Besteuerung von Grundeigentum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Besteuerung von Grundeigentum"

Transkript

1 Besteuerung von Grundeigentum Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Peter Amrein

2 2 Themenübersicht Mietwertfestsetzung bei Neuschatzung / Revisionsschatzung Wohnrecht mit periodischen Zahlungen Besteuerung Liegenschaft mit Beteiligten an Erbengemeinschaft Anspruch Gebäudeunterhalt bei Eigentum / Nutzniessung Photovoltaik mit Einspeisevergütungen

3 3 Mietwertfestsetzung bei Neuschatzung / Revisionsschatzung

4 4 Berechnung des Mietwertes ordentliche Bemessung (mit Hilfe): amtlicher Mietwert Baujahr Schatzungsjahr Indexierungssatz LU StB, Bd Nr. 2 Wegleitung zur Steuererklärung

5 5 Berechnung des Mietwertes ordentliche Bemessung (mit Hilfe): amtlicher Mietwert Baujahr Schatzungsjahr Indexierungssatz Neuschatzung oder Revisionsschatzung?

6 6 Neuschatzung Anordnung durch Finanzdepartement Neuschatzung NLw Einspracheberechtigt Eigenmietwert für das ganze Jahr 2010 Neuschatzung, wenn letzte Neuschatzung = Katasterwert gültig ab

7 7 Revisionsschatzung bauliche Veränderung, insbesondere Anbau / Aufbau / Umbau höherer Eigenmietwert

8 8 Revisionsschatzung zufolge Umbau a) Investitionskosten < 30% des Real- oder Ertragswertes und letzte Neuschatzung jünger als 8 Jahre = Revisionsschatzung auf Grundlage früherer Wertfaktoren Bsp. Wertbasis (letzte NS) Katasterwert in Kraft ab

9 9 Revisionsschatzung zufolge Umbau b) Investitionskosten > 30% des Real- oder Ertragswertes und letzte Neuschatzung älter als 8 Jahre = Revisionsschatzung als Neuaufnahme Bsp. Wertbasis (letzte NS) Katasterwert in Kraft ab

10 10 Revisionsschatzung zufolge Umbau Datum letzte NS = Katasterwert in Kraft ab In-Kraftsetzung der Revisionsschatzung = Schatzungsjahr 2004 zusammengesetzter Mietwert

11 11 Beispiel: Liegenschaft Rigiblick, Udligenswil, Baujahr 1980 Angaben Neuschatzung Revisionsschatzung Wertbasis letzte NS: Kat.-Wert gültig ab: Katasterwert Schatzungsgrund Neuschatzung NLw Revisionsschatzung Mietwert

12 12 Berechnung Eigenmietwert x 106,6% : 12 x 8, x 100% : 12 x 3, Total steuerbar zu 70% =

13 13 Berichtigung einer Schatzung z.b. Rechnungsfehler Eigentümermutation etc. Mietwert muss sich nicht zwingend verändern Bsp. Wertbasis (letzte NS) Katasterwert in Kraft ab Datum letzte NS = Schatzungsjahr

14 14 Steuerfolgen bei Wohnrecht mit periodischen Gegenleistungen

15 15 Steuerfolgen bei Wohnrecht bei der Wohnrechtsnehmerschaft: Marktmiete./. periodische Gegenleistung davon steuerbar 70%

16 16 Steuerfolgen bei Wohnrecht bei der Wohnrechtsgeberschaft: volle Marktmiete unabhängig der periodischen Zahlungen Wohnrechtsabzug abhängig von der Höhe der periodischen Zahlungen Unterhalt durch Wohnrechtsgeberschaft: Pauschalabzug Gebäudeunterhalt vom Marktmietwert

17 17 Beispiel: Liegenschaft Pilatus, Malters: Baujahr 1991 Datum letzte Neuschatzung: Mietwert Wohnrecht (Schatzung): Indexierungssatz: 110,7% mtl. Zahlungen an den Wohnrechtsgeber: 600 Welches sind die Steuerfolgen des Wohnrechts in der Veranlagung 2010?

18 18 Steuerfolgen bei Wohnrecht bei der Wohnrechtsnehmerschaft: x 110,7% = /. periodische Gegenleistung./ Total davon steuerbar 70% = 6 971

19 19 Steuerfolgen bei Wohnrecht bei der Wohnrechtsgeberschaft: x 110,7% = Monatliche Zahlungen von Naturalanteil = Wohnrechtsabzug (Ziffer 258 StE) Gebäudeunterhalt (25% von )

20 20 Besteuerung einer Liegenschaft mit Beteiligten an einer Erbengemeinschaft

21 21 Beispiel: Liegenschaft X (EFH) Baujahr 1963 Katasterwert: Eigenmietwert: (100%) Hypothekarschulden: Hypothekarschuldzinsen: Liegenschaftseigentümer sind die Gebrüder Bruno, Alois, Markus zu 1/3 Bruno wohnt in dieser Liegenschaft, bezahlt die gesamten Schuldzinsen, die andern sind beschränkt steuerpflichtig.

22 22 Beispiel: Liegenschaft X Baujahr 1963 Katasterwert: Eigenmietwert: (100%) Hypothekarschulden: Hypothekarschuldzinsen: Wie sieht die Besteuerung der Liegenschaft, des Mietwertes und der Schuldzinsen aus?

