GESUNDHEITSMANAGEMENT II. Prof. Dr. Steffen Fleßa Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald
|
|
- Heidi Michel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GESUNDHEITSMANAGEMENT II Prof. Dr. Steffen Fleßa Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald
2 Gliederung: GM II 1 Finanzierung 2 Produktionsfaktoren 3 Produktion
3 Gliederung Vorlesung Vorlesung Bereich Finanzierung - Rückblick auf Veranstaltung am Grundlegende Erlösstruktur - Entgeltverhandlungen (LKA, AEB, E1plus) - Anpassungen Base Rate (Ausgangslage, Konvergenz, Landesbasisfallwert, Bundesbasisfallwert mit Korridor) - Ausgleichsregelungen bei Mehr- bzw. Minderleistungen - Besondere Einrichtungen - teilstationäre DRGs - PEPP Vorlesung weitere Finanzierungsoptionen (Sponsoring,.)
4 Grundlegende Erlösstruktur Vereinbarter Gesamtbetrag (ohne Psych) + Vereinbarter Gesamtbetrag Psychiatrie/... Fallpauschalen Zusatzentgelte 6 I und II KHEntgG Zuschläge Vor Ort: - Tagesfallbezogene Entgelte - teilstationäre oder besondere Einrichtungen - Neue Untersuchungsund Behandlungsmethoden (NUBs)
5 Entgeltverhandlungen Überblick: Verhandlung bis 2003: Leistungs- und Kalkulationsaufstellung (LKA) Verhandlung unter DRGs: LKA (bis 2005, bzw. bei Neuumsteigern) Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB)
6 Entgeltverhandlung unter DRGs Grundlage: 11 Abs. 4 KHEntgG Dokumente: LKA (bis 2005, bzw. bei Neuumsteigern) Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB) Entscheidend: Case Mi Inde bzw. Case Mi Problem der Vorläufigkeit: Base Rate wurde/wird teils später festgelegt!
7 Aufstellung der Entgelte und Budgetberechnung (AEB) Nachfolger der LKA (löst ab) Generationen: E1 ursprünglich vom Ministerium designed, jedoch ungeeignet AOK schlägt besseres, E1plus vor. Seit 2004 ist E1plus Standard Subsysteme E Entgelte nach 17b KHG E1 Aufstellung der Fallpauschalen E2 Aufstellung der Zusatzentgelte E3 Aufstellung der nach 6 KHEntgG krankenhausindividuell verhandelten Entgelte B Budgetermittlung B1 Erlösbudget nach 4 KHEntgG B2 Erlösbudget nach 4 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009 Siehe: Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG) Anlage 1 Aufstellung der Entgelte und Budgetermittlung (AEB) nach 11 Abs. 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)
8 E1plus Inhalt: Aufstellung der Fallpauschalen für das Krankenhaus Verwendung: Ist-Leistungen im abgel. Pflegesatzzeitraum Jahr: t-1 Vereinbarung lfd. Pflegesatzzeitraum Jahr: t Forderung Pflegesatzzeitraum Jahr t+1 Vereinbarung Pflegesatzzeitraum Jahr t+1
9 E1plus Fälle insgesamt davon Normallieger DRG (incl. Beleg- Kombi) Bezeichnung Fallza hl (Anza hl der DRG) Σ Bewertu ngsrelatione n ohne Zu- und Abschlä ge Σ effekiv e- Bewert ungsrelation en Anza hl Fälle Anzahl Tage Normlieg er Katalog Bewert ungs- Relatio n Σ Bewert ungsrelation Norm (Sp. 57) 1 1a SUMME 30 22,515 20, ,503 O60C Vaginale Entbindung mit schwerer oder mäßig schwerer komplizierender Diagnose 5 3,260 2, ,652 0,652
10 E1plus davon Kurzlieger davon Aufnahme-Verlegungen Anzahl der Kurzliegerfälle Anzahl der Tage mit ugvd- Abschlag Bewertungsrelation je Tg. bei ugvd- Abschlag Σ ugvd- Abschläge (Sp.1011) Anzahl Fälle Verlegung in Anzahl Tage mit Abschlag Verlegung Aufnahme Bewertungsrelation je Tg. bei Verlegung Σ Abschläge für Verlegungen Aufnahme (Sp.1415) , , ,309-0, ,060-0,060
