Betriebsprüfung. 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
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- Heinrich Brodbeck
- vor 8 Jahren
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1 Betriebsprüfung 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
2 1. Bei wem kann eine Betriebsprüfung stattfinden? a) Ohne spezielle Begründung bei Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten und Freiberuflern. b) Bei anderen Steuerpflichtigen, 1) soweit sie für Dritte Steuern einbehalten und abführen müssen (z.b. Lohnsteuer für eine Haushaltshilfe) 2) wenn die steuerlichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung im Finanzamt unzweck mäßig ist (mit Begründung!) 3) wenn sie ihren Mitwirkungspflichten ggü. dem Fi nanzamt nicht nachkommen (z.b. keine Auskünfte geben und/oder angeforderte Unterlagen nicht einreichen) c) Bei Steuerpflichtigen, deren nicht betriebliche Einkünfte mehr als im Kalenderjahr betragen. d) Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist die Prüfung nur bei dem Ehegatten zulässig, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt; die Einkünfte des Ehegatten können nur dann mitgeprüft werden, wenn dies gesondert begründet wird. 2. Wie kündigt sich eine Betriebsprüfung an? Das zuständige Finanzamt erlässt eine schriftliche Prüfungsanordnung unter Bezeichnung des zu prüfenden Steuerpflichtigen und unter Angabe der zu prüfenden Jahre (in der Regel die drei letzten veranlagten Jahre) sowie der zu prüfenden Steuerarten (in der Regel alle) Wann und wo wird eine Betriebsprüfung durchgeführt? a) Angemessene Zeit (mindestens ca. zwei Wochen, bei Großbetrieben vier Wochen) nach Ergehen der Prüfungsanordnung; in der Regel wird vorab ein Termin verabredet. b) Die Betriebsprüfung soll in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden. Wenn dort kein Raum vorhanden ist, soll die Prüfung in der Wohnung des Steu erpflichtigen oder beim Finanzamt stattfinden, in Ausnahmefällen im Büro des Steuerberaters. Wir versu-
3 chen immer, die Ausnahme zur Regel zu machen! 4. Wie läuft eine Betriebsprüfung ab? a) Erscheinen des Prüfers (Ausweispflicht) b) Bereitstellung des Arbeitsplatzes sowie der Unterlagen für den Prüfer c) Eröffnungsgespräch d) Benennung von Auskunftspersonen e) Durchführung der Prüfungshandlungen f) Schlussbesprechung, falls die Prüfung zu Änderungen führt und falls gewünscht 5. Welche Informationen/Belege müssen dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden? a) Buchführungsbelege (Kasse, Banken, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Inventuren, Ausfuhrnachweise), b) Buchführungs-Auswertungen (Konten, Primanoten, Summen- und Saldenlisten), in digitaler Form. Bereitgehalten werden sollten außerdem: c) Steuerlich bedeutsame Verträge (z.b. zu Dauerschuldverhältnissen wie Miete oder Darlehen, Verträge mit nahen Angehörigen, Geschäftsführerverträge, Gesellschaftsverträge, Vereinbarungen über Pensionszusagen, jeweils mit den dazugehörigen Nachträgen). d) Protokolle der Gesellschafterversammlungen. Vor Beginn der Prüfung sollten die relevanten Unterlagen unbedingt auf Vollständigkeit geprüft werden! 3 6. Welche Mitwirkungspflichten haben Sie während der Prüfung? Der Steuerpflichtige muss dem Prüfer a) einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und ggf. eine Betriebsbesichtigung in Begleitung dulden. b) bei digitaler Betriebsprüfung entweder einen Zugriff auf das EDV-System ermöglichen, oder die steuerlich relevanten Daten müssen auf einem Datenträger überlassen werden (wir empfehlen Letzteres). c) Auskünfte erteilen; er kann aber auch Auskunftsperso-
4 nen benennen, an die der Prüfer sich bei Fragen wenden muss (i.d.r. der Steuerberater). Sind die Auskünfte unzureichend, dürfen auch andere Personen befragt werden. 7. Welche Pflichten hat der Prüfer? Der Prüfer muss den steuerlichen Sachverhalt sowohl zugunsten als auch zu ungunsten des Steuerpflichtigen prüfen; er soll den Steuerpflichtigen fortlaufend über Ergebnisse unterrichten und die Prüfung auf das notwendige Maß beschränken. 8. Wann ist eine Selbstanzeige möglich? (führt unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit) Sobald das Finanzamt sich mit einer Prüfungsanordnung angekündigt hat, ist es für die strafbefreiende Selbstanzeige zu spät! 9. Was geschieht bei Verdacht auf Steuerhinterziehung? Der Prüfer unterbricht die Prüfungshandlungen und informiert die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes. Die Prüfung kann insoweit erst nach Einleitung eines Straf- und Bußgeldverfahrens fortgesetzt werden. ( 10 BPO) 10. Wann sind eventuelle Nachzahlungen zu leisten? Eventuelle Nachzahlungen sind einen Monat nach Ergehen der geänderten Steuerbescheide zu leisten Wie kann ich mich gegen eine Betriebsprüfung zur Wehr setzen? a) Gegen eine fehlerhafte Prüfungsanordnung kann Einspruch eingelegt werden. b) Gegen die bei der Betriebsprüfung getroffenen Feststellungen: aa) Erörterung strittiger Punkte in der Schlussbesprechung
5 bb) Stellungnahme zum Betriebsprüfungsbericht cc) Einspruch gegen die geänderten Steuerbescheide dd) Nach erfolglosem Einspruch: Klage! 12. Welche Konsequenzen hat eine Betriebsprüfung? a) Ein eventueller Vorbehalt der Nachprüfung der Steuerfestsetzung muss i.d.r. aufgehoben werden. b) Im Anschluss an die Außenprüfung können von Seiten des Finanzamtes verbindliche Zusagen über die steuerliche Behandlung von bedeutsamen Sachverhalten gegeben werden. 13. Wie wir Sie unterstützen: Wir vertreten selbstverständlich auch während der Prüfung Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt: a) Wir sichten die Unterlagen vor der Prüfung. b) Im Einverständnis mit dem Finanzamt betreuen wir die Prüfung in unserem Hause. c) Wir stehen Ihnen während der Prüfung beratend zur Seite. d) Wir prüfen die Feststellungen des Finanzamtes nach der Prüfung und legen hiergegen gegebenenfalls Einspruch ein. Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an! Laufenberg Michels und Partner Robert-Perthel-Straße 77a Köln Telefon: / Telefax: / office@laufmich.de Stand: April 2012 (Diese allgemeine Information kann die individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.) 5
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