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1 Was ist der Zweck der Werbung? Werbung für die Zahnarztpraxis: Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen - und neueste Rechtsprechung Der eigentliche Zweck der Werbung liegt gerade darin, Kunden oder Patienten zu Lasten der Konkurrenz zu gewinnen! Ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Beate Bahner Fachanwältin für Medizinrecht & Mediatorin B A H N E R Fachanwaltskanzlei Heidelberg Kein Wettbewerb keine Werbung! Wettbewerb macht erfinderisch! Zahnärzte Wettbewerb ist das Streben oder der Kampf um dieselben Ziele. Patienten Implantate: Bei uns 30 % billiger! Wettbewerb macht erfinderisch! STOPP!!! Nicht jede Werbung ist erlaubt! Fahrdienst mit Rolls Royce 1

2 Werbung für die Zahnarztpraxis: Ich darf mich vorstellen: Zulässige Informationswerbung Rechtliche Grenzen der Werbung Fachanwaltskanzlei Bahner Heidelberg Fachanwältin für Medizinrecht Arztrecht Medizinrecht - Gesundheitsrecht Aufgabe und Ziel als Anwältin bei Konflikten: Durchsetzung von Ansprüchen auf Basis von Recht und Gesetz - evtl. mit Hilfe des Gerichts Mediatorin im Gesundheitswesen Mediation und Verhandlungsmanagement Aufgabe und Ziel bei Konflikten: Klärung des Konflikts durch moderierte Gespräche und Versuch der Konfliktlösung unter Berücksichtigung aller Interessen und Bedürfnisse Gute Lösungen bei Auseinandersetzungen und Konflikten In der Praxis Mit den Kollegen oder Praxispartnern Mit den Mitarbeitern Mit den Patienten Durch gemeinsame Gespräche mit einer neutralen Person Vorbereitung von Verhandlungen 2

3 Fachbuchautorin Die Wechselwirkung zwischen Information und Werbung Jede Werbung enthält Informationen Jede Information über eine Person, eine Leistung, ein Unternehmen oder ein Produkt ist zugleich Werbung Informationswerbung Jede Information in eigener Sache ist zugleich Werbung! Auch Zahnärzte und Patienten haben ein Recht auf Informationswerbung! Informationswerbung und Grundrechte Informationswerbung Recht auf Selbstbestimmung Recht auf freie Arztwahl Recht auf umfassende Information Patienten/Klienten Informationsfreiheit Berufsfreiheit Meinungsfreiheit Zahnärzte Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben. Ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Berufsfreiheit Art. 12 GG Meinungsfreiheit Art. 5 GG Informationsfreiheit Art. 5 GG Wo ist das Werberecht geregelt? Welche Information sind zulässig? Berufsordnungen der Zahnärzte (BO) Heilmittelwerbegesetz (HWG) Allgemeines Wettbewerbsrecht (UWG) Alle wahren und zutreffenden Informationen, z.b. über - Leistungsangebot - Spezialleistungen - Qualifikationen - Anzahl Operationen - Einrichtung und Geräte - Publikationen - Erfahrungen 3

4 Auf welchen Werbeträgern dürfen Zahnärzte werben? Was sind übliche Werbeträger? Auf allen üblichen Werbeträgern! Anzeigen Internet/Homepage Praxisbroschüren Gelbe Seiten Verzeichnisse Presseberichte Vorträge/Kurse Rundschreiben Was halten Sie von diesen Werbeträgern? Verboten sind jedoch Auto? Straßenbahn/ Bus? Litfaßsäule? U-Bahn-Station? Fernsehen? Radio? Telefonanrufe Telefax SMS Belästigende Werbung! Ausdrücklich verboten nach UWG Dürfen Sie auch mit Preisen werben? Ja! Eine Werbung mit Preisen ist auch Zahnärzten und Dentallaboren gestattet. Die Werbung muss jedoch klar und wahr sein. Preisangabenverordnung 1 Preisangaben-Verordnung: Wer Letztverbrauchern (Patienten!) Waren oder Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind. Bei der Aufgliederung von Preisen ist der Endpreis hervorzuheben. Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit! 4

5 Rabatte auf Zuzahlungen / Mehrkosten bei Füllungen und Zahnersatz? Zulässig! Eine Werbung mit Rabatten muss jedoch eindeutig und klar sein! Angabe des Grundpreises erforderlich! Beispiele für zulässigen Rabatt Rabatt durch Angabe des Prozentsatzes Angabe des konkreten Rabatts in Zahlen Leichte Bestimmbarkeit des Rabatts Bonussystem mit leichter Kalkulierbarkeit Beispiele für verbotene Werbung mit Rabatten: Verbotene Werbung: Werbung mit Riesenrabatt Werbung mit handelsüblicher Barvergütung Werbung mit angemessener Rabattgewährung 30 % auf alle zahnärztlichen Leistungen Unzulässig, da keine Klarheit über die Höhe des Rabatts! Implantate: Bei uns 30 % billiger! Beispiel für heikle, eventuell irreführende Werbung: Die rechtlichen Grenzen der Werbung Feste Zähne bei uns! Implantate ab 499,-! UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb HWG Heilmittelwerbegesetz 5

