Willkommen in der Schule Unteres Rafzerfeld. Wichtige Informationen für Eltern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Willkommen in der Schule Unteres Rafzerfeld. Wichtige Informationen für Eltern"

Transkript

1 Willkommen in der Schule Unteres Rafzerfeld Wichtige Informationen für Eltern Auf unserer Website finden Sie viele Informationen zum Schulbetrieb. Zudem stehen Ihnen einzelne Dokumente oder Formulare zum Download zur Verfügung. Zuletzt geändert:

2 Absenzenregelung Die Regelung finden Sie im Anhang. Adressen Die Anschrift der Lehrkräfte und der Schulleitung sind auf den Stundenplänen aufgedruckt. Wichtige Adressen befinden sich am Ende dieser Broschüre. Begabungsförderung «Begabungsförderung erfolgt im Regelunterricht und betrifft als Grundhaltung alle Schülerinnen und Schüler.» (2007, Auszug aus der Broschüre «Begabungs- und Begabtenförderung», Umsetzung Volksschulgesetz) Die Begabungsförderung wird an den drei Standorten unterschiedlich gestaltet. Die Lehrerteams organisieren den Unterricht angepasst auf die Bedürfnisse der Lernenden und nutzen damit den Spielraum, den das Volksschulgesetz ermöglicht, aus. Besuchstage Die Daten der Besuchstage werden rechtzeitig publiziert. Die Teilnahme am Besuchstag ist freiwillig. Sie können ausgewählte Lektionen besuchen, nach Möglichkeit jedoch nur ganze Lektionen. Die Lehrpersonen sind Ihnen zudem dankbar, wenn Sie Geschwister und Kleinkinder nicht mit in den Unterricht nehmen und Ihr Handy auf lautlos gestellt ist. Bitte vermeiden Sie Gespräche und das Schreiben von SMS während des Unterrichts. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Schulbesuche nach Rücksprache mit der Lehrperson jederzeit ausserhalb der Besuchstage willkommen sind. Blockzeiten an der Unterstufe An unserer Schule gelten Blockzeiten. Die Zeiten sind im Stundenplan vermerkt. Für die wenigen, nicht von Schullektionen abgedeckten Stunden bieten wir eine Betreuung an. Die Kinder können dafür kostenlos, aber verbindlich angemeldet werden. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Für fremdsprachige Kinder bieten wir ab dem ersten Kindergartenjahr DaZ-Unterricht an. Diesen Unterricht übernimmt eine zusätzliche Lehrperson während der obligatorischen Unterrichtszeiten. Die Kinder werden dabei im Erwerb der deutschen Sprache gefördert. Elternrat Aufgrund des neuen Schulgesetzes, welches eine Elternmitwirkung vorsieht, hat die neue Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld einen Elternrat (ER) gebildet. Der ER setzt sich aus über 20 Personen zusammen, welche vom Kindergarten bis zur 3. Sekundarschule alle Klassen aus den drei Gemeinden vertreten. Der fünfköpfige Vorstand koordiniert interne Arbeiten und ist zugleich Ansprechpartner für Behörden und Lehrpersonen. In einem gemeinsam erarbeiteten Leitfaden hat der ER die Ziele und Aufgaben der Elternmitwirkung verbindlich definiert. Diese sind unter anderem die folgenden: Der ER versteht sich als Verbindung zwischen Familien, Lehrpersonen und Schulpflege. Die gemeinsame Verantwortung für die Schüler soll vermehrt wahrgenommen werden. Das Ziel des ER ist es, die Kommunikation untereinander zu fördern und gemeinsame Projekte, welche im Interesse unserer Schüler sind, zu realisieren und zu fördern. Der ER behandelt Anliegen, welche die gesamte Schuleinheit betreffen. Zuletzt geändert:

3 Der ER hat keine Aufsichtsfunktion. Er berät weder über einzelne Lehrpersonen noch beurteilt er deren Methoden oder Inhalte des Unterrichts. Der ER behandelt nur allgemeine, nicht aber persönliche Probleme. Fragen Bei Anliegen, Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich in erster Linie an die Lehrperson. Selbstverständlich stehen Ihnen als Anlaufstellen auch Schulleitung und Schulverwaltung zur Verfügung. Hausaufgabenhilfe Ziel der Hausaufgabenhilfe ist es, den Kindern ein Zeitgefäss zur Verfügung zu stellen, in welchem sie in Ruhe und mit der notwendigen Unterstützung ihre Hausaufgaben lösen können. Die Kinder lernen dabei eigenverantwortlich ihre schulischen Aufgaben zu erledigen. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern oder durch die Klassenlehrperson nach Absprache mit den Eltern. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Schule. Integrative Förderung (IF) Die IF ist für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Leistungsschwache, begabte Kinder oder solche, die für eine begrenzte Zeit Unterstützung brauchen (z. B. nach einer längeren Krankheit), besuchen die IF. IF wird wenn möglich von einer Lehrperson mit heilpädagogischer Ausbildung ab dem Kindergarten erteilt. IF findet im Einzel-, Gruppen- oder Klassenunterricht statt und wird zwischen der Klassenlehrperson und der Lehrperson Heilpädagogik abgesprochen und organisiert. Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Lehrpersonen, Eltern, Kind) ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung. Den Entscheid für eine Schulung in der IF treffen die Lehrpersonen zusammen mit den Eltern und dem Schulleiter. Die Schulpsychologin kann beigezogen werden. Klassenzuteilung Die Zuteilung der Schüler in die einzelnen Klassen ist Sache der Schulleitung. Spätestens per Anfang Juli wird Ihnen die Klassenzuteilung Ihres Kindes schriftlich bekannt gegeben. Auch die Stundenpläne werden bis spätestens Anfang Juli abgegeben. Kurse in heimatlicher Sprache Im Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) können die mehrsprachigen Schüler/innen die Kompetenzen in ihrer Muttersprache und ihre Kenntnisse über die Herkunftskultur erweitern. Die Kurse werden von den Konsulaten oder Botschaften der Herkunftsländer (oder von Vereinen) angeboten. Einzelne Sprachgruppen erheben Elternbeiträge. Im Moment sind es anerkannte Kurse in zwanzig Sprachen. Die Informationen für Eltern über die Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) stehen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Krankheiten Kinder die krank oder stark erkältet sind, gehören nicht in die Schule. Bei Fieber, Durchfall und ähnlichem sollen die Kinder mindestens 1 Tag beschwerdefrei sein, bevor sie wieder in die Schule geschickt werden. Bei ansteckender Erkrankung von Familienangehörigen gilt die Anordnung des Arztes. Die Lehrperson ist vor Schulbeginn zu informieren. Die betroffenen Therapeutinnen müssen direkt informiert werden

