Pensionskasse / 2. Säule BVG. PFS Pension Fund Services AG Elisabeth Müller / Amet Bekiri

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1 Pensionskasse / 2. Säule BVG PFS Pension Fund Services AG Elisabeth Müller / Amet Bekiri

2 Übersicht 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzierung einer Vorsorgeeinrichtung 3. Lohndefinitionen 4. Beiträge 5. Entwicklung des Altersguthaben 6. Umwandlungssatz 7. Altersleistungen bei Pensionierung und Leistungen im Todesfall 8. Finanzielle Aspekte der Altersplanung 9. Ablauf Pensionierung 10. Diverses 11. Kontakt 2

3 1. Rahmenbedingungen Wer bestimmt Ihre Vorsorgeleistungen bei Pensionierung in der 2. Säule Gesetzgeber Gesetzliche Rahmenbedingungen Vorgabe Minimal-/Maximalleistungen Vorsorgereglement Reglementarische Rahmenbedingungen Vorgaben Minimal-/Maximalleistungen BVG /Überobligatorium 3

4 1. Rahmenbedingungen Kennwerte 2017 AHV/ IV/ BVG/ UVG Basis ist die einfache max. AHV-Rente (Ausnahme UVG-Maximum) 1/2 x 3 1/8 7/8 2 1/8 3/4 Säule 3a 20% AHV Lohn, max. 4

5 1. Rahmenbedingungen Vorgaben aus Vorsorgereglement der Vorsorgeeinrichtung Pensionskassen mit Leistungen über BVG SIND umhüllende Stiftungen Der Stiftungsrat entscheidet über Finanzierung, (Sparbeiträge/ Altersgutschriften) (mit den Sozialpartnern) Vorzeitige Pensionierung / aufgeschobene Pensionierung Reglementarisches Pensionierungsalter Umwandlungssatz Reglementarisches ordentliches Pensionierungsalter Verzinsung BVG Minimum muss eingehalten werden 5

6 2. Finanzierung Das Gleichgewicht eine Pensionskasse? Sparbeiträge Risikobeiträge Nettorendite der Vermögensanlagen + PK Führung Verwaltung Vermögensverwaltung - Altersgutschriften Verzinsung Kapital Rentenzahlungen Bildung Rückstellungen - 6

7 3. Lohndefinitionen Wer wird im BVG versichert? Eintrittsschwelle / Minimum für BVG Basis max. einfache AHV /3 AHV Risiko ab Alter 18 Sparen ab 1. Jan. nach dem 24. Geburtstag Das Reglement kann auch eine tiefere Eintrittsschwelle vorsehen 7

8 3. Lohndefinitionen Wie wird Ihr versicherter Lohn definiert? Versicherter Lohn (7/8 AHV) Bruttolohn Koordinationsabzug 8

9 4. Beiträge Wie werden Ihre Beiträge bestimmt? In ihrem Reglement finden Sie die Beitragssätze Sparbeitrag, Risikobeitrag Arbeitnehmer und Arbeitgeber versicherter Lohn Alter Sparbeitrag AN und AG je Altersgutschrift* % 7% % % 15% % 18% Risikobeitrag AN und AG je % Höhe ist abhängig von Reglement und Branche Deckung Tod und IV plus Verwaltungskosten gem. BVG Finanzierung mind. 50% durch Arbeitgeber 9

10 5. Entwicklung des Altersguthaben Alter Altersgutschrift % % % Der dritte Beitragszahler Verzinsung 3.5% Verzinsung 2.0% CHF CHF

11 6. Umwandlungssatz Umwandlungssatz: Was steckt dahinter und wer klaut wem was? 11

12 6. Umwandlungssatz Mit dem Umwandlungssatz wird das Kapital in eine Rente umgewandelt. In ihrem Reglement finden Sie die Beitragssätze Beispiel: Altersguthaben: Umwandlungssatz 6.8% Altersrente: Ehegattenrente (60%):

13 6. Umwandlungssatz Wie setzt sich der Umwandlungssatz zusammen? Lebenserwartung Anwartschaften Zins (technischer Zins) Kapitalverzehr durch Rentenzahlung Deckung Ehegatten/Lebenspartnerrente /Alterskinderrenten Rendite, welche die Pensionskasse denkt in Zukunft erwirtschaften zu können Beispiel: Ein 65 jähriger Mann wird 2017 pensioniert. Seine Lebenserwartung liegt bei Jahren. Sein korrekt berechneter Umwandlungssatz mit einem technischen Zins von 2.5% beträgt 5.73%. Fragen: Denken Sie der Zinssatz ist angemessen? Mit welchem Zinssatz rechnet das BVG? Wer zahlt die Differenz? Fazit: Zu hohe Umwandlungssätze führen zu Pensionierungsverlusten, welche durch die Aktiven getragen werden! 13

14 7. Altersleistungen bei Pensionierung Reglementarische Leistungen bei Pensionierung Alterskapital Altersrente Alterskinderrente 14

