Für das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
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- Dirk Adler
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1 Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart Eisenbahn-Bundesamt, Olgastraße 13, Stuttgart DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Süd Richelstraße München Bearbeitung: Sb 1 Telefon: +49 (711) Telefax: +49 (711) sb1-kar-stg@eba.bund.de Internet: Datum: Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer angeben) VMS-Nummer ppw/ #030 Betreff: Bezug: Anlagen: 0 Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß 3a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für das Vorhaben Kißlegg, Änderung des Bahnübergangs "Kaibach" in Bahn- km 6,956 auf der Strecke 4560 Kißlegg - Wangen, Strecke 4560 Kißlegg - Hergatz, in Kißlegg Ihr Antrag vom , Az. I.NP-S-D-AUG Verfahrensleitende Verfügung Für das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Begründung: Das Vorhaben hat die Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage mit Lichtzeichen und Halbschranken und Fußgängerakustik zum Gegenstand. Der Bahnübergang wird aufgeweitet eine Hofzufahrt angepasst. Die Kabel und Leitungen werden während der Bauarbeiten gesichert. Hausanschrift: Überweisungen an Bundeskasse Trier Olgastraße 13, Stuttgart Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken Tel.-Nr. +49 (711) BLZ Konto-Nr Fax-Nr. +49 (711) IBAN DE BIC: MARKDEF1590 Öff. Verkehrsmittel: U-Bahn-Linien: U 5, 6, 7, 12, 15 ab Hauptbahnhof bis Haltestelle Olgaeck (von dort 5 Minuten Fußweg durch die Olgastraße) Formgebundene, fristwahrende oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen
2 Aus den vorgelegten Unterlagen (Erläuterungsbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtliche Vorprüfung) ergibt sich nach überschlägiger Prüfung, dass von dem Vorhaben keine entscheidungserheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Vorhaben ist geeignet, die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen zu beeinträchtigen. Für die Baustelleneinrichtungsfläche werden 338 m 2 in Anspruch genommen. Durch die Erneuerung des Bahnübergangs (Kabelkanäle, Betonschalthaus, Zufahrten) und der Verbreiterung der Straße werden 440 m 2 Flächen in Anspruch genommen. Für die Verlegung der Zufahrt der Gemeindeverbindungsstraße kommt es zum Verlust von fünf älteren Eschen. Drei Bäume hiervon sind mit Baumhöhlen ausgestattet. Es kommt zu einer temporären Unterbrechung der Wegeverbindung und zu einer Erhöhung des Schallpegels und zu Erschütterungen. Die Vorhabenträgerin hat Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aufgezeigt, die sich in der Planung des Vorhabens niederschlugen oder die sich aus einer sach- und regelgerechten Durchführung, insbesondere der Baustelleneinrichtungen und des Baubetriebs ergeben. So werden z.b. die Baufeldräumung auf die Brutaktivität der Vögel und die Aktivitätszeiten der Fledermäuse abgestimmt und die Baumhöhlen kontrolliert (Maßnahme V1 ASB ), mit umweltgefährdenden Stoffen ordnungsgemäß umgegangen (Maßnahme V1) und die Vegetationsflächen durch Schutzzäune geschützt (Maßnahme S1). Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen werden art- und wertgleich wiederhergestellt (Ansaat einer standortgerechten Gras-Kraut-Vegetation, Maßnahme G1). Für die nicht vermeidbaren baubedingten Beeinträchtigungen ist als Ersatzmaßnahme eine Entsiegelung einer Wegfläche auf 273 m 2 mit einer neuen Vegetationsschicht (Maßnahme A2) sowie die Anlage einer Streuobstwiese einschließlich der Entwicklung von Intensivgrünland zu extensivem Grünland auf dem Flurstück 280/2 auf einer Fläche von 780 m 2 vorgesehen. Durch die Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen können die bau- und anlagenbedingten Eingriffe auf ein Mindestmaß reduziert werden und es wird sichergestellt, dass keine erheblichen und anhaltenden Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt verbleiben. Die Beeinträchtigungen können vollständig ausgeglichen werden. Die Vorhabenträgerin hat des Weiteren eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die Eingriffe betreffen überwiegend Ruderalvegetation, intensiv gepflegtes Begleitgrün, Intensivgrünland, teil-, bzw. vollversiegelte Flächen sowie Waldrand mit Eschen. Bei den Eschen sind Baumhöhlen bekannt, die potentiell als Brutstätten für Vogelarten oder als Fledermauswinteroder -wochenstubenquartiere geeignet sind. Durch eine Beschränkung der erforderlichen Seite 2 von 3
3 Vegetationsrückschnitte auf die Herbst- und Wintermonate kann eine Verletzung/Tötung von Vögeln ausgeschlossen werden. Nach Auflösung der Wochenstuben erfolgt außerdem eine fachkundige Überprüfung der Baumhöhlen in den Eschen auf eventuellen Fledermausbesatz. Sollten Fledermäuse angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde umzusetzen, die Hohlräume dann durch Tuchvorhänge zu verschließen. Ich weise darauf hin, dass die dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Unterlagen von Dritten bei der Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Dieses Schreiben wird im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Auftrag Elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig Seite 3 von 3
