Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien Ermittlung des Wertes von Nachweisen im österreichischen Strommarkt

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1 Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien Ermittlung des Wertes von Nachweisen im österreichischen Strommarkt Mathias Reinert 1 Angela Puchbauer-Schnabel 2 Energie-Control Austria 3 Kurzfassung: Motivation und zentrale Fragestellung Als Teil der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien wurde ein europaweites System für Herkunftsnachweise eingeführt. Für jede MWh Strom wird ein Nachweis erzeugt der detaillierte Informationen über die entsprechende Erzeugungsanlage enthält. Die Herkunftsnachweise dienen als Grundlage der Stromkennzeichnung und stellen sicher, dass jede MWh Strom nur einmal ausgewiesen werden kann. Ein Nachweis kann unabhängig vom erzeugten Strom gehandelt und eingesetzt werden. Mittlerweile hat sich ein reger Handel mit Herkunftsnachweisen entwickelt. Der Wert für einen Nachweis für Strom, der mittels Einspeisetarife gefördert bzw. an die OeMAG verkauft wird, ist in der Herkunftsnachweispreisverordnung festgelegt. Der Preis soll den Mehrwert den Ökostrom im Vergleich zu Strom aus konventionellen Energiequellen besitzt wiederspiegeln. Da es derzeit keinen zentralen Marktplatz für Herkunftsnachweise gibt, sondern sämtlicher Handel Over The Counter abgewickelt wird, ist der Prozess der Preisbildung am Markt intransparent. Die zentrale Frage ist welchen Wert hat ein Nachweis aus erneuerbaren Energien und wie hoch soll der mittels Verordnung festgelegte Preis sein. Methodische Vorgangsweise Zu Beginn der Arbeit stand eine ausführliche Literaturrecherche die der Auseinandersetzung mit den internationalen Nachweissystemen galt. Hier konnten bereits erste Preisspannen von Herkunftsnachweisen ermittelt werden. Um sich detailliert mit der Frage nach dem Wert von Ökostromnachweisen in Österreich auseinanderzusetzen, wurde mittels Tarifkalkulator der Energie-Control Austria eine Analyse der unterschiedlichen Preise für Ökostromprodukte im Vergleich zu Strom aus konventioneller Erzeugung durchgeführt. Es wird angenommen, dass ein höherer Preis für Grünstrom gegenüber konventionellem Strom dem Wert des Herkunftsnachweises, der für die Kennzeichnung eingesetzt wurde, entspricht. In einem weiteren Schritt wurden Gespräche mit Stromlieferanten aus dem In- und Ausland geführt um deren Einschätzungen und Erfahrungen zum Wert von Herkunftsnachweisen zu 1 Rudolfsplatz 13a 1010 Wien, Tel.: , mathias.reinert@e-control.at 2 Rudolfsplatz 13a 1010 Wien, Tel.: , Angela.puchbauer-schnabel@e- control.at 3 Energie-Control Austria Abteilung für Ökoenergie und Energieefizienz, Seite 1 von 11

2 erfahren. Ergebnisse und Schlussfolgerungen Grundsätzlich ergeben sich deutliche Spannbreiten bei Herkunftsnachweisen, abhängig vom Alter der Anlage sowie dem eingesetzten Energieträger. Auch das Herkunftsland des Nachweises hat einen Einfluss auf den Preis. Wie in Abbildung 1 ersichtlich, werden Nachweise aus Schweden zu Preisen im Bereich von wenigen Eurocent bis zu zwei Euro gehandelt. Nachweise aus Altanlagen erzielen dabei die geringsten Preise. Österreichische Herkunftsnachweise aus Großwasserkraftwerken erzielen je nach Alter der Anlage im Ausland bis zu 4 Euro. Die Analyse der Strompreise mittels Tarifkalkulator ergibt Aufschläge für Grünstromprodukte von wenigen Prozent bis deutlich über 20 Prozent. Es kann abschließend gesagt werden, dass die Preise bis zur Einrichtung eines zentralen Marktplatzes für Herkunftsnachweise intransparent bleiben werden und der mittels Verordnung festgelegte Preis demnach eine Annäherung an den tatsächlichen Wert ist. Abbildung 1: Preisspanne von Herkunftsnachweisen aus Skandinavien und Österreich Keywords: Herkunftsnachweise, Stromkennzeichnung, Ökostrom, Förderung Seite 2 von 11