11 E1plus davon Entlassungs-Verlegungen davon Langlieger Anzahl Fälle Verlegun g aus Anzahl Tage mit Abschlag Verlegung Entlassung Bewertungsrelation je Tg bei Verlegung Σ Abschläge für Verlegungen Entlassung (Sp.1819) Anzahl der Langlieger -fälle Anzahl Tage mit ogvd- Zuschlag Bewertungsrelation je Tg. bei ogvd- Zuschlag Σ ogvd- Zuschläge (Sp.2223) , , ,060-0, ,051 0,051
12 Jahr 2004: Anpassung der krankenhausindividuellen Base Rate Ausgangslage: Vereinbarter Gesamtbetrag (= Budget) 2003 Anpassung des Budget: Lohnentwicklung, technischer Fortschritt etc. Budgetneutral : Keine Anpassung der krankenhauseigenen Base Rate Base Rate hat keine Bedeutung für Gesamtbudget
13 Neue Konvergenzphase: Budget 15 % 20 % 20 % 20 % 25 % Landes- Basisfallwert
14 Obergrenzen für Budgetminderungen Universitätsklinika, Maimalversorger, Spezialkliniken Maimaler Verlust an Budget wird begrenzt: in 2005 maimaler Budgetrückgang 1% 2006: 1,5% 2007: 2,0% 2008: 2,5% 2009: 3,0% 2010: keine Begrenzung mehr Folge: Maimalversorger konvergierten erst bis 2010
15 Ermittlung der landesweiten Base Rate als Zielwert Land muss Base Rate so festlegen, dass Beitragssatzstabilität der GKV gegeben Problem: muss sich an voraussichtlichen Ausgabenvolumen oder an Basisfallwerten der Krankenhäuser aus Vorjahr orientieren: keine Garantie der Punktlandung ab 2007: Inflations- bzw. Lohnerhöhungsbereinigt
16 Landesbasisfallwerte Quelle:
17 Kappung: Prinzip Krankenhausspezifischer Basisfallwert Verlust Gewinn Krankenhäuser Durchschnitt 1 a n
18 = = a i i a a Gewinn ) (... ) ( ) ( : a n Verlust n a i i n a a = = + + ) ( ) (... ) ( ) ( : a n a a n a i i a i i = + = = ) ( : Bedingung für Durchschnitt Basisfallwert von Krankenhaus i unter durchschnittlichembasisfallwert letztes Krankenhaus mit 1 1 i Kappung: Prinzip
19 Kappung: Prinzip Krankenhausspezifischer Basisfallwert Verlust Gewinn a a i= 1 i = n i= a+ 1 i ( n a) Durchschnitt Annahme: die letzten drei Krankenhäuser müssen nicht so viel abgeben, d.h. die Ausgleichszahlung wird gekappt. Folge: Durchschnitt muss sinken, damit Formel noch stimmt! 1 a n Krankenhäuser
20 Einheitlicher Basisfallwert und einheitlicher Basisfallwertkorridor unterschiedliche Basisfallwerte der Bundesländer Konverenz der Landesbasisfallwerte an die obere bzw. untere Korridorgrenze Einheitlicher Basisfallwert ,20 Euro Korridor Obere Korridorgrenze: +2,5% = 3311,98 Euro Untere Korridorgrenze: -1,25% = 3190,81 Euro
21 [Euro] Jahr (mit Ausgleichen) Landesbasisfallwert pro Bundesland Baden-Württemberg 2.962, , , , , ,64 Bayern 2.982, , , , , , ,00 Berlin 2.927, , , , , , ,19 Brandenburg 2.893, , , , , , ,19 Bremen 2.991, , , , , ,59 Hamburg 2.975, , , , , ,00 Hessen 2.952, , , , , , ,35 Mecklenburg-Vorpommern 2.855, , , , , , ,19 Niedersachsen 2.909, , , , , , ,19 Nordrhein-Westfalen 2.895, , , , , , ,19 Rheinland-Pfalz 3.120, , , , , , ,02 Saarland 3.068, , , , , ,00 Sachsen 2.864, , , , , , ,19 Sachsen-Anhalt 2.884, , , , , , ,19 Schleswig-Holstein 2.855, , , , , , ,19 Thüringen 2.834, , , , , ,19 Bundesbasisfallwert 2.935, , , , , , ,98 Obere Korridorgrenze 3235, , ,77 Untere Korridorgrenze 3117, , ,19
