ARZTHAFTPFLICHTRECHT
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- Tobias Pfaff
- vor 8 Jahren
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1 Anmeldung zur Veranstaltung Dienstag, 4. November 2014, Grand Casino Luzern (1140.) PROGRAMM Begrüssungskaffee Begrüssung Regress des Sozialversicherers in Arzthaftpflichtfällen Haftungsfragen bei vertikaler und horizontaler Arbeitsteilung Erfahrungen eines Arzthaftpflichtversicherers Erfahrungen eines Arzthaftpflichtanwaltes Mittagessen Haftung für Infektionen Erfahrungen eines Arzthaftpflichtgutachters Erfahrungen einer Arzthaftpflichtgutachterstelle Schluss der Tagung Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*: ST.GALLER HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHTSTAGUNG 2. Ich bestelle/wir bestellen: Stehlunch im Grand Casino Luzern zum Preis von CHF 46. (inkl. 8 % MwSt.) Dienstag, 4. November 2014 Grand Casino Luzern (1140.) Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen: Telefon o Anmeldebestätigung (nur per ) o Teilnahmebestätigung INFOS Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts: o per Post o per (Newsletter) Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessiert: Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teil nahme be din gungen gemäss diesem Programm. Ort/Datum: Unterschrift: * Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden zu gänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen.
2 TAGUNGSLEITUNG UND REFERIERENDE ORGANISATORISCHES THEMEN TAGUNGSLEITUNG TAGUNGSORT Dem antiken Wahlspruch «primum non nocere», welcher der Grundsatz der hippokratischen Tradi tion ist, folgend soll der Arzt in seinem Bemühen, dem ihm anvertrauten Menschen zu helfen, vor allem darauf achten, ihm nicht zu schaden. Dass Patienten in Zusammenhang mit ärztlichen Eingriffen trotz dieser ethischen Maxime geschädigt werden, ist eine Binsenwahrheit. Weniger klar ist demgegenüber die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arzt, der einen medizinischen Eingriff vorgenommen hat, der erfolglos blieb oder koinzident zu einem weiteren Schaden führte, dafür haftungsrechtlich einzustehen hat. Das Arzthaftpflichtrecht unterscheidet sich nicht nur wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Arzt und dem Patienten, sondern auch in dogmatischer Hinsicht in mehrfacher Hinsicht vom allgemeinen Haftpflichtrecht. Die 1. St.Galler Haftpflicht- und Versicherungsrechtstagung widmet sich diesem besonderen Aspekt des Haftpflichtrechts. Im Rahmen eines interdisziplinären Erfahrungs- und Meinungsaustausches sollen die zahlreichen haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen aus dem jeweiligen Fokus der Referentin bzw. des Referenten thematisiert und diskutiert werden. Ziel der Veranstaltung ist eine Standort bestimmung und kritische Würdigung der Rechtsprechung und Schadenregulierungspraxis im Arzthaftpflichtrecht. ADRESSATENKREIS Die Arzthaftpflichttagung richtet sich an RechtsanwältInnen und VersicherungsjuristInnen, die in ihrer Berufstätigkeit mit Aspekten der Haftung für Behandlungsfehler und andere unerwünschte Ereignisse in der Medizin als Patienten-, Arzt- oder Versicherervertreter zu tun haben, an ÄrztInnen, Risk mana gerinnen und Spitalverantwortliche mit Bezügen zur Medizinalhaftung sowie an Vertre tun gen von Behörden (Gesundheitsdirektionen, Bundesämter etc.) und von Gerichten, die haftpflicht- und versiche r ungsrechtliche Fragen rund um die Arzthaftung zu entscheiden haben. LL.M. Lehrbeauftragter an den Universitäten St.Gallen und Zürich für Haftpflicht-, Privat- und Sozial versicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am Institut für Rechts wissenschaft an der, Rechtsanwalt und Notar, Glarus CAS IRP-HSG in Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Rechtskonsulentin HM Schaden der Schweizerischen Mobiliar, wissenschaftliche Mitarbeiterin asim, Weinfelden Die Tagung findet im Grand Casino Luzern statt. KOSTEN Die Kosten betragen CHF Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Be grüssungskaffee, die ngetränke sowie die Getränke im Plenum. Mit der Anmeldung zur Tagung kann ein Stehlunch (CHF 46. inkl. Mineralwasser und Kaffee) im Grand Casino Luzern bestellt werden. AN- UND ABMELDUNGEN Anmeldungen sind schriftlich (Internet, Mail, Fax, Post) an das Sekretariat des Instituts für Rechts wissenschaft, Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen, erbeten. REFERIERENDE Lehrbeauftragte