Anhang 1 : Rundschreiben von Einführung des biometrischen Ausländerausweises

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1 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration Anhang 1 : Rundschreiben von Einführung des biometrischen Ausländerausweises Übersicht über die kantonalen Höchstgebühren per 24. Januar 2011 in Zusammenhang mit der Austeilung der Aufenthaltstitel Gebührenbewegungen ZEMIS 1. Einreiseentscheid 2 2. Kurz und Aufenthaltsbewilligung (L, B, Ci) 2 3. Grenzgängerbewilligung 3 4. Niederiassunsbewilligung 3 5. Änderung, Verlängerung der Bewilligung B, L, Gl, C 4 6. Interne Verfügung 5 7. Bewilligungen N, F und S 5

2 1. Einreiseentscheid Ernnächtigung zur Visumerteilung (EB), Antrag ans BFM Zusicherung einer Bewilligung (ZU), Antrag ans BFM Kantonale Zusicherung einer Bewilligung Kantonale Ennächtigung zur Visumerteilung Kant. Ennächtigung zur Visumerteilung mit automatisierter Zustimmung Kantonale Zusicherung einer Bewilligung mit automatisierter Zustimmung Ermächtigung zur Visumerteilung, Antrag ans BFM ~ Zusicherung einer Bewilligung, Antrag ans BFM Kantonale Zusicherung einer Bewilligung ~ Kantonale Ermächtigung zur Visumerteilung Kurz und Aufenthaltsbewilligung (L, B, Ci) Für die Bewilligung CI gibt es keine Biometriegebühren, für den Auswels sind maximal CHF 10. zu erheben. Diese sind manuell anzupassen. Für Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern (nach Artikel 42/2 AuG), gelten die EU/EFTA Für die Musiker/Artisten gilt eine Übergangsphase bis Juni Erst ab diesem Zeltpunkt wird der biometrische Aufenthaltstitel eingeführt. Die erste Aufentaltsbewilllgung wird also dann CHF CHF CHF 20. kosten und die Arbeitsbestägigung CHF 95.. Diese Gebühren werden nicht kumulierbar sein. Sind gültige biometrische Daten schon vorhanden, sollen keine Blometriegebi jhren eriioben werden Beispiel Bewilligung Ci Musiker, Artisten nach EB/ZU Arbeitsbestätiq u nq Musiker, Artisten ohne EB/ZU Arbeitsbestätigung Erneuerung Gebühren Ausweis Biometrie 1 Gebühren Ausweis Biometrie /5

3 3. Grenzgängerbewilligung Bewilligung Bewilligungsveriängerung (Wechsel: Arbeltgeber, Arbeitsort) Änderung der Auslandadresse Bewilligung Bewilligungsveriängerung Änderung der Auslandadresse und der Korrespondenzadresse (Arbeltgeber) Niederlassungsbewilligung Für Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern (nach Artikel 42/2 AuG) gelten die EU/EFTA Sind gültige biometrische Daten schon vorinanden, sollen keine Biometriegebühren erhoben werden Aufrechterhaltung Statusverändenjng Aufrechterhaltung Statusverändenjng ~ /5

4 5. Änderung, Verlängerung der Bewilligung B, L, Ci, C Für die Bewilligung Ci gibt es Iceine Biometriegebühren, für den Auswels sind maximal CHF 10. zu erheben. Diese sind manuell anzupassen. Für Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern (nach Artikel 42/2 AuG) gelten die EU/EFTA Die biometrische Gebühren können jedesmal erhoben werden, wenn diese Daten neu zu erfassen sind. Sind gültige biometrische Daten schon voriianden, sollen keine Biometriegebühren ertioben werden Aufrechterhaltung der Bewilligung C Veriängerung für Schüler/Studenten Veriängerung der Bewilligung B, L Veriängerung der Kontrollfrist Zivilstandsänderung mit Namensänderung Gemeindewechsel Kantonswechsel für Bewilligung C Kantonswechsel für B, L Adressänderung Innerhalb Wohngemeinde Duplikat der Karte (NAA) Aufrechterhaltung der Bewilligung C Veriängerung für Schüler/Studenten Veriängerung der Bewilligung B, L, CI Veriängerung der Kontrollfrist Zivilstandsänderung mit Namensänderung Gemeindewechsel Kantonswechsel für Bewilligung C Kantonswechsel für B, L, CI Aufenthaltszweck oder Adressänderung Innerhalb Wohngemeinde Enwachsen Gebühren j Auswels Biometrie 22." /5

5 ^nhang 1 : Rundschreiben von , Einführung des biometrischen Ausländerausweises 6. Interne Verfügung Für Familienangehörige von Schweizerinnen und Schwelzem (nach Artikel 42/2 Aug) gelten die EU/EFTA Sebühren. Die Gebührenanpassung Ist manuell zu erfassen. Klnd Drittstaat Berufs und Stellenwechsel Einverständnis Kantonswechsel für Nichtenwerbstätige Kantonswechsel für Erwerbstätige EU/EFTA [Einverständnis Bewilligung N, F und S Für die Erhebung von Gebühren für N und SBewilligungen bestehen keine gesetzlichen Grundlagen. Dagegen, bei der Veriängerung von FBewilligungen können Gebühren erhoben werden. Wir empfehlen Ihnen keine Gebühren zu erheben sollte die betroffene Persone unter Sozialhilfe stehen. Auswels Erstausstellung Bewilligung N Erstausstellung Bewilligung F und S (nicht erwerbst.) Erstausstellung Bewilligung F und S (erwerbstätig) Neuausstellung Bewilligung N, F und S (bei Vertust) Veriängerung Bewilligung N mit Veriängerung Bewilligung N Veriängerung Bewilligung F und S mit Veriängerung Bewilligung F und S Bewilligung N, F und S Stellen oder Berufswechsel Bewilligung N, F und S Kantons/ Gemeindewechsel Bewilligung N, F und S Änderungen mit BFMKompetenz DIv. Änderungen Bewilligung N, F und S (KtRefNr.) Adressänderung Innerhalb der Wohngemeinde Berufs und Stellenwechsel Einverständnis 5/5

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