Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf"

Transkript

1 Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf Elektromaschinentechnik Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 20. September 2002 Nr. 339 und des Landesschulrates für Steiermark vom Anlage A/4/3 Elektromaschinentechniker Seite 1

2 Stundentafel Elektromaschinentechnik Aufbau des Unterrichtes: 3 Klassen zu je 410 2/3 UE 1 Klasse zu 208 UE Führung des Unterrichtes: Lehrgang (3 Lehrgänge zu je 9 1/3 Wochen 1 Lehrgang zu 4 2/3 Wochen) Gesamtstundenzahl: Pflichtgegenstände Wochenstunden Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Englisch Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen Elektrotechnik Angewandte Mathematik Technologie 2 2 Maschinen und Gerätekunde Steuer und Regeltechnik Fachzeichnen Laboratoriumsübungen Insgesamt: Freigegenstände Religion Lebende Fremdsprache Englisch Deutsch Unverbindliche Übungen Leibesübungen Förderunterricht Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. Elektromaschinentechniker Seite 2

3 Elektrotechnik Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. 46 Unterrichtseinheiten 38 Unterrichtseinheiten 19 Unterrichtseinheiten Begriffe: Größen und Einheiten. Stromarten Gleichstromkreis: Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz. Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen. Magnetisches Feld.: Größen und Gesetze Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität. Wechselstromtechnik: Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Leistung, Arbeit, Leistungsfaktor. Kompensation. Dreiphasenwechselstromtechnik: Erzeugung. Belastung. Dreiphasenwechselstromtechnik: Erzeugung. Belastung. Drehstromleistung, Arbeit und Leistung. Kompensation. Statik und Dynamik: Trägheit. Masse, Kraft, Drehmoment. Bewegung. Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Lehrstoff der Vertiefung komplexe Aufgaben Gleichstromkreis: Kirchhoffsche Regeln. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Wechselstromtechnik: Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit und Leistung. Elektromaschinentechniker Seite 3

4 Angewandte Mathematik Der Schüler soll mathematische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. 46 Unterrichtseinheiten 38 Unterrichtseinheiten 38 Unterrichtseinheiten 18 Unterrichtseinheiten 2 Schularbeiten 1 Schularbeit 1 Schularbeit Mathematische Grundlagen: Rechengesetze, Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleichstromtechnik. Mathematische Grundlagen: Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen und vektorielle Darstellung. Elektrotechnik: Rechenbeispiele aus Fachkunde Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich und Wechselstromtechnik. Elektrotechnik: Rechenbeispiele aus Fachkunde. Berechnungen aus dem Gebiet der Wechsel und Dreiphasen Wechselstromtechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung komplexe Aufgaben Elektrotechnik: Rechenbeispiele aus Fachkunde. Berechnungen aus dem Gebiet der Wechsel und Dreiphasenwechselstromtechnik. Elektrotechnik. Elektrotechnik. Elektrotechnik. Elektrotechnik. Schularbeiten : zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. Elektromaschinentechniker Seite 4

5 Technologie Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk und Hilfsstoffe haben. Er soll mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen vertraut sein sowie über die Grundlagen der Steuer und Regeltechnik Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. 19 Unterrichtseinheiten 19 Unterrichtseinheiten Werk und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver und Bearbeitung. Entsorgung. Werk und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Verund Bearbeitung. Entsorgung. Maschinen und Gerätekunde 28 Unterrichtseinheiten 56 Unterrichtseinheiten 56 Unterrichtseinheiten 32 Unterrichtseinheiten Schutzmaßnahmen. Maschinenelemente: Lösbare und nicht lösbare Verbindungen. Mechanische Grundlagen. Gleichstrommaschinen. Einphasen und Dreiphasen wechselstromtransformatoren. Wicklungsarten. Isolierstoffklassen. Dreiphasenwechselstromtransformatoren. Dreiphasenwechselstrommaschinen. Einphasenwechselstrommaschinen. Sondermaschinen. Wicklungsarten. Sondermaschinen. Schaltgeräte: Anlagenschutz. Schutzmaßnahmen. Schaltgeräte: Anlasseinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Schaltgeräte: Anlasseinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Anlagenschutz. Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Lehrstoff der Vertiefung komplexe Aufgaben Dreiphasenwechselstrommaschinen. Einphasenwechselstrommaschinen. Sondermaschinen. Elektromaschinentechniker Seite 5

