Einwohnergemeinde Stettlen

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1 Einwohnergemeinde Stettlen Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2014 Ort Zeit Anwesende - Gemeinderat - Verwaltung Schulhausplatz Bleiche Uhr Lorenz Hess, Gemeindepräsident (Vorsitz) Elisabeth Baumberger Martin Gerber Andreas Hostettler Barbara Marti Rudolf Zimmermann Gerhard Jakob Verena Zwahlen, Gemeindeschreiberin (Protokoll) Hansruedi Schaller, Finanzverwalter Peter Masciadri, Bauverwalter Stimmberechtigte 147 Anwesende von total 2166 Stimmberechtigten (6.8 %) Nicht Stimmberechtigte Medien: Vertretung des WVRB und der Gemeinde Vechigen, 5 weitere Nicht-Stimmberechtigte Herr Zahno, BZ Stimmrecht Alle seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigte. Nicht Stimmberechtigte nehmen separat von den Versammlungsteilnehmenden Platz. Bekanntmachung Die Gemeindeversammlung wurde fristgerecht im Anzeiger publiziert. Zudem wurde eine Botschaft in alle Haushaltungen versandt. Es wird auf die Rügepflicht aufmerksam gemacht. Gegen Reglementsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Beschwerde erhoben werden. Als Stimmenzähler werden gewählt: - Schaffer Ueli - Brosy Othmar Traktanden 1. Jahresrechnung 2013; Genehmigung inkl. zusätzliche Abschreibungen und Kenntnisnahme der Nachkredite / Berichterstattung Datenschutzaufsichtsstelle 2. Beitritt zum Wasserverbund Region Bern (WVRB) 3. Totalrevision Abfallreglement 4. Verschiedenes 5. Information - Bernapark, öffentliche Mitwirkung

2 Verhandlungen Die Botschaft sowie das verteilte Handout sind Bestandteil des Protokolls. 1. Jahresrechnung 2013 Referent: Gemeinderat Gerhard Jakob Der Finanzvorsteher erläutert den Rechnungsabschluss und die Absicht, zusätzliche Abschreibungen zu tätigen. Spielraum für kommende Investitionen ist nötig und mit der Einführung des HRM 2 ist eine Reduktion das Verwaltungsvermögen angezeigt. Bei den Grundstückgewinnsteuern wurden zusätzliche Rückstellungen vorgenommen, da diese Einnahmen aufgrund von defizitären Abschlüssen des betreffenden auswärtigen Eigentümers ungewiss sind. Den Ausblick umreisst er eher als stabil. Dank Neuzuzügern wird mit vorsichtigem Steuerwachstum gerechnet. - Berichterstattung Datenschutzaufsichtsstelle (Revisionsorgan ROD Treuhand AG) Gemeindepräsident Lorenz Hess liest den Bericht der Datenschutzaufsichtsstelle vor, der festhält, dass die Vorschriften eingehalten und keine Reklamationen eingegangen sind. Genehmigung der Jahresrechnung 2013 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 281' Zustimmung zu zusätzlichen Abschreibungen von CHF 450'000. Kenntnisnahme der Nachkredite Keine Wortmeldung. Die Jahresrechnung und die zusätzlichen Abschreibungen sowie die Kenntnisnahme der Nachkredite erfolgt einstimmig. 2. Beitritt zum Wasserverbund Region Bern AG (WVRB) Referent: Gemeinderat Ruedi Zimmermann Der Referent fasst die wichtigsten Eckwerte und Gründe für den Beitritt zum WVRB zusammen. Zustimmung zu: a) Beitritt zum WVRB per und somit Austritt aus dem Gemeindeverband WAVEST infolge Auflösung b) Übergabe von Primärleitungen an den WVRB c) Übernahme von Sekundärleitungen von der WAVEST d) Zeichnung von Aktien des WVRB im Wert von CHF Bruno Riek möchte wissen, wie viel die anderen angeschlossenen Gemeinden pro m3 Wasser bezahlen müssen. Ruedi Zimmermann erläutert, dass sich der Wasserpreis aus den Gestehungskosten des WVRB und den Leitungskosten jeder einzelnen Gemeinde zusammensetzt und deshalb die Unterschiede resultieren. Konrad Utiger erkundigt sich, ob die Druckzonen wie bisher bleiben

