Der Zeitkredit - anwendbare Regelungen
|
|
- August Ursler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landesamt für Arbeitsbeschaffung Für weitere Informationen k ontak tieren Sie Ihren lok alen Arbeitsamt. Die Adressen sind im Telefonbuch oder auf der W ebsite: Der Zeitkredit - anwendbare Regelungen Infoblatt T139 Zuletzt aktualis iert am Der Zeitkredit umfasst verschiedene Aspekte: den Anspruch auf den Zeitkredit beim Arbeitgeber, d.h. den Anspruch auf die Unterbrechung oder Verk ürz ung der Arbeits leis tungen; den Anspruch auf die Zulagen, die während des Zeitkredits vom LfA gewährt werden können; die Regeln in Bezug auf die Einbehaltungen von den eventuellen Entschädigungen, die zusätzlich zu den Unterbrec hungs z ulagen gewährt werden k önnen; die Regeln in Bezug auf die eventuelle Gleichstellung der Zeitkreditzeiträume für die Pension. Die Regelung setzt sich also aus mehreren verschiedenen Rechtsquellen zusammen. WAS IST DER GELTUNGSBEREICH DES ZEITKREDITS? Der Zeitk redit gilt allein für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber des Privats ek tors bes c häftigt s ind. Für die Anwendung der Zeitk reditges etz gebung s ind die Arbeitgeber des Privats ek tors diejenigen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes vom über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommis s ionen fallen. Sie fallen u.a. in den Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn Sie: Arbeitnehmer in einem Unternehmen (AG, GmbH, us w.); Arbeitnehmer in einer VoG; nichtbezuschusstes Vertragspersonalmitglied des freien Unterrichtswesens; Arbeitnehmer in einer gemischten Interkommunale der Strom- und W asserversorgung ; Arbeitnehmer in den regionalen und lokalen Verkehrsbetriebe = Tram, Bus und Metro (STIB, TEC oder De Lijn); Pers onalmitglied der freien Univers itäten (UCL, KUB, KULeuven, ULB, VUB, us w.), aus genommen das akademische Personal der Flämischen Gemeinschaft; Pers onalmitglied von " Brus s els Airport Company" (Flughafen von Zaventem), von " Brus s els South Airport Security" (Flughafen von Charleroi) und von "Liège Airport Security" (Flughafen von Lüttich-Bierset); Personalmitglied der Gesellschaften für sozialen W ohnungsbau sind.... Diese Liste ist nicht erschöpfend. Es gehört nicht zur Zuständigkeit des LfA, zu bestimmen, ob sich Ihr Arbeitgeber im Geltungsbereich des Ges etz es vom befindet. Nähere Informationen dies bez üglic h erfahren Sie bei der " Generaldirek tion der k ollek tiven Arbeits verhältnis s e" des Föderalen öffentlic hen Diens tes Bes c häftigung, Arbeit und s oz iale Konz ertierung: www. emploi. belgique. be. Bemerkung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes W enn Sie im öffentlichen Sektor (Verwaltungen und Dienste, die von ihnen abhängen), im Unterrichtswesen und den PMS-Zentren oder in einem autonomen öffentlic hen Unternehmen (Belgac om, B-Pos t, SNCB und Belgoc ontrol) arbeiten, dann is t die Regelung des Zeitk redits nic ht auf Sie anwendbar. Die Informationen, die Sie betreffen, finden Sie in den anderen Infoblättern, die das LfA heraus gegeben hat. Diese Infoblätter sind auf unserer W ebsite ( bei den verschiedenen Büros des LfA und bei der 1/5
