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1 Nr. 32-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Ing. Mag. Meisl an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl (Nr. 32-ANF der Beilagen) betreffend Eingliederung des Krankenhauses Hallein in die SALK Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Ing. Mag. Meisl betreffend Eingliederung des Krankenhauses Hallein in die SALK vom 28. September 2016 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Sie haben 2013 eine Fusion des Krankenhauses Hallein mit den SALK mit der Begründung abgelehnt, dass ein zentrales Management keinesfalls automatisch Kostenersparnis heißt. Die Erfahrung zeigt, dass vielfach oft genau das Gegenteil der Fall ist. Wie wollen Sie 2017 und danach verhindern, dass ihre Befürchtungen hinsichtlich eines zentralen Managements eintreten? Wie bereits in der Presseinformation und bei früheren Informationen ausgeführt, ist die Integration des Krankenhauses Hallein in die SALK in erster Linie nicht wirtschaftlich begründet. Die von der EU bzw. dem Bund vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie etwa die neue Ärzteausbildungsordnung, die 48-Stunden-Woche, die Gesundheitsreform mit dem Kostendämpfungspfad, die ständig strengeren Vorgaben bei den Qualitätsanforderungen, die Mindestfallzahlen bei Operationen, der Ärztemangel oder der medizintechnische Fortschritt samt neuen Medikamenten u.v.m. sind Gründe, die zur Sicherung der Versorgung im Tennengau eine Integration des KH Hallein in die Landeskliniken für das Land Salzburg erforderlich machen. Eine möglichst schlanke Integration in die Systeme und Abläufe der Landeskliniken wird von dem Team, das auch die Integration der Landesklinik Tamsweg bereits erfolgreich gestaltet hat, bis Ende 2017 gemeinsam mit dem KH Hallein vorbereitet. Die Zusammenarbeit läuft konstruktiv und harmonisch. Die wesentlichen Preistreiber sind vor allem die Personalkosten in allen Bereichen und die Kosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel. Die Integration in die Landeskliniken wird die Einkaufskonditionen dafür nochmals verbessern. Die oben genannten Kostentreiber werden wir weiterhin zu bewältigen haben, um die Gesundheitsversorgung der Salzburger Bevölkerung auch im Tennengau auf hohem Niveau sicherzustellen. Zu Frage 2: In Hallein gab es einen besonders starken Einbruch bei der Auslastung, es gab den Abgang wichtiger Chirurgen, es gab besonders große Probleme bei der Suche nach neuen Primarärzten. Stimmen Sie zu, dass es in Hallein neben der überall wirksamen Änderung von 1

2 Rahmenbedingungen auch besondere hausgemachte Ursachen für den Niedergang des Krankenhauses und den Zwang zur Fusion gab? Das KH Hallein ist vom Ärztemangel ebenso getroffen worden wie vergleichbare periphere Häuser in Salzburg und wie viele darüber hinaus. Gründe waren unter anderem, dass die volle Vordienstzeitenanrechnung noch nicht rechtsgültig ausjudiziert war oder die in der Folge eingetretene Erhöhung des Entlohnungsschemas für Ärzte im Salzburger Landesdienst noch nicht beschlossen bzw. in Kraft war. Damit konnten keine österreich und EU-weit konkurrenzfähigen Ärztelöhne bezahlt werden. Darüber hinaus trat die Verschärfung des Krankenanstaltenarbeitszeitgesetzes in Kraft, welche weitere Restriktionen hinsichtlich der möglichen Dienstleistung einzelner Ärzte mit sich brachte. Die Gewinnung geeigneter neuer Primarärztinnen und Primarärzte steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verfügbarkeit bzw. Gewinnung eines ärztlichen Mittelbaues. Zu Frage 3: Wie rechtfertigen Sie die gleichbleibende Bettenanzahl für die Geburtshilfe in Hallein, während im LKH deutlich reduziert wird? Das Amt der Landesregierung hat die Bettenzahlen des neuen regionalen Strukturplanes nach den Vorgaben des österreichischen Strukturplans und den erhobenen Ist-Daten festgelegt. Dabei sind die Regionen Salzburg Stadt und Tennengau gleichermaßen in der sogenannten Versorgungszone Nord (51), die hinsichtlich ihres Bettenbedarfes gemeinsam betrachtet wird. Die Reduktion im Landeskrankenhaus richtet sich nicht auf die Geburtshilfe, sondern die Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe insgesamt, da die operative und allgemeine Auslastung der Klinik bei nur 65 % lag. Wenn aufgrund der Auslastung für die Region Nord eine Reduktion möglich ist, so ist eine Reduzierung mit wenigen Betten an vielen Standorten wirtschaftlich unsinnig, da sie die Kosten kaum senkt. Eine Reduzierung in Hallein ist aufgrund der bestehenden Größe von 30 Betten nicht sinnvoll machbar. Im Landeskrankenhaus ist sie möglich. Zu Frage 3.1.: Würden dieselben Argumente, die Sie für die Reduktion im LKH vorgebracht haben (kürzerer KH-Aufenthalt nach der Geburt, Hebammenbetreuung, ambulante Geburten) nicht auch für Hallein gelten? Wie schon ausgeführt, wird die Situation für die Region insgesamt anhand der tatsächlichen Zahlen bewertet. Die Entwicklung gilt weitgehend flächendeckend und führt in Summe für die Region 51 zu einer Reduktion, die aus den oben genannten Gründen im Landeskrankenhaus erfolgte. Zu Frage 3.2.: Ist geplant, Geburten bei Kapazitätsproblemen aus dem LKH nach Hallein zu verlagern? Das Zusammenspiel zwischen der Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Landeskrankenhaus und der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe im Krankenhaus Hallein 2

