGe-Plan Der SiGe-Plan umfasst die Gefährdungen aller Arbeitsbereiche einer Baustelle. Dazu zählen u. a. auch Gefährdungen durch Besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II, unter denen die Arbeiten im Umgang mit Besonders gefährlichen Gefahrstoffen einen Teilbereich darstellen. Der SiGe-Plan beschreibt die Gefährdungssituationen aller Gewerke mit Nennung der zugehörigen einzuhaltenden Vorschriften und Regeln. Nur für die Besonders gefährlichen Arbeiten sind im SiGe-Plan auch Schutzmaßnahmen zu nennen. A+S-Plan Der A+S-Plan wird immer für Arbeiten in kontaminierten Bereichen erstellt, unabhängig von der Größe der Baumaßnahme und der Anzahl der tätigen Unternehmen und Beschäftigten. Der A+S-Plan bezieht sich auf den Umgang und die Gefährdung durch vorhandene oder vermutete Schadstoffe und legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest. Damit erfüllt der A+S-Plan die Anforderungen des Teilbereichs Arbeiten mit Besonders gefährlichen Gefahrstoffe gemäß Anhang II Besonders gefährliche Arbeiten des SiGe-Plans. Der A+S-Plan ist somit Bestandteil des allumfassenden SiGe-Plans / 830 -

3 Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass die Sicherheitspläne nach BaustellV (SiGe-Plan) und nach BGR 128 (A+S-Plan) sich ergänzen. Keiner der beiden Sicherheitspläne kann den anderen ersetzen. Die Koordinierung der Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz entsprechend den Anforderungen der BaustellV und der BGR 128 kann von 1 Person wahrgenommen werden. Der Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e.v. (AHO) unterteilt das Leistungsbild des SiGe-Koordinators in Grundleistungen, Zuschlagfähige Grundleistungen und Besondere Leistungen (s. Schriftenreihe Nr. 15 "SiGeKo Praxishilfe zur Honorarermittlung für Leistungen nach der Baustellenverordnung", 2001) / 830 -

4 A Grundleistungen (Planung der Ausführung) Ausarbeitung SiGe-Plan Analyse der Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung im Hinblick auf mögliche Gefährdungen, Dokumentation der Ergebnisse Erstellung der Unterlage Analyse der Genehmigungs-, Ausführungsplanung im Hinblick auf mögliche Gefährdungen, Dokumentation der Ergebnisse B Grundleistungen (Ausführung) Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte in den SiGE-Plan unter Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II, BaustellV Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen, Kontrolle Sicherheitsnachweise C Zuschlagfähige Grundleistungen Zuschlag 0-20 % Beachtung besonders gefährlicher Arbeiten nach Anhang II, Punkte 1/5/10 (geringer Aufwand bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz) Zuschlag % Berücksichtigung von betrieblichen Tätigkeiten und/oder besonderen äußeren Einflüssen Zuschlag % Berücksichtigung spez. Randbedingungen bei Bauen im Bestand D Besondere Leistungen Übernahme der Funktion des verantwortlichen Dritten ( 4 BaustellV) Teilnahme an allgem. Baubesprechungen Einholung straßenverkehrsrechtl. Anordnungen Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungen zur Beseitigung / Minimierung von Gefährdungen während der Bauausführung Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungen zur Beseitigung / Minimierung von Gefährdungen während späterer Arbeiten an der baulichen Anlage Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und der Unternehmer ohne Beschäftigte Zuschlag % Beachtung besonders gefährlicher Arbeiten nach Anhang II, Punkte 4/6/7/8 (erhöhter Aufwand, mittlere Spezialkenntnisse) Zuschlag 5-25 % Berücksichtigung von Einflüssen aus räumlicher und zeitlicher Nähe anderer Baumaßnahmen auf Zeitnachweis Erstellen / Aktualisieren der Vorankündigung Analyse Vor- / Entwurfsplanung hinsichtlich möglicher Gefährdungen Erstellung Baustelleneinrichtungsplan Erstellen Gefährdungsbeurteilung gem. 5, 6 ArbSchG Beratung zur vorhandenen Terminplanung hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Hinwirken auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte der Unterlage in die Ausschreibungsunterlagen Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf Einhaltung ihrer Pflichten nach BaustellV Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen Zuschlag % Beachtung besonders gefährlicher Arbeiten nach Anhang II, Punkte 2/3/9 (erhöhter Aufwand, hohe Spezialkenntnisse) auf Zeitnachweis Anpassung des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen in der Ausführung auf Zeitnachweis Einarbeitung bei verspäteter Einschaltung des SiGe- Koordinators Kostenanalysen zu Lösungsmöglichkeiten Erstellen Baustellenordnung Konzeptentwicklung und Organisation zu Sicherheitsfragen Hinwirken auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte des SiGe-Planes in die Ausschreibungsunterlagen Koordinierung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren Dokumentation Zuschlag % Rückbau- und Abbrucharbeiten (z. B. alte Produktionsstandorte mit Altlastenverdacht) i.d.r. auf Zeitnachweis Zusätzliche Koordinationsleistungen z.b. infolge Planungsänderungen, Bauzeitverlängerungen, Bauablaufstörungen auf Zeitnachweis Koordination bei verschiedenen Koordinatoren für Planung und Ausführung (z.b. BGR 128, TRGS 519) Angebotsprüfungen in sicherheitstechnischer Hinsicht Erstellen Fluchtwegkonzept, Verkehrslenkungspläne - 52 / 830 -

