Leistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

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1 Inhaltsverzeichnis Titel Bezeichnung Seite 1. BAUSTELLENEINRICHTUNG BAUSTELLENEINRICHTUNG BAUSTROMVERSORGUNG ERDARBEITEN / VERBAU/ ABBRUCH HERRICHTEN / VORBEREITEN / ABBRUCH ERDARBEITEN WASSERHALTUNG GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG - RW / SW Erdarbeiten / KGR Entwässerungskanalarbeiten / KGR Baunebenarbeiten / KGR Sonstige Installationen / KGR BETON- UND STAHLBETONARBEITEN FUNDAMENTE UND BODENPLATTE TREPPENHAUS STB-FERTIGWÄNDE TREPPENHAUS STB-BAUTEILE TREPPENHAUS und Verbindungsgang DECKEN TREPPENHAUS UND VERBINDUNGSGANG TREPPEN TREPPENHAUS STB-FERTIGWANDBAUTEILE AUFSTOCKUNG Flügel D Dachfläche ( SPANNBETONHOHLDECKEN AUFSTOCKUNG Flügel D BAUSTAHL TREPPENHAUS UND VERBINDUNGSGANG BAUSTAHL FERTIGWANDBAUTEILE AUFSTOCKUNG Flügel D SONSTIGES ERDUNGSANLAGE ERDUNGSANLAGE MESSEN, PRÜFEN UND TECHNISCHE UNTERLAGEN STUNDENLOHNARBEITEN ELEKTROTECHN. EINBAUTEN IN BETONBAUTEILEN - STARKSTROM SCHLITZ- UND DURCHBRUCHSARBEITEN DACHEINFÜHRUNGEN LEERROHRE UND -DOSEN Einlegearbeiten Treppenhaus ABDICHTUNGSARBEITEN SOCKELABDICHTUNG GERÜSTARBEITEN UMBAUARBEITEN Bestand KKB Gebäude A Flügel D/ Anschluss BAUSTELLENEINRICHTUNG - SCHUTZMASSNAHMEN ABBRUCHARBEITEN MAUERARBEITEN ESTRICHARBEITEN NACHWEISARBEITEN STUNDENLOHNARBEITEN UND STOFFKOSTEN GERÄTESÄTZE MATERIALSÄTZE SONSTIGES - Kernborungen STAHLBAUARBEITEN STAHLBAUARBEITEN im Neu aufgestocktem Geschoss DACHABDICHTUNGSBEITEN Attika und Bestands-Dachfläche 2. OG DACHABDICHTUNGSARBEITEN Attika und Geschossdecke über Zusammenstellung Seite 1

2 VORBEMERKUNGEN 1. Allgemein Da die Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt Umbauten in mehreren Bauabschnitten innerhalb des Bestandes plant ( BA) soll eine Aufstockung auf einem Gebäudeteil Gebäude A, dem sog. Flügel D zwischen Achse F- H/ 9-15 und ein neues Treppenhaus mit Verbindungsgang (Anbindung / Erschliessung 1. OG. und 2. OG.) direkt neben dem Flügel D auf der dem Haupteingang abgewandten Fassade im Innenhof zwischen Achse H/ erfolgen. Die Neubau-Aufstockung Haus A, Flügel D dient als nachhaltige Maßnahme zum Ausgleich der Defizitfläche im Haupthaus mit zentralen Schulungs- und Besprechungsräumen (z. Zeit teilweise in den Stationen) und Aufnahme Arztdienst KJM II mit Schulung (Mehrfachnutzung der Räume) und Therapieküche. Als Erstnutzung erfährt der Bau eine minimal notwendige provisorische Aufrüstung als Pflegestation für die Bauzeit von ca. 1,5 bis 2 Jahren. Die Aufstockung des Flügel D im 2. OG. wurde konstruktiv statisch bereits als Erweiterungsmöglichkeit im Bauantrag von 1980 berücksichtigt. Um den 1. TRettungsweggewährleisten zu können wird im Innenhof (vor Fassade Gebäude D) zwischen Achse F - H/ ein neues Treppenhaus aus Stahlbeton errichtet. Die Position im Innenhof ca. mittig vor dem Gebäude hat zum Ziel, dass auch das 1. OG., die Intensivstation, ebenfalls direkt angeschlossen werden kann. 2. Rettungsweg ist das zentrale Treppenhaus BHB. 2. Angaben zur Baustelle und Bauumfang Die Baustelle (Aufstockung Flügel D - 2. OG. (Achse F-H/ 9-15) und Neubau Treppenhaus direkt neben Flügel D (Achse H/ 12-13) liegt im Stadtteil Hannover Bult im östlichen Innenstadtbereich; Janusz-Korczak-Allee 12, Hannover. Die Grundstückszufahrt und Baustellenversorgung/-erschliessung erfolgt von der Janusz- Korczak-Allee (siehe Lageplan/ Baustelleneinrichtungsplan) über die Liegendzufahrt (Rettungsfahrzeuge, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge Betriebshof) weiter über die Benutzung der Feuerwehrumfahrt Bettenhaus B bis zur Innenhofffläche Gebäude D = Rückseite Haupteingang KKB, angrenzend Gebäude KJP (Kinder- und Jugendpsychiatrie). Die Rückseitige Zufahrt zum Innenhof vor dem Gebäude D ist durch ein Zufahrtstor (2-flgl.) abgetrennt. Durchfahrtsbreite 3,00 m im Lichten. Hinweis: Nach Arbeitsschluss ist das Tor von AN. Erweiterte Rohbauarbeiten zu verschliessen. Die Feuerwehrumfahrt bis zum innenhof einschl. Wenderadius um einen Bestandsbaum im Innenhof ist während der Ausführung der Arbeiten ständig frei zu halten. Eigenmächtige Inanspruchnahme der Flächen für die Feuerwehr ist untersagt! Für die Flächen BE des Auftragnehmers werden Baustelleneinrichtungsflächen auch für die Seite 2

