GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes"

Transkript

1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über die Zustimmung zu dem Abkommen zur Änderung von Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, unterzeichnet in Perl am 4. Dezember 2006 A. Problem und Ziel Die Ministerin für Erziehung und Berufsausbildung des Großherzogtums Luxemburg und der Minister für Inneres, Kultur und Europa des Saarlandes, zugleich Minister für Bildung des Saarlandes, haben am 21. März 2012 ein Abkommen zur Änderung von Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, unterzeichnet in Perl am 4. Dezember 2006 unterzeichnet, das der Ratifizierung durch den Landtag des Saarlandes bedarf. B. Lösung Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die Zustimmung des saarländischen Gesetzgebers zu dem Änderungsabkommen. C. Alternativen Keine. D. Finanzielle Auswirkungen 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine. 2. Vollzugsaufwand Keiner. E. Sonstige Kosten Keine. Ausgegeben:

2 F. Auswirkungen von frauenpolitischer Bedeutung Keine. G. Federführende Zuständigkeit Ministerium für Bildung

3 G e s e t z über die Zustimmung zu dem Abkommen zur Änderung von Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, unterzeichnet in Perl am 4. Dezember 2006 Vom Der Landtag wolle beschließen: Artikel 1 Zustimmung zum Änderungsabkommen (1) Dem am 21. März 2012 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Änderung von Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, unterzeichnet in Perl am 4. Dezember 2006, das am 1. August 2007 in Kraft getreten ist (Amtsbl. S. 1771), wird zugestimmt. Das Abkommen wird in der Anlage in deutscher und französischer Sprache veröffentlicht. (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch die Staatskanzlei bekannt zu machen. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft

4 Anlage Abkommen zur Änderung von Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, unterzeichnet in Perl am 4. Dezember 2006 Die Regierung des Saarlandes und die Regierung des Großherzogtums Luxemburg schließen nachstehendes Abkommen: Artikel 1 Änderung des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule Artikel 3, Paragraph 4, des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule vom 4. Dezember 2006 erhält folgende Fassung: (4) Im berufsbildenden Bereich führt die Schule auf dem Weg über den mittleren Bildungsabschluss zum Diplôme de fin d études secondaires techniques am Ende von Klassenstufe 12 beziehungsweise, in Verbindung mit dem erforderlichen Praktikum, zur Fachhochschulreife

5 Artikel 2 Inkrafttreten Die beiden Vertragsparteien notifizieren einander den Abschluss der jeweiligen innerstaatlichen Verfahren, die für das Inkrafttreten des Abkommens notwendig sind. Das Abkommen tritt am ersten Tag des auf den Eingang der letzten Notifikation folgenden Monats in Kraft. Urkundlich dessen, haben die dazu Ermächtigten vorstehendes Abkommen unterschrieben. Geschehen in Luxemburg, am 21. März 2012, in zwei Urschriften, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Für die Regierung des Saarlandes, Für die Regierung des Großherzogtums Luxemburg, Stephan Toscani Minister für Inneres, Kultur und Europa Mady Delvaux-Stehres Ministerin für Erziehung und Berufsausbildung - 5 -

6 Accord modifiant l article 3 de l Accord entre le Gouvernement de la Sarre et le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg concernant la création d un établissement d enseignement secondaire germano-luxembourgeois, signé à Perl, le 4 décembre 2006 Le Gouvernement de la Sarre et le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg sont convenus de ce qui suit: Article 1 Modification de l Accord entre le Gouvernement de la Sarre et le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg concernant la création d un établissement d enseignement secondaire germanoluxembourgeois L article 3, paragraphe 4, de l Accord entre le Gouvernement de la Sarre et le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg concernant la création d un établissement d enseignement secondaire germano-luxembourgeois du 4 décembre 2006 est modifié comme suit: (4) L Ecole offre aux élèves qui optent pour une formation secondaire technique une voie menant au diplôme de fin d études secondaires techniques au terme de la 12e année d études, respectivement, moyennant le stage requis, à l accès aux écoles supérieures («Fachhochschulreife»)

7 Article 2 Entrée en vigueur Les Parties se notifient par écrit l accomplissement des procédures internes nécessaires pour l entrée en vigueur du présent Accord. L Accord entre en vigueur le premier jour du mois qui suit la dernière notification. En foi de quoi, les soussignés dûment autorisés à cet effet ont signé le présent Accord. Fait à Luxembourg, le 21 mars 2012, en double exemplaire, en langue allemande et française, les deux textes faisant également foi. Pour le Gouvernement du Land de Sarre, Pour le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg, Stephan Toscani Ministre pour L Intérieur, la Culture et l Europe Mady Delvaux-Stehres Ministre de l Education nationale et de la Formation professionnelle - 7 -

