SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES VON STANS. Lfd.Nr.:.. Seite 1

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1 GR-Sitzung vom 30. November 2009 Seite 1 von 9 SITZUNGSPROTOKOLL DES GEMEINDERATES VON STANS Lfd.Nr.:.. Seite 1 Sitzungstag: Montag, den Beginn: 19:30 Uhr Sitzungsort: Sitzungszimmer Ende: 23:10 Uhr Anwesende Mandatare: Entschuldigt war: 1. BM DI Josef Mayr Vize-Bgm Michael Huber 2. GR Hubert Troppmair 3. GR Walter Koidl 4. GR Thomas Lintner 5. GR Josef Leitner 6. GR Helmut Brandacher 7. GR Eva Kobald 8. GR Reinhard Schwemberger 9. GR Mag. Helmut Gschwentner 10. GR Josef Huber 11. GR Maria Gasteiger 12. GR Hans Gorfer Nicht entschuldigt war: Der Sitzung war sonst noch beigezogen: Schriftführerin: Mag. Katharina Peter Finanzverwalter: Ing. Thomas Hanser Die Sitzung war beschlussfähig. Die Ladung zur Sitzung erfolgte an alle Mitglieder durch Einzelladung.

2 GR-Sitzung vom 30. November 2009 Seite 2 von 9 Sitzung des Gemeinderates Tagesordnung: am Montag, den 30. November 2009 im Sitzungszimmer/Gemeindeamt 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Sitzungsprotokolle vom und vom Stanser Schiliftgesellschaft m.b.h. Nfg. KEG Änderung des Rechtsformzusatzes der Firma von KEG auf KG 4. Vorberatung Voranschlag Haushaltsjahr Gebührenerhöhung 2010 (Steuern und Abgaben) 6. Beschlussfassungen Tennishalle 7. Berichte des Bürgermeisters 8. Anträge, Anfragen und Allfälliges 9. Vertrauliches (Personal) Die Sitzung ist öffentlich.

3 GR-Sitzung vom 30. November 2009 Seite 3 von 9 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit: Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gemeindebürger und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2. Genehmigung der Sitzungsprotokolle vom und vom Protokoll vom : Der Gemeinderat genehmigt mit 12 Fürstimmen und 1 Enthaltung (GR Maria Gasteiger wegen Abwesenheit bei der Sitzung), das öffentliche Sitzungsprotokoll des Gemeinderates vom Protokoll vom : Der Gemeinderat genehmigt mit 12 Fürstimmen und 1 Enthaltung (GR Hans Gorfer wegen Abwesenheit bei der Sitzung), das öffentliche Sitzungsprotokoll des Gemeinderates vom Stanser Schiliftgesellschaft m.b.h. Nfg. KEG Änderung des Rechtsformzusatzes der Firma von KEG auf KG Der Bürgermeister teilt mit, dass aufgrund einer Gesetzesänderung der Firmenwortlaut der Stanser Schiliftgesellschaft m.b.h. Nfg. KEG von KEG auf KG geändert werden muss. Festgehalten wird, dass dies keine Änderung der Gesellschaftsform darstellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Stans als selbständig vertretungsbefugte unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Stanser Schiliftgesellschaft m.b.h. Nfg. KEG mit dem Sitz in Stans, FN g, die Änderung des Rechtsformzusatzes der Firma von "KEG" auf "KG" gem. 907 Abs. 4 Z. 2 UGB beim Firmenbuch anmeldet. 4. Vorberatung Voranschlag Haushaltsjahr 2010: Der Bürgermeister informiert darüber, dass dieser Tagesordnungspunkt in den vertraulichen Teil der Sitzung gehört. Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Stans einstimmig, den Tagesordnungspunkt 4. Vorberatung Voranschlag Haushaltsjahr 2010 im vertraulichen Teil der Gemeinderatssitzung zu behandeln. 5. Gebührenerhöhung 2010 (Steuern und Abgaben): Der Bürgermeister legt die folgende neu kalkulierte Aufstellung für die Steuern und Abgaben 2010 vor und erläutert diese. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt mit jeweils einstimmigen Beschluss, nachstehende Gemeindeabgaben, -gebühren, -steuern und entgelte ab mit folgenden Sätzen bzw. Tarifen auszuschreiben bzw. einzuheben:

4 GR-Sitzung vom 30. November 2009 Seite 4 von 9 S T E U E R N U N D A B G A B E N GRUNDSTEUER A Hebesatz 500 % 2. GRUNDSTEUER B Hebesatz 500 % 3. KOMMUNALSTEUER Nach Maßgabe des KommStG 1993, BGBl. Nr. 819 (3 % der Bruttolohnsumme) KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN pro m³ Wasserverbrauch 1,94 brutto für häusliche Abwässer. 5. WASSERBENÜTZUNGSGEBÜHREN pro m³ Wasserverbrauch 0,37 brutto KANALANSCHLUSSGEBÜHREN 4,39 netto per m³ Baumasse (berechnet nach dem TVAAG) 7. WASSERANSCHLUSSGEBÜHREN 2,20 netto per m³ Baumasse (berechnet nach dem TVAAG) 12,50 netto per m³ bei Schwimmbäder MÜLLABFUHRGEBÜHREN (brutto) Abfall-Grundgebühr Haushalte: 27,50 pro gemeldete Person 131,50 Maximalgebühr 27,50 pro Ferien- u. Wochenendwohnung Mindestmenge Restmüll pro Jahr: 29 kg pro gemeldete Person 29 kg pro Ferien- u. Wochenendwohnung Restmüll Biomüll 0,32/kg 0,71 (10 l Biomüllsack) Abfall-Grundgebühr für Gewerbebetriebe: 1-3 Beschäftigte 50,00/Jahr 4 10 Beschäftigte 100,00/Jahr Beschäftigte 200,00/Jahr Beschäftigte 300,00/Jahr mehr als 100 Beschäftigte 400,00/Jahr (=Höchstgebühr) Tarifliste für Gewerbebetriebe ASZ: 35,50/m³ Sperrmüll (Anlieferung bis 3 kg = 1,00) 20,30/m³ Altholz 35,50/m³ Bauschutt rein 101,20/m³ Bauschutt verunreinigt 25,30/m³ Flachglas (Haushalts mengen bis 25 kg kostenfrei) Altreifen PKW Betriebe u. Haushalte: 4,50 ohne Felgen 6,50 mit Felgen ABLAGERUNGSPLATZ: 4,41 pro m³ FRIEDHOFSGEBÜHREN Friedhofsgebühr für Friedhof Pfarrkirche 5,00 jährlich pro 0,90 Breitmeter

