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1 Logistikleitfaden A1 Telekom Austria AG Vers Seite 1 von 8

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Materialstammdaten 3 3. Anlieferbedingungen Geltungsbereich Zentrallagerstandorte und Anlieferzeiten Liefertermine laut Bestellung Anlieferadresse Lieferpapiere Verpackung Transporthilfsmittel Maximale Anliefermaße (Palettenhöhen) Verpackungskennzeichnung Serialnummern 7 4. Barcodevorgaben Barcodequalitätsprüfung im Wareneingang Zulässige Barcodetypen Barcode - Prüfung Geforderte Barcodedruck - Qualität Empfehlungen zum Barcodedruck 8 5. Gültigkeit 8 Seite 2 von 8

3 1. Einleitung Mit dem Einhalten der Richtlinien in diesem Logistikleitfaden durch den Lieferanten wird ein reibungsloser Logistikprozess in der A1 Telekom Austria AG sichergestellt. Das Ziel ist die ordnungsgemäße Versorgung der unterschiedlichen Vertriebs- und Verbraucherkanäle. In weiterer Folge ist die Einhaltung der internationalen Standards und Normen die Basis für laufende Optimierungsmöglichkeiten in den Versorgungsprozessen. Diese Richtlinien sind Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen A1 Telekom Austria AG und dem Lieferanten. 2. Materialstammdaten Da im Wesentlichen sämtliche Lager- und Warenflussprozesse auf Materialstammdaten basieren, ist es wichtig diese Daten zeitgerecht und korrekt im Warenwirtschaftssystem erfassen zu können. Von jedem Lieferanten sind folgende Materialdaten beizustellen: Materialbezeichnung Lieferzeit (in Kalendertagen) Lieferanten-Materialnummer Ursprungsland Statistische Warennummer (KN8-Code) Struktur der Verpackungseinheiten o Basismengeneinheit BME (z.b. Stück, Meter, Liter, Kilogramm..) o Verpackungseinheit 1 (z.b. Packung) o Verpackungseinheit 2 (z.b. Karton) o Verpackungseinheit 3 (z.b. Überkarton) o Palettenverpackung (Euronormpalette) Für jede relevante Verpackungseinheit sind bekannt zu geben: Bezeichnung der Verpackungseinheit (z.b. Karton) Mengeninhalt je Verpackungseinheit (z.b. Anzahl Stück je Karton) Hersteller-Code (EAN13, UPC-A, UPC-E) Länge, Breite, Höhe in mm Bruttogewicht in kg Sollte vom Lieferanten kein Hersteller-EAN/UPC-Code bekannt gegeben werden, so wird ein EAN-Code von A1 Telekom Austria AG vergeben, mit dem das Material durch den Lieferanten zu kennzeichnen ist (für jede Verpackungseinheit). Die Materialdaten sind mit dem Logistikdatenblatt bekannt zu geben. Das Logistikdatenblatt kann unter im Excelformat abgerufen werden und ist nach dem Ausfüllen an das Postfach lo.mdo@a1telekom.at zu senden. Seite 3 von 8

4 Ein korrekt ausgefülltes Logistikdatenblatt ist Voraussetzung für den Beschaffungsprozess in der A1 Telekom Austria AG und damit auch die Voraussetzung für eine Materialbestellung beim Lieferanten. Jede Änderung bei den Materialstammdaten während der Geschäftsbeziehung ist ebenfalls an das Postfach bekannt zu geben. (z.b. Änderungen bei den Verpackungseinheiten). 3. Anlieferbedingungen 3.1. Geltungsbereich Nachfolgende Anlieferbedingungen sind unabhängig der Vertragsgrundlage für alle Lieferungen an das A1 Logistikcenter oder ein Regionallager der A1 Telekom Austria AG einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Anlieferbedingungen wird der entstehende Mehraufwand an den Lieferanten verrechnet. Als Mindestaufwandersatz wird dabei eine Pauschale von EUR 250,- in Rechnung gestellt Anlieferzeiten A1 Logistikcenter Sofern in der Bestellung nich anders angeführt. Standort Hagenbrunn: A1 Telekom Austria AG ( c/o mk Logistik GmbH ) Dietersdorfer Straße Hagenbrunn Montag bis Donnerstag Freitag (ausgenommen Feiertage) Uhr Uhr Serialnummernübermittlung via an: lo.wareneingang@a1telekom.at und wareneingang@mklogistik.at Dem Fahrer wird nach Anmeldung mittels Gegensprechanlage im Wareneingang ein Tor bzw. bei Entladung im Freilager ein Entladeplatz zugewiesen. Die Entladung der Ware hat durch den Fahrer zu erfolgen, den Anweisungen des Wareneingangspersonals ist Folge zu leisten. Die Ware ist auf eine zugewiesene Warenübernahmefläche zu bringen. Seite 4 von 8

