Evangelische Kirchengemeinden in Meerbusch
|
|
- Ulrich Ursler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Evangelische Kirchengemeinden in Meerbusch Folie 1
2 Evangelisch in Meerbusch Informationsabend zur Presbyteriumswahl 2016 am 9. September 2015 um Uhr in der Versöhnungskirche Strümp, Mönkesweg 22 Folie 2
3 Übersicht 1. Die Evangelischen Kirchengemeinden in Meerbusch 2. Aufgaben und Arbeitsweisen eines Presbyteriums 3. Der Kirchenkreis Krefeld-Viersen 4. Die Evangelische Kirche im Rheinland Presbyter/in werden: Ja, bitte! Presbyter/in Informationen sein zu den wie Presbyteriumswahlen geht das? Folie 3
4 Evangelisch in Meerbusch: das sind 3 Kirchengemeinden: Lank (4985 Gemeindeglieder, 2 Pfarrstellen) (mit Lank-Latum, Nierst, Langst-Kierst, Ilverich, Strümp, Ossum-Bösinghoven) Büderich (4.484 Gemeindeglieder, 2 Pfarrstellen) Osterath (3.048 Gemeindeglieder, 1,25 Pfarrstellen) Folie 4 1. Die Evangelischen Kirchengemeinden in Meerbusch
5 In den drei Gemeinden werden am Presbyterinnen und Presbyter als Leitung der Gemeinden gewählt (für 4 Jahre): Büderich: 9 Presbyter/innen, 1 Mitarbeiterpresbyter/innen Lank: 12 Presbyter/innen, 1 Mitarbeiterpresbyterin Osterath: 9 Presbyter/innen 1 Mitarbeiterpresbyter/in Weiter gehören die Pfarrerinnen/Pfarrer dem Presbyterium an. Folie 5 1. Die Evangelischen Kirchengemeinden in Meerbusch
6 In unseren drei Kirchengemeinden gibt es: 5 Kirchen (mit Gemeindezentren) 5 Pfarrhäuser 4 Kindergärten 5,25 Pfarrstellen (6 Pers.) 5 Küster/innen 4 Verwaltungskräfte 3 Kirchenmusiker/innen 2 Jugendmitarbeiter über 50 Mitarbeitende in Kindergärten Folie 6 1. Die Evangelischen Kirchengemeinden in Meerbusch
7 Aufgaben eines Presbyteriums Grundsätzliches siehe KirchenOrdnung Art. 1 und 15) Alle Rechtsgrundlagen zu finden unter: Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde. Es trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Auftrages der Kirche (gemäß KO Art. 1) im Bereich der Gemeinde. Es: - sorgt dafür, dass das Evangelium im Lehren und Lernen, Leben und Dienst bezeugt wird. - stärkt ihre Mitglieder für ein christliches Leben - hat den Auftrag zur Seelsorge, zur Diakonie, zum missionarischen Dienst, zur Förderung der Kirchenmusik und zur christlichen Erziehung und Bildung. - fördert das christlich-jüdische Gespräch und pflegt die ökumenische Gemeinschaft der Kirchen. - nimmt den aufgegebenen Dienst im öffentlichen Leben wahr. Folie 7
8 Im Einzelnen gehört zu den Aufgaben: (siehe KO Art. 16) Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben Gottesdienste Ordnung, Zeit und Zahl der Gottesdienste Ausstattung der gottesdienstlichen Räume Kollektenzwecke Mitgliedschaftsrechte z.b. Zulassung zur Konfirmation Personal Besetzung der Pfarrstellen Errichtung von Mitarbeitendenstellen und Zuordnung von Dienst- und Fachaufsicht Finanzen Feststellung von Haushaltsbuch und Jahresbilanz Verwaltung des Vermögens Bauangelegenheiten Folie 8
9 Arbeitsweise eines Presbyteriums: (siehe Kirchenordnung (KO) Art ) Das Presbyterium wird in der Regel 1x im Monat einberufen Die Einladung erfolgt schriftlich mit Tagesordnung und Unterlagen möglichst eine Woche vor der Sitzung. Darüber hinaus kann es sehr sinnvoll sein (z.b. einmal im Jahr) eine gemeinsame Wochenendtagung durchzuführen Das Presbyterium soll sich bemühen, Entscheidungen einmütig zu fassen. Folie 9 Presbyter/in Evangelisch werden: in Meerbusch Ja, bitte! Informationsabend Presbyter/in sein zur wie Presbyteriumswahl geht das? am 9. September 2015 in Strümp
10 Arbeitsweise eines Presbyteriums: (siehe Kirchenordnung (KO) Art ) Das Presbyterium bildet für einzelne Arbeitsgebiete Fachausschüsse. Nach Kirchenordnung sollen auf jeden Fall dazu gehören: Theologie und Gottesdienst Diakonie Finanzen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Folie 10
11 Arbeitsweise eines Presbyteriums: (siehe Kirchenordnung (KO) Art ) Darüber hinaus sind oft weitere Ausschüsse hilfreich, z.b.: Öffentlichkeitsarbeit Kindergarten Personal Weiter entsendet das Presbyterium Delegierte zu: Kreissynode Geschäftsführenden Ausschuss Diakonie Meerbusch Koordinierungsausschuss Ev. Meerbuscher Gemeinden Folie 11
12 Aufgaben eines Presbyters / einer Presbyterin: Regelmäßige Teilnahme an den Presbyteriumssitzungen Möglichst Mitwirkung in einzelnen Arbeitsgebieten (Fachausschüssen) Sonntagsdienst (z.b. monatlich) mit Übernahme von Aufgaben, z.b.: Begrüßung (in manchen Gemeinden) Schriftlesung (in manchen Gemeinden) Kollektensammlung gegebenenfalls Mitwirkung beim Abendmahl Zeitbedarf: Erfahrungsgemäß mindestens 4 Stunden wöchentlich Folie 12
