Hessischer Fussball-Verband
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- Thomas Beyer
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1 Hessischer Fussball-Verband Kommission Spielbetrieb A-,B-,C- und D- Junioren Gruppenliga Frankfurt Durchführungsbestimmungen für die Saison 2010/11 1. Allgemeines 1.1. Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den nachstehenden Regelungen zum Spielgeschehen. Vereine und zuständige Mitarbeiter sind gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten Die Richtzahl zur Spielklassengröße der Gruppenligen beträgt in allen Altersklassen 14 Vereine 2. Meisterschaft, Auf- und Abstieg Aufstieg A-,B- und C- Junioren 2.1. Der Regionalmeister der jeweiligen Altersklasse bestreitet die beiden Aufstiegsspiele zur Hessenliga. Verzichtet der Regionalmeister auf die Aufstiegsspiele, so geht das Spielrecht nacheinander an den jeweiligen Zweit-, Dritt- oder Viertplazierten über, soweit es sich nicht um Jugendspielgemeinschaften handelt. Eine untere Mannschaft eines Vereines, deren erste Mannschaft bereits in der Hessenliga spielt und dort auch nach Abschluss der Runde verbleibt, kann die Aufstiegsspiele ebenfalls nicht bestreiten. Erringt eine Juniorenspielgemeinschaft die Regionalmeisterschaft, kann diese nicht in die Hessenliga aufsteigen. Jugendfördervereine können in die Hessenliga aufsteigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Jugendspielgemeinschaften die am Ende der Saison entsprechend der Regelungen des 15a JO in einen Jugendförderverein (JFV) übergehen. Hierbei muss der JFV von den Vereinen der JSG als Stammvereine ( 15a Nr. 6, Absatz 2) getragen werden. Die entsprechende Anmeldung des JFV muss dem HFV bis zum des laufenden Spieljahres vorliegen ( 15a Nr. 4 JO) und die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme müssen erfüllt sein. In diesem Fall kann der Verbandsjugendausschuss die Teilnahme an den Aufstiegsspielen zulassen. D-Junioren 2.2. Für die Altersstufe der D-Junioren sind keine weiterführenden Maßnahmen vorgesehen. Abstieg A-,B- und C- Junioren 2.3. In den Altersklassen A-, B- und C- Junioren, steigen die Vereine direkt ab, die nach Abschluss der Spielrunde die letzten drei Tabellenplätze der jeweiligen Gruppenliga belegen. Der Verein, der den viertletzten Tabellenplatz belegt, kann an den Relegationsspielen zur Gruppenliga, die im Rahmen eines Aufstiegsturniers (siehe Ziffer 2.10) durchgeführt werden, teilnehmen.
2 2.4. Steigen eine oder mehrere Mannschaft der Region Frankfurt aus der Hessenliga ab, erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus der Gruppenliga entsprechend Steigt der Regionalmeister in die Hessenliga auf, verringert sich die Zahl der Absteiger. D-Junioren 2.6. In der Altersklasse D- Junioren, steigen die Vereine direkt ab, die nach Abschluss der Spielrunde die letzten vier Tabellenplätze der Gruppenliga belegen. Der Verein, der den fünfletzten Tabellenplatz belegt, kann an den Relegationsspielen zur Gruppenliga, die im Rahmen eines Aufstiegsturniers (siehe Ziffer 2.10) durchgeführt werden, teilnehmen Zieht ein Verein seine A-, B-, C- oder D- Junioren, die nach Abschluss der Runde 2010/2011 den Klassenerhalt schaffte, aus der Gruppenliga zurück, verringert sich die Zahl der Absteiger. Sollten mehr als 2 Vereine, die den Klassenerhalt schafften, ihre Mannschaften zurückziehen müssen die beiden Tabellenletzten trotzdem absteigen. Erfolgt der Rückzug einer Mannschaft nach der Durchführung des Aufstiegsturniers und vor dem Start der neuen Saison (01.08.) entscheidet die Kommission Spielbetrieb über eine mögliche Ergänzung Scheidet eine Mannschaft freiwillig aus der laufenden Runde aus, so ist sie der erste Absteiger. Die bis zum Ausscheiden absolvierten Spiele werden aus der Wertung genommen Der Platz zur Teilnahme an den Relegationsspiele / Aufstiegsturnier verschiebt sich dementsprechend. Aufstieg zur A-,B-, C- und D- Junioren Gruppenliga Aufstiegsturnier Grundsätzlich werden die Relegationsturniere mit den sieben Kreismeistern sowie dem Relegationsvertreter der jeweiligen Gruppenliga bestritten. Die Einteilung der Vereine erfolgt in zwei Gruppen, deren Zuordnung durch die Kommission Spielbetrieb vorgenommen wird. Die Austragung der Gruppenspiele kann sich über zwei Tage erstrecken. In allen Altersklassen steigen die Erst- und Zweit-Platzierten einer jeden Gruppe, direkt in die Gruppenliga auf. Sollten zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen, werden die Aufsteiger durch Entscheidungsspiele zwischen den Drittplatzierten oder die Ausdehnung des Aufstiegsrechts an beide Drittplatzierte vergeben. Die jeweiligen Kreismeister der Kreise haben das Recht zur Teilnahme am Relegationsturnier. Sollte einer dieser Verein auf die Teilnahme verzichten, kann dieses Recht bis zum Viertplatzierten der jeweiligen Spielklasse weitergegeben werden. Findet sich hierdurch kein Teilnehmer, so stellt der betreffende Kreis keinen Vertreter zur Relegation um den Aufstieg zur Gruppenliga. Ausnahmen zur Überschreitung der Teilnehmerzahl von 8 Vereinen, Anträge der Kreise auf zusätzliche Teilnehmerplätze oder Anträge der Vereine zur Teilnahme am Aufstiegsturnier, werden durch die Kommission Spielbetrieb entschieden. Tritt eine Mannschaft, trotz schriftlicher Zusage, nicht zum Aufstiegsturnier an, wird dieses als ein Nichtantreten gewertet.