2 Abteilung Zeitk redit der Zentralverwaltung des LfA erhältlic h. WELCHE REGELUNG GILT BEI IHREM ARBEITGEBER? Die beim Arbeitgeber anwendbaren Bes timmungen s ind von den Soz ialpartnern am Nationalen Arbeits rat vereinbart worden. Sie s etz en Folgendes fes t: die Zugangsgrundsätze und -bedingungen, um in den Genuss eines Zeitkredits zu kommen; die Mindest- und Höchstdauern der verschiedenen Zeitkredite; die Beantragungs-, Rechtsausübungs-, Aufschub- und Abbruchsmodalitäten des Zeitkredits; die Organis ations regeln; die Garantien der Ausübung des Rechts. Diese Bestimmungen sind im Kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) Nr. 103 vom zur Einführung eines Sy s tems von Zeitk redit, Laufbahnverk ürz ung und Laufbahnendebes c häftigungen fes tges c hrieben. Das KAA Nr. 103 ist per Königlichen Erlass vom (im Belgischen Staatsblatt vom veröffentlic ht) für allgemeinverbindlic h erk lärt worden. Datum des In-Kraft-Tretens Das KAA Nr. 103 gilt für alle Anträge auf einen Zeitkredit, für welche die an den Arbeitgeber gerichtete schriftliche Benachrichtigung ab dem vorgenommen wurde. W ichtiger Hinweis! Die Bes timmungen des KAA Nr. 103 bleiben vom Regierungs abk ommen des unberührt. Daraus folgt, dass die Re ge ln in Be zug a uf die Be dingunge n, um de n Ze itkre dit be im Arbe itge be r zu e rha lte n, a b de m unve rä nde rt ble ibe n. Übergangsbestimmungen Vor dem Ink rafttreten des KAA Nr. 103 waren die beim Arbeitgeber geltenden Bes timmungen durc h das kollektive Arbeitsabkommen (KAA) Nr. 77bis vom geregelt, das das kollektive Arbeitsabkommen Nr. 77 vom zur Einführung eines Systems von Zeitkredit, Laufbahnverkürzung und Verkürzung der Arbeitsleistungen auf eine Halbzeit ersetzte. Die Bestimmungen, die im KAA Nr. 77bis vorgesehen sind, gelten nach wie vor: für alle Erstanträge und Verlängerungsanträge auf einen Zeitkredit, für die die schriftliche Benachrichtigung vor dem dem Arbeitgeber übermittelt wurde; für Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die sich vor dem bereits im Laufbahnendesystem befanden und die ihren ersten nach dem gestellten Verlängerungsantrag bei ihrem Arbeitgeber einreichen; für Arbeitnehmer, die sich vor dem bereits in Halbzeit- oder 1/5-Zeitkredit im allgemeinen System befanden, und die nach dem einen Zeitkredit im Laufbahnendesystem ab 50 Jahren beantragen, sofern: eine Vereinbarung z wis c hen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies bez üglic h getroffen wurde; der Arbeitgeber vor dem schriftlich benachrichtigt wurde; der Laufbahnende-Zeitkredit nahtlos an den Zeitkredit im allgemeinen System anschließ t und es sich um die selbe Form von Leistungsverkürzung handelt (auf Halbzeit oder um 1/5-Zeit). Die in Anwendung des KAA 77bis verabschiedeten sektoriellen oder auf Unternehmensebene geschlossenen KAAs, Arbeits ordnungen und Vereinbarungen gelten nac h wie vor: im Rahmen der Anwendung des KAA Nr. 103, was die Verlängerung der Sy s teme des Vollz eit- oder Halbz eit- Zeitk redits über 12 Monate hinaus im allgemeinen Sy s tem betrifft: Begründung eines Zus atz ans pruc hs auf den Vollz eit- oder Halbz eit-zeitk redit " mit Begründung" während 36 Monaten; im Rahmen der Anwendung des KAA Nr. 103, was die vom Rechtsanspruch auf den Zeitkredit ausgeschlossenen Arbeitnehmerkategorien betrifft : Modalitäten zur Organisation der Arbeit bei Antrag auf einen 1/5-Zeitkredit, Modalitäten zur Abweichung von der Grenze der 5% gleichzeitiger Abwesenheiten sowie Mec hanis mus z ur Planung der Abwes enheiten. WELCHE REGELUNG GILT BEIM LFA? 2/5