22 Bundesbasisfallwert pro Jahr Bildquelle:
23 Ausgleichsregelungen ( 4 Abs. 3 KHEntgG) Das nach den Absätzen 1 und 2 vereinbarte Erlösbudget und die nach 6 Abs. 3 vereinbarte Erlössumme werden für die Ermittlung von Mehr- oder Mindererlösausgleichen zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst. Weicht die Summe der auf das Kalenderjahr entfallenden Erlöse des Krankenhauses aus den Entgelten nach 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und nach 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2a von dem nach Satz 1 gebildeten Gesamtbetrag ab, werden die Mehr- oder Mindererlöse nach Maßgabe der folgenden Sätze ausgeglichen. Mindererlöse werden ab dem Jahr 2007 grundsätzlich zu 20 vom Hundert ausgeglichen; Mindererlöse aus Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medikalprodukte werden nicht ausgeglichen. Mehrerlöse aus Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medikalprodukte und aus Fallpauschalen für schwerverletzte, insbesondere polytraumatisierte oder schwer brandverletzte Patienten werden zu 25 vom Hundert, sonstige Mehrerlöse zu 65 vom Hundert ausgeglichen. Für Fallpauschalen mit einem sehr hohen Sachkostenanteil sowie für teure Fallpauschalen mit einer schwer planbaren Leistungsmenge, insbesondere bei Transplantationen oder Langzeitbeatmung, sollen die Vertragsparteien im Voraus einen von den Sätzen 3 und 4 abweichenden Ausgleich vereinbaren. Mehr- oder Mindererlöse aus Zusatzentgelten für die Behandlung von Blutern sowie auf Grund von Abschlägen nach 8 Abs. 4 werden nicht ausgeglichen. Zur Ermittlung der Mehr- oder Mindererlöse hat der Krankenhausträger eine vom Jahresabschlussprüfer bestätigte Aufstellung über die Erlöse nach 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5 vorzulegen. Der nach diesen Vorgaben ermittelte Ausgleichsbetrag wird im Rahmen des Zuoder Abschlags nach 5 Abs. 4 abgerechnet. Steht bei der Budgetverhandlung der Ausgleichsbetrag noch nicht fest, sind Teilbeträge als Abschlagszahlung auf den Ausgleich zu berücksichtigen.
24 Ausgleichsregelungen ( 4 Abs. 3 KHEntgG) Grundsatz: das vereinbarte Volumen sollte erreicht werden Probleme: Mindererlöse werden ab dem Jahr 2007 grundsätzlich zu 20 vom Hundert ausgeglichen; D.h. Krankenhaus kann 20% der DRG-Erlöse einfordern Mindererlöse aus Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medikalprodukte werden nicht ausgeglichen. Mehrerlöse aus Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medikalprodukte und aus Fallpauschalen für schwerverletzte, insbesondere polytraumatisierte oder schwer brandverletzte Patienten werden zu 25 vom Hundert ausgeglichen D.h. Krankenhaus muss 25 % zurückzahlen Sonstige Mehrerlöse werden zu 65 vom Hundert ausgeglichen. D.h. Krankenhaus muss 65% zurückzahlen Für Fallpauschalen mit einem sehr hohen Sachkostenanteil sowie für teure Fallpauschalen mit einer schwer planbaren Leistungsmenge, insbesondere bei Transplantationen oder Langzeitbeatmung, sollen die Vertragsparteien im Voraus einen von den Sätzen 3 und 4 abweichenden Ausgleich vereinbaren.