8 B e g r ü n d u n g A. Allgemeines Das vorgelegte Abkommen zur Änderung von Artikel 3 des Abkommens zwischen der Regierung des Saarlandes und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule, unterzeichnet in Perl am 4. Dezember 2006 bedarf zu seiner Gültigkeit der Transformation in saarländisches Landesrecht durch ein Zustimmungsgesetz. B. Im Einzelnen I. Artikel 1 (Abkommen) Das Schengen-Lyzeum Perl ist eine internationale Begegnungsschule zur gemeinsamen Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen verschiedener nationaler Herkunft. Die Schule beruht auf dem Abkommen vom 4. Dezember 2006 zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule. Der Schulbetrieb wurde beginnend mit der Klassenstufe 5 zum Schuljahr 2007/2008 aufgenommen. Die Schule bietet Abschlüsse nach deutschem und Luxemburger Recht an, wobei der berufliche Bildungsgang der Schule derzeit über den mittleren Bildungsabschluss zum (Luxemburger) Diplôme de technicien administratif et commercial und bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen zur Fachhochschulreife führt. Aufgrund einer grundlegenden Reform in Luxemburg lässt sich der veränderte Luxemburger Bildungsgang zum technicien nicht mehr auf die schulischen Anforderungen eines dreijährigen beruflichen Bildungsgangs am Schengen-Lyzeum übertragen. Um den Schülerinnen und Schülern, die im nächsten Schuljahr 2012/2013 erstmals in den beruflichen Bildungsgang eintreten, einen beruflichen Bildungsgang basierend auf Luxemburger Vorschriften anzubieten, soll am Schengen-Lyzeum bei gleichen Eingangsvoraussetzungen ein Bildungsgang zum Diplôme de fin d études secondaires techniques angeboten werden. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler - wie bereits bisher mit dem Diplôme de technicien - die Möglichkeit, unmittelbar in den Luxemburger Arbeitsmarkt einzutreten. Zur Umsetzung dieses Vorhabens war eine Änderung des Abkommens zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung des Saarlandes über die Errichtung einer deutsch-luxemburgischen Schule (Schengen-Lyzeum Perl) erforderlich

9 Die Ermächtigung des Ministers für Bildung zur Unterzeichnung des Änderungsabkommens wurde von der Ministerpräsidentin im Ministerrat in der Sitzung vom 13. Dezember 2011 erteilt. Im Nachgang unterrichtete die Ministerpräsidentin den Landtag des Saarlandes. Die Bundesregierung hat mit Datum vom 11. Januar 2012 ihre Zustimmung zum Änderungsabkommen gemäß Artikel 32 Absatz 3 GG erteilt. Die Ministerin für Erziehung und Berufsausbildung des Großherzogtums Luxemburg und der Minister für Inneres, Kultur und Europa des Saarlandes, zugleich Minister für Bildung des Saarlandes, haben dieses Änderungsabkommen am 21. März 2012 unterzeichnet, dem mit diesem Gesetz zugestimmt wird. II. Artikel 2 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr- Ehrenzeichens

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr- Ehrenzeichens LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/567 14.09.2011 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr- Ehrenzeichens A.

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/363 6. Wahlperiode 29.02.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl. LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/60 23.08.2017 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl. BAkadG)

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1836 07.06.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz

Mehr

Vom 4. September Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Vom 4. September Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: 922 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 10. September 2012 Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Oktober 2010 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/70-NEU 16.07.2012 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer, zur Befristung, zur Aufhebung und zur

Mehr

Prüfungen und Abschlussvielfalt

Prüfungen und Abschlussvielfalt Prüfungen und Abschlussvielfalt Rechtsgrundlagen Verordnung Schulordnung über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen- Lyzeums Perl Verordnung - Prüfungsordnung - über

Mehr

Prüfungen und Abschlussvielfalt

Prüfungen und Abschlussvielfalt Prüfungen und Abschlussvielfalt Rechtsgrundlagen Verordnung Schulordnung über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen- Lyzeums Perl Verordnung - Prüfungsordnung - über

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/253 04.12.2012 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Anpassung des saarländischen Personalvertretungsgesetzes an die Neuorganisation

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. der Bundesregierung Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf

Mehr

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1386 13.05.2015 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften A. Problem

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Gesetzentwurf. der Bundesregierung

Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Gesetzentwurf. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/12236 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5294 6. Wahlperiode 05.04.2016 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen der Freien

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18/ #N!#

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18/ #N!# SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkä änderungsstaatsvertrag Federführend ist der Ministerpräsident

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1930 07.09.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Ingenieurgesetzes A. Problem und Ziel Das Gesetz dient der

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1986 02.11.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe A. Problem

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/834 18. Wahlperiode 16.05.2013 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach 802 k Abs.

