Gleichstellung islamischer Religionsgemeinschaften in NRW

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1 Gleichstellung islamischer Religionsgemeinschaften in NRW Musliminnen und Muslime in Nordrhein-Westfalen Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt sowie einem hohen Maß an sozialer Integration, Identifikation mit dem Wohnort und Engagement in Vereinen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus. Das zeigt die 2010 vom NRW Integrationsministerium veröffentlichte Studie Muslimisches Leben in NRW. Mit 1,4 Millionen Menschen muslimischen Glaubens bildet der Islam heute die drittgrößte Religionsgemeinschaft in Nordrhein-Westfalen. Der Studie zufolge sind 46% Musliminnen und Muslime in NRW deutsche StaatsbürgerInnen. Etwa 91% geben an gläubig bzw. sehr gläubig zu sein. Sie sind zu ca. 80% sunnitisch, zu ca. 10% alevitisch und zu ca. 6% schiitisch. Musliminnen und Muslime sind damit heute ganz selbstverständlich ein fester Teil der Zivilgesellschaft NRWs. Sie bieten ein großes kulturelles, sprachliches, soziales und auch ökonomisches Potenzial, das nicht verschenkt werden darf, sondern erkannt und gehoben werden muss. Deshalb ist es gut und richtig, dass die nordrhein-westfälische Politik sich schon seit einigen Jahren um die gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung des Islams bemüht. Der AK Grüne MuslimInnen NRW hat bereits im Jahr 2008 das Papier Notwendige Schritte hin zu einem geregelten Dialog zwischen der Landesregierung und einer Vertretung von Musliminnen und Muslimen in Nordrhein-Westfalen vorgelegt, in dem wir einen Weg zu einer Kooperation zwischen der Landesregierung und dem Koordinationsrat der Muslime (KRM) zeichnen. Mit dem nun vorliegenden Papier sollen die Analyse und Zielvorgaben aus 2008 weder wiederholt noch ersetzt werden. Vielmehr sollen hier die Entwicklungen seit dem rot-grünen Regierungswechsel im Jahr 2010 aufgegriffen und aus Grüner Perspektive beleuchtet werden. Aktuelle Entwicklungen in der Islampolitik In den letzten Jahren wurden in der Islampolitik mit der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in NRW, den Staatsverträgen in Hamburg und Bremen und vor allem auch mit der Einrichtung und dem Ausbau der islamischen Theologie an deutschen Hochschulen große Schritte genommen. Diese Entwicklungen markieren den Aufbau wichtiger Strukturen und einen verstärkten institutionalisierten Dialog zwischen Staat und Vertretungen von Musliminnen und Muslimen, was zu begrüßen ist. Da aber aufgrund der hohen Geschwindigkeit der Entwicklungen und dem Rückgriff auf Übergangslösungen viele Fragen vorerst offen bleiben, bedarf es einer genauen politischen Begleitung dieser Prozesse. So wird innerhalb muslimischer communities und in der Theologie noch eher zaghaft über die Frage der Kompatibilität der vom Religionsverfassungsrecht vorgesehenen (und an den christlichen Kirchen entwickelten) Strukturen diskutiert. Gleichzeitig wird auf politischer Seite die Frage welche Organisation(en) als Partner für den Staat in Betracht gezogen werden sollen immer noch recht unterschiedlich beantwortet, was vor dem Hintergrund des weiterhin losen Zusammenarbeitscharakters des KRM stellenweise nachvollziehbar ist. 1

