3 Beschreibung des Geschäfts/Vorhabens Ausgangslage ICT-Grundversorgung

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1 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Vortrag Datum RR-Sitzung: 19. August 015 Direktion: Gesundheits- und Fürsorgedirektion Geschäftsnummer: 015.GEF.1737 Klassifizierung: Verselbstständigung der kantonalen Psychiatrischen Dienste; skredit für die ICT-Grundversorgung Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung... Rechtsgrundlagen... 3 Beschreibung des Geschäfts/Vorhabens Ausgangslage ICT-Grundversorgung Weitere Vorinvestitionen HR-Systeme ERP-System UPD Termine, Vorgehensplan, Organisation, Zuständigkeiten Übersicht ICT-Grundversorgung ERP-System UPD HR-Systeme Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planungen Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, IT und Raum Generelles Kosten und Finanzierung Auswirkungen auf die Gemeinden Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft Antrag K 3 Letzte Bearbeitung: / Version: / Dok.-Nr.: 0059 / Geschäftsnummer: 015.GEF.1737 Seite 1 von 7

2 1 Zusammenfassung Im Hinblick auf die termingerechte Umsetzung der Verselbstständigung der kantonalen Psychiatrischen Dienste per 1. Januar 017 sind Vorinvestitionen im Bereich Informatik zu tätigen. Konkret betreffen die Vorinvestitionen die ICT-Grundversorgung, die HR-Systeme sowie für die Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) ein ERP-System (Enterprise Resource Planning). Gegenstand dieses Vortrages ist der skredit für die ICT-Grundversorgung. Die beiden weiteren Teile der Vorinvestitionen die HR-Systeme und das ERP-System für die UPD werden im Sinne einer gesamtheitlichen Darstellung ebenfalls beschrieben, obwohl die entsprechenden skredite in der Kompetenz der GEF liegen. Die Ausführungskredite für die ICT-Grundversorgung und das ERP-System UPD werden auf Grund der voraussichtlichen Höhe der Ausgaben vom Grossen Rat, derjenige für die HR- Systeme vom Regierungsrat zu genehmigen sein. Rechtsgrundlagen Spitalversorgungsgesetz vom 13. Juni 013 (SpVG; BSG 81.11), Artikel 3 und Artikel 148 Absatz 1. Organisationsverordnung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom 9. November 000 (OrV GEF; BSG ), Artikel 7 Buchstabe e Gesetz vom 6. März 00 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 60.0), Artikel 45, 46, 48 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 50. Verordnung vom 3. Dezember 003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV BSG 61.1), Artikel 136, 144 und Beschreibung des Geschäfts/Vorhabens 3.1 Ausgangslage Damit die technischen Voraussetzungen für die Verselbstständigung der kantonalen Psychiatrischen Dienste termingerecht erfüllt werden können und die benötigten Dienste sowie Tools per einsatzbereit sind, sind Vorinvestitionen im Bereich Informatik notwendig. Konkret betreffen die Vorinvestitionen die ICT-Grundversorgung, die HR-Systeme sowie für die UPD ein ERP-System (Enterprise Resource Planning). Diese drei Teile der Informatikunterstützung sind sachlich voneinander unabhängig; sie werden heute von unterschiedlichen Anbietern bzw. mit voneinander unabhängigen Lösungen betrieben. Die drei Teile werden in separaten Projekten evaluiert und beschafft. Dadurch unterliegen sie kreditrechtlich nicht der Zusammenrechnungspflicht und sind gemäss Artikel 46 Absatz 4 FLG in drei separaten Paketen zu beantragen. Die in den drei Teilbereichen anfallenden Kosten werden aber für alle Betriebe zusammengefasst, da im Rahmen des Gesamtprojekts eine soweit sinnvoll gemeinsame Definition der Anforderungen und vorgesehen ist. Für die drei erwähnten Teile werden je ein s- und ein Ausführungskredit beantragt. Die Kompetenzen für die Genehmigung der verschiedenen s- und Ausführungsprojekte sind nachfolgend tabellarisch dargestellt. Letzte Bearbeitung: / Version: / Dok.-Nr.: 0059 / Geschäftsnummer: 015.GEF.1737 Seite von 7

