GEMEINDE HAAR BESCHLUSSAUSZUG. Energie- und Klimaschutzkonzept weiteres Vorgehen. Kommunale Maßnahmen. der Sitzung des Gemeinderates vom
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- Etta Amsel
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1 GEMEINDE HAAR BESCHLUSSAUSZUG der Sitzung des Gemeinderates vom Öffentlicher Teil zu 5 Energie- und Klimaschutzkonzept weiteres Vorgehen In der Gemeinderatssitzung im März wurde von den Beratern der Ludwig-Bölkow- Systemtechnik GmbH und udecon das Energie- und Klimaschutzkonzept vorgestellt. Im Rahmen eines Workshops wurden dann die von den Beratern vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelnen diskutiert; es wurde vereinbart, dass für die in dieser Runde gut geheißenen Maßnahmen seitens der Verwaltung in der Mai-Sitzung des Gemeinderats konkretere Vorschläge gemacht werden. (Die Maßnahmenummern des Konzepts in Klammern) Kommunale Maßnahmen 1. (M1) Umsetzungsplan für das Energie- und Klimaschutzkonzept: Übersicht nächste Schritte 1. Erarbeitung einer Beschlussvorlage 2. Einbringung in den GR und Beschlussfassung 3. Benennung einer Koordinierungsstelle (M2) 4. Umsetzung erster Sofortmaßnahmen (Verteilung von Verantwortlichkeiten) 5. Umsetzung gering-investiver Maßnahmen (Verteilung von Verantwortlichkeiten) 6. Auswahl und Vorbereitung dezentraler Projekte (Verteilung von Verantwortlichkeiten) 7. Vorbereitung von Förderanträgen 8. Ausgewählte Projekte zur Förderung einreichen (Nr. 6-7) 9. Umsetzung dezentraler Projekte (Nr. 6) 2. (M2) Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Umweltreferat; Facility Management: Die Verwaltung wurde beauftragt zu recherchieren, wie die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und die Installation eines Klimaschutzmanagers durch Bund oder Freistaat gefördert würden. Hier gibt es seit dem 3.Mai eine neue, leider negative Entwicklung: Der Bundesförderung von Klimaschutzkonzepten und der Bezuschussung von Klimaschutzmanagern zur Umsetzung von Konzepten wurde dem Bundesumweltministerium eine Haushaltssperre auferlegt. Dies gilt im Übrigen auch für den Einbau von Solar- und Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen. Das Ministerium teilte am 3. Mai zudem mit: Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind. Seite: 1/5
2 Im Rahmen des Bayerischen CO2-Minderungsprogramms unterstützt der Freistaat Bayern bayerische Kommunen bei der Durchführung von Maßnahmen, die eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes ihrer Liegenschaften zum Ziel haben und damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit Hilfe des Förderschwerpunkts sollen insbesondere die Lücken zwischen der Erstellung von Energiesparkonzepten und deren praktischer Umsetzung geschlossen werden. Der Förderschwerpunkt ergänzt insoweit bereits bestehende Programme der Bayerischen Staatsregierung, wie z.b.: - Das Bayerische Programm Rationellere Energiegewinnung und verwendung - Förderschwerpunkt Kommunale Energiesparkonzepte - Bayerisches Programm zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien In der Verwaltung werden Überlegungen angestellt, ob im Bereich Umweltreferat Tätigkeiten im Facility Management mit dem Schwerpunktbereich Energie angesiedelt werden könnten. Das Gremium wird dazu rechtzeitig mit eingebunden. 3. (M3) Erstellung eines Haarer Energie- und Klimaberichts: Regelmäßige (zweijährliche) Erstellung eines Haarer Energie- und Klimaberichts und Identifizierung weiterer Handlungsnotwendigkeiten zur Erreichung der Haarer Energie- und Klimaziele. Der Energie- und Klimabericht soll aktuelle und historische Trends und Entwicklungen von Energieerzeugung, Energieverbrauch und Emissionen in Haar aufzeigen. Der Aufwand liegt vor allem in der Erstellung des ersten Berichtes. Die jährliche Fortschreibung orientiert sich an der Struktur des ersten Berichtes. 4. (M4) Selbstverpflichtung zu erhöhten Energiestandards für kommunale Bauten: Diese machen ökologisch und ökonomisch durchaus Sinn; ob die Gemeinde sich dazu entschließt grundsätzlich nur noch in Passivhaus-Bauweise zu bauen, wird davon abhängig gemacht, wie sie sich beim Kindergarten in der Dianastraße bewährt. 