4 Krankheit Lehrpersonen Bei Krankheit einer Lehrperson wird nach Möglichkeit sofort eine Stellvertretung eingerichtet. Ist das nicht möglich, übernehmen andere Lehrpersonen des Schulhauses die Betreuung der Kinder (spetten). In diesem Fall findet am Nachmittag KEIN Unterricht statt. Die betroffenen Kinder erhalten am Morgen ein Informationsschreiben für eine Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung. Die Anmeldung dafür erfolgt telefonisch zwischen und Uhr auf genannter Telefonnummer im Informationsschreiben. Logopädie Logopädie ist die Lehre von den Sprach- und Sprechstörungen, sowie deren Behandlung. Bei Kindern können verschiedene Entwicklungsstörungen der Sprache und des Sprechens einzeln oder in Kombination auftreten (Dyslalien / Wortschatz- und Wortfindungsprobleme / Dysgrammatismus / Redeflussstörungen / Stimmstörungen / Sprachentwicklungsstörungen). Als Folge kann dies zu einem erschwerten Schriftspracherwerb (Legasthenie) führen. Zur logopädischen Arbeit gehört auch die Erfassung und Zuweisung zu Therapiemassnahmen (Reihenuntersuchung im Kindergarten, 1. Klasse), Beratung und Abklärung. Die Anmeldung eines Kindes erfolgt immer mit dem Einverständnis der Eltern. Mittagstisch siehe Tagesstrukturen. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte Die Regeln über die Benützung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten können Sie dem Anhang entnehmen. Musikunterricht an der Musikschule Bülach Zu einer ganzheitlichen Erziehung gehören nicht nur kognitive Fächer, sondern auch Kunst und Sport. Im Bereich der Musik unterhält die Schule zusammen mit der Musikschule Bülach ein breites Angebot, welches Ihren Kindern gratis (musikalischer Grundkurs MGK) oder zu vergünstigten Bedingungen zur Verfügung steht. Im Kindergarten und in der ersten Klasse besuchen die Kinder wöchentlich den musikalischen Grundkurs. Ab der zweiten Primarklasse kann Ihr Kind das Spielen der Blockflöte erlernen. Jedes andere Instrument kann selbstverständlich auch gelernt werden. Die Schule beteiligt sich an den Kosten für alle Lektionen, welche Ihr Kind bei der Musikschule Bülach besucht. Bei mehreren Kindern erhalten Sie einen Familienrabatt. Die Instrumentalstunden finden meistens in der näheren Region oder im Schulhaus statt. Persönliche Utensilien Was braucht Ihr Kind in der Schule? Schulthek (ein Etui ist nicht erforderlich, da jedes Kind von der Schule eine Arbeitsschachtel mit Inhalt erhält.) Turnsack mit Turnkleidern (T-Shirt, Turnhose, Geräte- oder Hallenschuhe) Finken (in Hüntwangen: Finken und Finkensack) Malschürze (z. B. altes langärmliges Hemd) Angeschriebene Zahnbürste Was braucht Ihr Kind im Kindergarten? Geschlossene Finken «Znünitäschli» Für das Turnen: Turnkleid, ev. Geräteschuhe oder rutschfeste Socken und Turnsack (kleiner Rucksack von Vorteil) Angeschriebene Zahnbürste - 3 -

5 Psychomotorik Im Zentrum der Psychomotorik-Therapie stehen Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten im Bewegungs-, Wahrnehmungs- und sozial-emotionalen-bereich. Dies zeigt sich in der Einschränkung des individuellen Bewegungsausdrucks, der Handlungskompetenz und in der Gestaltung von Beziehungen. Neben der Erfassung der Kindergartenkinder im jährlichen, psychomotorischen Reihen-Untersuch können Kinder auch von den Eltern, der Lehrperson, der Heilpädagogin, der Schulpsychologin oder dem Arzt für eine Psychomotorik-Abklärung angemeldet werden. Die Anmeldung eines Kindes erfolgt immer nur mit dem Einverständnis der Eltern. Religion und Kultur (R&K) Religion und Kultur löste das freiwillige Fach Biblische Geschichte ab. R&K ist für sämtliche Kinder obligatorisch. Schulärztlicher Untersuch Bei Eintritt in die Schulpflicht sowie Austritt aus der Schulpflicht erhalten Sie für Ihr Kind einen Gutschein für die obligatorische ärztliche Eintritts- bzw. Austrittsuntersuchung bei unserem Schularzt. Die Kosten übernimmt die Schulgemeinde. Sie organisiert die Reihenuntersuchung Ende Januar. Über das Ergebnis der Kontrolle werden Sie direkt informiert, die Schule erhält keinen Befund. Die Schulgemeinde beteiligt sich nicht an den Behandlungskosten für weitere Massnahmen. Sollten Sie die Eintritts- bzw. Austrittsuntersuchung Ihres Kindes bei einem Privatarzt vorziehen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Bitte reichen Sie in diesem Fall den Bestätigungstalon, versehen mit einem Stempel des Arztes, bei der Schulverwaltung ein. Schulbus Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, welche im Nachbardorf die Schule besuchen, gilt folgende Regelung: Die Schüler der Unterstufe werden durch den Schulbus zum Unterricht gebracht. Schüler der Mittelstufe fahren grundsätzlich mit dem Velo zur Schule. Ein abseits der Hauptstrasse geführter Veloweg bietet die nötige Sicherheit. In Ausnahmefällen können auch die Schüler der Mittelstufe den Schulbus gemäss Fahrplan benützen. Der Busfahrplan wird auf die regulären Unterrichtszeiten abgestimmt. Den Fahrplan erhalten alle Eltern jeweils rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres. Schulpsychologischer Dienst (SPD) Tel Der Schulpsychologische Dienst kann von allen Ratsuchenden (Lehrpersonen, Eltern, Schulpflege sowie Schülerinnen und Schülern) in Anspruch genommen werden. Informationen werden nur in gegenseitigem Einverständnis an andere weitergegeben. Die Schulpsychologin kann in allen schulischen, erzieherischen und seelischen Problemsituationen zur Hilfe beigezogen werden. Durch eine Abklärung und durch Gespräche bildet sich die Schulpsychologin eine Meinung über das Problem und bespricht mit den Beteiligten das weitere Vorgehen

6 Schulsozialarbeit (SSA) Die Schulsozialarbeit wird als leicht zugängliche, unabhängige Unterstützung für Kinder und Jugendliche, sowie deren Eltern, für Lehrpersonen aller Stufen und für Mitglieder der Schulpflege angeboten. Schulsozialarbeit unterstützt durch Beratung, Einzelarbeit, Arbeit in Klassen (Präventionsprojekte etc.) aber auch durch soziale Gruppenarbeit und Vermittlung von Ratsuchenden an die entsprechenden Fachstellen. Schulsozialarbeit ergänzt das Angebot der Lehrpersonen und Fachstellen durch spezifische sozialpädagogische und sozialarbeiterische Kenntnisse. Damit leistet sie auch einen Beitrag zur Kulturvermittlung zwischen Schule und Elternhaus. Schulweg Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich ( 66 VSV). Mittelstufenschüler, die im Nachbardorf zur Schule gehen, legen ihren Schulweg mit dem Velo zurück. Das Mofa soll auch bei bestandener Prüfung zuhause gelassen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Schulweg weiterhin mit dem Velo oder zu Fuss zurückzulegen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind einen Velohelm trägt. Im Falle eines Unfalls auf dem Schulweg haftet die private Versicherung. Schwimmunterricht Im Winterhalbjahr findet im Hallenbad Hüntwangen Schwimmunterricht unter professioneller Leitung statt. Im Kindergarten und in den drei ersten Schuljahren benützen die Klassen aus Wil und Wasterkingen den Bus (Schulbus oder HWW-Bus). Die Zeiten sind dem Stundenplan zu entnehmen. Senioren im Klassenzimmer Die Schule Unteres Rafzerfeld hat sich dem durch die Pro Senectute Kanton Zürich koordinierten Projekt «Seniorinnen und Senioren ins Klassenzimmer» angeschlossen. Als freiwillige Klassenhilfen sind Seniorinnen und Senioren auf allen Stufen der Volksschule sehr willkommen; als Begleitung auf Exkursionen, als Hilfe im Handarbeitsunterricht oder bei der Durchführung von Projektwochen. Auch im Klassenzimmer gibt es vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Die Seniorinnen und Senioren bringen Ruhe und Kontinuität in den lebhaften Kinderalltag und schöpfen aus ihrer reichen Lebenserfahrung. Tagesstrukturen Für Kinder, die über Mittag nicht zu Hause essen können, besteht die Möglichkeit am Mittagstisch teilzunehmen. Die Anmeldung erfolgt über die Schulverwaltung. Der Mittagstisch ist kostenpflichtig. Unfallversicherung Seit 1998 existiert für die Schulen keine Unfallversicherung mehr. Die Unfalldeckung ist Sache der Krankenversicherung Ihres Kindes. Das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) beinhaltet die Unfalldeckung auch für Zahnschäden. Sollte Ihre Police nur die obligatorische Grundversicherung beinhalten, müsste Ihr Krankenversicherer folgende Kosten übernehmen: Bei Transportkosten 50 % des Rechnungsbetrages, höchstens Fr pro Jahr Bei Rettungskosten 50 % des Rechnungsbetrages, höchstens Fr. 5'000. pro Jahr Bitte überprüfen Sie Ihre Police und ergänzen Sie allenfalls die oben aufgeführten Positionen. Die Versicherung schliesst nicht selten auch die Kosten für Zahnkorrektur mit ein

