Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland
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- Ute Fürst
- vor 6 Jahren
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1 Hessisches Sozialministerium Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen Hessisches Sozialministerium Dostojewskistraße Wiesbaden Hilfe bei Aktensuche Hilfe bei Folgeschäden
2 2 Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen 3 Vorwort Sehr geehrte Leserinnen und Leser, in Heimen der Bundesrepublik Deutschland haben zahlreiche Kinder und Jugendliche in der Zeit zwischen 1949 und 1975 viel Leid erfahren müssen. Viele Betroffene leiden heute noch seelisch und materiell unter den Spätfolgen. Der Hessi - sche Landtag als Vertreter des hessischen Volkes entschuldigte sich bei den betroffenen Heimkindern für das erlittene Unrecht. Er respektiert und erkennt ihren Kampf für Achtung, Respekt und Würde an. Als Geste der Entschuldigung und zur Linderung von Nachteilen beteiligt sich das Land Hessen mit insgesamt 2,47 Millionen Euro an dem bundesweit aufgelegten Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren Ehemalige Heimkinder, die heute in Hessen ihren Wohnsitz haben, erhalten hier Leistungen aus dem Rentenersatzfonds und/oder dem Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung. Für die Beratung der Betroffenen und die Erarbeitung des Hilfebedarfs sind in Hessen sechs Anlauf- und Beratungsstellen eröffnet worden. Hier können sich ehemalige Heimkinder informieren, ihren Bedarf anmelden und über die benötigten Leistungen eine Vereinbarung schließen. Inhalt 1. Hintergrund 4 2. Anlauf- und Beratungsstellen in Hessen Regionale Zuständigkeiten (Karte) 6 3. Hilfen für ehemalige Heimkinder Aktensuche und Akteneinsicht Voraussetzungen und Verfahren Rentenersatzleistungen und Leistungen für 9 Folgeschäden aus der Heimerziehung Voraussetzungen und Verfahren 9 4. Weitere Informationen (Links) 10 Diese Veröffentlichung informiert darüber, welche Hilfe - stellungen und Leistungen in Anspruch genommen werden können und welche Anlauf- und Beratungsstelle als An - sprech partner dient. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass zahlreiche Betroffene erreicht werden können. Stefan Grüttner Hessischer Sozialminister
3 4 Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen 5 1. Hintergrund In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten in der Bundesrepublik Deutschland etwa bis Kinder und Jugend - liche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen. Der Heim - aufenthalt vieler ehemaliger Heimkinder war von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt. Viele damalige Betroffene leiden aus diesem Grund bis heute an den Auswirkungen der Heimerziehung. Das erlebte Leid spricht aus den zahlreichen Erfahrungs- und Lebensbe rich - ten ehemaliger Heimkinder und wurde in den letzten Jahren auch durch die öffentliche Berichterstattung zunehmend erkannt und von der Politik und Öffentlichkeit anerkannt. Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2008 den Run - den Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren eingerichtet, der die Heimerziehung unter den damaligen Bedingungen aufarbeiten und Beratungs- und Unter stüt - zungs angebote für ehemalige Heimkinder entwickeln sollte. Im Januar 2011 hat der Bundestag den Schlussbericht mit Empfehlungen des Runden Tisches (West) Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975 verabschiedet. Seither werden die Empfehlungen in den westdeutschen Bundeslän - dern umgesetzt. Es wurde ein Fonds Heimerziehung in der Zeit von 1949 bis 1975 eingerichtet, der aus dem Rentenersatzfonds und dem Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung in dem besagten Zeitraum besteht. In den westdeutschen Bundesländern können seit dem 1. Januar 2012 Leistungen aus diesem Fonds beantragt werden. Auch für die neuen Bundesländer (ehemalige DDR) existiert seit dem 1. Juli 2012 ein Fonds Heimerziehung in den Jahren 1949 bis Anlauf- und Beratungsstellen in Hessen Zuständig sind die Anlauf- und Beratungsstellen in dem Bundesland, in dem der/die Antragssteller/in seinen/ihren aktuellen Wohnsitz hat. Zum 1. Januar 2012 nahmen die hessischen Anlauf- und Be ratungs stellen für die ehemaligen Heimkinder bei den Hessi - schen Ämtern für Versorgung und Soziales ihre Arbeit auf. Dort wird den ehemaligen Heimkindern umfangreiche persönliche Unterstützung angeboten. Das gilt sowohl für Fra - gen rund um eine Antragstellung und als auch zum Beispiel für Unterstützung bei der Suche nach Akten und Unter la gen. Ansprechpartner bei den Anlauf- und Beratungsstellen des Fonds Heimerziehung bei den Hessischen Ämtern für Ver - sorgung und Soziales sind: Darmstadt Peter Dengler Telefon: / peter.dengler@havs-dar.hessen.de Frankfurt Angelika Schäfer Telefon: 069 / a.schaefer@havs-fra.hessen.de Fulda Thomas Witzel Telefon: 0661 / thomas.witzel@havs-ful.hessen.de Kassel Raphael Brill Telefon: 0561 / raphael.brill@havs-kas.hessen.de Gießen Willi Schröder Telefon: 0641 / willi.schroeder@havs-gie.hessen.de Wiesbaden Werner Meinhardt Telefon: 0611 / werner.meinhardt@havs-wie.hessen.de Regierungspräsidium Paula Hoepfel Telefon: 0641 / Gießen paula.hoepfel@rpgi.hessen.de