5. (M5) Vorzeigeprojekte schaffen für Sanierung und Technologien: Am Beispiel der Ortsmitte (OH-Altbauten und Neubauten, Rathaus, MSH, etc.) soll durch gerechnet werden, inwieweit ein solar unterstütztes Nahwärmenetz wirtschaftlich realisiert werden kann. Hier könnte ein Modell entstehen, das bei Erfolg auf andere Ortsteile übertragen werden könnte. Das Gutachten soll kleinparzellige/großparzelligere Varianten prüfen. 6. (M6) Festschreibung einer energieoptimierten Bebauungsplanung: Hier sind seit kurzem auf der Basis des BauGB deutlich stärkere Regelungen zu Energie sparendem Bauen möglich. Die Verwaltung wird den Bauausschuss/Gemeinderat diesbezüglich demnächst informieren. 7. (M7) Einholung eines Windgutachtens für eine Windkraftanlage (WKA) nördlich von Ottendichl: Hier ist eine Grundsatzabstimmung sinnvoll, ob sich der Gemeinderat eine oder mehrere Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorstellen kann. 8. (M8) Kopplung von Sanierungszuschüssen an regenerative Wärme-Teilerzeugung (z.b. Solarthermie) Die Gemeinde koppelt ihre Sanierungszuschüsse bzw. deren Höhe an den Anteil regenerativer Wärmeerzeugung, der bei der Sanierung erhöht wird. Als regenerative Wärmeerzeugung werden solarthermische Kollektoren, Holzhackschnitzel- /Holzpelletheizungen und mit regenerativ erzeugtem Strom betriebene Wärmepumpen angesehen. 9. (M9) Information über aktuelle Förderprogramme (BINE Förderkompass für private Haushalte Wird auf der Homepage der Gemeinde verlinkt (kostenlos). Seite: 2/5
3 10. (M22) Austauschprogramm für Straßenbeleuchtung: Hier nimmt die Verwaltung seit einigen Wochen an einem Schulungsseminar im Rahmen des Modellprojekts Energieeffiziente Straßen- und Platzbeleuchtung in Kommunen zusammen mit 5 anderen bayerischen Kommunen Teil; dem Gemeinderat werden sobald als möglich Verbesserungsvorschläge unterbreitet. 11. (M25) Erstellung eines energetischen Sanierungsfahrplans: Für die wichtigsten kommunalen Liegenschaften erstellt die Gemeinde einen Sanierungsfahrplan. 12. (M26) Weiterer Ausbau des kommunales Energiemanagements: Mit Hilfe einer Facility-Management-Software soll in nächster Zeit das Energiemanagement gestärkt und besser strukturiert werden. 13. (M32) Information auf Eigentümer-Versammlungen In den regelmäßig abgehaltenen Eigentümerversammlungen sollen gezielt Informationen durch eingeladene Vorträge zu bestimmten Themen gestreut werden: Heizungssanierung, effiziente Pumpen, Einbau erneuerbarer Energiesysteme, Sanierungsmaßnahmen und ihr Potenzial. Das Bauzentrum München-Riem bietet solche Vorträge an. 14. (M33) Informationen für hydraulischen Abgleich in Wohnanlagen Kurzbeschreibung: Ein hydraulischer Abgleich in einem Heizungssystem beseitigt durch Maßnahmen im Heizungskreis sowohl die Überversorgung strömungstechnisch bevorzugter als auch die Unterversorgung ungünstig gelegener Verbraucher. Dadurch vermeidet man zu hohe Pumpenleistungen, die zur eigentlichen richtigen Versorgung gar nicht benötigt werden. In Realität wird dieser Abgleich selten durchgeführt und das Einsparpotential (bis zu 30% der aufgewendeten Energie) ist weitgehend unbekannt. Die Kampagne soll dieses Thema flächendeckend bekannt machen. 15. (M35) Informationsoffensive für Private Haushalte über effiziente Heizungsbenutzung evtl. in Verbindung mit (M36) Informationskampagne für effiziente Heizungs- und Zirkulationspumpen in EFH/DHH/RH Nicht nur der Energiebedarfswert eines Gebäudes ist für den Heizwärmeverbrauch entscheidend, sondern auch das Verhalten der Bewohner des Gebäudes. Dieses Verhalten in seinem Einfluss auf den Energieverbrauch gezielt deutlich zu machen, soll diese Maßnahme adressieren. Sie kann durch ein Gesamtpaket (Infoseiten Internet- Auftritt, Wurfzettel, Vorträge, Infostand im Rathausfoyer) umgesetzt werden. Das Wissen um die Ineffizienz von größtenteils installierten Heizungs- und Zirkulationspumpen in zentral versorgten Häusern ist ebenso wenig weit verbreitet wie deren Verbrauch, der bis zu 10% des jährlichen Stromverbrauchs eines Hauses ausmachen kann. Dieses Wissen kann durch eine gezielte Informationskampagne (Veröffentlichung in der Presse, auf der Internet-Seite der Gemeinde mit Verlinkung zu Mehrinformationen, in einem Vortrag und durch einen Wurfzettel) konzertiert angehoben werden. 