25 Mehr- und Minderleistungen Abschlagszahlung Rückzahlung 100 % 75 % 50 % 25 % Ausgleich Plankostenkurve Entgelt Geplanter Case Mi Case Mi
26 Sonderbestimmungen Besondere Einrichtungen Grundlagen: Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (FPVBE 2005) Vereinbarung zur Bestimmung von besonderen Einrichtungen für das Jahr 2006 (VBE 2006) Folge: Abrechnung nach Pflegesätzen Ausgenommen werden ganze Krankenhäuser Abteilungen Kriterien: Krankenhäuser, die überwiegend Schwerkranke versorgen, d. h. überwiegend Patienten mit Liegezeit über OGVD Bespiele Palliativstation Behandlung von Tropenerkrankungen Kinder- und Jugendrheumatologie
27 Teilstationäre DRGs L90A: Niereninsuffizienz, teilstationär, Alter < 15 Jahre L90B: Niereinsuffizienz, teilstationär, Alter < 14 Jahre, mit Periotonealdialyse A90B: Teilstationäre geriatrische Komplebehandlung, Basisbehandlung
28 Pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) Bisher: tagesgleiche Pflegesätze, individuell ausgehandelt PEPP: pauschliert Nicht individuell ausgehandelt Entgelt abhängig von Pflegetage Begründung: besondere Situation der Psychiatrie/Psychosomatik
29 PEPP-Entgeltkatalog Entgelt Stufe I Stufe II Stufe III Verweildauer
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2005 1335 Verordnung zur Bestimmung vorläufiger Landes-Basisfallwerte im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr
MehrBudgetverhandlungen 2005, Erfahrungen und Empfehlungen. Verhandlungspartner Klinik
Budgetverhandlungen 2005, Erfahrungen und Empfehlungen Verhandlungspartner Klinik DRG und So geht es 2006! 03. Februar 2006, Berlin DRG--, versitätsklinikum Agenda Was ist ab 2005 anders? DRG-Leistungen
MehrVereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013)
Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln gemeinsam und einheitlich
MehrVereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016)
Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln, gemeinsam und der Deutschen
MehrVereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags
Vereinbarung nach 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.
MehrGesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (Fallpauschalenänderungsgesetz FPÄndG)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 21. Juli 2003 1461 Gesetz zur Änung Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (Fallpauschalenänungsgesetz
MehrDas DRG System Kalkulation und Begriffe
Das DRG System Kalkulation und Begriffe Dr. Matthäus Bauer, MBA Referat PU/5 Medizincontrolling Klinikum der Universität München Erlös = BR x Basisfallwert Teil 1: der Basisfallwert Landesbasisfallwerte
MehrDRG Entgeltverhandlungen 2006 aus Sicht der Krankenhäuser
DRG Entgeltverhandlungen 2006 aus Sicht der Krankenhäuser Dipl. Volkswirt J.Burger -Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. MBS Seminar am 23.3.2006 2. Konvergenzschritt: 23,5% Richtwerte für Ausbildungsbudgets
MehrAuswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%
Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon
Mehr6.1 Betriebskostenfinanzierung
53 6. Besonderheiten bei der Bewertung von Krankenhäusern 6.1 Betriebskostenfinanzierung Die Finanzierung der Krankenhausbetriebskosten erfolgt im Wesentlichen über ein durchgängiges, leistungsorientiertes
MehrFinanzierung psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken
Finanzierung psychiatrischer und psychosomatischer Kliniken Anspruch und Wirklichkeit! Martina Wenzel-Jankowski LVR-Dezernentin Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen 3. PEPP Fachtagung des
MehrVereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags
Anlage 1 zum DKG-Rundschreiben Nr. 398/2010 vom 07.12.2010 Vereinbarung nach 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags zwischen dem GKV-Spitzenverband,
MehrVereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2015 (VBE 2015)
Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2015 (VBE 2015) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln, gemeinsam und der Deutschen
MehrGewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169
MehrGewerbeanmeldungen nach Bundesländern
Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124
MehrErlösrelevante Änderungen im DRG System 2005
Erlösrelevante Änderungen im DRG System 2005 Fallgruppendifferenzierung / Hierarchisierung Zu- und Abschläge / Verlegungspauschalen Zusatzentgelte (+ Blutprodukte und Medikamente) Auswirkungen der Änderungen
MehrVereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2015
Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2015 (Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN
MehrVereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2017
Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2017 (Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik
MehrSpielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen
Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-
MehrPsychiatrie im Bundesvergleich
im Bundesvergleich Auswertung der Budgetvereinbarungen 212 sowie weiterer Kennziffern der psychiatrischen aus dem Bundesgebiet als interner Krankenhausvergleich gem. 5 BPflV Abkürzungen / Erläuterungen
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrFörderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand:
Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter und im stationären Bereich - Stand: 31.03.2002 - Jahr 1999 1999 1999 2000 2000 2000 Bundesland Baden-Württemberg 203
MehrHinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2015
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2015 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2015 verdeutlichen.
MehrNutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht
1.10.13 Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht Periode bzw. Jahr=2002-2012 ; Land Einheit Hauptbestand (auch Plenterwald) Unterstand Oberstand alle Bestandesschichten Baden-Württemberg
MehrPsychiatrie im Bundesvergleich
im Bundesvergleich Auswertung der Budgetvereinbarungen 211 sowie weiterer Kennziffern der psychiatrischen aus dem Bundesgebiet als interner Krankenhausvergleich gem. 5 BPflV Abkürzungen / Erläuterungen
MehrGesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz KHEntgG) 1
Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz KHEntgG) 1 Artikel 5 des Gesetzes vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422) Abschnitt 1 Allgemeine
MehrTeil I: Hinweise für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
Hinweise zur Abrechnung und Handhabung des Systemzuschlags 2016 für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach 91 SGB V, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach
MehrTeil I: Hinweise für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
Hinweise zur Abrechnung und Handhabung des Systemzuschlags 2015 für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach 91 SGB V, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nach
MehrDRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG die stadtklinik im diako Träger: Evangelische Diakonissenanstalt Augsburg berechnet
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrPsychiatrie im Bundesvergleich
im Bundesvergleich Auswertung der Budgetvereinbarungen 28 sowie weiterer Kennziffern der psychiatrischen aus dem Bundesgebiet als interner Krankenhausvergleich gem. 5 BPflV Vertraulich nur für den Dienstgebrauch
MehrBevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025
Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante
MehrThüringer Landesamt für Statistik
Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 035/2011 Erfurt, 31. Januar 2011 Arbeitnehmerentgelt 2009: Steigerung der Lohnkosten kompensiert Beschäftigungsabbau Das in Thüringen geleistete Arbeitnehmerentgelt
MehrPEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV
PEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Das/die Krankenhaus/Krankenhäuser des/der (Krankenhausträger) berechnet/n ab
MehrGesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen
Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 2 Krankenhausleistungen Abschnitt 2 Vergütung der Krankenhausleistungen
MehrVereinbarung. zur Weiterentwicklung des. pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß 17d KHG.
Vereinbarung zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß 17d KHG zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, sowie dem Verband der
MehrNachtrag vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum
Nachtrag vom 01.10.2004 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 28.05.2004 mit Wirkung zum 01.01.2005 Nachträge zur Anlage 2 Nachtrag 1 Schlüssel 1: Aufnahmegrund wird wie folgt ergänzt: 3. u. 4. Stelle
MehrBARMER GEK Report Krankenhaus 2016
BARMER GEK Report Krankenhaus 2016 Infografiken Infografik 1 Fallzahl auf hohem Niveau stabil Infografik 2 Verweildauer wird nicht mehr kürzer Infografik 3 In Thüringen kostet der KH-Aufenthalt am meisten
MehrDRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG die stadtklinik im diako Träger: Evangelische Diakonissenanstalt Augsburg berechnet
MehrAnlage 1. zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh. DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß
MehrHinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2003
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2003 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags verdeutlichen. Teil
MehrWeiterentwicklung des G-DRG-Systems - Folgewirkungen und Perspektiven -
Weiterentwicklung des G-DRG-Systems - Folgewirkungen und Perspektiven - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft BBDK-Frühjahrskolloquium in Meschede Niedersächsische Krankenhausgesellschaft
MehrJ.-Matthias Graf von der Schulenburg
Anforderungen an an die Wettbewerbsbedingungen für Leistungserbringer und Kostenträger --aus der Sicht der Wissenschaft -- J.-Matthias Graf von der Schulenburg Drei Thesen 1. Wenn jeder an sich selber
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern SCHLESWIG- HOLSTEIN MECKLENBURG- VORPOMMERN NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN BADEN- WÜRTTEMBERG Ku rhesse n- HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜRINGEN
MehrKHG-Investitionsförderung - Auswertung der AOLG-Zahlen für das Jahr