13 Presbyter/in sein Geben und Nehmen (aus: Presbyterium Ehrenamt und Verpflichtung. Handbuch der Ev. Kirchengemeinde Lank) Geben: - Übernahme von Aufgaben und Verantwortung in Presbyteriumssitzungen, Arbeitsgebieten, Gottesdiensten - Aktive Teilnahme und Gestaltung des vielfältigen Gemeindelebens - Verlässliche, transparente und offene Kommunikation im Team und Ausdauer (langer Atem) Folie 13
14 Presbyter/in sein Geben und Nehmen (aus: Presbyterium Ehrenamt und Verpflichtung. Handbuch der Ev. Kirchengemeinde Lank) Empfangen: - Erleben von Gemeinschaft - Vielfältige Möglichkeiten zu verantwortlicher Gestaltung - Anerkennung und Bestätigung in der ehrenamtlichen Arbeit - Unterstützung durch Fortbildungen usw Folie 14
15 Noch einmal zusammengefasst: Aufgabe eines Presbyteriums Das Presbyterium trägt gemeinschaftlich die Gesamtverantwortung - für das Leben der Gemeinde - Ihre Mitarbeitenden - und Einrichtungen (die die Größe eines kleinen mittelständischen Unternehmens haben.) Folie 15
16 Kirchenkreis Krefeld-Viersen Zu unserem Kirchenkreis gehören: - 26 Kirchengemeinden (davon 6 im Gemeindeverband Krefeld) mit z.zt. - ca Gemeindegliedern Gemeinde-Pfarrstellen - 24 Funktions-Pfarrstellen (Schule, Krankenhaus u.a.) und Mitarbeitendenstellen (VBE mit 761 Personen) Er umfasst die Städte: Krefeld Viersen - Kempen Willich Meerbusch Nettetal - Straelen Damit gibt es bei uns sowohl städtische als auch ländliche Strukturen und Verbindungen. Folie 16
17 Folie 17
18 Der Kirchenkreis übernimmt übergemeindliche Dienste, mit denen eine einzelne Gemeinde überfordert wäre. Er fördert sowohl die Eigenständigkeit seiner Gemeinden, als auch deren Zusammenhalt untereinander. Im Rahmen eines Finanzausgleichs sorgt er dafür, dass alle Gemeinden ihren Verpflichtungen nachkommen können. Folie 18
19 Der Kirchenkreis wird geleitet durch die Kreissynode (Delegierte der Gemeinden, tagt 2x jährlich) und den Kreissynodalvorstand (von Synode gewählt, monatlich) Zu den Aufgaben des Kreissynodalvorstands (KSV) gehören u.a.: - Geschäftsführung für die gemeinsamen Aufgaben - Aufsicht über die Gemeinden und ihre Visitation Vorsitzender beider Gremien ist der Superintendent. Er ist auch Ansprechpartner für alle kirchlichen Amtsträgerinnen und Amtsträger im Kirchenkreis. Folie 19
20 Referate und Einrichtungen im Kirchenkreis: Fachberatung für Kindertageseinrichtungen Jugendreferat Frauenreferat Schulreferat mit Mediothek Pressereferat Bezirksbeauftragter f. berufsbildende Schulen Diakonisches Werk. Zusammen mit anderen Trägern unterhält er darüber hinaus: Ökumenische Notfallseelsorge Ökumenische Telefonseelsorge Gemeindedienst für Mission und Ökumene Folie 20
21 Die Evangelische Kirche im Rheinland liegt in vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland Pfalz Saarland Folie 21
22 Die Evangelische Kirche im Rheinland ist eine von 20 Gliedkirchen der EKD hat (z.zt.) 38 Kirchenkreise hat (z.zt.) 730 Kirchengemeinden hat ( ) Mitglieder Folie 22
23 Herausforderungen der Kirchengemeinden in den kommenden Jahren (u.a.): - Sinkende Mitgliederzahlen (ca. 1,3% p.a.) - Vermutlich sinkende Finanzen - Deutlich weniger Pfarrer/innen und Pfarrer (bis 2030 ca % weniger) Als Presbyter/in können Sie mitgestalten - welche Kirche wir unseren Kinder hinterlassen - wie Kirche auf die Herausforderungen heute und in Zukunft reagiert. Helfen Sie mit, an der Kirche 2020 zu bauen Folie 23
24 Presbyteriumswahlen Zeit für Verantwortung Finden Sie mit uns gemeinsam Kandidatinnen und Kandidaten bzw. lassen Sie sich selbst zur Wahl vorschlagen. Wahlvorschläge in der Zeit vom an das Presbyterium Folie 24
25 Evangelisch in Meerbusch Informationsabend zur Presbyteriumswahl 2016 am 9. September 2015 um Uhr in der Versöhnungskirche Strümp, Mönkesweg 22 Folie 25
Satzung für den Evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen
Satzung Kirchenkreis Recklinghausen SaKKRe 4350 Satzung für den Evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen Vom 24. November 2007 (KABl. 2008 S. 60) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes Recht Datum Fundstelle Geänderte
MehrSatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Aachen vom 26. August 2014
Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Aachen vom 26. August 2014 Auf Grund von 3 Abs. 1 des Kirchengesetzes über Gesamtkirchengemeinden (Gesamtkirchengemeindegesetz) vom 16. Januar 2009 (KABl. S. 87)
MehrKirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1
Diakoniegesetz DiakonieG 300 Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1 Vom 19. November 2015 (KABl. 2016 S. 55) Inhaltsübersicht
MehrSATZUNG DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE LÜNEN
SATZUNG DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE LÜNEN Die Evangelische Kirchengemeinde Lünen gibt sich aufgrund des Artikels 77 der Kirchenordnung der Ev. Kirche von Westfalen (KO) für die Ordnung ihrer Arbeit
MehrSatzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1
Satzung Kinder- u. Jugendarbeit Kirchenkreis Hagen SaKiJuKKHag 3604 Satzung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Hagen 1 Vom 23. November 2007 (KABl. 2008 S. 134) Änderungen
MehrKreissatzung des Evangelischen Kirchenkreises Iserlohn der Evangelischen Kirche von Westfalen
Kreissatzung Kirchenkreis Iserlohn SaKKKIs 3950 Kreissatzung des Evangelischen Kirchenkreises Iserlohn der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 27. Juni 2001 (KABl. 2001 S. 317) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes
MehrSatzung des Ev. Kirchenkreises Münster der Evangelischen Kirche von Westfalen
Satzung Kirchenkreis Münster SaKKKMü 4250 Archiv Satzung des Ev. Kirchenkreises Münster der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 9. Oktober 2004 (KABl. 2004 S. 332) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes Recht
MehrSatzung der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld
Satzung Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld SaDBKGBi 3172 Satzung der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld Vom 17. März 2010 (KABl. 2010 S. 177) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes
MehrKirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1
Diakoniegesetz DiakonieG 300 Archiv-1 Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1 Vom 13. November 2003 (KABl. 2003 S.
MehrSatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Niederbörde, Evangelischer Kirchenkreis Soest
Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Niederbörde, Evangelischer Kirchenkreis Soest Präambel Die Evangelische Kirchengemeinde Borgeln, die Evangelische Kirchengemeinde Dinker, die Evangelische Kirchengemeinde
MehrKreissatzung des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken der Evangelischen Kirche von Westfalen
Kreissatzung des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken SaKKKSCB 4550 Kreissatzung des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 17. Juni 2009 (KABl.
MehrSatzung für die Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Vlotho. Präambel
Satzung für die Kinder- und Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Vlotho Präambel Die Kinder- und Jugendarbeit im Evangelischen Kirchenkreis Vlotho wurzelt mit ihrem Anliegen, ihrem Auftrag und ihrer Zielsetzung
Mehr380 Archiv. Kirchengesetz über das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland und die Zusammenarbeit in der Diakonie (Diakoniegesetz)
Diakoniegesetz 380 Archiv Kirchengesetz über das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland und die Zusammenarbeit in der Diakonie (Diakoniegesetz) Vom 14. Januar 2005 (KABl. S. 66) geändert
MehrSatzung der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld
Satzung Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld SaDBKGBi 3172 Archiv Satzung der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld Vom 9. Januar 2006 (KABl. 2006 S. 173) Präambel 1Die Evangelische
MehrSatzung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Herford- Mitte
Satzung Kirchengemeinde Herford-Mitte SaKGHerfMi 3845 Satzung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Herford- Mitte Vom 27. September 2002 (KABl. 2003 S. 18) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes Recht Datum
MehrSatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock
Satzung Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock SaKGSchloHoStu 3580 Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Schloß Holte-Stukenbrock Vom 7. November 1995 (KABl. 1996 S. 59) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes
MehrVerwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)
Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der EKHN PSVO 136 Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Vom 8. Dezember 2015 (ABl. 2016
