Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung mehr Schutz für Selbstständige

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung mehr Schutz für Selbstständige"

Transkript

1 Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung mehr Schutz für Selbstständige Selbstständig erwerbstätig Jenseits des Arbeitnehmerdaseins Wissenschaftliche Tagung des Fachausschusses Erwerbstätigkeit/Arbeitsmarkt Statistisches Bundesamt Wiesbaden, 20./21. Mai 2014 Dr. Frank Wießner Katalin Evers Dr. Michael Schleinkofer

2 Spare bei Zeiten oder begründe rechtzeitig ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag! 2

3 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag! Eingeführt ( Hartz III ): Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ( 28a SGB III)! für Pflegepersonen, Auslandsbeschäftigte und Selbstständige! für Auslandsbeschäftigte und Selbstständige ursprünglich befristet bis , inzwischen dauerhaft im SGB III! Ende 2012: von freiwillig Versicherten im Bestand sind ca. 97 % Selbstständige! immer mehr Solo-Selbstständige, immer weniger Schumpeter-Entrepreneure! Ausgeliefertsein am Markt, Schein-Selbstständigkeit, unternehmerisches Prekariat, Gefahr von Working Poor, unzureichender sozialer Schutz, wenig soziale Absicherung 3

4 Voraussetzungen und Konditionen! Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit min. zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis oder im Leistungsbezug (Alg I)! Keine anderweitige Versicherungspflicht! Selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Wochenstunden! Antrag innerhalb von drei Monaten nach Gründung! Endet mit Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit! Reguläre Kündigung frühestens nach fünf Jahren! In der Praxis: Möglichkeit der kalten Kündigung 4

5 Versicherungsbeiträge! Beitragsbemessung orientiert sich an der aktuellen Bezugsgröße der Sozialversicherung: Beitragssatz: 3%! Im Jahr 2012 bezogen auf 50% der Bezugsgröße: 39,38 West, 33,60 Ost (d.h. 100% entsprechen 78,75 )! Ab 2014 bezogen auf 100% der Bezugsgröße: 82,95 für das gesamte Bundesgebiet; in der zweijährigen Startphase wird wiederum nur der halbe Beitrag erhoben 5

6 Versicherungsbeiträge! Beitragsbemessung orientiert sich an der aktuellen Bezugsgröße der Sozialversicherung: Beitragssatz: 3% Westdeutschland Ostdeutschland Bezugsgröße Beiträge in der Startphase* 39,38 40,43 41,48 33,60 34,13 35,18 Reguläre Beitrage 78,75 80,86 82,96 67,20 68,26 70,36 * Gründungsjahr und nachfolgendes Kalenderjahr Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2012; 2013; 2014) 6

7 Freiwillig Weiterversicherte im Bestand ( ) ! Auslaufen der Übergangsregelung! möglicherweise Beendigung der Startphase ! gravierende Beitragssteigerung! Ende der Startphase ! einbrechende Antragszahlen /06/12 01/07/12 01/08/12 01/09/12 01/10/12 01/11/12 01/12/12 01/01/13 01/02/13 01/03/13 01/04/13 01/05/13 01/06/13 01/07/13 01/08/13 01/09/13 01/10/13 01/11/13! Gründungszuschuss als Ermessensleistung! erstmaliges Kündigungsrecht nach 5 Jahren Versicherungszeit Versicherte insgesamt Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Referat OS 11 7

8 Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen (2012)! Anwartschaft nach 12 Monaten in der Weiterversicherung! Höhe entsprechend fiktivem Arbeitsentgelt nach Qualifikation Qualifikationsstufe Arbeitslosengeld* West Ost Q-Gruppe 1: Hoch-/Fachhochschule 1.322, ,10 Q-Gruppe 2: Fachschule/Meister ,80 Q-Gruppe 3: Abgeschlossener Ausbildungsberuf 963,90 843,00 Q-Gruppe 4: Keine Ausbildung 746,40 636,90! Ggf. Berücksichtigung früherer Anwartschaften aus SVB! Dauer der Versicherungsleistungen gestaffelt nach Versicherungszeiten und Lebensalter * Steuerklasse III, ohne Kind 8

