lfd. Nr. Verkehrsquelle Zahl der Stellplätze (Stpl) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 1. Wohngebäude

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1 Richtlinien für die Ermittlung der erforderlichen Anzahl von Stellplätzen zur Satzung der Stadt Ibbenbüren über die Festsetzung des Ablösebetrages nach 64 BauO NW vom 21. Dezember 1978 lfd. Nr. Verkehrsquelle Zahl der Stellplätze 1. Wohngebäude 1.1 Einfamilienhäuser 1,0 je Wohnung 1.2 Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen 1,0 je Wohnung 1.3 Gebäude mit Altenwohnungen 0,5 je Wohnung (auf volle Stellplätze aufrunden) 1.4 Wochenend- und Ferienhäuser 1,0 je Wohnung 1.5 Kinder- und Jugendwohnheime 1,0 je 15 Betten, jedoch mind. 2,0 1.6 Studentenwohnheime 1,0 je 2 Betten 1.7 Schwesternwohnheime 1,0 je 4 Betten, jedoch mind. 3,0 1.8 Arbeitnehmerwohnheime 1,0 je 3 Betten, jedoch mind. 3,0 1.9 Altenwohnheime, Altenheime 1,0 je 11 Betten, jedoch mind. 3,0 2. Gebäude mit Büro-, Verwaltungsund Praxisräumen 2.1 Büro- u. Verwaltungsräume allgemein 1,0 je 35 qm Nutzfl. 2.2 Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs- oder Beratungsräume, Arztpraxen und der- 1,0 je 25 qm Nutzfl. gleichen) jedoch mind. 3,0 3. Verkaufsstätten 3.1 Läden, Geschäftshäuser, Warenhäuser 1,0 je 35 qm Verkaufsnutzfläche, jedoch mind. 2,0 je Erg./

2 Laden Erg./1994 2

3 3.2 Geschäftshäuser mit geringem Besucherverkehr 1,0 je 50 qm Verkaufsnutzfläche 3.3 Verbrauchermärkte 1,0 je 15 qm Verkaufsnutzfläche 4. Versammlungsstätten (außer Sportstätten), Kirchen 4.1 Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeutung, (z.b. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen) 1,0 je 5 Sitzplätze 4.2 sonstige Versammlungsstätten (z.b. Lichtspieltheater, Schulaulen, Vortragssäle) 1,0 je 7 Sitzplätze 4.3 Gemeindekirchen 1,0 je 25 Sitzplätze 4.4 Kirchen mit überörtlicher Bedeutung oder räumlich großen Einzugsbereich 1,0 je 15 Sitzplätze 5. Sportstätten 5.1 Sportplätze ohne Besucherplätze (z.b. Trainingsplätze) 1,0 je 250 qm Sportfläche 5.2 Sportplätze mit Sportstadien 1,0 je 250 qm Sport- mit Besucherplätzen 5.3 Spiel- und Sporthallen ohne Besucherplätze fläche zusätzlich 1,0 je 12 Besucherplätze 1,0 je 50 qm Hallenfläche 5.4 Spiel- und Sporthallen 1,0 je 50 qm Hallen- mit Besucherplätzen fläche zusätzlich 1,0 je 12 Besucherplätze 5.5 Freibäder, Freiluftbäder 1,0 je 250 qm Grundstücksfläche 5.6 Hallenbäder ohne Besucherplätze 1,0 je 7 Kleiderablagen Erg./

4 Erg./1994 4

5 5.7 Hallenbäder mit Besucherplätzen 1,0 je 7 Kleiderablagen zusätzlich 1,0 je 12 Besucherplätze 5.8 Tennisplätze ohne Besucherplätze 4,0 je Spielfeld 5.9 Tennisplätze mit Besucherplätzen 4,0 je Spielfeld, zusätzlich 1,0 je 12 Besucherplätze 5.10 Minigolfplätze 6,0 je Minigolfanlage 5.11 Kegel- und Bowlingbahnen 4,0 je Bahn 5.12 Bootshäuser, Bootsliegeplätze 1,0 je 3 Boote 6. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 6.1 Gaststätten von örtlicher Bedeutung 6.2 Gaststätten von überörtlicher Bedeutung 6.3 Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1,0 je 10 Sitzplätze 1,0 je 6 Sitzplätze 1,0 je 4 Betten für zugehörigen Restaurationsbetriebszuschlag nach Nr. 6.1 oder Jugendherbergen 1,0 je 10 Betten 7. Krankenanstalten 7.1 Universitätskliniken 1,0 je 2 Betten 7.2 Krankenanstalten von überörtlicher Bedeutung (z. B. Schwerpunktkankenhäuser), Privatkliniken 1,0 je 4 Betten 7.3 Krankenanstalten von örtlicher Bedeutung 1,0 je 6 Betten 7.4 Sanatorien, Kuranstalten, Anstalten für langfristig Kranke 1,0 je 3 Betten 7.5 Altenpflegeheime 1,0 je 8 Betten Erg./

6 8. Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung 8.1 Grundschulen 1,0 je 30 Schüler 8.2 sonstige allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen 1,0 je 25 Schüler zusätzlich 1 Stellplatz je 7 Schüler über 18 Jahre 8.3 Sonderschulen für Behinderte 1,0 je 15 Schüler 8.4 Fachhochschulen, Hochschulen 1,0 je 3 Studierende 8.5 Kindergärten, Kindertagesstätten und dergleichen 1,0 je 25 Kinder, jedoch mind. 2,0 8.6 Jugendfreizeitheime und dergleichen 1,0 je 15 Besucherplätze 9. Gewerbliche Anlagen 9.1 Handwerks- und Industriebetriebe 1,0 je 60 qm Nutzfläche. Ergibt sich dabei ein offensichtl. Mißverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist ein Stellplatz je 3 Beschäftigte zugrunde zu legen. 9.2 Lagerräume, Lagerplätze, Ausstellungs- und Verkaufsplätze 1,0 je 90 qm Nutzfläche oder siehe Kraftfahrzeugwerkstätten 6,0 je Wartungs- oder Reparaturstand 9.4 Tankstellen mit Pflegeplätzen 10,0 je Pflegeplatz Erg./1994 6

7 9.5 Automatische Kraftfahrzeugwaschstraßen 9.6 Kraftfahrzeugwaschplätze zur Selbstbedienung 5,0 je Waschanlage zusätzlich muß ein Stauraum für mind. 40 Kraft fahrzeuge vorhanden sein 3,0 je Waschplatz 10. Verschiedenes 10.1 Kleingartenanlage 1,0 je 3 Kleingärten 10.2 Friedhöfe 1,0 je qm Grund stücksfläche, jedoch mind. 10, Erg./

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