5 3.3. Liefertermine laut Bestellung Liefertermine laut A1 Telekom Austria-Bestellungen sind durch den Lieferanten verpflichtend einzuhalten Anlieferadresse Die Anlieferadresse ist auf den Bestellungen angeführt und einzuhalten. Lieferungen an falsche Lieferadressen werden nicht angenommen bzw. daraus entstehende Umlagerungskosten werden an den Lieferanten verrechnet Lieferpapiere Zu jeder Sendung ist vor der Entladung ein Lieferschein in der Warenübernahme abzugeben bzw. muss an deutlich sichtbarer Stelle an der Sendung (Palette oder Kollo) angebracht sein. Der Lieferschein muss folgende Daten enthalten: Name des Lieferanten A1 Telekom Austria AG Anlieferadresse A1 Telekom Austria AG Bestellnummer und Bestellposition A1 Telekom Austria AG Materialnummer A1 Telekom Austria AG Materialbezeichnung Gesamtstückzahl je Materialnummer Anzahl Packstücke je Materialnummer Jeder Lieferschein darf nur auf eine Bestellung Bezug nehmen. Sendungen ohne Lieferschein oder ohne A1 Telekom Austria AG-Bestellnummer am Lieferschein werden nicht angenommen. Wenn aus Termingründen die Sendung angenommen wird, wird der Mehraufwand laut Punkt 3.1. in Rechnung gestellt Verpackung Bei den Anlieferungen sind die Verpackungseinheiten laut Angaben im abgegebenen Logistikdatenblatt einzuhalten. Die Verpackung der Produkte und Transporteinheiten ist so zu bemessen, dass damit ein ausreichender Schutz der Ware vor Beschädigung beim Transport, Lagerung und Kommissionierung sichergestellt ist. Paletten sind grundsätzlich sortenrein anzuliefern. Bei Kleinmengen (verschiedene Materialien auf einer Palette) ist jedes Material als einzelnes Packstück zu liefern und gemäß Punkt 3.9 zu kennzeichnen. Die größte Verpackungsmengeneinheit (Karton, Überkarton) im Kleinproduktbereich darf ein maximales Gewicht von 25 kg nicht überschreiten und muss für manuelles Handling geeignet sein. Offensichtlich beschädigte Verpackungen werden nicht übernommen. Seite 5 von 8

6 Sendungen, die den oben genannten Verpackungsanforderungen nicht entsprechen, werden zu Lasten des Lieferanten retourniert. Sofern dies aus Termingründen nicht möglich ist, erfolgt das Umpacken durch A1 Telekom Austria AG. Die hierbei entstehenden Umpackkosten werden in Rechnung gestellt Transporthilfsmittel Sofern keine besonderen Liefervorschriften vereinbart sind, bestehen wir grundsätzlich auf Verwendung von Euronorm-Tauschpaletten. (Euronormpaletten 800 x 1200 x 144 mm, EUR DIN 15146/47, Tragfähigkeit 1000 kg). Wenn die Art des anzuliefernden Materials ein lieferanteneigenes Transportmittel erfordert, muss dies mietfrei zur Verfügung stehen (sofern es keine anderen Vereinbarungen gibt). Kosten für die Rückführung dieser Transporthilfsmittel und sonstiger Packmittel werden von A1 Telekom Austria AG nicht übernommen. Die Annahme beschädigter Transportmittel wird verweigert. Dadurch entstehender Mehraufwand durch Umpacken und Entsorgung wird in Rechnung gestellt Maximale Anliefermaße (Palettenhöhen) Soweit nicht in einer Sondervereinbarung anders bestimmt, sind folgende maximale Anliefermaße einzuhalten: T x B 800 x H 950 mm (inkl. Palette) Das Maximalgewicht pro Palette darf 1.000kg nicht überschreiten. Wenn Materialien/Verpackungseinheiten obige maximale Anliefermaße überschreiten sind diese vor Erstlieferungen mittels Logistikdatenblatt (laut Pkt. 2.) schriftlich mitzuteilen und vor der Bestellung mit dem Einkauf zu vereinbaren. Diese Sondermaße werden schriftlich festgehalten, anderenfalls werden die Sendungen auf Kosten des Lieferanten umgepackt Verpackungskennzeichnung Jedes einzelne Packstück der Verpackungshierarchie muss an deutlich sichtbarer Stelle eine Etikettierung mit folgenden Daten tragen: Materialbezeichnung der A1 Telekom Austria AG Materialnummer der A1 Telekom Austria AG (in Klartext und Barcode) EAN13 oder EAN8 oder UPC (in Klartext und Barcode) Stückzahl je Verpackungseinheit Serialnummern für verpackte Materialien in Klartext und Barcode Die Verpackungskennzeichnung ist abgeleitet von den GS1 Normen. Seite 6 von 8