3 Gewährung der Unterbrechungszulagen Die beim LfA anwendbaren Bestimmungen setzen die Bedingungen zur Gewährung der Unterbrechungszulagen und die darauf fuß enden Modalitäten fes t (Höc hs tdauer des Zulagenbez ugs, Antrags verfahren, Kumulierung mit anderen Tätigkeiten und/oder Einkünften, W ohnsitzbedingung, usw.). Sie sind festgeschrieben im : Gesetz vom über das In-Einklang-Bringen von Beschäftigung und Lebensqualität; Königlichen Erlass vom 12. Dezember 2001 zur Ausführung des Gesetzes vom , wie abgeändert durch : den Königlichen Erlass vom (Belgisches Staatsblatt: I. K.: ); den Königlichen Erlass vom (Belgisches Staatsblatt: I. K.: ); den Königlichen Erlass vom (Belgisches Staatsblatt: I. K.: ) ; den Königlichen Erlass vom (Belgisches Staatsblatt: I. K.: ); den Königlichen Erlass vom (Belgisches Staatsblatt: , 3. Ausgabe I.K.: ). Bestimmungen, die am in Kraft getreten sind ( neue Vorschriften genannt). Arbeitnehmer, die ab dem zum ersten Mal Unterbrechungszulagen beantragen entweder in Anwendung der Bestimmungen des Zeitkredits, die im KAA Nr. 77bis vorgesehen sind (im Rahmen der Übergangsmaß nahmen, von denen in der vorigen Frage die Rede ist); oder in Anwendung der Bestimmungen des Zeitkredits, die im KAA Nr. 103 vorgesehen sind, fallen in den Geltungsbereich der neuen Vorschriften, die im Königlichen Erlass vom , abgeändert durch den Königlichen Erlass vom , in Kraft getreten am , vorgesehen sind. Die Bestimmungen dieser neuen Vorschriften fuß en auf dem Abkommen der föderalen Regierung vom Sie sehen vor, dass der Zeitkredit ohne Begründung nur noch ohne Zulagen gewährt werden kann und dass das Alter, um in den Genuss der Unterbrechungszulagen im Laufbahnendesystem zu kommen, auf 60 Jahre erhöht wird, mit einigen Aus nahmefällen ab vollendetem 55. Lebens jahr. Die neuen Vorschriften gelten auch für alle Arbeitnehmer, die Unterbrechungszulagen beantragen, die keine durc hgehende Verlängerung in der gleic hen Form von Unterbrec hung oder Verk ürz ung der Arbeits leis tungen (Vollz eit, Halbz eit oder 15-Zeit) mit der gleic hen Grundlage (ohne oder mit Begründung) eines Zeitraums von Zulagenbezug sind, der zum bereits am Laufen war. Beibehaltung der Bestimmungen, die zwischen dem und dem galten ( ehemalige Vorschriften genannt) Die Regeln der Gewährung der Unterbrechungszulagen, die im Königlichen Erlass vom , wie abgeändert durch den Erlass vom (Belgisches Staatsblatt vom E.V.: ) vorges ehen s ind, bleiben gültig für: Anträge auf Verlängerung der Zeitk redite, die vor dem bereits am Laufen waren. NB: die Verlängerung muss an einem Stück geschehen und es muss sich um die gleiche Form von Unterbrechung oder Verkürzung der Arbeitsleistungen handeln (in Vollzeit, Halbzeit oder 1/5-Zeit) mit der gleic hen Grundlage (ohne Begründung, mit Begründung, Laufbahnende). Ers tanträge auf Unterbrec hungs z ulagen, die unter eine der hiernac h erk lärten Übergangs maß nahmen fallen. Es s ind drei Übergangs maß nahmen vorges ehen. Übergangs maß nahme, die alle Anträge auf Unterbrec hungs z ulagen im Rahmen des Zeitk redits (ohne Begründung und Laufbahnende) betrifft Die ehemaligen Vors c hriften bleiben anwendbar für alle Ers tanträge auf Unterbrec hungs z ulagen, für welc he das Datum der Einsetzung des Zeitkredits vor dem liegt und sofern: 3/5