3 Sollte eine Mannschaft, bei den Aufstiegsturnieren die über zwei Tage ausgetragen werden, zum 2. Spieltag nicht mehr antreten, so wird dieses wie der Rückzug einer Mannschaft gewertet. Alle bis dahin ausgetragenen Turnierspiele werden annulliert. 3. Spielpläne, An- und Absetzungen von Spielen 3.1. Die Erstellung des Spielplanens sowie die An- und Absetzung von Spielen erfolgt ausschließlich durch den zuständigen Klassenleiter der Kommission Spielbetrieb / Verbandsjugendausschuss. Spieltag bei A- und C- Junioren ist grundsätzlich der Samstag, bei den B- und D- Junioren der Sonntag. Sofern erforderlich, können Spiele auch an Wochen- und Feiertagen angesetzt werden Anträge der Vereine auf Spielverlegungen können nach Verabschiedung der Spielpläne nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis spätestens 10 Tage vor Spieltermin mit entsprechendem Antrag (gebührenpflichtig) und in Absprache mit dem/den beteiligten Verein/en, beim Klassenleiter beantragt wurde/n. Zeitliche Verlegungen der Spiele müssen dem Klassenleiter spätestens 2 Tage vor dem Spieltermin vorliegen. Die Verlegung gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters als genehmigt. Der letzte Spieltag wird zeitgleich durchgeführt. 4. Spielfelder 4.1. Die Vereine verfügen über die unterschiedlichsten Sportplätze (Naturrasen, Kunstrasen und Hartplatz). Die Vereine sind gehalten, sich auf diese unterschiedlichsten Platzbeschaffenheiten einzustellen. Vereine mit Kunstrasen oder Hartplatz werden in der Rundenbesprechung bekannt gegeben Zu Spielen bei Vereinen mit Kunstrasenplatz oder Hartplatz, haben sich alle Spieler mit beiderlei Schuhwerk auszurüsten!!! 4.3. Über die Bespielbarkeit eines Platzes entscheiden neutrale Vertreter des HFV in Verbindung mit Vertretern der Gemeinden/Vereinen. Als neutraler Vertreter des HFV ist bei allen Vereinen, der Vertreter der 1. Senioren zu verständigen. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet, bei anstehenden widrigen Wetter- und/oder Platzverhältnissen den Klassenleiter und den Gastverein hierüber zu informieren und vorsorglich Kontaktmöglichkeiten am Spieltag sicherzustellen Die Entscheidung über einen Spielausfall ist dem Klassenleiter und dem Gastverein, bei Samstagsspielen bis spätestens Uhr, bei D-Junioren spätestens 9.00 Uhr, und bei Wochentagspielen oder Sonntagen bis 3 Stunden vor Spielbeginn mitzuteilen Spiele unter Flutlicht sind zugelassen. 5. Spielberechtigung und Spielbetrieb 5.1. Spielberechtigt für A-, B-, C- und D-Junioren Gruppenligen sind alle Spieler des älteren und jüngern Jahrgangs, die eine Spielberechtigung durch einen gültigen Spielerpass nachweisen können. Die Vereine sind verpflichtet, eine Spielerliste mit der Angabe von Geburtsdatum und Passnummer bei ( bei JSG ) Vereinszugehörigkeit vorzulegen. Nachmeldungen müssen spätesten am Tag vor dem Spiel (auch per Fax) beim Klassenleiter eingegangen sein. Bei fehlenden Pässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. Fehlende Spielerpässe sind in Kopie bis 4 Tage nach dem Spiel dem Klassenleiter unaufgefordert vorzulegen A-Junioren: Bei Abstellen von Spielern der Altersklasse B-Junioren für Auswahlmaßnahmen,