3 Kompetenz Umfang in CHF Mio. Voraussichtliche Ausführung Kompetenz Umfang in CHF Mio. 1 ICT-Grundversorgung RR 0.98 GR 6.84 ERP-System UPD Direktion 0.30 GR.00 HR-Systeme Direktion 0.0 RR ICT-Grundversorgung Zum heutigen Zeitpunkt verfügen UPD, PZM und SPJBB über je eigene ICT-Organisationen mit entsprechender ICT-Infrastruktur. Via das Kantonale Amt für Informatik und Organisation (KAIO) beziehen die Betriebe zudem Services der ICT-Grundversorgung. Dazu gehören das kantonale Weitbereichskommunikationsnetz (BE-WAN BErner Wide Area Network), die Verzeichnisdienste, , Fernzugriffe, System Management Plattformen, Virenschutz, Arbeitsplatz Software, Internet und Intranet (BE-WEB BErner Web), nd Level Support und die zentrale Beschaffung (HP-Warenkorb und Lizenzen von Microsoft). Diese Services umfassen unter anderem konkret die Infrastruktur/Plattformen für die Benutzer-, Rechte- und Inventarverwaltung, das Zugriffsmanagement, die Softwareverteilung, die Werkzeuge zum Aufsetzen der Benutzerrechner sowie weitere Dienste wie das Messaging mit , Mobile Mail, Secure Mail (HIN/PKI). Alle diese Services bauen auf den generellen Dienstleistungen wie BE-WAN und den be.ch Services auf und stehen in unmittelbarer Abhängigkeit zueinander, weshalb sie als ganzes Gebilde für die geplante Verselbstständigung (als eigenständige Mandanten) vom Kanton herausgelöst werden sollen, um den erforderlichen Grad an Selbstständigkeit auch in diesem Bereich erreichen zu können. Aus diesem Grund und als Konsequenz der Auslagerung der psychiatrischen Betriebe in privatrechtliche Aktiengesellschaften werden pro Betrieb, zusätzlich zu den bereits bestehenden, eigene ICT-Infrastrukturen, Security und System Management Services aufgebaut oder von externen Anbietern bezogen werden. 3.3 Weitere Vorinvestitionen HR-Systeme Heute arbeiten alle drei Betriebe mit dem HR-System des Kantons Bern (PERSISKA). PER- SISKA ist eine Eigenentwicklung des Kantons Bern, die spezifisch auf die Anstellungsbedingungen des Staatspersonals und der Lehrpersonen ausgerichtet ist. Die übergeordnete Bedingung für eine Nutzung von PERSISKA durch angeschlossene Betriebe ist die Anwendung der Anstellungsbedingungen des Kantons Bern in den gehaltsrelevanten Punkten. Mit der Verselbstständigung werden die psychiatrischen Betriebe dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Personal Bernischer Spitäler beitreten. Die damit verbundenen Anstellungsbedingungen können mit PERSISKA nicht abgedeckt werden. Die übergeordnete Bedingung ist damit nicht mehr erfüllt, so dass die Weiterverwendung von PERSISKA nicht zur Diskussion steht. 1 inkl. skosten Letzte Bearbeitung: / Version: / Dok.-Nr.: 0059 / Geschäftsnummer: 015.GEF.1737 Seite 3 von 7

