Ab 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016

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1 ebm.aktuell Ab 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016 Ab Oktober 2016 muss für Patienten, die drei oder mehr Medikamente einnehmen, ein Medikationsplan erstellt werden. Der zusätzliche Arbeitsaufwand wird über den EBM vergütet. Der Medikationsplan stellt die verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel, die ein Patient selbstständig einnimmt, übersichtlich dar. Er wird dem Patienten in Papierform mitgegeben. Wie wird die Erstellung des Medikationsplans vergütet? Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten für das Erstellen eines Medikationsplans einen Zuschlag zur Versichertenpauschale neue GOP Eine Ausnahme bilden chronisch kranken Patienten, hier gibt es pauschal einen Zuschlag zur Chronikerpauschale (GOP 03220/04220). Dieser Zuschlag wird unabhängig davon, ob für den Patienten ein Plan zu erstellen oder zu aktualisieren ist, vergütet. Ebenfalls unabhängig davon, ob tatsächlich ein Plan erstellt wird, erhalten die meisten Fachärzte einen Zuschlag auf ihre Grundpauschale. Bei Patienten, die onkologisch oder schmerztherapeutisch behandelt werden oder Transplantatträger sind, ist wie bei den Hausärzten die GOP berechnungsfähig. Wie sehen die Leistungen im Detail aus? Die neue GOP rechnen Sie ab, wenn Sie einen Medikationsplan für Patienten in onkologischer Behandlung, in schmerztherapeutischer Behandlung, nach einer Transplantation oder für Patienten, die nicht chronisch krank sind (keine Chronikerpauschale), erstellen. Die Leistung ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Innerhalb dieser vier Quartale darf sie je Patient nur von einem Vertragsarzt abgerechnet werden. 3 Medikamente = Medikationsplan Hausärzte Fachärzte GOP Einzelleistung für Medikationsplan Seite 1 von 5

2 Abschnitt 1.6 EBM GOP Kurzbeschreibung Bewertung Zuschlag zu den GOP 03000, 04000, 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13437, 13561, 13601, 13675, 13677, 15345, und für die Erstellung eines Medikationsplans gemäß 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Obligater Leistungsinhalt - Erstellen eines Medikationsplans, - Aushändigung des Medikationsplans in Papierform an den Patienten oder dessen Bezugsperson, einmal im Krankheitsfall Die GOP ist im Krankheitsfall nicht neben dem hausärztlichgeriatrischen Betreuungskomplex (GOP 03362) berechnungsfähig. 4,07 * (39 Punkte) Hausärzte erhalten für chronisch kranke Patienten Zuschläge zu den Chronikerpauschalen (GOP 03220/04220). Für Patienten, die schmerztherapeutisch (GOP 30700) behandelt werden, wird ebenfalls ein Zuschlag gewährt. Alle drei Zuschläge setzt die KV Hessen automatisch zu. Die Vergütung dieser Zuschläge erfolgt unabhängig davon, ob tatsächlich ein Medikationsplan erstellt wird oder nicht. Hausärzte GOP Kurzbeschreibung Bewertung Zuschlag zu der GOP 03220, 1,04 * (10 Punkte) Zuschlag zu der GOP 04220, 1,04 * (10 Punkte) Zuschlag zu der GOP 30700, 0,94 * (9 Punkte) Für die Erstellung und Aktualisierung der Medikationspläne erhalten Fachärzte Zuschläge zu ihrer Grundpauschale (Übersicht auf der Folgeseite). Wie bei den Hausärzten ist auch hier die Vergütung unabhängig davon, ob ein solcher Plan beim Patienten erstellt wird. Die KV Hessen setzt die Zuschläge automatisch zu den fachärztlichen Grundpauschalen zu. Zuschlag für Chroniker KV Hessen setzt automatisch zu Zuschläge zur fachärztlichen Grundpauschale Hinweis: Alle automatisch von der KV Hessen zugesetzten GOP sind im Krankheitsfall nicht neben der Einzelleistung für die Erstellung des Medikationsplans (GOP 01630) berechnungsfähig. Seite 2 von 5

