Betriebliche Integration im Rahmen der Suchtberatung bei Airbus Deutschland

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1 März 2007 Präsentiert von Stefanie Christiansen Fritz Teichler Suchtberatung, Airbus Deutschland Betriebliche Integration im Rahmen der Suchtberatung bei Airbus Deutschland Jahrestagung des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e.v. März 2007 Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss

2 Suchtprävention und Hilfsangebote GBV Arbeitsgruppe Suchtprävention - zur Planung und Koordination von Maßnahmen Vorgehen bei suchtmittel- bzw. suchtbedingten Auffälligkeiten Maßnahmen zur Prävention Ablaufplan Stufenplan Bei Verdacht auf akutem Suchtmitteleinfluß Bei wiederholten Auffälligkeiten Schulungen für bestimmte Zielgruppen Aufklärung und Information für alle Beschäftigten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Verhaltensregeln Beratungsangebote Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss März 2007 Seite 2

3 Suchtberatung bei Airbus Deutschland Die Suchtberatung ist Bestandteil des betrieblichen Suchtpräventions- und Hilfeprogramms bei Airbus Deutschland. Sie besteht seit über 20 Jahren an allen Standorten. Die Suchtberater haben eigene Suchterfahrungen und verfügen über eine qualifizierte Ausbildung zum Betrieblieblichen Suchtberater. Zu unseren Qualitätsstandards gehören u.a.: Ausbildung zum Betrieblichen Suchtberater nach Qualitätsstandards des NABS Praxisbegleitung durch externen Dipl. Psychologen Kontinuierliche Weiterqualifizierung Enge Kooperation mit unserem Betriebsärztlichen Dienst Ein gut ausgebautes innerbetriebliches und externes Netzwerk Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss März 2007 Seite 3

4 Vorgehensweise der Suchtberatung Die Suchtberater stehen unseren Beschäftigten und deren Angehörigen auch außerhalb ihrer Arbeitszeiten an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Sie begleiten die Klienten vor, während und nach der Therapie. Arbeit mit Betroffenen beinhaltet Kontakt- und Motivationsphase Diagnose- und Indikationsphase Vermittlungs- und Therapiephase Wiedereingliederungs- und Nachsorgephase Arbeit mit dem sozialen Umfeld e mit Angehörigen, Vorgesetzten, Kollegen, Behandlern Administrative Tätigkeiten Unterstützen bei der Antragstellung für die Reha Erstellen von Sozialberichten Mitarbeit in diversen internern und externen Arbeitskreisen Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss März 2007 Seite 4

5 Suchtberatung bei Airbus bedeutet In 95 % erfolgreiche Wiedereingliederung ins Arbeitsleben und Erhalt der Erwerbsfähigkeit Die innerbetriebliche Suchtberatung stellt eine wichtige Schnittstelle zwischen Arbeitsplatz, Suchteinrichtung und Klient dar. Frühzeitige und schnelle Intervention bei Problemen Direkte Einflussnahme auf die Arbeitssituation, durch vernetztes Zusammenwirken von Werksgesundheitsdienst, Suchtberatung, anderen Fachbereichen und Vorgesetzten Vorbereitung auf die Rückkehr an den Arbeitsplatz und Begleitung beim Wiedereinstieg sowie Abstimmung gezielter Maßnahmen mit Behandlern und betrieblichen Anprechpartnern. Sehr geringe Abbruch- und Rückfallquote Intensive Vor- und Nachsorge Case-Management (Prozessbegleitung und Koordination) Vermeidung kostenintensiver Maßnahmen Gezielte Vermittlung sehr gut ausgebautes internes und externes Netzwerk Individuelle und bedarfsgerechte Problemlösungen Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss März 2007 Seite 5

6 Anhang 1: Auszug aus BV- Suchtprävention und Suchtintervention: Ablaufplan für den Umgang bei Verdacht auf akuten Suchtmitteleinfluss Vorfall Mitarbeiter Vorgesetzter Benachrichtigung Betriebsärztlicher Dienst Suchtberatung Personalbereich Betriebsrat Vorgesetzter Mitarbeiter Betriebsärztlicher Dienst Suchtberatung Personalbereich Betriebsrat Abstimmen weiterer Maßnahmen und arbeitsrechtlicher Konsequenzen Betriebsärztl. Dienst Suchtberatung MASSNAHMEN z.b. Nach Hause Bei Bedarf Angebot: freiwilliger Drogentest zur eigenen Entlastung Klinik unverzügliche Beratung Vorgesetzter Personalbereich Betriebrat Arbeitrechtliche Konsequenzen und ggf. Vereinbarung weiterer Maßnahmen Das weiterführende Hilfsangebot wird zwischen Suchtberatung, Betriebsärztlichen Dienst und Betroffenem abgestimmt. Der/die Mitarbeiter/in entbindet die Suchtberatung insofern von ihrer Schweigepflicht, dass der/die Vorgesetzte eine Meldung erhält, ob das Hilfsangebot angenommen wurde. Der sichere Transport des/der Betroffenen (nach Hause, Klinik o.ä.) ist zu gewährleisten. Eine erneute Auffälligkeit setzt den Prozess erneut in Gang. Weiteres regelt der Stufenplan. Bei Minderjährigen ist auf jeden Fall der gesetzliche Vertreter einzuschalten. Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss März 2007 Seite 6