4 Das HR-Tool muss die HR-Prozesse und Funktionen wie Personalplanung, -gewinnung, -controlling, Personaldatenbewirtschaftung, Gehaltsmanagement inkl. Abrechnung mit den Sozialversicherungen sowie Stellenbewirtschaftung abdecken. Beim PZM und den SPJBB kann als weiteres Modul zum bestehenden ERP-System von OPALE, analog zum vorhandenen OPALE in Form des Finanz- und Controlling-Moduls, das HR-Modul des Anbieters hinzugefügt werden oder gegebenenfalls ein anderes HR-System. Die UPD evaluiert das HR-System zusammen mit dem gesamten ERP-System. Sichergestellt ist, dass das HR-Modul auch dann eingeführt und betrieben werden kann, wenn das kompatible ERP nicht beschafft werden sollte. Der skredit von CHF wurde im Juli 015 durch den Gesundheits- und Fürsorgedirektor genehmigt. Der entsprechende Ausführungskredit wird dem Regierungsrat im vierten Quartal 015 zur Genehmigung vorgelegt, so wird es in diesem Fall möglich sein, Erkenntnisse aus der sphase in den Antrag zum Ausführungskredit aufzunehmen (siehe auch Darstellung auf der folgenden Seite) ERP-System UPD Alle drei psychiatrischen Betriebe betreiben heute bereits eine ERP-Lösung ( Enterprise Resource Planning ) mit OPALE. Ein Enterprise-Resource-Planning-System (ERP-System) unterstützt die Planung und Steuerung sämtlicher in einem Unternehmen ablaufenden Geschäftsprozesse. OPALE ist ausgelegt für und im Einsatz bei kleineren und mittleren Spitälern. Durch die hohe Komplexität des Betriebs mit drei heterogenen psychiatrischen Universitätskliniken, Rehabilitation, Forensik und universitärer Lehre & Forschung stösst die Anwendbarkeit von OPALE in allen Fachbereichen der UPD bereits heute an System- und Funktionalitätsgrenzen. Zudem können Anforderungen, welche aus der Verselbstständigung entstehen, mittels OPALE- Standards nicht mehr erfüllt werden. Anstelle weiterer Investitionen in OPALE soll deshalb diese Lösung in den UPD bis 017 durch eine andere ERP- ersetzt werden. Damit kann auch der Empfehlung der Finanzkontrolle an die UPD gemäss Bericht 013 entsprochen werden, die Ablösung von OPALE zu prüfen. Im interkantonalen Vergleich zeigt sich, dass die psychiatrischen Universitätsspitäler in Basel (UPK) und Zürich auf einer SAP-Lösung basieren. In der UPK wurde auf die Verselbstständigung hin eine neue ERP-Lösung eingeführt. Der skredit von CHF wurde im Juli 015 durch den Gesundheits- und Fürsorgedirektor genehmigt. Letzte Bearbeitung: / Version: / Dok.-Nr.: 0059 / Geschäftsnummer: 015.GEF.1737 Seite 4 von 7

5 3.4 Termine, Vorgehensplan, Organisation, Zuständigkeiten Übersicht ICT- Grundversorgung ERP-UPD HR-Systeme 3. Quartal 15 UPD / PZM / SPJBB skredit (Direktionsbeschluss) UPD skredit (Direktionsbeschluss) UPD skredit (Regierungsratsbeschluss) PZM / SPJBB 4. Quartal 15 Ausschreibung Ausschreibung Ausschrei bung Ausschreibung Ausführungskredit (Grossratsbeschluss) Ausführungskredit (Grossratsbeschluss) Ausführungskredit (Regierungsratsbeschluss) 1. Quartal 16 Gegenstand dieses Vortrages ist der skredit für die ICT-Grundversorgung aller Betriebe. Der wird bezogen auf die ICT-Grundversorgung und das ERP-System für die UPD nach der Genehmigung der Ausführungskredite durch den Grossen Rat und dem Ablauf der Referendumsfrist voraussichtlich im März 016 die Beschaffung folgen, diejenige für die HR-Systeme nach der Genehmigung des Ausführungskredites durch den Regierungsrat ICT-Grundversorgung Die folgenden sarbeiten sind zu leisten: Letzte Bearbeitung: / Version: / Dok.-Nr.: 0059 / Geschäftsnummer: 015.GEF.1737 Seite 5 von 7