3 Ruedi Zimmermann bestätigt, dass diese bleiben. Hingegen wird die Zuleitung für das Gemeindegebiet Stettlen ändern, anstatt wie bisher von Vechigen erfolgt sie dann aus Richtung Ostermundigen, Worb oder aufgrund einer anderen Variante. Erich Baumberger möchte wissen, was mit dem alten Pumpwerk in Boll geschieht. Ruedi Zimmermann informiert, dass dieses per an den WVRB übergeht zwecks Fortführung des Betriebes bis die neuen Zuleitungen gebaut sind. Danach kann die WAVEST das Bauwerk zu Eigentum zurück nehmen falls dies für sie wünschenswert ist. Der wird mit 2 Gegenstimmen genehmigt. 3. Totalrevision Abfallreglement, Einführung Grüngut-Gebühr Referent: Gemeinderat Ruedi Zimmermann Der Referent fasst die Gründe für die Revision zusammen. Wichtigster Teil ist die Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes der Abfallrechnung. Die Handhabung der neu geplanten Grüngutgebühr kann anhand von beispielhaften Gefässen und Gebinden vorgeführt werden. Genehmigung der Totalrevision Abfallreglement. Inkrafttreten per Erich Strauch lebt seit zwanzig Jahren in der Gemeinde, sei aber noch nie an einer Gemeindeversammlung dabei gewesen. Er präsentiert seinen Gegenvorschlag für einen Defizitabbau, den er als transparenter erachtet: Auftrag für Neugestaltung der Grundgebühr aus fünf verschiedenen Posten. Diese Posten sollen explizit im dafür zuständigen Regelwerk namentlich aufgeführt sein. Damit ist jederzeit eine Korrektur des einzelnen Postens möglich. Die Posten sind im einzelnen: - Grundgebühr für brennbaren Kehricht ausrechnen. Total Aufwand brennbar (höchste Aufwendung der letzten 2 3 Jahre) minus Einnahmen gelbe Sackgebühren plus 5 % Zuschlag. Zweite Variante ausrechnen mit zwei Touren pro Woche - Sperrgut Grundgebühr analog wie oben anteilig ausrechnen, gemäss höchstem Aufwand der letzten Jahre. - Papiersammlung Grundgebühr ausweisen, die bestimmt kostendeckend ist. 5 % Aufschlag reichen da unter Umständen nicht aus. Jährliche Kosten sind sicher nicht so hoch (12 x), höherer Sicherheitszuschlag sinnvoll, vielleicht %. - Grüngut fester Posten Die Höhe dieser Gebühr sollte die Aufwendungen abdecken, die entstehen, damit dieser Dienst (inkl. Häckseln) angeboten werden kann. - Grüngut variabler Posten Dazu kommt ein variabler Anteil, der dieser Grundgebühr zugeschlagen wird. Er berechnet sich aus der Grösse des Grundstückes. Einfacher Berechnungsschlüssel: pro 100 m2 ist eine lineare Gebühr geschuldet (also abgerundet). Gemeindeverwaltung kann dazu eine exemplarische Vorausberechnung machen um die Kostenverteilung und Kostendeckung abzuschätzen: 2-3 Wohnböcke am Flurweg, Bahnhofstrasse, Bleiche. Ca. 20 Liegenschaften am Bergacker und gegen Ferenberg zu. Er erachtet seinen Vorschlag als Vereinfachung für die Einwohner bezüglich Grüngut und als verursachergerecht