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/247 16. Wahlperiode 05-09-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitsstellung

Mehr

Französisch. Schreiben. 22. September 2016 HUM. Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung.

Französisch. Schreiben. 22. September 2016 HUM. Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung. Name: Jahrgang: Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung HUM 22. September 2016 Französisch (B1) Schreiben Hinweise zum Beantworten der Fragen Sehr geehrte Kandidatin,

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 16. Wahlperiode Drucksache 16/40 HESSISCHER LANDTAG 29. 04. 2003 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Hessen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2229 17. Wahlperiode 03.02.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen

Mehr

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 17. Juli 2008

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 17. Juli 2008 Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 17. Juli 2008 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, in der Anlage übersende ich den

Mehr

ANHANG. zum. Vorschlag für einen Beschluss des Rates

ANHANG. zum. Vorschlag für einen Beschluss des Rates EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.2.2016 COM(2016) 70 final ANNEX 1 ANHANG zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/713 6. Wahlperiode 02.05.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg- Vorpommern und der Freien

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/652 09.10.2013 GESETZENTWURF. der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion.

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/652 09.10.2013 GESETZENTWURF. der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion. LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/652 09.10.2013 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Schulordnungsgesetzes Artikel 1 Änderung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4047 18. Wahlperiode 30.03.2016 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Leibniz-Institut

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1527 07.10.2015 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes A. Problem und

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes und beamtenrechtlicher

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes und beamtenrechtlicher LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/343 26.11.2010 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Saarländischen Ministergesetzes und beamtenrechtlicher Vorschriften

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2751 5. Wahlperiode 01.09.2009 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Staatlich

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3754. der Landesregierung

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3754. der Landesregierung LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/3754 11. 01. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung

Mehr

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG BGBl. III - Ausgegeben am 23. März 2010 - Nr. 24 1 von 5 ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM SCHWEIZERISCHEN BUNDESRAT ÜBER DIE GEGENSEITIGE VERTRETUNG IM VERFAHREN DER VISAERTEILUNG

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2136 15. Wahlperiode 02-09-12 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag aller Länder über die Bereitstellung von Mitteln

Mehr

contrôle de connaissance/prüfungen heures ECTS Matières/Fächer nature coefficient

contrôle de connaissance/prüfungen heures ECTS Matières/Fächer nature coefficient Studienplan und ECTS-Punkte für das integrierte grundständige Studium des Rechts mit dem Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht (80 ECTS) - Anlage zu der Studienordnung. Semester/ er Semestre

Mehr

1427 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

1427 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP 1427 der Beilagen XX. GP - Volltext 1 von 7 1427 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP Ausgedruckt am 18. 11. 1998 Regierungsvorlage Protokoll über den Beitritt der

Mehr

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1802 7. Wahlperiode 28.02.2018 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts im Bereich der Förderung der elektronischen

Mehr

Entscheidungshilfe. Welche Schule für mein Kind?

Entscheidungshilfe. Welche Schule für mein Kind? Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind? Schulreform im Saarland Erweiterte Gesamtschule Gemeinschaftsschule Realschule Gymnasium Grundschule Seite 2 Abschlüsse Gemeinschaftsschule Gymnasium Abitur

Mehr

Auszug zur Lösung der Beispielserie

Auszug zur Lösung der Beispielserie Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigungen Tables pour la fixation des allocations journalières APG Auszug zur Lösung der Beispielserie Gültig ab. Januar 009 Valable dès le er janvier 009 38.6

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1626 6. Wahlperiode 05.03.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise

Mehr

Deutsch im gymnasialen Unterricht: Deutschland, Luxemburg und die deutschsprachige Schweiz im Vergleich.