5 3.1.2 Kostenermittlung Bei allen öffentlichen Auftraggebern hat die Honorierung von Ingenieur- und Planungsleistungen, die in der HOAI erfasst sind, gemäß den Honorartafeln 56 HOAI und der prozentualen Vergütungsregelung der örtlichen Bauüberwachung nach 57 HOAI zu erfolgen (s. auch Leistungsbereich 01). Nicht enthalten sind die fachgutachterliche Begleitung insbesondere Öffentlichkeitsarbeit, Sicherheitsplanung, Koordinatortätigkeit, Dokumentation und Erstellung eines Sanierungsplanes. Die Vergütung dieser fachgutachterlichen Leistungen hat gemäß 33 der HOAI als Besondere Leistungen als Zeithonorar nach 6 HOAI zu erfolgen. Bei allen Leistungen, die nach HOAI zu erfassen sind, ist auf Grund der anrechenbaren Kosten entsprechend der Bezugskosten (Nettokosten) eine exakte Vorkalkulation der zu erwartenden Kosten für Ingenieurleistungen bei der Sanierungsplanung und Durchführung möglich. Die Kosten der anteiligen fachgutachterlichen Begleitung sind nach Aufwand und Zeithonorar abzuschätzen. Da diese bei kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen nur einen kleinen Teil der freiberuflichen Leistungen betreffen, ist eine Abschätzung der Gesamtvergütung mit hinreichender Sicherheit möglich. Eine Kostenschätzung auf Grundlage des Honorarvorschlages der AHO-Fachkommission für die v. g. Leistungsbilder wird als unangemessen hoch angesehen. Die im Jahre 1996 gemeinsam mit diesen Leistungsbildern vorgeschlagene Vergütungsregelung ist nicht verbindlich in die HOAI übernommen worden und findet in der Praxis keine Anwendung Literatur Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - BGR 128 "Kontaminierte Bereiche", Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) vom SiGeKo Praxishilfe zur Honorarermittlung für Leistungen nach der Baustellenverordnung, Schriftenreihe des Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung (AHO) Nr. 15, SiGePlan Leitfaden zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes, Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften, Frankfurt / Main und Tiefbau- Berufsgenossenschaft, München, Abruf-Nr. 631, Unterlage Leitfaden zur Erstellung Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk, Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufsgenossenschaften, Frankfurt / Main und Tiefbau- Berufsgenossenschaft, München, Abruf-Nr. 632, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni Information über Leistungsanbieter Der Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.v. (V.S.G.K.) führt eine Adressdatenbank, mit deren Hilfe Bauherren bundesweit geeignete Koordinatoren ermitteln können. Die Adressdatenbank ist abrufbar auf der Homepage des V.S.G.K. Dort können die Koordinatoren nach Postleitzahlbereichen oder nach Fachgebieten recherchiert werden / 830 -