KHG-Investitionsförderung - Auswertung der AOLG-Zahlen für das Jahr 2010 - Datengrundlage Die folgenden Darstellungen basieren auf den Ergebnissen einer Umfrage, die das niedersächsische Gesundheitsministerium
Mehra) 8,56 b) 13,12 c) 25,84 d) 37,06 e) 67,01 f) 111,50 g) 99,04 h) 87,49
Runden von Zahlen 1. Runde auf Zehner. a) 44 91 32 23 22 354 1 212 413 551 b) 49 57 68 77 125 559 3 666 215 8 418 c) 64 55 97 391 599 455 2 316 8 112 9 999 d) 59 58 98 207 505 624 808 2 114 442 2. Runde
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.,13. und Dr. Thomas Vollmöller
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.,13. und 20.11.2015 Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law.de V. Versorgungsverträge (Überblick) Differenziere drei Formen der Versorgungsverträge:
MehrPapier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 69.500 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
MehrStand Klarstellungen der Vertragsparteien nach 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur Fallpauschalenvereinbarung 2008 (FPV 2008)
Stand 21.09.2007 Klarstellungen der Vertragsparteien nach 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur Fallpauschalenvereinbarung 2008 (FPV 2008) 1. Fallzählung bei Fallpauschalen für teilstationäre Leistungen Bei der Abrechnung
MehrVereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags
Vereinbarung nach 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.v.,
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)
Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 9.3.2013 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,
MehrPapier verarbeitende Industrie
Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen
MehrPEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV
PEPP-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Die Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke gemeinnützige GmbH berechnet ab dem 01.12.2016
MehrEntgeltkatalog für das Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, dieser Entgeltkatalog gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten und modalitäten der allgemeinen Krankenhausleistungen und
MehrBeihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen
Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Krankenhausbehandlungen Untersuchung, Beratung und Verrichtung durch: Ärzte Zahnärzte Psychologischen Psychotherapeuten
MehrDRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Anlage 2 DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Waiblinger Zentralklinik berechnet ab März 2014 folgende Entgelte: 1.
MehrDAS BUDGETORIENTIERTE ENTGELTSYSTEM ALS ALTERNATIVE ZU PEPP!?
DAS BUDGETORIENTIERTE ENTGELTSYSTEM ALS ALTERNATIVE ZU PEPP!? Prof. Dr. Arno Deister Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik
MehrEntwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur nach 16 (2) EEG 2009 Stand 31.1.
Entwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur nach 16 (2) EEG 2009 Stand 31.1.2015 PV-Meldedaten Jan. Dez. 2014 Bundesverband Solarwirtschaft
MehrPsychiatrie im Bundesvergleich
im Bundesvergleich Auswertung der Budgetvereinbarungen 213 sowie weiterer Kennziffern der psychiatrischen aus dem Bundesgebiet als interner Krankenhausvergleich gem. 5 BPflV Abkürzungen / Erläuterungen
MehrTabelle D Wirtschaftskraft: Übersicht über die Kennziffern
Tabelle D Wirtschaftskraft: Übersicht über die Kennziffern BMNr Kennziffer Einheit Jahr Min/Max Städtevergleiche D-A-01 Bruttoinlandsprodukt (in jeweiligen Preisen) Euro/EW 1995/2005 D-B-01 Entwicklung
Mehr35. Berliner Krankenhaus-Seminar am Landesbasisfallwert Ermittlung und Auswirkung auf Krankenkassen und Krankenhäuser
35. Berliner Krankenhaus-Seminar am 14.06.2006 Landesbasisfallwert Ermittlung und Auswirkung auf Krankenkassen und Krankenhäuser Rolf D. Müller AOK Berlin Die Gesundheitskasse Vorsitzender des Vorstandes
MehrDRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Klinik Dinkelsbühl des Verbundklinikums Landkreis Ansbach berechnet ab dem 01.02.2013
MehrBericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BIG direkt gesund
Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BIG direkt gesund Vertragsbereich: ohne Indikation: Koronare Herzkrankheit Berichtszeitraum: 1.1.2013-31.12.2013 BIG direkt gesund Case Management
MehrBundestagsdrucksache 18/9528. Prof. Dr. Michael Simon Hochschule Hannover Fakultät V Diakonie, Gesundheit und Soziales
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) Bundestagsdrucksache 18/9528 Prof. Dr. Michael
MehrDer doppelte Veränderungswert als Anreiz Rentiert sich der Umstieg auf PEPP in 2015?