Deutsch im gymnasialen Unterricht: Deutschland, Luxemburg und die deutschsprachige Schweiz im Vergleich. Deutsch im gymnasialen Unterricht: Deutschland, Luxemburg und die deutschsprachige Schweiz im Vergleich. Der Vortrag Plurizentrik in Luxemburg Deutsch in Luxemburg: Erst-, Zweit-, Fremdsprache, oder? Analyse

Mehr

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/906 Landtag 18. Wahlperiode 14.05.13 Mitteilung des Senats vom 14. Mai 2013 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen

Mehr

zwischen der Universität Freiburg

zwischen der Universität Freiburg Recueil systématique 9..4.. Convention de coopération entre l Université de Fribourg et l Université de Heidelberg relatif aux diplômes coordonnés de Master à la Faculté de droit de l Université de Fribourg

Mehr

Französisch. Schreiben. 22. September 2016 HAK. Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung.

Französisch. Schreiben. 22. September 2016 HAK. Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung. Name: Jahrgang: Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung HAK 22. September 2016 Französisch (B1) Schreiben Hinweise zum Beantworten der Fragen Sehr geehrte Kandidatin,

Mehr

Jahrgang 1965 Ausgegeben am 9. Juli Stück

Jahrgang 1965 Ausgegeben am 9. Juli Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt Wien 40 927 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1965 Ausgegeben am 9. Juli 1965 54. Stück 172. Abkommen zwischen der Republik Österreich

Mehr

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DEN BEITRITT DER EUROPÄISCHEN UNION ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4088 6. Wahlperiode 17.06.2015 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind?

Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind? Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind? Schulstruktur Gemeinschaftsschule Gymnasium Grundschule Seite 2 24.10.2016 Abschlüsse Gemeinschaftsschule Gymnasium Abitur in 9 Jahren 3 Jahre Abitur in

Mehr

Recouvrement / Wiedereinbürgerung

Recouvrement / Wiedereinbürgerung Ministère de la Justice Service de l Indigénat L apposition d une photo de passeport est facultative. Das Beifügen eines Passfotos ist fakultativ. Recouvrement / Wiedereinbürgerung Notice biographique

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 3. April 2012 (OR. en) 7433/12 Inte rinstitutionelles Dossier: 2011/0457 (NLE)

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 3. April 2012 (OR. en) 7433/12 Inte rinstitutionelles Dossier: 2011/0457 (NLE) RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 3. April 202 (OR. en) 7433/2 Inte rinstitutionelles Dossier: 20/0457 (NLE) ISR 4 AGRI 32 PECHE 76 UD 65 WTO 87 MED 5 COMER 52 TDC 4 OC 2 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches

Mehr

Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen,

Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen, 0.212.211.31 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 109 ausgegeben am 22. Mai 1997 Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder Abgeschlossen in Strassburg

Mehr

1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5. (Übersetzung)

1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5. (Übersetzung) 1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5 (Übersetzung) PROTOKOLL NR. 2 ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE

Mehr

Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind?

Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind? Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind? Schulstruktur Gemeinschaftsschule Gymnasium Grundschule Seite 2 27.10.2015 Abschlüsse Gemeinschaftsschule Gymnasium Abitur in 9 Jahren 3 Jahre Abitur in

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder 0.211.221.131 Abgeschlossen in Strassburg am 15. Oktober 1975 Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. März 1978

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Gesetz Nr. 1 8 5 5 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer

Mehr

ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN

ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN ZUSATZPROTOKOLL ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll zum Europäischen

Mehr

Gleichstellung der belgischen Lebenspartnerschaft mit der luxemburgischen Lebenspartnerschaft

Gleichstellung der belgischen Lebenspartnerschaft mit der luxemburgischen Lebenspartnerschaft DIE EUROPÄISCHE UNION INVESTIERT IN IHRE ZUKUNFT Gleichstellung der belgischen Lebenspartnerschaft mit der luxemburgischen Lebenspartnerschaft Lösungsvorschlag SAARLAND Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,

Mehr

Übersetzung 1. Abgeschlossen am 29. September 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. Juni 2012

Übersetzung 1. Abgeschlossen am 29. September 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 15. Juni 2012 Übersetzung 1 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit Abgeschlossen am 29. September

Mehr

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst.