6 Steuer und Regeltechnik 28 Unterrichtseinheiten 28 Unterrichtseinheiten 19 Unterrichtseinheiten Bauelemente: Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung. Bauelemente: Aktive und passive Elemente. Anwendung. Steuern und Regeln: Begriffe. Größen. Steuer und Regeleinrichtungen. Leistungselektronik: Stromrichter. Wechselstromsteller. Steuern und Regeln: Elektronische, hydraulische und pneumatische Steuer und Regeleinrichtungen. Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften Fachzeichnen Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen sowie lesen können. Er soll an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen können. 28 Unterrichtseinheiten 28 Unterrichtseinheiten 28 Unterrichtseinheiten 19 Unterrichtseinheiten Technisches Zeichnen: Linienarten. Maßstäbe. Darstellungsarten. Beschriftung und Bemaßung. Gewindedarstellungen. Technisches Zeichnen: Darstellungsarten. Beschriftung und Bemaßung. Gewindedarstellungen. Elektrotechnische Zeichnungen: Symbole. Elektrotechnische Zeichnungen: Symbole. Elektrische Schaltpläne. Diagramme. Wicklungsschemata und schaltungen. Elektrotechnische Zeichnungen: Elektrische Schaltpläne. Diagramme. Wicklungsschemata und schaltungen. Elektromaschinentechniker Seite 6

7 Laboratoriumsübungen Der Schüler soll die praxisrelevanten Mess, Prüf und Schaltaufgaben sicher durchführen können. Er soll die berufsrelevanten physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen und sie überprüfen und auswerten können. Er soll die Prozesse in elektrischen Anlagen simulieren und dadurch ihre Betriebsverhältnisse erfassen sowie Fehler erkennen und beheben können. Er soll die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll die berufsspezifischen Geräte und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instand halten sowie an Maschinen und Geräten messen, Fehler orten und analysieren können. 112 Unterrichtseinheiten 112 Unterrichtseinheiten 112 Unterrichtseinheiten 56 Unterrichtseinheiten Messtechnik: Mess und Schaltübungen: Übungen an elektrischen Verbrauchern. Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Grundlagentechnik: Übungen an elektrischen Verbrauchern. Schaltungstechnik: Übungen zur Steuertechnik. Messtechnik: Mess und Schaltübungen: Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen an Wechselstromwiderständen. Elektronik: Übungen an elektronischen Bauelementen. Schaltungstechnik: Übungen zur Steuertechnik. Messtechnik: Übungen an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen zur Wärmetechnik. Elektronik: Übungen an elektronischen Bauelementen. Übungen zur Steuer und Regeltechnik. Fehlersuche. Schaltungstechnik: Übungen zur Steuertechnik. Übungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen. Messtechnik: Übungen an elektrischen Verbrauchern. Überprüfen elektrischer Anlagen und Geräte. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Elektronik: Übungen an elektronischen Bauelementen. Übungen zur Steuer und Regeltechnik. Übungen zur Analog und Digitaltechnik. Fehlersuche. Schaltungstechnik: Übungen zur Steuertechnik. Übungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen. Fehlersuche. Maschinen und Gerätetechnik: Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Maschinen und Maschinen und Gerätetechnik: Mess und Schaltübungen an elektrischen Maschinen und Maschinen und Orten und analysieren von Fehlern. Maschinen und Gerätetechnik: Mess und Schaltübungen an elektrischen Maschinen und Maschinen und Orten und analysieren von Fehlern. Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Maschinen und Gerätetechnik: Mess und Schaltübungen an elektrischen Maschinen und Maschinen und Orten und analysieren von Fehlern. Elektromaschinentechniker Seite 7

8 Elektromaschinentechniker Seite 8

9 Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Angewandte Mathematik stehen auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Einschätzen der Ergebnisse. Fachzeichnen soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Die Arbeit mit computerunterstützten Rechnern ist zu empfehlen. Laboratoriumsübungen sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Elektromaschinentechniker Seite 9

Anlage A/4/3 ELEKTROMASCHINENTECHNIK

Anlage A/4/3 ELEKTROMASCHINENTECHNIK Anlage A/4/3 ELEKTROMASCHINENTECHNIK 2001 Anlage A/4/3 Seite 2 Elektromaschinentechnik Stundentafel Gesamtstundenzahl: 4 Klassen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände) Lehrgangsmäßiger

