"Es wird schon nichts passieren..."
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- Rosa Hummel
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1 "Es wird schon nichts passieren..." Steuern, Versicherung und Haftung in Corporate Volunteering Projekten Dr. Reinhard Lang UPJ Netzwerk für Corporate Citizenship und CSR München, 26. Januar 2012
2 Agenda Corporate Volunteering Haftung und Gewährleistung für Ergebnisse des CV-Projekts Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden Unfallversicherung für UnternehmensmitarbeiterInnen Steuerliche Behandlung Weitere Aspekte
3 Disclaimer Bitte beachten Sie, dass dieser Vortrag keine Rechtsberatung ist oder im Einzelfall ersetzt. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
4 UPJ: Netzwerk für Corporate Citizenship und CSR 26 gemeinnützige Mittlerorganisationen in 14 Bundesländern informieren vernetzen beraten Projekte 31 Unternehmen im bundesweiten Netzwerk 40 Unternehmen in zwei regionalen Netzwerken (Brandenburg, Rhein-Main)
5 Corporate Volunteering: Programme und Angebote Lokale Aktionstage & Marktplätze für Gute Geschäfte Impulsprojekte für die niedrigschwellige Initiierung neuer Kooperationen von vielen Unternehmen und NPOs und die Vermittlung erster Erfahrungen auf lokaler Ebene. Europäische Employee Volunteering Awards Die Awards zeichnen Unternehmen aller Größen und Branchen aus, die durch CV-Programme dazu beitragen, dass Menschen Hürden für ihre Beschäftigungsfähigkeit überwinden. 22 Länder nehmen teil, über 250 Bewerbungen. WiesPaten: Unternehmen für Bildung und Integration Mit vier Aktionen in einem Jahr ergänzen v.a. KMU einen Förderunterricht für Jugendliche mit Migrationshintergrund: Kennenlernen bei ggs Besuchen, gemeinsam in CV-Projekten anpacken, gemeinsam Kultur erleben, zusammen feiern Individuelle Beratung und bundesweite Begleitung Auf der Grundlage von über 15 Jahren praktischer Erfahrung bietet UPJ für Unternehmen, NPOs und öffentliche Verwaltungen bei der Entwicklung, Durchführung und Auswertung von CC-, CSR- und CV-Aktivitäten Beratung, Training und Begleitung in den Bereichen: - Einstieg - Strategie - Konzept - Umsetzung, Projektmanagement - Evaluation - Training - Rat und Tat - Kontakte zu erfahrenen Mittlern vor Ort - Kontakte zu passenden Partnern im Gemeinwesen - CV und Personalentwicklung - Beruf & Familie
6 Corporate Volunteering - Formate Intensität Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements von MitarbeiterInnen in und außerhalb der Arbeitszeit Engagement-Einsätze von Teams/ Belegschaften / Führungskräften Einsätze vom Arbeitsplatz aus (Telefon, Online) Führungskräfte in Vorstände Kompetenzerwerb Qualifizierung, Coaching, Mentoring Secondments Aktiv: Bauen, Renovieren, Umzug/ Veranstaltung unterstützen Begegnung: Einstieg: Vorlesen, Ausflug/ Cafébesuch begleiten Längerfristig: Mentoring, Betreuungs-Ergänzung Kompetenz: Organisation: IT, PR, Gestaltung, Text, PE, Führung, Recht, Bau, Finanzen,... Adressaten: Bewerbungs-, Telefontraining, Coaching
7 Corporate Volunteering als... Unterstützung des Engagements von Mitarbeitern in der Freizeit Perspektive Organisation: Wird behandelt wie echtes Ehrenamt Versicherung, Haftung über Organisation Perspektive Unternehmen: Ergänzende Zuwendung als Spende möglich Perspektive Mitarbeiter: Selbst verantwortlich Hinweis an MitarbeiterInnen zu prüfen, - ob die eigene private Haftpflicht- und Unfallversicherung Ehrenamt umfasst. - wie Ehrenamtliche über "ihre" Organisation abgesichert sind