7 Verkehrserziehung Vom Kindergarten bis zur 6. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler vom Verkehrspolizisten (Abteilung Verkehrserziehung der Kantonspolizei Zürich) in regelmässigen Abständen altersgerecht geschult und auf die Gefahren im Strassenverkehr aufmerksam gemacht. Zahnprophylaxe Die kollektive Prophylaxe wird vom Kindergarten bis Ende Primarschule 6-mal pro Jahr durchgeführt und ist obligatorisch. Dies beinhaltet Zahnputzübungen mit Fluorpräparaten. Zahnarzt Pro Schuljahr erhalten Sie für jedes Kind einen Gutschein für einen Kontrolluntersuch bei Ihrem Zahnarzt. Für die Organisation der Zahnkontrolle sind Sie als Eltern zuständig. Die Zahnärzte im Kanton Zürich, teilweise auch aus dem benachbarten Ausland, nehmen den Gutschein entgegen und verrechnen die Kontrolle direkt mit der Schule. Über das Ergebnis der Kontrolle werden Sie direkt informiert, die Schule erhält keinen Befund. Sie treffen allfällige weitere Massnahmen. Die Schule beteiligt sich nicht an den Behandlungskosten. Znüni Bitte geben Sie Ihrem Kind einen gesunden Znüni (keine Süssigkeiten und gezuckerten Getränke) mit. Zu empfehlen sind Obst, Gemüse, Brot, Nüsse usw. Das gehört nicht in die Schule! Alle Arten von Messern und Waffen, inklusiv Sackmesser (bei Exkursionen und Lager entscheidet die zuständige Lehrperson über Handhabung und Regeln in Bezug auf das Sackmesser). Grössere Geldbeträge, d. h. Geldbeträge, die das altersgemässe Taschengeld übersteigen Rechtsextremistische und gewaltverherrlichende Symbole Raucherwaren und Drogen Energydrinks Elektronische Geräte zum Musikhören bleiben zu Hause oder sind ausgeschaltet und unsichtbar (siehe auch Anhang «Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten»). März

8 Adressen Schulverwaltung Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld Schulverwaltung Schützenhausstrasse Wil Telefon Fax Leitung Schulverwaltung Heidi Litschi Finanzverwaltung, Vermietungen Dilek Rubli Sachbearbeiterin Schulverwaltung Karin Scherrer Öffnungszeiten Vormittag Nachmittag Montag geschlossen 13:30 bis 18:30 Uhr Dienstag 8:30 bis 11:30 Uhr 13:30 bis 16:30 Uhr Mittwoch 8:30 durchgehend bis 13:30 Uhr Donnerstag 8:30 bis 11:30 Uhr 13:30 bis 16:30 Uhr Freitag geschlossen Nach Vereinbarung sind wir gerne auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Während den Schulferien ist die Verwaltung geschlossen. Schulpflege Unteres Rafzerfeld Amtsdauer 2014/18 (gültig ab 19. Februar 2015) Anne Rusconi Marcelle Guerra Daniel Spühler Philipp Wieland Barbara Wuggenig Präsidium, Sonderpädagogik, Schülerbelange MAB, schulergänzende Aufgaben (Tagesstrukturen, Schulbus, Elternrat) Finanzen, SSA Infrastruktur, Informatik Qualitätssicherung, Schulentwicklung, Personelles, Vizepräsidium - 7 -

9 Schulhäuser Primarschule Wenn Sie ins Schulhaus anrufen möchten, tun Sie dies bitte zu folgenden Zeiten: vor 08:20 Uhr / zwischen 09:55 und 10:15 Uhr / zwischen 13:00 und 13:30 Uhr / ab 15:10 Uhr Schulleitung Primarschule Kathrin Menk Wolfhagstrasse Hüntwangen k.menk@schule-ur.ch Primarschulhaus Wil Kindergarten Wil A+B Lehrerzimmer /08 Schulstrasse 15 Dorfstrasse Wil 8196 Wil Primarschulhaus Hüntwangen Kindergarten Hüntwangen Lehrerzimmer Bergstrasse 7 Bergstrasse Hüntwangen 8194 Hüntwangen Primarschulhaus Wasterkingen Lehrerzimmer Schulweg Wasterkingen - 8 -

10 Absenzen / Dispensationen / Jokertage Dieses Reglement wurde an der Schulpflegesitzung vom 25. Juni 2014 abgenommen und tritt per Schuljahr 2014/15 in Kraft. Übergeordnetes Recht Übergeordnetes Recht für dieses Reglement der Schule Unteres Rafzerfeld findet sich in 28, 57 und 76 Volksschulgesetz ( ) sowie in 28 und 29 Volksschulverordnung ( ). Absenzen und Dispensationen Art. 1 Grundsatz 1. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen oder fakultativen Unterricht. Alle Absenzen der Sekundarschule werden im Zeugnis eingetragen, entweder als entschuldigte oder unentschuldigte Absenz. 2. Der während Absenzen verpasste Unterrichtsstoff sowie versäumte Lernkontrollen müssen gemäss den Anweisungen der Lehrpersonen vor- bzw. nachgeholt werden. Art. 2 Unvorhersehbare Absenzen 1. Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fern, benachrichtigen die für den regelmässigen Schulbesuch Verantwortlichen unverzüglich die Lehrpersonen, Therapiestellen, Schulbus, Mittagstisch usw. 2. Die Abmeldung erfolgt telefonisch vor Schulbeginn. 3. Klassenlehrpersonen und Schulleitung können für eine unvorhersehbare Absenz eine schriftliche Begründung verlangen. Mehrtägige Absenzen und Absenzen vom Schwimm- und Sportunterricht sind in der Regel immer unaufgefordert schriftlich zu begründen. 4. Wird das Fernbleiben vom Unterricht mit Krankheit oder Unfall begründet, ist in der Regel ab dem vierten versäumten Schultag ein ärztliches Zeugnis beizubringen. 5. Erscheint eine unvorhersehbare Absenz als nicht gerechtfertigt, so gilt sie als unentschuldigt. Art. 3 Vorhersehbare Absenzen (Dispensationen) 1. Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen sind verpflichtet, für eine vorhersehbare Absenz rechtzeitig durch ein begründetes Gesuch um Dispensation zu ersuchen. 2. Vorhersehbare Absenzen sind Absenzen von einem Tag bis zu zwölf Wochen, welche bereits im Voraus bekannt sind (planbar). 3. Dauert eine Absenz vom gesamten Unterricht länger als zwölf Kalenderwochen, ist die Schülerin oder der Schüler von der Schule abzumelden. Während der Abmeldung darf sich die Schülerin oder der Schüler nicht zu Hause aufhalten, und bei einem allfälligen Wiedereintritt erfolgt eine neue Zuteilung (kein Anspruch auf bisherige Klasse). Art. 4 Formales für vorhersehbare Absenzen (Dispensationen) 1. Bei der Berechnung der Anzahl von Absenztagen gelten Halbtage als ganze Tage. 2. Gesuche für bis und mit 5 Tagen Abwesenheit sind der Schulleitung mindestens fünf Schultage (Ferien gelten nicht als Schultage) vor Beginn der Abwesenheit einzureichen (Empfang massgeblich). Die Schulleitung entscheidet über das Gesuch. 3. Gesuche für mehr als 5 Tage bis 12 Wochen sind der Schulleitung mindestens 20 Schultage (Ferien gelten nicht als Schultage) vor Beginn der Abwesenheit einzureichen (Empfang massgeblich) und werden von diesem an das Ressort Schülerbelange der Schulpflege weitergeleitet. Das Ressort Schülerbelange der Schulpflege entscheidet über das Gesuch. 4. Auf verspätet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. 5. Für das Gesuch ist das Formular Gesuch Dispensation zu verwenden, welches auf der Homepage der Schule und bei der Schulverwaltung bezogen werden kann