6 Erarbeitung von Detailkonzepten ( Proof of Concepts ) für ICT-Infrastruktur und Security bei allen drei Betrieben gleichzeitig unter Berücksichtigung der fünf Schwerpunkte: neue Domain, neues Netzwerk, neue IT-Security-Infrastruktur, Technisches- Systems- Management und Integration/Messaging/ . Vorbereitung aller notwendigen Ausschreibungen. Eine Konsolidierung zwischen den Betrieben soll, wenn möglich, berücksichtigt werden. Ausschreibungen nach öffentlichem Beschaffungsrecht, en und anschliessende Zuschlagsentscheide vorbehältlich der Zustimmung des finanzkompetenten Organs zum Ausführungskredit. Die Umsetzungsarbeiten werden nach der Genehmigung des Ausführungskredites durch den Grossen Rat und dem Ablauf des Finanzreferendums im Frühling 016 beginnen ERP-System UPD Die folgenden sarbeiten sind zu leisten: Anforderungsdefinition und Vorbereitung der Ausschreibung. Durchführung der Ausschreibungen, und Zuschlagsentscheid vorbehältlich der Zustimmung des finanzkompetenten Organs zum Ausführungskredit. Die Umsetzungsarbeiten werden nach der Genehmigung des Ausführungskredites durch den Grossen Rat zu Beginn 016 begonnen. Vorbehalten bleibt eine ausserordentliche Volksabstimmung gem. Kantonsverfassung Artikel 6 Ziffer 1 Buchstabe f zu HR-Systeme Die folgenden sarbeiten sind zu leisten: Anforderungsdefinition und Vorbereitung aller notwendigen Ausschreibungen/Verhandlungen mit OPALE. Durchführung der Ausschreibungen, und Zuschlagsentscheid vorbehältlich der Zustimmung des finanzkompetenten Organs zum Ausführungskredit. Die Umsetzungsarbeiten werden nach der Genehmigung des Kredites durch den Regierungsrat zu Beginn 016 begonnen. 4 Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik und anderen wichtigen Planungen Das Projekt Verselbständigung der Psychiatrie ist eines von mehreren Vorhaben, welche unter dem Ziel 4 (Soziale Stabilität sichern) aufgeführt sind. 5 Auswirkungen auf Finanzen, Organisation, Personal, IT und Raum 5.1 Generelles Gemäss Berechnungen im Projekt kann davon ausgegangen werden, dass bezogen auf die ICT-Grundversorgung die Betriebskosten der verselbstständigten Betriebe ab 017 in der Höhe der heutigen (zuzüglich der heute vom KAIO nicht in Rechnung gestellten Kosten der BEDAG) liegen werden. Diese Kosten sind für den Businessplan ab 017 relevant und werden im Rahmen der Projektphase bis Ende 015 noch genauer ermittelt. Letzte Bearbeitung: / Version: / Dok.-Nr.: 0059 / Geschäftsnummer: 015.GEF.1737 Seite 6 von 7

7 5. Kosten und Finanzierung Für die der ICT-Grundversorgung ist der folgende Kredit zu genehmigen, der sich voraussichtliche wie folgt auf die drei Institutionen aufteilt: UPD CHF PZM CHF SPJBB CHF Zu bewilligender skredit CHF Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Artikel 50 FLG. Der Kredit soll voraussichtlich 015 vollumfänglich abgelöst werden. Die Mittel sind nicht im Voranschlag 015 eingestellt. Die GEF wird die Kosten voraussichtlich produktgruppenintern, innerhalb des Deckungsbeitrages IV (Globalbudget gemäss Branchenlösung nach Art. 7 der Verordnung vom 4. März 004 über die Besondere Rechnung Psychiatrie), kompensieren können. Eine Saldoüberschreitung kann jedoch derzeit noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Nach Möglichkeit würde diese innerhalb der Direktion aufgefangen. 6 Auswirkungen auf die Gemeinden Keine Auswirkungen 7 Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft Keine Auswirkungen 8 Antrag Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion beantragt dem Regierungsrat, dem beigelegten Beschlussentwurf zuzustimmen. Letzte Bearbeitung: / Version: / Dok.-Nr.: 0059 / Geschäftsnummer: 015.GEF.1737 Seite 7 von 7

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