8 Corporate Volunteering als... Corporate Volunteering-Programme in der Arbeitszeit Perspektive Organisation: Wird behandelt wie Ehrenamt / bürgerschaftliches Engagement Kriterien: Amt, Auftrag, unentgeltlich - Eine Projektbeschreibung zeigt in der Regel, dass diese Kriterien erfüllt sind. - Haftungsbegrenzung sollte Ausschluss von Gefälligkeit regeln (siehe i.f.). Perspektive Unternehmen: Engagement für eine gemeinnützige Organisation / gesellschaftlichen Zweck in der Arbeitszeit (betriebliche Veranlassung)
9 Haftung und Gewährleistung für Ergebnisse Beispiel: Mitarbeiter der Muster AG errichten bei einem Corporate Volunteering-Einsatzes im Rahmen ihrer regulären Arbeitszeit erfolgreich eine Kinderschaukel in einem Kindergarten. Zwei Monate später fällt die Schaukel in sich zusammen, beschädigt dabei ein weiteres Spielgerät und ein Kind erleidet zudem einen Armbruch. Haftung und Gewährleistung für die Ergebnisse von Corporate Volunteering- Einsätzen durch das Unternehmen sollten in einer Vereinbarung mit der Organisation schriftlich ausgeschlossen werden auch für die MitarbeiterInnen.
10 Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden Fall 1: Schaden durch Mitarbeiter der Organisation verursacht Betriebshaftpflichtversicherung der Organisation Fall 2: Schaden durch Adressaten der Organisation verursacht Privathaftplichtversicherung des Adressaten Für den Fall, dass diese nicht vorhanden ist, Zuständigkeit der Betriebshaftpflichtversicherung der Organisation prüfen Fall 3: Schaden durch Mitarbeiter des Unternehmens in der Organisation oder an einem Mitarbeiter der Organisation verursacht Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens (wie bspw. Kundentermin wg. betrieblicher Veranlassung) Wenn Mitarbeiter nicht regulär im Außendienst tätig sind, Zuständigkeit der Betriebshaftpflichtversicherung der Organisation prüfen 10
11 Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden Fall 4: Schaden durch Mitarbeiter des Unternehmen an Adressaten der Organisation verursacht Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmen Prüfen: Ist das ein Verhältnis wie bei einem Kundentermin? Prüfen: Sind Mitarbeiter, die nicht regulär im Außendienst tätig sind, eingeschlossen? Betriebshaftpflichtversicherung der Organisation und des Unternehmens im Vorfeld des Einsatzes prüfen. Von der Organisation im Vorfeld des Einsatzes schriftlich bestätigen lassen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Ggf. zusätzlich Auszug aus Versicherungsvertrag anfordern. 11
12 Unfallversicherung für Unternehmensmitarbeiter Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft tritt ein für Schäden, die Ehrenamtliche unabhängig vom Verschulden erleiden Nicht ganz eindeutig: Auch außerhalb der genannten Institutionen (Wohlfahrtsverbände)? Gilt Corporate Volunteering als Ehrenamt / bürgerschaftliches Engagement? Welche Versicherung ist zuständig? Fast alle Organisationen sind direkt oder über Sammelversicherung bei Berufsgenossenschaft gemeldet. Dies sollte Im Vorfeld des Einsatzes geprüft werden. 12
13 Unfallversicherung für Unternehmensmitarbeiter Von der Organisation im Vorfeld des Einsatzes schriftlich bestätigen lassen, dass eine Unfallversicherung vorhanden ist. Ggf. zusätzlich Auszug aus Versicherungsvertrag anfordern. Prüfen, ob eine zusätzliche Unfallversicherung für Unternehmensmitarbeiter sinnvoll ist und ggf. abschließen (zur Sicherheit lieber doppelt). Weiterführende Informationen und Auskünfte: BMAS-Bürgertelefon: (Montag-Donnerstag) VBG-Ehrenamtstelefon: / BMAS-Broschüre: Zu Ihrer Sicherheit Unfallversichert im freiwilligen Engagement 13
