Allgemeine Bedingungen der beecom AG. (Stand 30. Juni 2014)

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1 Allgemeine Bedingungen der beecom AG (Stand 30. Juni 2014)

2 1. ANWENDUNGSBEREICH Anwendungsbereich Vertragshierarchie LEISTUNGEN VON BEECOM EDV SCHULUNG / KURSE Annullation Urheberrechte VERGÜTUNG STUNDENANSÄTZE OFFERTEN LIEFERUNG TERMINE & DATEN ABNAHME ZAHLUNGSBEDINGUNGEN BEANSTANDUNG VON RECHNUNGEN EIGENTUMSVORBEHALT URHEBERRECHTE (DIENSTLEISTUNGEN/SOFTWARE) / 7

3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der beecom AG 1. Anwendungsbereich 1.1. Anwendungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil des zwischen dem Kunden und beecom AG (beecom) über die Erbringung von Konzeption/Beratung, Entwicklung, Weiterentwicklung und Integration webbasierter Applikationen, Erteilung oder Lieferung von Lizenzen an EDV-Programmen, Wartung/Support von webbasierten Applikationen, Projektdurchführung/- management und EDV-Schulungen/Kurse (Dienstleistung oder Dienstleistungen) abgeschlossenen Vertrages (Vertrag). Weitere Bestandteile dieses Vertrages sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hosting, Housing- und ASP-Dienstleistungen der beecom AG (Hosting AGB) sowie die allgemeinen Internetbenutzungsrichtlinien (Benutzungsrichtlinien). Für Premium Services ist das zwischen dem Kunden und beecom jeweils separat abgeschlossene Service Level Agreement (SLA) ein weiterer Bestandteil. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform Vertragshierarchie Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den anderen Vertragsbestandteilen, gilt die folgende Prioritätsordnung (i) Vertrag, (ii) SLA, (iii) Hosting AGB, (iv) AGB und (v) Benutzungsrichtlinien, d.h. die Bestimmungen der genannten Vertragsbestandteile haben in der genannten Reihenfolge Vorrang vor den Bestimmungen der anderen Vertragsbestandteile. 2. Leistungen von beecom beecom wird dem Kunden die im Vertrag und im SLA (falls anwendbar) vereinbarten Dienstleistungen erbringen. beecom informiert den Kunden regelmässig über den Stand und Fortschritt der Erbringung der Dienstleistungen. beecom darf für die Erbringung der Dienstleistungen Subunternehmer beiziehen. Auf Wunsch des Kunden gibt beecom die Subunternehmer bekannt. 3. EDV Schulung / Kurse 3.1. Annullation Annullationen des Kunden, die weniger als 5 Tage vor Kursbeginn bei beecom eintreffen, werden mit 100% der Kursgebühr in Rechnung gestellt. Sollte die Annullation früher erfolgen, hat der Kunde die Möglichkeit, den nächsten Kurs kostenlos zu besuchen. Kann ein geplanter und vom Kunden gebuchter Kurs infolge höherer Macht (z.b. Krankheit oder Unfall des Kursleiters usw.) nicht stattfinden, wird der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so werden die bereits bezahlten Kurskosten vollumfänglich zurückerstatten. 3 / 7

4 3.2. Urheberrechte Die von beecom erstellten Unterlagen sind nur für die interne Verwendung durch den Kunden bestimmt. Alle Rechte an den Kursunterlagen verbleiben bei beecom. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, keine urheberrechtlich geschützte Software zu kopieren und aus unseren Räumlichkeiten mitzunehmen. 4. Vergütung Die Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand mit oder ohne Kostendach in Rechnung gestellt. Es sei denn, die Dienstleistungen wurden ausdrücklich zu einem Festpreis (pauschal) offeriert. Folgende Punkte gelten als vergütungspflichtige Dienstleistungen: Arbeitszeit beim Kunden Fahrzeit Arbeitsvorbereitung, Informationsbeschaffung, Dokumentation Telefonsupport Protokollierung der vorgenommenen Arbeiten, Pendenzenverwaltung Projektleitung, -mitarbeit, -besprechung, -abrechnung, technische Abklärungen Fernunterstützung über Internet Folgende Leistungen sind nicht vergütungspflichtig: Preisanfragen und abklärungen Fakturation und Offertenstellung 5. Stundenansätze Informatikdienstleistungen und Beratungen werden zu den folgenden Stundenansätzen (zuzüglich MwSt) in Rechnung gestellt. Beratung/spezielle Programmierung: Stundenansätze sind abhängig vom jeweiligen Projekt Sind keine Stundensätze vereinbart, stellt beecom die Dienstleistungen nach Aufwand zu CHF 238.-/h in Rechnung. Betriebswirtschaftliche Standardsoftwarelösungen Dienstleistungen: Preise je nach Produkt 4 / 7