9 Vergleich mit Alg I aus Pflichtversicherung (2012)! Für einen Beschäftigten mit einem Monatseinkommen in Höhe der Bezugsgröße würde exakt der doppelte Versicherungsbeitrag anfallen (50 % AG-Anteil)! Bei einem Bruttoeinkommen in Höhe der Bezugsgröße und einer durchschnittlichen Belastungsquote ergeben sich Nettoeinkommen von (West) bzw (Ost)! Das Alg I (Steuerklasse III, kein Kind) würde dann ca (West) bzw. 962 (Ost) betragen! Freiwillig Weiterversicherte in den Q-Gruppen 3 und 4 bekommen weniger, die Gruppen 1 und 2 schneiden dagegen besser ab! (Q- Gruppe 1 erhält rund 25% (West) mehr (Ost: 22%)! Ungleichbehandlung! Sowohl innerhalb als auch zwischen den Gruppen! 9

10 Forschungsfragen! Gibt es bei Nutzung der Versicherungsoption Hinweise auf eine adverse (Selbst-)Selektion der Versicherungsnehmer aufgrund von Hidden Characteristics oder Hidden Information?! Gibt es bei der Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen Hinweise auf Moral Hazard infolge von Hidden Intention oder Hidden Action? 10

11 Datenbasis (I)! Sekundäranalyse von Befragungsdaten zur Evaluation des Gründungszuschusses! Drei Subgruppen: geförderte Gründer (Gründungszeitraum I/2009) geförderte frische Gründer (Gründungszeitraum III/2010) ungeförderte Gründer (Gründungszeitraum III/2009)! Beobachtungszeitraum: ca. 1-3 / 20 / 40 Monate I/2009 III/2010 IV/2010 III/2012 t 0 t 0 t 1 t 2 GZ-geförderte Gründer Ungeförderte Gründer Geförderte frische Gründer 1. Befragung 2. Befragung 11

12 Datenbasis (II) Abgrenzung der Versicherungsberechtigten für die Analyse:! Selbstständigkeit in Vollzeit (weitere Beschäftigung max. 15 Wochenstunden)! Selbstständigkeit als Hauptbeschäftigung! Keine anderweitige Versicherungspflicht (SVB, Midi-Job)! Ungeförderte Gründer dürfen nicht aus Arbeitslosigkeit starten 12

13 Deskriptive Befunde Versicherungsberechtigte und Versicherte Geförderte Geförderte Ungeförderte frische Gesamt Gründer Gründer Gründer Welle 1 (1) Versicherungsberechtigt in der freiwilligen Weiterversicherung (2) davon versichert (% von (1)) 51,9 % 59,7 % 18,0 % 49,4 % Welle 2 (3) weiterhin versicherungsberechtigt (% von (1)) 85,3 % 76,7 % 90,4 % 82,1 % (4) davon versichert (% von (3)) 31,5 % 38,8 % 13,2 % 31,0 % Gründe für Nicht-Versicherung: Nicht-Können Nicht-Wissen Nicht-Wollen Hinweis: Anteile für die zweite Welle sind hochgerechnete Werte 13

14 Deskriptive Befunde Leistungsbezug und Ausscheiden aus der freiwilligen Versicherung Anteil aktueller Leistungsbezieher in Welle 1 Anteil aktueller Leistungsbezieher in Welle 2 Anteil Leistungsbezieher im gesamten Beobachtungszeitraum Anteil ausscheidender Gründer ( Kalte Kündigung ) Geförderte Geförderte Ungeförderte frische Gründer Gründer Gründer Gesamt 1,8 % 0,1 % 0,3 % 0,7 % 1,2 % 1,4 % 0,5 % 1,2 % 6,0 % 3,8 % 1,2 % 4,0 % 47,0 % 40,9 % 53,9 % 44,1 % Hinweis: Anteile für die zweite Welle sind hochgerechnete Werte 14

15 Dauer der Leistungsbezuges in der FAW Quelle: Jahn/Springer, IAB-Kurzbericht 26/

16 Häufigkeit des Leistungsbezuges in der FAW Quelle: Jahn/Springer, IAB-Kurzbericht 26/

17 Empirische Vorgehensweise! Determinanten eines Versicherungsverhältnisses auf Antrag mit Daten der ersten Welle (Logit-Modelle)! Erklärende Größen: Soziodemographische Merkmale der Gründerperson Merkmale der Vorgründungsphase Strukturmerkmale der Gründung Einflussfaktoren aus dem betrieblichen Umfeld 17