6 3.2 Arbeits- und Gesundheitsschutzkoordination in kontaminierten Bereichen (BGR 128 Kontaminierte Bereiche) Leistungsbeschreibung (rechtliche / technische Grundlagen) Im Rahmen der Sanierungsplanung sind für Arbeiten in kontaminierten Bereichen besondere Gesundheitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. In den BG-Regeln 128 werden kontaminierte Bereiche als definiert. Standorte, bauliche Anlagen, Gegenstände, Boden, Grundwasser, Luft..., die mit Gefahrstoffen verunreinigt sind. Die BG-Regeln 128 gelten für Erkundungsarbeiten (Bohrungen, Sondierungen, Schürfe), Bauarbeiten (Erdarbeiten, Gebäude- und Anlagenrückbau, Deponiebau) und die Sanierung von kontaminierten Böden, Gewässern und baulichen Anlagen einschließlich der Brandschadensanierung und den Betrieb von Sanierungsanlagen. Sie gelten nicht für Sicherungsmaßnahmen bei akuten Schadensfällen, für die Ablagerung von Abfällen und den Betrieb von Anlagen nach KrW/AbfG, für radioaktiv belastete Bereiche, für Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen, für Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen i.s.d. Gentechnikgesetzes und für den Umgang mit Asbest oder Künstlichen Mineralfasern. Für Arbeiten zur Asbestsanierung sind die TRGS 519, für den Umgang mit Künstlichen Mineralfasern (KMF) die TRGS 521 zu berücksichtigen. Durch das ausführende Unternehmen sind gemäß TRGS 519 / 521 sogenannte Arbeitspläne für die Rückbau- oder Sanierungsarbeiten zu erstellen, in denen die speziellen Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest / KMF beschrieben werden. Mit der Anzeige zum Umgang mit Asbest / KMF sind diese Arbeitspläne vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde einzureichen. Die Ergebnisse der Gefährdungsermittlung sind gemäß BGR 128 in einem Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S- Plan) zu beschreiben. Dies erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften. Der A+S-Plan weist im Allgemeinen folgende Gliederung auf: Allgemeine Daten (Benennung AG, beteiligte Behörden, betroffener Personenkreis, Gültigkeitsdauer etc.) Standortbeschreibung (Lage des kontaminierten Bereiches, Nutzungsgeschichte, Gefahrstoffe, Gefahrenanalyse etc.) Bau- / Sanierungsverfahren, (Verfahrensbeschreibung, zeitlicher Ablauf, Auflistung der Tätigkeiten mit Gefahrstoffexposition etc.) Bewertung der Ergebnisse von Gefahrenanalyse in Verbindung mit Arbeitsbereichsanalyse (= Gefährdungsabschätzung) Arbeits- und Gesundheitsschutz (Organisatorische / technische / persönliche Schutzmaßnahmen, Messungen etc.) Entsorgung (kontaminierte Schutzausrüstung etc.) Dokumentation, Nachweise (Vorsorgeuntersuchungen, Filterbuch, Betriebsanweisungen etc.) Ist für die Baumaßnahme ein SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung zu erstellen (s. Kapitel 3.1), stellt der A+S-Plan einen besonderen Bestandteil des SiGe-Planes dar / 830 -