15 7. Altersleistungen bei Pensionierung Altersrente ist abhängig von Höhe Umwandlungssatz Umwandlungssatz kann einheitlich sein oder die Solidaritäten ausschliessen Einheitlicher Umwandlungssatz für alle Versicherten Unterschiedlicher Umwandlungssatz nach Zivilstand Unterschiedlicher Satz nach Geschlecht Unterschiedlicher Satz für Alterskapital obligatorisch / überobligatorisch In allen Fällen muss das BVG-Minimum eingehalten werden 15

16 7. Altersleistungen bei Pensionierung Altersrente bei vorzeitiger Pensionierung (Gesetz ab Alter 58 möglich) Kürzung der Altersrente bzw. Reduktion Umwandlungssatz: z. B % pro Jahr Alter % Alter % Alter % Alter % Alter % ordentliches Pensionierungsalter 16

17 7. Altersleistungen bei Pensionierung Zusatzrente / AHV- Überbrückungsrente bei Pensionierung VOR AHV- Pens.Alter Je nach Firma/ Stiftung unterschiedlich in Finanzierung und Höhe der Leistung Maximum: 100% der maximalen AHV-Altersrente Finanzierung durch Arbeitgeber Finanzierung durch Arbeitnehmer freiwillig mittels: Durch Einlage VOR dem Pensionierungszeitpunkt von Steuern wie Einkauf abzugsfähig, keine Sperrfrist weil Rente Aus vorhandenem Altersguthaben per Pensionierungszeitpunkt Reduktion Alterskapital bzw. Altersrente 17

18 7. Altersleistungen bei Pensionierung Zusatzrente / AHV- Überbrückungsrente bei Pensionierung VOR AHV- Pens.Alter Auszahlung (unabhängig der Finanzierung) direkt durch den Arbeitgeber (wenn von AG finanziert) Stiftung (finanziert vom AG oder AN) Dauer der Leistung bis AHV-Alter Bezug: Rente Achtung, wenn vom AG finanziert mit AHV Abzug 18

19 7. Altersleistungen bei Pensionierung Alterskinderrente Höhe je nach Reglement unterschiedlich (BVG Min. 20% Altersrente) bis Alter 18 resp. 20 (je nach Reglement) älter als 18 resp. 20 mit Ausbildungsnachweis bis Ende Ausbildung, aber längstens bis Alter 25 19

20 7. Leistungen im Todesfall Basis Leistungen ist Höhe Altersrente Ehegatten-/ Lebenspartnerrente (BVG 60%) Mögliche Kürzungen der Ehegattenrente (Reglement reguliert) Kürzung bei Verheiratung nach Alter 65 z.b. pro Jahr nach Alter 65 je 20% Kürzung bei grossem Altersunterschied z.b. Altersunterschied grösser 10 Jahre, pro Jahr um 1% (bei 12 Jahren = 2%) Hinterbliebenen-/ Waisenrente (BVG 20%) 20

21 7. Leistungen im Todesfall Lebenspartnerrente nach Pensionierung Ist eine freiwillige Leistungen (vom Gesetz nicht vorgeschrieben) Höhe abhängig von Reglement Reglement kann Lebenspartner dem Ehegatten gleichstellen Bedingungen des Reglements müssen erfüllt sein z.b. Min. 5- jährige Partnerschaft unverheiratet gemeinsame Kinder Mitteilung des Versicherten zur Begünstigung zu Lebzeiten 21

22 8. Finanzielle Aspekte der Altersplanung Einkäufe vor der Pensionierung Ihr Vorsorgeausweis zeigt ob ein Einkauf in die ordentlichen Leitungen möglich ist (je nach Stiftung unterschiedlich) Abhängig von Lohn und Alter Tabelle mit Faktor für maximales Altersguthaben Berechnungsbeispiel Faktor Alter versicherter Lohn max. Altersguthaben vorhandenes Altersguthaben max. möglicher Einkauf

23 8. Finanzielle Aspekte der Altersplanung Einkäufe vor der Pensionierung Nach Bestimmung der möglichen Einkaufsumme ist der effektive Einkauf abhängig von : Diese Summen werden berücksichtig Höhe des Kapitals in der Summe aller Konten Säule 3a Höhe Kapital möglicher Freizügigkeitskonten 23

24 8. Finanzielle Aspekte der Altersplanung Einkäufe vor der Pensionierung Einkäufe bis zur vollen reglementarischen Altersleistung bis vor der ordentlichen Pensionierung möglich. Achtung 3 Jahre Sperrfrist für Kapitalbezug Einkäufe für Auskauf von Rentenkürzung oder AHV-Überbrückungsrente bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung möglich Achtung 3 Jahre Sperrfrist für Kapitalbezug Überfinanzierungsregelung max. 105% der reglementarischen Altersleistung bei ordentlicher Pensionierung darf nicht überschritten werden Von der Begrenzung ausgenommen sind die Wiedereinkäufe im Falle der Ehescheidung oder gerichtlichen Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft nach Artikel 22c FZG oder Nachweis kein Missbrauch z. B. wegen Umstrukturierung vorzeitig pensioniert 24