18 Determinanten der Nutzung der FAW (I) (Logit-Modell, marginale Effekte) Determinanten Alle Gründer Untersuchungsgruppe; Referenz: geförderte Gründer - Geförderte frische Gründer *** - Ungeförderte Gründer *** Geschlecht (1=weiblich, 0=männlich) Familienstand (1 = mit Partner/in, 0 = ohne Partner/in) Migrationshintergrund (1=ja, 0=nein) *** Qualifikationsgruppen, Referenz: abgeschlossene Berufsausbildung (Q-Gruppe 3) - Q-Gruppe 1: (Fach-)Hochschule / Uni ** - Q-Gruppe 2: Fachschule / Meister * - Q-Gruppe 4: keine Ausbildung Berufserfahrung (Monate) *** Berufserfahrung (Monate quadriert) Kumulierte Arbeitslosigkeitsdauer (Monate) *** Kum. Arbeitslosigkeitsdauer (Monate quadriert)

19 Determinanten der Nutzung der FAW (II) (Logit-Modell, marginale Effekte) Determinanten Alle Gründer Pull-Faktor ( Demand Pull ) * Push-Faktor ( Unemployment push ) *** Selbstständige Mutter (1=ja, 0=nein) Selbstständiger Vater (1=ja, 0=nein) * Startkapital, Referenz: bis EUR bis EUR to EUR * - mehr als EUR *** Durchschnittl. Wochenarbeitszeit; Referenz: bis zu 38 Stunden - 39 bis 45 Stunden *** - 46 bis 55 Stunden ** - Mehr als 55 Stunden ** Wirtschaftszweig; Referenz: Sonstige - Handwerk, verarbeitendes Gewerbe Handel (Groß- und Einzelhandel) * - Andere Dienstleistungen

20 Determinanten der Nutzung der FAW (III) (Logit-Modell, marginale Effekte) Determinanten Alle Gründer Region (1=Ost, 0=West) ** N 4,610 Chi *** Pseudo-R Zwischenfazit: " wichtigste erklärende Variablen sind u.a.: Förderung durch Gründungszuschuss, Höhe des Startkapitals, Arbeitszeit, Push-/Pull- Motivation " nur in Ansätzen Hinweise auf eine adverse (Selbst-)Selektion der Versicherungsnehmer 20

21 Fazit! Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist als soziale Sicherung für Existenzgründer eine sinnvolle Option! Unterschiedliche Nutzung je nach Subgruppe: v.a. vormals Arbeitslose, Solo-Selbständige, in der Start- und Konsolidierungsphase! Wenig Hinweise auf adverse (Selbst-)Selektion; in Zukunft möglicherweise zunehmend! Ggf. zielgruppendifferenzierte Ansprache ratsam (z. B. Migranten)! Kalte Kündigung erschwert Administration! Kaum Anhaltspunkte für moral hazard! Ggf. Ausweitung/Sonderregelung für bestimmte Personengruppen! Trade-off der Arbeitslosenversicherung: Unsicherheit vs. Transaktionskosten 21

22 Ausblick was tun?! Ungleichbehandlung abschaffen Anlehnung an Alg I oder gestaffelte Beitragssätze für gestaffelte Leistungen! Kalte Kündigung überflüssig machen Eigenkündigung jederzeit erlauben! Zeitliche Beschränkung???! Bindung an GZ-Förderung???! Öffentlichkeitsarbeit für private Vorsorge??? 22

23 Danke für die Aufmerksamkeit! Dr. Frank Wießner Katalin Evers Dr. Michael Schleinkofer Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Regensburger Str Nürnberg

24 Backup 24

25 Moral Hazard Amortisation durch Mitnahme? (I)! Stark vereinfachte Modellannahmen: Start 2014; Anwartschaft nach 12 Beitragsmonaten, keine Zinsen bis zu 6 Monate Leistungsanspruch Beitrag kumuliert Q-Gruppe 4 Q-Gruppe 3 Q-Gruppe 2 Q-Gruppe 1 25