4 die an den Arbeitgeber gerichtete schriftliche Benachrichtigung vor dem geschehen ist; das Zulagenantrags formular vor dem beim LfA eingetroffen is t. Diese Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein! W enn sie erfüllt sind, wird der Anspruch auf die Unterbrechungszulagen auf der Grundlage der vor dem geltenden Vorschriften gewährt. Übergangs maß nahme, für Arbeitnehmer in Laufbahnende, die in einem Unternehmen in Sc hwierigk eiten oder Umstrukturierung beschäftigt sind Die ehemaligen Vors c hriften bleiben anwendbar für alle Ers tanträge auf Unterbrec hungs z ulagen im Laufbahnendes y s tem des Zeitk redits für Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die in einem Unternehmen bes c häftigt sind, das als in Umstrukturierung oder in Schwierigkeiten seiend anerkannt wurde, sofern: das Unternehmen nac hgewies en hat, das s s ein Anerk ennungs antrag im Rahmen eines Ums truk turierungs plans s tattfindet und es ermöglic ht, Entlas s ungen z u vermeiden; das Unternehmen bewies en hat, das s s ein Anerk ennungs antrag es ermöglic ht, die Zahl der Arbeitnehmer, die in die Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag versetzt werden, zu verringern; das Ink rafttreten der Anerk ennung des Unternehmens als in Ums truk turierung oder in Sc hwierigk eiten seiend vor dem liegt. W enn diese Bedingungen erfüllt sind, wird der Anspruch auf die Unterbrechungszulagen auf der Grundlage der vor dem geltenden Vorschriften gewährt. Bes ondere Übergangs maß nahme für Arbeitnehmer in Laufbahnende, die bereits in Zeitk redit waren und deren Verk ürz ung der Arbeits leis tungen vorübergehend unterbroc hen wurde Die ehemaligen Vors c hriften bleiben anwendbar für Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die vor dem bereits Unterbrec hungs z ulagen im Rahmen eines Laufbahnende-Zeitk redits bez ogen und deren Leis tungs bez ug vorübergehend unterbroc hen wurde: entweder wegen einer Arbeits wiederaufnahme in Vollz eit; oder wegen einer Krank heit; oder wegen der Aufnahme eines thematis c hen Urlaubs (Elternurlaub, Urlaub wegen mediz inis c hen Beis tands oder Urlaub wegen Palliativpflege). W enn der in Anwendung der ehemaligen Vors c hriften erhaltene Laufbahnende-Zeitk redit aus einem dies er Gründe eingestellt wurde, wird bei einem neuen Antrag im Jahre 2015 der Anspruch auf die Zulagen nach Maß gabe der vor dem geltenden Vorschriften erteilt. Einbehaltungen von den ergänzenden Entschädigungen In gewissen Fällen zahlt der Arbeitgeber oder ein sektorieller Fonds eine oder mehrere ergänzenden Entschädigungen zusätzlich zu den Unterbrechungszulagen, die vom LfA gewährt werden. Von diesen Ents c hädigungen k önnen Einbehaltungen vorgenommen werden. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind festgeschrieben im Königlichen Erlass vom zur Ausführung des Kapitels 6 des Titels XI des Gesetzes vom zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf die Beiträge zur Sozialen Sicherheit und die geschuldeten Einbehaltungen von Frühpensionen, von Zusatzentschädigungen zu gewissen Zulagen der Sozialen Sicherheit und von Invalidenentschädigungen. WELCHES IST DIE ANWENDBARE REGELUNG, WAS DIE GLEICHSTELLUNG DES ZEITKREDITS FÜR DIE PENSION BETRIFFT? Sofern während des Zeitkredits Unterbrechungszulagen bezogen werden, kann der Zeitraum mit Aussetzung der Arbeit oder Verkürzung der Arbeitsleistungen eventuell für die Pension gleichgestellt werden. Die diesbezüglich geltenden Bestimmungen sind vorgesehen in den Artikeln 122 bis 126 des Kapitels 5 des Gesetzes vom zur Festlegung verschiedener Bestimmungen. Wichtige Bemerkung 4/5
