Altersbes(mmung beim Rotwild

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1 Altersbes(mmung beim Rotwild

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7 Wildökologische Raumplanung CZ Dient als Grundlage für eine ökologisch orientierte Lösung des Wald Wild Mensch Umwelt-Konfliktes D SK F Zeitliche und räumliche Entflechtung der Interessenkonflikte Erhaltung des Lebensraumes und Wildbestandes Beinhaltet eine großräumige, auf Wildtierpopulationen I bezogenen Rahmenplanung und eine regionale Detailplanung, SLO die an spezifische lokale Gegebenheiten angepasst werden kann ausgeführt in Arbeit H

8 Wildraum und Wildregion Wildraum (in Salzburg 12 Rotwildräume; (32 Gamswildräume)) Vorkommensgebiet einer bestimmten Wildart (Rotwildraum); orientiert sich an natürliche u/o künstliche Lebensraumgrenzen des Wildes; Planungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrolleinheit Wildregion (in Salzburg 48 Wildregionen) Unterteilung von Wildräumen auf Grund bemerkenswerter wildökologischer Eigenheiten oder verwaltungstechnischer Notwendigkeit (z.b. Bezirkgrenze)

9 Planungseinheiten Wildraum Wildregion Bestehende administrative Strukturen

10 Ziele: Wildbehandlungszonen Rotwild Kernzone Sicherung und Verbesserung sowie der langfristigen Erhaltung des Lebensraumes der betreffenden Wildart Randzone Arealeinschränkung; Entlastung des Biotops von der betreffenden Wildart, Vermeidung von Wildschäden, verminderte Wilddichte, verminderte Aufenthaltsdauer Freizone Arealbegrenzung; für die betreffende Wildart ungeeignetes Gebiet (keine wirtschaftliche Tragfähigkeit); Vorkommen der Wildart kann nicht geduldet werden

11 Wildbehandlungszonen Gamswild

12 Maßnahmen: Wildbehandlungszonen (für Rotwild) Kernzone Rotwildfütterung, Abschussplanung,Wildlenkung, Bestandeserhaltung Randzone Keine Fütterung, Abschussplanung, Wildstandsreduktion, geringe Stückzahl oder nur vorübergehender Aufenthalt Freizone Keine Fütterung, kein Abschussplan, jedes Stück unverzüglich unter Beachtung der Schonzeiten zu erlegen

13 ABSCHUSSRICHTLINIEN 13

14 WILDARTEN: Schalenwild: Rotwild Gamswild Steinwild Rehwild Jedoch nur in Kern- und Randzonen!!! Andere Wildarten: Murmel(ere (Graureiher und Kormoran) 14

15 Ziel der Abschussplanung: Op(mierung des SozialklassenauRaus: Geschlechterverhältnis von 1 : 1 soll erreicht werden op(male Altersstruktur soll erreicht werden stärkerer Eingriff in Jugendklasse möglichste Schonung der MiYelklasse ausreichend alte Stücke sollen vorhanden sein 15

16 Höchstabschuss: gilt in der Regel für Stücke der Klasse I und II Der Höchstabschuss darf sich beim Rotwild nicht auf Tiere und Kälber, beim Rehwild nicht auf Geißen, Kitze und Böcke der Klasse III beziehen. 16

17 Mindestabschuss: Mindestabschuss für folgende Wildarten / Klassen: Rotwild weibliches Wild und Hirsche der KL III Gamsböcke KL III sowohl Mindest- als auch Höchstabschuss Gamsgeißen der KL III sowie Gamskitze Rehböcke der Klasse III Rehgeißen sowie Rehkitze 17

18 Ersatzabschuss In diesem Fall darf anstad eines Stückes der Klasse I ein Stück der Klasse II erlegt werden. Ein Ersatzabschuss muss im Abschussplan eines Reviers freigegeben werden. Nicht verwechseln mit Zurückschießen 18

19 Zurückschießen: Das Zurückschießen gilt für jedes Revier und muss im Gegensatz zum Ersatzabschuss nicht für jedes Revier einzeln vergeben werden! Rotwild: Anstatt eines Tieres darf ein Kalb erlegt werden Kein Zurückschiessen bei den Hirschen!!! 19