7 Für Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist seitens des Auftraggebers ein Koordinator zu stellen, wenn diese Arbeiten von mehreren Auftragnehmern (ggf. auch Subunternehmer) durchgeführt werden. Die Arbeitsschutzkoordination nach BGR 128 soll die Vermeidung gegenseitiger Gefährdung und die lückenlose sicherheitstechnische Überwachung insbesondere hinsichtlich der ermittelten oder vermuteten Gefahrstoffe gewährleisten. Sie entspricht nicht der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung, kann jedoch als besonderer Bestandteil in diese integriert werden. Zu den Aufgaben des Koordinators nach BGR 128 gehören das Aufstellen des baustellenbezogenen A+S-Planes, Einweisen der Versicherten in die jeweiligen Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen der Arbeits- oder Baustelle, regelmäßige Unterweisungen während der Baumaßnahme, Überwachen der in den Betriebsanweisungen festgelegten Forderungen auf deren Einhaltung, Veranlassen erforderlicher Gefahrstoffermittlungen und messungen sowie Bewerten der Ergebnisse, Abstimmung der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken und Bewerten ihrer Auswirkungen aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren. Die Eignung des Koordinators nach BGR 128 ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang nachzuweisen. Leistungen und Kosten des technischen Arbeits-, Emissions- und Immissionsschutzes, die in der Verantwortung des Auftragnehmers liegen, werden im Leistungsbereich beschrieben Kostenermittlung Abrechnungseinheiten, Kostenkalkulation Die Kostenkalkulation für die Arbeits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß BGR 128 lässt sich wie folgt gliedern: Erstellung des A+S-Planes auf der Grundlage der Gefährdungsermittlung Einweisung, Koordination, Dokumentation während der Ausführung Die Erstellung eines A+S-Planes wird entweder pauschal oder auf der Grundlage einer Aufwandskalkulation abgerechnet. Einflussgrößen sind dabei vor allem Art und Umfang der vorgesehenen Bau- und Sanierungsarbeiten und die Variationsbreite des Schadstoffpotentials. Die Tätigkeit des Koordinators während der Ausführung wird überwiegend nach Aufwand (pro Stunde / pro Tag) abgerechnet. Die pauschale Abrechnung ist zumeist nicht möglich, da zu Bau- und Sanierungszeiten häufig nur orientierende Angaben gemacht werden können. Darüber hinaus kann sich aufgrund von Änderungen in Bau- und Sanierungsverfahren sowie durch das Auftreten neuer Gefahrstoffe ein erheblicher Aufwand für die Anpassung und Aktualisierung des A+S-Plans während der Ausführung ergeben / 830 -

8 Leistungsregister LB-AF Nr. Leistungsbereich Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination in kontaminierten Bereichen OZ Text Preis in EURO Einh. min max mittel Erstellen eines Arbeits-und Sicherheitsplanes Stck. 512, ,00 990,00 gemäß den Anforderungen der BG-Regeln 128 (A+S-Plan) Anzahl der bekannten Gefahrstoffe: gering (< 2 Gefahrstoffe) x 0,9 mittel (2-5 Gefahrstoffe) x 1,2 groß (> 5 Gefahrstoffe) x 1,8 Art der bekannten Gefahrstoffe: MKW, PAK, (Schwer-)metalle x 1,0 BTEX, CKW, PSBM x 1,4 biolog., rüstungsbedingte, leichtflüchtige, gasförmige Gefahrstoffe, komplexe Gefahrstoffgemische x 1,8 Anzahl der kontaminierten Medien: 1 x 0,8 2 x 1,2 3 und mehr x 1,7 Komplexität der Bau- und Sanierungsverfahren: gering x 0,8 mittel x 1,2 groß x 1, Erstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes gemäß den Anforderungen der BG-Regeln 128 nach Aufwand Projektleitung h 75,00 100,00 80,00 Arbeitsmediziner/in h 70,00 100,00 75,00 Projektbearbeitung h 57,00 70,00 64, Abstimmung des A+S-Planes mit Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften Koordination und Überwachung der arbeitsschutztechnischen Auflagen durch Sachkundigen gemäß BGR 128 psch. 150, ,00 400,00 d 380,00 650,00 520,00 # keine Kostendaten vorhanden * Daten aus LB 1997 / / 830 -

9 3.2.3 Literatur Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 128 "Kontaminierte Bereiche", Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Krämer, R.: Der Arbeitsplan / Sicherheitsplan bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, in Tiefbau 05/1995, S Krämer, R.: Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Bauschuttrecycling, in Tiefbau 8/2000,S Rumler, R., König, K.: Leitfaden der arbeitsmedizinischen Betreuung von Arbeitnehmern in kontaminierten Bereichen, Tiefbau-Berufsgenossenschaft (Arbeitsmedizinischer Dienst), 2. Auflage München TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen, Ausgabe März 1998, veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt BArbBl Information über Leistungsanbieter Kompetente Leistungsanbieter sind anhand einschlägiger Referenzen auszuwählen. Die Sachkunde gemäß BGR 128 ist anhand des Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme an einem durch die Berufsgenossenschaft anerkannten Lehrgang zu belegen / 830 -