2 Aktivitäten der Landesregierung Einführung des islamischen Religionsunterrichts Mit Beschluss des Landtages NRW vom 21. Dezember 2011 wurde der islamische Religionsunterricht in NRW eingeführt. Der IRU für die Primarstufe begann mit dem Schuljahr 2012/2013, für die Sekundarstufe I begann der IRU im Schuljahr 2013/2014. Der Unterricht soll sukzessive flächendeckend an Schulen in NRW eingeführt werden. Wie schnell dieser Prozess voranschreiten kann, wird vor allem davon abhängen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer für islamische Religionspädagogik zur Verfügung stehen, ob die Schulen die organisatorischen Voraussetzungen erfüllen und wie groß die Nachfrage in den muslimischen communities sein wird. Das Gesetz zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts (7. Schulrechtsänderungsgesetz) sieht einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG vor. Da es bisher keinen Staatsvertrag zwischen Landesregierung und den islamischen Religionsgemeinschaften gibt, baut das Modell in NRW auf einen Beirat auf, der die Rolle der Religionsgemeinschaft in der Erstellung von Unterrichtsvorgaben, der Auswahl der Lehrpläne und Materialien sowie der Erteilung von Lehrbefugnissen (Ijaza) übernimmt. Der Beirat wird in Einvernehmen zwischen Landesregierung und dem KRM besetzt und besteht aus vier VertreterInnen des KRM und vier ExpertInnen im Bereich der islamischen Theologie und Religionspädagogik. Das Gesetz ist bis zum 31. Juli 2019 befristet. Bis zum 31. Juli 2018 soll dem Landtag eine Evaluation des Gesetzes vorliegen. Es wird angestrebt ab dem 1. August 2019 zu einem Modell zu kommen, indem das Übergangsmodell des Beirates nicht mehr benötigt wird, sondern eine Kooperation mit den islamischen Religionsgemeinschaften in NRW im Sinne des Religionsverfassungsrechts etabliert wird. Der Weg zum Staatsvertrag Im Rahmen der Beschlussfassung zum islamischen Religionsunterricht hat der Landtag NRW die Landesregierung dazu aufgefordert, einen Prozess zur Klärung des Status der islamischen Religionsgemeinschaften einzuleiten, mit dem Ziel zu einer Kooperation mit diesen im Sinne des Religionsverfassungsrechts zu kommen. Diesen Prozess startet die Landesregierung nun mit der Einrichtung einer Kommission, in der neben VertreterInnen verschiedener Ministerien auch der KRM und jeweils zwei Mitglieder der Landtagsfraktionen einen gemeinsamen Vorschlag zur Gleichstellung islamischer Religionsgemeinschaften erarbeiten sollen. Die breite Aufstellung dieser Kommission und die Federführung durch die Staatskanzlei begrüßen wir ausdrücklich. Daneben wird zurzeit ein Gesetz zur Verleihung und Aberkennung des Körperschaftsstatus öffentlichen Rechts im Landtag beraten. Bisher gibt es nur für die jüdischen Kultusgemeinden eine landesgesetzliche Grundlage zur Regelung des Körperschaftsstatus. Für alle anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinden gibt es in der Landesverfassung den Verweis auf Art. 140 GG. Im Falle jüdischer Gemeinden wird über die Erteilung des Körperschaftsstatus in einem Verwaltungsakt entschieden. In anderen Fällen erfolgt die Erteilung in der Regel über gesetzliche Regelung. Regelungen zum Verlust des Körperschaftsstatus existieren bisher gar nicht. Vor dem Hintergrund 2

3 der zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralität unserer Gesellschaft möchte der von allen Fraktionen eingebrachte Gesetzesentwurf zu einer einheitlichen Regelung für NRW kommen. Eine einheitliche Regelung über die Verleihung des Körperschaftsstatus, die alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gleichstellt, ist aus Sicht des Arbeitskreises zu begrüßen. Der Gesetzesentwurf sieht allerdings auch vor, dass der Landtag bzw. der zuständige Ausschuss des Landtags in Einzelfällen die Entscheidung über Erteilung oder Verlust des Körperschaftsstatus an sich ziehen kann. Damit würde die Entscheidung über den Körperschaftsstatus zu einer politischen Entscheidung und damit sehr von politischen Mehrheitsverhältnissen abhängig. Dies kann zu größeren Konflikten zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und dem Landtag führen. Zudem kann es bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden, wie es auch für den