ERLAUBNIS. Bundesagentur für Arbeft. Agentur für Arbeit Nürnberg. zur Arbeitnehmerüberlassung. SeiCon Personalservice GmbH Niftenauer Str.

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1 Bundesagentur für Arbeft Nürnberg, zur Arbeitnehmerüberlassung Nach den 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AUG) vom 7. August BGBI wird der Firma die ab dem geltende Erlaubns zur Überlassung von Arbeitnehmern bis zum verlängert. Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der verlehende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rah men- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird ( 1 b AUG). Dieser Nachweis ist mit Beginn des

2 Nürnberg, zur Arbeitnehmerüberlassung Nach den 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August BGBI. 1 S wird der Firma die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern vom bis zum erteilt. Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes füt Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rah men- und Sozialkassentarifvertrgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird ( 1 b AUG). Dieser Nachweis ist mit Beginn des

3 Nürnberg, zur Arbeitnehmerüberiassung Nach den 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August BGBJ. 1 S wird der Firma die ab dem geltende Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern bis zum verlängert. Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rah men- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird ( 1 b AUG). Dieser Nachweis ist mit Beginn des 1

4 Nürnberg, zur Arb&tnehmerüberlassung Nach den 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arboitnehmerüberlassung faüg) vom 7. August BGBI. 1 S wird der Firma SeiCon Personalrvice GmbH Nittenauer Str. 53 die ab dem geltende Erlaubnis zur Überiassung von Arbeitnehmern bis zum verlängert. : f/\ Werner 7 / ( s / // rbeitnehrnerüberiassung in Betriebe de Batigewro für ten, üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des ßaugewerbe. attet., wenti der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkasseilarifvertragen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird ( 1 b AUG). Dieser Nachweis ist mit Beginn des Verleihs vom Verieiherin 9eaigneter Weise vorzuhalten. Diese Ertaubnisurkunde ist Eigentum der Bundesagentur für Arbeit und auf Verlangen zurückzugeben.

5 Regionaldirektion Bayern Nürnberg, zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Nach den 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August BGBI. 1 S wird der Firma Nittenauer Str. 53 die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern erteilt. Sie gilt längstens für die Dauer eines Jahres gerechnet vom Tag nach der Zustellung. / Juricek Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig. Sie ist zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens drei Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird ( 1 b AUG). Dieser Nachweis ist mit Beginn des

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