MehrRechtsgrundlagen für das kirchliche Bauen
Rechtsgrundlagen für das kirchliche Bauen Gudrun Gotthardt, Ev. Kirche im Rheinland, Bauberatung Tagung für Baukirchmeister/innen 26.11.2016 Übersicht: - Kirchliches Recht - Öffentliches Recht - Rechte
MehrSatzung für das Alten- und Pflegeheim der Ev. Kirchengemeinde Scherfede-Rimbeck
Satzung Alten/Pflegeheim Kirchengemeinde Scherfede- SaAPfKGSRim 4325 Archiv Satzung für das Alten- und Pflegeheim der Ev. Kirchengemeinde Scherfede- Vom 8. Mai 2001 (KABl. 2001 S. 237) Inhaltsübersicht
MehrSatzung für die Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Herford 1
Satzung Jugendarbeit Ev. Kirchenkreis Herford SaJuKKHerford 3808 Satzung für die Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Herford 1 Vom 17. Mai 2001 (KABl. 2001 S. 227) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes Recht Datum
MehrKreissatzung des Evangelischen Kirchenkreises Soest
Kreissatzung Soest SaKKKSo 4500 Kreissatzung des Evangelischen Kirchenkreises Soest Vom 18. Juni 2015 (KABl. 2015 S. 158) Inhaltsübersicht 1 1 Kirchenkreis, Kirchengemeinden 2 Körperschaftsrechte, Siegel
MehrOrdnung für das Evangelische Jugendwerk im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg
Ordnung für das Evangelische Jugendwerk im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg Fortschreibung infolge der Regionalen Jugendarbeit und der Gründung der Nordkirche Inhaltsübersicht 1. Präambel 2. Rechtsgrundlagen
MehrKreissatzung des Ev. Kirchenkreises Dortmund
Kreissatzung Dortmund SaKKDo 3297 Kreissatzung des Ev. Kirchenkreises Dortmund Vom 12. Oktober 2013 (KABl. 2013 S. 282) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes Recht Datum Fundstelle Geänderte Paragrafen 1 Änderung
MehrM U S T E R. Satzung für eine unselbstständige Stiftung (Kirchenkreis) S A T Z U N G. der... (Name der Stiftung), Präambel
M U S T E R Satzung für eine unselbstständige Stiftung (Kirchenkreis) S A T Z U N G der... (Name der Stiftung), Präambel Ziele der Stiftung Zur Ordnung und Regelung der Arbeit seiner unselbstständigen
MehrKirchengesetz über die Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirche
Kirchengesetz über die Frauenarbeit 7.710 Kirchengesetz über die Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirche vom 18. November 1993 in der Fassung vom 27. November 2015 1 (GVBl. Bd.
MehrRichtlinien für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten im Bereich der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
Seelsorge in Justizvollzugsanstalten 175 Richtlinien für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten im Bereich der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg Vom 30. Mai 1997 (KABl.-EKiBB S. 146) Präambel:
MehrKirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland
Kirchenordnung KO 1 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland Vom 10. Januar 2003 (KABl. 2004 S. 86) geändert 1 durch Kirchengesetze vom 15. Januar 2004, 14. Januar 2005 (KABl. S. 102), 13.
MehrKreissatzung des Evangelischen Kirchenkreises Unna der Evangelischen Kirche von Westfalen
Kreissatzung Kirchenkreis Unna SaKKUn 4650 Kreissatzung des Evangelischen Kirchenkreises Unna der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 17. Juni 2015 (KABl. 2015 S. 212) Inhaltsübersicht 1 1 Kirchenkreis,
MehrAMTSBLATT. der Evangelischen Kirche in Deutschland. A. Evangelische Kirche in Deutschland
AMTSBLATT der Evangelischen Kirche in Deutschland Heft 5, Jahrgang 2004 Ausgegeben: Hannover, den 15. Mai 2004 A. Evangelische Kirche in Deutschland Nr. 74* Dritte Verordnung zur Änderung der Auslandsfürsorgeverordnung.
MehrKirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (Kirchenmusikgesetz - KiMuG)
Kirchenmusikgesetz KiMuG 3.710 Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (Kirchenmusikgesetz - KiMuG) Vom 25. Mai 2013 (GVBl. 27. Band, S. 111), zuletzt geändert
MehrKandidatInnen fürs Presbyterium
KandidatInnen fürs Presbyterium Für die Wahl zum Presbyterium konnten in einem ersten Schritt Kandidaten und Kandidatinnen benannt werden. Diese stellen sich hier vor. In einem zweiten Schritt besteht
MehrLeitfaden. für die Bildung von Gesamtkirchengemeinden INFORMATION. Stand: März 2010
Leitfaden für die Bildung von Gesamtkirchengemeinden Stand: März 2010 INFORMATION Inhaltsverzeichnis Seite Leitfaden für die Bildung von Gesamtkirchengemeinden I. Definition 1 II. Verfahrensweg 2 III.