26 Moral Hazard Amortisation durch Mitnahme? (II)! Stark vereinfachte Modellannahmen: Start 2014; Anwartschaft nach 12 / 16 / 20 / 24 Beitragsmonaten, keine Zinsen Leistungsanspruch Q-Gruppe 1 (Akademiker): 6 / 8 / 10 / 12 Monate ( 147 (2) SGB III) Beitrag kumuliert Q1-12 Beitragsmonate Q1-16 Beitragsmon. Q1-20 Beitragsmon. Q1-24 Beitragsmon. 26

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem

Mehr

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ZB Produkte und Programme Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) Einführung des

Mehr

Solo-Selbstständige. Inzidenz und sozialpolitische Implikationen

Solo-Selbstständige. Inzidenz und sozialpolitische Implikationen Solo-Selbstständige Inzidenz und sozialpolitische Implikationen Fachtagung Zwischen atypischer Beschäftigung und Fachkräftemangel Wiesbaden, 30./31. Mai 2012 Dr. Frank Wießner Dr. Hans-Dieter Gerner Agenda

Mehr

Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit?

Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit? Gründermontag Existenzgründung (M)ein Weg aus der Arbeitslosigkeit? Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA Der Gründungszuschuss - eine Integrationsförderung Eine Ermessensleistung der aktiven

Mehr

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten Aktuelle Daten und Indikatoren Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten 21. November 2013 Inhalt 1. In aller Kürze...2 2. Entwicklung in Deutschland...2 3. Arbeitslosigkeit nach Qualifikation...2 4.

Mehr

Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ( 28a SGB III)

Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ( 28a SGB III) Antragspflichtversicherung 28a SGB III Anspruchsvoraussetzungen Arbeitslosengeld Kerstin Rühle Vortrag IHK Heilbronn 19.11.2013 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ( 28a SGB III) Berechtigte Personenkreise

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Soziale Absicherung bei der Existenzgründung Christian Olfens 07. Mai 2009 Pflichtversicherung freiwillige Versicherung Der Unterschied: Pflichtversicherung freiwillige Versicherung

Mehr

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40

54.600,00 4.550,00 2.2 Bezugsgröße p.a. mtl. 2.135,00 2.100,00 2.3 Beitragssatz 2,8 % 2,8 % 2.4 Höchstbeitrag mtl. 151,20 127,40 Sozialversicherungsdaten 2009 Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2009 geltenden Daten zu den Sozialversicherungszweigen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Rentenversicherung

Mehr

IAB Kurzbericht. Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

IAB Kurzbericht. Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB Kurzbericht Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 12/2013 In aller Kürze Bei einem Scheitern ihrer Unternehmung droht Existenzgründern oft der finanzielle und soziale

Mehr

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Katrin Vass, Fachanwältin für Sozialrecht, aus der Kanzlei Dr. Ruth Schultze-Zeu & Kollegen

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Katrin Vass, Fachanwältin für Sozialrecht, aus der Kanzlei Dr. Ruth Schultze-Zeu & Kollegen Arbeitslosenversicherung 1. Mitgliedschaft Bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Keine Arbeitnehmer in diesem

Mehr

Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) wird bestimmten

Mehr

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer

NORDWEST. Soziale Absicherung für Existenzgründer Soziale Absicherung für Existenzgründer Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig Es besteht keine Pflicht zur gesetzlichen

Mehr

Freiwillige Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt

Mehr

Merkblatt Gründungszuschuss

Merkblatt Gründungszuschuss Gründungszuschuss 1 Merkblatt Gründungszuschuss Der Gründungszuschuss (früher bekannt unter Ich-AG Zuschuss und Überbrückungsgeld) hat sich Anfang 2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen

Mehr

Soloselbständige in Deutschland

Soloselbständige in Deutschland Soloselbständige in Deutschland Strukturen, Entwicklungen und soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit Kurzexpertise im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung Andreas Koch, Martin Rosemann, Jochen Späth unter

Mehr

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen

Soziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-

Mehr

Soziale Sicherung Solo-Selbstständiger. Soziale Absicherung von (Solo-) Selbstständigen. Selbstständige und ihre Gewerkschaft