3 erforderlichen Standflächen Materialtransport Gerüst, Aufstellfläche Autokran etc. in entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses berücksichtigt. Eine Ortsbesichtigung vor Abgabe der Angebote wird grundsätzlich empfohlen. Der gesamte Betrieb im Kinderkrankenhaus auf der Bult (KKB) und Anlieferungs- sowie Entsorgungsverkehr Technikhof und Betriebshof/ Küchenbereich läuft während der Bauarbeiten weiter. Die Liegendzufahrt (für Rettungsfahrzeuge) ist während der Bauarbeiten ständig freizuhalten. Halten und Parken von Fahrzeugen sowie Abladen etc. auf der Liegendzufahrt sowie auf der Feuerwehrumfahrt Bettenhaus B (BHB) ist nicht gestattet. Der Arbeitsbereich Rohbauarbeiten und Folgegewerke wird durch einen Bauzaun durch den AN. Rohbauarbeiten in Abstimmung Architekten-Bauleitung im Innenhofbereich abgetrennt. Baukonstruktion Gegenstand der Leistungsbeschreibung Erweiterte Rohbauarbeiten der geplanten Baumaßnahme Aufstockung auf einem Gebäudeteil A, dem sog. Flügel D zwischen Achse F - H/ 9-15 und Neubau eines Treppenhauses aus Stahlbeton direkt neben dem Flügel D zwischen Achse H/ auf der dem Haupteingang abgewandten Fassade im Innenhof sind die Erd-, Beton- u. Stahlbeton-, Abdichtungsarbeiten, Grundstücksentwässerungsarbeiten, Erdungsanlage, Elektrotechn. Einbauten in Betonbauteile, Gerüstarbeiten, Stahlbauarbeiten sowie Dachabdichtungsarbeiten Brüstungsbereich/Attika und Bestands -Geschossdachdecke 1. OG."provisorisch" zur Vermeidung von Hinterläufigkeit von Niederschlagswasser auf der Dachfläche 1. OG. sowie in Hohlräume (2-schaliges Verblendmauerwerk Fassaden Bestandsattika). Im einzelnen sollen folgende bauliche Maßnahmen erfolgen: Neubau Treppenhaus aus Stahlbeton direkt neben dem Flügel D auf der dem Haupteingang abgewandten Fassade im Innenhof zwischen Achse H/ mit Anbindung an den Bestand in zwei Ebenen (1. OG. und 2. OG.) Bestandsgebäude Fassade Innenhof Aufstockung Gebäude A Flügel D im 2. OG zwischen Achse F- H/ 9-15 als Stahlbetonbau mit Stahlstützen und Stahlträgern mit einer hinterlüfteten Vorhang- Plattenfassade in optischer Anlehnung an den nebenliegenden Technikanbau (Gebäude A). Neubau Treppenhaus : Der Neubau ist im Abstand von ca. 2,80 m von der Fassade Achse H Bestandsgebäude KKB-Flügel D (Ostfassade Innenhofseite) als 4-geschossiges Treppenhaus-Gebäude im Innenhof zwischen Achse H/ 9-15 geplant. Eine Anbindung an den Bestand KKB Flügel D erfolgt in zwei Ebenen (1. OG. und 2. OG.) durch einen neu zu errichtenden Verbindungsgang. Das jeweilige Niveau der Bestandsebene wird dabei berücksichtigt bzw. übernommen und es ergeben sich daraus entsprechende Geschosshöhen: OK FFB. UG.: ( ünn). Fussbodenaufbau Bestand ca. 10 cm OK FFB. EG.: ( ünn). Fussbodenaufbau Bestand ca. 10 cm Seite 3

4 OK FFB. 1. OG.: ( ünn). Fussbodenaufbau Bestand ca. 10 cm, Anbindung Bestandshöhe OKFFB KKB Flügel D! OK FFB. 2.OG.: ( ünn). Fussbodenaufbau Bestand ca. 10 cm, Anbindung Bestandshöhe OKFFB KKB Flügel D! Die Abmessungen des geplanten Neubaues Treppenhaus sind: Breite: ca. 4,10 m Länge: ca. 7,30 m Höhe Gebäude von OK. Pflaster/Terrain Neu Ausgang ( ünn) bis OK Attika ( ünn) ca m OK. Stb.Dachdecke ca ünn. UK Stb.-Sohle ca ünn. UK Stb.-Frostschürze/Gründung (Streifenfundamente): ca ünn. Aufstockung Flügel D Bauteil D wird um ein Geschoss aufgestockt (2. OG). Dies erfolgt in zwei Teilbereichen/ Teilflächen: Bauteil D Achse F-H/ 9-10 Ausführung mit einer leichten Konstruktion aus Trapezblechen für das Dach und Stahlträger für die Konstruktion Bauteil D Achse F - H/ 10 bis 15 Ausführung mit einer Konstruktion aus Spannbetonhohlplatten Dachdecke mit Stahlprofilen als Unterzüge und Stützen. Bauteil D Achse F-H/ 9-10: Bei der Berechnung der darunterliegenden vorhandenen Bauteile wurde bereits eine Aufstockung des 2. Obergeschosses berücksichtigt. (Siehe aktuelle Berechnung bzw. Anlagen aus der geprüften Statik des Behandlungstraktes BT A Ordner S1 und S2). 2. OG. - Alte Statik Seite und folgende Pos.-Pläne: A1 Technikzentrale + Pos.- Plan A 11a. 1. OG. - Alte Statik Seite 5101 / 5151 und folgende Pos.-Pläne: A2b, A2/ 1a und A 12a Die Aufstockung des Technikgebäudes im 2. OG. wurde seinerzeit bis über Achse 9 hergestellt. Eine Anbindung der neuen Aufstockung an die Stb.-Stützen in Achse 9/ F - H ist durch die dort installierten technischen Anlagen und Leitungen nicht möglich. Aus diesem Grund wird der Bereich zwischen Achse 9 und 10 mit einer leichten Konstruktion aus Trapezblechen für das Dach und Stahlträger für die Tragkonstruktion hergestellt und von der Decke über dem 1. OG. abgefangen. Bauteil D Achse F-H/ 10-15: Im Bereich zwischen Achse 10 bis 15 besteht die Konstruktion aus Spannbetonhohlplatten- Dachdecke die auf Stahlprofilen als Unterzüge und HEB- Stützen aufgelegt werden. Seite 4