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst. Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen (BGBl. 1972 II, 653, 663) 10.5.1952 Die Hohen Vertragsparteien - in Erkenntnis

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Die Situation des Ethikunterrichtes an saarländischen Schulen

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Die Situation des Ethikunterrichtes an saarländischen Schulen LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/245 (15/195) 30.11.2012 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Die Situation des Ethikunterrichtes an saarländischen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/30 6. Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/30 6. Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/30 6. Wahlperiode 05.10.2011 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und

Mehr

Französisch. Schreiben. 8. Mai 2015 HUM. Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung. Name: Klasse/Jahrgang:

Französisch. Schreiben. 8. Mai 2015 HUM. Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung. Name: Klasse/Jahrgang: Name: Klasse/Jahrgang: Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung HUM 8. Mai 2015 Französisch (B1) Schreiben Hinweise zum Beantworten der Fragen Sehr geehrte Kandidatin,

Mehr

vom 17. März

vom 17. März 0.111.01 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1995 Nr. 73 ausgegeben am 28. April 1995 Anpassungsprotokoll vom 17. März 1993 zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde

Mehr

Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) Observatoire Interrégional du marché de l emploi (OIE)

Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) Observatoire Interrégional du marché de l emploi (OIE) Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle (IBA) Observatoire Interrégional du marché de l emploi (OIE) Jugendliche am Arbeitsmarkt der Großregion Les jeunes sur le marché de l emploi de la Grande Région

Mehr

Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2304 04. 07. 2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag A. Zielsetzung Ziel des Gesetzes

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/313 19. Wahlperiode 02.11.17 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Vereinbarung. zur. Durchführung des Ergänzungsabkommens vom 9. Februar zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. Australien. über.

Vereinbarung. zur. Durchführung des Ergänzungsabkommens vom 9. Februar zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. Australien. über. Vereinbarung zur Durchführung des Ergänzungsabkommens vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/237 31.01.2018 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes und anderer Gesetze

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2754 16. Wahlperiode 2009-07-02 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Federführend ist das

Mehr

PRÊT À ÊTRE NOTRE PROCHAIN TECHNICIEN EN VENTE ET GESTION? BEREIT, UNSER NÄCHSTER TECHNIKER FÜR VERKAUF UND VERWALTUNG ZU WERDEN?

PRÊT À ÊTRE NOTRE PROCHAIN TECHNICIEN EN VENTE ET GESTION? BEREIT, UNSER NÄCHSTER TECHNIKER FÜR VERKAUF UND VERWALTUNG ZU WERDEN? PRÊT À ÊTRE NOTRE PROCHAIN TECHNICIEN EN VENTE ET GESTION? BEREIT, UNSER NÄCHSTER TECHNIKER FÜR VERKAUF UND VERWALTUNG ZU WERDEN? TECHNICIEN EN VENTE ET GESTION TECHNIKER FÜR VERKAUF UND VERWALTUNG LES

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1119 6. Wahlperiode 12.09.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II (AG-SGB II), des Landesstiftungsgesetzes

Mehr

du 5 décembre 2006 (Etat au 6 novembre 2013) vom 5. Dezember 2006 (Stand am 6. November

du 5 décembre 2006 (Etat au 6 novembre 2013) vom 5. Dezember 2006 (Stand am 6. November Recueil systématique 4..0.4 Règlement du 5 décembre 006 (Etat au 6 novembre 0) pour les étudiants et étudiantes ayant le droit comme branche secondaire Reglement vom 5. Dezember 006 (Stand am 6. November

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2343 17. Wahlperiode 06.03.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig- Holstein und der Freien

Mehr

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Übersetzung 1 Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Abgeschlossen in New York am 10. Dezember 2014 Von der Bundesversammlung genehmigt am 2 In

Mehr

Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind?

Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind? Entscheidungshilfe Welche Schule für mein Kind? Schulstruktur Gemeinschaftsschule Gymnasium Grundschule Seite 2 05.10.2017 Abschlüsse Gemeinschaftsschule Gymnasium Abitur in 9 Jahren 3 Jahre Abitur in

Mehr

Wo wohnst du? Où habites-tu? (Traduction littérale) Tu habites où?

Wo wohnst du? Où habites-tu? (Traduction littérale) Tu habites où? Les W-Fragen : les pronoms interrogatifs allemands Interrogation directe et indirecte 1) Wo? Où? Wo wohnst du? Ich wohne in Paris. Où habites-tu? J habite à Paris. En allemand le verbe conjugué suit immédiatement

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/873 17. Wahlperiode 2010-09-20 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung allgemeiner unterer

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3949 18. Wahlperiode 2016-03-01 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Veranstaltung

Mehr

Abgeschlossen in Wien am 1. Februar 2013 Inkrafttreten: 1. März 2013

Abgeschlossen in Wien am 1. Februar 2013 Inkrafttreten: 1. März 2013 0.362.319.102.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 184 ausgegeben am 26. April 2013 Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Republik Öster-

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz über die Zustimmung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. Gesetz über die Zustimmung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1208 13.01.2015 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über die Zustimmung zum Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher

Mehr

Name: Klasse/Jahrgang: Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung HUM. 22. September Französisch.