4 Lorenz Hess schlägt die Beantwortung durch den Ressortvorsteher vor und danach wird versucht, die Inhalte des es zu bündeln. Ruedi Zimmermann sieht keinen Vorteil in der Schaffung von verschiedenen Grundgebühren; die eine beinhaltet alles. Die Verrechnung auf Parzellengrösse ist schwierig und keineswegs transparent. Diese und andere Varianten z.b. mit Abstufung, hat die Tiefbaukommission bereits geprüft und verworfen, da in allen Anwendungen eine gewisse Willkür nicht vermieden werden könnte. Zudem würde der Verursachergerechtigkeit auch nicht voll nachgekommen. Thomas Grunder möchte das Handling mit Containern wissen und wann dieser geleert würde. Ruedi Zimmermann informiert, dass analog den Containern für Hauskehricht eine Marke anzubringen ist. Der Container wird nur geleert, wenn die Marke dran ist. Auf das Begehren von Erhard Hauck demonstrieren der Bauverwalter und der Leiter Werkhof die vorhandenen Beispiele für Gefässe und Bündel für die Grüngutabfuhr. Auf Anfrage von Thomas Egger wird verneint, dass die Gebührenmarken überklebt werden; sie werden entfernt. Anne-Marie Graf bestätigt die Anwendung bei Gewerbe-Containern, die bisher gleich funktioniert. Sie möchte aber mit Bezug auf den steller Strauch wissen, wie er die Gewerbeflächen und für Landwirte eine gerechte Anwendung findet? Wäre bei einer Liegenschaft in Waldnähe nicht eine Reduktion wegen Laubanfall angebracht? Erich Strauch bestätigt, dass es durchaus Spezialfälle geben könnte, jedoch wenige. Adrian Spycher ist dagegen. Grüngutcontainer fangen an zu stinken. Wildes Kompostieren ist zu befürchten. Er würde der Erhöhung der Grundgebühr den Vorzug geben. Urs Singer schätzt die heutige Lösung; sie ist unkompliziert und fördert die Grüngutsammlung. Die erwarteten Einnahmen dürften zu hoch geschätzt sein, da die Gefahr besteht, dass weniger Grüngut abgeliefert oder in den Hauskehrt gelangen wird. Er sähe eher eine Kostenreduktion indem weniger Abfuhren durchgeführt werden. Allenfalls wäre eine Pauschale für Hausbesitzer zu prüfen. Peter Liechti erachtet die geschätzten Einnahmen auch als zu hoch, da weniger Grüngut abgeführt und Wilddeponien in den Wäldern zu befürchten sind. Er würde eine Pauschale pro Jahr befürworten. Patrick Schläpfer beurteilt den Verwaltungsaufwand für den Vorschlag als zu hoch. Markus Sprecher hat bei anderen Gemeinden recherchiert. Bolligen, Worb und Ittigen kennen keine Grüngutabfuhrgebühr, Letzere kennt eine auf Wohnungsgrössen abgestufte Grundgebühr. Ruedi Zimmermann weist darauf hin, dass nicht eine für alle höhere Grundgebühr das Ziel ist, sondern eine hohe Verursachergerechtigkeit. Wenn die Grüngutgebühr nicht eingeführt wird, muss anstelle der Senkung der Grundgebühr diese im nächsten Jahr um Fr erhöht. Lorenz Hess beurteilt den Strauch als komplex, da er verschiedene Arten Grundgebühr und zudem eine variable Grüngutgebühr zum Inhalt hat. Ein solch vielfältiges Konstrukt ist schwierig anzuwenden und umzusetzen und wird nirgend so angewandt. Ziel ist eine verursachergerechte Gebühr, die Anwendungen von Parzellenflächen entspricht auch nicht unbedingt der Verursachung. Er beauftragt Erich Strauch, seinen klar aufzuteilen, damit darüber abgestimmt werden kann. Erich Strauch beantragt - Erhöhung der Grundgebühr zwecks Verminderung des Defizits abzüglich Pauschale für Grüngut - Einführung einer Pauschale für Grüngut pro Parzelle - 4 -

5 Der Strauch wird mit 81 zu 39 Stimmen abgelehnt. Patrick Huber beantragt die Erhöhung der Grundgebühr ohne verursachergerechte Grüngutgebühr Der Huber wird mit 104 zu 26 Stimmen angenommen. zu Totalrevision Abfallreglement ohne Einführung einer neuen Grüngutgebühr: Das Reglement wird mit 2 Gegenstimmen genehmigt. 4. Verschiedenes Thomas Grunder erkundigt sich, wann die Verkehrsberuhigung Bergacker umgesetzt wird. Ruedi Zimmermann, Ressortvorsteher Tiefbau, informiert, dass der Verkehrsrichtplan Stettlen wegen der vom Kanton geplanten Umgestaltung der Bernstrasse (Kantonsstrasse) blockiert ist. Die Gemeinde kann nicht einzelne Quartiere oder Gemeindestrassen umsetzen, da der Anschluss an die Bernstrasse funktionieren muss. Beim Kanton hat es Personalvakanzen gegeben, nun ist aber für diesen Herbst ein weiterer Schritt in Aussicht gestellt worden. Markus Bieri erkundigt sich, ob der Neubau Gemeindehaus tatsächlich wie geplant gestartet werden kann und was mit dem alten Haus geschieht. Andreas Hostettler, Ressortvorsteher Hochbau, bestätigt, dass keine Einsprachen gegen die Baubewilligung eingegangen sind. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2015 geplant. An der Gemeindeversammlung vom Mai 2013 wurde die Zustimmung zum Verkauf erteilt. Sobald klar ist, ab welchem Zeitpunkt das alte Gemeindehaus nicht mehr gebraucht wird, wird der Verkauf gestartet. 5. Information - Bernapark Lorenz Hess, Gemeindepräsident, weist darauf hin, dass die öffentliche Mitwirkung noch bis 6. Juni 2014 läuft. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar oder in der Bauverwaltung. Jedermann kann formlos oder per Formular seine Meinung äussern. Danach erfolgt erst die Vorprüfung durch den Kanton mit allfälligen Anpassungen. Erst wenn alles bereinigt ist, wird aufgelegt und für die Gemeindeversammlung traktandiert. Im Anschluss an die Versammlung werden die Anwesenden wie üblich zu einem Apéro eingeladen. L. Hess V. Zwahlen Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin - 5 -

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