Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

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1 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

2 Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering halten 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Ermittlung der Gefährdungen und Ableiten von Maßnahmen

3 Rechtliche Grundlagen ArbStättV Infrastruktur 3a Arbeitsstätten vorschriftsmäßig betrieben werden nach den gegebenen Regeln und Erkenntnissen BetrSichV Arbeitsmittel 10 (1) sicherzustellen, dass Arbeitsmittel, vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. (2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel überprüfen und erproben zu lassen BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung 2. in bestimmten Zeitabständen.

4 Rechtliche Grundlagen - Prüffristen ArbStättV Infrastruktur keine konkreten Angaben von Prüffristen ( Stand der Technik, Gefährdungsbeurteilung )! BetrSichV Arbeitsmittel 10 entsprechend Gefährdungsbeurteilung BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5 vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

5 Regeln und Informationen zu WAS und WER ArbStättV Infrastruktur BetrSichV Arbeitsmittel BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel keine konkreten Vorgaben TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBS 1203 Befähigte Personen 5 und Durchführungsanweisungen zu 5 DGUV-I 5090, 5190, XXXX Organisation und Praxistipps

6 TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Ermittlung und Festlegung erforderlicher Prüfungen 4 Durchführung der Prüfung Anlage: Prüfanforderungen für gängige Arbeitsmittel

7 TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln

8 TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln

9 TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln Abs Beispiel: elektrische Arbeitsmittel Bisher bewährte Prüffrist für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel: soweit erforderlich, jedoch mindestens jährlich.

10 TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln Abs Beispiel: elektrische Arbeitsmittel Bisher bewährte Prüffrist für ortsfeste elektrische Arbeitsmittel: soweit erforderlich, jedoch mindestens alle 4 Jahre.

11 TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln Tabelle 2 Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen Grundsätzlich müssen kraftbetriebene Arbeitsmittel in angemessenen Zeitabständen durch eine befähigte Person geprüft werden. Bewährt hat sich ein jährlicher Abstand, Der empfohlene Prüfumfang der technischen Prüfung umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel. Hiervon abweichende oder konkretisierende Empfehlungen und Empfehlungen für weitere Arbeitsmittel sind:

12 TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln Auszug aus Tabelle 2 Bewährte Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen/Überprüfungen

13 TRBS 1203 Befähigte Personen

14 TRBS 1203 Befähigte Personen Befähigte Person Elektrische Gefährdung Berufsausbildung Berufserfahrung Zeitnahe berufliche Tätigkeit elektrotechnische Berufsausbildung (z. B. Elektroniker der Fachrichtungen, Informationselektroniker, sowie vergleichbare industrielle Ausbildungen) oder abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder eine andere für die vorgesehene Prüfaufgabe ausreichende Elektrotechnische Qualifikation (Abschnitt 3.3) mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen (Abschnitt 3.3) aktualisiert Kenntnisse zur Elektrotechnik, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch; geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten können z. B. sein: - Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließende Prüfung an elektrischen Geräten - Prüfung elektrischer Betriebsmittel in der Industrie, z. B. in Laboratorien, an Prüfplätzen - Instandsetzung und Prüfung von elektrischen Geräten unter Leitung und Aufsicht einer befähigten Person. (Abschnitt 3.3)

15 Durchführungsanweisung zu BGV A3 5 Tabelle 1A

16 Durchführungsanweisung zu BGV A3 5 Tabelle 1B

17 Information Organisation

18 Information 5090 für den Prüfer Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Durchführung der Prüfung 4 Prüffristen 5 Mess- und Prüfgeräte 6 Gefahren, Prüfplatz, Prüfzubehör 7 Ergänzende Hinweise zu speziellen Betriebsmitteln 8 Betriebsmittelauswahl nach Einsatzbereichen 9 Auswahl geeigneter Anschlussleitungen 10 Prüfprotokolle, Muster Anhang

19 Beispiele aus Information Schutzklassen 5.2 Merkmale und Auswahlkriterien für Prüfgeräte

20 Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel - Fachwissen für den Prüfer - 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Durchführung der Prüfung Besichtigen /Messen/Erproben/Dokumentieren 4 Prüffristen 5 Mess-und Prüfgeräte 6 Gefahren, Prüfplatz, Prüfzubehör 7 Ergänzende Hinweise zu speziellen Betriebsmitteln Anhang -Checkliste Bestandsaufnahme - z. B. E-Check-Formular,.

21 Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel - Fachwissen für den Prüfer - 5 Mess-und Prüfgeräte 5.1 Normative Anforderungen 5.2 Merkmale und Auswahlkriterien für Prüfgeräte 5.3 Kalibrierung der Mess- und Prüfgeräte 5.4 Beispiele für Betriebsmittel-Prüfgeräte 5.5 Zusätzliche Sonden für Messungen an Spannungsausgängen 5.6 Prüfgeräteeigenschaften für Isolationswiderstands- und Ableitstrommessungen

22 Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel - Fachwissen für den Prüfer - 6 Gefahren, Prüfplatz, Prüfzubehör 6.1 Gefährdung der Prüfperson 6.2 Gefahren beim Messen der Ausgangsspannung 6.3 Gefahren durch Prüfzubehör 6.4 Besonderer Prüfplatz 6.5 Auswahl von PSA (NH-Griff, Gesichtsschutz, Kleidung, usw.)

23 Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel - Fachwissen für den Prüfer - 7 Ergänzende Hinweise zu speziellen Betriebsmitteln 7.1 Verwendung von Prüf-Adaptern 7.3 Arbeitsmittel mit berührbarem sekundären Spannungsausgang 7.4 Ableitströme mit höherfrequenten Anteilen

24 Wolfgang Pechoc Leiter Fachgebiet Elektrische Gefährdungen Tel.: 0221 / /-6178 pechoc.wolfgang@bgetem.de

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