Der doppelte Veränderungswert als Anreiz Rentiert sich der Umstieg auf PEPP in 2015? Berlin, 20.02.2015 Peter Heimscheid Konzernbereich Krankenhausfinanzierung Sylt Barmbek (Hamburg) Falkenstein Ini Hannover
MehrReha-Schiedsstellen nach 111b SGB V Chancen und Risiken aus Leistungserbringersicht
Reha-Schiedsstellen nach 111b SGB V Chancen und Risiken aus Leistungserbringersicht 27. Juni 2013 BDPK-Bundeskongress, Berlin Vorstandsvorsitzender LV Geriatrie NRW Agenda 1. Zur Person 2. Stand Reha-Schiedsstellen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung (DRG-Systemzuschlags-Gesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 14/5082 14. Wahlperiode 16. 01. 2001 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und
Mehr51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See
51. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 50. Satzungsnachtrages
MehrBMGS, März Referentenentwurf einer
BMGS, 216 11. März 2005 Referentenentwurf einer Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen
MehrSchlüsselfortschreibung vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum
Schlüsselfortschreibung vom 21.11.2003 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 15.11.2002 mit Wirkung zum 1.12.2003 Anmerkung: Diese Schlüsselfortschreibung umfasst nur Ergänzungen des Entgeltartenschlüssels.
MehrDRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Kreiskrankenhaus St. Anna Höchstadt a. d. Aisch des Landkreises Erlangen-Höchstadt
MehrVereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014
Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014 (Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik
MehrAUSGEWÄHLTE ZAHLEN, DATEN UND FAKTEN ZUR KRANKENHAUSVERSORGUNG IM FREISTAAT SACHSEN
Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten AUSGEWÄHLTE ZAHLEN, DATEN UND FAKTEN ZUR KRANKENHAUSVERSORGUNG IM FREISTAAT SACHSEN Datenstand 2014 KGS 2016 36.476 45.206 54.870 63.700 70.174 72.836 72.809
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XVII 1 Ziel und Gang der Untersuchung... 1 2 Die Neuregelungen im Überblick... 3 I. Neuregelungen durch das BauROG 1998... 3 II. Neuregelungen durch das EAG Bau...
MehrDie Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems in der Psychiatrie - eine Bewertung und Einschätzung aus Sicht des DRG und Medizin-Controlling
AGENDA 1. Situation vor dem DRG- System: kurzer Rückblick der Situation vor der Einführung 2. wichtige Faktoren im DRG-System (gesetzliche Rahmenbedingungen, DKR, ICD und OPS, Abrechnungsregeln ) 3. Rolle
MehrKrankenhaus Barometer
Krankenhaus Barometer Umfrage 2004 Sonderauswertung für Nordrhein-Westfalen Dr. Karl Blum Dr. Matthias Offermanns Patricia Schilz Deutsches Krankenhausinstitut e.v. Tersteegenstraße 3, 40474 Düsseldorf
MehrSituation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Stand:
Situation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt Stand: 31.12. Einwohner pro Beratungsstelle Bevölkerung zum 31.12. für Erziehungsberatun g pro Einrichtung
MehrLeitfaden. der Spitzenverbände der Krankenkassen und des. Verbandes der privaten Krankenversicherung. zu Abrechnungsfragen
Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen nach dem KHEntgG und der KFPV AOK-Bundesverband Bundesverband der Betriebskrankenkassen
MehrBlock 1: Block 2: Block 3: Block 1:
Elternchance II - Kurse in 2016 Egestorf bei Hamburg Block 1: 26.05.2016 29.05.2016 Block 2: 14.07.2016 17.07.2016 Block 3: 28.09.2016 02.10.2016 Laubach bei Gießen (Hessen) Block 1: 16.06.2016 19.06.2016
MehrBevölkerungsentwicklung Haushaltszahlen von 2005 bis 2020 in Prozent
Bevölkerungsentwicklung Haushaltszahlen von 2005 bis 2020 in Prozent Hamburg +8 Baden Württemberg +7 Bayern +7 Bremen +5 Schleswig Holstein +5 Hessen +3 Niedersachsen +3 Rheinland Pfalz +3 Nordrhein Westfalen
MehrMit Behinderung selbstbestimmt leben.
