ADS InfoForum. Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger. Hamburg, den 18. Februar 2013

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3 Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in den nächsten 45 Minuten: Wer und was ist die ADSR? Rechtquellen im Arbeitsrecht Kündigung Überblick Kündigung Erklärung Kündigung Zeitpunkt Kündigung Gründe Abmahnung Besondere Erscheinungsformen der Kündigung Besonderer Kündigungsschutz Aufhebungsvertrag 3

4 Beratungsangebot der ADSR: Wer und was ist die ADSR? Ziel: Umfassende steuerliche und rechtliche Betreuung der Mandanten durch ADS und ADSR Alles rund um das Unternehmen Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Handelsrecht Erbrecht und Nachfolgegestaltungen Zivilrecht 4

5 Rechtsquellen im Arbeitsrecht: Grundgesetz Rangprinzip Gesetze (Bundestag) (Rechtsprechung) Tarifverträge: AG(-Verband) Betriebsvereinbarungen: BR/GBR/KBR Arbeitsverträge (Gesamtzusagen, Betriebliche Übungen) AG AN Gewerkschaft AG Günstigkeitsprinzip Anweisungen des AG AG AN 5

6 Kündigung Überblick: 6

7 Kündigung Erklärung I: Was ist eine Kündigung? Sie ist eine einseitige Willenserklärung, mit dem Inhalt, den Arbeitsvertrag auflösen zu wollen. Sie muss schriftlich (gilt für AN und AG) und unter Einhaltung der Kündigungsfristen ausgesprochen werden. Exkurs: Zugang der Kündigung (Uhrzeit, Urlaub) Exkurs: Falschberechnung der Kündigungsfrist - Wirksamkeit 7

8 Kündigung Erklärung II: Muss ich den Betriebsrat an der Kündigung beteiligen? Die Anhörung des Betriebsrats ist Wirksamkeitsvoraussetzung für jede Kündigung. Er hat (bei der ordentlichen Kündigung) eine Woche Zeit, sich dazu zu äußern. Exkurs: Begründung der Kündigung BR-Anhörung, Nachschieben von Kündigungsgründen 8

9 Ordentliche Kündigung - Zeitpunkt: Was für Zeitpunkte muss ich bei der ordentlichen Kündigung beachten? Ordentliche Kündigung Kündigung unter Einhaltung von Kündigungsfristen Exkurs: Befristete Arbeitsverhältnisse Ordentliche Kündbarkeit nur, wenn im Arbeitsvertrag vorbehalten Verlängerung ohne Sachgrund Zuvor - Beschäftigung 9

10 Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt: Was für Zeitpunkte muss ich bei der fristlosen Kündigung beachten? Außerordentliche oder fristlose Kündigung Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund; regelmäßig keine Einhaltung der Kündigungsfrist erforderlich (Unzumutbarkeit). 10

11 Kündigung - Gründe I: Welche Kündigungsgründe gibt es? Betriebsbedingte Kündigung Diskrepanz zwischen Personalbedarf und Personalbestand - m.a.w. es steht ein Arbeitsplatz zu wenig zur Verfügung, deshalb muss ein AN gehen. Exkurs:Unternehmerkonzept; Sozialauswahl; Altersgruppenbildung 11

12 Kündigung - Gründe II: Welche Kündigungsgründe gibt es? Personenbedingte Kündigung wenn AN seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, selbst wenn er es wollte. Fehlen der erforderlichen persönlichen, gesundheitlichen oder fachlichen Qualifikation (Zulassung, Lizenz usw.). AN will arbeiten, kann aber nicht. 12

13 Kündigung - Gründe III: Welche Kündigungsgründe gibt es? Verhaltensbedingte Kündigung AN könnte seinen vertraglichen Pflichten nachkommen, tut es aber nicht bzw. will es nicht AN kann arbeiten, will aber nicht. Grds. Voraussetzung: vorangegangene Abmahnung 13

14 Abmahnung I: Was ist eigentlich eine Abmahnung? Verhaltensbedingter Verweis des AG an den AN zu einem konkreten Fehlverhalten (Rügefunktion), verbunden mit dem Hinweis, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist (Warnfunktion). Zu unterscheiden von einer Ermahnung, d.h. einer Rüge, ohne Hinweis auf eine später mögliche Kündigung. Regelmäßig Wirksamkeitsvoraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung oder Abänderung (Änderungskündigung; z. B. Versetzung an einen anderen Einsatzort) des Arbeitsverhältnisses. 14

15 Abmahnung II: Wie kann ich eine Abmahnung formulieren? 15

16 Beweislast im Arbeitsgerichtsprozess: Wer muss vor Gericht was beweisen? Bei verhaltensbedingten Kündigungen bestehen oft Darlegungs- und Beweislastprobleme des AG. Nicht nur der Ausspruch einer Abmahnung muss dargestellt und im Bestreitensfall bewiesen werden, sondern auch die der Abmahnung zugrunde liegende frühere Vertragsverletzung. Der AG ist nicht nur für das Einhalten des Arbeitsvertrages beweispflichtig, sondern auch für das Nichtvorliegen von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen. D. h. der AG muss sich auf alle Ausreden des AN einlassen und diese (beweisbar) entkräften. 16

17 Besondere Erscheinungsformen der Kündigung I: Was gibt es noch für Arten der Kündigung? Änderungskündigung - Das alte Arbeitsverhältnis zu den im Arbeitsvertrag genannten Bedingungen soll aufgelöst und ein neuer Vertrag zu neuen Bedingungen geschlossen werden. Druckkündigung - Kündigung, bei der der Arbeitgeber von dritter Seite (z. B. Kunden, Belegschaft etc.) unter Druck gesetzt wird, einen bestimmten Arbeitnehmer zu kündigen. Nur um unzumutbaren Schaden abzuwenden (praktisch selten, sehr strenger juristischer Prüfungsmaßstab). 17

18 Besondere Erscheinungsformen der Kündigung II: Was gibt es noch für Arten der Kündigung? Verdachtskündigung - Der Arbeitnehmer wird einer schwerwiegende Vertragsverletzung (etwa Diebstahl oder Betrug) zu Lasten des Arbeitgebers verdächtigt, ohne dass der wahre Geschehensablauf mit letzter Sicherheit feststeht. 18

19 Besonderer Kündigungsschutz: Welche Personen sind bei Kündigungen besonders zu behandeln? Übernahme besonderer Ämter Betriebsratsmitglieder persönliche / familiäre Situation Elternzeit / Pflege naher Angehöriger Schwangerschaft Schwerbehinderung besondere Arbeitsverhältnisse Ausbildungsverhältnisse 19

20 Aufhebungsvertrag: Welche Alternative gibt es zur Kündigung? Arbeitsverhältnis wird unmittelbar bzw. zu dem von den Parteien vereinbarten Termin ohne den Ausspruch einer Kündigung beendet. Es bestehen für den AG im Vergleich zu einer Kündigung folgende Vorteile: Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen kann unberücksichtigt bleiben Umfassende und individuelle Regelung Minimierung der Gefahr eines Kündigungsschutzprozesses Keine Anhörungspflicht / kein Widerspruchsrecht des Betriebsrats 20

21 Kontakt: ADSR Rechtsanwaltsgesellschaft mbh New-York-Ring Hamburg Ansprechpartner Alexander Hamminger Tel Fax alexander.hamminger@adsr-recht.de 21

22 22

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