Investmentsteuerreformgesetz
|
|
- Emma Klein
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Investmentsteuerreformgesetz Das ändert sich ab Dieses Dokument ist ausschließlich für professionelle Kunden und nicht zur Weitergabe an Privatanleger bestimmt.
2 Vorwort In dieser Präsentation wird die Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds bei inländischen Privatanlegern aufgeführt 2
3 Vorwort Investmentfonds sind hier deutsche und ausländische offene Publikumsfonds 3
4 Investmentsteuerreformgesetz Warum? Was steckt dahinter? Vereinfachung Schließen von Steuerschlupflöchern EU-Richtlinien umsetzen Die Bundesregierung will mit der Reform die heutige Besteuerung von Publikumsfonds vereinfachen und die Berechnung der Steuerdaten nachvollziehbarer machen. Damit soll den Anlegern, der Fondsindustrie und den Finanzämtern die korrekte Berechnung, Erfassung und Prüfung der steuerlichen Fondserträge erleichtert werden Unabhängig davon, ob Fonds und/oder Anleger im Ausland oder Inland sitzen: Vereinfacht gesprochen fallen auf die inländischen Dividenden im Fonds künftig 15 Prozent deutsche Körperschaftssteuer an. Das bedeutet für deutsche Fonds eine neue Belastung. Systematische Leihgeschäfte bringen Profis dann keinen Vorteil mehr. Gegenwärtig werden inländische Fonds hinsichtlich der steuerlichen Behandlung bzw. Belastung inländischer Dividenden anders behandelt als ausländische Fonds. Eine steuerliche Schlechterstellung von im EU-Ausland aufgelegten Fonds widerspricht europäischem Recht. Ab 2018 soll daher eine steuerliche Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Fonds gelten. 4
5 Überblick Publikumsfonds Was ändert sich Reformziele Vereinfachung bei der Besteuerung von Fonds und der Anleger Fondsebene Vom Investmentfonds erzielte Erträge NEU teilweise steuerpflichtig Anlegerebene Vereinfachte Besteuerung NEU Thesaurierung Ausschüttung Veräußerungsgewinn NEU Pauschale Besteuerung Keine Steuerbefreiung mehr = Vorabpauschale Besteuerung des Cash Flow NEU Teilfreistellung als pauschale Steuerentlastung und Ausgleich zur Versteuerung auf Fondsebene 25% Abgeltungssteuer beim Anleger (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) 5
6 Überblick Publikumsfonds Vorabpauschale NEU Pauschale Besteuerung = Vorabpauschale 6
7 Vorabpauschale Das Wichtigste in Kürze Die Vorabpauschale soll sicherstellen, dass eine bestimmte Mindestbesteuerung auf Anlegerebene stattfindet auch in Fällen, in denen ein Fonds keine oder eine zu geringe Ausschüttung vornimmt. Wirtschaftlich betrachtet stellt die Vorabpauschale eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen dar. Die Vorabpauschale ist der Höhe nach auf die Wertsteigerung der Anteile in einem Kalenderjahr begrenzt und fällt bei Wertverlusten im selben Kalenderjahr nicht an. Die Vorabpauschale wird von der depotführenden Stelle ermittelt. Die Steuern auf die Vorabpauschale müssen vom Kunden entrichtet werden und werden von der depotführenden Stelle eingezogen. 7
8 Vorabpauschale Laufende Besteuerung auf Anlegerebene Die Vorabpauschale für 2018 fließt dem Anleger steuerlich erst im Januar des nächsten Kalenderjahres zu. D.h. erstmalig fließt dem Anleger am ersten Werktag 2019 die Vorabpauschale zu. Wichtig: Wenn bei einem ausschüttenden Fonds die Ausschüttung nicht hoch genug ist, wird zusätzlich die Vorabpauschale angesetzt. Die steuerlich relevanten Erträge fließen dann zu zwei unterschiedlichen Stichtagen zu: Die Ausschüttung fließt in dem Kalenderjahr zu, in dem sie gezahlt wird und die Vorabpauschale fließt am Anfang des folgenden Kalenderjahres zu. Bei der späteren Veräußerung der Fondsanteile werden die bereits erfassten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. 8
9 Vorabpauschale Laufende Besteuerung auf Anlegerebene Was passiert, wenn unterjährig Fondsanteile erworben werden? Im Jahr des Erwerbs vermindert sich die Vorabpauschale um 1/12 für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Wenn also ein Fonds am erworben wird, gehen dem vier volle Monate voraus. Entsprechend wird die Vorabpauschale um 4/12 gekürzt. Rechenbeispiel: Annahme: Vorabpauschale: 2 2-4/12 x 2 2-0,67 = 1,33 9