4 6 Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen Regionale Zuständigkeiten Den sechs Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales sind regional e und kreisfreie Städte zugeordnet. Für welchen jeweiligen beziehungsweise welche kreisfreien Städte welches der oben aufgeführten Ämter zu ständig ist, kann aus der folgenden Hessenkarte entnommen werden. Kassel () Kassel Das Regierungspräsidium Gießen fungiert als Koordi nierungs - stelle aller Anlauf- und Beratungsstellen in Hessen. Waldeck-Frankenberg 6 Werra-Meißner-Kreis Schwalm-Eder-Kreis Marburg-Biedenkopf Hersfeld-Rotenburg Lahn-Dill-Kreis 4 (Gießen) Vogelsbergkreis Fulda Limburg-Weilburg 5 3 Rheingau-Taunus- Kreis Main- Wiesbaden Taunus- Kreis Hochtaunus- Kreis Groß- Gerau 2 Frankfurt am Main 1 Bergstraße Wetteraukreis Offenbach (Stadt) Offenbach () Darmstadt Darmstadt- Dieburg Main-Kinzig-Kreis Odenwaldkreis Amt Darmstadt Amt Frankfurt Amt Wiesbaden Amt Gießen Amt Fulda Amt Kassel
5 8 Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen 9 3. Hilfen für ehemalige Heimkinder 3.1 Aktensuche und Akteneinsicht Bereits am 24. März 2010 verabschiedete der Hessische Landtag die Entschließung betreffend ehemalige Heim kin - der in Hessen. Darin forderte er die für die Heime zuständigen Behörden und Einrichtungen auf, die aus der Zeit von 1949 bis 1975 noch vorhandenen Akten zu sichern und nicht zu vernichten. Gleichzeitig empfahl er, allen Betroffenen uneingeschränkte und niedrigschwellige Akteneinsicht zu gewähren. Damit soll dem individuellen Interesse der Be - troffenen an biografischer Aufarbeitung entsprochen werden. Die Heimträger, hessischen Jugendämter und Vormundschafts gerichte wurden gebeten, keine Akten mehr zu vernichten. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Bitte Rechnung getragen wird. Allerdings ist ein Teil der Aktenbestände in der Vergangenheit nach Ablauf der Auf - be wahrungsfristen vernichtet worden. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Anfragende trotz gründlicher Recherche keine Informationen erhalten können. Die noch vorhandenen Akten können sich an verschiedenen Stellen befinden, zum Beispiel in Heimen und bei Heimträgern, bei Ju gend - ämtern, Gesundheitsämtern, beim Landeswohlfahrtsverband Hessen, bei Gerichten und in Schulen Voraussetzungen und Verfahren Möchten Betroffene Einsicht in ihre Akten bei den verschiedenen Stellen nehmen, wird empfohlen, dieses Anliegen der für sie in Hessen zuständigen Anlauf- und Beratungs - stelle mitzuteilen. Diese stellt dann den Kontakt zu den entsprechenden Einrichtungen, Behörden, Gerichten etc. her. Dazu wird vorab eine schriftliche Vollmacht erteilt. Da die Akteneinsicht oder die Kenntnisnahme von Unterlagen aus der damaligen Zeit eine hohe Belastung für die ehemaligen Heimkinder darstellen können, bieten die An - lauf- und Beratungsstellen eine Begleitung und persönliche Beratung bei der Einsichtnahme an sofern dieses ge - wünscht wird. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, sich selbst an die aktenführende oder aktenaufbewahrende Institution zu wenden und dort Akteneinsicht zu begehren. 3.2 Rentenersatzleistungen und Leistungen für Folgeschäden aus der Heimerziehung Am 28. November 2011 beschloss die Hessische Landesregierung, sich an den Zahlungen für den von Bund, den westdeutschen Bundesländern, der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche mit ihren Wohlfahrtsver bänden errichteten Rentenersatzfonds und Fonds für Folge - schäden aus der Heimerziehung zu beteiligen Voraussetzungen und Verfahren Leistungen aus dem Heimerziehungsfonds West können Personen erhalten, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer vollstationären Einrichtung zum Zwecke der öffentlichen Erziehung untergebracht waren und dadurch Nach - teile und Traumatisierung erlitten haben. Maßgeblich ist der heutige Wohnsitz, nicht der Ort oder Kreis, in dem sich das Heim befunden hat oder noch befindet. Um die Leistungen zu erhalten, können die Betroffenen bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle einen Antrag auf Gewährung von Rentenersatzleistungen und/oder Leis -
6 10 Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen Leitfaden für ehemalige Heimkinder in Hessen 11 tungen aus dem Fonds für Folgeschäden aus der Heim - erziehung in den Jahren 1949 bis 1975 stellen. Die Anlaufund Beratungsstelle berät die Betroffenen und entwickelt mit ihnen die individuell geeignete Hilfe und Unterstützung. Dabei hat die Antragstellerin / der Antragsteller glaubhaft zu machen, dass sie/er in dem besagten Zeitraum tatsächlich in einem Heim untergebracht war. Sofern die Betroffenen nicht über eigene aussagekräftige Dokumente hinsichtlich des Heimaufenthaltes verfügen, holt die Anlauf- und Bera tungs - stelle mit Einwilligung der Betroffenen die benötigten Auskünfte bei den infrage kommenden Einrich tungen, Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen ein. In bestimmten Fällen reicht auch eine Glaubhaft machung in Form einer eidesstattlichen Erklärung. 4. Weitere Informationen Weitere Informationen zum Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland sowie zu den hessischen Anlauf- und Beratungsstellen erhalten Sie unter folgenden Links: IMPRESSUM Herausgeber: Redaktion: Gestaltung: Druck: Hessisches Sozialministerium Dostojewskistraße Wiesbaden Gabriele Barath, Gesa Krüger (verantwortlich) Muhr, Partner für Kommunikation, Wiesbaden Pitney Bowes, Rüsselsheim Stand: 1. Januar 2013
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