11 Jokertage Art. 6 Allgemeines 1. Pro Schuljahr verfügt jede Schülerin und jeder Schüler über zwei Jokertage. 2. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. 3. Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen sind verpflichtet, die Schule vorzeitig über den Bezug eines Jokertages zu informieren. Art. 7 Bezug von Jokertagen 1. Jokertage können einzeln oder zusammen bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage verfallen Ende Schuljahr. 2. Jokertage können auch direkt vor oder nach den Ferien bezogen werden. In unmittelbarem Anschluss an die Sommerferien dürfen jedoch keine Jokertage bezogen werden. 3. Am letzten Schultag vor den Sommerferien ist bei einem Stufenübertritt (Ende der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe) kein Bezug von Jokertagen möglich. Art. 8 Formales für Jokertage 1. Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen informieren spätestens drei Schultage vor der Abwesenheit die Klassenlehrperson über den Bezug eines Jokertages. 2. Für den Bezug von Jokertagen ist das Formular Bezug von Jokertagen zu verwenden, welches auf der Homepage der Schule herunter geladen oder im Kontaktheft oder Lernbuch eingetragen werden kann. Art. 9 Verweigerung des Bezugs von Jokertagen 1. Die Klassenlehrperson kann den Bezug von Jokertagen verweigern, wenn wichtige Schulereignisse davon betroffen sind. 2. Als wichtige Schulereignisse gelten insbesondere: a. Projekttage b. Besuchstage c. Sporttage d. Besondere klasseninterne Anlässe (z.b. Schulreise, Theaterbesuch, Verkehrserziehung, usw.) Art. 10 Information weiterer Personen 1. Die Benachrichtigung von Instrumentallehrkräften und Therapeutinnen/Therapeuten ist Sache der für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen. 2. Die Information hat spätestens drei Schultage vor der Abwesenheit zu erfolgen. Art. 11 Strafbestimmungen 1. Ein vorsätzlicher Verstoss gegen das vorliegende Reglement wird als vorsätzliche Verletzung der Schulpflicht verstanden. 2. Bei vorsätzlicher Verletzung der Schulpflicht ist die Schulpflege gemäss 76 Abs. 1 VSG berechtigt, Antrag auf Busse beim Statthalteramt zu stellen (Strafanzeige einzureichen). Die Formulare «Gesuch Dispensation» und «Bezug Jokertage» finden Sie auf unserer Homepage

12 Benutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten Grundlagen Empfehlungen für den Umgang mit Mobiltelefonen von Kindern und Jugendlichen an der Volksschule der Bildungsdirektion des Kantons Zürich vom März 2006 Rechtsauskünfte VSA / Rechtsdienst Reglemente anderer Schulgemeinden Zweck Die Richtlinien regeln den Umgang mit Mobiltelefonen und anderen elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten (mp3, ipod, Discman, PSP, Gameboy etc.) an den Schulen der Schulgemeinde unteres Rafzerfeld. Verbindliche Regelung für Schülerinnen und Schüler der Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld 1. Die Benützung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten (mp3, ipod, Discman, PSP, Gameboy etc.) ist während den Öffnungszeiten des Schulhauses im Schulhaus und auf dem Schulareal nicht erlaubt. Sie sind während dieser Zeit weder sicht- noch hörbar. 2. Wird diese Regelung nicht eingehalten, sind die Lehrpersonen befugt, das Mobiltelefon bzw. elektronische Gerät für den laufenden Tag einzuziehen, aufzubewahren und erst am Ende des Schultages wieder zurückzugeben. 3. Im Wiederholungsfall werden die Eltern durch die Klassenlehrperson kontaktiert. Das Gerät muss durch die Eltern abgeholt werden. 4. In einem begründeten Ausnahmefall (z. B. Lehrstellensuche, spezielle familiäre Situation etc.) kann die Klassenlehrperson die Benützung des Mobiltelefons während der Schulzeit erlauben. 5. Die Erreichbarkeit der Schüler und Schülerinnen sowie der Lehrpersonen ist über das Festnetz der Schulen gewährleistet. Die Schulen stellen die zum Arbeiten nötigen elektronischen Hilfsmittel (Computer, Telefon etc.) zur Verfügung. 6. Die Benützung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte während Schulausflügen (Reisen, Lager, Exkursionen etc.) wird durch die verantwortliche Lehrperson festgelegt und vorgängig kommuniziert. 7. Bei einem begründeten Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Umgang mit dem Mobiltelefon bzw. einem anderen elektronischen Gerät, wird dieses zur Beweissicherung beschlagnahmt und umgehend die Polizei verständigt. Die Eltern werden über diese Massnahme informiert. 8. Bei Verlust oder Beschädigung eines Mobiltelefons oder eines anderen elektronischen Gerätes lehnt die Schulgemeinde Unteres Rafzerfeld jede Haftung ab. 9. Die neuen Regelungen für den Umgang mit Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten werden innerhalb der Schule (Schülerinnen/Schüler, Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) und ausserhalb (Eltern, Öffentlichkeit) kommuniziert

Schule Aussenwachten von A - Z

Schule Aussenwachten von A - Z Departement Schule und Sport Schule Aussenwachten Tösstalstrasse 376 Telefon 052 235 14 81 http://www.aussenwachten-seen.primar.winterthur.ch marco.amrein@win.ch Schulleitung Marco Amrein Schule Aussenwachten

Mehr

Primarschule Aussenwachten von A - Z

Primarschule Aussenwachten von A - Z Departement Schule und Sport Schule Aussenwachten Tösstalstrasse 376 Telefon 052 235 14 81 http://www.aussenwachten-seen.primar.winterthur.ch marco.amrein@win.ch martina.schoch@win.ch Schulleitung Marco

Mehr

Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel

Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel Geltungsbereich Schulpflicht Schulangebot Schulbetrieb Hausordnung Absenzen Dispensationen Schulweg Versicherung Wohnortwechsel 1 GELTUNGSBEREICH Diese Schulordnung gilt für alle Kinder, die in Schenkon

Mehr

Kindergarten und Primarschule Schwanden. Informationen von A-Z

Kindergarten und Primarschule Schwanden. Informationen von A-Z Kindergarten und Primarschule Schwanden Informationen von A-Z Kindergarten Schwanden Primarschule Schwanden Thonerstrasse 91 Schulhausstrasse 25 8762 Schwanden 8762 Schwanden 055 644 15 73 055 647 35 41

Mehr

Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler

Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler. Februar 06 4. ABSENZENREGELUNG FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER INHALTSVERZEICHNIS I Allgemeine Bestimmungen Art. Rechtliche Grundlagen II Absenzen Art. Verantwortlichkeit

Mehr

Kindergarten Altikon. Informationen

Kindergarten Altikon. Informationen Kindergarten Altikon Informationen 2017-2018 Telefonzeiten Bitte beachten Sie die folgenden Telefonzeiten, da Anrufe während des Unterrichts stören und schwierig sind. morgens 07.40 08.00 / 11.40 12.00

Mehr

Kindergarten Altikon. Informationen

Kindergarten Altikon. Informationen Kindergarten Altikon Informationen 2016-2017 Telefonzeiten Bitte beachten Sie die folgenden Telefonzeiten, da Anrufe während des Unterrichts stören und schwierig sind. morgens 07.40 08.00 / 11.40 12.00

Mehr

Informationen über den Kindergarten und über die Schule

Informationen über den Kindergarten und über die Schule Schulleitung KG bis 2. PS: Helen Kyburz 3. bis 6. PS: Philippe Fehr Sek. I: Sacha Zambetti Schulhausstrasse 5 I 4632 Trimbach Tel. 062 293 13 71 I 075 418 62 82 helen.kyburz@schuletrimbach.ch Informationen

Mehr

Kindergartenreglement. Gemeinde Schinznach

Kindergartenreglement. Gemeinde Schinznach Gemeinde Schinznach Kindergartenreglement Gemeinde Schinznach - 2 - Allgemeine Informationen Mit dem Besuch des Kindergartens beginnt ein neuer Abschnitt im Leben Ihres Kindes. Es tritt aus der Geborgenheit