5 Die horizontale Aussteifung der Aufstockung erfolgt über die Dachdeckenscheibe in Verbindung mit den Stahlbetonwandscheiben. Die Außenwände werden als Stb.-Lochscheiben ausgebildet und können sowohl monolithisch bzw. als Stb.-Fertigteile hergestellt werden. Die Abmessungen der geplanten Aufstockung Gebäude A, Flügel D gesamt sind: Breite: ca m Länge: ca. 40,55 m Höhe von OK. Bestandsdachebene bis OK. Attika neu: ca. 4,12 m Höhe von OK Bestandsrohdecke bis UK Dachdecke Neu (Spannbetondecken) ca.: 3.42 m Höhe Gebäude Bestand KKB-A, Flügel D: OK. Rohgeschossdecke/Dach: ca ünn. Höhe Gebäude Bestand KKB-A, Flügel D: OK. Fussboden geplant: ca ünn. Höhe Attika Bestand: ünn. Höhe Attika Aufstockung Flügel D geplant: ca ünn. Tragkonstruktion Aufstockung Flügel D Der Aufbau Flügel D ist als Stahlbetonbau geplant mit HEB-Stahlstützen und Stahlträgern auf denen Spannbetondecken aufgelegt werden. System und Dimensionierung gem. stat. Unterlagen Tragwerksplanung, Büro Barakat & Doering, Hannover. Hinweis: Bemessung und Statischer Nachweis der Platten erfolgt durch den Hersteller! Ausbildung der Dachfläche zur Dachscheibe gemäß Herstellerangabe! Das Stützenraster bezieht sich auf die vorhandenen Achsen von 7,0 m x 7,0 m. Dachkonstruktion: Teilbereich: Im Anschlussbereich Fassade vorh. Technikgebäude bis Achse 10: Trapezblech als Warmdachkonstruktion, zweifache Folienabdeckung, ohne Bekiesung. Teilbereich: Achse 10 bis Achse 15: Spannbetonhohldielen gem. Statik, Stärke ca. 20 cm; Wärmedämmung gem. Erfordernis; zweifache Folienabdeckung, ohne Bekiesung. Hinweis: Die Trapezbleche und deren Verankerung sind vom Hersteller statisch nachzuweisen! Innenliegende Entwässerung über Anschluss an vorhandenen Leitungen und Fallrohre im Bestand. Seite 5

6 Neubau Treppenhaus : Als 1. Rettungsweg und zur Erschliessung der Aufstockung wird zusätzlich über 4 Geschosse ein neues Treppenhaus in Stahlbetonbauweise Ausführung als Hohlwand gebaut, das innen sowie aussen ohne weitere Bekleidung und ohne Dämmung in Sichtbetonqualität als "Kaltes Treppenhaus" ausgeführt werden soll (4-geschossig). Die Gründung des Treppenhauses erfolgt über eine Sohlplatte (WU) mit umlaufenden Streifenfundamenten. Streifenfundamente als Frostschürze Treppenhaus: b x h = ca. 0,70 x 0,90 m incl. Sohlplatte Stärke Stb.-Sohle (WU-Beton), gem. Statik, d = ca. 30 cm Stärke Stb.-Aussenwände Ausführung als Hohlwände, gem. Statik, d = ca. 24 cm Stärke Stb.-Geschossdecken Verbindungsgang, gem. Statik, d = ca. 16 cm Stärke Stb.-Podeste, Stärke Stb.-Dachdecke, gem. Statik, d = ca. 20 cm gem. Statik, d = ca. 16 cm Baulicher Anschluss an Bestandsgebäude KKB in zwei Ebenen durch einen neu zu errichtenden Verbindungsgang: Das jeweilige Niveau der Bestandsebene KKB-A Flügel D wird dabei berücksichtigt bzw. übernommen und es ergeben sich daraus entsprechende Geschosshöhen: OK FFB. 1. OG.: ( ünn). Fussbodenaufbau Planung ca. 10 cm, Anbindung Bestandshöhe OKFFB KKB-A, Flügel D! OK FFB. 2. OG.: ( ünn). Fussbodenaufbau Planung ca. 10 cm, Anbindung Bestandshöhe OKFFB KKB-A, Flügel D! Die Tragkonstruktion des Verbindungsganges besteht aus Stb.-Decken d = ca. 16 cm, Verlängerung der jeweiligen Podestdecke, mit Stb.-Unterzügen und im Anschlussbereich Fassade Bestandsgebäude KKB-A,Flügel D mit Stb.-Konsole, alternativ mit angedübelten Stahlwinkeln. In beiden Anschlussbereichen des neu herzustellenden Verbindungsganges zum Bestandsgebäude KKB; Gebäude A, Flügel D müssen in der Ebene 1. OG ( / ünn) und in der Ebene 2. OG. ( / ünn) (OKFFB. Bestandsgebäude KKB_A, Flügel D) vorh. Attiken getrennt und abgebrochen werden bzw. Durchbrüche in Fassaden hergestellt werden sowie der jeweilige Deckenanschluss gem. Statik durch Stb.-Konsole bzw. alternativ durch angedübelte Stahlwinkel angeschlossen werden. OK. Attika Bestandsgebäude KKB-A, Flügel D: ca ünn OK. Dachfläche Bestandsgebäude: ca ünn OK. Geschoss-Roh-Dachfläche Bestandsgebäude: ca ünn Seite 6