10 Vorabpauschale Berechnung der Vorabpauschale Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den der errechnete Basisertrag die Ausschüttung des Fonds übersteigt. Dazu wird zunächst der Basisertrag für das Kalenderjahr errechnet. Basisertrag Vorabpauschale Ausschüttung Die Formel für den Basisertrag lautet: Basisertrag = Rücknahmepreis zu Beginn eines Kalenderjahres x 70% des Basiszinses* des gleichen Jahres! Der Basisertrag ist gedeckelt auf die Höhe der Wertsteigerung in einem Kalenderjahr zzgl. der Ausschüttungen! Ausschüttende Fonds Um die Vorabpauschale zu errechnen, wird vom Basisertrag die Ausschüttung des laufenden Kalenderjahres abgezogen Vorabpauschale = Basisertrag Ausschüttung Nicht ausschüttende Fonds: Hier ist die Vorabpauschale identisch mit dem Basisertrag Vorabpauschale = Basisertrag - Ausschüttung (=0) Der steuerliche Zufluss der Vorabpauschale erfolgt am ersten Werktag des Folgejahres. *Der Basiszins leitet sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab. Er orientiert sich am Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgeblichen Zinssatz im Bundessteuerblatt 10
11 Vorabpauschale Rechenbeispiel Rücknahmepreis am : 100 Rücknahmepreis am : 100,50 Ausschüttung: 0,50 Basiszins: 1%* Rechenbeispiel für den Basisertrag: Basisertrag: 100 x 70% x 1%* = 0,70 Maximaler Basisertrag: Der Basisertrag ist der Höhe nach begrenzt auf den tatsächlichen Wertzuwachs der Fondsanteile während des Kalenderjahres. Hierbei werden Ausschüttungen - sofern sie stattgefunden haben - noch draufgerechnet, denn sie mindern ja den Anteilspreis. Rechenbeispiel für die Vorabpauschale: Vorabpauschale: 0,70-0,50 = 0,20 Maximale Vorabpauschale 0,50 (Höhe der Wertsteigerung in einem Kalenderjahr) Die Vorabpauschale wird ggf. um die Teilfreistellung reduziert, die der jeweiligen Fondskategorie entspricht. 100,50 + 0, = 1 (Wertsteigerung) * Beispielhafter Basiszins 11
12 Vorabpauschale Ausschüttende Fonds Rechenbeispiel 1: Die Ausschüttung ist geringer als der Basisertrag: Rücknahmepreis am : 100 Rücknahmepreis am : 100,50 Ausschüttung (im Sept. 2018): 0,50 Basiszins: 1%* Rechenbeispiel für den Basisertrag: 100 x 70% x 1%* = 0,70 0,50 = 0,20 Rücknahmepreis Basiszins Basisertrag Ausschüttung Vorabpauschale Der Anleger muss sowohl die Ausschüttung, als auch die Vorabpauschale versteuern. Allerdings zu unterschiedlichen Zeiten: Die Ausschüttung wird in dem Jahr versteuert, in dem sie dem Anleger zufließt (hier Sept. 2018). Die Vorabpauschale fließt im Januar des folgenden Kalenderjahres zu (hier am ersten Werktag 2019) und wird dann versteuert. * Beispielhafter Basiszins 12
13 Vorabpauschale Ausschüttende Fonds Rechenbeispiel 2: Die Ausschüttung ist höher als der Basisertrag: Rücknahmepreis am : 100 Rücknahmepreis am : 100,80 Ausschüttung: 0,80 Basiszins: 1%* Rechenbeispiel für den Basisertrag: 100 x 70% x 1%* = 0,70 0,80 zu versteuernder Betrag 0,80 Rücknahmepreis Basiszins Basisertrag Ausschüttung (> Basisertrag) Die Ausschüttung ist mit 0,80 höher als der Wert der Basisertrags (0,70 ). In diesem Fall muss der Anleger keine Vorabpauschale, sondern nur die Ausschüttung versteuern. * Beispielhafter Basiszins 13
14 Vorabpauschale Nicht ausschüttende (thesaurierende) Fonds Rechenbeispiel: Rücknahmepreis am : 100 Rücknahmepreis am : 101,00 Basisertrag: 100 x 1%* x 0,7 = 0,70 Weil der Basisertrag kleiner ist als der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr (1 ), dient der Basisertrag (0,70 ) gleich als zu versteuernde Vorabpauschale. Da der Fonds nicht ausschüttet (Ausschüttung 0 ), ist die Vorabpauschale identisch mit dem Basisertrag Wenn ein Fonds in einem Kalenderjahr keine Wertsteigerung erwirtschaftet, fällt keine Vorabpauschale an. * Beispielhafter Basiszins 14
15 Überblick Publikumsfonds Teilfreistellung Reformziele Änderungen bei der Besteuerung von Fonds und der Anleger Fondsebene Vom Investmentfonds erzielte Erträge NEU teilweise steuerpflichtig Anlegerebene Thesaurierung Ausschüttung Veräußerungsgewinn Vereinfachte Besteuerung NEU Pauschale Besteuerung = Vorabpauschale NEU Keine Steuerbefreiung mehr. Besteuerung des Cash Flow NEU Teilfreistellung als pauschale Steuerentlastung und Ausgleich zur Versteuerung auf Fondsebene = vom Anleger zu versteuernde Erträge 15