3 wird im Rahmen der Zusammenführung intensiver werden. Wie das organisatorisch abgebildet wird und in welchen Bereichen es besonders erfolgen kann wird derzeit untersucht und vorbereitet. Zu Frage 4: Anfang des Jahres 2015 haben Primar Miller und Primar Schäfer das Krankenhaus Hallein verlassen. Nachdem damit keine chirurgische Versorgung mehr für Adipositaspatientinnen und -patienten gegeben war, wurde eine Weiterbehandlung von Adipositaspatientinnen und patienten im LKH in Aussicht gestellt (8. Mai 2015 Reschen, SN). Nun hat aber kürzlich (27. August 2016 Kronenzeitung) das Tauernklinikum Zell am See angekündigt, sich als Zentrum für Übergewichtige zu positionieren und damit auf Hallein folgen zu wollen. Auch die Salzburger Selbsthilfegruppe der Adipositaspatientinnen und -patienten will ihren Standort nach Zell am See verlegen. Wie erfolgte tatsächlich nach dem abrupten Ende der Adipositaschirurgie in Hallein die chirurgische Versorgung der Adipositaspatientinnen und -patienten? An der Universitätsklinik für Allgemeinchirurgie im Uniklinikum Salzburg bestand und besteht in Salzburg eine sehr gute Versorgung für Adipositaspatientinnen und patienten und es sind spezialisierte Ärztinnen und Ärzte im Einsatz. Die Versorgung erfolgt in Kooperation u. a. mit der Universitätsklinik für Innere Medizin 1 und weiteren Stellen im Uniklinikum. Im Krankenhaus Hallein besteht im Zuge der Kooperation mit dem Uniklinikum eine regelmäßige Adipositas-Sprechstunde. Das Krankenhaus Hallein hat darüber hinaus die zahlreichen nicht Salzburger Patientinnen und Patienten schriftlich kontaktiert, auf die Entwicklung hingewiesen und sie aufgefordert, sich an die Adipositaszentren ihrer Bundesländer zu wenden. Mit den Zentren aller benachbarten Bundesländer wurde Kontakt aufgenommen und die Bereitschaft zur Übernahme dieser Patientengruppe sichergestellt. Zu Frage 4.1.: Wo in den SALK bzw. in der VR 51 und durch wen wird die Adipositaschirurgie angeboten? Siehe Beantwortung Frage 4. Zu Frage 5: Für das Krankenhaus Hallein sind mit der Eingliederung zwölf Allgemeinchirurgen vorgesehen. Arbeiten diese Allgemeinchirurgen alle für den Standort Hallein? Die Abteilung für Allgemeinchirurgie hat acht ärztliche Dienstposten, deren Besetzung geplant und erfreulicherweise bereits erfolgreich angelaufen ist. Herr Univ.-Prof. Klaus Emmanuel, neuer Primararzt der Universitätsklinik für Allgemeinchirurgie am Uniklinikum Salzburg und Primararzt der Abteilung für Allgemeinchirurgie am Krankenhaus Hallein, hat für alle Ärztinnen und Ärzte der beiden Standorte eine regelmäßige Rotation über jeweils mehrere Monate eingeführt, die die Teams zusammenführen und eine hohe, gemeinsame Ausbildungsqualität sicherstellen soll. 3