5 Supportleistungen (Hotline oder vor Ort): Support/Unterstützung bei generellen Telekommunikationsproblemen Support/Unterstützung bei generellen Datenzugriffsproblemen Sonstige telefonische/online Beratungsleistungen durch einen Experten Verlangt der Kunde eine der oben erwähnten Dienstleistungen ausdrücklich, werden die folgenden Stundenansätze in Rechnung gestellt: Wochentags, tagsüber, Uhr: 115% des vertraglich vereinbarten Stundenansatzes Wochenende, Feiertage, nachts, Uhr: 200% des vertraglich vereinbarten Stundenansatzes Anfahrtsweg: Der Anfahrtsweg wird zu CHF 100.-/h verrechnet (exkl. Fahrtspesen). Diese betragen CHF 0.65/km Preis- und Modelländerungen bleiben vorbehalten und werden rechtzeitig angekündigt. Alle von der beecom erbrachten Dienstleistungen werden mit mindestens 15 Minuten rapportiert. 15 Minuten gilt als die kleinste Rapporteinheit (Beispiel: 2 Minuten = 15 Minuten; 17 Minuten = 30 Minuten). 6. Offerten Offerten werden grundsätzlich kostenlos erstellt. Ausgenommen sind Beantwortungen von Pflichtenheften, welche beecom nach Aufwand zu den geltenden Stundenansätzen in Rechnung stellt. Die in den Offerten aufgeführten Aufwände für Dienstleistungen gelten als Schätzungen. Die Offerten haben eine allgemeine Gültigkeit von 30 Tagen. 7. Lieferung Abweichungen der gelieferten Ware oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Anforderungen der bestellten Ware erfüllen oder beinhalten. 8. Termine und Daten Termine und Lieferfristen sind nur dann und insoweit für die beecom verbindlich, als sie von dieser ausdrücklich zugesichert werden. Änderungen von Terminen und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, als sie von beecom ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. 5 / 7

6 9. Abnahme Protokolle, Business Spezifikationen, Technische Spezifikationen, Designvorschläge, Exposé, Drehbücher, Bild und Textmaterial und dergleichen, gelten vom Kunden als genehmigt, wenn sie von beecom zur Abnahme vorgelegt wurden und der Kunde nicht innert einer Frist von 14 Tagen schriftlich die Ergänzungen von Lücken und/oder die Beseitigung von Mängeln verlangt hat oder wenn der Kunde zu einer weiteren Projekt- oder Einführungsphase fortschreitet. Gleiches gilt, wenn der Kunde Text oder Bildmaterial an beecom liefert. Werden nach der kundenseitigen Abnahme dennoch Änderungen fällig, stellt beecom diese Mehraufwendungen zu dem im Projektvertrag vereinbarten Stundenansatz oder aber zu CHF 238.-/h in Rechnung. 10. Zahlungsbedingungen Grundsätzlich gilt: Soft- und Hardware bis CHF = Lieferung, rein netto Soft- und Hardware ab CHF = 50% innert 10 Tagen nach Auftragsbestätigung, rein netto 50% innert 10 Tagen nach Lieferung, rein netto Dienstleistungen = 10 Tage nach Rechnungsstellung, rein netto Wartungsverträge = vor Vertragsbeginn Schulung = vor Schulungsbeginn Hält der Kunde die vertraglich bestimmten oder oben genannten Zahlungsbedingungen nicht ein, ist beecom zur Erhebung von 8% Verzugszins berechtigt. 11. Beanstandung von Rechnungen Falls der Kunde die Angemessenheit einer Rechnung oder eines Teilbetrages einer Rechnung von beecom bestreitet, hat er beecom umgehend schriftlich zu informieren und beecom entsprechend zu dokumentieren. Der Kunde hat den unbestrittenen Teil der Rechnung bis spätestens zum Verfalltag zu bezahlen. Falls der Kunde die Rechnung nicht spätestens bis zum Verfalltag bei beecom beanstandet, gilt die Rechnung als genehmigt. 6 / 7

7 12. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der beecom. Die beecom ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde gibt mit seiner Unterschrift zu diesem Vertrag sein Einverständnis zur Eintragung der Eigentumsvorbehalte, so dass die beecom den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Kunden eintragen lassen kann. 13. Urheberrechte (Dienstleistungen/Software) Mit der Lieferung und Bezahlung der Software-Programme/Entwicklungen wird das Urheberrecht am Programm/Entwicklungen nicht erworben, sondern es wird dem Kunden lediglich ein Nutzungsrecht am Programm/Entwicklungen eingeräumt. Die Rechte an den Programmen/Entwicklungen verbleiben bei den jeweiligen Softwareherstellern. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung geht die Werkkopie in das Eigentum des Kunden über. Der Kunde darf dies nur für interne Zwecke verwenden. beecom hat das Recht, das Werk unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht in beliebiger Weise zu ändern, davon Kopien herzustellen und es weiter zu verwenden. 7 / 7

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