MehrEuer Gott geht MITEUCH. Er hält immer zu euch und lässt euch nicht im Stich! Die Bibel, 5. Mose 31,6b
DENKEN. TRAGEN. SEELE. KULTUR. TIEFGANG. FRAGEN. ERLEBEN. EINANDER. MIR. Euer Gott geht MITEUCH. Er hält immer zu euch und lässt euch nicht im Stich! Die Bibel, 5. Mose 31,6b Mit diesem Heft erhalten
MehrDie Evangelische Jugendarbeit wird gemeinsam getragen durch hauptamtlich und ehrenamtliche fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ordnung der Evangelischen Jugend und des Jugendwerkes im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein Kirchenkreisvorstand vom 03.12.2009 Die Evangelische Jugend im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein (Evangelische
MehrSTRUKTUR DER. Struktur der EV. KIRCHENGEMEINDE KÖLN- DELLBRÜCK/HOLWEIDE
STRUKTUR DER EVANGELISCHEN KIRCHE IM RHEINLAND EVANGELISCHER KIRCHENKREIS KÖLN-RECHTSRHEINISCH Kirchenverband Köln+Region Gemeindeverband Köln-Südost Bezogen auf die EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KÖLN-
MehrSatzung für die Tageseinrichtungen für Kinder des Ev. Kirchenkreises Bielefeld
Satzung Tageseinrichtung für Kinder im Kirchenkreis Bielefeld SaTfKKKBi 3152 Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder des Ev. Kirchenkreises Bielefeld Vom 23. Juni 2012 (KABl. 2012 S. 186) Inhaltsübersicht
MehrGeschrieben von: Alfred Vaupel-Rathke Donnerstag, den 31. Oktober 2013 um 15:29 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, den 31. Oktober 2013 um 15:40 Uhr
Die Leitsätze" hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 30. Mai 2012 beschlossen. Sie sind das Ergebnis einer eineinhalb jährigen Arbeit des Kirchenvorstands und der hauptamtlich Mitarbeitenden. Sie
MehrSatzung des Kirchenkreises Minden über den Finanzausgleich
Finanzsatzung Kirchenkreis Minden SaFKKMi 4171 Satzung des Kirchenkreises Minden über den Finanzausgleich Vom 4. Dezember 2004 (KABl. 2004 S. 330) Präambel 1In geistlicher Verbundenheit untereinander und
MehrSatzung der Evangelischen Auferstehungskirchengemeinde Olsberg-Bestwig
Evangelische Auferstehungskirchengemeinde Olsberg-Bestwig Satzung der Evangelischen Auferstehungskirchengemeinde Olsberg-Bestwig Die Evangelische Auferstehungskirchengemeinde Olsberg-Bestwig gibt sich
MehrGeschäftsordnung für das Zentrum kirchlicher Dienste des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom
Geschäftsordnung für das Zentrum kirchlicher Dienste des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom 12.01.2012 Die nachfolgende Geschäftsordnung für das Zentrum kirchlicher Dienste wird nach 12 Abs. 5 der
Mehr*Kirchliche. Personalplanung
*Kirchliche Personalplanung Eine Information der Pfarrvertretung der Evangelischen Kirche im Rheinland für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie interessierte Presbyteriumsmitglieder 1 *Wenn es um Mitarbeiterinnen
MehrKirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz)
Diakoniegesetz 166 Kirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz) Vom 6. November 2004 (KABl. S. 222) 8 geändert durch Kirchengesetz
MehrKirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Diakoniegesetz EKM)
Diakoniegesetz 470 Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Diakoniegesetz EKM) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 2012 (ABl. S. 68), geändert
MehrGesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben der Evangelischen Kirchengemeinde Kleve. Entwurf für die Gemeindeversammlung
Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben der Evangelischen Kirchengemeinde Kleve Entwurf für die Gemeindeversammlung Entwurf der Arbeitsgruppe (2015 Manfred Moerkerk, Ulla van Sinderen, Martin Schell; 2016
Mehr(Schulamtsverordnung SchulAVO)
Schulamtsverordnung SchulAVO 150 Verwaltungsverordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Schulamtsverordnung SchulAVO) Vom 16. April 2015 (ABl.
MehrSatzung der Kaiser-Wilhelm-Stiftung in Hagen
Satzung Kaiser-Wilhelm-Stiftung in Hagen SaKWStHag 3606 Satzung der Kaiser-Wilhelm-Stiftung in Hagen Vom 28. Dezember 2005 (KABl. 2006 S. 11) Inhaltsübersicht 1 1 Name, Sitz und Zweck 2 Zugehörigkeit zum
MehrSatzung der kirchlichen Gemeinschaftsstiftung für Kirche und Diakonie des Evangelischen Kirchenkreises Recklinghausen
Satzung Stiftung Kirche und Diakonie KK Recklinghausen SaStKDRe 4355 Satzung der kirchlichen Gemeinschaftsstiftung für Kirche und Diakonie des Evangelischen Kirchenkreises Recklinghausen Vom 19. November
MehrOrdnung für das landeskirchliche Werk Evangelischer Frauenarbeit Lippischer Landesverband evangelischer Frauenhilfen
Ordnung für das landeskirchliche Werk Evangelische FrauenarbeitEvFrauenarb A 825 (1) Ordnung für das landeskirchliche Werk Evangelischer Frauenarbeit Lippischer Landesverband evangelischer Frauenhilfen
MehrKirchliches Amtsblatt
F 4184 B Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland Nr. 3 Ausgegeben Düsseldorf, den 15. März 2004 Inhalt Seite Kanzelabkündigung zum Sonntag Reminiscere, 7. März 2004, bis einschließlich
MehrGemeindekonzeption. der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Schonnebeck
Gemeindekonzeption der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Schonnebeck 1 Wir möchten die Gegenwart Gottes in unserem Gemeindeleben erfahren, in ihr handeln und sie auch für Andere erlebbar machen. Wir
MehrEvangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Anlage 1 Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Zahlen aus dem Haushaltsplan und Das Gesamthaushaltsvolumen des Haushaltsplanes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers umfasst für das
MehrSatzung der Ev. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Ev. Kirchenkreis Paderborn
Satzung Jugendarbeit Paderborn SaJuKKPa 4304 Satzung der Ev. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Ev. Kirchenkreis Paderborn Vom 29. November 2013 (KABl. 2014 S. 17) Inhaltsübersicht 1 Präambel I. Das
MehrWIR SUCHEN SIE FÜR DIE MITARBEIT IM LEITUNGSGREMIUM!