5 Die Gleichstellung für die Pension der Zeiträume von Zeitkredit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des LfA. W enn Sie fragen zu diesem Thema haben (Anwendung der Vorschriften,...), müssen Sie sich obligatorisch an das Landes pens ions amt (LPA) wenden. LPA: Tour du Midi in 1060 BRÜSSEL // Dienst Regularisierung Laufbahnunterbrechung/Zeitkredit Tel.: (französischsprachige Infolinie) oder (niederländischsprachige Infolinie) Internet: BRAUCHEN SIE NÄHERE INFORMATIONEN ZUM ZEITKREDIT? W enn Sie Ihren Arbeitgeber ab dem schriftlich von Ihrer Absicht, einen Zeitkredit zu nehmen, benac hric htigt haben, k önnen Sie die folgenden Infoblätter les en: W enn Sie in den Geltungsbereich der neuen Vorschriften in Bezug auf die Gewährung der Unterbrechungszulagen fallen (siehe die Frage W elche Regelung gilt beim LfA? ). Der Zeitkredit allgemeines System KAA Nr. 103 Neue Vorschriften Der Laufbahnende-Zeitkredit KAA Nr. 103 Neue Vorschriften W enn Sie in den Geltungsbereich der ehemaligen Vorschriften in Bezug auf die Gewährung der Unterbrechungszulagen fallen (siehe die Frage W elche Regelung gilt beim LfA? ). Der Zeitkredit allgemeines System KAA Nr. 103 Ehemalige Vorschriften Der Laufbahnende-Zeitk redit KAA Nr. 103 Ehemalige Vors c hriften W enn Sie Ihren Arbeitgeber vor dem schriftlich von Ihrer Absicht, einen Zeitkredit zu nehmen, benachrichtigt haben, oder wenn Ihr Antrag weiterhin durch KAA Nr. 77bis geregelt ist (siehe die Frage "W elche Regelung gilt bei Ihrem Arbeitgeber? Übergangs bes timmungen ), k önnen Sie die folgenden Infoblätter für Arbeitnehmer les en: Der Zeitkredit allgemeines System KAA Nr. 77bis; Der Laufbahnende-Zeitk redit KAA Nr. 77bis; Diese Infoblätter sind auf unserer W ebsite ( bei den verschiedenen Büros des LfA und bei der Abteilung Zeitk redit der Zentralverwaltung des LfA erhältlic h. 5/5
Der Zeitkredit allgemeines System KAA Nr.77bis
Landesamt für Arbeitsbeschaffung Für weitere Informationen k ontak tieren Sie Ihren lok alen Arbeitsamt. Die Adressen sind im Telefonbuch oder auf der W ebsite: www.lfa.be Der Zeitkredit allgemeines System
MehrBeantragen Sie diesen Urlaub online. EINBLICK in die. Laufbahnunterbrechung im Rahmen des Elternurlaubs
Beantragen Sie diesen Urlaub online EINBLICK in die Laufbahnunterbrechung im Rahmen des Elternurlaubs Um Ihnen zu erlauben, mehr Zeit mit Ihren jungen Kindern zu verbringen, können Sie in den meisten Sektoren
MehrDer Zeitkredit allgemeines System KAA Nr. 103 Neue Vorschriften
Landesamt für Arbeitsbeschaffung Für weitere Informationen k ontak tieren Sie Ihren lok alen Arbeitsamt. Die Adressen sind im Telefonbuch oder auf der Website: www.lfa.be Der Zeitkredit allgemeines System
MehrDer Zeitkredit allgemeines System KAA Nr. 103 - Neue Vorschriften
Landesamt für Arbeitsbeschaffung Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihren lokalen Arbeitsamt. Die Adressen sind im Telefonbuch oder auf der W ebsite: www.lfa.be Der Zeitkredit allgemeines System
MehrE N T S C H E I D S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5855 Entscheid Nr. 178/2014 vom 4. Dezember 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 13 Absatz 2 des Gesetzes vom
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrMarc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen.
Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen. Was ändert für Marc ab dem 1. Januar 2014? Andere Kündigungsfristen Recht auf einen Ausgleich für
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 3835 Urteil Nr. 117/2006 vom 5. Juli 2006 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 2 4 des königlichen Erlasses Nr. 464 vom 25.
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
Mehr28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3
28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrFORTSETZUNG ZIELGRUPPENERMÄSSIGUNGEN BEIM ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - MUSTERERKLÄRUNG
FORTSETZUNG ZIELGRUPPENERMÄSSIGUNGEN BEIM ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - MUSTERERKLÄRUNG Vorausgehende Erläuterung Wenn die Rechtseinheit, zu der ein Arbeitnehmer gehört, nicht länger besteht bzw. nicht länger
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrArbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrAusfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten
Ausfüllhilfe für die ESTA Beantragung zur Einreise in die Vereinigten Staaten Das Heimatschutzministerium empfiehlt, sich allerspätestens 72 Stunden vor der Abreise online zu registrieren, damit die Genehmigung
MehrE N T S C H E I D S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5734 Entscheid Nr. 147/2014 vom 9. Oktober 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfragen in Bezug auf die Artikel 3bis des Gesetzes vom 3.
MehrWas müssen Sie in Sachen Outplacement unternehmen?
Landesamt für Arbeitsbeschaffung Für weitere Informationen k ontak tieren Sie Ihren lok alen Arbeitsamt. Die Adressen sind im Telefonbuch oder auf der W ebsite: www.lfa.be Was müssen Sie in Sachen Outplacement
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrUrlaubsregel in David
Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
MehrAntrag auf Freistellung, um eine Ausbildung, ein Praktikum oder ein bestimmtes Studium zu absolvieren
Antrag auf Freistellung, um eine Ausbildung, ein Praktikum oder ein bestimmtes Studium zu absolvieren Im Zuge der sechsten Staatsreform wird die Befugnis für das Erteilen der Freistellung, um eine Ausbildung
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrArbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012
Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 RAin Uta Bröckerhoff uta.broeckerhoff@kockspartners-law.be RAin Cécile Wolfs, LL.M. cecile.wolfs@kockspartners-law.be
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: If-clauses - conditional sentences - Nie mehr Probleme mit Satzbau im Englischen! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrE N T S C H E I D S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5736 Entscheid Nr. 137/2014 vom 25. September 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 43 des Gesetzes vom 11. Juni
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
MehrNoch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?
Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -
Mehrzur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)
ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN AUS DER RESERVE IM JAHR 2014
ÖFFENTLICHER DIENST DER WALLONIE Operative Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (DGARNE) Abteilung Beihilfen - Direktion der Rechte und der Quoten ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN
MehrThemen. Zusammenarbeit Vorbereitung Strafbestimmungen Schüsse von der Strafstossmarke
Regel 14 Strafstoss Themen Zusammenarbeit Vorbereitung Strafbestimmungen Schüsse von der Strafstossmarke Zusammenarbeit Der Schiedsrichter organisiert die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Spiels
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrSchritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.