25 8. Finanzielle Aspekte der Altersplanung Teilpensionierung (Teilaltersrücktritt) / volle Pensionierung (Reglement definiert) Teilpensionierung bzw. gleitende Pensionierung Pensionierung in max. DREI Teilschritten durch Reduktion Beschäftigungsgrad möglich 20% bei Teil-Rentenbezug oder mindestens 30% bei Teil-Kapitalbezug Achtung zwei mal Kapitalbezug möglich Reduktion Beschäftigungsgrad OHNE Bezug der Altersleistungen und Aufrechterhaltung der versicherten Leistungen Arbeitgeber muss einverstanden sein Finanzierung der Beiträge (für Lohnreduktion aus Reduktion Beschäftigungsgrad) durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder zu 100% durch Arbeitnehmer 25

26 8. Finanzielle Aspekte der Altersplanung Bezugsmöglichkeiten der Altersleistungen Altersrente oder Alterskapital Lebenslange Rente Altersrente pro Jahr = Kapital x Umwandlungssatz gemäss Vorsorgereglement Einmalige Kapitalauszahlung Teilrente/-kapital 26

27 8. Finanzielle Aspekte der Altersplanung Bezugsmöglichkeiten Rente oder Kapital Bequemlichkeit Sicherheitsbedürfnis Persönliches Freiheitsbedürfnis Bezugs- form PK Wunsch nach Flexibilität Entscheid der Bezugsform Absicherung allfälliger Erben 27

28 8. Finanzielle Aspekte der Altersplanung Altersrente oder Kapitalbezug bei Pensionierung Ihr Entscheid: Rente oder Kapitalbezug Vorteile Rentenbezug Regelmässiges Einkommen Alterskinderrente / Waisenrente Ehegattenrente / Lebenspartnerrente Kein finanzielles Risiko Vorteile Kapital- oder Teilkapitalbezug Anlage des Kapitals nach eigenen Kriterien Selbstgestaltung des Kapitalverzehrs Steuerersparnis gegenüber Rente Vererbbarkeit des Restkapitals 28

29 8. Finanzielle Aspekte der Altersplanung Rente oder Kapital Aspekt der Kapitalrendite 29

30 9. Ablauf Pensionierung Administrativer Ablauf Frist für schriftliche Mitteilung an die Pensionskasse ob Kapital / Rente oder Teilkapital und Teilrente gemäss Vorsorgereglement (in der Regel 2 oder 3 Monate vorher) Ihre Entscheidung ist unwiderruflich! Schriftliche Mitteilung / Entscheid der versicherten Person enthält: Altersrente Teilrente-/Kapitalbezug mit beglaubigter Unterschrift des Ehepartners Zahlungsadresse Kapitalauszahlung im Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen Erste Rentenzahlung im Folgemonat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30

31 10. Diverses Zentralstelle 2. Säule, Sicherheitsfonds BVG Verbindungsstelle zwischen den Einrichtungen der 2. Säule und den Versicherten Erhält regelmässige Meldung von vergessenen und die kontaktlosen Guthaben sowohl von Vorsorgeeinrichtungen als auch von Einrichtungen, welche Freizügigkeitskonten oder policen führen Die Zentralstelle 2. Säule verwaltet selbst keine Guthaben Anfrage mittels Formular und Beilage Kopien von vorhandenen Dokumenten (AHV-Ausweis, Lohnausweis, Versichertenausweis 2. Säule, Todesfallbescheinigung) Postfach 1023 T Bern F info@zentralstelle.ch 31

32 10. Diverses Stiftung Auffangeinrichtung BVG nationale Vorsorgeeinrichtung (i.a. des Bundes) Auffangbecken und Sicherheitsnetz der 2. Säule. Einzige Pensionskasse in der Schweiz welche ausnahmslos jeden anschlusswilligen Arbeitgeber und jede anschlusswillige Einzelperson aufnimmt (wenn gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt) Berufliche Vorsorge von: Firmen, Selbständigerwerbende oder sich freiwillig versichernden Personen arbeitslosen Personen (während der Arbeitslosigkeit, nach Aussteuerung freiwillige Weiterversicherung möglich) Verwaltung Freizügigkeitskonten Stiftung Auffangeinrichtung BVG T Freizügigkeitskonten F Postfach keine Korrespondenz per Zürich 32

33 11. Kontakt Ihre Ansprechpartnerin Elisabeth Müller Amet Bekiri T T elisabeth.mueller@pfs.ch amet.bekiri@pfs.ch PFS Pension Fund Services AG Postfach Sägereistrasse Glattbrugg 8152 Glattbrugg T info@pfs.ch F

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