KANDIDIEREN! WIR SUCHEN SIE FÜR DIE ARBEIT IM LEITUNGSGREMIUM! Sie sind Mitglied der evangelischen Kirche und schrecken auch vor Verwaltungsaufgaben wie Buchhaltung und Rechnungswesen nicht zurück? Mit
MehrDie Evangelische Kirche im Rheinland
Die Evangelische Kirche im Rheinland Eine kurzer Überblick 54. ordentliche Landessynode Bad Neuenahr 09. bis 14. Januar 2005 Dr. Matthias Schreiber Die rheinische Kirche ist eine von 23 Gliedkirchen der
MehrNeues Kirchliches Finanzwesen
Neues Kirchliches Finanzwesen Was ist NKF? Das Neue Kirchliche Finanzwesen denkt von den Zielen her. Die Ziele bestimmen die Maßnahmen. Wie viel Geld, Zeit der Mitarbeitenden und andere Ressourcen kann
MehrStand 9. Februar 2016
Volkskirche qualitativ weiter entwickeln Reformprozess der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Präsentation der Beschlüsse der Landessynode vom Herbst 2015 Stand 9. Februar 2016 Reformprozess EKKW
MehrEuer Gott geht MITEUCH. Er hält immer zu euch und lässt euch nicht im Stich! Die Bibel, 5. Mose 31, 6b
DENKEN. TRAGEN. SEELE. KULTUR. TIEFGANG. FRAGEN. ERLEBEN. EINANDER. Euer Gott geht MITEUCH. Er hält immer zu euch und lässt euch nicht im Stich! Die Bibel, 5. Mose 31, 6b Mit diesem Heft erhalten Sie einen
MehrA. Die Kirchengemeinde
A. Die Kirchengemeinde Gottesdienst - Kirchengebäude - Personal - Haushalt - Diakoniestation - Kindergarten - Besuchsdienst - Gemeindehaus - Mission - Kirchenmusik u.v.a.m. B. Aufgabenverteilung in der
MehrLeitbild des Evangelischen Kirchenkreises Iserlohn
Leitbild des Evangelischen Kirchenkreises Iserlohn Teile A bis E: Oktober 1997 Teil F: November 2005 Vorbemerkungen 1. Ein Leitbild dient einer Gemeinschaft als Zielvorstellung zur Orientierung für ihr
MehrOrdnung für die Arbeit der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Gemeindeberatungsordnung GBO)
Gemeindeberatungsordnung GBO 368 Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Gemeindeberatungsordnung GBO) Vom 18. September 2014 (KABl. 2014 S. 167) Inhaltsübersicht 1 Angebot
MehrKirchengesetz über den gemeindepädagogischen Dienst (Gemeindepädagogengesetz GpG)
Gemeindepädagogengesetz GpG 570 Kirchengesetz über den gemeindepädagogischen Dienst (Gemeindepädagogengesetz GpG) Vom 9. Mai 2014 1 (ABl. 2014 S. 255), geändert am 25. November 2015 (ABl. 2015 S. 370)
MehrOrdnung für die Evangelische Jugendarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Jugendarbeit OrdnJArb 5.222 Ordnung für die Evangelische Jugendarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Vom 18. Mai 1990 (GVBl. 22. Band, S. 29) A Evangelische Jugendarbeit: Zielsetzung, Zugehörigkeit
MehrKirchengesetz über die Visitationen der Kirchengemeinden in der Lippischen Landeskirche Visitationsgesetz
Visitationsgesetz VisG 70 Kirchengesetz über die Visitationen der Kirchengemeinden in der Lippischen Landeskirche Visitationsgesetz vom 27. November 2007 (Ges. u. VOBl. Bd. 14 S. 171) I. Grundlegung 1
MehrKirche. im Wandel. kirchenkreis hamm. evangelischer. Der Evangelische Kirchenkreis Hamm: Aufgaben und Ziele im Überblick
Der Evangelische Kirchenkreis Hamm: Aufgaben und Ziele im Überblick Kirche im Wandel zuversichtlich zuverlässig zukunftsfähig evangelischer kirchenkreis hamm Inhaltsverzeichnis Editorial 3 Ausgangssituation
MehrKirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 162 Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Vom 4. November
MehrKirchengesetz über die Ordnung der Konfirmandenarbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Ordnung Konfirmandenarbeit GOKA )
Ordnung Konfirmandenarbeit GOKA 250 Kirchengesetz über die Ordnung der Konfirmandenarbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Ordnung Konfirmandenarbeit GOKA ) Vom 3. November 2005 (KABl. 2005 S.
MehrKirchengesetz über die Ordnung der Konfirmandenarbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Ordnung Konfirmandenarbeit GOKA )
Kirchengesetz über die Ordnung der Konfirmandenarbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Ordnung Konfirmandenarbeit GOKA ) Vom 3. November 2005 Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
MehrSatzung Kindergartengemeinschaft d. KK Gelsenkirchen- Wattenscheid SaKinKKGelWat Vom 30. Juni 2014 (KABl S. 114) Inhaltsübersicht 1
Satzung Kindergartengemeinschaft d. KK Gelsenkirchen- Wattenscheid SaKinKKGelWat 3453 Satzung für die Kindergartengemeinschaft des Ev. Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid Vom 30. Juni 2014 (KABl.
