Ass. jur. Jan K. Koecher, Forschungsstelle Recht im DFN. 41. DFN-Betriebstagung Forum Rechtsfragen
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- Adolph Kopp
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1 41. DFN-Betriebstagung Forum Rechtsfragen 1
2 Themen Neuerungen durch das neue TKG Ass. jur. Jan K. Koecher Haftung für fremde Inhalte im Internet Ass. jur. Noogie C. Kaufmann Verhalten bei Durchsuchungsaktionen durch Ermittlungsbehörden Ass. jur. Jan K. Koecher Aktuelle Rechtsprechung Ass. jur. Noogie C. Kaufmann 2
3 Neuerungen durch das neue TKG Neues TKG seit dem in Kraft Wichtige Neuerungen: Neue Strukturierung Datenschutz Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen Technische Schutzmaßnahmen Speicherpflichten zu Zwecken der Strafverfolgung Auskunftsverfahren 3
4 Neustrukturierung Fernmeldegeheimnis Geregelt in TKG Datenschutz Geregelt in TKG TDSV in TKG integriert Öffentliche Sicherheit Geregelt in
5 Strukturelle Unterscheidung Geschäftsmäßige Anbieter von TK-Diensten: 3 Nr. 10 TKG: das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht Anbieter von TK-Diensten für die Öffentlichkeit Angebot richtet sich an beliebige natürliche oder juristische Personen, auf keinen Fall wenn geschlossene Benutzergruppe 5
6 Datenschutz Integrierung der Regelungen der TDSV Im Wesentlichen unverändert übernommen 95 TKG Bestandsdaten 96 TKG Verkehrsdaten (Verbindungsdaten) Neu: 98 TKG Standortdaten Keine wesentlichen Änderungen für RZ 6
7 Umsetzung Überwachung Geregelt in 110 TKG i.v.m. TKÜV Neu: Das TKG selbst regelt Anwendungsbereich, 108 Abs. 1 Weiter nur Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit betroffen Kostentragung weiter durch Verpflichtete 7
8 Technische Schutzmaßnahmen Geregelt in 109 TKG Neu: Differenzierung bei Anforderungen Alle Diensteanbieter Abs. 1 Angemessene Maßnahmen zum Schutz Fernmeldegeheimnis Personenbezogene Daten Vor unerlaubten Zugriffen auf TK- und DV-Anlagen 8
9 Technische Schutzmaßnahmen Zusätzliche Anforderungen in Abs. 2 u. 3 Betreiber von TK-Anlagen, die Erbringung TK-Dienste für die Öffentlichkeit dienen U.a. Vorkehrungen gegen erhebliche Störungen, gegen Angriffe, Naturkatastrophen, Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten Für die RZ gelten grds. nur die Anforderungen aus Abs. 1 9
10 Speicherpflichten 111 Auskunftsersuchen Sicherheitsbehörden Speicherpflicht bestimmter Bestandsdaten Novum im deutschen Datenschutzrecht Verpflichtet: Wer geschäftsmäßig TK-Dienste erbringt und dabei Rufnummern vergibt Wer daran mitwirkt und dabei Rufnummern vergibt Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern bereitstellt 10
11 Speicherpflichten 111 Zentral daher: Begriff Rufnummer Legaldefiniert in 3 Nr.18 TKG: eine Nummer, durch deren Wahl im öffentlichen Telefondienst eine Verbindung zu einem bestimmten Ziel aufgebaut werden kann IP-Adressen fallen daher nicht unter den Begriff 11
12 Speicherpflichten Erfreulich: Eine Pflicht zur Speicherung von Verkehrsdaten konnte verhindert werden Aber: Auf der EU-Ebene gibt es Bestrebungen, eine dreijährige Speicherpflicht einzuführen 12
13 Auskunftsverfahren Automatisiertes Verfahren 112 TKG Pflicht zur Speicherung der Daten 111 TKG und Bereithaltung zum automatisierten Abruf durch die RegTP Neu: Begrenzung auf Anbieter von TK-Diensten für die Öffentlichkeit Entspricht der bisherigen Praxis RZ damit grds. nicht betroffen 13
14 Auskunftsverfahren Manuelles Verfahren 113 TKG Direkte Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden im Einzelfall Verpflichtet: geschäftsmäßige Erbringer von TK-Diensten Gegenstand: Vorhandene Bestandsdaten 95 TKG Bestandsdaten nach 111 TKG 14
15 Auskunftsverfahren Somit Pflicht RZ wenn geschäftsmäßige Erbringung Soweit Pflicht nach 111 TKG nicht besteht inhaltlich (wie bisher) auf 95 TKG beschränkt Kosten: Speicherung: Verpflichteter Neu: Entschädigung für die Erteilung von Auskünften 15
16 Fazit Neues TKG bringt auch Erleichterungen Umfassende Speicherpflichten vorerst abgewendet Aber: Weitere Entwicklung in der EU bleibt abzuwarten 16
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