7 OK. Attika Verbindungsgang geplant: ca ünn Hinweis: Der Grundwasserspiegelverlauf ist gem. (Baugrunderkundung, Baugrundbeurteilung und gründungstechnische Beratung) Bodengutachten I Dr.-Ing. Meihorst und Partner v bei rd. 53,7 bis 53,8 m ü.nn. Zu erwartender maximaler Grundwasserstand um rd. 54,5 m ünn. Sämtliche Erschwernisse die sich aus den Gegebenheiten auch der Topographie ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 3. Hinweis Die Arbeiten können im Einzelfall zu unterschiedlichen Zeitpunkten nach Erfordernis und Aufforderung anfallen. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauleistungen der VOB/ C (Fassung 2012) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. 1.1 Dem Bieter wird dringend empfohlen, vor Angebotsabgabe die Baustelle mit den örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen zu besichtigen, da spätere Forderungen für Erschwernisse aus Unkenntnis der Örtlichkeit nicht gewährt werden. Termine hierfür sind mit dem AG abzustimmen. 1.2 Der bei den Arbeiten des Auftragnehmers anfallende Schutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle wird Eigentum des AN und ist unaufgefordert sofort zu beseitigen; Arbeitstäglich ist besenrein im Arbeitsbereich zu reinigen. 1.3 Verschmutzungen vom Baustellenbetrieb/Verkehr auf den Verkehrswegen (Zufahrt und Öffentl.) sind unverzüglich, spätestens Arbeitstäglich fachgerecht zu beseitigen. 1.4 Die Straßenreinigung ist mit besonderer Sorgfalt während der Erdarbeiten durchzuführen. Die Straßenreinigung einschl. Verwaltung des entsprechenden Gerätes liegt in der Verantwortung des AN und wird nicht gesondert vergütet. 1.5 Werden im Vertrag vorgesehene Leistungen geändert, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Nachtragsangebot eine prüffähige Kalkulation beizufügen. Die Preise sind auf der Grundlage des Hauptangebotes zu ermitteln. 1.6 Der Bieter hat geforderte Angaben (u. a. zu Produkten und Systemen) im Leistungsverzeichnis zu ergänzen. Es sind jeweils nur systemabhängige Produkte eines Herstellers anzubieten. Der Eignungsnachweis der angebotenen Produkte, auch im Zusammenspiel mit den weiteren angebotenen Materialien, ist auf Verlangen des Auftraggebers vor Auftragsvergabe zu erbringen. Seite 7

8 Angaben zur Ausführung Allgemeines Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Die nach ATV DIN Abschnitt durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken u. dgl. sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn zu sichern. Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung oder Verschmutzung an angrenzenden Gebäuden oder Bauteilen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten zu treffen. Hierzu gehören auch die entsprechenden Bausicherungsmaßnahmen. Beim Aushub im Bereich von zu erhaltendem Baumbestand sind besondere Maßnahmen zu treffen. Der Wurzelbereich soll nicht verletzt werden. Über Schutzmaßnahmen und notwendige Eingriffe ist mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Anschlüsse an bestehende Bauteile, insbesondere Schächte, sind ohne Absätze auszuführen. Im Einzelfall ist von der Bauleitung des Auftraggebers zu entscheiden, ob die Schichtdicke oder die vorhandene bauliche Anlage anzupassen ist. Reparaturarbeiten Beim Öffnen von Pflasterdecken sind die freien Ränder in der Lage zu sichern. Alle Deckschichten sind soweit zurück zu bauen, dass sie nicht durch nachrutschendes Erdreich oder Unterspülungen Hohlstellen bekommen. Verkehrssicherung Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer während der Dauer der Erfüllung seines Auftrages. Sie umfasst den unmittelbaren Arbeitsbereich sowie die Ausschilderung - auch von Umleitungen - nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung zu benennen mit Angabe der Eignung und Qualifikation. Zur Wahrnehmung der Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Seite 8

9 Gegebenheiten. Die Beschilderung ist entsprechend den Auflagen und der jeweiligen Bauphase vorzunehmen. In Zeiten der Arbeitsruhe sind nach Möglichkeit Verkehrsbeschränkungen aufzuheben. Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können. Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten. Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der durch seine Baufahrzeuge verschmutzten Straßen und Wege obliegt dem Auftragnehmer für die Gesamtdauer seiner Arbeiten. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht. Auf die unterschiedliche Abgrenzung von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen innerhalb der für dieses Gewerk geltenden DIN-Vorschriften wird hingewiesen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer hat für die Montageüberwachung während der Bauzeit Sorge zu tragen und die Teilnahme an Projektgesprächen vor Ort nach Terminvorgabe durch Bauherren / Bauleitung, min. 2 x pro Woche. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Seite 9

10 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) 1. Ausführungsgrundlage Grundlage der ausgeschriebenen und auszuführenden Leistungen sind Bauausführungen nach dem Stand der Technik, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen und Vorschriften, jeweils in der neuesten Fassung. Der Bieter ist verpflichtet, die neuesten DIN-Normen und Vorschriften kalkulatorisch und ausführungsmäßig zugrunde zu legen. Besonders hingewiesen wird auf folgende Normen u. Vorschriften: RSA-95 "Richtlinie zur Sicherung von Arbeitstellen an Straßen", Ausgabe 1995, FGSV ZTV SA "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 1997, FGSV - DIN 18299, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. - DIN 18300, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten - DIN Erdbau und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke - DIN Hydraulische Boden- und Tragschichtbinder - Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien - FGSV Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke - FGSV Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln - DVGW GW 315 Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten - DIN 18306, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Entwässerungskanalarbeiten - DIN Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN DIN EN 1401 Kunststoff-Rohrleitungssysteme für erdverlegte drucklose Abwasserkanäle und -leitungen - Weichmacherfreies Polyvinylchlorid (PVC-U) - DIN Rohre und Formstücke aus weichmacherfreiem Seite 10

11 Polyvinylchlorid (PVC-U) mit Steckmuffe für Abwasserkanäle und -leitungen - DIN Schächte aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen; - DIN 4271 Schachtabdeckungen, Klasse B DIN Schachtabdeckungen für Einsteigschächte - Klasse D DIN 18336, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Abdichtungsarbeiten - DIN Bauwerksabdichtungen - DIN EN Abdichtungsbahnen - Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser - Definitionen und Eigenschaften - BWA-Richtlinien für Bauwerksabdichtungen, der Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung (BFA BWA) im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v. - Richtlinie Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) der Deutschen Bauchemie e.v. - DIN 18459, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Abbruchund Rückbauarbeiten - DIN Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 3: Eigen- und Nutzlasten für Hochbauten - DIN 18330, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Mauerarbeiten - DIN Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung - DIN V Mauerziegel - Teil 100: Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften - DIN V Kalksandsteine - Teil 1: Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock-, Plansteine, Planelemente, Fasensteine, Bauplatten, Formsteine - DIN 18331, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Betonarbeiten - DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - DIN EN 206 Beton - DIN 488 Betonstahl; Sorten, Eigenschaften, Kennzeichen Seite 11