Name: Klasse/Jahrgang: Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung HUM. 22. September Französisch. Name: Klasse/Jahrgang: Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung HUM 22. September 2015 Französisch (B1) Schreiben Hinweise zum Beantworten der Fragen Sehr geehrte Kandidatin,

Mehr

Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern

Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 43 Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern Straßburg/Strasbourg, 6.V.1963 Amtliche Übersetzung Deutschlands

Mehr

Schulstruktur Kindergarten und Grundschule

Schulstruktur Kindergarten und Grundschule Schulstruktur Kindergarten und Grundschule Vom Kindergarten bis zur 12. Klasse bietet die Ecole Internationale de Manosque eine mehrsprachige Erziehung und Bildung auf hohem Niveau. In Kindergarten und

Mehr

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption *

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption * Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 191 Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption * Straßburg/Strasbourg, 15.V.2003 Bereinigte Übersetzung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Mai 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Mai 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Mai 207 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 207/0075 (NLE) 8054/7 EF 75 ECOFIN 264 SURE 9 SERVICES 2 USA 22 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE

Mehr

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion. Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1537 07.10.2015 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4690 18. Wahlperiode 2016-09-29 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über den Aufbau der Bergbehörden Federführend

Mehr

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption 2365 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - Zusatzprotokoll in deutschsprachiger Übersetzung (Normativer Teil) 1 von 5 (Übersetzung) Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption Straßburg,

Mehr

SCHRIFTLICHE KLAUSURPRÜFUNG IN FRANZÖSISCH ALS ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

SCHRIFTLICHE KLAUSURPRÜFUNG IN FRANZÖSISCH ALS ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE TEXTE 1 : PRISE DE POSITION L UNIFORME «L uniforme scolaire permettrait aux enfants de toutes origines confondues de se consacrer à leur objectif de réussite scolaire en les soustrayant à une contrainte

Mehr

081749/EU XXIV. GP. Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en)

081749/EU XXIV. GP. Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en) 081749/EU XXIV. GP Eingelangt am 16/05/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Mai 2012 (16.05) (OR. en) 9947/12 Interinstitutionelles Dossier: 2012/0107 (NLE) ACP 81 PTOM 17 COAFR 132 VORSCHLAG

Mehr

1. Semester/1 er Semestre (30 ECTS) Düsseldorf (Studierende der Düsseldorfer Fakultät) coefficient. Vorlesung (CM) AG (TD) Vorlesung (CM) AG (TD)

1. Semester/1 er Semestre (30 ECTS) Düsseldorf (Studierende der Düsseldorfer Fakultät) coefficient. Vorlesung (CM) AG (TD) Vorlesung (CM) AG (TD) Studienplan und ECTS-Punkte für das integrierte grundständige Studium mit dem Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht (80 ECTS) Abs. 6 der Studienordnung. Semester/ er Semestre ( ECTS) Düsseldorf

Mehr

DFS EVA S Curriculum

DFS EVA S Curriculum Curriculum für den grundständigen integrierten Deutsch-Französischen Studiengang Rechtswissenschaften an den Universitäten Potsdam und Paris Ouest-Nanterre-La Défense (Oktober 2012) Curriculum pour le

Mehr

Protokoll

Protokoll Originaltext 0.142.393.141 Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mehr

Pädagogische und didaktische Ausbildung und Einführung in die praktische Ausbildung

Pädagogische und didaktische Ausbildung und Einführung in die praktische Ausbildung UNIVERSITÉ DE FRIBOURG MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Auszug aus des Studienplan zur Erlangung des Bachelors of Science für die Fächer des Sekunderstufe I Pädagogische und didaktische Ausbildung

Mehr

Gesetz Nr zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar (Kunsthochschulgesetz)

Gesetz Nr zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar (Kunsthochschulgesetz) Gesetz Nr. 1813 zur Änderung des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar (Kunsthochschulgesetz) Vom 28. August 2013 Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit

Mehr

Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4384 10. 06. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

Mehr