(1) Die zuständige untere Schulbehörde beauftragt den Kooperationspartner mit der Durchführung eines ganztagsspezifischen Angebotes in der
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- Jutta Hermann
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1 Anlage 3 KOOPERATIONSVERTRAG mit Einzelpersonen gemäß 3 Nummer 26 / 26a Einkommensteuergesetz (Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale) zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die zuständige untere Schulbehörde, diese vertreten durch (Name der vertretungsberechtigten Person der zuständigen unteren Schulbehörde) (Name und Adresse der zuständigen unteren Schulbehörde) und Frau/Herrn (Name) (Adresse) Steueridentifikationsnummer - nachfolgend Kooperationspartner genannt
2 Ziel dieses Kooperationsvertrages ist die Begründung eines Vertrages hinsichtlich einer begünstigten nebenberuflichen Tätigkeit gemäß 3 Nummer 26 beziehungsweise 3 Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes. Die Begründung eines Arbeitsvertrages ist nicht beabsichtigt und ausdrücklich nicht gewünscht. 1 (1) Die zuständige untere Schulbehörde beauftragt den Kooperationspartner mit der Durchführung eines ganztagsspezifischen Angebotes in der (Name der Schule) (2) Der Kooperationspartner führt nachfolgendes ganztagsspezifisches Angebot durch: (präzise Angabe mit Nennung der Art und Inhalt des Angebots, der geplanten Schülerzahl sowie der geplanten Altersgruppe) (3) Andere oder weitere als die genannten Tätigkeiten können dem Kooperationspartner nicht übertragen werden. Dem Kooperationspartner können insbesondere keine Nebentätigkeiten übertragen werden, wie zum Beispiel Durchführung von Leistungskontrollen, Erteilung von Hausaufgaben, Teilnahme an Konferenzen oder Pausenaufsichten. (4) Das ganztagsspezifische Angebot wird gemäß diesem Kooperationsvertrag befristet vom bis [Schul(halb)jahr] durchgeführt und umfasst insgesamt Sollstunden ( Einzelstunden, Doppelstunden). (5) Die Vertragspartner vereinbaren folgende Tätigkeitszeiten:, (Wochentag) (Uhrzeit von/bis) (6) Das ganztagsspezifische Angebot findet an folgendem Ort statt: (Adresse, Raumbezeichnung) 2 (1) Der Kooperationspartner ist für die Sicherstellung der Durchführung des unter 1 vereinbarten ganztagsspezifischen Angebots verantwortlich. (2) Im Interesse einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Schule bei der Gestaltung der ganztagsspezifischen Angebote verpflichtet sich der
3 Kooperationspartner, mindestens einmal im Schuljahr an Beratungen der Schule zu ganztagsspezifischen Fragen teilzunehmen. (3) Der Kooperationspartner weist rechtzeitig vor Beginn seiner Tätigkeit seine für das jeweilige Angebot fachliche und persönliche Eignung nach. Darüber hinaus ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die diesbezügliche Kostentragung obliegt dem Kooperationspartner. (4) Der Kooperationspartner verpflichtet sich, - jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten sowie im Rahmen seiner Tätigkeit die politische, weltanschauliche und religiöse Neutralität im Sinne des Grundgesetzes zu wahren, - über die dienstlichen Vorgänge in der Schule Stillschweigen zu bewahren, - jegliche Art von Werbung und Verkauf für sich oder Dritte während des ganztagsspezifischen Angebots zu unterlassen, - die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, - die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes einzuhalten ( 35, 43). (5) Der Kooperationspartner ist zur Erbringung des ganztagsspezifischen Angebots in eigener Person verpflichtet. Die Leistungserbringung durch einen Dritten ist ausgeschlossen und berechtigt das Land bei schuldhafter Zuwiderhandlung zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Ansprüche auf Aufwendungsvergütung, Schadensersatz- sowie Ausgleichsansprüche des Kooperationspartners sind in diesem Fall ausgeschlossen. 3 (1) Für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten des Kooperationspartners entstehen, wird durch den Kooperationspartner nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Dies gilt sowohl für Ansprüche des Landes, des Schulträgers als auch für solche von Dritten. (2) Der Kooperationspartner verpflichtet sich, den eigenen Unfallversicherungsschutz zu gewährleisten und weist den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach. 4 (1) Über die Regelungen dieses Vertrages hinaus werden Weisungen an den Kooperationspartner nicht erteilt. Insbesondere können keine Weisungen zu Inhalt, Art und Weise, Zeit, Dauer, Ort, Durchführung und Gestaltung (einschließlich Methodik und Didaktik) des vereinbarten ganztagsspezifischen Angebotes erteilt werden. (2) Der Kooperationspartner ist frei darin, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
4 5 (1) Der Kooperationspartner erhält für die Durchführung des Angebots gemäß 1 dieses Vertrages keine Vergütung. 612 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch findet keine Anwendung. (2) Der Kooperationspartner erhält für die Durchführung des in 1 beschriebenen ganztagsspezifischen Angebots eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von Euro/Sollstunde. Hierbei handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung im Sinne von 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz (Übungsleiterfreibetrag) beziehungsweise 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetzes (Ehrenamtsfreibetrag). Der jährliche Steuerfreibetrag wird nicht überschritten. Der Kooperationspartner muss sich jedoch anrechnen lassen, was er in dieser Zeit anderweitig verdient oder zu verdienen vorsätzlich unterlässt oder wegen des Arbeitsausfalls an Unkosten einspart. (3) Der Kooperationspartner verpflichtet sich zur Angabe der Aufwandsentschädigung in der Steuererklärung und Beantragung der Berücksichtigung des Freibetrages gemäß Bestätigung zur Berücksichtigung des Übungsleiter-/Ehrenamtsfreibetrages nach 3 Nummer 26 beziehungsweise 3 Nummer 26a Einkommenssteuergesetz (Anlage 1). Diese ist Teil dieses Vertrages. (4) Der Kooperationspartner weist die erbrachte Leistung gemäß 1 dieses Vertrages nach. Hierfür ist der Leistungsnachweis in Anlage 2 des Vertrages zu nutzen und im Original vorzulegen. Teilabrechnungen sind wie folgt möglich: Abrechnungszeitraum Vorlage des Leistungsnachweises bis bis bis bis (5) Die Aufwandsentschädigung wird auf das folgende Konto des Kooperationspartners überwiesen: IBAN BIC
5 (6) Mit der vereinbarten Aufwandsentschädigung sind alle Kosten des Kooperationspartners abgegolten. Von Seiten des Landes sind keinerlei Steuern, Sozialabgaben oder sonstige Versicherungsbeiträge abzuführen. Der Kooperationspartner ist zur vollständigen und fristgerechten Entrichtung sämtlicher Steuern und Sozialabgaben selbst verpflichtet. (7) Bei unvollständiger Durchführung des Angebots, reduziert sich die Aufwandsentschädigung im prozentualen Verhältnis zum reduzierten Zeitanteil des Angebots. 6 Der Kooperationsvertrag kann beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen jeweils zum 31. Dezember und zum 31. Mai eines Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 7 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Dienstvertrages einschließlich einer Aufhebung oder Kündigung der Vereinbarung sind nur bei Einhaltung der Schriftform wirksam. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen unberührt. 8 Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrages. Ort, Datum zuständige untere Schulbehörde Kooperationspartner Anlage 1 Bestätigung zur Berücksichtigung des Übungsleiter-/Ehrenamtsfreibetrages nach 3 Nr. 26 beziehungsweise 3 Nummer 26a Einkommenssteuergesetz Anlage 2 Leistungsnachweis
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