Islam gilt, zu einer Blockade in der rechtlichen Gleichstellung kommen. Diesen Aspekt sollte die Grüne Fraktion im Beratungsprozess des Gesetzes berücksichtigen. dialog forum islam Neben dem gemeinsamen Arbeitsprozess zur rechtlichen Gleichstellung islamischer Religionsgemeinschaften hat die Landesregierung das dialog forum islam (dfi) ins Leben gerufen. Unter der Leitung des Integrationsministers werden sich die im KRM organisierten muslimischen Verbände 1, die Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF), VertreterInnen der verschiedenen Landesministerien und Einrichtungen des Landes sowie je nach Thema hinzuzuziehende Expertinnen und Experten mit Fragen, die den Lebensalltag von Musliminnen und Muslimen in NRW beschäftigen. Dabei soll das dfi der Landesregierung beratend zur Seite stehen. Der Arbeitskreis begrüßt die Einrichtung des dfi ausdrücklich, da mit diesem Gremium auch die gesellschaftliche Gleichstellung von Musliminnen und Muslimen vorangetrieben werden kann. Hierzu muss das dfi über sachorientierte Diskussionen zu konkreten Handlungsempfehlungen kommen. Die Landesregierung hingegen muss die Handlungsempfehlungen des dfi selbstverständlich auch angemessen prüfen und nach Möglichkeit umsetzten. Das dfi sollte kein Schaufenstergremium werden, sondern zielorientiert arbeiten und tatsächlich zu Verbesserungen der Situation von Musliminnen und Muslimen in NRW beitragen. Islamische Theologie an Hochschulen Obwohl ca. 33% der Musliminnen und Muslime in Deutschland in Nordrhein-Westfalen leben, wird islamische Theologie und Religionspädagogik bisher nur an einer Hochschule in NRW im Zentrum für Islamische Theologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (ZIT) angeboten. Das ZIT kooperiert mit dem Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück (IIT) und wird zur 1 Im KRM sind die vier größten muslimischen Dachverbände in Deutschland organisiert. Während die DITIB und der VIKZ mehrheitlich türkeistämmige MuslimInnen vertreten, sind im Zentralrat der Muslime (ZMD) und im Islamrat (IR) auch Organisationen anderer Herkunft wie deutsch, arabisch, bosnisch uvm. vertreten. So ist die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland e.v. (IGBD) sowohl im Zentralrat, als auch im Islamrat vertreten, während die Union der Islamisch Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD) im ZMD Mitglied ist. Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) ist die größte Vereinigung im Islamrat. 3

4 Hälfte von der Bundesregierung und von der Landesregierung NRW finanziert. Grundlage für die Einrichtung von Lehrstühlen für bekenntnisorientierte islamische Theologie ist das Gutachten des Wissenschaftsrats aus 2010, das mit Blick auf das Religionsverfassungsrecht auch eine Beiratslösung vorschlägt. Für Musliminnen und Muslime ist das ZIT von großer Bedeutung, da hier neben der islamischen Theologie (z.b. zur Imamausbildung) auch die Lehrerinnen und Lehrer für den IRU ausgebildet werden sollen. Für die ca Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens werden noch viele Lehrkräfte benötigt. Doch die Arbeit des ZIT geht jedoch nur schleppend voran, da der Beirat bis heute nicht zusammengekommen ist. Das führt dazu, dass Professuren nicht besetzt werden können, was den Lehrbetrieb beeinträchtigt. Der Beirat konnte sich bisher nicht konstituieren, da die Bundesregierung Bedenken gegen das vom IRD vorgeschlagene Mitglied angemeldet hatte, obwohl die gleiche Person im Beirat für den IRU in NRW sitzt. Zudem ist kürzlich ein von der Universität vorgeschlagenes Mitglied aufgrund des Stillstands in der Besetzung des Beirats und der Infragestellung des Beiratsmodells an sich durch den Institutsleiter aus dem Beirat