7 Anhang 2: Auszug aus BV Suchtprävention und Suchtintervention Stufenplan Die Interventionsstufen stellen eine Vorgehensweise bei wiederholten suchtbedingten Auffälligkeiten dar, von der in Einzelfällen begründet abgewichen werden kann. Bei akutem Einfluß von Alkohol, Drogen oder Medikamenten gilt der Ablaufplan für den Umgang mit Mitarbeitern bei Verdacht auf akuten Suchtmitteleinfluß. Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten Konsequenzen snotiz, die beim Vorgesetzten verbleibt Vereinbarung von Maßnahmen 1. Stufe Vertrauliches VG / MA Auffälligkeiten Hilfsangebote Sozial- u. Suchtberatung, Betriebsarzt, externe Beratungsstellen Ergänzende Maßnahmen s. Seite 9 Hinweise bzw. Nachweis für Suchtproblematik Weiterhin Auffälligkeiten Controlling u. Feedback durch VG Keine weiteren Auffälligkeiten innerhalb einer individuell festgelegten Frist oder Durchführung einer Therapie, keine Fortsetzung des Stufenplans snotiz Vereinbarung von Maßnahmen (z.b. keine kurzfristige Freizeitgewährung, AU-Bescheinigung ab 1. Tag) 2. Stufe MA / VG / diszipl. VG / BR / Personalbereich / Suchtberatung / Betriebsarzt / ggf. SBV Hinzuziehen: Suchtberatung u. Betriebsarzt zur Darstellung der Hilfsangebote Ergänzende Maßnahmen s. Seite 9 Aufforderung durch VG: empfohlene Hilfsangebote anzunehmen Weiterhin Auffälligkeiten Controlling u. Feedback durch VG Keine weiteren Auffälligkeiten innerhalb einer individuell festgelegten Frist oder Durchführung einer Therapie, keine Fortsetzung des Stufenplans Weiterhin Auffälligkeiten Weiterhin Auffälligkeiten Abmahnung mit Auflagen zur Verhaltensänderung Abmahnung mit Auflagen zur Verhaltensänderung Kündigung bei Suchterkrankung 3. Stufe MA / VG / diszipl. VG / BR / Personalbereich / Suchtberatung / Betriebsarzt / ggf. SBV Controlling u. Feedback durch VG 4. Stufe MA / VG / diszipl. VG / BR / Personalbereich / Suchtberatung / Betriebsarzt / ggf. SBV Controlling u. Feedback durch VG 5. Stufe MA / VG / diszipl. VG / BR / Personalbereich / Suchtberatung / Betriebsarzt / ggf. SBV Suchtberatung u. Betriebsarzt s.o. Ergänzende Maßnahmen s. Seite 9 Aufforderung durch Personalbereich: empfohlene therap. Maßnahme durchzuführen Suchtberatung u. Betriebsarzt s.o. Ergänzende Maßnahmen s. Seite 9 Aufforderung durch Personalbereich: empfohlene therap. Maßnahme durchzuführen Wiedereinstellung bei abgeschlossener Therapie und nachgewiesener Suchtmittelfreiheit Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss März 2007 Seite 7 Keine weiteren Auffälligkeiten innerhalb einer individuell festgelegten Frist oder Durchführung einer Therapie, keine Fortsetzung des Stufenplans Keine weiteren Auffälligkeiten innerhalb einer individuell festgelegten Frist oder Durchführung einer Therapie, keine Fortsetzung des Stufenplans

8 AIRBUS DEUTSCHLAND GMBH. Alle Rechte vorbehalten. Vertrauliches und geschütztes Dokument. Dieses Dokument und alle darin enthaltenen Informationen sind das alleinige Eigentum von AIRBUS DEUTSCHLAND GMBH. Die Zustellung dieses Dokumentes oder die Offenlegung seines Inhalts begründen keine Rechte am geistigen Eigentum. Dieses Dokument darf ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von AIRBUS DEUTSCHLAND GMBH nicht vervielfältigt oder einem Dritten gegenüber enthüllt werden. Dieses Dokument und sein Inhalt dürfen nur zu bestimmungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die in diesem Dokument gemachten Aussagen stellen kein Angebot dar. Sie wurden auf der Grundlage der aufgeführten Annahmen und in gutem Glauben gemacht. Wenn die zugehörigen Begründungen für diese Aussagen nicht angegeben sind, ist AIRBUS DEUTSCHLAND GMBH gern bereit, deren Grundlage zu erläutern. AIRBUS, das Airbus-Logo, A300, A310, A318, A319, A320, A321, A330, A340, A350, A380 und A400M sind eingetragene Marken. Suchtberatung Airbus / Jahrestagung Buss März 2007 Seite 8

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