23 23 Steuerwert Liegenschaft Eigentumsverhältnisse massgebend 75%, wenn am Wohnsitz dauernd selbst bewohnt Bruno Alois Markus /3 Anteil, zu 75% 1/3 Anteil, zu 100% 1/3 Anteil, zu 100%

24 24 Eigenmietwert Eigentumsverhältnisse massgebend 70% für die eigene Nutzung (Bruno) 70% für die unentgeltliche Überlassung des Anteils (Alois/Markus) Bruno Alois Markus /3 Anteil, 1/3 Anteil, 1/3 Anteil, zu 70%, zu 70%, zu 70%,

25 25 Schuldzinsen (Schulden) Nicht die Eigentumsverhältnisse, sondern das Schuldverhältnis gegenüber der Bank massgebend Bruno Alois Markus voller Abzug kein Abzug 0 kein Abzug sofern Bruno gegenüber der Bank als Alleinschuldner auftritt

26 26 Anspruch Gebäudeunterhalt bei Eigentum / Nutzniessung

27 27 Beispiel: Liegenschaft X Baujahr 1958 Katasterwert: Eigenmietwert: (100 %) Hypothekarschulden: Hypothekarschuldzinsen: Pauschale Gebäudeunterhalt Nutzniessung Vater Eigentum Sohn Antrag auf effektiven Abzug 2011, Wer hat Anspruch auf den Gebäudeunterhalt?

28 28 Gebäudeunterhalt bei NN / Eigentum Abzug der effektiven Kosten möglich, wenn Voraussetzungen für Wechsel der Abzugsart erfüllt sind kein Pauschalabzug beim Nutzniesser Folgejahre: nur noch Abzug der effektiven Liegenschaftskosten kein neues Wahlrecht bei Ablösung Nutzniessung

29 29 Photovoltaikanlagen mit Einspeisevergütungen

30 30 Solaranlage Technische Anlage zur Umwandlung von Sonnenenergie in eine andere Energieform Thermische Solaranlage erzeugt Wärme für Wasser und Heizung Photovoltaikanlage wandelt Lichtenergie in einer Solarzelle direkt in elektrische Energie um

31 31 Photovoltaikanlage (Liegenschaft im Privatvermögen) Investitionskosten bei den Staats- und Gemeindesteuern: kein Abzug bei den direkten Bundessteuern: bei bestehenden Bauten: Abzug möglich (Anrechnung allfälliger Subventionen) bei Neubauten: kein Abzug

32 32 Einspeisevergütungen Eigenbedarfsdeckung ist steuerfrei die Eigenbedarfsdeckung übersteigenden Entschädigungen sind Einkommen aus unbeweglichem Vermögen

33 33 Katasterwert / Mietwert Die Investitionen einer Photovoltaikanlage wirken sich auf die Höhe der Katasterschatzung aus entfalten keine Auswirkungen auf die Mietwertberechnung

34 34 Photovoltaikanlage (Liegenschaft im Geschäftsvermögen) Photovoltaikanlage ebenfalls Geschäftsvermögen Investitionskosten sind Anlagekosten und zu aktivieren ordentliche bzw. Sofort-Abschreibungen Einspeisevergütungen und Subventionen sind Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

35 35 Bsp: Abrechnung CKW über Verbrauch 1/2

36 36 Bsp: Abrechnung CKW über Verbrauch 2/2 Netznutzung: Kosten für Durchleitungsinfrastruktur

37 37 Abrechnung CKW über Einspeisung

38 38 Differenzabrechnung (Gutschrift / Rechnung) Abrechnung ungeeignet, da auch Kosten für Netznutzung und Abgaben enthalten

39 39 Grundsatz: Nur die Einspeisung und der Bezug von elektrischer Energie werden verrechnet Bezug Strom CKW zuzügl. 8 % MWST Total Bezug Strom Einspeisung an CKW steuerbarer Ertrag

Besteuerung von Grundeigentum Peter Amrein

Besteuerung von Grundeigentum Peter Amrein Besteuerung von Grundeigentum Peter Amrein www.steuern.lu.ch Inhaltsverzeichnis 1. Mietwertfestsetzung bei Neuschatzung / Revisionsschatzung 3 2. Steuerfolgen bei Wohnrecht mit periodischen Gegenleistungen

Mehr

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines

Mehr

Sparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften und Steuern. Co-Sponsor von

Sparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften und Steuern. Co-Sponsor von Sparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften und Steuern Co-Sponsor von Sparen Sie Steuern mit der Sanierung Ihrer Liegenschaft Energiesparmassnahmen, Liegenschaften

Mehr

Steuerverwaltung. Merkblatt. Nutzniessung und Wohnrecht bei Privatliegenschaften. vom 30. Januar (Fassung vom 25.

Steuerverwaltung. Merkblatt. Nutzniessung und Wohnrecht bei Privatliegenschaften. vom 30. Januar (Fassung vom 25. Steuerverwaltung Merkblatt Nutzniessung und Wohnrecht bei Privatliegenschaften vom 30. Januar 2007 (Fassung vom 25. April 2012) Steuerverwaltung Schwyz Nutzniessung und Wohnrecht bei Privatliegenschaften

Mehr

Photovoltaikanlagen und Steuern. Martin Roos Steuerseminar 2015

Photovoltaikanlagen und Steuern. Martin Roos Steuerseminar 2015 Photovoltaikanlagen und Steuern Martin Roos Steuerseminar 2015 Photovoltaikanlagen 2 Daten 50'000 Photovoltaikanlagen in der Schweiz 1.1 Gigawatt Leistung gibt 1.1 GWh Strom 210'000 Haushalte 2% des Stromverbrauchs

Mehr

Das Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können.