20 Zurückschießen: Gamswild: Anstatt einer Geiß der Klasse I oder II, darf eine Geiß der Klasse III erlegt werden. Anstatt einer Geiß darf ein Kitz erlegt werden. Kein Zurückschießen bei den Böcken!!! Rehwild: Anstatt eines Bockes der Klasse I darf ein Bock der Klasse II oder III, anstatt eines Bockes der Klasse II darf ein Bock der Klasse III erlegt werden. 20

21 Erfüllung des Mindestabschusses: Der Mindestabschuss muss bis zum Beginn der Schonzeit erfüllt sein - bei Zwischenfristen bis zu diesen. Bei Nichterfüllung des Mindestabschusses hat die Behörde a) dem Jagdinhaber bei Versäumung einer Zwischenfrist eine Nachfrist einzuräumen. b) der Hegegemeinschah der Wildregion die Durchführung der fehlenden Abschüsse anzuordnen und hierfür eine angemessene Frist zu setzen. 21

22 Einhaltung des Höchststabschusses: Jede Überschreitung des Höchstabschusses (nach Zahl oder Klasse) ist untersagt und ist unverzüglich vom Hegemeister der Jagdbehörde und der Bezirksjägerschaft zu melden!!! Folgen einer Überschreitung: In den Folgejahren sind im Abschussplan Einsparungen vorzunehmen. Weiters ist das Vergehen mit Geldstrafen, sowie mit dem Verfall der Trophäen bedroht!!! 22

23 Überschreitung des Höchststabschusses: Einsparung im Folgejahr: Fehlabschuss Einsparung (Reihenfolge) Hirsch Klasse I Hirsch Klasse II Hirsch Klasse III Gamsbock Klasse I Gamsbock Klasse II Gamsbock Klasse III Gamsgeiß Klasse I Gamsgeiß Klasse II 23 Klasse I, II, III Klasse II, I, III Klasse III Klasse I, II, III Klasse II, I, III Klasse III Klasse I, II, III Klasse II, I, III

24 Ausnahme Schonfristen: Erlegung nur aufgrund einer Ausnahme von den SchonvorschriNen möglich bei: Auerhahnen Birkhahnen Freigabe nur auf Grund von Kontrollzählungen möglich entnommen werden dürfen max. 1% der natürlichen Ausfälle genaue Berechnungsmodelle Mindesmorderung: 16 balzende Hahnen für Freigabe eines Hahnes Waldschnepfen 24

25 R O T W I L D: KL III : Klasseneinteilung: Kopf sowie Spießer, Gabler, Sechser und Eisendachter ohne Altersbegrenzung, wobei jedes Ende ohne Rücksicht auf seine Länge (mind. aber 4 cm) zu zählen ist KL II : Kopf KL I : 10. Kopf und älter 25

26 R O T W I L D: Aufteilung der Abschüsse Nach Geschlecht: Hirsch Tier Kalb 1 : 1 : 1 Nach Klassen: KL III : 60 % (davon bis zur Hälfte Schmalspießer) KL I + II: 40 % In der Klasse II dürfen beidseitige Kronenhirsche nicht erlegt werden. Als Krone gilt jede Anordnung von mehr als zwei Enden über dem Mittelende (ab 4cm). 26

27 Beispiel Rotwild 30 Stück Rotwild, Abschuss für ein Revier Aufteilung nach Geschlechter: Hirsch : Tier : Kalb 10 : 10 : 10 Aufteilung Nach Klassen: KL III KL ll KL I 6 (1) 4 (3) 27

28 G A M S W I L D: Klasseneinteilung Böcke Geißen KL III : Ein- bis Zweijährig Ein- bis Dreijährig KL II : Drei- bis Sechsjährig Vier- bis Neunjährig KL I : Siebenjährig und älter Zehnjährig und älter 28

29 G A M S W I L D: AuNeilung der Abschüsse Nach Geschlechter: (Bei normalem Wintereingang) Böcke Geißen Kitze 1 : 1 : 0,3 bis 0,5 Nach Klassen: Böcke Geißen KL III : bis zu 30% bis zu 40% KL I und II: ab 70% ab 60% AnstaY einer Geiß der Kl. I oder II, darf eine Geiß der Kl. III und anstay einer Geiß ein Kitz erlegt werden! 29