Mehr

Schule Full Reuenthal. Informationen für Eltern und Kinder

Schule Full Reuenthal. Informationen für Eltern und Kinder Schule Full Reuenthal Informationen für Eltern und Kinder Adressen und Telefonnummern Primarschule Rüttistr. 111 Tel. 056 246 18 23 Kindergarten Schulstr. 510 Tel. 056 246 10 72 Schulleitung Ueli Zulauf

Mehr

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen)

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Schule Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Betreuungsgrundsätze Das Betreuungsteam schafft ein anregendes und altersgerechtes Umfeld, welches vielfältige und sinnvolle Erfahrungen im

Mehr

Kindergarten ein Ort für Kinder

Kindergarten ein Ort für Kinder Schule Niederlenz Kindergarten ein Ort für Kinder Der Kindergarten ist die erste Bildungsstufe in unserem Schulsystem. Er unterstützt die Eltern bei der Erziehung der vorschulpflichtigen Kinder und fördert

Mehr

Herzlich willkommen. Zum Informationsabend über den Kindergarteneintritt

Herzlich willkommen. Zum Informationsabend über den Kindergarteneintritt Herzlich willkommen Zum Informationsabend über den Kindergarteneintritt Themen / Ablauf Begrüssung Frau Denise Schwarz, Schulpflege Standorte + Organisation der Kindergärten Herr Werner Hardmeier, Schulleiter

Mehr

Schulpflege, Schulleitung und Kindergartenlehrpersonen Küttigen/Rombach

Schulpflege, Schulleitung und Kindergartenlehrpersonen Küttigen/Rombach Gemeinde Küttigen KINDERGARTENREGLEMENT Schulpflege, Schulleitung und Kindergartenlehrpersonen Küttigen/Rombach 2016 Geschätzte Eltern Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule und Beginn der

Mehr

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Primarschule Rickenbach www.primarschule-rickenbach.ch 1 Zusammenfassung Das nachfolgende Regelwerk gibt umfassend Auskunft über Sinn, Zweck und Organisation

Mehr

Pro Schuljahr finden zwei Besuchsvormittage statt. Eltern sind jederzeit in der Schule willkommen, eine Anmeldung ist erwünscht.

Pro Schuljahr finden zwei Besuchsvormittage statt. Eltern sind jederzeit in der Schule willkommen, eine Anmeldung ist erwünscht. Absenzen Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich und haben bei Absenzen die entsprechenden Lehrpersonen und Lehrkräfte der Musikschule zu unterrichten. Dies kann telefonisch

Mehr

Schule Villigen Wissenswertes von A Z

Schule Villigen Wissenswertes von A Z Schule Villigen Wissenswertes von A Z Absenzen Adresse Anrufe Ansprechperson Arztbesuche Arztuntersuch Beratungsstelle Sie müssen schriftlich entschuldigt werden und sind von den Eltern zu unterschreiben.

Mehr

Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote

Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote X Reglement Tagesstrukturen für die von der Schule Wildberg subventionierten schulergänzenden Angebote Reglement Nr.: 45-01-2 Ressort: Schülerbelange Gültig ab: 01.08.2016 Ersetzt Ausgabe vom: 11.02.2014

Mehr

Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom (Stand )

Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom (Stand ) 43.3. Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom 6.03.007 (Stand 0.08.008) Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 des Volksschulgesetzes

Mehr

Schul- und Hausordnung Kindergarten und Primarschule Stetten

Schul- und Hausordnung Kindergarten und Primarschule Stetten SCHULE STEH EN Schulleitung Schulhaus Egg 5608 Sterten 056 496 57 88 Schul- und Hausordnung Kindergarten und schule Stetten Gültig ab Schuljahr 2016/17 Lehrpersonen und Hauswart setzen sich dafür ein,

Mehr

Elterninformation zum Kindergarteneintritt Herzlich willkommen.

Elterninformation zum Kindergarteneintritt Herzlich willkommen. Elterninformation zum Kindergarteneintritt Herzlich willkommen. Ziele Die Eltern kennen die Ziele des Kindergartens. Die Eltern verfügen über die wichtigsten Informationen des freiwilligen Kindergarteneintritts.

Mehr

Kindergartenreglement

Kindergartenreglement Schule Fislisbach Fislisbach, Dezember 2013 Kindergartenreglement Schule Fislisbach, Birmenstorferstasse 11, 5442 Fislisbach Tel. 056 493 10 80, Fax 056 493 05 80 www.schulefislisbach.ch Vorwort Durch

Mehr

Konzept zur Elternarbeit

Konzept zur Elternarbeit Kindergarten/Primarschule 5643 Sins Tel. 041 789 65 10 www.schulesins.ch Konzept zur Elternarbeit Dieses Konzept zur Elternarbeit legt für Kindergarten/Primarschule Sins die Rahmenbedingungen fest, welche

Mehr

Ist ein Kind krank oder muss es aus einem weiteren Grund dem Unterricht fernbleiben, bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig mitzuteilen.

Ist ein Kind krank oder muss es aus einem weiteren Grund dem Unterricht fernbleiben, bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig mitzuteilen. A Absenzen Ist ein Kind krank oder muss es aus einem weiteren Grund dem Unterricht fernbleiben, bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig mitzuteilen. Telefonnummer Kindergarten Bachweg: 062 / 296 43 80 Kindergarten

Mehr

Integrative Förderung IF

Integrative Förderung IF Integrative Förderung IF Integrative Förderung Schule Grosswangen Sehr geehrte Eltern Sehr geehrte Schulinteressierte Es ist unserem Schulteam ein grosses Anliegen, dass alle Schülerinnen und Schüler an

Mehr

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen)

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) 1 Betreuungsgrundsätze Die Schule Pfungen unterstützt die Erziehungsberechtigten mit einem schulergänzenden Betreuungsangebot (Tagesstrukturen) im

Mehr

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen)

Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) Reglement Schulergänzende Betreuung (Tagesstrukturen) 1 Betreuungsgrundsätze Die Schule Pfungen unterstützt die Erziehungsberechtigten mit einem schulergänzenden Betreuungsangebot (Tagesstrukturen) im

Mehr

Infobüechli Kindergarten Wynigen Dorf 2017/18

Infobüechli Kindergarten Wynigen Dorf 2017/18 Infobüechli Kindergarten Wynigen Dorf 2017/18 Liebe Kinder und liebe Eltern Wir begrüssen Sie ganz herzlich zum Kindergartenjahr 2017/2018. Um Ihnen den Start möglichst einfach zu machen, haben wir die

Mehr

Herzlich willkommen zum Elternabend der 1. Klassen

Herzlich willkommen zum Elternabend der 1. Klassen Herzlich willkommen zum Elternabend der 1. Klassen 1 1. Zum Einstieg So tönt es im Schulhaus Feld 2 Ablauf 1. Teil 1. Begrüssung Schulleitung/Einstieg 2. Allgemeine Infos zum Schulhaus Feld 3. Vorstellen

Mehr

Elternabend der Unterstufe Brütten SJ 17/18

Elternabend der Unterstufe Brütten SJ 17/18 Elternabend der Unterstufe Brütten SJ 17/18 Allgemeine Informationen 1. Willkommen! 2. Schule heute Stundentafel der Jahrgangsklassen, Fachbereiche der Unterstufe Integrative Förderung heisst (IF, ISR,

Mehr

Primarschule Lufingen Informationsbroschüre Schulergänzende Betreuung der Schule Lufingen

Primarschule Lufingen  Informationsbroschüre Schulergänzende Betreuung der Schule Lufingen Primarschule Lufingen www.schule-lufingen.ch Informationsbroschüre Schulergänzende Betreuung der Schule Lufingen Betreuungsgrundsätze In Kürze: o Mittagessen in der Kleingruppe o gleichbleibende Gruppenstruktur

Mehr

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 1. Januar 2014 ELTERN-INFORMATION. Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule. Januar 04 ELTERN-INFORMATION Eltern und Kinder: Die wesentlichen Rechte und Pflichten Rechte Pflichten Art. 6 Bundesverfassung "Der Grundschulunterricht

Mehr

Elternabend Kindergarten. Herzlich willkommen. Elternabend Kindergarten

Elternabend Kindergarten. Herzlich willkommen. Elternabend Kindergarten Herzlich willkommen 1 Programm Allgemeine Informationen : Elterngruppe, Musikschule 2 1 Hauptgeschäft: Unterricht Kanton, Gemeinde, Schulpflege Schulleitung, Schulkonferenz, Lehrperson Hort: (vor der Schule)

Mehr

Informationen zur Schule Bellikon. Schuljahr 2015/16

Informationen zur Schule Bellikon. Schuljahr 2015/16 Informationen zur Schule Bellikon Schuljahr 2015/16 Inhalt Kindergarten und Primarschule... 3 Aufgabenhilfe... 4 Deutsch als Zweitsprache (DaZ)... 4 Dyskalkulie-Therapie... 4 Einschulungsklasse... 4 Elternabende...

