Vorübergehende Wegweisung vom Unterricht als Disziplinarmassnahme
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- Brigitte Lenz
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1 Leitfaden Kreisschulpflege Schwamendingenkompass Orientierung zur Schulentwicklung Vorübergehende Wegweisung vom Unterricht als Disziplinarmassnahme
2 Leitfaden
3 1 Vorübergehende Wegweisung vom Unterricht als Disziplinarmassnahme Möglichkeit 1 Vorübergehende Wegweisung vom Unterricht bis maximal eine Woche Möglichkeit 2 Vorübergehende Wegweisung vom Unterricht bis maximal vier Wochen Gesetzliche Vorgaben Volksschulverordnung 57 Soll eine Schülerin oder ein Schüler vorübergehend vom Unterricht weggewiesen werden, ist bei der Festlegung der Dauer und des Zeitpunkts dieser Massnahme auch zu berücksichtigen, ob die Schülerin oder der Schüler angemessen betreut oder beschäftigt werden kann. Die Eltern sind möglichst frühzeitig über die geplante Wegweisung zu informieren. Merkblatt: Schulpflicht, Disziplinarmassnahmen und Elternpflichten, Bildungsdirektion Kanton Zürich, Volksschulamt, Seite 6 Grundsätzliche Überlegungen: Im Zusammenhang mit Wegweisungen hat das Bundesgericht in jüngerer Zeit festgestellt, dass ein Schulausschluss aus disziplinarischen Gründen nur zulässig ist bei einer aktuellen, noch andauernden Störung des Unterrichts oder einer akuten Gefährdung von Mitschülerinnen, Mitschülern und Lehrpersonen. Nicht gerechtfertigt wäre ein Schulausschluss als nachträgliche Sanktion von blossen Ordnungswidrigkeiten. Diese weitgehende Massnahme darf nur bei schweren disziplinarischen Verfehlungen angeordnet werden und nur, wenn im konkreten Fall eine präventive Wirkung erwartet werden kann. Primäres Ziel des vorübergehenden Schulausschlusses, der in der Regel einige Tage, jedoch maximal vier Wochen dauern darf, ist es, eine Konfliktsituation vorerst zu beruhigen.
4 2 Verbindlicher Ablauf bei ausserordentlicher Situation 1 Ausgangslage Eine Schülerin oder ein Schüler zeigt ein ausserordentlich auffälliges Verhalten: äusserst aggressives Verhalten Lehrpersonen gegenüber (verbal, körperlich) äusserst aggressives Verhalten anderen SchülerInnen gegenüber (verbal, körperlich) Aggression gegen sich selber (Drohung mit Suizid) Zerstörungswut (ausser Kontrolle) 2 Separieren Klassenlehrperson und Schulleitung separieren die Schülerin oder den Schüler Das Verhalten der Schülerin oder des Schülers verlangt eine sofortige Reaktion von Seiten der Schule im Sinne einer Beruhigung der Konfliktsituation. Die Schülerin oder der Schüler wird - wenn möglich - allein in einem Zimmer von einer Aufsichtsperson betreut. Bis zur Benachrichtigung der Eltern kann sie oder er auch in eine andere Klasse versetzt werden. 3 nach Hause Die Schulleitung beschliesst, die Schülerin oder den Schüler vorübergehend vom Unterricht auszuschliessen und nach Hause zu schicken. Die Schulleitung und die Klassenlehrperson (evtl. weitere involvierte Personen) besprechen die Dauer der vorübergehenden Wegweisung. Dabei gilt es, zwischen zwei Möglichkeiten zu unterscheiden: 1. vorübergehende Wegweisung vom Unterricht von maximal einer Woche: Elterngespräch sofort in der Schule. Gesprächsleitung: SL 2. vorübergehende Wegweisung vom Unterricht länger als eine Woche bis maximal vier Wochen: Elterngespräch auf der KSP. Gesprächsleitung: verantwortliches KSP-Mitglied! Achtung: Beide Massnahmen liegen in der Kompetenz der KSP und müssen dort verfügt werden.