Mehr

A/17/7 METALLBEARBEITUNG. Aufsteigend gültig ab 09/10

A/17/7 METALLBEARBEITUNG. Aufsteigend gültig ab 09/10 A/17/7 METALLBEARBEITUNG 2010 Aufsteigend gültig ab 09/10 Seite 2 Anlage: A/17/7 Metallbearbeitung I. Stundentafel Gesamtstundenzahl: 3 Klassen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände)

Mehr

Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf

Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf Elektrobetriebstechnik Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 20. September 2002 Nr.

Mehr

F A C H U N T E R R I C H T

F A C H U N T E R R I C H T C 1 F A C H U N T E R R I C H T Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL Anlage A/17/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2.

Mehr

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2) SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2) BGBl. II Nr. 497/1998 Anlage A/21/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2) RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL BGBl. II - Ausgegeben am 3. Oktober 2003 - Nr. 461 i.d.f. BGBl. II Nr. 480/2006 1 von 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL Anlage A/12/1 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL Anlage A/17/11 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2.

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL BGBl. II Nr. 234/2007 Anlage A/17/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich

Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich 2003 Anlage A / 4 / 1 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich Lehrberufe : Elektrobetriebstechnik (EBT) Elektroenergietechnik (EET) Elektroinstallationstechnik

Mehr

F A C H U N T E R R I C H T

F A C H U N T E R R I C H T C 1 F A C H U N T E R R I C H T E L E K T R O N I K U N D A N G E W A N D T E M A T H E M A T I K Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHBINDER, KARTONAGEWARENERZEUGER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHBINDER, KARTONAGEWARENERZEUGER I. STUNDENTAFEL BGBl. Nr. 430/1976 i.d.f. BGBl. II Nr. 234/2007 Anlage A/22/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHBINDER, KARTONAGEWARENERZEUGER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL Anlage A/4/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTRONIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der 1., 2. und 3.

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER Anlage A/2/3 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2) BGBl. Nr. 497/1996 Anlage A/2/8 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in

Mehr

Unterrichtsausmaß. Stundenausmaß. Gesamtstundenzahl aller Schulstufen im Pflichtgegenstände Jahres- Lehrgangsunterricht. Politische Bildung - 80

Unterrichtsausmaß. Stundenausmaß. Gesamtstundenzahl aller Schulstufen im Pflichtgegenstände Jahres- Lehrgangsunterricht. Politische Bildung - 80 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß Rahmenlehrplan BGBl. 2003, 3. Oktober 2003, 461. VO in der geltenden Fassung Lehrberuf: Dachdecker Unterrichtsausmaß

Mehr

2001 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich

2001 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich 2001 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich Anlage A / 4 / 3 Lehrberuf: E l e k t r o m a s c h i n e n t e c h n i k (EMT) Unterrichtsausmaß Jahresunterricht:

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER, WAFFENMECHANIKER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER, WAFFENMECHANIKER I. STUNDENTAFEL BGBl. II Nr. 257/1997 Anlage A/15/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER, WAFFENMECHANIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER I. STUNDENTAFEL BGBl. II Nr. 257/1997 Anlage A/17/9 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon

Mehr

C 1 FACHUNTERRICHT E L E K T R O T E C H N I K U N D AN G E W AN D T E M AT H E M AT I K

C 1 FACHUNTERRICHT E L E K T R O T E C H N I K U N D AN G E W AN D T E M AT H E M AT I K C 1 FACHUNTERRICHT E L E K T R O T E C H N I K U N D AN G E W AN D T E M AT H E M AT I K ELEKTROTECHNIK Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ANLAGENELEKTRIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ANLAGENELEKTRIK I. STUNDENTAFEL BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juli 2004 - Nr. 313 1 von 7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ANLAGENELEKTRIK Anlage A/4/8 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden

Mehr

- 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER I. STUNDENTAFEL

- 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER I. STUNDENTAFEL - 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER Anlage A/1/1 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KONSTRUKTEUR I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KONSTRUKTEUR I. STUNDENTAFEL RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KONSTRUKTEUR I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und

Mehr

Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf

Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf Elektroenergietechniker Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1.Dezember.2008 Nr.339