Versicherungsmedizin an der Universität Basel, juristische Fachleitung asim, ybollag@uhbs.ch Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, seit 2005 selbständige Anwaltstätigkeit in Zürich auf dem Gebiet des Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Lehrbeauftragter an der Universität Zürich, Zürich obgb@anwalt-zuerich.ch Innere Medizin FMH, Gastroenterologie FMH, ehem. Leiter Dep. Innere Medizin, niklaus.gyr@unibas.ch CAS IRP-HSG in Haftpflicht- und Versiche rungs recht, Rechtskonsulentin HM Schaden der Schweizerischen Mobiliar, wissenschaftliche Mitarbeiterin asim, Weinfelden LL.M. Lehrbeauftragter an den Universitäten St.Gallen und Zürich für Haftpflicht-, Privat- und Sozial versicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am Institut für Rechtswis senschaft an der Universität St.Gallen, Rechtsanwalt und Notar, Glarus Bei Abmeldungen nach dem 4. Oktober 2014 werden CHF 210., bei Abmeldungen nach dem 21. Okto ber 2014 wird der ganze Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind will kommen. Mitglied des Kaders, Verantwortlicher fachliche Steuerung/Wissensmanagement, CAS IRP-HSG Versicherungs - und Haftpflichtrecht, Schweizerische Mobiliar AG, Bern/St.Gallen ignacio.moreno@mobi.ch CREDITS Rechtsanwalt, Ausgleichskasse Nidwalden, Abteilungsleiter Rechts- und Regressdienst, Stans bernhard.studhalter@aknw.ch BESCHEINIGUNG Über die Teilnahme an der Tagung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt. Fachanwalt/Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht: 4 Credits.
3 TAGUNGSLEITUNG UND REFERIERENDE ORGANISATORISCHES THEMEN TAGUNGSLEITUNG TAGUNGSORT Dem antiken Wahlspruch «primum non nocere», welcher der Grundsatz der hippokratischen Tradi tion ist, folgend soll der Arzt in seinem Bemühen, dem ihm anvertrauten Menschen zu helfen, vor allem darauf achten, ihm nicht zu schaden. Dass Patienten in Zusammenhang mit ärztlichen Eingriffen trotz dieser ethischen Maxime geschädigt werden, ist eine Binsenwahrheit. Weniger klar ist demgegenüber die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arzt, der einen medizinischen Eingriff vorgenommen hat, der erfolglos blieb oder koinzident zu einem weiteren Schaden führte, dafür haftungsrechtlich einzustehen hat. Das Arzthaftpflichtrecht unterscheidet sich nicht nur wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Arzt und dem Patienten, sondern auch in dogmatischer Hinsicht in mehrfacher Hinsicht vom allgemeinen Haftpflichtrecht. Die 1. St.Galler Haftpflicht- und Versicherungsrechtstagung widmet sich diesem besonderen Aspekt des Haftpflichtrechts. Im Rahmen eines interdisziplinären Erfahrungs- und Meinungsaustausches sollen die zahlreichen haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen aus dem jeweiligen Fokus der Referentin bzw. des Referenten thematisiert und diskutiert werden. Ziel der Veranstaltung ist eine Standort bestimmung und kritische Würdigung der Rechtsprechung und Schadenregulierungspraxis im Arzthaftpflichtrecht. ADRESSATENKREIS Die Arzthaftpflichttagung richtet sich an RechtsanwältInnen und VersicherungsjuristInnen, die in ihrer Berufstätigkeit mit Aspekten der Haftung für Behandlungsfehler und andere unerwünschte Ereignisse in der Medizin als Patienten-, Arzt- oder Versicherervertreter zu tun haben, an ÄrztInnen, Risk mana gerinnen und Spitalverantwortliche mit Bezügen zur Medizinalhaftung sowie an Vertre tun gen von Behörden (Gesundheitsdirektionen, Bundesämter etc.) und von Gerichten, die haftpflicht- und versiche r ungsrechtliche Fragen rund um die Arzthaftung zu entscheiden haben. LL.M. Lehrbeauftragter an den Universitäten St.Gallen und Zürich für Haftpflicht-, Privat- und Sozial versicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am Institut für Rechts wissenschaft an der, Rechtsanwalt und Notar, Glarus CAS IRP-HSG in Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Rechtskonsulentin HM Schaden der Schweizerischen Mobiliar, wissenschaftliche Mitarbeiterin asim, Weinfelden Die Tagung findet im Grand Casino Luzern statt. KOSTEN Die Kosten betragen CHF Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Be grüssungskaffee, die ngetränke sowie die Getränke im Plenum. Mit der Anmeldung zur Tagung kann ein Stehlunch (CHF 46. inkl. Mineralwasser und Kaffee) im Grand Casino Luzern bestellt werden. AN- UND ABMELDUNGEN Anmeldungen sind schriftlich (Internet, Mail, Fax, Post) an das Sekretariat des Instituts für Rechts