Mehr

Uebersicht Die Volksschule im Kanton ZH Unsere Schule Die Schulanlagen Ihre Ansprechpartner

Uebersicht Die Volksschule im Kanton ZH Unsere Schule Die Schulanlagen Ihre Ansprechpartner Unsere Primarschule Uebersicht Die Volksschule im Kanton ZH Unsere Schule Die Schulanlagen Ihre Ansprechpartner Schulleitung und verwaltung Schulsozialarbeit Schulpflege Das Leben an der Schule Angebote

Mehr

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS Gestützt auf Artikel 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 erlässt die Gemeinde Cazis nachstehendes Schulgesetz. Die Bezeichnungen

Mehr

Willkommen an der Schule Neftenbach. Elternabend 2010/11, 30. September 2010, Mehrzweckhalle Auenrain

Willkommen an der Schule Neftenbach. Elternabend 2010/11, 30. September 2010, Mehrzweckhalle Auenrain Willkommen an der Schule Neftenbach Elternabend 2010/11, 30. September 2010, Mehrzweckhalle Auenrain Herzlich willkommen! Elvira Venosta Präsidentin der Schulpflege Programm Begrüssung (Elvira Venosta,

Mehr

SCHULE GOSSAU. Elternabend Einschulung 10. Februar Herzlich willkommen! ; 1

SCHULE GOSSAU. Elternabend Einschulung 10. Februar Herzlich willkommen! ; 1 SCHULE GOSSAU Elternabend Einschulung 10. Februar 2015 Herzlich willkommen! 27.03.15; 1 Begrüssung und Vorstellung Referentinnen und Referenten Katharina Schlegel Präsidentin Schulbehörde Martin Boxler

Mehr

KinderGarten Wittnau. Informationen

KinderGarten Wittnau. Informationen KinderGarten Wittnau Informationen Reihenuntersuchungen Die Kinder werden im Kindergarten nicht mehr durch die Logopädin erfasst, sondern müssen von den Eltern direkt beim Logopädischen Dienst in Gipf-Oberfrick

Mehr

Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg

Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg Konzept Badebetrieb im Lehrschwimmbecken (LSB) der Schulen Egg 1. Ausgangslage Die Schulpflege hat zur Überprüfung der Situation im Schwimmunterricht eine Projektgruppe eingerichtet, die sich intensiv

Mehr

Betriebsreglement Kindergarten

Betriebsreglement Kindergarten Betriebsreglement Kindergarten gültig ab Schuljahr 2016/17 INHALTSVERZEICHNIS 1. Zweck der Stiftung (gemäss Handelsregistereintrag)... 2 2. Allgemeines... 2 3. Unterricht und ausserschulische Betreuung...

Mehr

ELTERNINFORMATIONSABEND 13. JUNI 2017 HERZLICH WILLKOMMEN!

ELTERNINFORMATIONSABEND 13. JUNI 2017 HERZLICH WILLKOMMEN! ELTERNINFORMATIONSABEND 13. JUNI 2017 HERZLICH WILLKOMMEN! Hellmatten Glismatta Nord Grundbiel Brigerbad Schulhaus Glis Glismatta Süd Rafji Biela Primarschule Glis Primarschule Brig Ablauf Schulalltag

Mehr

Zweijahreskindergarten an der Primarschule Steinen

Zweijahreskindergarten an der Primarschule Steinen Zweijahreskindergarten an der Primarschule Steinen 1. Gesetzliche Grundlagen SRSZ 613.111 (Auszug) 5 Eintritt 1 Jedes Kind, das am 31. Juli das 5. Altersjahr zurückgelegt hat, besucht im nächsten Schuljahr

Mehr

Reglement der Musikschule Niederwil

Reglement der Musikschule Niederwil Reglement der Musikschule Niederwil 1 Sinn und Zweck 1 Die Musikschule Niederwil vermittelt Kindern aller Schulstufen sowie Jugendlichen und Erwachsenen eine qualifizierte musikalische Ausbildung, fördert

Mehr

Das ABC des Schulbetriebes

Das ABC des Schulbetriebes Das ABC des Schulbetriebes A Absenzen der Kinder Wir bitten Sie, Ihr Kind vor Beginn des Unterrichts telefonisch zu entschuldigen. So haben wir die Gewissheit, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts zugestossen

Mehr

Kindergartenreglement

Kindergartenreglement Schule Fislisbach Schulleitung Fislisbach, Dezember 2014 Kindergartenreglement Schule Fislisbach, Birmenstorferstrasse 11, 5442 Fislisbach Tel. 056 493 10 80, Fax 056 493 05 80 www.schulefislisbach.ch

Mehr

für Eltern und Erziehungsverantwortliche

für Eltern und Erziehungsverantwortliche schulplus-abc für Eltern und Erziehungsverantwortliche Stiftung schulplus Sonderpädagogisches Zentrum Oberägeri schulplus l Mitteldorfstrasse 21 l 6315 Oberägeri Tel. 041 750 16 35 l Fax 041 750 16 01

Mehr

Schule Windisch Wissenswertes von A-Z

Schule Windisch Wissenswertes von A-Z Schule Windisch Wissenswertes von A-Z U = Unterstufe / M = Mittelstufe / O = Oberstufe U/M/O Absenzen Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder zu regelmässigem und pünktlichem Schulbesuch anzuhalten.

Mehr

Regeln für den Schulbetrieb

Regeln für den Schulbetrieb Regeln für den Schulbetrieb Schulhaus Kottwil Gültig per 1.8.2017 Absenzen und Urlaub (SchülerInnen) Die Erziehungsberechtigten sorgen für den regelmässigen Schulbesuch der ihnen unterstellten Kinder.

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Ein wichtiger Schritt im Leben Ihres Kindes. ...der Übergang in die 1. Klasse Eintritt in die 1. Klasse Welche Kinder kommen im Sommer 2018 in die 1. Klasse? Kinder im 2. Kindergartenjahr

Mehr

Infos zur Schule von A bis Z

Infos zur Schule von A bis Z Infos zur Schule von A bis Z A Absenzenregelung Die Eltern sind verantwortlich, für einen regelmässigen Schulbesuch ihres Kindes zu sorgen. Wenn das Kind die Schule nicht besuchen kann, weil es krank ist

Mehr

Herzlich willkommen Schule Steinhausen Schule Steinhausen in Zahlen: 51 Abteilungen (Kindergarten bis 9. Schuljahr), davon 9 Kindergartenabteilungen Gegenwärtig ca. 928 Schülerinnen und Schüler 140

Mehr

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung:

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: Schulordnung Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: I. Einleitung Art. 1 Die Schulordnung enthält ergänzende

Mehr

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005 und die Vollzugsverordnung

Mehr

Orientierung. Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule. Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen

Orientierung. Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule. Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen Orientierung Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen 1. Übertritt... 3 1.1 Grundsätzliches... 3 1.2 Vorgehen Primarschule...