Das Steuererklärungsformular ist so ausgestaltet, dass die Veranlagungsbehörden. und der direkten Bundessteuer daraus entnehmen können. Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung * vom 0. November 0 (Stand. Januar 04) 64.40 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 65 Absatz des Steuergesetzes (StG) vom 30. Oktober

Mehr

Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung

Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung Steuerseminar 2011 1 Unternehmenssteuerreform II Praxisbeispiele Steueraufschub Liquidationsgewinnbesteuerung Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Renato Belchior 13. September 2011 Übersicht 2 Grundlagen

Mehr

Herzlich willkommen. AG Giger Treuhand 18.02.2016

Herzlich willkommen. AG Giger Treuhand 18.02.2016 Herzlich willkommen AG Giger Treuhand 18.02.2016 Steuerliche Optimierungen beim Immobilienkauf Kanton Thurgau Steuerarten und Gebühren im Zusammenhang mit Immobilien Beurkundungs- und Grundbuchgebühren

Mehr

Besteuerung von Konkubinatspaaren

Besteuerung von Konkubinatspaaren Besteuerung von Konkubinatspaaren 1. Dezember 2014 / Robert Frei, KStA Leiter Sektion Natürliche Personen Inhaltsübersicht > Gesetzliche Grundlagen > Rechtsprechung > Praxis bei der Besteuerung von Eigenmietwert,

Mehr

Unterhalt bei Trennung und direkte Steuern

Unterhalt bei Trennung und direkte Steuern Unterhalt bei Trennung und direkte Steuern Einleitung Die direkten Steuern bilden einen wesentlichen Bestandteil des familienrechtlichen Grundbedarfs. Um Unterhaltsbeiträge richtig bemessen zu können,

Mehr

Unterjährige Steuerpflicht. (Stand per 1. Januar 2013)

Unterjährige Steuerpflicht. (Stand per 1. Januar 2013) Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg www.fr.ch/kstv Unterjährige Steuerpflicht (Stand per 1. Januar 2013) Einleitung Das

Mehr

Steuerfragen bei Liegenschaften in der Erbschaft

Steuerfragen bei Liegenschaften in der Erbschaft Steuerfragen bei Liegenschaften in der Erbschaft Dr. Conrad M. Walther, Rechtsanwalt, 5001 Aarau HEV Lenzburg-Seetal, Lenzburg 6. April 2016 Seite 1 Steuern bei Liegenschaften im Erbgang Fokus: Privatvermögen

Mehr

Direkte Steuern Interkantonale Steuerausscheidung Privatperson Seite 1a Beispiel 1

Direkte Steuern Interkantonale Steuerausscheidung Privatperson Seite 1a Beispiel 1 Direkte Steuern Interkantonale Steuerausscheidung Privatperson Seite 1a Beispiel 1 Karl Meier verheiratet 2 Kinder Wohnort: St. Gallen Vermögen Bewegliches Vermögen 100'000 (Wertschriften), das einen Ertrag

Mehr

Erfahrungsaustausch Familienrecht

Erfahrungsaustausch Familienrecht Erfahrungsaustausch Familienrecht Trennung, Scheidung und Steuern Henk Fenners Finanzdepartement Trennung, Scheidung und Steuern (1) 1. Besteuerung der Ehegatten während ungetrennter Ehe Familienbesteuerung

Mehr

Praxishinweise & Rechtsprechung

Praxishinweise & Rechtsprechung Steuerseminar 2009 Praxishinweise & Rechtsprechung Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Beat Elmiger 24. September 2009 Übersicht 2 Teilbesteuerungsverfahren Vermögensverwaltungskosten Mehrkosten auswärtige

Mehr

NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN

NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN NICHT VERSTEUERTE VERMÖGENSWERTE IN ITALIEN Was tun? THOMAS SCHWAB 8. April 2016 VORSTELLUNG Danke für die Einladung Thomas Schwab Vizedirektor lic. iur. Rechtsanwalt / dipl. Steuerexperte BDO AG Münchensteinerstrasse

Mehr

Herzlich willkommen. AG Giger Treuhand

Herzlich willkommen. AG Giger Treuhand Herzlich willkommen AG Giger Treuhand 01.10.2013 Steuerliche Vorteile beim Immobilienkauf Kanton Thurgau Steuerarten und Gebühren im Zusammenhang mit Immobilien Beurkundungs- und Grundbuchgebühren Handänderungssteuern

Mehr

StB 66 Nr. 2. Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht. 1. Unterjährige Steuerpflicht

StB 66 Nr. 2. Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht. 1. Unterjährige Steuerpflicht Bemessung bei unterjähriger Steuerpflicht 1. Unterjährige Steuerpflicht Unter der sogenannten unterjährigen Steuerpflicht versteht man eine Steuerpflicht, welche nur während eines Teils des Kalenderjahres

Mehr

Merkblatt über den privaten Gebäudeunterhalt Gültig ab 1. Januar 2014 / Steuerperiode 2014

Merkblatt über den privaten Gebäudeunterhalt Gültig ab 1. Januar 2014 / Steuerperiode 2014 Merkblatt über den privaten Gebäudeunterhalt Gültig ab 1. Januar 2014 / Steuerperiode 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung / Gegenstand... 1 2. Gesetzliche Grundlagen... 1 2.1 Kantons- und Gemeindesteuern...