wissenschaft, Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen, erbeten. REFERIERENDE Lehrbeauftragte Versicherungsmedizin an der Universität Basel, juristische Fachleitung asim, ybollag@uhbs.ch Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, seit 2005 selbständige Anwaltstätigkeit in Zürich auf dem Gebiet des Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Lehrbeauftragter an der Universität Zürich, Zürich obgb@anwalt-zuerich.ch Innere Medizin FMH, Gastroenterologie FMH, ehem. Leiter Dep. Innere Medizin, niklaus.gyr@unibas.ch CAS IRP-HSG in Haftpflicht- und Versiche rungs recht, Rechtskonsulentin HM Schaden der Schweizerischen Mobiliar, wissenschaftliche Mitarbeiterin asim, Weinfelden LL.M. Lehrbeauftragter an den Universitäten St.Gallen und Zürich für Haftpflicht-, Privat- und Sozial versicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am Institut für Rechtswis senschaft an der Universität St.Gallen, Rechtsanwalt und Notar, Glarus Bei Abmeldungen nach dem 4. Oktober 2014 werden CHF 210., bei Abmeldungen nach dem 21. Okto ber 2014 wird der ganze Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind will kommen. Mitglied des Kaders, Verantwortlicher fachliche Steuerung/Wissensmanagement, CAS IRP-HSG Versicherungs - und Haftpflichtrecht, Schweizerische Mobiliar AG, Bern/St.Gallen ignacio.moreno@mobi.ch CREDITS Rechtsanwalt, Ausgleichskasse Nidwalden, Abteilungsleiter Rechts- und Regressdienst, Stans bernhard.studhalter@aknw.ch BESCHEINIGUNG Über die Teilnahme an der Tagung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt. Fachanwalt/Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht: 4 Credits.
4 TAGUNGSLEITUNG UND REFERIERENDE ORGANISATORISCHES THEMEN TAGUNGSLEITUNG TAGUNGSORT Dem antiken Wahlspruch «primum non nocere», welcher der Grundsatz der hippokratischen Tradi tion ist, folgend soll der Arzt in seinem Bemühen, dem ihm anvertrauten Menschen zu helfen, vor allem darauf achten, ihm nicht zu schaden. Dass Patienten in Zusammenhang mit ärztlichen Eingriffen trotz dieser ethischen Maxime geschädigt werden, ist eine Binsenwahrheit. Weniger klar ist demgegenüber die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arzt, der einen medizinischen Eingriff vorgenommen hat, der erfolglos blieb oder koinzident zu einem weiteren Schaden führte, dafür haftungsrechtlich einzustehen hat. Das Arzthaftpflichtrecht unterscheidet sich nicht nur wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Arzt und dem Patienten, sondern auch in dogmatischer Hinsicht in mehrfacher Hinsicht vom allgemeinen Haftpflichtrecht. Die 1. St.Galler Haftpflicht- und Versicherungsrechtstagung widmet sich diesem besonderen Aspekt des Haftpflichtrechts. Im Rahmen eines interdisziplinären Erfahrungs- und Meinungsaustausches sollen die zahlreichen haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen aus dem jeweiligen Fokus der Referentin bzw. des Referenten thematisiert und diskutiert werden. Ziel der Veranstaltung ist eine Standort bestimmung und kritische Würdigung der Rechtsprechung und Schadenregulierungspraxis im Arzthaftpflichtrecht. ADRESSATENKREIS Die Arzthaftpflichttagung richtet sich an RechtsanwältInnen und VersicherungsjuristInnen, die in ihrer Berufstätigkeit mit Aspekten der Haftung für Behandlungsfehler und andere unerwünschte Ereignisse in der Medizin als Patienten-, Arzt- oder Versicherervertreter zu tun haben, an ÄrztInnen, Risk mana gerinnen und Spitalverantwortliche mit Bezügen zur Medizinalhaftung sowie an Vertre tun gen von Behörden (Gesundheitsdirektionen, Bundesämter etc.) und von Gerichten, die haftpflicht- und versiche r ungsrechtliche Fragen rund um die Arzthaftung zu entscheiden haben. LL.M. Lehrbeauftragter an den Universitäten St.Gallen und Zürich für Haftpflicht-, Privat- und Sozial versicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am Institut für Rechts wissenschaft an der, Rechtsanwalt und Notar, Glarus CAS IRP-HSG in Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Rechtskonsulentin HM Schaden der Schweizerischen Mobiliar, wissenschaftliche Mitarbeiterin asim, Weinfelden Die Tagung findet im Grand Casino Luzern statt. KOSTEN Die Kosten betragen CHF Inbegriffen sind die Tagungsgebühr, die Tagungsunterlagen, der Be grüssungskaffee, die ngetränke sowie die Getränke im Plenum. Mit der Anmeldung zur Tagung kann ein Stehlunch (CHF 46. inkl. Mineralwasser und Kaffee) im Grand Casino Luzern bestellt werden. AN- UND ABMELDUNGEN