Mehr

KINDERGARTEN. Ammerswil Lenzburg Staufen

KINDERGARTEN. Ammerswil Lenzburg Staufen KINDERGARTEN Ammerswil Lenzburg Staufen Liebe Eltern Der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Er dauert zwei Jahre und ist für alle Kinder obligatorisch. Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt

Mehr

Gemeinde Maisprach KONZEPT MITTAGSTISCH. vom

Gemeinde Maisprach KONZEPT MITTAGSTISCH. vom Gemeinde Maisprach KONZEPT MITTAGSTISCH vom 04. November 2014 Konzept Mittagstisch Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. AUSGANGSLAGE... 3 1.1 Grundlage... 3 1.2 Angebot... 3 1.3 Trägerschaft... 3 2. ZIELE UND

Mehr

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005 und die Vollzugsverordnung

Mehr

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil

Schulpflege Gontenschwil. Schule Gontenschwil Rechte und Pflichten Autor: Schulpflege Version: V 2.1/18.11.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Zielsetzung... 3 1.3 Örtliche Verantwortung der... 3 2 Informationskultur...

Mehr

ELTERNINFORMATIONEN. des. Kindergartens Wildegg

ELTERNINFORMATIONEN. des. Kindergartens Wildegg ELTERNINFORMATIONEN des Kindergartens Wildegg Juni 2017 Herzlich willkommen im Kindergarten Wildegg Wir freuen uns, mit Ihrem Kind im Sommer in ein neues Schuljahr zu starten. Der Besuch des Kindergartens

Mehr

Mein Kind kommt in die Schule. Informationen zum Schuleintritt

Mein Kind kommt in die Schule. Informationen zum Schuleintritt Mein Kind kommt in die Schule Informationen zum Schuleintritt Schule Lindau Übersicht Schulergänzende Angebote Programm Begrüssung Informationen zur Schule Lindau 1. Schuleineinheiten 2. Organisation und

Mehr

Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf

Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf Absenzenordnung Gymnasium Burgdorf 1. Grundlagen Die Schulleitung des Gymnasiums Burgdorf erlässt, gestützt auf die Mittelschulgesetzgebung MiSG Art. 42,43 und 44; MiSV Art. 54 und 88; MiSDV Art. 14, 133,

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Ablauf 1. Teil: Organisation und Infos zur Schule allgemein Zeitlicher Ablauf des Übertritts Fächer und Leistungsbeurteilung Einschulungsklasse Musikgrundschule Bekannte und neue Zusatzangebote

Mehr

Mein Kind kommt in die Schule. Informationen zum Schuleintritt

Mein Kind kommt in die Schule. Informationen zum Schuleintritt Mein Kind kommt in die Schule Informationen zum Schuleintritt Schule Lindau Übersicht Schulergänzende Angebote Programm Begrüssung Informationen zur Schule Lindau 1. Schuleineinheiten 2. Organisation und

Mehr

Infoheft SVK Schuljahr 2014/15

Infoheft SVK Schuljahr 2014/15 Volksschulamt Heilpädagogisches Schulzentrum Balsthal Falkensteinerstrasse 20 4710 Balsthal Telefon 062 391 48 64 www.hpsz.ch ab September 2014 (Natel 079 515 40 52) hps-balsthal@bluewin.ch Infoheft SVK

Mehr

Informationsabend vom 25. Januar 2016 für Eltern von zukünftigen Kindergartenkindern

Informationsabend vom 25. Januar 2016 für Eltern von zukünftigen Kindergartenkindern Informationsabend vom 25. Januar 2016 für Eltern von zukünftigen Kindergartenkindern Begrüssung, Dr. Gerold Schoch, Leiter Schulabteilung Lernfelder im Kindergarten Voraussetzungen für den Kindergarten

Mehr

Schule Gerlafingen. Herzlich Willkommen zum Elternabend. Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse

Schule Gerlafingen. Herzlich Willkommen zum Elternabend. Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse Herzlich Willkommen zum Elternabend Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse Themen Mitteilungen der Schulleitung Was erleichtert einen guten Schulstart? Apéro ins Gespräch kommen Besichtigung Schulräume

Mehr

Elterninfo Schuljahr 2017 / 2018 Primarschule Gersag

Elterninfo Schuljahr 2017 / 2018 Primarschule Gersag Elterninfo Schuljahr 2017 / 2018 Primarschule Gersag Jahresschwerpunkte In diesem Schuljahr beginnen alle Schulen im Kanton Luzern mit der Umsetzung des Lehrplan 21 vom Kindergarten bis zur 5.Klasse. Am

Mehr

Informationsbroschüre. Kindergarten Felsberg

Informationsbroschüre. Kindergarten Felsberg Informationsbroschüre Kindergarten Felsberg Herzlich Willkommen im Kindergarten Liebe Eltern Wir freuen uns, dass Ihr Kind bald bei uns den Kindergarten besuchen wird. Mit dieser Broschüre möchten wir

Mehr

gestützt auf 28 und 29 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober und die Volksschulverordnung vom 14. Juni 2006, 3

gestützt auf 28 und 29 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober und die Volksschulverordnung vom 14. Juni 2006, 3 Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 6. (Vom 5. Juli 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 und 9 des Volksschulgesetzes vom 9. Oktober 005 und die Volksschulverordnung vom.

Mehr

Vorlage des Regierungsrats vom 20. September gestützt auf Artikel 75 und 120 des Bildungsgesetzes vom... 1,

Vorlage des Regierungsrats vom 20. September gestützt auf Artikel 75 und 120 des Bildungsgesetzes vom... 1, Vorlage des Regierungsrats 23.05.09 vom 20. September 2005 Volksschulverordnung vom... Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 75 und 120 des Bildungsgesetzes vom... 1, beschliesst: I.

Mehr

Konzept Hausaufgabenhilfe

Konzept Hausaufgabenhilfe Konzept Hausaufgabenhilfe Konzept Hausaufgabenhilfe Primarschule Eichberg, 9453 Eichberg Mai 2012 1 1. Inhaltsverzeichnis Konzept Hausaufgabenhilfe... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1. Inhaltsverzeichnis...

Mehr

Primarschule Wettswil Informationen A-Z

Primarschule Wettswil Informationen A-Z Primarschule Wettswil Informationen A-Z Absenzen & schulfreie Tage Absenzen Wenn Ihr Kind krankheitshalber oder aus anderen Gründen dem Unterricht fernbleiben muss, melden Sie dies der Lehrperson, wie

Mehr

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011)

vom 21. Dezember 1999 (Stand 1. August 2011) Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste vom. Dezember 999 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 9 Absätze a und c sowie des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März

Mehr

Konzept Begabungsfo rderung A-Klang. Primarschule Altstätten

Konzept Begabungsfo rderung A-Klang. Primarschule Altstätten Konzept Begabungsfo rderung A-Klang Primarschule Altstätten Mai 2014 1 Inhalt 1. Weisungen des Kantons 2 2. Bezug Förderkonzept Primarschule Altsätten 2 3. Situation Begabungsförderung PS und OS Altstätten

Mehr

Schule Heslibach. Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014

Schule Heslibach. Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014 Schule Heslibach Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014 Schule Heslibach Die Präsentation des Informationsabends erscheint hier in gekürzter Form und ohne Bildmaterial! Einstieg Ablauf des Abends

Mehr

Kindergarten ABC. Bitte bewahren Sie das Kindergarten ABC auf!