5 GR-Sitzung vom 30. November 2009 Seite 5 von 9 Grabstättenbereitstellungsgebühr für Friedhof Pfarrkirche 262,74 für ein Reihen- u. Urnengrab 437,52 für ein Familiengrab Grabbenützungs- u. Verlängerungsgebühr für Friedhof Laurentiuskirche 281,24 für ein Einzelgrab 470,41 für ein Doppelgrab 281,24 für eine Urnennische Leichenhallengebühr 35,77 pro Aufbahrung KINDERGARTENBEITRÄGE Die Kindergartenbeiträge werden für das Besuchsjahr 2010/2011 wie folgt festgesetzt: 42,65 für das 1. Kind 21,30 für das 2. Kind für das 3. u. jedes weitere Kind 11. KINDERKRIPPE bis 20 Std./monatl. 2,14/Std. ab 20 Std./monatl. 1,61/Std. (Jede angebrochene Stunde wird voll verrechnet.) 12. HUNDESTEUER 73,00 je Tier/Jahr Für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden (ermäßigter Steuersatz) 45,00 je Tier/Jahr (Tiroler Hundesteuergesetz LGBl. Nr. 3/1980, idgf) 13. ERSCHLIESSUNGSBEITRAG Der Erschließungsbeitrag für die Bemessung des Erschließungsbeitrages wird gem. 7 TVAAG wie folgt festgesetzt: 4,045 % des Erschließungskostenfaktors von derzeit 83,57 = 3,38 vervielfacht mit der Bauplatzfläche in m² x 150 v.h. u. mit der Baumasse in m³ x 70 v.h.; für einheimische Bauwerber 50 % Ermäßigung als Wohnbauförderung. 14. ZÄHLERMIETE 3 (5) m³ Zähler 6,00 7 m³ Zähler 6,73 20 m³ Zähler 10,21 jeweils inklusive 10 % MWSt. 15. VERGNÜGUNGSSTEUER 15 % bzw. 10 % nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz bzw. gemäß den geltenden Sätzen der Vergnügungssteuer-Satzung der Gemeinde Stans vom , zuletzt geändert mit GR- Beschluss vom Pauschsteuern nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz: Unter Anwendung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Stans vom Der Bürgermeister erläutert, dass die Fa. Daka laufend Preiserhöhungen für ihre Produkte und Dienstleistungen auch während des Jahres durchführt und sich daher durch die fixe Festsetzung einer Jahresgebühr für Müllgefäße, Müllschlösser, Datenträger, Schlossmontage, etc., Differenzen zu Lasten der Gemeinde ergeben. Daher schlägt der Bürgermeister vor, jeweils den tatsächlichen Preis des jeweiligen Produktes lt. Rechnung der Fa. Daka zuzüglich 3 % Bearbeitungsgebühr an die steuerpflichtigen weiterzuverrechnen. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass ab sofort die tatsächlichen Preise der Produkte und Dienstleistungen der Fa. Daka zuzüglich 3 % Bearbeitungsgebühr an die Steuerpflichtigen weiterverrechnet werden.

6 GR-Sitzung vom 30. November 2009 Seite 6 von 9 Der Bürgermeister teilt mit, dass bis jetzt Grundbuchsabfragen seitens der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Da diese in letzter Zeit sehr zugenommen haben, und die Gemeinde für Grundbuchsabfragen auch eine Gebühr entrichten muss, wird vorgeschlagen, auch diese weiterzuverrechen. Als Sockelbetrag werden 3,60 festgelegt (Mindestgebühr). Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass ab sofort für Grundbuchsabfragen eine Mindestgebühr in Höhe von 3,60 zuzüglich der Kosten, die der Gemeinde Stans entstehen, weiterverrechnet werden. 6. Beschlussfassungen Tennishalle: Der Bürgermeister berichtet, dass die Heizungsanlage in der Tennishalle nicht mehr reparabel ist, und daher benötigen wir eine neue Heizungsanlage, deren Kosten sich voraussichtlich auf ,- belaufen werden. Es erscheint daher sinnvoll, die Heizung auf Gas umzustellen. Die Heizungsumstellung auf Gas kostet ca ,-, und wurde er vom Gemeindevorstand bereits beschlossen. Weiters berichtet der Bürgermeister, dass die Fläche der Sanierung des Hallenbodens sich vergrößert hat. Er teilt mit, dass an Ort und Stelle entschieden werden musste und er daher den Auftrag dementsprechend erweitert hat. Der Bürgermeister teilt mit, dass ein Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Stans und der Fa. Gemeinde Stans Infrastruktur KEG betreffend der Tennishalle ausgearbeitet werden soll und er schlägt vor, dass GV Mag. Gschwentner und AL Mag. Peter gemeinsam mit Dr. Pedevilla die noch offenen steuerlichen Fragen abklären und einen dementsprechenden Vertrag ausarbeiten sollen. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass GV Mag. Gschwentner und AL Mag. Peter gemeinsam mit Dr. Pedevilla einen Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Stans und der Fa. Gemeinde Stans Infrastruktur KEG betreffend der Tennishalle ausarbeiten sollen. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Sanierung der Tennishalle insgesamt ca ,- kosten wird, welche durch die künftigen Pachteinnahmen gedeckt werden sollen. Allerdings brauchen wir für diesen Betrag eine Finanzierung. GV Mag. Gschwentner schlägt vor, dass die Fa. Gemeinde Stans Infrastruktur KEG einen Kredit aufnehmen soll, und die Darlehenssumme sollte so hoch sein, dass die Sanierungskosten gedeckt werden können. Die Gemeinde sollte für dieses Darlehen die Haftung übernehmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass die Gemeindeverwaltung für die Fa. Gemeinde Stans Infrastruktur KEG Angebote für einen Kreditvertrag zur Finanzierung der Sanierungskosten der Tennishalle in Höhe von ,- einholen soll.