4 B-Junioren: Bei Abstellen von Spielern der Altersklasse C-Junioren für Auswahlmaßnahmen, C-Junioren: Bei Abstellen von Spielern der Altersklasse D-Junioren für Auswahlmaßnahmen, D-Junioren: Bei Abstellen von Spielern der Altersklasse E-Junioren für Auswahlmaßnahmen, 6. Spielberichte 6.1. Für den Spielbetrieb sind Spielberichtsformulare des HFV zu verwenden Der Spielbericht ist durch den Schiedsrichter ( 1 fach ) an den Klassenleiter zu senden Dem Schiedsrichter ist vor dem Spiel ein ausreichend frankierter Freiumschlag zu übergeben. 7. Auswechselspieler 7.1. Während des gesamten Spieles dürfen bis zu 4 Spieler, in einer Spielunterbrechung, aus- und wieder eingewechselt werden (JO 12) Wenn nicht vorher schon eingetragen, müssen alle zum Einsatz gekommenen Spieler, sofort nach Spielschluss auf dem Spielberichtsbogen nachgetragen werden (max. 15 Spieler) Der SR ist verpflichtet die Einwechslung auf dem Spielbericht zu vermerken. 8. Spielzeit 8.1. Die Spielzeit beträgt: A-Junioren 2 x 45, B-Junioren 2 x 40, C-Junioren 2 x 35, D-Junioren 2 x 30 Minuten. 9. Schiedsrichter 9.1. Für die Ansetzung der Schiedsrichter ist der Regionalbeauftragte der Schiedsrichter für die Region Frankfurt zuständig Die zuständigen Schiedsrichteransetzer werden im Anschriftenverzeichnis bekannt gegeben Die Schiedsrichter im A- und B-Junioren-Bereich werden kreisübergreifend eingesetzt. Bei C- und D-Junioren werden die Spiele von Schiedsrichtern der jeweiligen Kreise geleitet. Tritt der durch den Schiedsrichter-Sachbearbeiter angesetzte Schiedsrichter zum Spiel nicht an, muss die Begegnung durch einen evtl. anwesenden Schiedsrichter oder durch einen Betreuer geleitet werden. Dieser ist verpflichtet, den Spielbericht an den Klassenleiter zu senden. Beide Vereine sind zur Durchführung der Begegnung verpflichtet. 10. Sportrechtssprechung Für Vergehen im Zusammenhang mit den Spielen der A-, B-, C- und D-Junioren Gruppenliga ist die Rechts- und Verfahrensordnung des HFV maßgebend Zuständiges Rechtsorgan ist der Regionalbeauftragte für das Rechtswesen der Region Frankfurt und das zuständigen Sportgericht der Region. 11. Meldung der Spielergebnisse ins DFB-Net Die Platzvereine sind verpflichtet, das Spielergebnis und auch Spielausfälle an das DFB-Net zu melden Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des 39 Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet,
5 eingepflegt sind. Für Spiele, die nach Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System eingepflegt sind. Folgende Telefonnummern stehen zur Verfügung: Kostenfreie Telefon-Nr (nur aus dem Festnetz) Handy: (0,03 /Minute) oder über WAP-Handy: SMS: (0,19 pro SMS) 12. Anschriftenverzeichnis Den Vereinen wird ein Anschriftenverzeichnis mit den Erreichbarkeiten des Jugendleiters und Trainers zur Verfügung gestellt Für die Zustellung von Benachrichtigungen jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb wird ausschließlich das Vereinspostfach im dfbnet genutzt Änderungen sind dem Klassenleiter und den Vereinen unverzüglich zu melden. 13. Regionalpokal Die Durchführung der Pokalspiele erfolgt nach den Bestimmungen des HFV. Jugendspielgemeinschaften haben keine Möglichkeit auf Hessenebene an Pokalspielen teilzunehmen. Für den Pokalwettbewerb werden gesonderte Durchführungsbestimmungen erlassen. 14. Schlussbestimmungen Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des HFV geahndet. A-Junioren: B-Junioren: C-Junioren: D-Junioren: Klassenleiter Klassenleiter Klassenleiter Klassenleiter Karl Heinz Leo Hans Götz Karl Heinz Leo Hans Götz Karl Heinz Leo Regionalbeauftragter Frankfurt (im Original unterschrieben)
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