Anmeldungen sind schriftlich (Internet, Mail, Fax, Post) an das Sekretariat des Instituts für Rechts wissenschaft, Bodanstrasse 4, 9000 St.Gallen, erbeten. REFERIERENDE Lehrbeauftragte Versicherungsmedizin an der Universität Basel, juristische Fachleitung asim, ybollag@uhbs.ch Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, seit 2005 selbständige Anwaltstätigkeit in Zürich auf dem Gebiet des Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Lehrbeauftragter an der Universität Zürich, Zürich obgb@anwalt-zuerich.ch Innere Medizin FMH, Gastroenterologie FMH, ehem. Leiter Dep. Innere Medizin, niklaus.gyr@unibas.ch CAS IRP-HSG in Haftpflicht- und Versiche rungs recht, Rechtskonsulentin HM Schaden der Schweizerischen Mobiliar, wissenschaftliche Mitarbeiterin asim, Weinfelden LL.M. Lehrbeauftragter an den Universitäten St.Gallen und Zürich für Haftpflicht-, Privat- und Sozial versicherungs- sowie Gesundheitsrecht, wissenschaftlicher Konsulent am Institut für Rechtswis senschaft an der Universität St.Gallen, Rechtsanwalt und Notar, Glarus Bei Abmeldungen nach dem 4. Oktober 2014 werden CHF 210., bei Abmeldungen nach dem 21. Okto ber 2014 wird der ganze Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind will kommen. Mitglied des Kaders, Verantwortlicher fachliche Steuerung/Wissensmanagement, CAS IRP-HSG Versicherungs - und Haftpflichtrecht, Schweizerische Mobiliar AG, Bern/St.Gallen ignacio.moreno@mobi.ch CREDITS Rechtsanwalt, Ausgleichskasse Nidwalden, Abteilungsleiter Rechts- und Regressdienst, Stans bernhard.studhalter@aknw.ch BESCHEINIGUNG Über die Teilnahme an der Tagung wird auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt. Fachanwalt/Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht: 4 Credits.
5 Anmeldung zur Veranstaltung Dienstag, 4. November 2014, Grand Casino Luzern (1140.) PROGRAMM Begrüssungskaffee Begrüssung Regress des Sozialversicherers in Arzthaftpflichtfällen Haftungsfragen bei vertikaler und horizontaler Arbeitsteilung Erfahrungen eines Arzthaftpflichtversicherers Erfahrungen eines Arzthaftpflichtanwaltes Mittagessen Haftung für Infektionen Erfahrungen eines Arzthaftpflichtgutachters Erfahrungen einer Arzthaftpflichtgutachterstelle Schluss der Tagung Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*: ST.GALLER HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHTSTAGUNG 2. Ich bestelle/wir bestellen: Stehlunch im Grand Casino Luzern zum Preis von CHF 46. (inkl. 8 % MwSt.) Dienstag, 4. November 2014 Grand Casino Luzern (1140.) Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen: Telefon o Anmeldebestätigung (nur per ) o Teilnahmebestätigung INFOS Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts: o per Post o per (Newsletter) Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessiert: Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teil nahme be din gungen gemäss diesem Programm. Ort/Datum: Unterschrift: * Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden zu gänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen.
6 Anmeldung zur Veranstaltung Dienstag, 4. November 2014, Grand Casino Luzern (1140.) PROGRAMM Begrüssungskaffee Begrüssung Regress des Sozialversicherers in Arzthaftpflichtfällen Haftungsfragen bei vertikaler und horizontaler Arbeitsteilung Erfahrungen eines Arzthaftpflichtversicherers Erfahrungen eines Arzthaftpflichtanwaltes Mittagessen Haftung für Infektionen Erfahrungen eines Arzthaftpflichtgutachters Erfahrungen einer Arzthaftpflichtgutachterstelle Schluss der Tagung Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*: ST.GALLER HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHTSTAGUNG 2. Ich bestelle/wir bestellen: Stehlunch im Grand Casino Luzern zum Preis von CHF 46. (inkl. 8 % MwSt.) Dienstag, 4. November 2014 Grand Casino Luzern (1140.) Zustelladresse für Rechnung und Tagungsunterlagen: Telefon o Anmeldebestätigung (nur per ) o Teilnahmebestätigung INFOS Bitte bedienen Sie mich regelmässig mit den Programmen und Informationen Ihres Instituts: o per Post o per (Newsletter) Ich wäre auch an Veranstaltungen zu folgenden Themen interessiert: Mit der Anmeldung zur Tagung anerkennt der/die Unterzeichnende die Teil nahme be din gungen gemäss diesem Programm. Ort/Datum: Unterschrift: * Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben in einem den Teilnehmenden zu gänglichen Teilnahmeverzeichnis erscheinen.
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