10 - 58 / 830 -

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander

Mehr

Baustellenverordnung

Baustellenverordnung Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem

Mehr

RAB 33 Stand: 12.11.2003

RAB 33 Stand: 12.11.2003 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

4.2 Sicherheitsunterweisungen

4.2 Sicherheitsunterweisungen 4.2 Sicherheitsunterweisungen 51 5. Baustellenverordnung 52 5.1 Grundsätzliche Pflichten Ziel: Wesentliche Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bereits in der

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko

Mehr

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012 Zusatzqualifikation für Architekten und Bauingenieure Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator

Mehr

Leistungsangebot. Planung und fachgutachtliche Begleitung von Rückbaumaßnahmen

Leistungsangebot. Planung und fachgutachtliche Begleitung von Rückbaumaßnahmen Leistungsangebot Altlastenerkundung und -sanierung Baugrunduntersuchungen/Geotechnik Versickerung von Niederschlagswasser Verdichtungskontrollen (Eigen-/Fremdüberwachung) Schadstoffe in Gebäuden Planung

Mehr

Zweistufige SiGe-Planung

Zweistufige SiGe-Planung Zweistufige SiGe-Planung 2. Bundeskoordinatorentag 2006 19. Oktober 2006 Berlin Dipl.-Phys. Michael Jäger Bau-Atelier BVKSG e.v., Leipzig Seite: 1 Zweistufige SiGe-Planung Ausgangssituation Erfahrungen

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase

Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Chaos auf der Baustelle muss das sein? Deutsch-Französisches Forum, 27. Nov. 2014, Straßburg Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase Matthias Deufel Gliederung 2. Umsetzungsdefizite

Mehr

Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland

Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland Vortragsmanuskript Dipl.-Ing. Konrad Zieglowski Geschäftsführer/

Mehr

V E R T R A G. SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1. über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Vertrag) zwischen

V E R T R A G. SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1. über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Vertrag) zwischen SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1 Hinweise für Kirchengemeinden: Beratung über die Notwendigkeit durch das Kirchenbauamt oder den beauftragten Architekten siehe auch BaustellenVerordnung V E R T R A G über

Mehr

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005 Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005 Thema: BaustellV- Unterlage nach RAB 32 1 SiwaPlan Einleitung Diskussion um Umsetzung der

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen >> Praxisgerecht >> Kompakt >> Kompetent Lobsiger Ihr Baustellenkoordinator Ihr Bauprojekt - Ihre Verantwortung Zeitdruck und ein extremes Kostenbewusstsein

Mehr

www.baua.de Seite 1 von 9

www.baua.de Seite 1 von 9 Übersicht der Projektgruppen und Ad-hoc-Arbeitsgruppen des ASGB Projektgruppen: Projektgruppe "Begriffsbestimmungen" Projektgruppe "Geeigneter Koordinator" Projektgruppe "SiGePlan" Projektgruppe "Gerüste"

Mehr

RAB 31 Stand: 24.04.2001

RAB 31 Stand: 24.04.2001 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - RAB 31 Stand: 24.04.2001 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Bundeskoordinatorentag Berlin, 06.11.2014 Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung Rechtsanwalt Guido Meyer, Düsseldorf/Essen 1 Obergerichtliche Rechtsprechung zur Baustellenverordnung seit 2006

Mehr

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de

Mehr

VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS

VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS Argumentations- und Kalkulationshilfen Um die Leistungen gemäß Baustellenverordnung durchzuführen, ist der Architekt in besonderer Weise geeignet.

Mehr

Arbeitsschutz im Baubereich

Arbeitsschutz im Baubereich Diana Bremer Arbeitsschutz im Baubereich Die Pflichten aller Beteiligten und die rechtlichen Instrumente ihrer Durchsetzung unter Berikksichtigung des europaischen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Vertrag. über. Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung

Vertrag. über. Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung Vertrag über Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung zwischen... (Bauherr) und... (Koordinator) wird auf der Grundlage der Verordnung

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

Mehr Sicherheit am Bau

Mehr Sicherheit am Bau ASGB Mehr Sicherheit am Bau Von Dr. Dieter Uhlig und Dr. Volker Steinborn Die Bauwirtschaft, eine der wichtigsten Branchen der europäischen Wirtschaft, hat die schlechteste Unfallbilanz. Auf Baustellen