3 1. Zentrale Fragestellung 1.1. Rechtliche Rahmenbedingungen Richtlinie 2009/28/EG Artikel 15 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen legt fest, dass Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien auszustellen sind. Diese Herkunftsnachweise sollen dem Endkunden den Anteil an erneuerbaren Energien im Versorgungsmix seines Energieversorgers nachweisen. 4 Ein Herkunftsnachweis wird pro Megawattstunde (MWh) ausgestellt. 5 Herkunftsnachweise müssen innerhalb eines Jahres nach ihrer Erzeugung verwendet werden. 6 Die Ausstellung, Übertragung und Verwendung soll in elektronischer Form geschehen. 7 Ein Herkunftsnachweis muss folgende Informationen enthalten: 8 Angaben zur Energiequelle, aus der die Energie erzeugt wurde und den Zeitraum ihrer Erzeugung. Angaben dazu, ob der Herkunftsnachweis für Elektrizität oder Wärme und/oder Kälte gilt. Bezeichnung, Standort, Typ und Kapazität der Erzeugungsanlage. Angaben dazu, ob und in welchem Umfang die Anlage Investitionsbeihilfen erhalten hat, und ob die Energieeinheit in einer anderen Weise einer nationalen Förderregelung unterliegt, und zur Art der Förderregelung. Datum der Inbetriebnahme der Anlage. Ausstellungsdatum und ausstellendes Land sowie eine eindeutige Kennnummer. 4 Art. 15 Abs. 1 Richtlinie 2009/28/EG 5 Art. 15 Abs. 2 Richtlinie 2009/28/EG 6 Art. 15 Abs. 3 Richtlinie 2009/28/EG 7 Art. 15 Abs. 5 Richtlinie 2009/28/EG 8 Art. 15 Abs. 6 Richtlinie 2009/28/EG Seite 3 von 11

4 Ökostromgesetz 2012 Für die Überwachung der Ausstellung, der Übertragung und der Entwertung der Herkunftsnachweise ist die Energie-Control Austria zuständig. 9 Der Preis für die von der Ökostromabwicklungsstelle den Stromlieferanten gemäß 37 Abs. 1 Z 3 zuzuweisenden Herkunftsnachweise wird jährlich durch Verordnung von der Energie-Control Austria neu festgelegt. 10 Netzbetreiber stellen für die in ihr Netz eingespeisten Mengen an Ökostrom durch Eingabe der Nettostromerzeugungsmengen in der automationsunterstützten Datenbank Herkunftsnachweise aus. 11 Für elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 5 kwp dürfen Herkunftsnachweise ohne Vorliegen eines Anerkennungsbescheids ausgestellt werden Elektrizitätswirtschafts und Organisationsgesetz (ELWOG) 2010 Laut Elektrizitätswirtschafts und Organisationsgesetz 2010 sind Stromlieferanten und sonstige Lieferanten, die in Österreich Endverbraucher beliefern dazu verpflichtet, auf ihrer Stromrechnung sowie auf relevantem Informationsmaterial den Versorgermix auszuweisen. 13 Als Nachweis für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen werden Herkunftsnachweise gemäß 8 und 9 des Ökostromgesetzes bzw. gemäß den Bestimmungen in Art. 15 der EU-Richtlinie 2009/28/EG anerkannt Herkunftsnachweise in Österreich, Erzeugung und Nutzung Abbildung 1 zeigt beispielhalft den Lebenszyklus eines Herkunftsnachweises aus Windenergie von der Erzeugung bis zur Entwertung in Österreich Abs. 1 Ökostromgesetz Abs. 12 Ökostromgesetz Abs. 2 Ökostromgesetz Abs. 13 Ökostromgesetz Abs. 1 ELWOG Abs. 7 ELWOG Seite 4 von 11

5 Abbildung 1: Schematische Darstellung des Lebenszyklus eines Herkunftsnachweises Seite 5 von 11

6 Die Menge des ins Netz eingespeisten Stroms wird vom Netzbetreiber pro Zählpunkt in der Herkunftsnachweisdatenbank der Energie-Control Austria eingegeben. Für die eingespeiste Menge wird pro MWh ein Nachweis generiert. Die Nachweise werden auf die Konten der Anlagenbetreiber bzw. Anlagenbevöllmächtigten transferiert. Wird der Strom an einen Lieferanten verkauft, wird der Nachweis in der Regel vom Anlagenbetreiber auf das Konto des Stromlieferanten überwiesen. Für Strommengen, die an die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) verkauft werden, liegt die Verantwortung der Eingabe der korrekten Daten bei der OeMAG. Der Stromlieferant kann den Nachweis für seine eigene Stromkennzeichnung einsetzen (Labeling) oder den Nachweis verkaufen. Nachweise aus von der OeMAG geförderten Anlagen können nicht ins Ausland gehandelt werden. Ein anderer Stromlieferant, der eine MWh Graustrom an der Börse oder Over The Counter erwirbt, hat nun die Möglichkeit den erzeugten Nachweis zu erwerben und damit den gekauften Graustrom zu kennzeichnen Herkunftsnachweise als Teil der Finanzierung der Ökostromförderung Abbildung 2 zeigt den Mengen- und Geldfluss von Ökostrom im österreichischen Marktmodell. Abbildung 2: Ökostromförderung und Finanzierung Betreiber von geförderten Ökostromanlagen verkaufen ihren Strom an die OeMAG. Dafür erhalten sie den per Verordnung festgelegten Einspeisetarif. Der abgenommene Strom wird sämtlichen Stromlieferanten, die in Österreich Endkunden beliefern, zugewiesen. Wie viel welcher Stromlieferant zugewiesen bekommt hängt von der Menge Strom, die er an Seite 6 von 11