3 Fachärzte Grundpauschale Facharzt automatischer Zuschlag zur Grundpauschale GOP Bewertung Anästhesie ,31 * (3 Punkte) Augenheilkunde ,21 * (2 Punkte) Chirurgie ,21 * (2 Punkte) Gynäkologie ,21 * (2 Punkte) HNO ,21 * (2 Punkte) Dermatologie ,21 * (2 Punkte) Innere Medizin ohne Schwerpunkt (SP) ,94 * (9 Punkte) Innere Medizin SP Angiologie ,21 * (2 Punkte) Innere Medizin SP Endokrinologie ,31 * (3 Punkte) Innere Medizin SP Gastroenterologie Innere Medizin SP Hämatologie/Onkologie ,21 * (2 Punkte) ,94 * (9 Punkte) Innere Medizin SP Kardiologie ,21 * (2 Punkte) Innere Medizin SP Nephrologie ,94 * (9 Punkte) Innere Medizin SP Pneumologie ,63 * (6 Punkte) Innere Medizin SP Rheumatologie ,63 * (6 Punkte) Kinder- und Jugendpsychiatrie ,21 * (2 Punkte) Neurologie und Neurochirurgie ,63 * (6 Punkte) Orthopädie ,21 * (2 Punkte) Phoniatrie und Pädaudiologie ,21 * (2 Punkte) Psychiatrie ,63 * (6 Punkte) Neurologie und Psychiatrie, Nervenheilkunde ,63 * (6 Punkte) Psychosomatik ,21 * (2 Punkte) Urologie ,21 * (2 Punkte) Physikalische und Rehabilitative Medizin ,21 * (2 Punkte) Schmerztherapie ,94 * (9 Punkte) KV Hessen setzt automatisch zu Seite 3 von 5

4 Wer erhält einen Medikationsplan? Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente einnehmen, deren Anwendung dauerhaft mindestens 28 Tage erfolgt. Wer erstellt den Plan? Als Hausärzte sind Sie zum Ausstellen von Medikationsplänen verpflichtet. Als Facharzt nur dann, wenn der Patient keinen Hausarzt hat. Sofern der Patient einwilligt, sind Informationen zu verordneten Arzneimitteln an den Hausarzt weiterzugeben. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung des Plans verpflichtet. Eine Aktualisierung durch andere Ärzte ist ebenfalls möglich. Auf Wunsch des Versicherten dürfen auch Apotheker den Plan aktualisieren. Was muss auf dem Medikationsplan dokumentiert werden? verordnete Arzneimittel Arzneimittel, die der Patient ohne Verschreibung anwendet Hinweise zur Anwendung der Medikamente Bei der Erstellung des Medikationsplanes sind grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die Sie selbst verordnen. Andere Arzneimittel führen Sie auf, sofern Sie davon ausreichend Kenntnis haben. Dies können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein. So sieht der Medikationsplan aus: Beispiel Medikationsplan, KBV, Stand Die Funktionalität zum Medikationsplan erhalten Sie automatisch mit Ihrem Softwareupdate des PVS zum 4. Quartal automatisch im PVS- Softwareupdate Seite 4 von 5

5 Der Barcode auf dem Medikationsplan enthält die Informationen in digitaler Form. Er soll ermöglichen, dass dieser unabhängig vom PVS per Scanner eingelesen und aktualisiert werden kann. So soll eine unkomplizierte Aktualisierung in Praxen, Apotheken und Krankenhäusern möglich sein. Anhang 1 EBM Das Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen, Anhang 1 des EBM, wird um die Erstellung, Aktualisierung, Erläuterung und Aushändigung von Medikationsplänen ergänzt. Diese Leistung ist somit Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen sowie sonstiger GOP, die den Medikationsplan beinhalten. Damit ist die Erstellung des Medikationsplans auch für Fachgruppen abgegolten, für die weder die Einzelleistung (GOP 01630) noch die Zuschläge berechnungsfähig sind. Hintergrund Die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans hatte der Bundestag mit dem E-Health-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Der Anspruch des Versicherten ist im neuen 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelt. Haben Sie Fragen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der info.line stehen Ihnen unter der Rufnummer gerne zur Verfügung. Ansprechpartner Seite 5 von 5

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