16 Teilfreistellung Übersicht Ab dem fallen für bestimmte inländische Erträge (in erster Linie Dividenden und Immobilienerträge) auf Fondsebene Steuern an. Als Ausgleich dafür bzw. als Ausgleich für den Wegfall der Anrechnungsmöglichkeit für ausländische Quellensteuern werden auf Anlegerebene Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungserlöse anteilig freigestellt. Je nach Fondskategorie fällt die Teilfreistellung unterschiedlich hoch aus: Privatanleger Steuerl. Fondskategorie Mischfonds (mind. 25% Aktienanteil bzw. Kapitalbeteiligungen laut Anlagebedingungen) Aktienfonds (mind. 51% Aktienanteil bzw. Kapitalbeteiligungen laut Anlagebedingungen) Immobilienfonds (mind. 51% Immobilien/ Immobiliengesellschaften laut Anlagebedingungen) Immobilienfonds mit Auslandsschwerpunkt (mind. 51% ausländische Immobilien/ Immobiliengesellschaften lt. Anlagebedingungen) 15% 30% 60% 80% 16
17 Teilfreistellung Rechenbeispiel in % freigestellt 70% steuerpflichtig Ein Privatanleger ist in 2018 an einem Aktienfonds beteiligt und bekommt eine Ausschüttung von (Freistellungsaufträge sind ausgeschöpft, eine NV-Bescheinigung liegt nicht vor). Von den werden 30% freigestellt 700 sind steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungssteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer) 17
18 18 Versteuerung auf Anlegerebene und auf Fondsebene
19 Was wird versteuert? 1. Fondsebene Folgende Einkünfte werden ab dem vom Investmentfonds versteuert Deutsche Beteiligungseinnahmen (z.b. Dividendenerträge) Deutsche Immobilienerträge (Mieten aus deutschen Immobilien und Veräußerungsgewinne aus deutschen Immobilien) Sonstige inländische Einkünfte Alle anderen Erträge sind auf Investmentfondsebene steuerfrei 19
20 Was wird versteuert? 2. Anlegerebene Ausschüttung: Zukünftig wird der an den Anleger bezahlte Betrag besteuert, d.h. steuerpflichtig ist der Cashflow vom Fonds an den Anleger. Vorabpauschale: An die Stelle einer Thesaurierung tritt zukünftig die sogenannte Vorabpauschale. Die Vorabpauschale ist der Höhe nach auf den Wertzuwachs des Fonds begrenzt. Veräußerungsgewinn: Der Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen ist steuerpflichtig. Die Summe aller Vorabpauschalen wird dabei vom Veräußerungsgewinn abgezogen, der über den Zeitraum entstanden ist, in dem der Anleger den Fonds besessen hat. Nach Berücksichtigung eventueller Teilfreistellungen werden Ausschüttung, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinn dem (bei Inlandsdepots abgeltenden) Kapitalertragssteuerabzug unterworfen. 20
21 Alt-Anteile Veräußerungsfiktion für alle Fondsanteile Um auch bei der Besteuerung von Fondserträgen auf Anlegerebene eine Vermischung des alten und neuen Rechts auszuschließen, sieht der Gesetzgeber für sämtliche Fondsanteile eine Veräußerungs- und Rückkaufsfiktion vor: Alle Fondsanteile, die vor dem 01. Januar 2018 angeschafft wurden, gelten zum als veräußert und zum als wieder angeschafft. Die durch den fiktiven Verkauf ermittelten steuerrelevanten Fondserträge werden dann tatsächlich besteuert, wenn der Anleger seine Fondsanteile verkauft. Die Banken müssen sich zu diesem Zweck den steuerrelevanten Betrag vom 31. Dezember 2017 merken und dürfen diesen erst bei einem echten Verkauf der Fondsanteile abrechnen. 21
22 Alt-Anteile Bestandsschutz und Freibetrag Wegfall des Bestandsschutzes der Alt-Anteile: Mit der Verkaufs- und Rückkauffiktion von Investmentfonds fällt ab dem der Bestandsschutz für Alt-Anteile (die vor Einführung der Abgeltungssteuer angeschafft wurden) faktisch weg. Die bis zum eingetretene Wertentwicklung ist steuerfrei. Neuer Freibetrag: Um den Verlust des Bestandsschutzes zu kompensieren, wird ein Freibetrag in Höhe von Euro (pro Anleger) gewährt. Dieser Freibetrag gilt für Wertveränderungen ab dem und nur für Fondsanteile, die vor dem angeschafft wurden. Die Berücksichtigung des Freibetrags erfolgt durch das Finanzamt. D.h. der Betrag wird zunächst von der depotführenden Stelle eingezogen. Er kann dann aber vom Anleger im Rahmen der Einkommenssteuer geltend gemacht werden und wird ggf. rückvergütet. 22
23 Investmentsteuerreformgesetz Was ändert sich rund um das Depot bei der FFB? Das Kombidepot bleibt bestehen. So kann der Anleger seine Alt- und Neubestände weiterhin getrennt verwahren und selbst entscheiden, wann er welche Anteile verkaufen möchte. Bislang ist geplant, die Steuern auf die Vorabpauschale standardmäßig per Anteilsverkauf einzuziehen.* Unser Ziel ist es, die Steuerinformationen so einfach wie möglich und so umfangreich wie nötig für Sie aufzubereiten. Wir halten Sie zu unseren Änderungen im Frontend auf dem Laufenden. *Der Anteilsverkauf ist ein steuerliches Ereignis. D.h. der Veräußerungsgewinn, der beim Verkauf der Anteile entsteht, muss versteuert werden. 23
24 24 Was tun?