7 Endverbraucher liefert, ab. Einem Stromlieferant mit einem Marktanteil von 5% werden 5% der insgesamt abgenommenen Ökostrommenge zugewiesen. Entsprechend der Zuteilung erhalten die Stromlieferanten Herkunftsnachweise für die einzelnen Technologien. Stromlieferanten beliefern mit dem zugeteilten Strom die Endverbraucher und erhalten dafür den in Rechnung gestellten Preis. Letztendlich bezahlt der Endverbraucher die Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag an den Netzbetreiber, der die Zahlungen an die OeMAG weiterleitet. Die Stromlieferanten zahlen den Abnahmepreis für den Strom sowie den festgelegten Preis für die Herkunftsnachweise. Dieser Preis wird jährlich durch die Herkunftsnachweispreisverordnung bestimmt. Die Ermittlung des Wertes eines solchen Nachweises ist Gegenstand dieser Arbeit. 2. Methodik Zur Ermittlung des Preises für Herkunftsnachweise für von der OeMAG abgenommenen Ökostrom, wurde zu Beginn der Arbeit die relevante Literatur gesichtet. Dabei wurde darauf geachtet, nur aktuelle Publikationen zum Thema heranzuziehen. Die Literatur stammt hauptsächlich aus skandinavischen Ländern und gibt einen Einblick in die Preisspannen von geförderten und nicht geförderten Herkunftsnachweisen. Des Weiteren wurden Gespräche mit Vertretern aus dem Bereich der Stromerzeugung und mit Stromlieferanten geführt. Hier konnten Erkenntnisse zum Wert der Nachweise österreichischer Herkunft im Ausland erlangt werden. Abschließend wurde mittels Tarifkalkulator der Energie-Control Austria eine Recherche zu Preisen verschiedener Stromlieferanten geführt. Hier wurde versucht, den preislichen Unterschied von reinen Ökostromanbietern zu Anbietern, die auch fossilen Strom im Erzeugungsmix führen, zu ermitteln. In einem weiteren Schritt wurden Unternehmen ausgewählt, die den Ökostromvertrieb in ein Tochterunternehmen ausgegliedert haben, sowie Unternehmen die Grünstromprodukte und Stromprodukte mit fossilen Stromanteilen anbieten. Den Aufschlag der für reinen Ökostrom an die Endkunden weitergegeben wird, gibt Aufschluss über den Mehrwert den Ökostrom verglichen mit fossilem Strom aufweist, und somit über den Wert eines entsprechenden Herkunftsnachweises. 3. Ergebnisse Der Wert von Herkunftsnachweisen aus erneuerbaren Energien ist von Land zu Land verschieden. In den Vereinigten Staaten von Amerika schwankten die Preise für Herkunftsnachweise, aus nicht geförderten Anlagen ohne Photovoltaik in den Jahren 2001 bis 2011 zwischen 1 Dollar/MWh (0,75 Euro) und 50 Dollar/MWh (37,5 Euro 15 ). Der Preis für Nachweise aus geförderten Anlagen lag in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 zwischen 1 Dollar/MWh (0,75 Euro) und 10 Dollar/MWh (7,5 Euro) Wechselkurs 1 Dollar = 0,75 Euro Holt, Sumner, Bird Seite 7 von 11