ausgetreten. Glücklicherweise konnten inzwischen die offenen Plätze im Beirat besetzt werden und so kann sich der Beirat hoffentlich bald konstituieren. Dennoch schwindet aufgrund dieser Vorgänge die Anerkennung für das ZIT in muslimischen communities. Der Erfolg der Arbeit des ZIT ist aber für alle Beteiligten von zentraler Bedeutung. Die Universität, die Institutsleitung, die Studierenden, die Bundesregierung, die Landesregierung und nicht zuletzt die muslimischen Gemeinden haben großes Interesse am Erfolg des einzigen Standortes für islamische Theologie in NRW. Deshalb sind sie vor dem Hintergrund der Diskussionen um den Standort alle gefragt, sich dafür einzusetzen, dass die Arbeit in Zukunft reibungslos funktioniert. Die Bundesregierung muss wegkommen von dem Generalverdacht gegen alle VertreterInnen des IRD. Wir halten es für selbstverständlich, dass Landesregierung die Arbeit des ZIT aufmerksam begleitet und würden sie anfordern angesichts des großen Bedarfs nach einem zweiten Standort für islamische Theologie in NRW suchen. Wünschenswert wäre, dass die Universität und die Institutsleitung sich auf die Arbeitsfähigkeit des Beirats und die Lehre, deren Qualität laufend evaluiert werden sollte, konzentrieren. Der KRM sollte sich der Bedeutung der Arbeit in den Beiräten bewusst sein und diese im Interesse der muslimischen communities konstruktiv vorantreiben. Grüne Islam- und Religionspolitik Das Grüne Ziel der Gleichstellung aller gesellschaftlichen Gruppen spiegelt sich auch in der Islampolitik unserer Partei wieder. Bereits seit vielen Jahren verfolgt die Grüne Landtagsfraktion in NRW das Ziel der rechtlichen Gleichstellung islamischer Religionsgemeinschaften. Mit dem Modell des Moschee-Registers hat die Grüne Fraktion in NRW schon 2004 diese Debatte aktiv mitgestaltet und geprägt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat im Jahr 2012 ein Papier mit dem Titel Grüne Roadmap zur Gleichstellung und rechtlichen Integration des Islam in Deutschland vorgelegt, indem konkrete Schritte auf dem Weg zur Gleichstellung des Islam benannt werden. Der AK Grüne MuslimInnen NRW hat sich aktiv an der Debatte beteiligt und sieht an einigen Stellen weiterhin Diskussionsbedarf, würdigt aber das Engagement der Grünen Fraktionen zur Gleichstellung islamischer Religionsgemeinschaften ausdrücklich. 4

5 Das Ziel einer rechtlichen Gleichstellung islamischer Religionsgemeinschaften wurde in den letzten Jahren von Einzelnen Parteimitgliedern im Zuge der Diskussion um das Verhältnis von Staat und Religion zumindest teilweise in Frage gestellt. Das Thema Religions- und Weltanschauungspolitik wird innerhalb der Grünen Partei immer wieder kontrovers diskutiert. Ausgangspunkt sind dabei häufig Diskussionen über religiöse Praxis von Minderheitenreligionen hier vor allem der Islam. Während es im Grundsatz aber eher um die Frage einer strikten Trennung von Staat und Religion geht. Inzwischen hat sich sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene der AK Säkulare Grüne organisiert. Der Bundesvorstand wird eine Kommission zu diesem Thema einrichten, um die verschiedenen Positionen in der Partei zusammenzuführen und einen Vorschlag für eine Grüne Positionierung in der Debatte zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralität in unserer Gesellschaft ist eine Diskussion über das Verhältnis zwischen Religion- und Weltanschauungsgemeinschaften und dem Staat tatsächlich wichtig und notwendig. Diese Debatte darf aber keinesfalls auf dem Rücken religiöser Minderheiten geführt werden und sie darf auch nicht zu einer Zementierung der Ungleichheit zwischen etablierten Religionsgemeinschaften und Minderheiten führen. 5

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