25 Investmentsteuerreform Was tun? Überprüfen, ob ein Freistellungsauftrag eingerichtet wurde. Der Freibetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Verheirateten) gilt weiterhin. Keine Panik-Verkäufe von bestandsgeschützten Alt- Anteilen. Es besteht ein Freibetrag i. H. v Euro pro Person. Ein Steuerberater kann einschätzen, welche Option die beste für den Anleger ist. Bei niedrigem Basiszins ist die Vorabpauschale geringer, als bei einem hohen Basiszins. Je nachdem, welche Anteilsklasse erworben wird, kann dies steuerliche Auswirkungen haben. Ein Steuerberater sollte hier zu Rate gezogen werden. Der Anleger muss grundsätzlich nichts tun. Die Vorabpauschale wird von der depotführenden Stelle direkt beim Anleger eingezogen. 25
26 26 Zusammenfassung
27 Beispielrechnung Besteuerung von Gewinnen bei Verkauf von Fondsanteilen Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn = Veräußerungserlös bei Verkauf der Anteile Abzüglich Anschaffungskosten der Anteile Abzüglich Vorabpauschale Ggfs. Abzüglich Gewinn x Teilfreistellung Beispiel: Thesaurierender Aktienfonds Rücknahmepreis am : 100 (= Tag des Erwerbs der Fondsanteile) Rücknahmepreis am : 101 Rücknahmepreis am : 107 (=Tag der Veräußerung) Basiszins: 1% Vorabpauschale für 2018: 100 x 70% x 1% = 0,70 (ist kleiner als der Wertzuwachs in 2018) Steuerpflichtige Vorabpauschale (nach Berücksichtigung der Teilfreistellung eines Aktienfonds): 0,70 x 30% = 0,21 0,70 0,21 = 0,49 Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn: ,70 = 6,30 x 30% = 1,89 6,30-1,89 = 4,41 27
28 Disclaimer Dieses Dokument ist ausschließlich für professionelle Kunden und nicht zur Weitergabe an Privatanleger bestimmt. Die FIL Fondsbank GmbH (FFB) veröffentlicht ausschließlich produktbezogene Informationen und erteilt keine Anlageempfehlung/Anlageberatung. Fidelity, Fidelity International steht für FIL Limited (FIL) und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften. Fidelity, Fidelity International, das FFB- Logo und das "F- Symbol" sind Markenzeichen von FIL Limited. Die in der Präsentation gezeigten Rechenbeispiele sind beispielhaft genannt. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr. Die Ausführungen zur Besteuerung beziehen sich auf Anteilsinhaber, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Die Informationen geben einen groben Überblick und sind keinesfalls rechtsverbindlich oder abschließend. Sie basieren auf der derzeitigen Rechtslage bzw. dem derzeitigen Kenntnisstand über zukünftige Änderungen der Rechtslage (Stand: Juni 2017). Die steuerliche Beurteilung kann sich jederzeit durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung ändern. Wenn Sie detaillierte Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater / Ihre Steuerberaterin. Diese Informationen dürfen ohne vorherige Erlaubnis weder reproduziert noch veröffentlicht werden. Möchten Sie in Zukunft keine weiteren Werbemitteilungen von uns erhalten, bitten wir Sie um Ihre schriftliche Mitteilung an den Herausgeber dieser Unterlage. Herausgeber: FIL Fondsbank GmbH, Postfach , Frankfurt am Main. Stand, soweit nicht anders angegeben: CG FFB Präsentation ausschließlich für professionelle Kunden
INVESTMENTSTEUERREFORM
Deutscher Fondsverband INVESTMENTSTEUERREFORM WEBINAR AM 21. NOVEMBER 2016 1. Einführung 2. Besteuerung auf der Fondsebene ab 2018 3. Laufende Besteuerung auf der Anlegerebene ab 2018 4. Besteuerung von
MehrWas müssen Berater und Anleger bei der Fondsauswahl beachten?