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL BGBl. II Nr. 389/1999 Anlage A/18/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

Landesschulrat für Steiermark. Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf

Landesschulrat für Steiermark. Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf Mechatronik Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft u. Kultur vom August 2002 und des Landesschulrates

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN Anlage A/1/2 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

A/4/2-AM KOMMUNIKATIONSTECHNIKER- ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION. gültig aufsteigend ab 09/04 VO 09/03

A/4/2-AM KOMMUNIKATIONSTECHNIKER- ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION. gültig aufsteigend ab 09/04 VO 09/03 A/4/2-AM KOMMUNIKATIONSTECHNIKER- ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND TELEKOMMUNIKATION 2004 gültig aufsteigend ab 09/04 VO 09/03 Anlage A/4/2-AM Seite 2 B. Kommunikationstechniker Elektronische Datenverarbeitung

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten

Mehr

A/4/10 MECHATRONIK. Aufsteigend gültig ab: 09/2004 VO 09/03

A/4/10 MECHATRONIK. Aufsteigend gültig ab: 09/2004 VO 09/03 A/4/10 MECHATRONIK 2004 Aufsteigend gültig ab: 09/2004 VO 09/03 Anlage A/4/10 Mechatronik 2 Stundentafel Seite Gesamtstundenzahl: 4 Klassen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände) Lehrgangsmäßiger

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI I. STUNDENTAFEL BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI Anlage A/10/8 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MALER UND ANSTREICHER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MALER UND ANSTREICHER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2) BGBl. Nr. 430/1976 i.d.f. 148/1984, 582/1995 Anlage A/11/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MALER UND ANSTREICHER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER I. STUNDENTAFEL RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN I. STUNDENTAFEL BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN Anlage A/10/4 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse

Mehr

Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich

Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich 2003 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich Lehrberuf: M e c h a t r o n i k ( MEC ) Unterrichtsausmaß Anlage A / 4 / 10 Jahresunterricht: 1. Kl. Schultage

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2) RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRODUKTIONSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRODUKTIONSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Anlage A/15/15 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRODUKTIONSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGUNG I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGUNG I. STUNDENTAFEL Anlage A/20/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BLECHBLASINSTRUMENTENERZEUGUNG I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ORTHOPÄDIETECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ORTHOPÄDIETECHNIK I. STUNDENTAFEL RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ORTHOPÄDIETECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten Klasse

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE OBERTEILHERRICHTER, SCHUHMACHER, SCHUHFERTIGUNG, ORTHOPÄDIESCHUHMACHER I. STUNDENTAFEL A. OBERTEILHERRICHTER

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE OBERTEILHERRICHTER, SCHUHMACHER, SCHUHFERTIGUNG, ORTHOPÄDIESCHUHMACHER I. STUNDENTAFEL A. OBERTEILHERRICHTER BGBl. Nr. 430/1976 i.d.f. 148/1984, 138/1986, 414/1987, BGBl. II Nr. 257/1997, 339/2002 Anlage A/2/10 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE OBERTEILHERRICHTER, SCHUHMACHER, SCHUHFERTIGUNG, ORTHOPÄDIESCHUHMACHER

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF METALLBEARBEITUNG I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF METALLBEARBEITUNG I. STUNDENTAFEL 1 von 7 Anlage A/17/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF METALLBEARBEITUNG I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der

Mehr

C Kälteanlagentechniker

C Kälteanlagentechniker - 1 - Kälteanlagentechniker Anlage A/15/12 Kälteanlagentechniker C - 2 - I. Stundentafel Seite 2 Gesamtstundenzahl: 4 Klassen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (Pflichtgegenstände) Lehrgangsmäßige

Mehr

A/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBEARBEITUNGS- TECHNIK

A/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBEARBEITUNGS- TECHNIK A/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBEARBEITUNGS- TECHNIK 2003 Anlage A/17/1/AM Metalltechnik-Blechtechnik, -Fahrzeugbautechnik, -Metallbautechnik, - Metallbearbeitungstechnik, -Schmiedetechnik, -Stahlbautechnik,

Mehr

Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich

Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich 2003 Anlage A/1/4 und A/12/1 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich Doppel-Lehrberuf: Dachdecker und Spengler Jahresunterricht: Unterrichtsausmaß Lehrgangsunterricht:

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FASSBINDER/FASSBINDERIN, WAGNER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FASSBINDER/FASSBINDERIN, WAGNER I. STUNDENTAFEL BGBl. II Nr. 480/2006 Anlage A/10/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FASSBINDER/FASSBINDERIN, WAGNER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERANSTALTUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERANSTALTUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERANSTALTUNGSTECHNIK Anlage A/4/11 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TECHNISCHER ZEICHNER/TECHNISCHE ZEICHNERIN Anlage A/18/2 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SEILBAHNFACHMANN/SEILBAHNFACHFRAU I. STUNDENTAFEL

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SEILBAHNFACHMANN/SEILBAHNFACHFRAU I. STUNDENTAFEL SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SEILBAHNFACHMANN/SEILBAHNFACHFRAU I. STUNDENTAFEL GZ BMUKK-17.021/0041-II/1a/2007 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASCHINENMECHANIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASCHINENMECHANIK I. STUNDENTAFEL BGBl. II - Ausgegeben am 28. Juli 2004 - Nr. 313 1 von 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASCHINENMECHANIK Anlage A/15/13 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KAROSSERIEBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KAROSSERIEBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL BGBl. II Nr. 194/2001 Anlage A/12/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KAROSSERIEBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

Landesschulrat für Tirol

Landesschulrat für Tirol Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Landeslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Kraftfahrzeugtechniker u. -elektriker Anlage A/15/3/3 Tiroler Fachberufsschule

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASCHINENMECHANIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASCHINENMECHANIK I. STUNDENTAFEL BGBl. II Nr. 313/2004 Anlage A/15/19 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASCHINENMECHANIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BRUNNEN- UND GRUNDBAU I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BRUNNEN- UND GRUNDBAU I. STUNDENTAFEL BGBl. Nr. 430/1976 i.d.f. 148/1984, 555/1990, BGBL. II Nr. 257/1997, 352/1998, 461/2003 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BRUNNEN- UND GRUNDBAU I. STUNDENTAFEL A/1/3 Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu

Mehr

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL GZ BMBWK-17.021/0027-II/1/2003 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FLEISCHVERARBEITUNG, FLEISCHVERKAUF I. STUNDENTAFEL A. FLEISCHVERARBEITUNG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FLEISCHVERARBEITUNG, FLEISCHVERKAUF I. STUNDENTAFEL A. FLEISCHVERARBEITUNG BGBl. II Nr. 334/2001 Anlage A/6/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FLEISCHVERARBEITUNG, FLEISCHVERKAUF I. STUNDENTAFEL A. FLEISCHVERARBEITUNG Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden

Mehr

LEHRPLAN IT - Technik

LEHRPLAN IT - Technik LEHRPLAN IT - Technik Schulversuch Inhalt Stundentafel...3 Geräte- und Datentechnik...4 Netzwerktechnik...5 Angewandte Physik und Angewandte Mathematik...7 Systembetreuung und Projektmanagement...9 EDV-Labor...

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TISCHLEREI I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TISCHLEREI I. STUNDENTAFEL BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TISCHLEREI Anlage A/10/1 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTROTECHNIK I. STUNDENTAFELN A. GRUNDMODUL UND HAUPTMODUL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTROTECHNIK I. STUNDENTAFELN A. GRUNDMODUL UND HAUPTMODUL Anlage A/4/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTROTECHNIK I. STUNDENTAFELN A. GRUNDMODUL UND HAUPTMODUL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LEBENSMITTELTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LEBENSMITTELTECHNIK I. STUNDENTAFEL Anlage A/6/12 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LEBENSMITTELTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGMECHANIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGMECHANIK I. STUNDENTAFEL BGBl. II Nr. 313/2004 Anlage A/15/14 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGMECHANIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL Anlage A/1/18 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TIEFBAUER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TIEFBAUER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2) RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TIEFBAUER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-TECHNIKER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-TECHNIKER I. STUNDENTAFEL RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-TECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten

Mehr

Landeslehrplan für den Lehrberuf Fleischverarbeitung 1. *) 2. 3.