MehrSatzung der Evangelischen Stiftung Verl, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Kirchengemeinde Verl
Evangelische Stiftung Verl SaStVerl 3590 Satzung der Evangelischen Stiftung Verl, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Kirchengemeinde Verl Vom 23. August 2007 (KABl. 2007 S. 299) Inhaltsübersicht
MehrKirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland
Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland Vom 10. Januar 2003 1 Sonderdruck mit dem Lebensordnungsgesetz 2 und dem Verfahrensgesetz 3 1 geändert durch Kirchengesetze vom 15. Januar 2004. 2 Kirchengesetz
MehrSatzung des Evangelischen Kirchenkreisverbandes für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-West (Kitaverband Mitte-West)
Satzung Ev. Kita-Verband Berlin Mitte-West 1071 Satzung des Evangelischen Kirchenkreisverbandes für Kindertageseinrichtungen Berlin Mitte-West (Kitaverband Mitte-West) Vom 11. April 2017 (KABl. S. 120)
MehrKirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern
.00 Auszug aus der Kirchenordnung 46-60 Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern vom. November 996 - - .00 Religionsunterricht 46 Aufgabe Ziel des Religionsunterrichts ist
Mehr236. Ordnung des landesrechtlichen Werkes Evangelische Frauen in Württemberg (Ordnung EFW)
Evangelische Frauen in Württemberg 236 236. Ordnung des landesrechtlichen Werkes Evangelische Frauen in Württemberg (Ordnung EFW) Erlass des Oberkirchenrats vom 15. November 2005 (Abl. 61 S. 410) * geändert
MehrHandbuch zur Gemeindeleitung
3. Ausgabe Januar 2015 Inhalt Vorwort zur ersten Ausgabe... Vorwort zur dritten Ausgabe... VI VII 1. Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Aargau... 1 1.1 Entstehung, Aufbau und Organisation...
MehrDie Vergangenheit ist nicht die Zukunft!
Einführung Die Vergangenheit ist nicht die Zukunft! Jetzt ist nicht eine Gelegenheit, etwas zu verändern, sondern es ist die Gelegenheit! Die Anfangssituation bietet die Möglichkeit, Kultur zu prägen.
MehrSatzung der Nierenhofer Stiftung Kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Nierenhof
Satzung Nierenhofer Stiftung SaStKGNierenh 3767 Archiv Satzung der Nierenhofer Stiftung Kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Nierenhof Vom 26. Mai 2003 (KABl. 2003 S. 358)
Mehr800. Ordnung des kirchenmusikalischen Dienstes in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
800. Ordnung des kirchenmusikalischen Dienstes in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Verordnung des Oberkirchenrats vom 10. November 1987 (Abl. 53 S. 33) Nach Beratung mit dem Ständigen Ausschuß
MehrSatzung der Stiftung Gemeinde für Christus, Stiftung der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde Lüdenscheid Kirchliche Gemeinschaftsstiftung
Satzung Stiftung Christus KG Lüdenscheid SaStChrLüd 4095 Satzung der Stiftung Gemeinde für Christus, Stiftung der Evangelischen Christus-Kirchengemeinde Lüdenscheid Kirchliche Gemeinschaftsstiftung Vom
MehrOrdnung für Ökumene, Mission, Kirchlicher Entwicklungsdienst und interreligiöses Gespräch in der Evangelischen Landeskirche in Baden
Ökumene, Mission, Entwicklungsdienst 300.800-2002-Archiv Ordnung für Ökumene, Mission, Kirchlicher Entwicklungsdienst und interreligiöses Gespräch in der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 11. Juni
MehrLeitlinien. im Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken. Beschlossen vom KSV
Leitlinien Visitation im Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken Beschlossen vom KSV November 2007 Visitationsordnung 1 Wesen und Aufgaben der Visitation (1)»In der Visitation nimmt die Kirche
MehrLS 2017 Drucksache 3 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode
LS 2017 Drucksache 3 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode Entfristung/Befristung von Pfarrstellen für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten I. A BESCHLUSSANTRAG 1. a) Pfarrstellen für die
MehrKirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen 1953/1999, zuletzt geändert Grundartikel I.
Seite von 5 Auszug betr. Hlg. Abendmahl Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen 953/999, zuletzt geändert 03 Grundartikel I. Die Evangelische Kirche von Westfalen ist gegründet auf das Evangelium
MehrSaFvbHP Archiv. Vom 28. August (KABl S. 33) Inhaltsübersicht 2
Satzung Fachverband Hospiz- und Palliativdienste SaFvbHP 310.7 Archiv Satzung des Evangelischen Fachverbandes der Hospizund Palliativdienste in den Diakonischen Werken der Evangelischen Kirche im Rheinland,
MehrEv. Christus-Kirchengemeinde. Nachbarn Region Iserlohn-Mitte: Versöhnungs-KG und Verbandsgemeinden Is.