Fonds & Steuern Was müssen Berater und Anleger bei der Fondsauswahl beachten? Ungeliebt, aber wichtig bei der Auswahl geeigneter Investmentfonds: das Thema Steuern. Dies gilt umso mehr angesichts der anstehenden
MehrINVESTMENTSTEUERREFORM KOMPAKT
Deutscher Fondsverband INVESTMENTSTEUERREFORM KOMPAKT WAS SICH AB 2018 ÄNDERT 1 INVESTMENTSTEUERREFORM KOMPAKT INHALTSVERZEICHNIS Wichtige Fakten zur Steuerreform auf einen Blick 4 Die häufigsten Fragen
MehrAnlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der Reformvorschläge zu Publikums-Investmentfonds
Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der zu Publikums-Investmentfonds 1. Besteuerung des Publikums-Investmentfonds Inländische Investmentfonds sind vollständig von der Körperschaft-
MehrBlickpunkt Deutschland
Blickpunkt Deutschland I Investmentsteuerreform 2018: Deutschland reformiert die Fondsbesteuerung grundlegend Nach der Verabschiedung im deutschen Bundestag am 8. Juli 2016 ist das Investmentsteuerreformgesetz
MehrFrankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,
Frankfurt, im Januar 2005 Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge 2004 Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, anbei erhalten Sie Ihre Jahresendauszüge sowie eine Mitteilung
MehrDie neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.
Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage
MehrFragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots
Der folgende Fragen-Antworten-Katalog * gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell gültigen Inhalte der Abgeltungsteuer, speziell im Bereich der Investmentfonds. Hierbei werden insbesondere die allgemeinen
MehrVergleich Fondssparplan vs. Fondspolice
Vergleich Fondssparplan vs. Stammdaten Prognosedatum Familienstand Name Geburtsdatum Anlage bis Alter Bundesland / Kirchensteuerpflichtig 22.06.2016 verheiratet Michael Schreiber 07.03.1979 67 e Baden-Württemberg
MehrEinkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer
Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten
MehrSpecial /2017. Überblick über das neue InvStG. Teil 2: Die Besteuerung des Fondsanlegers. I. Einleitung
. Special 284 02/2017 Überblick über das neue InvStG Teil 2: Die Besteuerung des Fondsanlegers I. Einleitung Wie bereits im vorhergehenden Teil 1 dieses BPZ-Specials zur Reform des Investmentsteuergesetzes
MehrÜberblick über das neue InvStG Teil 1: Die Besteuerung des Investmentfonds
Überblick über das neue InvStG Teil 1: Die Besteuerung des Investmentfonds I. Einleitung Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (BGBl. 2016 I, S. 1730) wird das Besteuerungssystem für Investmentfonds
MehrINVESTMENTFONDS IM ABSEITS? DIE REFORM DER INVESTMENTBESTEUERUNG
INVESTMENTFONDS IM ABSEITS? DIE REFORM DER INVESTMENTBESTEUERUNG DIE REFORM DER INVESTMENTBESTEUERUNG Der Bundestag beschloss am 9.6.2016 das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung. Die Zustimmung
MehrAbgeltungssteuerberechnung
Abgeltungssteuerberechnung für: Herrn Max Pfiffig und Frau Eva Pfiffig Musterweg 1 12345 Musterstadt Die Auswertung wurde erstellt von: Versicherungsbüro Mustermakler Uwe Mustermarkler Gut-Beraten-Weg
Mehrhttps://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...
Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /
MehrAbgeltungsteuer Ein Überblick
Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum
MehrBesteuerung von Wertpapieren
Besteuerung von Wertpapieren (Regelung für österreichische Privatanleger) Infoblatt, Stand 1. Jänner 2016 Vermögenszuwachssteuer 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Die Vermögenszuwachssteuer
MehrINVESTMENTSTEUERREFORM KOMPAKT
Deutscher Fondsverband INVESTMENTSTEUERREFORM KOMPAKT WAS SICH AB 2018 ÄNDERT 1 INVESTMENTSTEUERREFORM KOMPAKT INHALTSVERZEICHNIS Wichtige Fakten zur Steuerreform auf einen Blick 4 Die häufigsten Fragen
MehrWien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):
Name Bereich Information V.-Datum Relevanz Besteuerungsgrundlagen Raiffeisen Immobilien Raiffeisen-Immobilienfonds Tranche Kapitalanlagegesellschaft Kapitalmarkt Fondssparen thesaurierend (T);Raiffeisen-
MehrVermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage)
Infoblatt, Stand 11. Dezember 2012 Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Das Budgetbegleitgesetz
MehrBescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h
Bescheinigung vom 24.03.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 Ex-Tag der (Zwischen)Ausschüttung: 17.02.2014 Valuta:
MehrBescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH
Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag
MehrBesteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax
Besteuerung von Investmentfonds Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Grundlagen Investmentfonds werden weiterhin nach dem Transparenzprinzip besteuert ausschüttungsgleiche Erträge Man blickt
MehrETF-AUSWAHL: DIE 3 WICHTIGSTEN KRITERIEN
ETF-AUSWAHL: DIE 3 WICHTIGSTEN KRITERIEN CHECKLISTE Bei der Auswahl von ETFs wünscht man sich als Privatanleger idealerweise... langlebige Fonds geringe Kosten eine einfache steuerliche Behandlung Um diese
MehrPioneer Investments Austria GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG
Besteuerungsgrundlagen gemäß 1 und Nr. 2 Ex-Tag der Ausschüttung: 11.06.2010 Valuta: 15.06.2010 Steuerlicher Zufluss im : 15.06.2010 Steuerlicher Zufluss im (Datum des Ausschüttungsbeschlusses): 01.06.2010
MehrAbgeltungssteuer das sollten Sie jetzt wissen!