7 GR-Sitzung vom 30. November 2009 Seite 7 von 9 Weiters berichtet der Bürgermeister, dass der Tennisverein einen Hartplatz wünscht, welcher ,- kostet. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass die Fa. Gemeinde Stans Infrastruktur KEG einen Hartplatz um ,- baut und die Kosten aus dem oben genannten Kredit finanziert werden sollen. 7. Berichte des Bürgermeisters: a) Mengenaufteilung AWV Schwaz: Der Bürgermeister legt eine Liste betreffend der Mengenaufteilung des AWV-Schwaz vor, aus welcher hervorgeht, dass die Gemeinde Stans im Jahr 2008/ m³ Abwasser in den Anlage des AWV eingeleitet hat, dies entspricht 25% der Gesamteinleitemenge. b) ÖBB Infrastruktur AG (Rechtsnachfolgerin der BEG): Der Bürgermeister legt den Änderungsantrag der ÖBB Infrastruktur betreffend der Eisenbahnachse Brenner, Zulaufstrecke Nord, Abschnitt Kundl/Radfeld Baumkirchen, welcher vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Umweltschutz, übermittelt wurde, vor. Die Gemeinde kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Da diese Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Genehmigungsbescheid jedoch lediglich technische Details betreffen, kann seines Erachtens eine Stellungnahme unterbleiben. Damit sind alle einverstanden. c) Offener Brief an den Landeshauptmann betreffend der Causa Agrargemeinschaften: Der Bürgermeister legt den Offenen Brief an den Landeshauptmann Plattner betreffend der Causa Agrargemeinschaften vom Bürgermeister der Gemeinde Lans, sowie das darauf ergangene Antwortschreiben vor. GR Brandacher ersucht darum, diese Mails an alle Gemeinderäte weiterzuleiten. d) Jugend-Mentoring-Programm: Der Bürgermeister erinnert, dass dieses Pilotprojekt ein Programm zur Betreuung von SchulabgängerInnen der Polytechnischen Schule Schwaz mit dem Hauptziel, Jugendliche bei deren Lehrstellensuche zu unterstützen, ist und legt das von Mag. Schafferer (Projektverantwortlicher) über den derzeitigen Stand dieses Projektes vor. Weiters legt er eine Liste aller Stanser Schüler, die derzeit die Polytechnische Schule in Schwaz besuchen, vor. e) Änderung Tiroler Flurverfassungsgesetz: Der Bürgermeister legt die Regierungsvorlage betreffend der Änderung des Tiroler Flurverfassungsgesetzes vor. Er informiert darüber, dass dieses Gesetz mittlerweile vom Tiroler Landtag beschlossen wurde. 8. Anträge, Anfragen und Allfälliges: Über Antrag des Bürgermeisters werden folgende Punkte einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: a) Einrichtung Wahlbehörden b) Schwimmbad Nachlass für den Pächter des Buffets

