Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Freiwilligenagenturen in NRW, liebe Kolleginnen und Kollegen,
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- Rolf Curt Solberg
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1 lagfa NRW Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Nordrhein-Westfalen lagfa NRW - Am Rundhöfchen Gelsenkirchen Koordinationsbüro Am Rundhöfchen Gelsenkirchen Telefon: 0209 / Fax: 0209 / info@lagfa-nrw.de Internet: Postanschrift: c/o Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.v. Neumarkt 1, Gelsenkirchen Gelsenkirchen, 9. Oktober 2012 Einladung zur Fortbildung Versicherungsschutz im Ehrenamt Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Freiwilligenagenturen in NRW, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Versicherungsschutz für ehrenamtlich engagierte Menschen wird gerne verdrängt, ist aber ein sehr wichtiges Thema. Auf Wunsch unserer Mitglieder können wir nun mit Unterstützung der UNION- Versicherungsdienst GmbH aus Detmold eine entsprechende Fortbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Freiwilligenagenturen / Vermittlungsstellen für bürgerschaftliches Engagement anbieten. Das Unternehmen ist vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen als Versicherer für den Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche beauftragt. Wir laden Sie daher herzlich ein zur Fortbildung Versicherungsschutz im Ehrenamt am Mittwoch, 21. November 2012 von 10:00 bis 15:00 Uhr im Gesundheitshaus in der Gasselstiege 13 in Münster, Raum 403 in der 4. Etage. Referent ist Herr Dirk Erdelt von der UNION-Versicherungsdienst GmbH. Bitte bringen Sie Ihre Fragen zum Thema mit. Nach dem Impulsreferat werden wir ausreichend Gelegenheit haben, auf diese einzugehen. Der Teilnahmebeitrag beträgt 15,00 Euro für lagfa-mitglieder und 25,00 Euro für Nicht-Mitglieder. Wir bitten um Überweisung bis zum : Kontoinhaber: Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.v.; Kontonummer: , Kreditinstitut: Sparkasse Gelsenkirchen, Bankleitzahl: , Verwendungsnachweis: lagfa-fortbildung stadtname (z.b. Dortmund) Für einen kostenfreien Mittagsimbiss sowie Getränke wird gesorgt. Fahrtkosten können erstattet werden; ein entsprechendes Formular erhalten Sie während der Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 30 Personen begrenzt. Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Formular bis zum 10. November 2012 an. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per . Mit freundlichem Gruß Johannes Mehlmann, Sprecher der lagfa NRW Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Nordrhein-Westfalen wird gefördert durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
2 Ablauf: bis 10:00 Uhr Ankunft 10:00 Uhr Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer/innen 10:15 Uhr Impulsvortrag: - Die Unfallversicherung des Landes NRW - Die Haftpflichtversicherung des Landes NRW - Weiterer sinnvoller Versicherungsschutz im Ehrenamt Rückfragen aus dem Plenum 13:00 Uhr Mittagspause und gemeinsame Gespräche 14:00 Uhr Weiterer Austausch nach Wunsch 15:00 Uhr Ende der Veranstaltung Hintergrund Versicherungsschutz im Ehrenamt: Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich für Andere. Sie leisten damit einen unbezahlbaren Beitrag für den Zusammenhalt und das Funktionieren der Gesellschaft. Dieses Bürgerschaftliche Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Ehrenamtliche sind ebenso wie Hauptamtliche bei ihrer Arbeit Risiken ausgesetzt. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufzukommen haben. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht den Hauptamtlichen gleichzustellen, hat das Land Nordrhein Westfalen bereits im Jahr 2004 eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen. Die Unfallversicherung des Landes schützt alle ehrenamtlich freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein- Westfalen. Der Schutz umfasst auch die direkten Wege von und zu den Einsatzstellen. Wenn Engagierte gesetzlich unfallversichert oder über ihre Trägerorganisation abgesichert sind, besteht dieser Versicherungsschutz vorrangig gegenüber der Landesversicherung. Fällt die Leistung der Unfallversicherung eines Trägers jedoch geringer aus als die der Landesversicherung, wird der Unterschiedsbetrag ausgeglichen. Die Haftpflichtversicherung des Landes schützt ehrenamtlich freiwillig tätige Menschen wenn Sie in rechtlich unselbstständigen Zusammenschlüssen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, tätig sind. Also beispielsweise für freie Initiativen, Selbsthilfegruppen oder nicht eingetragene Vereine. Eingetragenen Vereinen, Verbänden, Stiftungen und anderen empfiehlt die lagfa NRW, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten über eine eigene Haftpflichtversicherung sicherzustellen. Mehr zum Versicherungsschutz im Bürgerschaftlichen Engagement erfahren Sie unter > Bürgerschaftliches Engagement und unter
3 Erreichbarkeit / Anfahrt: Ort: Gesundheitshaus, Gasselstiege 13 in Münster, Raum 403 in der 4. Etage. Im gleichen Gebäude befindet sich auch die Freiwilligenagentur Münster. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Ab Münster Hauptbahnhof mit den Buslinien 3 oder 6 Richtung Kinderhaus Ausstieg: Kanonierplatz (Kanonierstraße) oder Linie 15 Ausstieg: Dreifaltigkeitskirche an der Kreuzung von York-Ring und Grevener Straße. Quelle:
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5 Anmeldung per Fax an: 0209 / per an: info@lagfa-nrw.de per Post an: lagfa NRW c/o Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.v. Neumarkt Gelsenkirchen Hiermit melde ich mich verbindlich an zur Fortbildung Versicherungsschutz im Ehrenamt am 21. November 2012 in Münster Unsere Freiwilligenagentur ist: O lagfa-mitglied O kein lagfa-mitglied Vorname, Name Weitere TeilnehmerInnen Name der Einrichtung Ort Telefon Den Teilnahmebeitrag überweise ich bis zum 10. November 2012 I Datum / Unterschrift Eine Anmeldebestätigung erfolgt per . Für den Fall, dass Sie nach Anmeldung kurzfristig nicht teilnehmen können, bitten wir um Nachricht.
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