12 2. Abbrucharbeiten Auf die Einhaltung folgender Normen und Vorschriften wird im Besonderen hingewiesen: - ATV DIN Abbruch- und Rückbauarbeiten Der AN hat eigenverantwortlich zu prüfen, ob abzubrechende Bauteile statisch belastet sind. Im Falle einer statischen Belastung sind geeignete Abstütz- und Abfangmaßnahmen durchzuführen. Ggf. ist der statische Nachweis zu führen. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Entsorgung seiner Abfälle und Wertstoffe verantwortlich. Alle bestehenden Gesetze bzw. Verordnungen zur Abfallbeseitigung bzw. zu den Abbrucharbeiten sind einzuhalten. Außerdem die bestehenden Vorschriften zur UVV bzw. Arbeitsschutzrichtlinien bzw. TRGS 519, ZH 1/183 und die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die "Arbeitshilfen Recycling". Die Wahl der Deponie im Rahmen der Vorschriften ist Sache des AN. Die Deponiekosten trägt der Auftragnehmer. Sämtliche Transportkosten sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Alle abzubrechenden Materialien sind entsprechend den Materialien der Abfallarten voneinander zu trennen und nach der Abfallsatzung der zuständigen Behörde sowie dem Nds. Abfallgesetz bzw. Kreislaufwirtschaftsgesetz zu behandeln. Für die Lagerung und den Transport des Abbruchgutes gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit wie möglich, sind die anfallenden Abbruchmassen der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zuzuführen. Soweit wie möglich sind verwertbare Altstoffe getrennt den entsprechenden Verwerterbetrieben zuzuführen. 3. Erdarbeiten Die Erdarbeiten sind generell unter Berücksichtigung der Bestimmungen der ZTVE - StB 09 durchzuführen und sollten nicht vor einer zu erwartenden längeren Frost- oder Regenperiode begonnen werden. Seite 12

13 Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern. Die für auszuhebendes und einzubauendes Bodenmaterial erforderlichen Förderwege sind vom AN anhand beiliegenden Grundriss- und Lageplänen eigenverantwortlich zu ermitteln und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist eine Schutzschicht über der Gründungssohle zu belassen, welche mit kleinem Gerät abschnittsweise auszuheben ist, ohne die Gründungssohle zu befahren. Zeitgleich ist die vorgesehene Aufbauschicht (Sauberkeitsschicht, Kies, etc.) als Schutzschicht einzubauen. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden. Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden. Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle verursacht, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei den Erdarbeiten anfallendes Oberflächenwasser ist unverzüglich zu beseitigen, so daß die Arbeiten ständig im Trockenen durchgeführt werden können. Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß VOB/C oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Die Lage von vorhandenen Versorgungsleitungen ist vor dem Beginn der Arbeiten mit den hierfür zuständigen Stellen festzustellen. Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden eingebaut wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Einzubauender Boden ist in Lagen von 30 cm einzubringen und gut zu verdichten. Beim Verdichten sind die für die Gründung erforderlichen und geforderten einfachen Seite 13

14 Proktorwerte nach DIN und DIN zu erreichen. Es ist in Lagen kleiner 30cm zu verdichten. Das Verdichtungsgerät ist auf die Schichtstärke abzustimmen. Bodenaustausch- und Bodenaufhöhungsmaßnahmen sind zur Berücksichtigung der Lastausbreitung im Boden grundsätzlich über die Fundament- und Sohlplattenaußenkanten seitlich in Schichtstärke überstehend vorzunehmen. Ein etwaiger Bodenaustausch kann mit Bodenmaterial der Bodengruppen SE, SW, SI, GE, GW gem. DIN erfolgen. Hierfür ist eine Proctordichte Dpr <_ 95% (SE, GE mit Ungleichförmigkeitszahl U <_3) bzw. Dpr >_98% (SE, SW, SI, GE, GW mit Ungleichförmigkeitszahl U > 3) zu fordern. Im Einflussbereich des bestehenden Gebäudes sind die Ausschachtungsarbeiten für die Streifenfundamente und die Differenzbetontieferführungen unter Berücksichtigung der DIN 4123 (Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude) durchzuführen. Sofern Handschachtung ausdrücklich ausgeschrieben ist, wird sie nur dort vergütet, wo aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.) Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen; eine Vergütung dafür erfolgt nicht. Die Abrechnung von einzubauenden Erdstoffen erfolgt ausschließlich nach gemeinsamen Aufmaß an der Einbaustelle, am LKW oder an der Lagerstelle. Später eingereichte Lieferscheine können auf Grund mangelnder Nachprüfbarkeit nicht anerkannt werden. 4. Entwässerungskanalarbeiten Auf die Einhaltung folgender Normen und Vorschriften wird im Besonderen hingewiesen: - DIN EN Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und -kanäle - DIN EN Abläufe für Gebäude - Teil 1: Anforderungen Seite 14

15 - DIN EN Abläufe für Gebäude - Teil 4: Abdeckungen - BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung - BGI Installationsarbeiten - VdS Baustellen, Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln - DIN Rohre und Formstücke aus Polyethylen hoher Dichte (PE-HD) für heißwasserbeständige Abwasserleitungen (HT) innerhalb von Gebäuden - Teil 10: Brandverhalten, Güteüberwachung und Verlegehinweise - DIN EN Kunststoff-Rohrleitungssysteme zum Ableiten von Abwasser (niedriger und hoher Temperatur) innerhalb der Gebäudestruktur - Polyethylen (PE) - Teil 1: Anforderungen an Rohre, Formstücke und das Rohrleitungssystem Durch die Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, bei Auftragsdurchführung, Fachkräfte auf der Baustelle einzusetzen, die sämtliche erforderliche Arbeitsfertigkeiten besitzen, um den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen sachgerecht herstellen zu können (z.b. PE-Spiegelschweißung, u.a.m.). In der Leistungsbeschreibung sind Planungsfabrikate angegeben. Es können gleichwertige Fabrikate, Modelle und Typen vom Bieter angeboten werden und müssen im LV in der dafür vorgesehenen Spalte eingetragen werden. Den Nachweis über die Gleichwertigkeit der geforderten Teile (Leistungsangabe, techn. Beiblätter und Abbildungen) hat der Bieter zu erbringen. Wenn die Unterlagen nicht beigebracht werden, gilt das Planungsfabrikat. Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für die Dauer von zehn Jahren gesichert sein. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Rechtsvorschriften die Gewähr für das einwandfreie Funktionieren der Anlage. Änderungen an der vorgesehenen Anlage müssen vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber und dem Fachplaner genehmigt werden. Die Bauleitung ist rechtzeitig über den Termin der Druckprüfung zu unterrichten, um dieser eine Teilnahme zu ermöglichen. Auch bei Anwesenheit der Bauleitung ist ein Protokoll über die Druckprüfung anzufertigen. Die Druckprobe hat vor dem Schließen von Schlitzen, Kanälen u. dgl. stattzufinden. Die Art der Druckprobe ist zuvor abzusprechen. Wasserleitungen sind bei Frostgefahr zu entleeren. Seite 15