Soziale Sicherung Solo-Selbstständiger. Soziale Absicherung von (Solo-) Selbstständigen. Selbstständige und ihre Gewerkschaft Soziale Sicherung Solo-r Soziale Absicherung von (Solo-) n Die Säulen der sozialen Sicherung Wie können / müssen sich absichern? Krankenversicherung (gesetzlich / privat) Pflegeversicherung Altersversorgung

Mehr

KarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige

KarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige KarriereStart 23. 25.01.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Solo-Selbständige allein unter vielen

Solo-Selbständige allein unter vielen Solo-Selbständige allein unter vielen Befunde aus der Begleitforschung zu Überbrückungsgeld und Ich-AG Jahrestagung der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.v. Loccum, 22./23. September 2011 Dr. Frank

Mehr

Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III

Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III Handwerkskammer Flensburg Sönke Wellhausen Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle Ziel des Gründungszuschusses ist: die

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2010 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Niederlassung Coesfeld

Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Versicherungen für Existenzgründer Niederlassung Coesfeld Themen Sozialversicherung für den Unternehmer Welche Versicherungen sind sonst sinnvoll Gründerwoche der wfc

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs

Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin 09.10. - 10.10.2015

Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin 09.10. - 10.10.2015 Persönliche Absicherung für Selbständige Berlin 09.10. - 10.10.2015 Tetra Images/Corbis www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung

Mehr

Ziele des Gründungszuschusses

Ziele des Gründungszuschusses Informationsveranstaltung für Existenzgründer Oberbergischer Kreis Wirtschaftsförderung 09.12.2010 Herr Stangier, Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit Waldbröl Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch

Mehr

Helmut Kleinen. Gründer- und Nachfolgetag Köln, 02.07.2010. Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Helmut Kleinen. Gründer- und Nachfolgetag Köln, 02.07.2010. Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Helmut Kleinen Gründer- und Nachfolgetag Köln, 02.07.2010 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit 1 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Existenzgründung ein erfolgreicher Weg aus der Arbeitslosigkeit

Mehr

Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung.

Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung. Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) wird bestimmten

Mehr

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss -

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss - Folie 1 Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit - Gründungszuschuss - START Messe Essen 14. 16.09.2007 Torsten Schubert Helmut Kleinen - RD NRW - - G.I.B. NRW - Folie 2 Agenda Überblick Anlaufstellen

Mehr

Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung

Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung RE RENTE Versicherte nach Versicherungsart in der Rentenversicherung Frauen seltener als Männer sozialversicherungspflichtig rentenversichert Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt

Mehr

Soziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter

Soziale Absicherung für Existenzgründer. Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Soziale Absicherung für Existenzgründer Absicherung für den Krankheitsfall und im Alter Sozialversicherung für Selbstständige Grundsätzlich gilt für Selbstständige: Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013

SV-Rechengrößen in 2014 und 2013 SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) ermäßigter pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung (ohne Sachsen) Pflegeversicherung

Mehr

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013) Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur

Mehr

57 Sozialgesetzbuch III

57 Sozialgesetzbuch III Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses

Mehr

Erwerbsbeteiligung von Frauen Chancen und Risiken auf dem Arbeitsmarkt

Erwerbsbeteiligung von Frauen Chancen und Risiken auf dem Arbeitsmarkt Erwerbsbeteiligung von Frauen Chancen und Risiken auf dem Arbeitsmarkt Veranstaltung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord und der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,

Mehr

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger: Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

4. Grundzüge der Wirtschaftspolitik. 4.3 Soziale Sicherung. Allgemeine Volkswirtschaftslehre. WiMa und andere (AVWL I) WS 2007/08

4. Grundzüge der Wirtschaftspolitik. 4.3 Soziale Sicherung. Allgemeine Volkswirtschaftslehre. WiMa und andere (AVWL I) WS 2007/08 4. Grundzüge der Wirtschaftspolitik 4.3 Soziale Sicherung 1 Grundprinzipien der Daseinsvorsorge: Individualprinzip: eigenverantwortliche Vorsorge Notfälle durch Ersparnisbildung oder Abschluss von Versicherungen

Mehr

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite

Mehr

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind

Mehr

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit Selbstständig Unternehmenspräsentation im Nebenerwerb Dirk Max Langert Mustermann 19. Januar 30.06.2012 2016, IHK OWL, Bielefeld Seite 1 Grundsätzliches Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

Mehr

Familienpflegezeit: ein Pflegefall?