Mehr

Steuern sparen mit Immobilien (privates selbst bewohntes Wohneigentum) Luc Riggenbach lic. iur., Dipl. Steuerexperte Alltax AG Treuhandgesellschaft 4056 Basel, Saint-Louis-Strasse 31 Tel. 061 327 37 37,

Mehr

Weisung über die steuerliche Behandlung des Liegenschaftsunterhalts

Weisung über die steuerliche Behandlung des Liegenschaftsunterhalts Departement Finanzen Staatssteuerkommission Weisung über die steuerliche Behandlung des Liegenschaftsunterhalts vom 27. November 2012 Die Staatssteuerkommission von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf

Mehr

Internationales Steuerrecht. Liegenschaftsbewertung und Steuerausscheidung bei ausländischem Grundbesitz

Internationales Steuerrecht. Liegenschaftsbewertung und Steuerausscheidung bei ausländischem Grundbesitz Basel-Stadt Internationales Steuerrecht Liegenschaftsbewertung und Steuerausscheidung bei ausländischem Grundbesitz Entscheid der Steuerrekurskommission Basel-Stadt Nr. 108/2003 vom 22. Januar 2004 Bewertung

Mehr

1 von 6

1 von 6 Band / Register Bd. I Reg. 5.1 Ausgabedatum 30. Juni 2008 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Kantonales Steueramt Stand 31. Januar 2016 Gültig ab 2016 MERKBLATT Inhalt 1. Gegenstand... 2 2. Gesetzliche

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften)

Steuerbuch, Erläuterungen zu 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften) Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 69 Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften) 69 - Stand 1. August 2012 1 Inhalt 1. Domizilgesellschaften 3 1.1. Voraussetzungen

Mehr

Übersicht über das Steuersystem

Übersicht über das Steuersystem Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Übersicht über das Steuersystem Besteuerung Landwirtschaftsland-Bauland 7. September 2012 Inhalt Vorstellung Zuordnung der Vermögenswerte (Präponderanzmethode) Kurze

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Steuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 46 B Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil 46 B - Stand 31. Januar

Mehr

Sie fragen Wir antworten

Sie fragen Wir antworten Steuerseminar 2010 Sie fragen Wir antworten Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Urs Kreiliger 16. September 2010 Steuerseminar 2010 Praxisänderungen Wir fragen Wir antworten Dienststelle Steuern des

Mehr

Steuerhoheit. 1. Allgemeines. Luzerner Steuerbuch. 1.1 Anknüpfung am letzten Wohnsitz des Erblassers oder der Erblasserin

Steuerhoheit. 1. Allgemeines. Luzerner Steuerbuch. 1.1 Anknüpfung am letzten Wohnsitz des Erblassers oder der Erblasserin Luzerner Steuerbuch Band 3, Weisungen EStG: Erbschaftssteuer, 2 Nr. 1 Datum der letzten Änderung: 01.01.2017 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_3_weisungen_estg erbschaftssteuer_steuerhoheit.html Steuerhoheit

Mehr

1 von 6

1 von 6 Band / Register Bd. I Reg. 5.1 Ausgabedatum 30. Juni 2008 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Kantonales Steueramt Stand 31. Januar 2016 Gültig ab 2016 MERKBLATT Inhalt 1. Gegenstand... 2 2. Gesetzliche

Mehr

Familienbesteuerung. entsprechenden Fall anklicken. Fall 1. Fall 2. Fall 3. Fall 4. Fall 5. Fall 6. Fall 7. Fall 8. Fall 9. Fall 10.

Familienbesteuerung. entsprechenden Fall anklicken. Fall 1. Fall 2. Fall 3. Fall 4. Fall 5. Fall 6. Fall 7. Fall 8. Fall 9. Fall 10. Dienststelle Steuern Kanton Luzern Familienbesteuerung Tarife / kinderspezifische Besteuerung und Abzüge (Staats- und Gemeindesteuern) Entscheidungshilfe zum Ausfüllen der Steuererklärung (ab Steuerperiode

Mehr

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN. Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN. Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DEN STEUERN NATÜRLICHER PERSONEN Philipp Moos Leiter Abteilung Natürliche Personen Steuerverwaltung Zug 14. September 2015 Themen FABI - steuerliche Auswirkungen Steuergesetz

Mehr

1 von 9

1 von 9 Band / Register Bd. II Reg. 10 Ausgabedatum 30. November 2000 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Kantonales Steueramt Stand 1. Januar 2015 Gültig ab 2001 Inhalt 1. Anwendungsbereich... 3 2. Bemessung

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen

Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke vom 14. Juni 2016 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 23 der Schätzungs- und

Mehr

SYMPOSIUM FAMILIENVERMÖGENSRECHT

SYMPOSIUM FAMILIENVERMÖGENSRECHT SYMPOSIUM FAMILIENVERMÖGENSRECHT Daniel Bähler Fürsprecher, Oberrichter, Bern INHALT (1) I. VORBEMERKUNG II. RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER DIREKTEN STEUERN III. STEUERN IN UNTERHALTSSITUATIONEN IV. STEUERLICHE

Mehr

2. Welche Werte muss ich für die Ferienwohnung im Ausland deklarieren?

2. Welche Werte muss ich für die Ferienwohnung im Ausland deklarieren? Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg T +41 26 305 32 75, F +41 26 305 32 77 www.fr.ch/kstv Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mehr

Förderprogramm NAB. Roger Keller. Regionenleiter Aarau 10. September 2014

Förderprogramm NAB. Roger Keller. Regionenleiter Aarau 10. September 2014 Förderprogramm NAB Roger Keller Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung Regionenleiter Aarau 10. September 2014 Förderprogramme: Erfordern eine ganzheitliche Betrachtung Bank Bauherr! Förderprogramme

Mehr

Steuerausscheidung bei natürlichen Personen

Steuerausscheidung bei natürlichen Personen Luzerner Steuerbuch Band 2, Weisungen StG: Steuerausscheidung, 179 Nr. 4 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_2_weisungen_stg steuerausscheidung_steuerausscheidungnatuerlichepersonen.html

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 68 Holdinggesellschaften

Steuerbuch, Erläuterungen zu 68 Holdinggesellschaften Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 68 Holdinggesellschaften 68 - Stand 1. Juni 2011 1 TU1.UT TUVoraussetzungen TU2.UT TUNebenzwecke TU3.UT TUGewinnsteuerUT TU4.UT Inhalt zur

Mehr

Geburtsdatum. Nationalität. Telefon. Mobile. Fax.