6 Unzulässige Werbung nach UWG: Unangemessene Ausübung von Druck Ausnutzen von geistigen oder körperlichen Gebrechen Ausnutzen von Angst oder Zwangslagen Unzulässige vergleichende Werbung Wir sind die besten Zahnärzte weit und breit kommen Sie nur zu uns! Beispiel für irreführende Werbung: Beachten Sie das Heilmittelwerbegesetz: Ausgabe von Gutscheinen für kostenlose Prophylaxebehandlung bei Kindern (Werbung durch AOK in Zusammenarbeit mit einer Zahnarztpraxis) Irreführende Werbung!! Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben ohnehin Anspruch auf kostenlose Individualprophylaxe ( 22 SGB V)! - Das HWG enthält unzählige Werbeverbote! - Das HWG gilt auch für Zahnärzte! Was sind Heilmittel? Wann ist das HWG zu beachten? Heilmittel sind z.b. auch Implantate Zahnersatz Füllungen usw. Werbung für eine zahnärztliche Behandlung Werbung für ein zahnärztliches Produkt Zahnmedizinische Behandlungen sind Heilmittel im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes! zur Erkennung, Beseitigung, Verhütung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden. Heilmittel! 6

7 Das Heilmittelwerbegesetz. Das Verbot der irreführenden Werbung:. verbietet zwar nicht die Werbung im Gesundheitsbereich, aber es setzt Grenzen! Diese sind enger als im normalen Geschäftsverkehr! Verboten sind nach 3 HWG u.a.: die Behauptung der Wirksamkeit ohne wissenschaftlichen Nachweis die Werbung mit Heilungsversprechen das Verschweigen von Nebenwirkungen Straftat! Keine Werbung mit Zugaben oder Zuwendungen! ( 7 HWG) Verboten ist auch die Werbung mit kostenlosen Zuwendungen (Geschenke oder Leistungen) sonstigen Werbegaben Ausnahme vom Zugabeverbot: Geringwertige Geschenke Gegenstände von geringem Wert 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG Geringwertige Kleinigkeiten Ordnungswidrigkeit! Beispiel für geringwertige Kleinigkeiten Was sind zulässige Nebenleistungen? Luftballons Fähnchen Taschenkalender Gummibälle Bleistifte und einfache Kugelschreiber Süßigkeiten oder Spielsachen für Kinder Äpfel/Obst Tageszeitung Getränke Kaffee Bereitstellung von Kinderspielräumen Zustellung von Medikamenten an Patienten Hol- und Bringdienste für Laborleistungen Erstattung von Parkgebühren Erstattung von Fahrtkosten 7

8 Kostenlose Patientenbeförderung Wann gilt das HWG nicht? Fall aus der Praxis: 50 km kostenloser Fahrdienst mit dem Rolls Royce zu Radiologen für CT vor Implantatbehandlung Reine Imagewerbung für Zahnarztpraxis oder Labor Kosmetische oder ästhetische Leistungen Was ist Imagewerbung? Werbung für ästhetisch-kosmetische Leistungen Zahnschmuck Veneers Bleaching Zulässiges Sponsoring durch die Praxis Werbung mit Gutscheinen? Sponsoring von Veranstaltungen, Aktivitäten, Z.B. in Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc. Namensnennung ist freilich erlaubt! Tue Gutes und sprich darüber! Dies ist zulässige Imagewerbung für Zahnärzte und ihre Zahnarztpraxis! Nur zulässig bei reiner Imagewerbung für die Zahnarztpraxis! ( 7 Abs. 1 HWG) wenn keine Selbstverständlichkeit! bei klaren und eindeutigen Bedingungen für kosmetisch-ästhetische Leistungen! ohne Gesundheitsgefahr für die Patienten!! (schon umstritten für Bleaching-Behandlung!) 8

9 Aktuelle Rechtsprechung: Werbung in Berufskleidung? Dürfen Sie sich in Berufskleidung abbilden lassen? Master of Science : BGH-Urteil BGH: Zweite Zahnarztmeinung Die Führung einer Bezeichnung Master of Science Kieferorthopädie ist zulässig. BGH, Urt. v I ZR 172 / 08 Preisvergleichs-Plattform für zahnärztliche Leistungen ist nicht berufsrechtswidrig. BGH, Urt. v. 1. Dez I ZR 55/08 Das Bundesverfassungsgericht: Aktuelle Rechtsprechung Zusammenfassung: Zahnärztehaus Ilsfeld Werbung für Digitalen Volumentomographen (aber keine Werbung mit Herstellername!) Werbung mit Gutscheinen Werbung mit Fachliteratur für Patienten aus eigenem Verlag Es gibt viele Möglichkeiten der Werbung! Imagewerbung für Ihre Zahnarztpraxis ist grundsätzlich möglich! Auch Rabatte und Sonderaktionen sind möglich! Beachten Sie jedoch die Grenzen des HWG und des UWG. 9

10 Was kann passieren bei unzulässiger Werbung? Evtl. Ärger mit der Zahnärztekammer Evtl. Abmahnung (nicht teuer ) Bei Verurteilung zur Unterlassung der Werbung: Gerichts- und Anwaltskosten (überschaubar) Bei Berufsgerichtsverfahren evtl. Geldbuße Tipps der Anwältin: Wo kein Kläger, da kein Richter! Wer jedoch Sicherheit wünscht, sollte die geplante Werbung vorab rechtlich überprüfen lassen! Fachanwaltskanzlei Bahner Heidelberg Erscheint in Kürze: Auch wir sind im Notfall für Sie da! Neu! Vielen Dank! Kontaktdaten: Fachanwaltskanzlei Bahner Heidelberg Arzt-, Medizin- und Gesundheitsrecht Fachanwaltskanzlei BAHNER Voßstr. 3, Heidelberg Tel: / Fax: / kanzlei@beatebahner.de 10

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