Familienpflegezeit: ein Pflegefall? Familienpflegezeit: ein Pflegefall Das neue Gesetz zur Familienpflegezeit Rechtsanwältin Anne Hümmer Was ist Familienpflegezeit Freiwillige Vereinbarung zwischen und Pflegephase Verringerung der Arbeitszeit

Mehr

Potenzial für den KV Verkauf

Potenzial für den KV Verkauf Potenzial für den KV Verkauf GKV-Beitrag 2010 so hoch wie nie: 632 EUR inklusive Pflege 3 Mio. freiwillig GKV-Versicherte in der Altersgruppe 20 bis 49 Jahre Bürgerentlastungsgesetz bietet höhere steuerliche

Mehr

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem

Mehr

Methodenfehler im Morbi-RSA: Für alte und schwerkranke Menschen wird den Kassen zu wenig Geld zugewiesen

Methodenfehler im Morbi-RSA: Für alte und schwerkranke Menschen wird den Kassen zu wenig Geld zugewiesen Methodenfehler im Morbi-RSA: Für alte und schwerkranke Menschen wird den Kassen zu wenig Geld zugewiesen Was ist die Ungleichbehandlung? Im Unterschied zu allen anderen GKV-Versicherten werden bei der

Mehr

2 Sozialrechtlich relevante Regelungen

2 Sozialrechtlich relevante Regelungen 2 Sozialrechtlich relevante Regelungen In diesem Abschnitt werden die wichtigsten sozialrechtlichen Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer im Vergleich zusammenfassend dargestellt, wie sie am 31.05.2012

Mehr

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013

Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Freiwillige Versicherung indergkv Maik Großmann, Teamleiter Beiträge Krankenkassenbetriebswirt Leipzig, im März 2013 Agenda Freiwillige Versicherung Krankenversicherung für Nichtversicherte Beitragsberechnung

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

Arbeitsmarktberichterstattung, Juni 2014. Der Arbeitsmarkt in Deutschland Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktberichterstattung, Juni 2014. Der Arbeitsmarkt in Deutschland Menschen mit Migrationshintergrund auf dem deutschen Arbeitsmarkt Arbeitsmarktberichterstattung, Juni 2014 Der Arbeitsmarkt in Menschen mit auf dem deutschen Arbeitsmarkt Menschen mit auf dem deutschen Arbeitsmarkt Impressum Herausgeber: Zentrale Arbeitsmarktberichterstattung

Mehr

Blitzlicht Versicherung. Worauf Sie beim Start achten müssen!

Blitzlicht Versicherung. Worauf Sie beim Start achten müssen! Blitzlicht Versicherung Worauf Sie beim Start achten müssen! Gründung einer Kochschule ( 1 ) mtl. 360,00 Gewinn./. 0,00 KV./. 0,00 RV./. 100,00 EKSt. = 260,00 Gründung einer Kochschule ( 2 ) mtl. 1.000,00

Mehr

Einbeziehung der bislang nicht obligatorisch gesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung: Optionen der rechtlichen Ausgestaltung

Einbeziehung der bislang nicht obligatorisch gesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung: Optionen der rechtlichen Ausgestaltung Einbeziehung der bislang nicht obligatorisch gesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung: Optionen der rechtlichen Ausgestaltung Dr. Axel Reimann Mitglied des Direktoriums der Deutschen

Mehr

Was bleibt unterm Strich?