Landeslehrplan für den Lehrberuf Fleischverarbeitung 1. *) 2. 3. Landeslehrplan für den Lehrberuf Fleischverarbeitung Anlage A/6 /2A I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 10 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht) Gegenstände Pflichtgegenstände

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GLASBLÄSER UND GLASINSTRUMENTENERZEUGER, GLASMACHEREI I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GLASBLÄSER UND GLASINSTRUMENTENERZEUGER, GLASMACHEREI I. STUNDENTAFEL Anlage A/7/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GLASBLÄSER UND GLASINSTRUMENTENERZEUGER, GLASMACHEREI I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MECHATRONIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MECHATRONIK I. STUNDENTAFEL RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MECHATRONIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten

Mehr

Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf

Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den Lehrberuf Kommunikationstechniker Audio und Videoelektronik Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Mehr

Lehrplan für Berufsschulen

Lehrplan für Berufsschulen Landesschulrat für Steiermark Lehrplan für Berufsschulen für den (die) Lehrberuf(e) Elektronik Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst BGBl. II vom 14.Dezember 2006 Nr. 480 bzw.

Mehr

A/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBAUTECHNIK,

A/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBAUTECHNIK, A/17/1/AM METALLTECHNIK -METALLBAUTECHNIK, 2003 Anlage A/17/1/AM 2 Seite Metalltechnik-Blechtechnik, -Fahrzeugbautechnik, -Metallbautechnik, - Metallbearbeitungstechnik, -Schmiedetechnik, -Stahlbautechnik,

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KERAMIKER/KERAMIKERIN I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KERAMIKER/KERAMIKERIN I. STUNDENTAFEL BGBl. Nr. 430/1976 i.d.f. 148/1984, 138/1986, 555/1990, BGBl. II Nr. 352/1998, 313/2004, 178/2009 Anlage A/7/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KERAMIKER/KERAMIKERIN I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl:

Mehr

schule Bregenz 1 UNTERRICHTSPROJEKT

schule Bregenz 1 UNTERRICHTSPROJEKT schule Bregenz 1 UNTERRICHTSPROJEKT PRO JEKTZIEL KONSTRUKTION EWES GANGHEBELS CNC - FERTIGUNG EINES GANGHEBELS ZUSAMMENBAU - INBETRIEBNAHME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen

Mehr

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WÄRMEBEHANDLUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WÄRMEBEHANDLUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WÄRMEBEHANDLUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,

Mehr

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG A/15/3 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Schulversuchslehrplan für den Lehrberuf KRAFTFAHRZEUGTECHNIK in Kraft gesetzt für die 1. Klasse ab 1. September 2009 2. Klasse ab 1. September 2010 3. Klasse ab 1. September

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PHARMATECHNOLOGIE I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PHARMATECHNOLOGIE I. STUNDENTAFEL Anlage A/3/11 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PHARMATECHNOLOGIE I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK I. STUNDENTAFEL 1 von 7 Anlage A/4/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF EDV-SYSTEMTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SATTLEREI I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SATTLEREI I. STUNDENTAFEL Anlage A/2/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SATTLEREI I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOGRAF I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOGRAF I. STUNDENTAFEL RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOGRAF I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERFAHRENSTECHNIK FÜR DIE GETREIDEWIRTSCHAFT. I. Stundentafel

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERFAHRENSTECHNIK FÜR DIE GETREIDEWIRTSCHAFT. I. Stundentafel BGBl. II - Ausgegeben am 14. Dezember 2006 - Nr. 480 1 von 6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERFAHRENSTECHNIK FÜR DIE GETREIDEWIRTSCHAFT Anlage A/6/6 I. Stundentafel Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEINMETZ/STEINMETZIN I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEINMETZ/STEINMETZIN I. STUNDENTAFEL Anlage A/1/8 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STEINMETZ/STEINMETZIN I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,

Mehr

Schulversuchslehrplan

Schulversuchslehrplan Schulversuchslehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich gemäß Schulversuchsrahmenlehrplan (BMUKK-17.021/0014-II/1a/2009 vom 06.07.2009) Lehrberuf: Kälteanlagentechnik

Mehr

Wiener Landeslehrplan für den Lehrberuf erstellt auf Basis des Rahmenlehrplanes Anlage A/4/1 ELEKTROTECHNIK