Geburtsdatum. Nationalität. Telefon. Mobile. Fax. HAHV-Beitragspflicht Anmeldung Nichterwerbstätige EFG Sind Sie bereits als Nichterwerbstätige/r bei einer anderen Ausgleichskasse (AK) angeschlossen? Falls ja, AK: seit: (bitte Kopie der entsprechenden

Mehr

Wie mache ich mein Haus fit fürs Alter? Steuer-, güter- und erbrechtliche Aspekte. Martin Keller

Wie mache ich mein Haus fit fürs Alter? Steuer-, güter- und erbrechtliche Aspekte. Martin Keller Wie mache ich mein Haus fit fürs Alter? Steuer-, güter- und erbrechtliche Aspekte Martin Keller 1 Ihr Wunsch: So lange wie möglich im eigenen Haus, in der eigenen Wohnung wohnen! 1. Aktuell 2. Steuerrechtliche

Mehr

Ausführungsbestimmungen zur Rabattverordnung für vorschulische und schulische Kinderbetreuung (RAVO)

Ausführungsbestimmungen zur Rabattverordnung für vorschulische und schulische Kinderbetreuung (RAVO) Ausführungsbestimmungen zur Rabattverordnung für vorschulische und schulische Kinderbetreuung (RAVO) vom 4. November 2014 Gültig ab: 1. Januar 2015 (vorschulischer Bereich) 1. August 2015 (schulischer

Mehr

Fragebogen Steuererklärung

Fragebogen Steuererklärung Fragebogen Steuererklärung 2014 PERSONALIEN, BERUFS UND FAMILIENVERHÄLTNISSE 1. Personalien und Familienverhältnisse am 31.12.2014 I.1 Personalien Name Vorname Zivilstand Geburtsdatum Nationalität Konfession

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/020

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/020 Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die gemeinsame Besteuerung für die Heiratsperiode bei den Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2014 (vom 24. Januar 2014)

Mehr

Abzug von Gebäudeunterhaltskosten

Abzug von Gebäudeunterhaltskosten Abzug von Gebäudeunterhaltskosten Peter Amrein 18. September 2013 Themenübersicht 2 Themenübersicht Abzugsfähigkeit der Gebäudeunterhaltskosten Kosten für Gartenunterhalt Abgrenzung der Betriebs- und Verwaltungskosten

Mehr

Schnittstellen zwischen Ausgleichskasse und Steuerverwaltung

Schnittstellen zwischen Ausgleichskasse und Steuerverwaltung Schnittstellen zwischen Ausgleichskasse und Steuerverwaltung Philipp Moos, Leiter Abteilung Natürliche Personen Zuger Treuhändervereinigung vom 30. September 2009 Finanzdirektion, Steuerverwaltung, 30.

Mehr

Transponierung Beteiligungsübertragung an selbstbeherrschte Gesellschaft

Transponierung Beteiligungsübertragung an selbstbeherrschte Gesellschaft Transponierung Beteiligungsübertragung an selbstbeherrschte Gesellschaft Indirekte Teilliquidation Beteiligungsverkauf an unabhängige Käufergesellschaft Erörterung von Praxisfragen (ausführliches Skript

Mehr

Immobilien und Steuern

Immobilien und Steuern Immobilien und Steuern Teil 1: Die Einkommens- und Vermögensbesteuerung der Ferienwohnung ausserhalb des Wohnsitzkantons Verfasst von: Antonio Federico Eidg. Dipl. Immobilien-Treuhänder MAS Real Estate

Mehr

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 22. Dezember 2010 Kreisschreiben

Mehr

Anmeldung Nichterwerbstätige

Anmeldung Nichterwerbstätige Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes Caisse de compensation des arts et métiers Suisses Cassa di compensazione dell'artigianato Svizzero Brunnmattstrasse 45,, 3001 Bern Tel. 031 379 42 42, 031

Mehr

1 Gegenstand des Abzuges

1 Gegenstand des Abzuges 66.3.5 Verordnung über die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten von Grundstücken (VUBV) vom..980 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 34 Absatz des Gesetzes vom

Mehr

Steuertipps Erben und Vererben. Inhalt

Steuertipps Erben und Vererben. Inhalt Steuertipps Erben und Vererben Inhalt 1. Nachlass planen 2. Liegenschaften: Standort 3. Liegenschaften: Preis oder Wert für Übertragung 4. Liegenschaften: Wechsel Besteuerungskanton 5. Liegenschaften im

Mehr

StB 152 Nr. 1. Nutzniessung und andere wiederkehrende Leistungen

StB 152 Nr. 1. Nutzniessung und andere wiederkehrende Leistungen Nutzniessung und andere wiederkehrende Leistungen Bei der Bemessung von Zuwendungen, die der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegen, wird der Kapitalwert einer Nutzniessung oder einer andern wiederkehrenden

Mehr

Monatstarif ohne Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2012

Monatstarif ohne Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2012 Kanton Aargau Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Monatstarif ohne Kirchensteuer Gültig ab 1. Januar 2012 für im Kanton quellensteuerpflichtige Personen (Kantons-, Gemeindesteuern

Mehr

Mit Immobilien Steuern sparen?