Was bleibt unterm Strich? Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule

Mehr

Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge

Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Vollkasko für Unternehmer? - Versicherungen und Vorsorge Aktiv und Gesund Sorgenfrei Erstklassig Servicestark Effizient und Flexibel dafür steht die BARMER! Gründungsforum 2009/2010 Region Göttingen Überlegen

Mehr

DIA Ausgewählte Trends November 2014. Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln

DIA Ausgewählte Trends November 2014. Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln DIA Ausgewählte Trends November 2014 Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln DIA Ausgewählte Trends 2014 (I) Ausgangslage und Fragestellung

Mehr

Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**)

Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**) Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**) Renten nach monatlichem Gesamtrentenzahlbetrag* (RV**) Einzel- und, Anteile in Prozent, 01.07.2012 Einzel- und, Anteile in Prozent, 01.07.2012 * unter

Mehr

Abbildung 1: Hochschulzugangsberechtigung der INGflex-Probanden/-innen (1. Kohorte:

Abbildung 1: Hochschulzugangsberechtigung der INGflex-Probanden/-innen (1. Kohorte: Studienmodell INGflex Forschungsfrage : Analyse fachlicher und personaler Bildungsvoraussetzungen und Studienerwartungen beruflich qualifizierter Studieninteressenten (Motivation, vorhandene Kompetenzen,

Mehr

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Selbstständig werden selbstständig bleiben Agentur für Arbeit Holzkirchen Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Referent: Stephan Dieterich, Agentur für Arbeit Holzkirchen monatliche Hilfen für den

Mehr

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ)

1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Fragebogen Aushilfen Datenbogen zur internen Erfassung 1.) Allgemeine Angaben 1a.) Angaben zur Person und Beschäftigung: Name: Vorname: Adresse: Geburtsdatum: (TT) (MM) (JJJJ) Geschlecht: O männlich O

Mehr

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta

GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen. Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Mag. Peter Reichinger / Mag. Pia Basziszta Überblick Grundsätze Neue Selbständige - 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG Versicherungsgrenzen Versicherungserklärung - Überschreitungserklärung

Mehr

Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit

Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit Berlin, 15. Oktober 2012 Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit Die vollständigen Kosten der Arbeitslosigkeit sind weit höher als die Summe der Ausgaben für Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld

Mehr

1/6. Frauen häufiger gesetzlich krankenversichert

1/6. Frauen häufiger gesetzlich krankenversichert 1/6 häufiger gesetzlich krankenversichert Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Status in Deutschland 100 90 80 70 88,9 28,7 81,6 19,0 89,6 25,4 83,8 18,1 Gesamt 60 50 40 30 20 10 23,6

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2038 5. Wahlperiode 23.12.2008

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2038 5. Wahlperiode 23.12.2008 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2038 5. Wahlperiode 23.12.2008 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen

Mehr

Perspektiven für Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland

Perspektiven für Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland Perspektiven für Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Beschäftigung ausländischer Hochschulabsolventen Nürnberg, 15. Mai 2014 Dr. Johann Fuchs Job-Förderprogramm:

Mehr

MINIJOBS GESETZLICHER RAHMEN UND QUANTITATIVE ENTWICKLUNG TORSTEN BRANDT UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN

MINIJOBS GESETZLICHER RAHMEN UND QUANTITATIVE ENTWICKLUNG TORSTEN BRANDT UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN MINIJOBS GESETZLICHER RAHMEN UND QUANTITATIVE ENTWICKLUNG TORSTEN BRANDT UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN Workshop Minijobs eine Beschäftigungsform mit Nebenwirkungen. Bestandsaufnahme und politische Handlungsoptionen,

Mehr

Informationen zur Ich-AG als Leistung der Arbeitsförderung (Existenzgründungszuschuss nach 421 l SGB III) *

Informationen zur Ich-AG als Leistung der Arbeitsförderung (Existenzgründungszuschuss nach 421 l SGB III) * BMWA aktualisierter Stand: 27.03.03 II A 2 Infoblatt_IchAG.doc/dü Informationen zur Ich-AG als Leistung der Arbeitsförderung (Existenzgründungszuschuss nach 421 l SGB III) * Mit dem Existenzgründungszuschuss

Mehr

Soziale Sicherung für Existenzgründer

Soziale Sicherung für Existenzgründer Soziale Sicherung für Existenzgründer Christine Pertl Bahnhofstr. 17 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141/5369 420 Email: Christine.Pertl@by.aok.de 0 Krankenversicherung Ihre Wahlmöglichkeiten Gesetzliche

Mehr

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung sollte man gut überdenken!