16 Bei Montageunterbrechungen sind Rohrenden mit Schutzkappen zu versehen. Dem Auftragnehmer wird freigestellt, eigene Montagepläne zu fertigen. Diese Pläne sind jedoch innerhalb von 10 Tagen in 3-facher Ausfertigung zwecks Genehmigung vorzulegen und müssen so bearbeitet sein, dass alle technischen Angaben daraus zu entnehmen sind. Nach Rückgabe dieser Pläne sind evtl. Änderungsvermerke nochmals zu überarbeiten und nach vollständiger Übereinstimmung zwecks Freigabe zur Ausführung einzureichen. Die nach Fertigstellung der Bauleitung einzureichenden Bestandspläne müssen der Bauleitung mindestens 14 Tage vor der Abnahme mit kompletten Eintragungen aller Anlagenteile dreifach als Plot, farbig, im DIN A4-Format gefaltet und in getrennten Ordner (drei) eingeheftet, mit Register aufgeteilt und vorangestelltem Inhaltsverzeichnis übergeben werden. Schnitte bzw. Schemata sind hinzuzufügen und in der gleichen Art wie die Grundrisse zu gestalten. 1 Satz Transparentpausen (Mutterpausen) und eine CD-ROM mit den entsprechenden DXF- bzw. DWG-Dateien (AutoCAD 2012 oder höher) ist gleichfalls zu übergeben. Die mitzuliefernden Bedienungsanweisungen, in dreifacher Ausfertigung, müssen Folgendes im Wesentlichen enthalten: - die genaue Beschreibung der Anlage, einschl. einer Anleitung zur Fehlersuche mit Hinweis auf besondere Gefahren (Einfrieren, Überhitzung, Festbrennen u.ä.) - Anleitung für Fehlerbehebung oder Notmaßnahmen und ein Verzeichnis der Lieferanten. 5. Abdichtungsarbeiten Für die erdberührten Konstruktionen des Treppenhauses erfolgt die Abdichtung gemäß DIN , Teil 6 "Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser" oder alternativ die Ausbildung als auftriebsichere und wasserdruckhaltende Stahlbetonkonstruktion. Bei Bitumendickbeschichtungen sind die systemspezifischen Festlegungen entsprechend Ausführungsanweisung des Herstellers unter den gegebenen Randbedingungen zu berücksichtigen. Arbeitsunterbrechungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Ein mehrlagiges Beschichtungssystem darf in keinem Fall in einem Arbeitsgang erledigt werden. Vor dem Aufbringen oder Vorstellen von Schutzschichten Seite 16

17 muss die Dichtung durchgetrocknet sein. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.b. durch Vorstellen von Schutzschichten, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren. Die Prüfungen nach ATV DIN 18336, Abschnitt 3.1.2, sind zu dokumentieren. Diese Dokumentationen sind der Bauleitung spätestens zu Abnahme zu übergeben. 6. Maurerarbeiten Die Leistungsbeschreibung umfaßt auch Arbeiten für Mauerarbeiten im Bestand. Den Umfang der Arbeiten hat der Auftragnehmer anhand der zur Verfügung stehenden Planung, der übergebenen Unterlagen und vor Ort eigenverantwortlich selbst zu ermitteln. Bei der Ausführung von Mauerwerk in besonderen Steinarten sind die Vorschriften des Herstellers und die bauaufsichtlichen und sonstigen Zulassungsbedingungen besonders zu beachten. Fugendichtigkeit ist zu gewährleisten. Für die Herstellung von Mauermörtel sind nur Bindemittel zulässig, die der DIN entsprechen. Zusatzmittel sind nur zulässig, sofern sie in der DIN 1053 aufgeführt sind. Die Mauerwerkswände sind entsprechend der statischen Berechnung und den dort aufgeführten Steingüten und Mörtelgruppen auszuführen. Nichttragende Wände sind von den Decken durch eine elastische, nicht-brennbare Fugeneinlage zu trennen. Die Stärke der Fuge muss sich nach den zu erwartenden Durchbiegungen bemessen. Bei Wänden mit brandschutztechnischen Anforderungen sind diese Fugen aus elastischem und nichtbrennbarem Material herzustellen. Betonteile (Stützen, Betonwände) sind durch eine Stoßfuge vom Mauerwerk optisch und konstruktiv zu trennen. Anschlüsse an Betonteile sind entsprechend den Vorschriften fachgerecht zu verankern. Mischmauerwerk ist nicht zugelassen. Für Ausgleichsschichten, Brüstungen, Auflagerverstärkungen etc. ist stets das gleiche Material wie für die Wandkonstruktionen zu wählen. Seite 17

