Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten =PKNT Seite 1 Stand:

2 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Privatkonten Kontenmodelle Online Klassik Pauschal Premium Basiskonto Grundgebühr im Monat 4,99 EUR 3,99 EUR 8,49 EUR 14,49 EUR 3,99 EUR Service Kontoauszüge am KAD 0,29 EUR 1) Elektronische Kontoauszüge Kontoführung Teilnahme am Internetbanking Teilnahme am SB-Banking Zahlungsverkehr 2 ) Scheckvordrucke, inkl. UST 41,65 EUR 41,65 EUR 41,65 EUR 41,65 EUR 41,65 EUR Überweisungsvordrucke Online Buchungen je AP 0,19 EUR 0,19 EUR SB-Buchungen je AP 0,79 EUR 0,29 EUR 0,29 EUR Gutschriften / Lastschriften 0,45 EUR 0,45 EUR Beleghafte Aufträge (Kunden) 1,89 EUR 0,89 EUR 0,89 EUR Bediente Aufträge (Mitarbeiter) 2,40 EUR 2,40 EUR 2,40 EUR Ein- und Auszahlungen am Schalter 1,89 EUR 3) 0,89 EUR 3) 0,89 EUR 3) Ein- und Auszahlungen am Geldautomaten Kontoauszüge - siehe Punkt 3.2 Kontoauszug - Daueraufträge Einrichten und Ändern per Internet Einrichten und Ändern Am SB-Terminal Einrichten und Ändern durch Bankmitarbeiter 2,40 EUR 2,40 EUR 2,40 EUR (auf Wunsch des Kunden) Löschen Karten (p.a.) VR-BankCard (Erstkarte für den Kontoinhaber) Zusatzkarte VR-BankCard 9,00 EUR 9,00 EUR 9,00 EUR 9,00 EUR ClassicCard-Kreditkarte 15, ) - GoldCard-Kreditkarte 6 84,00 EUR 84,00 EUR 4) - Guthabenverzinsung z.zt. 0,0 % p.a. z.zt. 0,0 % p.a. z.zt. 0,0 % p.a. z.zt. 0,03 % p.a. z.zt. 0,0 % p.a. Dispokredit 5) 9,30% p.a. 9,30% p.a. 9,30% p.a. 5,30% p.a. - (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) geduldete Überziehung 5) 12,30% p.a. 12,30% p.a. 12,30% p.a. 8,30% p.a. 12,30% p.a. 6) (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) Dispo-Freibetrag 7) Bis zum 25. Lebensjahr bieten wir ein kostenloses Girokonto an. = Inklusivleistung - = Eine Kreditgewährung ist in diesem Produkt grundsätzlich nicht möglich. 1) = Die Vereinbarte Auszugsform im Online-Konto ist der elektronische Kontoauszug. Bei abweichender Nutzung des Kontoauszugsdruckers wird die Gebühr berechnet 2) = Buchungsposten werden nur berechnet, wenn die Buchung im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt wird. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 3) = Eine kostenfreie Abhebung pro Monat inklusive 4) = Entweder Kreditkarte ClassicCard oder Kreditkarte GoldCard 5) = Der Dispozins und der Zinssatz für eine geduldete Überziehung sind variabel; sie gelten zum Zeitpunkt der aktuellen Kontoeröffnung. Ihren derzeitigen Zinssatz erfahren Sie auf dem Kontoauszug, mittels Online-Banking oder bei Ihrem Kundenberater. 6) = Überziehungszins fällig bei geduldeter Überziehung durch Zins- und Gebührenbelastung 7) = nur bei vorhandenem Dispo-Rahmen =PKNT Seite 2 Stand:

3 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker 1 Kontomodelle Premium, Pauschal und Klassik Kontomodell Online Online Bereitstellung Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 2 Zusendung der am Kontoauszugdrucker nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall 3 0,29 EUR 1,00 EUR 2,00 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) bei größerer Anzahl manuell zu erstellender Auszüge pro Stunde 1,50 EUR 5,00 EUR 5 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): Volksbank Wildeshauser Geest eg Straße: Westerstr. 4 PLZ/Ort: Telefon: 04431/ Telefax: 04431/ Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 6 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register Vertragssprache Amtsgericht Oldenburg GnR Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos, Die Vereinbarte Auszugsform im Online-Konto ist der elektronische Kontoauszug. Bei abweichender Nutzung des Kontoauszugsdruckers wird die Gebühr berechnet 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt 4 soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug =PKNT Seite 3 Stand:

4 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 4.2 Lastschriftverkehr SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift Wegen fehlender Kontodeckung Weitergabe der tatsächlich entstandenen Kosten SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift Wegen fehlender Kontodeckung Weitergabe der tatsächlich entstandenen Kosten =PKNT Seite 4 Stand:

5 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard VR-BankCard only mit unserer MasterCard mit unserer VisaCard Online Klassik Pauschal Premium 1,89 EUR 0,89 EUR 3 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 3 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU 8 und den EWR-Staaten 9, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 10 und den EWR-Staaten 11, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb EU und den EWR- Staaten entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind 5,00 EUR mind. 5,00 EUR (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 8 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 9 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 10 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Kroatien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 11 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 12 zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses =PKNT Seite 5 Stand:

6 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten - Versand der Debit-Karte, auf Wunsch des Kunden, an die Anschrift der Bank VR-BankCard - VR BankCard (Maestro) pro Jahr Erstkarte für den Kontoinhaber Zusatzkarte 9,00 EUR Auslandseinsatz 13 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 14 und der EWR-Staaten 15 1 % vom Umsatz (zzgl. 1,00 EUR Grundgebühr) max. 4,00 EUR - Kartensperre 16 7,50 EUR VR-ServiceCard - VR-BankCard only pro Jahr Erstkarte für den Kontoinhaber Zusatzkarte 9,00 EUR - weitere Karten bei VR-Go, VR-Primax, VR-Future 7,50 EUR - Kartensperre 17 7,50 EUR - Kartensperre VR-Go, VR-Primax, VR-Future 17 2,50 EUR GeldKarte - Entfällt Kreditkarten weitere Karten (ClassicCard) weitere Karten (GoldCard) 3 84,00 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im In- und Ausland Auslandseinsatz 17 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 18 und der EWR-Staaten 19 1 % vom Umsatz 13 zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses 14 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 15 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) 16 Entgelt wird nur berechnet, wenn die Kartensperre auf Veranlassung des Kunden erfolgt und der Kunde die Kartensperre nicht aufgrund der Anzeige des Verlustes, des Diebstahls, der missbräuchlichen Verwendung oder der sonstigen nicht autorisierten Nutzung der Karte veranlasst 17 zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) =PKNT Seite 6 Stand:

7 Sonstige Serviceleistungen - Duplikaterstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 20 (Stundensatz) 6 - Anforderung einer Belegkopie, In- und Ausland, auf Verlangen des Kunden 21 (Stundensatz) 6 Individuelles Firmenlogo (BusinessCard) siehe Kapitel ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 84,00 EUR 84,00 EUR BasicCard (Prepaid) Visa pro Jahr Jährliche umsatzabhängige Rückvergütung der Kartenentgelte (gilt für Konto Online, Klassik, Pauschal und Premium) Umsatz p.m. Rückvergütung p.a. ClassicCard Ab Ab Ab Ab Ab Ab Umsatz p.m. Rückvergütung p.a. GoldCard Ab Ab Ab Ab Ab Ab Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. ein Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht 21 soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht =PKNT Seite 7 Stand:

8 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 22 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen Montag bis Freitag bis Geschäftsschluss an den Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Wenn Sie Ihre papiergebundene Überweisungen sofort ausgeführt haben möchten, weisen Sie bitte unsere Serviceberaterin / unseren Serviceberater darauf hin oder nutzen Sie unser Überweisungsterminal oder das Online Banking zur Erfassung der Überweisung Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 24 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 25 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). 22 zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island 23 zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint 24 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) 25 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) =PKNT Seite 8 Stand:

9 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsarten - Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank - Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister - Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Online Buchungen SB-Buchungen Beleghafte Überweisungen (Kunden) Bediente Überweisungen (Mitarbeiter) per Dauerauftrag Kontomodell Online 0,79 EUR 1,89 EUR 2,40 EUR Klassik 0,19 EUR 0,29 EUR 0,89 EUR 2,40 EUR 0,45 EUR Pauschal Premium Basiskonto 0,19 EUR 0,29 EUR 0,89 EUR 2,40 EUR 0,45 EUR Business 0,18 EUR 0,30 EUR 1,50 EUR 2,40 EUR 0,45 EUR Business 30 0,13 EUR 0,21 EUR 1,05 EUR 2,40 EUR 0,32 EUR Business 50 0,09 EUR 0,15 EUR 0,75 EUR 2,40 EUR 0,23 EUR Business 70 0,05 EUR 0,09 EUR 0,45 EUR 2,40 EUR 0,14 EUR Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (Share) 1: Zahler trägt alle Entgelte (Our) Höhe der Entgelte ***** Basispreis***** ******************** Zuschläge ******************** Zielland Share Our beleghaft Rückfragen (kann durch uns geklärt werden) Deutschland oder jeder andere Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Rückfragen (kann nur durch die DZ Bank geklärt werden) Eilige Ausführung Zahlungsavis per Fax Auftragserteilung per Beleg, Fax, Telefon an die DZ Bank 15 EUR 30 EUR 1 EUR 10 EUR 55 EUR 10 EUR 20 EUR 20 EUR Zahlungen per Tipanet - die Tipanet Bedingungen des jeweiligen EWR-Staates sind zu beachten 8,50 EUR =PKNT Seite 9 Stand:

10 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags innerhalb Deutschlands Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes 1 55,00 EUR (am Mittwochnachmittag eingehende Rückrufe werden am folgenden Arbeitstag bearbeitet) Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 1 zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig - bis 3 Monate 3 - bis 6 Monate 42,00 EUR - ab 6 Monate 55,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung (auf Wunsch des Kunden) - Privatkunden: siehe Pkt. 3.1 Kontoführung >Daueraufträge< - Geschäftskunden: Kontomodell Business 26 - Bearbeitung durch den Bankmitarbeiter 2,40 EUR - per SB-Terminal bzw. Internet Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Privatkunden Kontomodell Online 27 Geschäftskunden Kontomodell Business 30 Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 0,40 EUR 0,40 EUR 15 EUR 15 EUR Fremdwährungseingang ohne entsprechendes Währungskonto des Kunden 3 26 soweit kein anderes Kontomodell vereinbart wurde 27 soweit kein anderes Kontomodell vereinbart wurde =PKNT Seite 10 Stand:

11 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 28 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 29 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 30 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte ***** Basispreis***** ******************** Zuschläge ******************** Überweisungen innerhalb Deutschlands und in (kann durch uns Share Our beleghaft Rückfragen andere Staaten des Europäischen Wirtschafts- geklärt werden) raums (EWR) sowie in Staaten außerhalb des EWR (Drittstatten) Rückfragen (kann nur durch die DZ Bank geklärt werden) Eilige Ausführung Zahlungsavis per Fax Auftragserteilung per Beleg, Fax, Telefon an die DZ Bank 15 EUR 30 EUR 1 EUR 10 EUR 55 EUR 10 EUR 20 EUR 20 EUR Zahlungen per Tipanet - die Tipanet Bedingungen des jeweiligen EWR-Staates sind zu beachten 8,50 EUR Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 55,00 EUR (am Mittwochnachmittag eingehende Rückrufe werden am folgenden Arbeitstag bearbeitet) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 28 zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 29 z.b. US-Dollar 30 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) =PKNT Seite 11 Stand:

12 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 1 zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig - bis 3 Monate 3 - bis 6 Monate 42,00 EUR - ab 6 Monate 55,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung (auf Wunsch des Kunden) - Privatkunden: siehe Pkt. 3.1 Kontoführung >Daueraufträge< - Geschäftskunden: Kontomodell Business 31 - Bearbeitung durch den Bankmitarbeiter 2,40 EUR - per SB-Terminal bzw. Internet Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Fremdwährungseingang ohne entsprechendes Fremdwährungskonto des Kunden 15,00 EUR Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 31 soweit kein anderes Kontomodell vereinbart wurde =PKNT Seite 12 Stand:

13 Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kar-tenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit =PKNT Seite 13 Stand:

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