Mit Immobilien Steuern sparen? Mit Immobilien Steuern sparen? Ein Referat zu ausgewählten Aspekten zum Thema Immobilien und Steuern für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anlässlich der 1. Oberwalliser Tischmesse vom 21. Januar 2010

Mehr

135 Nr. 2 Anrechnung von Zahlungen

135 Nr. 2 Anrechnung von Zahlungen Anrechnung von Zahlungen 1. Rechtliche Grundlagen Die Anrechnung von Zahlungen, Rückerstattungs- oder Verrechnungssteuergutschriften hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Verzugs- oder Vergütungszinsen.

Mehr

Inhalte Kurse I III - Konzept ab 2014

Inhalte Kurse I III - Konzept ab 2014 Inhalte Kurse I III - Konzept ab 2014 Themen Ausbildungskurs I (Zertifikat UE) Der Ausbildungskurs I beinhaltet eine Einführung in das Steuerrecht. Er ist als Basiskurs ausgestaltet. Die Absolventen dieses

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen

Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Anhang 2 Vorlage des Regierungsrats 22.13.03 vom 3. Dezember 2013 Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke vom.. Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

4 Aufgaben. Beachten Sie, dass gemäss Aufgabenstellung auch die Berechnungen Bestandteil der Lösung darstellen.

4 Aufgaben. Beachten Sie, dass gemäss Aufgabenstellung auch die Berechnungen Bestandteil der Lösung darstellen. Modulprüfung für Steuerexperten 2014 Modul: Unternehmenssteuerrecht Diese Prüfung umfasst 23 Seiten. Richtzeit: Max. Punkte: 90 Minuten 45 Punkte 4 Aufgaben Richtzeit Maximale Punktzahl Aufgabe 1 Beteiligungen

Mehr

4 Aufgaben. Beachten Sie, dass die Ausrechnungen Bestandteil der Lösungen darstellen. Ohne Ausrechnungen sind die Lösungen grundsätzlich falsch!

4 Aufgaben. Beachten Sie, dass die Ausrechnungen Bestandteil der Lösungen darstellen. Ohne Ausrechnungen sind die Lösungen grundsätzlich falsch! Modulprüfung für Steuerexperten 2016 Modul: Steuern natürlicher Personen Diese Prüfung umfasst 17 Seiten Zeitvorgabe: Max. Punkte: 90 Minuten 45 Punkte 4 Aufgaben Richtzeit Maximale Punktzahl Aufgabe 1

Mehr

Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II

Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II 090 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 6. Dezember 2009 Kreisschreiben

Mehr

1. Allgemeines zum Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften des Privatvermögens

1. Allgemeines zum Abzug der Unterhaltskosten für Liegenschaften des Privatvermögens Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei des Privatvermögens (vom 13. November 2009) Vorbemerkungen

Mehr

Schenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten

Schenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten Schenkungen und Vorempfänge Aspekte der Ergänzungsleistungen, Alters- und Pflegeheimkosten www.be.prosenectute.ch Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen II. III. IV. V. Tipps Alters- und Pflegeheime im Kanton

Mehr

Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016

Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 REGIERUNGSRAT 19. August 2015 BOTSCHAFT AN DEN GROSSEN RAT 15.184 Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten

Mehr

(HJH) Während die Grundstückgewinnsteuer. (Objektsteuer) gilt, handelt es sich sowohl bei der Handänderungssteuer

(HJH) Während die Grundstückgewinnsteuer. (Objektsteuer) gilt, handelt es sich sowohl bei der Handänderungssteuer SteuerBulletin der Steuerverwaltung des Kantons Luzern EDITORIAL Sommerzeit Hitzezeit..aber auch Zeit für eine Zwischenbilanz, ob wir - Gemeindesteuerämter und kantonale Steuerverwaltung - bezüglich Jahresplanung

Mehr

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance Direkte Steuern MAS in Accounting und Finance 2009 1 Direkte Steuern Theoretische Grundlagen und praktische Beispiele (Lösungsansätze) Christoph Nef lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte Tax Advisors & Associates

Mehr

Neuanmeldung für den Mittagstisch 2016/2017

Neuanmeldung für den Mittagstisch 2016/2017 Neuanmeldung für den Mittagstisch 2016/2017 Wann: Aktuell Montag und Donnerstag von 11:45 bis 13:15 Uhr Ort: Neues Schulhaus, Melchnau Verantwortlich: Frau T. von Gunten, Frau V. Erb, Frau B. Lanz Kosten

Mehr

KANTON AARGAU. Steuerrekursgericht. Sitzung vom 30. Januar 2003

KANTON AARGAU. Steuerrekursgericht. Sitzung vom 30. Januar 2003 KANTON AARGAU Steuerrekursgericht RV.2002.50205/K 7292 P 11 Sitzung vom 30. Januar 2003 Mitwirkend: Präsident Müllhaupt, Rekursrichter Widmer, Rekursrichter Schwarz; Sekretär Fischer. * * * * * Im Rekursverfahren