4 Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart Eisenbahn-Bundesamt, Olgastraße 13, Stuttgart DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Süd Richelstraße München Bearbeitung: Sb 1 Telefon: +49 (711) Telefax: +49 (711) sb1-kar-stg@eba.bund.de Internet: Datum: Geschäftszeichen (bitte im Schriftverkehr immer angeben) VMS-Nummer ppw/ #030 Betreff: Bezug: Anlagen: 0 Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß 3a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) für das Vorhaben Kißlegg, Änderung des Bahnübergangs "Kaibach" in Bahn- km 6,956 auf der Strecke 4560 Kißlegg - Wangen, Strecke 4560 Kißlegg - Hergatz, in Kißlegg Ihr Antrag vom , Az. I.NP-S-D-AUG Verfahrensleitende Verfügung Für das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Begründung: Das Vorhaben hat die Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlage mit Lichtzeichen und Halbschranken und Fußgängerakustik zum Gegenstand. Der Bahnübergang wird aufgeweitet eine Hofzufahrt angepasst. Die Kabel und Leitungen werden während der Bauarbeiten gesichert. Hausanschrift: Überweisungen an Bundeskasse Trier Olgastraße 13, Stuttgart Deutsche Bundesbank, Filiale Saarbrücken Tel.-Nr. +49 (711) BLZ Konto-Nr Fax-Nr. +49 (711) IBAN DE BIC: MARKDEF1590 Öff. Verkehrsmittel: U-Bahn-Linien: U 5, 6, 7, 12, 15 ab Hauptbahnhof bis Haltestelle Olgaeck (von dort 5 Minuten Fußweg durch die Olgastraße) Formgebundene, fristwahrende oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen sind ausschließlich auf dem Postweg einzureichen
5 Aus den vorgelegten Unterlagen (Erläuterungsbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtliche Vorprüfung) ergibt sich nach überschlägiger Prüfung, dass von dem Vorhaben keine entscheidungserheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Vorhaben ist geeignet, die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen zu beeinträchtigen. Für die Baustelleneinrichtungsfläche werden 338 m 2 in Anspruch genommen. Durch die Erneuerung des Bahnübergangs (Kabelkanäle, Betonschalthaus, Zufahrten) und der Verbreiterung der Straße werden 440 m 2 Flächen in Anspruch genommen. Für die Verlegung der Zufahrt der Gemeindeverbindungsstraße kommt es zum Verlust von fünf älteren Eschen. Drei Bäume hiervon sind mit Baumhöhlen ausgestattet. Es kommt zu einer temporären Unterbrechung der Wegeverbindung und zu einer Erhöhung des Schallpegels und zu Erschütterungen. Die Vorhabenträgerin hat Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aufgezeigt, die sich in der Planung des Vorhabens niederschlugen oder die sich aus einer sach- und regelgerechten Durchführung, insbesondere der Baustelleneinrichtungen und des Baubetriebs ergeben. So werden z.b. die Baufeldräumung auf die Brutaktivität der Vögel und die Aktivitätszeiten der Fledermäuse abgestimmt und die Baumhöhlen kontrolliert (Maßnahme V1 ASB ), mit umweltgefährdenden Stoffen ordnungsgemäß umgegangen (Maßnahme V1) und die Vegetationsflächen durch Schutzzäune geschützt (Maßnahme S1). Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen werden art- und wertgleich wiederhergestellt (Ansaat einer standortgerechten Gras-Kraut-Vegetation, Maßnahme G1). Für die nicht vermeidbaren baubedingten Beeinträchtigungen ist als Ersatzmaßnahme eine Entsiegelung einer Wegfläche auf 273 m 2 mit einer neuen Vegetationsschicht (Maßnahme A2) sowie die Anlage einer Streuobstwiese einschließlich der Entwicklung von Intensivgrünland zu extensivem Grünland auf dem Flurstück 280/2 auf einer Fläche von 780 m 2 vorgesehen. Durch die Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen können die bau- und anlagenbedingten Eingriffe auf ein Mindestmaß reduziert werden und es wird sichergestellt, dass keine erheblichen und anhaltenden Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt verbleiben. Die Beeinträchtigungen können vollständig ausgeglichen werden. Die Vorhabenträgerin hat des Weiteren eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die Eingriffe betreffen überwiegend Ruderalvegetation, intensiv gepflegtes Begleitgrün, Intensivgrünland, teil-, bzw. vollversiegelte Flächen sowie Waldrand mit Eschen. Bei den Eschen sind Baumhöhlen bekannt, die potentiell als Brutstätten für Vogelarten oder als Fledermauswinteroder -wochenstubenquartiere geeignet sind. Durch eine Beschränkung der erforderlichen Seite 2 von 3
6 Vegetationsrückschnitte auf die Herbst- und Wintermonate kann eine Verletzung/Tötung von Vögeln ausgeschlossen werden. Nach Auflösung der Wochenstuben erfolgt außerdem eine fachkundige Überprüfung der Baumhöhlen in den Eschen auf eventuellen Fledermausbesatz. Sollten Fledermäuse angetroffen werden, sind diese in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde umzusetzen, die Hohlräume dann durch Tuchvorhänge zu verschließen. Ich weise darauf hin, dass die dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Unterlagen von Dritten bei der Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden können. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Dieses Schreiben wird im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Auftrag Elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig Seite 3 von 3
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