18 7. Beton- und Stahlbetonarbeiten Eine nachträgliche Wasserzugabe zum Transportbeton auf der Baustelle ist untersagt! Die Eigenüberwachung ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich durchzuführen; sie darf nicht ausschließlich dem Lieferer von Transportbeton überlassen werden. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen - soweit es nicht durch Vorschriften ohnehin erforderlich ist - die Prüfprotokolle für Güteprüfung und Druckfestigkeit gemäß Nr i.v.m DIN 1045 als Nebenleistung zu übergeben. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit können Prüfungen nach Nr DIN 1045 zu Lasten des Auftragnehmers vorgenommen werden. Eine Ausfertigung der Protokolle über die Güteprüfung des Betons (Würfelprüfung) sowie des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. Zuschläge für Normalbeton müssen DIN Zuschlag für Beton - entsprechen. Der Nachweis der Eigen- und Fremdüberwachung kann verlangt werden. Betonzusatzstoffe müssen genormt sein oder ein Prüfzeichen besitzen. Eine Eignungsprüfung kann verlangt werden. Sie dürfen keine korrosionsfördernden Bestandteile haben. Es darf grundsätzlich nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich mit Stahlbetonbauteilen gegründet werden. Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen. Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen. Für Unterfangungen bestehender Fundamente ist zu beachten: - Das vorhandene Fundament darf nur in Abschnitten von 1,0 bis 1,25 m Länge unterfangen werden, falls die statischen Berechnungen keine Werte angeben (in dem Fall gelten letztere). Der Betoniervorgang hat Abschnittsweise, z.b. in der Reihenfolge 1,3,5-2,4,6 zu erfolgen. - Der Beton ist über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne Seite 18

19 nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen. Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Das Einbringen der Bewehrung ohne Abstandhalter ist unzulässig. Bei Abstandhaltern aus Kunststoff ist zu garantieren, daß keine Verformung durch Erwärmen oder kein Sprödbruch eintritt; ein Prüfnachweis kann verlangt werden. Für frei bewitterte Außenbauteile sind zementgebundene Abstandhalter zu verwenden. Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen. Tragende Innenwände sollen in einem Zusammenhang mit den Außenwänden hergestellt werden. Tragende Bauteile sind abzustützen, wenn die darunter liegenden Konstruktionsteile noch nicht die zulässige Tragfähigkeit erreicht haben. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Sie sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Das Ausbilden von Arbeitsfugen ist eine Nebenleistung. Für Arbeitsfugen ist grundsätzlich das Zement-Merkblatt B22 "Arbeitsfugen" zu beachten. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen (Nebenleistung). Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN der Bauleitung vorzulegen. Für die Herstellung von Sichtbeton ist das Zement-Merkblatt H8: Sichtbeton - Gestaltung von Seite 19

20 Betonoberflächen und das DBV-Merkblatt: Sichtbeton zu beachten. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anders angegeben wird, ist Sichtbeton in der Sichtbetonklasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen. Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen im Sichtbeton ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt. Sämtliche Stahlbetonbauteile sind vom Statiker und Architekten vor den Betonierarbeiten abnehmen zu lassen. Der Termin ist mind. 48 Stunden vor dem Betonieren zu vereinbaren. Bei der Ausführung der WU-Stahlbetonbauteile sind die besonderen betontechnologischen Maßnahmen und die Erfordernisse der Bauausführung hinsichtlich der Vermeidung von Rissbildungen und die Gewährleistung von geeigneten Betoneigenschaften gem. der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" bzw. der DIN zu beachten. 8. Stahlbauarbeiten DIN Für die Ausführung der Bauarbeiten gelten neben den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen: die technischen Vorschriften der VOB / C und die darin genannten Normen und Richtlinien, soweit in den technischen Vorbemerkungen dieses Leistungsverzeichnisses nicht anderes beschrieben wird; die einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien besonders: DIN Stahlbauarbeiten (VOB), sowie alle anderen DIN-Vorschriften und Richtlinien, die für die Ausführung der Leistungen in Frage kommen z. B.: DIN-ISO-1461 Korrosionsschutz weiterhin die Vorschriften der Hersteller, die Vorschriften des Gemeinde-Unfall-Verbandes (GUV); die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Bei verzinkten Einbauteilen sind alle Unebenheiten sauber abzuschleifen und die Stellen entsprechend nachzugrundieren. In den Einheitspreisen ist enthalten, soweit nicht ausdrücklich für besondere Arbeiten Zuschlagspositionen vorgesehen sind: Sämtliche Bohr- und Dübelarbeiten. Liefern und Anbringen von Ankern- bzw. Ankerverlängerungen. Seite 20

21 Sämtliches Kleinmaterial wie Flacheisenstücke, Unterlagsbleche, Keile usw. Alle erforderlichen Verbindungsschrauben, Bolzen, Anker und Unterlegscheiben müssen aus Stahl (Feuerverzinkt), Schrauben (10.9) sein. Für die Schweißarbeiten ist der Kleine Eignungsnachweis Klasse B, gemäß DIN erforderlich. Nach Auftragserteilung sind vom Bieter Zeichnungen vorzulegen, aus denen die genaue Konstruktion hervorgeht. Die Werkpläne der Konstruktionen und der Anschlüsse zum Baukörper sind vor Beginn der Produktion anzufertigen und rechtzeitig mit Vorlauf zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Abrechnung erfolgt nach vorzulegenden Stahl- und Stücklisten. Montagegeräte wie Autokräne, Hebezeuge usw. sind vom AN. zu stellen und in die EP einzukalkulieren, desgl. Verbindungsmittel, Schrauben und die Schweißnähte, die bei der Gewichtsermittlung unberücksichtigt bleiben. Die Verzinkung ist in die EP mit einzurechnen. Sämtliche zwischenzeitliche Montagezustände sind grundsätzlich ausreichend abzusichern. 9. Dachabdichtungsarbeiten DIN Für die Ausführung der Bauarbeiten gelten neben den besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen: die technischen Vorschriften der VOB / C und die darin genannten Normen und Richtlinien, soweit in den technischen Vorbemerkungen dieses Leistungsverzeichnisses nicht anderes beschrieben wird; die einschlägigen DIN-Normen und Richtlinien besonders: DIN Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (VOB), sowie alle anderen DIN-Vorschriften und Richtlinien, die für die Ausführung der Leistungen in Frage kommen, weiterhin die Vorschriften der Hersteller, die Vorschriften des Gemeinde-Unfall-Verbandes (GUV); die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Seite 21