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Honorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Honorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Honorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Einleitung Wenn du ein neues Haus baust, sollst du um die Dachterrasse eine Brüstung ziehen. Du sollst nicht dadurch, dass jemand

Mehr

Erfahrungen mit der Anwendung einheitlicher Kriterien zur Bewertung von Inhalt und Organisation der Lehrgänge

Erfahrungen mit der Anwendung einheitlicher Kriterien zur Bewertung von Inhalt und Organisation der Lehrgänge Erfahrungen mit der Anwendung einheitlicher Kriterien zur Bewertung von Inhalt und Organisation der Lehrgänge Erfahrungsaustausch der Lehrgangsträger für die Fort- und Weiterbildung von Koordinatoren Referent:

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen 20. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken 10. November 2011 in Essen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen Ingenieurbüro Dudek Dipl.Ing. Thomas

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII

Inhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen Satzung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich der "Koordinatorenausbildung nach RAB 30" für Studierende und Absolventen des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen an der Hochschule Augsburg vom

Mehr

Koordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag

Koordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag Koordination nach Baustellenverordnung Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen Maßnahmen bei rhenag Dipl.-Ing. (TH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Tobias Meurer Kontakt: rhenag Rheinische

Mehr

SiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze

SiGeKo und Sonderthemen Arbeitssicherheit. 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1. Aufgaben der SiGeKos 2. Umgang mit Lasern 3. Weitere besondere Arbeitsplätze 1 Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens ( 3 Abs. 3 BaustellV) I Gegebenenfalls Aushängen und

Mehr

A r b e i t s s i c h e r h e i t

A r b e i t s s i c h e r h e i t Arbeitssicherheit Sicherheitskonzepte für kommunale, industrielle und gewerbliche Anlagen Das Ingenieurbüro DAR ist im Jahr 1915 gegründet worden und kann als unabhängiges Beratungs- und Planungsbüro auf

Mehr

Baustellenverordnung für Garten- und Landschaftsarchitekten

Baustellenverordnung für Garten- und Landschaftsarchitekten Merkblatt Nr. 601 Baustellenverordnung für Garten- und Landschaftsarchitekten Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und

Mehr

Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes

Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes 1) Stellung des Auftraggebers zum Arbeitsschutz Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Lieferung oder

Mehr

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben

Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit

Mehr

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist

Mehr

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1

ArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel

Mehr

Rechtsrahmen in Deutschland

Rechtsrahmen in Deutschland Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen

Mehr

SCC DOKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR DIE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UND PERSONALDIENSTLEISTERN DURCH KONTRAKTOREN

SCC DOKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR DIE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UND PERSONALDIENSTLEISTERN DURCH KONTRAKTOREN SCC OKUMENT 010 CHECKLISTEN FÜR IE BEURTEILUNG VON SUBUNTERNEHMEN UN PERSONLIENSTLEISTERN URCH KONTRKTOREN ERLÄUTERUNGEN ZU EN FRGEN 11.1 UN 11.3 ES OKUMENTES 003 OKUMENT 010 VERSION 2011 Seite 1 1 EINLEITUNG

Mehr

Aktivitäten im Rahmen der Kammer- und Verbandszugehörigkeiten (IK, VDSI, BFSI, VSGK, INQA-Bauen)

Aktivitäten im Rahmen der Kammer- und Verbandszugehörigkeiten (IK, VDSI, BFSI, VSGK, INQA-Bauen) INQA-Bauen Partner: SIDI BLUME 1 Ingenieurbüro überbetrieblicher Dienst i.s. ASIG Sitz: Landeshauptstadt Magdeburg Sicherheitsingenieure, IT-Fachleute, Arbeitsmediziner, Gesundheitswirte Tätigkeitsschwerpunkte:

Mehr

Ich-AG und Arbeitsschutz

Ich-AG und Arbeitsschutz BLUME 1 Ich-AG - Statistik 2 Anzahl der Ich-AG s im gesamten Bundesgebiet: 157.400 (Stand: 2.09.2004) Anzahl der Ich-AG s in Sachsen-Anhalt: 6.233 (Stand: 31.08.2004) Meinungen Selbstständiger zum Thema