14 Rahmenverträge der Bundesländer gelten nachrangig In rechtlich unselbstständigen Vereinigungen / Initiativen, die selbst keine Versicherungen haben Wenn ein Sachverhalt nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung oder betriebliche Haftpflichtversicherung gedeckt ist Wenn es keine private Versicherung gibt Übersicht Versicherungsschutz in den Bundesländern BMAS-Broschüre: Zu Ihrer Sicherheit Unfallversichert im freiwilligen Engagement 14
15 Steuerliche Behandlung Spende oder Betriebsausgabe? Häufig Unsicherheit in Unternehmen und Organisationen Spende: Ethisch motivierte selbstlose Unterstützung gemeinnütziger Organisationen und ihrer ideellen Ziele ohne Gegenleistung mit Geld, Sachen, Unternehmensleistungen, -produkten und -logistik. (Definition UPJ) Die mit Corporate Volunteering-Einsätzen verbunden Aufwendungen eines Unternehmens sind als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben qualifizierbar, wenn das Unternehmen eine definierte Gegenleistung erhält bzw. mit den Aufwendungen zugleich wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen erzielt werden Wirtschaftlicher Vorteil liegt bei CV i.d.r. vor (z.b. Fortbildung, ideelle Bereicherung der Mitarbeiter, Werbeziele, etc.) Unbegrenzt abzugsfähig Es darf keine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausgestellt werden In der Organisation: Einnahmen im Zweckbetrieb oder steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 15
16 Steuerliche Behandlung Pro bono-leistungen können als Spende einkommensmindernd geltend gemacht werden Umsatzsteuerpflicht beachten Im Vorfeld prüfen und mit der Organisation abstimmen, wie das Engagement steuerlich zu behandeln ist. 16
17 Weitere Aspekte Fotos des Corporate Volunteering-Einsatzes, auf denen auch Adressaten der Organisation / MitarbeiterInnen abgebildet sind, die verbreitet / veröffentlicht werden sollen (z.b. Flyer, Intranet) Bei den Abgebildeten muss eine Einwilligung zur Verbreitung / Veröffentlichung der Bilder eingeholt werden. Dies und das Vorgehen zur Einholung der Bewilligung im Vorfeld des Einsatzes mit der Organisation sowie im Anmeldeverfahren für die MitarbeiterInnen klären. Corporate Volunteering-Einsätze im Rahmen von lokalen Aktionstagen und Engagement-Marktplätzen Die im Rahmen von lokalen Aktionstagen und Marktplätzen für Gute Geschäfte vereinbarten Einsätze sind eigene Corporate Volunteering-Einsätze der Unternehmen. Der Ausrichter des Aktionstages oder Marktplatzes ist nicht verantwortlich für die Regelung der angesprochenen Punkte
18 Jahrestagung des UPJ-Netzwerks am 12. März in Berlin 12. März 2012 Berlin, Rotes Rathaus 4 Keynotes, 8 Workshops mit über 20 Vorträgen, Toolbox mit 30 guten Beispielen für den Beitrag von CSR zu gesellschaftlichen Innovationen, verantwortlicher Unternehmensführung und sozialer Kooperation Inputs u.a. von: Staatsekretär Gerd Hoofe (BMAS), Günther Jünger (Board of Directors EMEA Intel), Dr. Gerhard Timm (Geschäftsführer BAGFW), Marc Pfitzer und Valerie Bockstette (FSG), Amway, Bertelsmann Stiftung, BMW, Business in the Community, Bundesumweltministerium, Caritas, Deutsche Bank, ERGO, Generali, KPMG, Leuphana Universität Lüneburg, Universitaẗ St.Gallen, Rat für Nachhaltige Entwicklung, RWE, Telefónica Germany, uvm Gäste aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung
19 Vielen Dank! Jahrestagung des UPJ-Netzwerks am 12. März im Roten Rathaus in Berlin
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