8 In Skandinavien spielen besonders Nachweise aus Wasserkraft eine große Rolle. Für norwegische Nachweise aus Wasserkraft wird laut Vertretern der Energiebranche zwischen 0,5 und 1 Euro pro Nachweis gezahlt. In bestimmten Fällen sind auch Preise von 2 Euro pro Nachweis möglich. Im Bereich der Onshore Windkraft in Schweden gehen aktuelle Studien von einem Wert von 1 Euro/MWh aus. 17 Laut Gesprächen mit Stromlieferanten und Brokern können für österreichische Nachweise aus Wasserkraft im Ausland bis zu 4 Euro erzielt werden. Der Preis hängt von den Anlagen ab, speziell für Altanlagen werden tendenziell geringere Preise erzielt. Abbildung 3: Preisspannen für Herkunftsnachweise aus Großwasserkraft Abbildung 3 zeigt die Preisspannen von Herkunftsnachweisen in Skandinavien und Österreich aus Großwasserkraft Raadal, H. u.a. Seite 8 von 11

9 Abbildung 4: Preisaufschläge für Ökostromprodukte verschiedener Lieferanten In Abbildung 4 werden die Preisaufschläge diverser Stromlieferanten in Österreich für reine Grünstromprodukte dargestellt. Hierfür wurden einerseits die Preisunterschiede zwischen Standardprodukten aus fossilem Erzeugungsmix und Ökostromprodukten der jeweils gleichen Lieferanten, und zum anderen die Preisunterschiede von Unternehmen die ihren Grünstrom über Tochterunternehmen anbieten, analysiert. Es ist daher davon auszugehen, dass die Preisfindung zwischen Strom aus erneuerbaren und Strom mit einem Anteil aus fossilen Quellen in diesen Fällen auf den gleichen Grundlagen erfolgt. Lediglich der Mehrwert, der für Grünstrom verrechnet wird, sollte für die Preisdifferenz verantwortlich sein. Die Preisaufschläge liegen zwischen knapp 5 Euro/MWh und erreichen fast 20 Euro/MWh. Im Durschnitt sind es 12 Euro/MWh. Es muss jedoch angemerkt werden, dass bei einigen Produkten der regionale Aspekt miteinfließt. Beispielsweise wird zum Teil die Erzeugung des Stroms in einer bestimmten Region garantiert. Gründsätzlich sind laut Tarifkalkulator der Energie-Control Austria zwischen reinen Grünstromanbietern und Anbietern mit fossilem Mix Preisaufschläge von bis zu 20 Prozent möglich. Hier werden jedoch verschiedene Unternehmen verglichen wodurch die Preisunterschiede durch andere Preisfindungsprozesse bedingt sein können. 4. Schlussfolgerung Es ergeben sich deutliche Spannbreiten für Preise von Herkunftsnachweisen, abhängig vom Alter der Anlage sowie dem eingesetzten Energieträger. Auch das Herkunftsland des Nachweises hat einen Einfluss auf den Preis. Wasserkraftnachweise aus Norwegen werden zu Preisen im Bereich von wenigen Eurocent bis zu einem Euro, in Sonderfällen auch zwei Euro, gehandelt. Nachweise aus Altanlagen erzielen dabei die geringsten Preise. Österreichische Herkunftsnachweise aus Großwasserkraftwerken erzielen je nach Alter der Seite 9 von 11

10 Anlage im Ausland bis zu 4 Euro. Die Analyse der Strompreise mittels Tarifkalkulator ergibt Aufschläge für Grünstromprodukte von wenigen Prozent bis deutlich über 20 Prozent. Aus den gewonnenen Erkenntnissen scheint ein Wert von 1,50 Euro pro Herkunftsnachweis aus OeMAG Anlagen als angemessen, zumal diese Nachweise nur national gehandelt werden dürfen. Abbildung 5: Preisspannen für Herkunftsnachweise inklusive Ökostrom in Österreich Abbildung 5 zeigt den per Verordnung festgelegten Preis für einen Herkunftsnachweis Ökostrom im Vergleich zu den Preisen in anderen Ländern. Es kann abschließend gesagt werden dass die Preise bis zur Einrichtung eines zentralen Marktplatz für Herkunftsnachweise intransparent bleiben werden und der mittels Verordnung festgelegte Preis somit nur eine Annäherung an den tatsächlichen Wert sein kann. Seite 10 von 11

11 5. Literatur [1] Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung de der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. [2] Ökostromgesetz [3] Elektrizitätswirtschafts und Organisationsgesetz [4] Energie-Control Austria (2012) Herkunftsnachweispreisverordnung Erläuterungen. [5] Raadal, H. u.a. (2012) The interaction between Electricity Disclosure and Tradable Green Certificates 42 Energy Policy 419, 424. [6] Raadal, H. u.a. (2012) 424 and 427, Raadal, H. The potential role of GO in creating a consumer-based demand for renewable energy (2010) 6. [7] Truffer, B. u.a. (2001) Eco-labeling of electricity strategies and tradeoffs in the definition of environmental standards 29 Energy Policy 885, 887. Seite 11 von 11

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