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention

Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben. Ass. Ursula Behrendsen Leiterin des Zentralreferats Rechtsfragen der Prävention Neuordnung im Arbeitsschutzrecht: Schutzziele statt konkrete Vorgaben Dienstag, 10. November 2009 2 Arbeitsschutzrichtlinien Art. 137 EGV EG-Richtlinien - Rahmenrichtlinie - Zahlreiche Einzelrichtlinien

Mehr

SiGe-Koordination einer Dach- und Fassadensanierung in Solingen

SiGe-Koordination einer Dach- und Fassadensanierung in Solingen SiGe-Koordination einer Dach- und Fassadensanierung in Solingen Beitrag zum Bundeskoordinatorentag am 10.11.2011 in Berlin Dr.-Ing. F. Josef Follmann (OFFICE-4 Baubetreuung GmbH) Inhalt 1. Vorstellung

Mehr

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008 Wird von der Sicherheitsfachkr aft ausgefüllt! Zuständiger Einkäufer, Datum: Zuständige Sicherheitsfachkraft: Freigabe, Datum: Unterschrift Sicherheitsfachkraft: Ja Nein Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits-

Mehr

BGV B1. BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen VBG. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BGV B1. BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen VBG. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV B1 (bislang vorgesehene VBG 91) BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen vom 1. April 1999 VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften 11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel

Mehr

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation

Mehr

Bauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke

Bauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke Dialogforum Bauqualität in der Praxis im Rahmen des Netzwerks Gutes Bauen in Hessen am 10. November 2009 in Wiesbaden Bauprozessqualität: Kommunikation und Netzwerke Gegenseitige Erwartungen von Koordinatoren

Mehr

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Das Wichtigste der Baustellenverordnung für Bauherren, Beauftragte, Koordinatoren,

Mehr

Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung

Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung ID 034384 Übersicht Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen 1. Gesetzeslage 2. Einsatz

Mehr

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung?

Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten

Mehr

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber

Mehr

Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen. Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen

Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen. Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen Aktuell geltende Vorschriften und voraussichtliche Änderungen Agenda Herausforderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen 25.02.2014 2 Umfrage zu aktuell

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

V O R B E M E R K U N G E N

V O R B E M E R K U N G E N V O R B E M E R K U N G E N Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Nach einer europaweiten Analyse sind

Mehr

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII Vorwort zur 20. Auflage V 1 Arbeitsstätten 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 - mit

Mehr

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages

Mehr

Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 7. Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Dr. Achim Neumeister Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator (IHK) 58 Diese

Mehr

Entwurf. Gesetz. vom..., mit dem das Baupolizeigesetz 1997 geändert wird

Entwurf. Gesetz. vom..., mit dem das Baupolizeigesetz 1997 geändert wird Entwurf Gesetz vom..., mit dem das Baupolizeigesetz 1997 geändert wird Der Salzburger Landtag hat beschlossen: Das Baupolizeigesetz, LGBl Nr 40/1997, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 65/2004 und

Mehr

Arbeitsplatz Krankenhaus

Arbeitsplatz Krankenhaus 44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus

Mehr

Verantwortung und Organisation für den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Verantwortung und Organisation für den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Rechtliche Grundlagen Die ÖVE/ÖNORM EN 50110 1 (EN 50110 2 100 eingearbeitet): 2014 ist mit 1. Oktober 2014 erschienen. Sie setzt sich zusammen aus EN 50110 1:2013 und den eingearbeiteten österreichischen

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan -

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - Vom 01. März 2004 (BArbBl. 03/2004 S. 59) Stand: 12. November 2003 RAB 31 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Mehr

WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II 2. November 2011 in Mainz

WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II 2. November 2011 in Mainz WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II in Mainz Folie 1 2 Begriffsbestimmungen 3. ist der EG-GMP Leitfaden (BAnz. S. 6887)

Mehr

Ausschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenregeln, aktuelle Entwicklungen

Ausschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenregeln, aktuelle Entwicklungen Ausschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenregeln, aktuelle Entwicklungen Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV E-Mail: olaf.gemesi@dguv.de Potsdamer

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3

Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?