Mit Behinderung selbstbestimmt leben. Leichte Sprache Das Trägerübergreifende Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen deutscher paritätischer wohlfahrtsverband gesamtverband e. V. www.paritaet.org
MehrEntwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur Stand
Entwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur Stand 31.1.2016 PV-Meldedaten Jan. Dez. 2015 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)
MehrÜber unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen!
Über 5.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen! Im Jahr 2013 sind 5.548 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland durch die Jugendämter in Obhut genommen worden.
MehrGesetzliche Rahmenbedingungen der Telemedizin in Deutschland
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Telemedizin in Deutschland B. Schütze Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Klinik und Poliklinik für Radiologie Nationale und Europäische Gesetze, die bei
MehrEntgelttarif gemäß Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) für das Universitätsklinikum Regensburg und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Stand Januar 2015 Entgelttarif gemäß Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) für das Universitätsklinikum Regensburg und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Universitätsklinikum Regensburg berechnet
MehrAufbau eines ambulanten Rehabilitationszentrums- lohnt sich das?
Aufbau eines ambulanten Rehabilitationszentrums- lohnt sich das? Vortrag anlässlich des Seminars vom 8. 7. 2011 an der Universität Freiburg Ursula Mootz Geschäftsführerin der Nanz medico GmbH & Co. KG
MehrBedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland
Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland Entwicklung der Einwohnerzahl Deutschlands bis 2060 84 Mio. Personen 82 80 78 76 74 72 70 68 66 Variante1-W1 Variante 2 - W2 64 62 60 2010 2015 2020
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2015
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2015 Impfquote in Impfquote bei den Schuleingangsuntersuchungen in Deutschland 2005/2010/2015 100 2005 2010 2015 90 80 70
MehrDruckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Tarifbereich. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * Kündigungstermin 9,00-9,99 7,50-8,49
Druckindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 167.000 Beschäftigte. Mehr als 90 % der Vergütungsgruppen liegen bei 10 und darüber. Im kritischen Bereich bis 8,50 gibt es keine tariflichen
MehrBerichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK Miele
Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK Miele Name Dienstleisters Name der Krankenkasse 4sigma GmbH BKK Miele Indikationsbereich Räumlicher Geltungsbereich Asthma bronchiale Bunweit
MehrBerichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita
Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita Name Dienstleisters Name der Krankenkasse 4sigma GmbH BKK advita Indikationsbereich Räumlicher Geltungsbereich Asthma bronchiale
MehrMetall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,4 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0 und darüber. Tarifliche Grundvergütungen Tarifbereich Fachlich
MehrMarktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *
- 1/5 - verhängt. verhängt. Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 51 75 5 Netzteile s. o. PKW 10 10 Betriebe 5 Netzteile 9 Betriebe, 29 9 6,6 1,67 s. o. Reifen 47 47 Betriebe 2 Betriebe 2 Hessen Hessisches
MehrHautkrebssonderverträge Stand
Hautkrebssonderverträge Stand 01.01.2015 Baden-Württemberg Barmer-GEK alle 2 Jahre kein Mindestalter 25 nein Hautärzte 01.07.11 LKK jährlich ab 21 25 ggfs. + 6 Hautärzte 01.01.13 BKK jährlich kein Mindestalter
MehrMitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2014. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/
Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2014 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05
MehrBericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung der R+V BKK
Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung der R+V BKK Indikation: Asthma bronchiale Berichtszeitraum: 01.07.2013 31.12.2013 Anzahl der eingeschriebenen Versicherten Anzahl der eingeschriebenen
MehrMitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2016. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/
Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2016 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05
MehrDie Zukunft der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern
1 Die Zukunft der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern 03. September 2008 Erwin Sellering, Minister für Soziales und Gesundheit 2 Gegenwärtige Versorgungssituation
Mehr