M e t z l e r F u n d X c h a n g Abgeltungssteuer das sollten Sie jetzt wissen! e t z l e r F u n d X c h a n g e September 2007 Die Abgeltungssteuer kommt! Am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer
MehrDie Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie jetzt Ihre Steuer-Strategie an Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten
MehrAbgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz
MehrKursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen
MehrBesteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012.
Fakten aktuell September 2011 Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz
MehrDie Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN
Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen
MehrGrundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt
MehrHinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 2015
X Unabhängig seit 1674 Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 2015 Die Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung dienen dem Nachweis der einbehaltenen Kapitalertragsteuer,
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Name Bereich Information V.-Datum
MehrAusgangslage (heutiges Recht) Historie der Investmentsteuerreform
Inhalt Ausgangslage (heutiges Recht) Gründe für die Investmentsteuerreform Historie der Investmentsteuerreform Besteuerungsregelungen Publikumsfonds Ausgangslage (heutiges Recht) Erträge und daufwendungen
MehrDie steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage
Fonds Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage von Dr. Friedrich E. Harenberg, Barsinghausen, Vorsitzender Richter am Niedersächsischen FG und Lehrbeauftragter der Universität Hannover Die Besteuerung
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen
Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgf Rechnungsjahr: 29.10.2013-28.10.2014 Die nachstehenden Ausführungen
MehrJahressteuerbescheinigung
1 Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots 1 Steuerbescheinigung für alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten je kapitalertragsteuerpflichtigen
MehrREFORM DER INVESTMENTBESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND
1 STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN BEI DER VERMÖGENSVERWALTUNG AUFGRUND ÄNDERUNGEN DER RECHTSGRUNDLAGEN IN DE, LUX UND FL REFORM DER INVESTMENTBESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND 16. SEPTEMBER 2016 AGENDA 2 I. HINTERGRUND
MehrInformation zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere
Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des Budgetbegleitgesetzes/Abgabenänderungsgesetzes 2011, mit welchem u.a. die
MehrGrundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrAbgeltungssteuer. Vertrieb Leben
1 Abgeltungssteuer 2 Bevor wir beginnen: Denke immer daran: Geld ist nicht alles. Aber denke auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe du so einen Blödsinn denkst. Anonym 3 Fonds - Direktanlage
MehrÄnderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172)
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrDie Steuerbescheinigung
Die Steuerbescheinigung Mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber ein neues Format der Steuerbescheinigung definiert. Die wichtigsten Punkte der Bescheinigung möchten wir Ihnen
MehrAbgeltungsteuer: Strategien zur Nutzung von Altverlusten. Dr. Christopher Riedel
Abgeltungsteuer: Strategien zur Hamburg, 12. November 2012 Dr. Christopher Riedel Agenda 1. Überblick Abgeltungsteuer 2. Berücksichtigung von Verlusten 3. Strategien zur gezielten 4. Bull-Bear-Zertifikate
MehrZwischenausschüttung
China Asset Management (Hong Kong) Limited Hong Kong Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für ChinaAMC CSI 300 Index ETF Anteilklasse RMB Counter (ISIN: HK0000110269) für den Zeitraum
MehrBarausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000
Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Ex-Tag der Ausschüttung: 24.07.2015 Valuta: 31.07.2015 Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 17.07.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST
MehrINVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben.
INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN Mitten im Leben. KURSGEWINNBESTEUERUNG BEI WERTPAPIERVERANLAGUNGEN FÜR PRIVATANLEGER
MehrCAPITAL INVEST die Kapitalanlagegesellschaft der Bank Austria Creditanstalt Gruppe GmbH. Lassallestraße 1, 1020 Wien
CAPITAL INVEST die Kapitalanlagegesellschaft der Bank Austria Creditanstalt Gruppe GmbH Lassallestraße 1, 1020 Wien Bescheinigung für die Angaben nach 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG des Investmentvermögens Capital
Mehr5. Verluste aus Kapitalanlagen
47 5. Verluste aus Kapitalanlagen Es ist nichts Neues, das mit Kapitalanlagen nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste erzielt werden können. Die Verlustverrechnung ist daher für jeden Steuerpflichtigen
MehrSavills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz () Die Verwaltungsgesellschaft Savills
MehrBundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de
MehrDipl.-Bw. Andrea Grosse. Dipl.-Kfm. Martin Kasperzyk Steuerberater. Steuerberatung. vereidigte Buchprüferin
Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Dipl.-Bw. Andrea Grosse Steuerberaterin vereidigte Buchprüferin bei PriceWaterhouseCoopers Rainerstrasse 2 5020 Salzburg Tel. 0172 8550045 Dipl.-Kfm. Martin Kasperzyk
MehrGrundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Europa-Rentenfonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der
MehrPrivatanleger rechnen mit Fortsetzung der Minizins-Ära
Privatanleger rechnen mit Fortsetzung der Minizins-Ära Ergebnisse einer Umfrage zum Thema Anlageumfeld und Konsequenzen für die persönliche Finanzplanung Wien 20. August 2013 Rückfragen an: Christian Kronberger
MehrA. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. 1. Anteile im Privatvermögen
Grundlagen der Besteuerung für Pioneer Funds Austria - Amerika Garantie 10/2016 Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG Rechnungsjahr: 29. Oktober 2009-28. Oktober 2010 Die nachstehenden Ausführungen beziehen
MehrFünfte Auszahlung an die Anleger des Degi Europa
Frankfurt am Main, 21. Januar 2013 Fünfte Auszahlung an die Anleger des Degi Europa Die Ausschüttung des in der geordneten Auflösung befindlichen Offenen Immobilienfonds am 25. Januar 2013 ist für die
MehrPatient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)
MehrKESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger
KESt neu bald geht s los! 1. Februar 2012 Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger Inhalt 1. Ziele der Neuerungen 2. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 3. Inkrafttreten (Privatvermögen)
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: Asset Management 10:90 (A) ISIN: AT0000615133 Ende Geschäftsjahr: 31.8.2005 Ausschüttung:
MehrD i e M a n d a n t e n -Information
D i e M a n d a n t e n -Information Die neue Abgeltungssteuer Neuregelung der Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 schafft schon jetzt Handlungsbedarf Editorial Die Abgeltungssteuer ist beschlossene
MehrInfo Besteuerung deutsche Renten
Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von
MehrBrennpunkt: Reform der Investmentbesteuerung Auswirkungen auf Auslandsbanken und Auslandsfonds
Praxisseminar Brennpunkt: Reform der Investmentbesteuerung Auswirkungen auf Auslandsbanken und Auslandsfonds Hintergründe, Motive und Leitgedanken der Reform Dr. Alexander Mann Hessische Finanzverwaltung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 Teil I Abgeltungssteuer - warum überhaupt? Die Vor- und Nachteile 15 Vorteile für Privatanleger: Gleichbehandlung, Vereinfachung und keine Steuerprogression 16 Die Hauptkritikpunkte an der Abgeltungssteuer:
MehrBesteuerung von Kapitalerträgen
Besteuerung von Kapitalerträgen WP/StB Mag. Cornelius Necas Klassische Früchte Entgelt für Kapitalüberlassung Keine grundsätzlichen Änderungen Neu: Stückzinsen werden den Anschaffungskosten hinzugerechnet
MehrAuszüge zum Jahresende 2003
Info 3/2004 Auszüge zum Jahresende 2003 Sehr geehrte Damen und Herren, der Versand der korrigierten Jahresdepotauszüge sowie der Jahressteuerbescheinigungen beziehungsweise der Erträgnisaufstellungen erfolgte
MehrRAIFFEISEN KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)
MehrRaiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich. Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen)
MehrHintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer
Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und
MehrDividendenstrategie. So treffen Sie die richtige Auswahl. Experten. Sicherheit. Kompetenz. Carsten Müller, Wirtschaft vertraulich,
Dividendenstrategie So treffen Sie die richtige Auswahl Carsten Müller, Wirtschaft vertraulich, 05.04.2014 Experten. Sicherheit. Kompetenz. DAX Performance Index 2 DAX Performance Index vs. DAX Kurs Index
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2011/12 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrErgänzende steuerliche Hinweise
Ergänzende steuerliche Hinweise Kurzangaben über die für die (in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen) Anleger bedeutsamen Steuervorschriften Fonds nach deutschem Recht Stand: März 2016 Inhalt Allgemeines
MehrMetzler Fund Xchange
Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 0 Die Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung dienen dem Nachweis der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, des einbehaltenen
MehrZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Die Gesellschaft hat ihre Absicht, Anteile an EU-OGAW in der Bundesrepublik Deutschland zu vertreiben, angezeigt und ist zum Vertrieb
MehrPensions-Akademie. Geplante Investmentsteuerreform Handlungsbedarf und Handlungsoptionen. Dr. Jan H. Grabbe. Frankfurt am Main, 2.