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung sollte man gut überdenken! Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung sollte man gut überdenken! Wir haben ja bereits darauf Aufmerksam gemacht. Seit 1. Februar 2006 können sich Gründer und Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit versichern

Mehr

Nichtversicherte im deutschen Krankenversicherungssystem

Nichtversicherte im deutschen Krankenversicherungssystem Seminar: Seminar: Rechtliche Rechtliche und und finanzielle finanzielle Grundlagen Grundlagen einer einer staatlichen staatlichen Krankenversicherung Krankenversicherung Inwent Inwent und und Vietnam Vietnam

Mehr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Bugzel, sehr geehrter Herr Grave,

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Bugzel, sehr geehrter Herr Grave, DIE LINKE. Ratsfraktion Herten Kurt-Schumacher-Str.2 45699 Herten An den Bürgermeister der Stadt Herten Herrn Dr. Ulrich Paetzel An den Vorsitzenden des Ausschusses für Bürger-, Senioren- und Sozialangelegenheiten

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 9 Ausbildung... 10 Die Tätigkeit... 11 Reihenfolge der Planung... 12 Wer hilft

Mehr

Familienpflegezeitgesetz. Was ist das eigentlich?

Familienpflegezeitgesetz. Was ist das eigentlich? Familienpflegezeitgesetz Was ist das eigentlich? Was ist das Ziel des Gesetzes? Bessere Vereinbarkeit von Betreuung (Pflege) naher Angehöriger in häuslicher Umgebung und Beruf Weiterer Schritt zu einer

Mehr

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)

Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr

Mehr

Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung.

Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung. Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I Nr. 65, S. 2848) wird bestimmten

Mehr

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel. Persönliche Angaben: Name, Vorname. PLZ, Wohnort. Straße, Hausnummer

PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel. Persönliche Angaben: Name, Vorname. PLZ, Wohnort. Straße, Hausnummer PERSONALFRAGEBOGEN geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) Arbeitgeber/Firmenstempel Persönliche Angaben: Name, Vorname PLZ, Wohnort Straße, Hausnummer Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Familienstand Rentenversicherungsnummer

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein Was ist wichtig? Beispiel: Skiunfall mit diversen komplizierten Knochenbrüchen 2 Wochen Krankenhaus 3 Wochen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Krankengymnastik Hilfsmittel (z.b. Gehhilfe) Gesamtkosten

Mehr

Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!

Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung! Die GSVG-Pflichtversicherung für KünstlerInnen Dr. Thomas Richter Grundsätze Freiberuflich tätige KünstlerInnen sind neue Selbständige nach dem GSVG. Es gibt keine spezielle Künstler-Sozialversicherung!

Mehr

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV

Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Fragen und Antworten zur UV-Jahresmeldung nach 28a Abs. 2a SGB IV Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015

Mehr

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Herzlichen Dank an die Agentur

Mehr

Schüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche 15-17 Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften

Schüler im Lohn. max. 2 Stunden/Tag und max. 5 Tage/Woche 15-17 Jahre max. 4 Wochen/Jahr in den Schulferien keine besonderen Schutzvorschriften Schüler im Lohn Einordnung bis 12 Jahre Beschäftigungsverbot 13-14 Jahre Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich (nur sehr leicht Arbeiten, z. B. Zeitungen austragen) 15-17 Jahre Vollzeit schulpflichtig

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Alterssicherung

Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Alterssicherung Das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung revisited? Jahrestagung der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt am 25. und 26. September 2014 in Loccum Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Alterssicherung

Mehr

Rentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz

Rentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz Rentenreform 2007 RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz (Stand: 24.1.2007) Folie 1 Sozialpolitik / Zeitplan RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz : Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegt Große

Mehr

b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft

b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft Teilhaberecht an der Selbstverwaltung Versicherungsverhältnis Beitragspflicht Kielmansegg: Sozialrecht I+II 186 bb) Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

6. Sozialversicherungsansprüche

6. Sozialversicherungsansprüche 6. Sozialversicherungsansprüche Besprechungsfall 13 (BVerfGE 53, 257): Mit der Familienrechtsreform von 1977 führte der Gesetzgeber einen Versorgungsausgleich für den Fall der Ehescheidung ein, 1587 ff.

Mehr