Mehr

Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA

Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA Zürcher Steuerbuch Teil I Nr. 21/001 Teilsatzverfahren Weisung KStA Weisung des kantonalen Steueramtes über die Besteuerung von Gewinnausschüttungen aus qualifizierten Beteiligungen (Teilsatzverfahren)

Mehr

Straflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand März 2015) Weisung KSV /

Straflose Selbstanzeige. Praxisanwendung KSV. (Stand März 2015) Weisung KSV / Praxisanwendung KSV (Stand März 2015) 1 Seit 1. Januar 2010 sind alle natürlichen und juristischen Personen, welche eine erste Selbstanzeige einreichen, von jeder Busse befreit. Für die Kantons- und Gemeindesteuern

Mehr

Immobilien und Steuern

Immobilien und Steuern Immobilien und Steuern Branko Balaban dipl. Steuerexperte lic. iur. Rechtsanwalt Partner BDO AG Erich Ettlin dipl. Steuerexperte dipl. Wirtschaftsprüfer Partner BDO AG Inhaltsübersicht 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer

Mehr

EL-rechtliche Beurteilung von Wohnrecht und Nutzniessung

EL-rechtliche Beurteilung von Wohnrecht und Nutzniessung Fachtagung vom 15. April 2010 EL-rechtliche Beurteilung von Wohnrecht und Nutzniessung Zeitungsartikel im April 2009: Lohnt es sich, die eigene Liegenschaft zu Lebzeiten den Kindern zu überschreiben? Ja,

Mehr

Verzinsung Staats- und Gemeindesteuern

Verzinsung Staats- und Gemeindesteuern Luzerner Steuerbuch Band 2a, Weisungen StG: Steuerbezug, 189-198 Nr. 8 Datum der letzten Änderung: 01.01.2017 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_2a_weisungen_stg bezug_verzinsungstaatsundgemeindesteuern.html

Mehr

STEUERN IN DER SCHWEIZ. 5., neubearbeitete Auflage

STEUERN IN DER SCHWEIZ. 5., neubearbeitete Auflage STEUERN IN DER SCHWEIZ 5., neubearbeitete Auflage Schweizerische Treuhandgesellschaft Basel 1987 Inhaltsverzeichnis Vorwort Hinweis Inhaltsverzeichnis Seite 5 6 7 1. Übersicht 1.1 Bedeutung der direkten

Mehr

Die Komplexität im Reality-Check. Stefano Marinelli Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern

Die Komplexität im Reality-Check. Stefano Marinelli Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern Die Komplexität im Reality-Check Stefano Marinelli Bereichsleiter Leistungen Ausgleichskasse Luzern Themen Grundvoraussetzung für den Bezug von EL Herr und Frau Muster ein Fallbeispiel Wie wird ein Eigenheim

Mehr

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit:

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit: Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit (LGBV) vom 17. Februar 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 37b

Mehr

Wegleitung zum Fragebogen für Landwirtschaft

Wegleitung zum Fragebogen für Landwirtschaft Kantons- und Gemeindesteuern Direkte Bundessteuer 2015 Wegleitung zum Fragebogen für Landwirtschaft (Formular 9) I. Allgemeines Gemäss Artikel 192 des Gesetztes über die direkten Steuern im Kanton Uri

Mehr

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

anhang_tabellen_ergaenzendeweisungen.html

anhang_tabellen_ergaenzendeweisungen.html Luzerner Steuerbuch Band 4, Weisungen SchG: Anhang/Tabellen, VI / 8 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_4_weisungen_schg anhang_tabellen_ergaenzendeweisungen.html

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung

Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung Zürcher Steuerbuch Nr. 18/151 Rücklage und Rückstellung Berechnung Merkblatt des kantonalen Steueramtes zur Berechnung der Rücklage für Forschungs- und Entwicklungsaufträge und der Rückstellung für Steuern

Mehr

Im kantonalen Recht wurde die Bemessung der Steuer (Art. 27 StG) per 1. Januar 2012 neu geregelt: massgebliche Lebenshaltungskosten

Im kantonalen Recht wurde die Bemessung der Steuer (Art. 27 StG) per 1. Januar 2012 neu geregelt: massgebliche Lebenshaltungskosten Aufwandbesteuerung 1. Gesetzliche Grundlage Gemäss Art. 26 StG haben natürliche Personen, die erstmals oder nach wenigstens zehnjähriger Landesabwesenheit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in

Mehr

Quellenbesteuerung von Künstlern

Quellenbesteuerung von Künstlern 1 Quellenbesteuerung von Künstlern Erläuterung Inhaltsverzeichnis 2 Einleitung... 3 Steuerpflichtige Personen... 3 Steuerbare Leistungen... 4 Steuerberechnung... 5 Berechnung des Bruttoeinkommens... 6

Mehr

1 Gegenstand und Grundsätze

1 Gegenstand und Grundsätze 66. Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) vom 28..29 (Stand.7.2) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Absatz des Steuergesetzes vom 2. Mai 2

Mehr

(vom 8. April 2002) Inhalt. A. Einleitung

(vom 8. April 2002) Inhalt. A. Einleitung Weisung des kantonalen Steueramtes betreffend Änderung der Besteuerungsgrundlagen von natürlichen Personen während der Steuerperiode im interkantonalen Verhältnis (vom 8. pril 2002) Inhalt. Einleitung...