22 gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Der Ermittlung der ausgeführten Leistungen sind die Fertigmaße zugrunde zu legen. In den Einheitspreisen ist enthalten, soweit nicht ausdrücklich für besondere Arbeiten Zuschlagspositionen vorgesehen sind: Das Anliefern, Abladen und Transportieren sämtlicher Materialien und Stoffe zur Verwendungsstelle. Zusätzlich zu den in der VOB/ C, DIN Abschnitt Nr. 4 aufgeführten Nebenleistungen sind Maßnahmen zum Schutz von vorh. Bauteilen und Einrichtungsgegenständen vor Verunreinigung und Beschädigung während der Ausführung Nebenleistungen, einschl. Lieferung und Beseitigung der hierzu erforderlichen Stoffe. Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustelleneinrichtung und Geräte sind Nebenleistungen und in den Angebotspreisen enthalten. Die Lagerung der Materialien ist vor Arbeitsbeginn mit der Bauleitung abzusprechen. Eigenmächtige Inanspruchnahme von Geländeflächen oder Räumen ist untersagt. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist nach Auftragserteilung der Architekten-Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. 10. Allgemeines Der Bieter hat sicherzustellen, daß die ausgeschriebenen Materialien zum erforderlichen Zeitpunkt lieferbar sind. Haben ausgeschriebene Materialien längere Lieferzeiten als 14 Tage, so ist dies in die jeweilige LV-Position dazuzuschreiben. Vor Bestellung der jeweiligen einzubauenden Materialien ist der örtlichen Bauleitung des AG die Übereinstimmung mit den ausgeschriebenen technischen Daten nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat Bautagebericht zu führen und der örtlichen Bauleitung täglich eine Durchschrift zu geben. Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftragnehmer seinen Arbeitsplatz täglich zu säubern, sowie Abfall u. Schutt abzufahren. Bei Nichteinhalten ist die Bauleitung berechtigt auf Kosten Seite 22

23 des Auftragnehmers Dritte mit der Arbeitsplatzsäuberung zu beauftragen. Grundsätzlich wird nach Abrechungszeichnungen abgerechnet, die der AN schuldet. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGLICHE BEDINGUNGEN - Sicherheitskoordination - 1. Für diese Baustelle wird der Sicherheits- und Gesundheitsschutz durch einen Koordinator (SiGeKo) begleitet. 2. Alle Vorschriften der Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, Arbeitsstättenrichtlinien usw. sind wie bisher einzuhalten. 3. Die Sorgfaltspflicht und Verantwortung für die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter bleibt für den Auftragnehmer wie bisher bestehen. Ebenso die Verpflichtung der Sicherheitsabstimmung mit parallel am Bau arbeitenden Gewerken. 4. In diese Abstimmung ist der SiGeKo sowie der technische Leiter KKB bzw. sein Vertreter mit einzubinden. Entsprechende Abstimmungsgespräche sind erforderlichenfalls zu führen. 5. Den Anordnungen der örtlichen Bauleitung(en) und/oder des SiGeKo und/oder des techn. Leiters KKB bzw. seines Vertreters ist Folge zu leisten. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nur, wenn es sich nicht um Sicherheitsmängel im Verantwortungsbereich des AN oder aus seiner Koordinationspflichten handelt. 6. Für die Baustelle wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt. Die hierfür erforderlichen Unterlagen aus dem Betriebsbereich des AN sind dem SiGeKo zur Verfügung zu stellen. Das sind: a) Liste der auf der Baustelle tätigen eigenen und fremden (Leih-) Mitarbeiter des AN sowie die seiner Subunternehmer; insbesondere Projektleiter, Obermonteur(e) und Vorarbeiter. b) Gefährdungsanalysen c) Sicherheitsingenieur des Betriebes d) Sicherheitsbeauftragter auf der Baustelle e) Ersthelfer auf der Baustelle f) Angaben zur Erste-Hilfe-Ausrüstung der Baustelle Seite 23

24 g) Nachweise über sicherheitstechnische Unterweisung der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter h) Einholung der Genehmigung zum Arbeiten mit offenem Feuer (Schweißen, Löten, Schneiden,Trennen, Trennschleifen oder ähnliche heiß gehende Arbeiten). Vorgegebene Formulare des AG / SiGeKo sind zu verwenden. 7. Der SiGePlan wird auf der Baustelle bereitgestellt und ist vom AN zu berücksichtigen. 8. Die Baustellenordnung und die Baustellenbrandschutzordnung werden dem AN nach Auftragserteilung, jedoch spätestens 14 Werktage vor Arbeitsaufnahme zur Verfügung gestellt. 9. Die Sozialversicherungsausweise der an der Baumaßnahme Beschäftigten sind mitzuführen (abweichend der Freistellung 2009). Sonstiges: Anforderung hinsichtlich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Baustoffen Bauökologische Vorgaben Grundlage für die Berücksichtigung des Umweltschutzes sind die "Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen", Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr vom (Schlütersche Verlagsanstalt Hannover) Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen Hilfsmittel (Bauhilfsstoffe, z. B. Kleber, Spachtelmasse etc.) dürfen in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen hervorrufen: - asbesthaltige oder andere krebsauslösende, - erbgut- und fruchtschädigende, - lösemittelhaltige (flüchtige organische Substanzen), - solche, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte (FCKW, H-FCKW, FKW, H-FKW, CFCI etc.) Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder andere klimaschädigende Stoffe enthalten bzw. unter ihrer Verwendung hergestellt wurden. Darüber hinaus dürfen nicht eingesetzt werden: - PCB-, PCP- oder lindanhaltige Baustoffe - FCKW- oder PVC-haltige oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellte Produkte, wenn Alternativen zur Verfügung stehen. - formaldehydhaltige Produkte mit einer Ausgleichskonzentration von über 0,05 ppm im Prüfraum -isocyanathaltige Stoffe - radioaktive Stoffe Es dürfen nur künstliche Mineralfasern eingesetzt werden, die gem. TRGS 905 frei von Krebsverdacht sind. Während der Verarbeitung der Bau- und Hilfsstoffe sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und die Empfehlungen der Bauberufsgenossenschaften hierzu einzuhalten. Die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) sowie die TRK-Werte (Technische Richtkonzentration) dürfen nicht überschritten werden. Seite 24

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