Mehr

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers

Kurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner

Mehr

HOAI anrechenbare Kosten. RifT AHO. Architekten. Ingenieure Honorarzone. SiGeKo. HOAI-Rechner Pro Beispielrechnungen. Leistungsbild.

HOAI anrechenbare Kosten. RifT AHO. Architekten. Ingenieure Honorarzone. SiGeKo. HOAI-Rechner Pro Beispielrechnungen. Leistungsbild. 1 2 Y2 Y Y1 1 Parameter Honorar Anrechenbar X1 Werte 168.756,23 1.102.156,25 100% 2 X Y = X2 X -X1 X2 -X1 (Y2 -Y1) + Y1 HOAI anrechenbare Kosten Umbauzuschlag Honorarsatz Architekten RifT AHO besondere

Mehr

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von

Mehr

Kompetenz und Know-how

Kompetenz und Know-how Kompetenz und Know-how Bauwesen Arbeitsschutz Umweltschutz Brandschutz Entwicklung der Geschäftsanteile 100 90 80 70 60 Bauwesen Umweltschutz Arbeitssicherheit / SiGeKo Brandschutz 50 40 30 20 10 0 1984

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 2/2007

GPA-Mitteilung Bau 2/2007 GPA-Mitteilung Bau 2/2007 Az. 799.034 01.07.2007 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Mehr

DER RICHTIGE SIGEKO FÜR IHRE BAUSTELLE SACHVERSTÄNDIGENBÜRO STROBEL

DER RICHTIGE SIGEKO FÜR IHRE BAUSTELLE SACHVERSTÄNDIGENBÜRO STROBEL DER RICHTIGE SIGEKO FÜR IHRE BAUSTELLE SACHVERSTÄNDIGENBÜRO STROBEL Wann benötigt man einen SiGeKo? Bei mehr als einem Gewerk auf der Baustelle. oder 5m Mehr als 7 Meter Absturzhöhe oder Baugruben und

Mehr

Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen

Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen Bei Arbeiten im Grenzbereich zum Straßenverkehr ist das Risiko eines Beschäftigten, einem tödlichen Unfall

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze

Mehr

Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung

Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung Übersicht Rechtsgrundlagen Aufgaben des ABAS Gesicherte Erkenntnisse Nutzung gesicherter Erkenntnisse

Mehr

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention

Mehr

Gebührentabelle. selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Stand: 01. Januar 2007

Gebührentabelle. selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Stand: 01. Januar 2007 Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Stand: 01. Januar 2007 219 Gebührentabelle selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter Allgemeines Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Koordination nach Baustellenverordnung

Koordination nach Baustellenverordnung Koordination nach Baustellenverordnung Koordinator nach Baustellenverordnung was ist das? Welche Vorschriften gelten für den Koordinator? Welche Qualifikation brauchen Koordinatoren? Wie sieht die Vertragsgestaltung

Mehr

Die neue DGUV Vorschrift 1

Die neue DGUV Vorschrift 1 Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage

Mehr

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung - BaustellVo* Vom 10. Juni 1998**

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung - BaustellVo* Vom 10. Juni 1998** Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung - BaustellVo* Vom 10. Juni 1998** Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)

Mehr

V O R B E M E R K U N G E N

V O R B E M E R K U N G E N V O R B E M E R K U N G E N Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Nach einer europaweiten Analyse sind

Mehr

Vom Wunsch zur Wirklichkeit?

Vom Wunsch zur Wirklichkeit? Gute Koordination bei Bauarbeiten Vom Wunsch zur Wirklichkeit? Dipl.-Ing. Christof Barth Systemkonzept, Köln Eschborn, gefördert von: Definition Aufgaben der Akteure Ein ist... ein gesellschaftlicher konsens

Mehr

Arbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014

Arbeitssicherheit - Rechtsystem. Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Arbeitssicherheit - Rechtsystem Reiner Becker Büdelsdorf, 25.09.2014 Agenda Rechtsgrundlagen Arbeitsschutzorganisation/Risikobewertung Sicherheit bei Flurförderzeugen Betriebssicherheitsverordnung Prüfung

Mehr