7 3.10. Serialnummern Für Materialien mit Seriennummern sind die Seriennummern spätestens bis zum Zeitpunkt der physischen Warenanlieferung elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Daten sind an die jeweilige adresse laut Punkt 3.2. zu übermitteln. Werden die Seriennummern nicht zeitgerecht wie vereinbart elektronisch beigestellt, erfasst A1 Telekom Austria AG die Seriennummern manuell. Der Aufwand wird an den Lieferanten verrechnet (75 EUR je 100 Seriennummern). 4. Barcodevorgaben A1 Telekom Austria AG stellt an alle Lieferanten die Anforderung, Barcodes in einer Qualität zur Verfügung zu stellen, die objektiven Prüfkriterien unterliegen. Das bezieht sich auf alle Drucke und Etiketten auf allen Verpackungsebenen, Verkaufsverpackung (Primärverpackung), allen Überverpackungen (Sekundärverpackungen z.b. Versandkarton) und Versandeinheiten (Tertiärverpackung z.b. Versandkartons auf Palette geschlichtet und foliert oder Pal-Box) Barcodequalitätsprüfung im Wareneingang Die gestellten Anforderungen an die Barcodequalität werden durch eine Qualitätskontrolle im Zuge des Wareneinganges laufend überprüft. Jeder Barcode muss mit einem handelsüblichen 1D-Code Handleser scannbar sein. ( lesbar ) Nach einer erfolgreichen Lesbarkeitsprüfung wird der Barcode mit einem Barcodeprüfgerät getestet. ( messbar ) Alle Barcodes die in der logistischen Kette der A1 Telekom Austria AG Verwendung finden, müssen lesbar und messbar sein und der unter Punkt 4.4. definierten Qualität entsprechen Zulässige Barcodetypen Nur Barcodetypen basierend auf nachfolgenden Normen sind für die Auszeichnung zulässig. ISO / IEC EAN / UPC (neu: statt EAN bzw. UPC = GS1) ISO / IEC Code 128 ISO / IEC Code 39 ISO / IEC Code 2/5 Interleaved Die vorliegenden Barcodevorgaben beziehen sich ausschließlich auf lineare Barcodes ( 1D Codes ). Seite 7 von 8

8 Für den Druck von Serialnummern wird Barcodetyp Code 128 bevorzugt, als Alternative kann auch Barcodetype 39 verwendet werden. Der Druck der Seriennummer als Barcode muss eine Mindesthöhe von 10 mm aufweisen Barcode - Prüfung Die Prüfung der Barcodequalität erfolgt durch die Prüfgeräte Axicon 6015 und Axicon Die Prüfkriterien sind in der Norm ISO/IEC (lineare Strichcodes) dargestellt. ANSI ISO Grad A Grad sehr gut Grad B Grad gut Grad C Grad befriedigend Grad D Grad ausreichend Grad F Grad durchgefallen 4.4. Geforderte Barcodedruck - Qualität Die Qualität aller Barcodes muss der Prüfnorm ISO/IEC entsprechen. Der Barcode muss mindestens dem Qualitätsgrad ANSI Grad B (gut) entsprechen. Ein Barcode unter einer Folie (z.b. im Fensterkuvert) muss mindestens dem Qualitätsgrad ANSI Grad C (befriedigend) entsprechen. Weist der Barcode eine geringere Qualität auf, wird die Ware auf Kosten des Lieferanten retourniert bzw. neu etikettiert Empfehlungen zum Barcodedruck Strichcode und Klarschrift in schwarzer Farbe auf weißem Hintergrund. Die Ruhezonen laut Norm sind einzuhalten. Die Barcodehöhe und die Modulbreite sind so zu wählen, dass eine rasche und richtige Lesbarkeit gewährleistet ist. Grundsätzlich sollte keine Höhenverkürzung vorgenommen werden. Für die Artikelnummerierung wird EAN 13 in der Standardgröße SC2 bevorzugt. 5. Gültigkeit Die gültige Version des Logistikleitfadens ist abrufbar unter Seite 8 von 8

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