4 Zu Frage 5.1.: Wenn ja, ergibt das eine derart große Kapazität, die nur auszulasten ist, wenn Operationen von Salzburg nach Hallein verlagert werden oder immer wieder Halleiner Personal auch im LKH eingesetzt wird. Welche Pläne stecken also hinter der großen Chirurgenkapazität in Hallein? Der Stellenplan der Chirurgie im Krankenhaus Hallein ist im Zuge der Integration nicht erhöht worden und entspricht dem Bedarf für eine Abteilung mit 30 Betten. Die Chirurgie soll einerseits die Basisversorgung der Bevölkerung im Tennengau sicherstellen und wird andererseits im Laufe des Jahres 2017 spezielle Schwerpunkte in Abstimmung mit dem Universitätsklinikum übernehmen. Diese Schwerpunkte werden im Rahmen der Wiedergewinnung von Ärztinnen und Ärzten erarbeitet und 2017 umgesetzt. Zu Frage 5.2.: Was wird außer den Hernienoperationen noch fix nach Hallein verlagert? Siehe Beantwortung Frage 5.1. Zu Frage 5.3.: Ist vorgesehen, dass die Ärzte der beiden Krankenhäuser Kapazitätsprobleme gegenseitig ausgleichen, dass zum Beispiel Halleiner Ärztinnen und Ärzte auch im LKH eingesetzt werden oder werden die Patienten, wenn möglich verlegt? Eine Verlegung von Patientinnen und Patienten kann, wo sinnvoll, erfolgen. Das gilt grundsätzlich zwischen allen Spitälern im Land Salzburg. Durch die gemeinsame Leitung der beiden Chirurgie-Standorte Salzburg und Hallein und das gemeinsame ärztliche Ausbildungskonzept ist das im Verbund der Unikliniken mit hoher Qualität möglich. Zu Frage 5.4.: Müssen die Chirurgen zwischen dem Standort Hallein und SALK pendeln? Siehe Beantwortung Frage 5. Zu Frage 5.5.: Wie wird die Fahrtzeit zu den unterschiedlichen Dienstorten für die Ärztinnen und Ärzte abgegolten? Für den Zeitraum bis zur Angleichung des Rechtsträgers zum 1. Jänner 2018 ist in den Landeskliniken eine pauschale Zusatzabgeltung für Dienstzuweisungen nach Hallein in Kraft, die die Fahrten zur Arbeitsstätte mit abdeckt. Für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses Hallein, die ihren privaten Wohnsitz in der Stadt Salzburg haben, verringert sich die Fahrtzeit zum Dienstort, wenn sie ihren Dienst im Universitätsklinikum verrichten. Es ist daher keine zusätzliche Abgeltung notwendig und der Dienstort Salzburg sogar ein Komfortgewinn für die Ärztinnen und Ärzte. Zu Frage 5.6.: Wie erfolgt die Arbeitsaufteilung der Ärztinnen und Ärzte zwischen Krankenhaus Hallein und den SALK in der Praxis? 4

5 Beide Kliniken stehen unter gleicher Leitung. Zur ärztlichen Rotation und zur für 2017 geplanten Übernahme spezieller Versorgungsbereiche darf ich auf die vorangegangenen Antworten verweisen. Zu Frage 5.7.: Wird auch technisches Personal der SALK im Krankenhaus Hallein tätig werden? Das Krankenhaus Hallein wird durch die Eingliederung in die SALK vom Wissen und Können der Expertinnen und Experten u. a. im Managementbereich Technik & Bau profitieren, die zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in Hallein fallweise auch vor Ort sein werden. Zu Frage 5.8.: Wenn ja, wie erfolgt hier die Abgeltung der Fahrtzeiten zum jeweiligen Standort? Hier handelt es sich um fallweise Tätigkeiten vor Ort, die als Dienstreise gemäß Dienstreise- Richtlinie abgegolten werden. Zu Frage 6: Wann wird der Betrieb des sogenannten Hernienzentrums am Standort Krankenhaus Hallein wieder aufgenommen? Hernien-Operationen finden am Krankenhaus Hallein laufend statt. Zu Frage 6.1.: Welche Spezialisten aus dem LKH kommen dafür nach Hallein? Hernien-Operationen gehören zum normalen Ausbildungskatalog eines Chirurgen und sind in ihrer Komplexität begrenzt. Verschiedene Ärztinnen und Ärzte mit Dienstort Salzburg oder Hallein können diese Operationen vornehmen. Zu Frage 7: Wie viele tagesklinische Betten wird es im Krankenhaus Hallein in der angekündigten Tagesklinik geben? Tagesklinische Operationen werden in Hallein bereits jetzt durchgeführt und sollen in den kommenden Monaten weiter ausgebaut werden. Dafür werden die bestehenden Strukturen und Betten verwendet. Eine Antragstellung auf Ausweis einzelner Betten als tagesklinisch ist dafür derzeit nicht erforderlich. Zu Frage 7.1.: Mit welcher Patientenanzahl pro Jahr wird jetzt geplant (es wird um Aufgliederung nach stationäre Patienten und tagesklinische Patienten ersucht)? Das Krankenhaus Hallein strebt an, die Auslastung der chirurgischen Betten im Jahr 2017 wieder auf 75 % (Mo Fr) zu steigern. Ein konkreter tagesklinischer Anteil ist dabei nicht vorgegeben. Hier gelten die Vorgaben des ÖSG bzw. der Zielsteuerung für den tagesklinischen Zielanteil bestimmte Operationen. 5

6 Zu Frage 8: Auf welche max. Patientenzahl bezieht sich die vom Ärztlichen Direktor Michael Reschen angestrebte Auslastung von 75 %? Der chirurgischen Abteilung stehen 30 Betten zur Verfügung, entsprechend Belagstagen pro Jahr bei 100-Prozent-Belegung (ÖSG sieht 85 % vor). Die durchschnittliche Verweildauer beträgt aktuell rund 3,5 Tage. Die Zielauslastung (Mo Fr) liegt bei 75 %. Die Zielauslastung am Wochenende ist wie in allen Krankenhäusern niedriger und liegt bei 50 %. Damit ergeben sich für ein Jahr mit durchgehender Zielauslastung rechnerisch Belagstage oder Patientinnen und Patienten. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 7. November 2016 Dr. Stöckl eh. 6

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