Kindergarten ABC. Bitte bewahren Sie das Kindergarten ABC auf! Kindergarten ABC A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W Z wie Achtung fertig los wie Absenzen wie Besuche wie Betreuung wie Chindsgiweg wie DAZ (Deutsch als Zweitsprache) wie Dradänkpunkt wie Elternabend

Mehr

KINDERGARTEN REGLEMENT SCHULE KAISTEN

KINDERGARTEN REGLEMENT SCHULE KAISTEN KINDERGARTEN REGLEMENT SCHULE KAISTEN KINDERGARTEN REGLEMENT 1 RAHMENBEDINGUNGEN Der Unterricht und die Organisation des Kindergartens richten sich nach den Verordnungen und dem Lehrplan für Kindergärten

Mehr

Schulordnung. Absenzen und Urlaube

Schulordnung. Absenzen und Urlaube Schulordnung Absenzen und Urlaube Hunzenschwil, Mai 2015 Schulordnung Um einen geregelten Schulunterricht gewährleisten zu können, bitten wir Sie, geehrte Eltern, mit Ihrem Kind folgende Punkte zu besprechen:

Mehr

Orientierungsveranstaltung betr. Übertritt in die Primarstufe

Orientierungsveranstaltung betr. Übertritt in die Primarstufe Schule An die Eltern der künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler im Schuljahr 2014/2015 der Schule Richterswil-Samstagern Orientierungsveranstaltung betr. Übertritt in die Primarstufe Ihr Kind wird

Mehr

Leitfaden Elternrat für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen

Leitfaden Elternrat für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen Verabschiedet durch die Schulleitenden: Riehen, 5. Mai 2011 Der Leitfaden des Elternrates der der Gemeinden Bettingen und Riehen basiert auf

Mehr

Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen der Gemeinde Eich Informationen von A Z für Erziehungsberechtigte (Reglement)

Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen der Gemeinde Eich Informationen von A Z für Erziehungsberechtigte (Reglement) Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen der Gemeinde Eich Informationen von A Z für Erziehungsberechtigte (Reglement) (Pfeile (->) verweisen auf entsprechende Abschnitte) Abholen der Kinder Alle

Mehr

Schule Schwanden Informationen von A-Z

Schule Schwanden Informationen von A-Z Schule Schwanden Informationen von A-Z Kindergarten Schwanden Primarschule Schwanden Thonerstrasse 91 Schulhausstrasse 25 8762 Schwanden 8762 Schwanden 055 644 15 73 055 647 35 41 Schulleitung: Schulhaus

Mehr

Schule Domleschg Domleschgerstrasse Pratval. Schulleitung Schuljahr 2016/2017 Betreuungs- und Betriebskonzept Mittagstisch

Schule Domleschg Domleschgerstrasse Pratval. Schulleitung Schuljahr 2016/2017 Betreuungs- und Betriebskonzept Mittagstisch Schule Domleschg Domleschgerstrasse 20 7415 Pratval Schulleitung 30.05.2016 Schuljahr 2016/2017 Betreuungs- und Betriebskonzept Mittagstisch Verantwortliche Schulträgerschaft: Beteiligte Schulstandorte:

Mehr

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010)

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010) Schulordnung der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Gemeindeversammlung am. Januar 00) Schulordnung der Gemeinde Glarus Die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus, gestützt auf Art. 46 der Gemeindeordnung,

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN ERSTELLT DURCH DIE SPURGRUPPE ELTERNMITWIRKUNG Inhaltsverzeichnis Grundlagen 2 Geltungsbereich 2 Zweck 2 Abgrenzung 2 Aufgaben 3 Organisation 3 Öffentlichkeitsarbeiten

Mehr

Elterninformation 2013/2014 Nr. 3

Elterninformation 2013/2014 Nr. 3 Niederrohrdorf, 31. März 2014 Elterninformation 2013/2014 Nr. 3 Sehr geehrte Eltern Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über Aktuelles an der Primarschule Niederrohrdorf. Besuchstage Immer am 12.

Mehr

Schulleitung Schulsekretariat

Schulleitung Schulsekretariat Primarschule Fahrwangen 5615 Fahrwangen Schulleitung 056 667 47 51 Schulsekretariat 056 667 47 50 franz.frosch@schulen-aargau.ch http://schule-fahrwangen.ch/ - Primarschule Fahrwangen Februar 2017 Der

Mehr

Kindergärten Interlaken. Kindergärten Interlaken

Kindergärten Interlaken. Kindergärten Interlaken Kindergärten Interlaken Schuljahr 2016/2017 LIEBE ELTERN, ein neues Kindergartenjahr beginnt... an viele ungewohnte Dinge muss man denken... Um allen den Einstieg etwas zu erleichtern, erhalten Sie ein

Mehr

Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen!

Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen! Schulleitung Gemeindeschulen Bergstrasse 8 6206 Neuenkirch 041 469 77 11 Liebe Eltern Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen! Mit der vorliegenden Schrift haben wir für

Mehr

Unser schulisches Angebot

Unser schulisches Angebot Unser schulisches Angebot Die Gemeinde Obergösgen bietet folgende Ausbildungsstufen an: Kindergarten Seit der Einführung von Harmos (Harmonisierung der obligatorischen Schulzeit) im Jahre 2012 ist der

Mehr

Kanton Zug Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug

Kanton Zug Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Kanton Zug. Absenzenordnung für die Fachmittelschule Zug Vom 6. Juni 009 (Stand. August 009) Die Schulkommission der Fachmittelschule Zug, gestützt auf Abs. Bst. c des Gesetzes über die kantonalen Schulen

Mehr

Ansichtsexemplar. Zeugnis Volksschule. Anna Burri. Personalien. Burri. Name. Anna. Vorname. Geburtsdatum 30. März 2012

Ansichtsexemplar. Zeugnis Volksschule. Anna Burri. Personalien. Burri. Name. Anna. Vorname. Geburtsdatum 30. März 2012 Anna Burri Zeugnis Volksschule Personalien Burri Vorname Anna Geschlecht feminin Geburtsdatum 30. März 2012 Erziehungsberechtigte Sonja Burri Gustav Burri Eintritt am 1. August 2017 in Luzern LU Adresse

Mehr

- Elternrat für Fremdsprachige

- Elternrat für Fremdsprachige Gemeindeschule Biberist Leitfaden - Elternrat Biberist - Elternrat für Fremdsprachige Von der SL überarbeitete und genehmigte Version vom 24. Aug. 2012 1. Grundsätze 2. Ziele 3. Rahmenbedingungen 4. Organisation

Mehr

Konzept. Konzept Aufgabenstunden. V07_Stand

Konzept. Konzept Aufgabenstunden. V07_Stand Konzept Konzept Aufgabenstunden V07_Stand 10.12.2014 http://www.schule-killwangen.ch Seite 1 von 7 http://www.schule-killwangen.ch Seite 2 von 7 Inhalt 1. Ausgangslage 4 1.1 Volksschulgesetz 1.2 Lehrplan

Mehr

ABC der Schule Bottenwil

ABC der Schule Bottenwil ABC der Schule Bottenwil ABC der Schule Bottenwil Um der Lesbarkeit willen wird auf die Unterscheidung der männlichen und weiblichen Form verzichtet. Es wird nachfolgend nur die männliche Form verwendet

Mehr

OBERSTUFE MITTELRHEINTAL SCHULORDNUNG

OBERSTUFE MITTELRHEINTAL SCHULORDNUNG OBERSTUFE MITTELRHEINTAL SCHULORDNUNG INHALTSVERZEICHNIS 1.1 Allgemeine Bestimmungen... 2 1.2 Schulbetrieb... 3 1.3 Schülerschaft... 4 1.4 Disziplinarisches, Rechtsmittel... 5 1.5 Schlussbestimmungen...

Mehr

Themen rund um den Kindergarten Donnerstag, Herzlich Willkommen

Themen rund um den Kindergarten Donnerstag, Herzlich Willkommen Themen rund um den Kindergarten Donnerstag, 11.01.2018 Herzlich Willkommen Teil I Kindergarteneinteilung Ausgangslage Einteilung Schulweg Informationen und Organisation Kindergartenbetrieb Die elfjährige

Mehr

im Schulamtsbezirk Minden-Lübbecke

im Schulamtsbezirk Minden-Lübbecke Leitfaden für den Herkunftssprachlichen Unterricht im Schulamtsbezirk Minden-Lübbecke Doc-Nr.: Leitfaden HSU - Schuljahr 2014-2015 - Stand 01.11.2013.doc - 2 - - 2 - Dieser Leitfaden für Schulen, Lehrkräfte

Mehr