16. (M40) Gezielte Ansprache der 50 größten Gewerbebetriebe Ähnlich wie bei der Freischaltung des Solarkatasters mit dem Anschreiben der Besitzer der photovoltaisch potentesten Dächer in Haar sollen Betriebe aus dem Sektor Gewerbe Handel Dienstleistungen (GHD) angesprochen werden, ob sie zum Thema Energieeffizienz oder Einsatz erneuerbarer Energien Maßnahmen durchgeführt oder Pläne verabschiedet haben bzw. sie über die Potenziale und Möglichkeiten zu informieren. Auch die gezielte Information über Fördermöglichkeiten kann dabei durchgeführt werden. Seite: 3/5
4 GR Dr. Keymer kommt um Uhr zur Sitzung. Empfehlungen an die Gemeindewerke zur jeweiligen Prüfung 17. (M16) Einspeisung von Biogas und (M17) Bau einer Biogas-Anlage: Der Bau einer Biogasanlage in Haar erscheint auf Grund der rel. geringen landwirtschaftlichen Flächen unrealistisch; Investitionen in eine Biogasanlage außerhalb von Haar wären durchaus interessant. Hier ist es sinnvoll, dass der Gemeinderat die GWH beauftragt in dieser Richtung weiter zu recherchieren, die Beteiligung an einer solchen Anlage zu prüfen und dem Gemeinderat zu berichten. 18. (M18) Umstellung auf Bezug von regenerativem Strom: Hier wurde erörtert, ob die SVH recherchieren sollen, um wie viele Cent der SVH-Strom teurer würde, wenn die SVH ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien beziehen würde. Dies praktiziert bereits das kommunale Werk in Fürth (infraführth GmbH). 19. (M19) Erstellung eines Stromspiegels: Die Gemeinde Haar beauftragt die SVH mit der jährlichen Erstellung eines (Tarifkunden-) Stromspiegels für Haar. Dieser stellt den Stromverbrauch für typische Verbrauchergruppen (Mieter in MFH, EFH/DHH/RH-Bewohner) dar. Er kann nach Familiengrößen bzw. nach Wohnungsgrößen unterschieden sein. Die Ergebnisse können mittels der jährlichen Stromrechnung an die Kunden weitergegeben werden. 20. (M20) Transparentere Stromrechnung für Kunden: Die GWH / SVH ermitteln typische Werte für den Stromverbrauch von Privathaushalten in Haar (Mietwohnungen, EFH) und stellen diese Information, ähnlich wie beim Energieausweis, in der jährlichen Stromrechnung ihren Kunden zur Verfügung. Damit wird ein Benchmark ermöglicht. Gleichzeitig wird die Stromrechnung um die wichtigsten Tipps zur Verbrauchsoptimierung ergänzt. 21. (M21) Restwärmenutzung von Abwasser: Für Haar 2 und die Nachverdichtung wäre es sinnvoll, die Möglichkeiten auszuloten; das Thema soll in die Erschließungsgespräche eingebracht werden. In den anderen Ortsteilen sind die Kanalquerschnitte zu gering. 22. (M23) Geschäftsmodell Energie-Contracting für die GWH: Einstieg in ein Energie-Contracting durch die Gemeindewerke beispielsweise bei dem OH-Projekt oder versuchsweise bei kommunalen Liegenschaften sinnvoll. Weiterer Vorteil: Durch Contracting langfristige Kundenbindung. 23. (M37) Energie-Beratung für einkommensschwächere Haushalte: Hier finden bereits Gespräche mit der Caritas, dem Weißen Raben, den SWM, der SVH und der Verwaltung statt. Es wurden auch schon Bürger gefunden, die bereit wären sich im Juni zum Berater ausbilden zu lassen. Abstimmungsergebnis: Anwesend: 21 dafür: 20 dagegen: 1 Seite: 4/5
5 Der Gemeinderat beschließt die oben genannten Maßnahmen bzw. die Maßnahmeempfehlungen an die Gemeindewerke. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung je nach finanzieller und personeller Ausstattung beauftragt. Gegen diesen Beschluss stimmte GR G. Stießberger. 1716/010 Dieser Auszug stimmt mit dem Original überein. Haar, 8. Juni 2010 Seite: 5/5
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