30 Beispiel Gamswild: 25 Stück Gamswild Abschuss für ein Revier: AuNeilung nach Geschlechter Böcke Geißen Kitze 10 : 10 : 5 Nach Klassen Böcke Geißen KL III : 3 4 KL I :

31 R E H B Ö C K E: Klasseneinteilung KL III: Einjährige (Jahrlinge) sowie alle Spießer und Gabler ohne Altersbegrenzung (Enden bis 1,5 cm) KL II: Zwei- bis Vierjährige KL I: Fünbährige und Ältere 31

32 32

33 R E H W I L D: AuNeilung der Abschüsse: Nach Geschlecht: Bock Geiß Kitz 1 : 1 : 0,5 1 KL III : 50 % KL I und II: 50 % Nach Klassen: Wenn für Böcke der Klasse I und II Höchstabschüsse festgesetzt werden, ist für je zwei im Vorjahr erlegte Geißen ein solcher Bock freizugeben!!! 33

34 Beispiel Rehwild: 30 Stück Rehwild, Abschuss für ein Revier AuNeilung nach Geschlechter: Böcke : Geißen : Kitz 10 : 10 : 10 AuNeilung Nach Klassen KL III KL I

35 S T E I N W I L D: Klasseneinteilung Böcke Geißen KL III : Ein- bis Vierjährige Ein- bis Vierjährige KL II : Fünf- bis Neunjährige Fünf- bis Elbährige KL I : Zehnjährige und Ältere Zwölbährige und Ältere 35

36 Z U W A C H S B E R E C H N U N G E N: ROTWILD: 75 % - 85 % des weiblichen Winterwildstandes ohne Kälber GAMSWILD: 10 % - 15 % des Gesamtwildstandes oder ca. 50 % des weiblichen Winterwildstandes ohne Kitze REHWILD: 100 % bis 150 % des weiblichen Wildstandes ohne Kitze STEINWILD: 50% bis 60 % des weiblichen Winterwildstandes ohne Kitze 36

37 Abschusskontrolle: Jeder der Abschussplanung unterliegende Abschuss muss innerhalb von fünf Tagen beim Hegemeister gemeldet werden (Abschussmeldungsblock oder per EDV). Der Hegemeister muss alle vierzehn Tage, ab 1. November wöchentlich die Abschüsse der Salzburger Jägerschah melden. 37

38 Grünvorlage: Alle Hirsche der Klasse I und II sind dem Hegemeister in unausgekochtem (grünen) Zustand vorzulegen. In Rotwildkern und - randzonen sind alle erlegten Tiere und Kälber innerhalb von 5 Tagen beim Hegemeister oder bei von diesem beauhragten Organen vorzulegen (Kennzeichnung möglich). Wenn große Wildschadensprobleme gegeben sind, kann die Grünvorlage auch für alle anderen Schalenwildarten verordnet werden (ausgenommen männliche Tiere und Gamsgeißen die älter als ein Jahr sind). 38

39 H E G E S C H A U: Öffentliche Begutachtung der Jagdbetriebsführung in jedem Verwaltungsbezirk bis 20. März jeden Jahres. Die Durchführung erfolgt durch den Bezirksjagdrat. Vorlage der Trophäen: unverfälscht, ausgekocht, gebleicht oder als Präparat Trophäen aller der Abschussplanung unterliegenden Schalenwildarten mit Ausnahme der Gamskitze Bei Geweihträgern, außer Einjährigen, ist der linke Unterkieferast vorzulegen. 39

40 H E G E S C H A U: Markierung bewerteter Trophäen: Bewertete Trophäen sind an der Rückseite des linken Rosenstockes oder Stirnzapfens durch Bohrung zu markieren. Das Unterkiefer durch Bohrung an der Außenseite unter der Zahnreihe. Trophäenanhänger sind je nach Wildbehandlungszone andersfarben (weiß: Kernzone, orange: Randzone, grün: Freizone) und enthalten alle wichtigen Informationen!!! 40

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