8 GR-Sitzung vom 30. November 2009 Seite 8 von 9 c) Preise Schilift Subvention für einheimische Kinder d) Beschlussfassung Allgemeiner Bebauungsplan Ortsteil Berchat gemäß 67 TROG 2006 sowie Beschluss betreffend der Übernahme der Wegflächen in das öffentliche Gut Wege. e) Kombi-Gerät (Kopierer, Drucker, Scanner, Fax) für das Gemeindeamt a) Einrichtung Wahlbehörden: Der Bürgermeister teilt mit, dass für die Gemeinderats und Bürgermeisterwahl am die Wahlbehörden beschlossen werden müssen: Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass bei der Gemeinderatsund Bürgermeisterwahl am die Gemeindewahlbehörde im Sinne des 13 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 idgf. eingerichtet wird. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Bürgermeister als Vorsitzendem und Gemeindewahlleiter sowie 5 Beisitzern. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass bei der Gemeinderatsund Bürgermeisterwahl am eine Sonderwahlbehörde im Sinne des 15 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 idgf. eingerichtet wird. b) Schwimmbad Nachlass für den Pächter des Buffets: Der Bürgermeister teilt mit, dass der Pächter des Schwimmbadbuffets heute bei ihm war und um einen Nachlass des Pachtzinses angesucht hat, da er wegen des sehr schlechten Wetters im Sommer einen sehr geringen Umsatz erzielt hat. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass dem Pächter des Schwimmbadbuffets der Pachtzins für 2 Monate erlassen wird. Die Betriebskosten sind jedoch für die gesamte Pachtdauer (5 Monate) zu bezahlen. c) Preise Schilift Subvention für einheimische Kinder: Der Bürgermeister legt die Preisliste des Stanser Schiliftes vor und schlägt vor, dass auch heuer seitens der Gemeinde die Saisonkarten für die einheimischen Kinder mit 7,00 subventioniert werden, sodass Saisonkarten für Stanser Kinder anstatt 54,- nur 47,- kosten. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt mit 12 Fürstimmen und 1 Enthaltung (GR Mag. Gschwentner wegen Befangenheit), dass die Gemeinde die Saisonkarten für den Stanser Schilift für die einheimischen Kinder mit 7,00 subventioniert. d) Beschlussfassung Allgemeiner Bebauungsplan Ortsteil Berchat und Übernahme der Wegflächen in das öffentliche Gut Wege: Der Bürgermeister teilt mit, dass betreffend dem Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes, Plan Nr. AB vom , von den Herren Manfred und Gerhard Obrist, vertreten durch RA Dr. Sallinger, am eine Stellungnahme eingelangt ist. Zu dieser Stellungnahme hat Arch. DI Christian Kotai sodann ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben. Beide Stellungnahmen werden vom Bürgermeister vorgelesen.

9 GR-Sitzung vom 30. November 2009 Seite 9 von 9 Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, die Erlassung des allgemeinen Bebauungsplanes mit der Plannummer AB vom , von welchem die Grundstücke Gp. 1448/1, Gp. 1448/2, Gp. 1448/3 (Eigentümer: Walter Jäger), Gp. 1449/1, Gp. 1449/2 (Eigentümer: Gerhard und Manfred Obrist) und Gp (Eigentümerin: Mag. Heide Seyr), alle KG Stans, betroffen sind. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass die Flächen, die im Allgemeinen Bebauungsplan Nr. AB vom bzw. im anhängigen Baulandumlegungsverfahren Berchat als Wegflächen ausgewiesen sind, in das öffentliche Gut Wege übernommen werden. e) Kombi-Gerät (Kopierer, Drucker, Scanner, Fax) für das Gemeindeamt: Der Bürgermeister berichtet, dass das Gemeindeamt ein neues Faxgerät benötigt. Da auch die Kopierer schon sehr alt sind, wäre ein Kombi-Gerät (Fax, Kopierer, Scanner) geeignet. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca ,-. Ing. Hanser und GV Mag. Gschwentner haben ein Angebot der Fa. Minolta genau geprüft und empfehlen das Kombi Gerät der Fa. Minolta um eine Preis von 5.000,- zu kaufen. Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschließt einstimmig, dass für das Gemeindeamt das Kombi Gerät der Fa. Minolta um einen Preis von 5.000,- gekauft werden soll. Allfälliges: GR Leitner teilt mit, dass der Fußgängerübergang bei der Fa. Darbo sehr schlecht beleuchtet ist und dies eine Gefahr darstellt. Der Bürgermeister informiert darüber, dass die Beleuchtung am nächsten Tag montiert wird. Weiters weist GR Leitner darauf hin, dass der Verkehrsspiegel bei der Kreuzung Landesstraße Brügglbach sehr schlecht und unübersichtlich ist. Darauf antwortet der Bürgermeister, dass der Spiegel neu ist und im Einvernehmen mit der Landesstraßenverwaltung aufgestellt wurde. gelesen genehmigt gefertigt Stans, am

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