Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV. Verordnungsgrundlage und Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

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1 Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV Verordnungsgrundlage und Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)

2 Wir müssen alle mal sterben Zitat aus dem Mittagsgespräch nach einem Vortrag bei der deutschen Stahlindustrie

3 Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV & ZED Hintergrund und Verordnungsgrundlage Einblick in die Datenbank und deren Möglichkeiten

4 Krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz Dieselmotoremissionen Formaldehyd Schweißrauche Holzstäube Quarzstäube Halogenkohlenwasserstoffe Metalle (Ni, Co, Cr) Benzol Aromatische Amine

5 Berufskrankheiten 21 Berufskrankheiten mit Bezug zu Krebserkrankungen 2010: 14,7 Prozent der anerkannten Berufskrankheiten sind Krebserkrankungen, insgesamt wurden Fälle festgestellt 2014: 16,9 Prozent der anerkannten Berufskrankheiten sind Krebserkrankungen, insgesamt wurden Fälle festgestellt

6 Gesetzlicher Hintergrund 14 Abs. 3 und 4 der aktuellen Gefahrstoffverordnung 1. Dokumentationspflicht 2. Archivierungspflicht 3. Aushändigungspflicht UVT

7 Firmeninterne Umsetzung Erfassung und Archivierung der Daten aktueller sowie vormals Beschäftigter in einer firmeneigenen Datenbank Aushändigung bei Ausscheiden Aufbewahrung über 40 Jahre

8 Vorteile durch die ZED Übernahme der Archivierungsund Aushändigungspflicht Ablösung der Meldeverpflichtungen an ODIN und GVS möglich Kostenfrei Reduzierung des Aufwands für Erstellung und Pflege des Verzeichnisses Importmöglichkeiten

9 Gesetzlicher Hintergrund 14 Abs. 3 der aktuellen Gefahrstoffverordnung 1. Dokumentationspflicht 2. Archivierungspflicht 3. Aushändigungspflicht TRGS 410: Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B

10 Anwendungsbereich TRGS 410 Beschäftigte sind beim Umgang mit entsprechenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B gefährdet Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), Gefahrstoffe entsprechend eingestuft Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß TRGS 905, Gefahrstoffe entsprechend eingestuft Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß TRGS 906

11 Pflichten des Arbeitgebers Dokumentation, Archivierung, Aushändigung Arbeitsplätze und Stoffeinstufungen prüfen, ggf. Aufnahme oder Änderungen im Expositionsverzeichnis Zugang zum Verzeichnis ermöglichen:

12 Pflichten des Arbeitgebers Zugang für Betriebsarzt bzw. den Arzt, der mit der Vorsorge betraut ist alle für die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortliche Personen Behörden nicht personenbezogenen Daten: alle Beschäftigten (oder BR) Beschäftigte über die sie persönlich betreffende Daten

13 Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung Fremdfirmen haben auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ggf. auch ein Verzeichnis zu führen Leiharbeiter muss ein Arbeitgeber wie eigene Mitarbeiter behandeln und ein Expositionsverzeichnis über sie führen. Doch auch der Verleiher ist als Arbeitgeber in der Pflicht!

14 Kriterien für die Aufnahme Gefährdungsbeurteilung ergibt eine Gefährdung! Insbesondere dann, wenn: bei Stoffen mit Akzeptanzkonzentration gemäß TRGS 910 der Schichtmittelwert die Akzeptanzkonz. überschreitet bei Stoffen mit AGW gemäß TRGS 900 der Schichtmittelwert den AGW oder Kurzzeitwert überschreitet

15 Kriterien für die Aufnahme bei Stoffen ohne AGW oder ohne Akzeptanzkonz. eine Exposition vorliegt oder Atemschutz als getragen werden muss Hinweise aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge keine ausreichenden Informationen über die Höhe Tätigkeiten nach TRGS 906 durchgeführt werden