Mehr

Interkantonale Vereinbarungen

Interkantonale Vereinbarungen Luzerner Steuerbuch Band 2, Weisungen StG: Steuerausscheidung, 179 Nr. 2 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_2_weisungen_stg_steuerausscheidung_interkantonalevereinbarungen.html

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Ergänzungsleistungen zu AHV/IV (EL) und Sozialhilfe (SH) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer:

Mehr

Schweizerische Steuerkonferenz KS 18

Schweizerische Steuerkonferenz KS 18 Schweizerische Steuerkonferenz Die interkantonale Ausscheidung bei Änderungen der Steuerpflicht während der Steuerperiode im System der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung (Natürliche

Mehr

Art. 18 lit. e und Art. 18quater astg; 1 ff. EMWD. Bemessung des steuer- lichen Eigenmietwerts

Art. 18 lit. e und Art. 18quater astg; 1 ff. EMWD. Bemessung des steuer- lichen Eigenmietwerts Art. 18 lit. e und Art. 18 quater astg; 1 ff. EMWD. Bemessung des steuerlichen Eigenmietwerts (Entscheid des Obergerichts Nr. 66/2000/8 vom 21. Juni 2002 i.s. A.). Im Dekret über die Festsetzung des Eigenmietwerts

Mehr

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten und für Kinder

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten und für Kinder Unterhaltsleistungen an den geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten und für Kinder 1. Allgemeines zum nachehelichen Unterhalt gemäss Art. 125 ZGB Die Scheidung (oder Ungültigerklärung) der Ehe löst nicht

Mehr

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000

Quellensteuer Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Quellensteuer 2015 Monatstarif mit Kirchensteuer (Y) Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 22. November 2000 Gültig ab 1. Januar 2015 52523 INHALTSVERZEICHNIS Seite Erläuterungen 4 5 Tarif

Mehr

Unternehmenssteuerreform II Eine Reform auch für die Landwirtschaft

Unternehmenssteuerreform II Eine Reform auch für die Landwirtschaft Unternehmenssteuerreform II Eine Reform auch für die Landwirtschaft 1 Aufbau Wandel in der Landwirtschaft Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II (USTR II) Beispiele Gewinnbesteuerung Fazit 2 Die

Mehr

Steuerrekursgericht. Urteil vom 23. August RV P 172. Richter Lämmli Richter Troller Gerichtsschreiberin Nick. Rekurrentin T. V.

Steuerrekursgericht. Urteil vom 23. August RV P 172. Richter Lämmli Richter Troller Gerichtsschreiberin Nick. Rekurrentin T. V. Steuerrekursgericht 3-RV.2012.28 P 172 Urteil vom 23. August 2012 Besetzung Präsident Fischer Richter Lämmli Richter Troller Gerichtsschreiberin Nick Rekurrentin T. V. vertreten durch Gegenstand Einspracheentscheid

Mehr

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)

I. Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) Zürcher Steuerbuch Nr. 45/430 Verrechnungssteuer Rückerstattung bei Wohnsitzwechsel Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes betreffend Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Wohnsitzwechseln

Mehr

Raiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag!

Raiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag! Raiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag! Seite 1 Finanzierung von Gebäudesanierungen / Umbauten Finanz-Apéro Anlagen für Frauen Seite 2 Zitat

Mehr

Besteuerung von Expatriates

Besteuerung von Expatriates Steuerseminar 2012 Besteuerung von Expatriates Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Hans-Joachim Heinzer 19.09.2012 Besteuerung von Expatriates 2 Qualifikation Leitende Angestellte / Spezialisten Ausländische

Mehr

Liquidationsgewinn. Aufschub der Besteuerung etc.

Liquidationsgewinn. Aufschub der Besteuerung etc. Liquidationsgewinn Aufschub der Besteuerung etc. Fachtagung Schweizer Bauernverband Agriexpert vom 6. November 2014 in Windisch Dr.iur. Marianne Klöti-Weber, Rechtsanwältin, Baden Inhalt Unternehmenssteuerreform

Mehr

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung.

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung. Steuergesetzgebung St. Gallen Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung Finanzdepartement Inhalt A. XI. Nachtrag zum Steuergesetz Begrenzung des Fahrkostenabzugs Seite 73 Inhalt

Mehr

Die Steuerwerte Ihres Grundstücks Erläuterungen

Die Steuerwerte Ihres Grundstücks Erläuterungen Kanton St.Gallen Steueramt Die Steuerwerte Ihres Grundstücks Erläuterungen Finanzdepartement Sehr geehrte Damen und Herren Die Steuerwerte von Grundstücken werden durch Experten des Fachdienstes für Grundstück

Mehr

Kanton Basel-Stadt. Steuern Basel-Stadt. Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt. lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher

Kanton Basel-Stadt. Steuern Basel-Stadt. Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt. lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher Kanton Basel-Stadt Steuern Basel-Stadt Aktuelles zur Steuergesetzgebung und Steuerpraxis im Kanton Basel-Stadt lic. iur. Stephan Stauber, Vorsteher Steuergesetzgebung Steuergesetzrevision 2015 Ausblick

Mehr

Reglement «Betreuungsgutscheine für Kitas»

Reglement «Betreuungsgutscheine für Kitas» Reglement «Betreuungsgutscheine für Kitas» vom 8. März 0 Die Einwohnergemeinde Baar erlässt, gestützt auf 9 Abs. Ziff. und 69 Abs. Ziff. des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden

Mehr

Kapitaleinlageprinzip ab

Kapitaleinlageprinzip ab Steuerseminar 2009 Kapitaleinlageprinzip ab 1.1.2011 Funktionsweise und offene Fragen vgl. Steuerseminar 11.11.2008; Ordnerregister 1, Folien Nr. 16-20 Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Josef Habermacher

Mehr