Wiener Landeslehrplan für den Lehrberuf erstellt auf Basis des Rahmenlehrplanes Anlage A/4/1 ELEKTROTECHNIK Wiener Landeslehrplan für den Lehrberuf erstellt auf Basis des Rahmenlehrplanes Anlage A/4/1 ELEKTROTECHNIK (Hauptmodule: Elektro- und Gebäudetechnik oder Energietechnik oder Anlagen- und Betriebstechnik

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE STOFFDRUCKER, TEXTILCHEMIE I. STUNDENTAFEL A. STOFFDRUCKER

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE STOFFDRUCKER, TEXTILCHEMIE I. STUNDENTAFEL A. STOFFDRUCKER BGBl. II Nr. 334/2001 Anlage A/19/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE STOFFDRUCKER, TEXTILCHEMIE I. STUNDENTAFEL A. STOFFDRUCKER Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KONDITOR (ZUCKERBÄCKER), LEBZELTER UND WACHSZIEHER, BONBON- UND KONFEKTMACHER A. FÜR KONDITOR (ZUCKERBÄCKER)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KONDITOR (ZUCKERBÄCKER), LEBZELTER UND WACHSZIEHER, BONBON- UND KONFEKTMACHER A. FÜR KONDITOR (ZUCKERBÄCKER) RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KONDITOR (ZUCKERBÄCKER), LEBZELTER UND WACHSZIEHER, BONBON- UND KONFEKTMACHER A. FÜR KONDITOR (ZUCKERBÄCKER) I. STUNDENTAFEL BGBl. Nr. 497/1996 Anlage A/6/5 Gesamtstundenzahl:

Mehr

P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien GZ 02Z M 2435 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien GZ 02Z M 2435 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien GZ 02Z034232 M 2435 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 20. September 2002 Teil II 339. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KONSTRUKTEUR/KONSTRUKTEURIN I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KONSTRUKTEUR/KONSTRUKTEURIN I. STUNDENTAFEL Anlage A/18/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KONSTRUKTEUR/KONSTRUKTEURIN I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der

Mehr

Landeslehrplan für den Lehrberuf Konditoren 1. *) 2. 3.

Landeslehrplan für den Lehrberuf Konditoren 1. *) 2. 3. Landeslehrplan für den Lehrberuf Konditoren Anlage A/6 /5A I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 10 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht) Gegenstände Pflichtgegenstände

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TEXTILCHEMIE I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TEXTILCHEMIE I. STUNDENTAFEL Anlage A/19/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TEXTILCHEMIE I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASSEUR I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASSEUR I. STUNDENTAFEL BGBl. Nr. 148/1984 i.d.f. 268/1989, 555/1990, BGBl. II Nr. 352/1998 Anlage A/23/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASSEUR I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POLSTERER/POLSTERIN I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POLSTERER/POLSTERIN I. STUNDENTAFEL Anlage A/2/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POLSTERER/POLSTERIN I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten,

Mehr

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL GZ BMUKK-17.021/0017-II/1a/2009 SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TRANSPORTBETONTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIK I. STUNDENTAFEL 1 von 8 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÄLTEANLAGENTECHNIK BGBl. II Nr. 224/2010 Anlage A/15/12 I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFTECHNIK I. STUNDENTAFEL 1 von 8 BGBl. II Nr. 224/2010 Anlage A/10/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht),

Mehr

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFTECHNIK I. STUNDENTAFEL

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFTECHNIK I. STUNDENTAFEL SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KUNSTSTOFFTECHNIK I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten,

Mehr

Anlage A/17/1 I. STUNDENTAFEL A. METALLTECHNIK-BLECHTECHNIK

Anlage A/17/1 I. STUNDENTAFEL A. METALLTECHNIK-BLECHTECHNIK Anlage A/17/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE METALLTECHNIK-BLECHTECHNIK, -FAHRZEUGBAUTECHNIK, -METALLBAUTECHNIK, -METALLBEARBEITUNGSTECHNIK, -SCHMIEDETECHNIK, -STAHLBAUTECHNIK, MASCHINENBAUTECHNIK I.

Mehr

Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich

Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich 2010 Lehrplan für die Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Oberösterreich Lehrberuf : K u n s t s t o f f t e c h n i k Unterrichtsausmaß Lehrgangsunterricht 2 Lehrgänge zu je 10 Wochen

Mehr