Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.
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- Matilde Seidel
- vor 8 Jahren
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1 Folie 1 Besser sicher..
2 ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung) die wohl am wenigsten bekannte, obwohl die meisten Deutschen in ihr versichert sind. Und das mit Tradition: Bereits 1885 wurde das gesetzliche Unfallversicherungssystem ins Leben gerufen, um die im Zuge der Industrialisierung immer zahl reicher werdenden Arbeitnehmer gegenüber existentiellen Risiken abzu sichern und Unternehmer vor oft ruinösen Schadenersatzforderungen zu schützen. Wer heute einen Arbeitsunfall erleidet, erhält alle ihm zustehenden Leistungen vom Träger seiner gesetzlichen Unfallversicherung, sei es von den Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen des öffentlichen Dienstes.
3 Das Prinzip. Folie 3 greift bei den Folgen von Arbeitsunfällen, bei Berufskrankheiten und Unfällen, die sich auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignen. Dieser Leistungsumfang wird identisch von den verschieden Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung garantiert. Letztere unterteilen sich in: branchenspezifische Berufsgenossenschaften für die Privatwirtschaft regional gegliederte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften regional gegliederte Unfallkassen / Gemeindeunfallversicherungsverbände für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (auch für Kindergartenkinder, Schüler und Studenten) Damit ist jeder, der in einem Arbeits-, Dienst-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis steht, bei einem der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
4 Der Auftrag. Folie 4 Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben vom Gesetzgeber den Auftrag, drei Kernaufgaben mit allen geeigneten Mitteln zu erfüllen: Prävention: Rehabilitation: Entschädigung: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sollen von vorneherein durch geeignete Maßnahmen verhindert oder zumindest auf ein Minimum reduziert werden. Erleidet ein Arbeitnehmer einen Unfall, muss die Unfallversicherung eine geeignete medizinische Versorgung sicherstellen und dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer seinem Zustand entsprechend wieder ins Arbeitsleben zurück findet. Zieht ein Arbeitsunfall dauerhafte Schäden und eine entsprechende Berufsunfähigkeit nach sich, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die finanzielle Entschädigung des Versicherten bzw. seiner Angehörigen.
5 Die Finanzierung. Folie 5 Anders als bei den übrigen Zweigen der deutschen Sozialversicherung wird die gesetzliche Unfallversicherung nicht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam finanziert. Die Berufsgenossenschaften haften für die Risiken der Betriebe, daher werden die Beiträge allein von den Arbeitgebern getragen. Je nach Branche ist ein Betrieb einer bestimmten Berufsgenossenschaft zugeordnet, je nach Unfallrisiko der jeweiligen Branche wird die Höhe der Beitragszahlungen ermittelt. Die Beträge richten sich aber auch individuell nach der Wirksamkeit des Arbeitsschutzes eines Betriebes: Wenige Unfälle können also für einen Betrieb Beitragssenkungen bedeuten, viele Unfälle eine Erhöhung. Anders als die Berufsgenossenschaften finanzieren sich die Unfallkassen des öffentlichen Dienstes durch Steuern, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften durch Steuern und Beiträge.
6 Versicherungsschutz mit Grenzen. Folie 6 Eine Versicherung zahlt nicht immer auch dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherungen sind bestimmte Grenzen gesetzt. Der Versicherungsschutz erlischt... bei absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Arbeitsunfällen. bei einem Unfall, der sich im Zusammenhang mit einer privaten Tätigkeit während der Arbeitszeit ereignet, also nicht im direkten Bezug zur Arbeit steht. wenn der Versicherte bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.
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