16 Kriterien für die Aufnahme quarzhaltigem Material oder Holz: Beurteilungsmaßstäbe überschritten hautresorptive Gefahrstoffe: Gefährdung durch Hautkontakt möglich wiederholt ausgeführt und Gefährdung nicht ausgeschlossen: z.b. Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Unfall mit erhöhter Exposition

17 Kriterien für die NICHTAUFNAHME Gefährdungsbeurteilung ergibt eine geringe Gefährdung! Tätigkeiten gemäß VSK, Grenzwerte eingehalten geschlossene, technisch dichte Anlage Labortätigkeiten (TRGS 526) geringen Menge, kurze Expositionsdauer und günstige Eigenschaften der Stoffe

18 Vereinfachtes Ablaufschema

19 Pflichtangaben [ in der ZED zusätzlich] Daten zum Betrieb Daten zur Person [Beschäftigungszeitraum] Tätigkeit und Zeitraum Gefahrstoff(e) Dauer, [Häufigkeit] und Höhe der Exposition Schätzung Messung

20 Bevor ich dokumentiere, überlege ich mir lieber, ob ich nicht doch substituiere Zitat aus dem gleichen Mittagsgespräch nach einem Vortrag bei der deutschen Stahlindustrie

21 Expositionsverzeichnis nach 14 GefStoffV & ZED Hintergrund und Verordnungsgrundlage Einblick in die Datenbank und deren Möglichkeiten

22

23 Datenerfassung / -ablage in der ZED 3 Wege 2. Import 3. autom. Import 1. manuell ZED

24 Firmenstruktur anlegen

25 Personendaten erfassen

26 Tätigkeiten erfassen

27 Expositionen erfassen

28 Kopiervorlage erstellen / anwenden Möglich für: Tätigkeiten Expositionen Messwerte Schätzungen

29 Benutzer verwalten und Übersichten erstellen

30 Zur nachgehenden Vorsorge melden

31 Datenerfassung / -ablage in der ZED 3 Wege Excel-Tabelle 2. Import 3. autom. Import 1. manuell ZED

32 ZED 2.0: Importfunktion (ab Herbst 2016)

33 ZED 2.0: Wichtigste weitere Neuerungen Schnellansichtsfunktion: Optimierung der Übersichtlichkeit und der Navigation Verbesserungen der Kopierfunktion (individuell erstell- und editierbar)

34 Entwicklung der Nutzungszahlen der ZED Betriebe Beschäftigte Expositionen Anzahl Zeit Betriebe Beschäftigte Expositionen

35 Aktuelle Nutzungszahlen der ZED Zahl der Betriebe: 644 (430) Erfasste Beschäftigte: 3952 (1050) Erfasste Expositionen: 9117 (1049) (Zahl in Klammern: )

36 Kernteam der ZED Stefan Gabriel, IFA Dr. Roger Stamm, IFA Benno Gross, IFA Dr. Susanne Zöllner, IFA Dr. Harald Wellhäußer, BG RCI Antje Ermer, BG RCI Christian Huge, BG RCI Jonas Wampfler, BG RCI Franz Arnold, BG RCI Alexandra Centmayer, BG ETEM Christian Wolff, BG ETEM Prof. Dr. Bender Annette Wanserski (UK-MV)

37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen?

38 Weiterführende Informationen Homepage der ZED und Zugang zur Datenbank: Zöllner, S.; Gabriel, S.; Gross, B. K.; Stamm, R.; Wellhäußer, H.: Dokumentationspflicht beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft 75 (2015) Nr. 11/12, S Interview: ZED Die Zentrale Expositionsdatenbank. IPA-Journal 01/2016, S Stamm, R.; Ermer, A.; Gabriel, S.; Gross, B. K.; Wellhäußer, H.; Zöllner, S.: Ein Jahr Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) bei der DGUV. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft (76 (2016) Nr. 6, S

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