Nachbarn Region -West: KG Oestrich und KG Letmathe Ev. Christus- Kirchengemeinde Nachbarn Region -Mitte: Versöhnungs-KG und Verbandsgemeinden Is. Presbyterium Vorsitz: (Siehe Folie 2) Kasualien: Taufen
MehrVorlage Angelegenheiten des Kirchenkreises Wuppertal Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform im Kirchenkreis Wuppertal
TOP 02. TOP 02.2 Angelegenheiten des Kirchenkreises Wuppertal Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform im Kirchenkreis Wuppertal Kirchenkreis Wuppertal Sommersynode 13.06.2015 Vorlage 02-2 A. Beschlussvorschlag
MehrV.i.S.d.P. B. Furchheim (02159 / , Druck. Auflage
Begrüßung 3 Vorstell.: Christiane von Maltzahn-Haas 14 14. Februar: Programm Kreuzkirche 4 Vorstellung: Vera Möslang 15 14. Februar: Programm Versöhnungskirche 5 Vorstellung: Susanne Neubauer 16 Vorstellung:
Mehr1. Kreissynode des Kirchenkreises Obere Nahe Eröffnung am 16. April 2010 in Birkenfeld. Präses Nikolaus Schneider predigte im Eröffnungsgottesdienst
1. Kreissynode des Kirchenkreises Obere Nahe Eröffnung am 16. April 2010 in Birkenfeld Präses Nikolaus Schneider predigte im Eröffnungsgottesdienst Blick in den Verhandlungsraum im Georg-Wilhelm-Haus der
MehrGemeinde leiten. Handbuch für die Arbeit im Presbyterium. www.evangelisch-in-westfalen.de
Gemeinde leiten Handbuch für die Arbeit im Presbyterium www.evangelisch-in-westfalen.de Herausgeber: Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld, Tel.:
MehrSatzung der Evangelischen Gemeinschaftsstiftung Bocholt kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev. Kirchengemeinde Bocholt
Satzung Gemeinschaftsstiftung Bocholt SaStKgBocholt 4566 Satzung der Evangelischen Gemeinschaftsstiftung Bocholt kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev. Kirchengemeinde Bocholt Vom 21. September 2005
MehrSatzung der Stiftung Evangelische Stiftung zur Förderung der kirchlichen Arbeit im Kirchenkreis Unna und seinen Kirchengemeinden
Satzung Stiftung kirchliche Arbeit Unna SaStAUn 4654 Satzung der Stiftung Evangelische Stiftung zur Förderung der kirchlichen Arbeit im Kirchenkreis Unna und seinen Kirchengemeinden Vom 21. November 2005
MehrSatzung für den Kirchengemeindeverein Netzwerk Kirchenmusik Aalen In der Fassung vom 26. Februar 2014
Satzung für den Kirchengemeindeverein Netzwerk Kirchenmusik Aalen In der Fassung vom 26. Februar 2014 1 Grundlage und Zweck ( 1 ) Die Kirchengemeinde Aalen bildet den Kirchengemeindeverein Netzwerk Kirchenmusik
MehrGemeindeversammlung. 19. November 2017 in der Petruskirche. Tagesordnung: Status der Gemeinde und Ausblick 2018
19. November 2017 in der Petruskirche Schön das Sie Tagesordnung: Status der Gemeinde und Ausblick 2018 da sind! Finanzen Immobilien/Bau Personal Pfarrstellen Verschiedenes Aussprache Artikel 35 Kirchenordnung
MehrStrukturanpassungs- und Erprobungsverordnung für den Evangelischen Kirchenkreis Prignitz
Strukturanpassungs- und ErprobungsVO Ev. Kirchenkreis Prignitz 1670 Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung für den Evangelischen Kirchenkreis Prignitz Vom 13. Mai 2016 (KABl. S. 90) Aufgrund von
MehrGemeindeglieder und Kirchengemeinden
Gemeindeglieder und Kirchengemeinden Stand: 1.1.2014/1.1.2015 nach Bundesländern 78% 62% 3% 5% 14% 7% 6% 25% Gemeindeglieder Kirchengemeinden Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Hessen nach Raumordnungstypen
MehrEvangelische Kirche in Deutschland. Statistik über die Äußerungen des kirchlichen Lebens in den Bundesländern im Jahr 2010
Evangelische Kirche in Deutschland Statistik über die Äußerungen des kirchlichen Lebens in den Bundesländern im Jahr 2010 Januar 2012 Inhaltsverzeichnis Statistik über die Äußerungen des kirchlichen Lebens
MehrKirchliches Amtsblatt
l K 21098 Kirchliches Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen Nr. 1 B i e l e f e l d,den 12. F e b r u a r 1 Bekanntmachung der Neufassung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen
MehrEinfamilienhaus mit moderner Architektur in Meerbusch-Büderich
Einfamilienhaus mit moderner Architektur in Meerbusch-Büderich Lage Details Meerbusch mit seinen 55.000 Einwohnern liegt am linken Niederrhein zwischen Krefeld und Düsseldorf und ist eine seit 1970 eigenständige
MehrEvangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg. Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12.
Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12. Dezember 2014 Die Kirchenkreissynode hat mit Beschluss vom 15. November
MehrAuf dem Weg zu einer Gesamtkonzeption für den Kirchenkreis An der Ruhr
Auf dem Weg zu einer Gesamtkonzeption für den Kirchenkreis An der Ruhr 4. Bericht der Steuerungsgruppe 06. Juli 2013 Steuerungsgruppe Silke Althaus Hans-Joachim Behr Ursula Bottenbruch Alexandra Cordes
MehrVereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz vom 9. November 2005 (ABl S.
Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz 42.00 Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz im Bereich der Diözese Speyer
Mehr