Dr. Jan H. Grabbe Frankfurt am Main, 2. Juni 2016 Geplante Investmentsteuerreform Handlungsbedarf und Handlungsoptionen Inhalt Überblick Neues intransparentes Regime für (sonstige) Investmentfonds Eingeschränktes
MehrNach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
Mehrwww.pwc.at Expertengespräch Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich
www.pwc.at Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich Thomas Steinbauer Johannes Edlbacher Die Steuerexperten von PwC, Thomas Steinbauer und Johannes Edlbacher, geben Antworten auf die wichtigsten Fragen
MehrGestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer
Gestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer Die Abgeltungsteuer, die ab 2009 für alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten wird, bringt Vor- und Nachteile. Deshalb
MehrBundeskabinett verabschiedet Reform des Investmentsteuergesetzes
Bundeskabinett verabschiedet Reform des Investmentsteuergesetzes Künftig 4 Daten statt heute 33 sollen ausreichen, um die Anlegerbesteuerung zu ermitteln. Ziel der Reform des Investmentsteuergesetzes ist
MehrEinschätzung der Emittentin ABGELTUNGSTEUER. Behandlung von Gewinnen und Verlusten bei Zertifikaten mit und ohne Kapitalschutz
Einschätzung der Emittentin WWW.ZERTIFIKATE.LBB.DE ABGELTUNGSTEUER Behandlung von Gewinnen und Verlusten bei Zertifikaten mit und ohne Kapitalschutz Agenda 1. Behandlung von Gewinnen - Zertifikate ohne
MehrPEH Update 02. Abgeltungssteuer und Depotstrategien
PEH Update 02 Aktuelle Mitteilungen an unsere Kunden und Partner Diese Ausarbeitung ist in Zusammenarbeit mit KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts anwälte entstanden.
MehrAUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen
AUSARBEITUNG Thema: Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in:
MehrAbfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland
Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern
MehrAbgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs
Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs 1. Wie ist die Abgeltungsteuer ausgestaltet? 2. Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungsteuer? 3. Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER HYPO-RENT- ANTEILE AUS 2014/2015
STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG BZW. KEST-AUSZAHLUNG DER - ANTEILE AUS 2014/2015 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4. 2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich
MehrSehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages,
Joachim Moritz Rechtsanwalt, Steuerberater Of Counsel, Richter am BFH a.d. Allen & Overy LLP München, den 6. Mai 2016 An die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages Frau Ingrid Arndt-Brauer
MehrSteuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung
Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Rechnungsjahr 2008/09 A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf
MehrKinderleicht in Frage und Antwort
Die Abgeltungsteuer Kinderleicht in Frage und Antwort Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1.1.2009 in Kraft. Vorwort Ab 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Anleger und Sparer müssen ab
MehrDIE ABGELTUNGSTEUER. Eine Information der privaten Banken. Informationen für Privatkunden. Berlin, Februar 2008
DIE ABGELTUNGSTEUER Informationen für Privatkunden Berlin, Februar 2008 fokus:verbraucher Eine Information der privaten Banken DIE ABGELTUNGSTEUER Berlin, Februar 2008 BANKENVERBAND Die Abgeltungsteuer
MehrCommerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg
Commerz Funds Solutions S.A. 25, rue Edward Steichen L-2540 Luxemburg Grand Duchy of Luxembourg Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) für den Zeitraum vom
MehrBesteuerung der Renten
IG Metall, VB 07, FB Sozialpolitik Ressort Arbeitsrecht 25. November 2008 Besteuerung der Renten Die Besteuerung von Renten ist Thema vieler Zeitungsartikel. Viele Rentner sind verunsichert. Aus diesem
MehrUnternehmenssteuerreform 2008:
Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
MehrSchwarzenbergplatz Wien/Österreich. Aquila 29. Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht)
Schwarzenbergplatz 16 1010 Wien/Österreich Aquila 29 Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht) Bekanntmachung der Angaben gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz für den
MehrNeuregelung der Besteuerung von Pensionen ab durch das Alterseinkünftegesetz
Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich
MehrTempleton Global Total Return Fund 1 Wertentwicklung über 5 Jahre in EUR in %* Nutzen Sie Ihre Chancen: Flexible Anlagestrategie mit breiter Streuung über verschiedene Renten-Anlagekategorien, Währungen
MehrProdukttrends im Jahr der Abgeltungsteuer. Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker
Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker Der Sparkassen Broker Online Broker der Über 160.000 Kunden Kundenvermögen: ca. 4 Mrd. Euro www.sbroker.de Seite
Mehr