5 3 Möglichkeit 1: bis maximal eine Woche Die Schulleitung informiert umgehend die Eltern Die SL informiert die Eltern raschestmöglich in der Regel per Telefon über den Vorfall und die bei der KSP beantragte vorübergehende Wegweisung ihres Sohnes oder ihrer Tochter. Gleichzeitig macht sie die Eltern auf ihre Betreuungs- und Aufsichtspflicht für die Zeit der vorübergehenden Wegweisung vom Unterricht aufmerksam. Wenn möglich wird ein Termin für ein Elterngespräch festgelegt. 3a Information an die Eltern Die Schulleitung beantragt bei der KSP umgehend die vorübergehende Wegweisung vom Unterricht mit einer Kurzbegründung. Die SL beantragt bei der KSP schriftlich und raschestmöglich in der Regel per Mail die vorübergehende Wegweisung vom Unterricht inklusiv Kurzbegründung. Im Antrag macht die SL einen Vorschlag zur Dauer der vorübergehenden Wegweisung vom Unterricht. Die KSP beschliesst und schickt den Eltern sofort eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. 3b Antrag an KSP Die Schulleitung lädt die Eltern zu einem Gespräch ein Das Elterngespräch wird von der Schulleitung geführt. Neben der Klassenlehrperson können weitere Personen (Fachlehrperson, Fach- und Betreuungsperson) beigezogen werden. Der Vorfall, der zur vorübergehenden Wegweisung geführt hat, wird besprochen. Gemeinsam werden Massnahmen abgemacht, um eine weitere Wegweisung vom Unterricht zu vermeiden. Die zu ergreifenden Massnahmen werden in einer Gesprächsnotiz, die von der Klassenlehrperson abgelegt wird, festgehalten. 4 Gespräch Eltern und Schulleitung Timeout zu Hause Grundsätzlich sind die Eltern für die ausserschulische Betreuung verantwortlich. Die Schule bietet Unterstützung an und stellt sicher, dass der Schulstoff nicht verpasst wird. Die Klassenlehrperson stellt für die Zeit der vorübergehenden Wegweisung vom Unterricht Aufgaben zusammen, die der Schüler oder die Schülerin erledigen muss. 5 Handhabung Timeout
6 4 Möglichkeit 2: länger als eine Woche bis maximal vier Wochen 3a Information an die Eltern Die Schulleitung informiert umgehend die Eltern Die SL informiert die Eltern raschestmöglich in der Regel per Telefon über den Vorfall und die bei der KSP beantragte vorübergehende Wegweisung ihres Sohnes oder ihrer Tochter. Gleichzeitig macht sie die Eltern auf ihre Betreuungs- und Aufsichtspflicht für die Zeit der vorübergehenden Wegweisung vom Unterricht aufmerksam. 3b Antrag an KSP Die Schulleitung beantragt bei der KSP umgehend die vorübergehende Wegweisung vom Unterricht mit einer Kurzbegründung. Die SL beantragt bei der KSP schriftlich und raschestmöglich in der Regel per Mail die vorübergehende Wegweisung vom Unterricht inklusiv Kurzbegründung. Im Antrag macht die SL einen Vorschlag zur Dauer der vorübergehenden Wegweisung vom Unterricht. Die KSP beschliesst und schickt den Eltern sofort eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. Gleichzeitig werden die Eltern informiert, dass die KSP in Zusammenarbeit mit der Schule Massnahmen für die Dauer der vorübergehenden Wegweisung vom Unterricht festlegen wird. 4 Information Schulpflegemitglied Die Kreisschulpflege informiert das mit Elterngesprächen auf der KSP beauftragte Schulpflegemitglied Die KSP leitet den Antrag inklusiv Kurzbegründung der SL zusammen mit der Verfügung an das mit Elterngesprächen auf der KSP beauftragte Schulpflegemitglied weiter. 5 Handhabung Timeout Das mit Elterngesprächen auf der KSP beauftragte Schulpflegemitglied setzt sich mit der Schulleitung in Verbindung Die Schulleitung, allenfalls unter Beizug der Klassenlehrperson, informiert das mit Elterngesprächen auf der KSP beauftragte Schulpflegemitglied über den Vorfall, der zur vorübergehenden Wegweisung vom Unterricht geführt hat. Sie beraten, ob es 1. zu einem Timeout im FZS oder 2. zu einem Timeout zu Hause kommt.! Achtung: Die KSP muss die vorgeschlagene Massnahme gutheissen und bewilligen.
7 5 Timeout im FZS: Das FZS wird durch die Kreisschulpflege mit dem Timeout beauftragt Das FZS erstellt in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson für das Timeout ein Unterrichtsprogramm, das neben der Sach- auch die Selbst- und die Sozialkompetenz berücksichtigt. Die Klassenlehrperson beschreibt den Lernstand des Schülers oder der Schülerin (Formular vorhanden). Gemeinsam werden transparente, eindeutige Indikatoren festgelegt, welche die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers abbilden. 6a Timeout im FSZ Timeout zu Hause Grundsätzlich sind die Eltern für die ausserschulische Betreuung verantwortlich. Die Schule bietet Unterstützung an und stellt sicher, dass der Schulstoff nicht verpasst wird. Die Klassenlehrperson stellt für das Timeout zu Hause Aufgaben zusammen, die der Schüler oder die Schülerin erledigen muss. 6b Timeout zu Hause Die Kreisschulpflege lädt die Eltern mit Tochter oder Sohn zu einem Gespräch ein Gegen Ende des Timeouts findet auf der KSP ein Bilanzgespräch statt. Das mit Elterngesprächen auf der KSP beauftragte Schulpflegemitglied leitet das Gespräch. Ebenfalls eingeladen werden die Schulleitung, die Klassenlehrperson und bei Bedarf weitere Fachpersonen. Als Erstes wird der Vorfall gemeinsam aufgearbeitet und anschliessend die Wirkung des Timeouts besprochen. Dann werden die nötigen Schritte für die Reintegration in die Schule vorbereitet. Gleichzeitig werden die möglichen weitergehenden Massnahmen besprochen, die bei einem neuen Vorfall eingeleitet würden (Schulauschluss, Sonderschulung ). Wenn das Kindswohl gefährdet ist, hat die Schulpflege die für Kinderschutzmassnahmen zuständige Behörde (Vormundschaftsbehörde, Jugendsekretariate) einzuschalten. 7 Bilanzgespräch
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