Kosten für ein Girokonto vergleichen 1. Was passt? Ordnen Sie zu. a. die Buchung, -en b. die Auszahlung, -en c. der Dauerauftrag, - e d. die Überweisung, -en e. die Filiale, -n f. der Kontoauszug, - e
MehrAngebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
Mehr1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.
1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de
MehrENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN
ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN Autodesk Subscription bietet Ihnen eine breite Palette an Leistungen, mit denen Sie das Optimum aus Ihrer Autodesk-Software herausholen.
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2186 Urteil Nr. 121/2002 vom 3. Juli 2002 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 29bis des Gesetzes vom 21. November 1989 über
MehrAntrag für ein Schlichtungs-Verfahren
Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.
MehrAnleitung Typo3-Extension - Raumbuchungssystem
Anleitung Typo3-Extension - Raumbuchungssystem t3m_calendar v 1.1 Stand 15.12.2011 Mehr Datails siehe: http://www.typo3-macher.de/typo3-ext-raumbuchungssystem.html 1 INHALT 1. Bedienungsanleitung der Anwendung...
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2708 Urteil Nr. 58/2004 vom 31. März 2004 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 80 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, gestellt
MehrKapitalerhöhung - Verbuchung
Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrTextilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG
MehrForschen - Schreiben - Lehren
Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in
Mehrmy.ohm Content Services Autorenansicht Rechte
my.ohm Content Services Autorenansicht Rechte Felizitas Heinebrodt Technische Hochschule Nürnberg Rechenzentrum Kesslerplatz 12, 90489 Nürnberg Version 2 August 2015 DokID: cs-rechte-autor Vers. 2, 18.08.2015,
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrGemeinsam sind wir stark
Gemeinsam sind wir stark auf Dich kommt es an Ihre Mitgliedschaft zählt! Ihre Mitgliedschaft zählt! Als Mitglied stehen Sie bei uns stets im Mittelpunkt. Wir stehen füreinander ein und machen uns gemeinsam
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrNote conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich
Note conjointe zur Ausübung des Optionsrechts im Bereich Krankenversicherung mit Frankreich Einführung eines einheitlichen Adhoc-Formulars (Informationsschreiben BAG vom 2. Mai 2013) ERFA-Tagung GE KVG
MehrVorgestellt von Hans-Dieter Stubben
Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche
MehrBeschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung
Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrPartnerWeb. Anleitung. Personaladministration online erledigen. Telefon: 062 837 71 71 info@gastrosocial.ch
PartnerWeb Personaladministration online erledigen Anleitung Telefon: 062 837 71 71 E-Mail: info@gastrosocial.ch Inhaltsverzeichnis Anleitung PartnerWeb Hinweise 3 Registrieren 4 Anmelden 6 Mitarbeitende
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrBU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit. www.volkswohl-bund.de
BU-Optimierung: Mehr Schutz für ALLE! Berufsunfähigkeit www.volkswohl-bund.de Machen Sie jetzt mehr aus Ihrer BU Sie haben sich schon vor einiger Zeit mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
MehrDer Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand
Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:
MehrVorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de
Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige
MehrArbeitslos Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden
Arbeitslos Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie viel Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 3
MehrKulturelle Evolution 12
3.3 Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution 12 Seit die Menschen Erfindungen machen wie z.b. das Rad oder den Pflug, haben sie sich im Körperbau kaum mehr verändert. Dafür war einfach
Mehr2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.
1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.
MehrERGEBNISSE DER CW-MARKTSTUDIE COLLABORATION AUS DER CLOUD IM UNTERNEHMENSEINSATZ IN TABELLARISCHER FORM
ERGEBNISSE DER CW-MARKTSTUDIE COLLABORATION AUS DER CLOUD IM UNTERNEHMENSEINSATZ IN TABELLARISCHER FORM 10 Frage 1: Werden in Ihrem Unternehmen Collaboration-Tools eingesetzt, und wenn ja, wie viele? Anm.:
Mehr